

Die heutige Hafenbahn Worms gilt nach Eisenbahnrecht als „Öffentliche Serviceeinrichtung“. Somit dient sie nicht mehr alleine als sogenannte Anschlussbahn für die im Hafengebiet angeschlossenen Industriebetriebe. Vielmehr hat sie ihre Gleisanlagen berechtigten Dritten – in aller Regel zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (kurz: EVU), welche als Transporteure für Zugleistungen tätig sind – diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Hafenbahn Worms führt seit 2014 keinen eigenen Rangierbetrieb mehr durch, sondern unterhält ausschließlich ihre Gleisinfrastruktur.
Das Güterverkehrsgleisnetz zwischen der Hafenstraße und dem Rhein sowie zwischen der Firma Röhm und der Firma Röchling erstreckt sich auf rund 21 Kilometer.
Hafenstraße 4,
D67547 Worms