Frankfurter U-Bahn-Station bekommt Eintracht-Look

Erschienen: 18/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Hessen, Metro & U-Bahn, │ AKTUELL │, Eintracht, Frankfurt Main, Fußballverein, U-Bahn, VGF, Willy-Brandt-Platz

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Nur Köpfe tauschen reicht nicht

Erschienen: 14/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Störung durch betriebliche Fehlhandlung zwischen Bruchköbel und Nidderau abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Chefwechsel beim DB-Konzern

Erschienen: 14/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB AG setzt Zeichen gegen Gewalt

Erschienen: 15/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hamburg

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Erneut Störungen im Berliner S-Bahn-Verkehr

Erschienen: 18/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Berlin, Störungsbedingte Einschränkungen, │ AKTUELL │, Bahn, Reparatur, Ringbahn, S-Bahn, Stadtbahn, Störung, Verspätung, Zugausfälle

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

CSD-Doppeldecker in Magdeburg

Erschienen: 19/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Sachsen-Anhalt

U

Uhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zum Personenunfall zwischen Hürth-Kalscheuren und Brühl abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Kran zu nah an Oberleitung – Bahngleise ohne Strom

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bayern, Oberleitungsschaden, │ TOPMELDUNG │, Bahnhof, Kran, Kronach, Lkw, Oberleitung, Polizei, Strom, Störung

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Chemnitzer Heizhausfest – Sächsisches Eisenbahnmuseum lädt zum Besuch

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausstellung, Bahnhofsfest, Jubiläum, Sonderfahrt, │ TOPTHEMA │, Bahnbetriebswerk, Chemnitz, Dampflok, Heizhausfest, Sachsen, Sächsisches Eisenbahnmuseum, historisch

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugentgleisung in Berlin-Lichtenberg abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Deutsche Bahn setzt bei Azubi-Suche auf Gaming und Esports

Erschienen: 19/08/2025Source: PresseinformationenBy

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Behindertenerhebung in Nürnberg

Erschienen: 15/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Bayern

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zum Personenunfall in Eberbach abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Premiere für Zukunftstechnologie im Schienengüterverkehr: DB Cargo rüstet europaweit erste Lok für automatisierten Betrieb aus

Erschienen: 04/07/2025Source: PresseinformationenBy

Z

Zhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugentgleisung in Mainz Hbf aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

ICE 3neo wird für weitere europäische Einsätze fit gemacht

Erschienen: 10/07/2025Source: PresseinformationenBy

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugentgleisung zwischen Garmisch‐Partenkirchen und Farchant abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Brückenbau: Änderungen im Bahnverkehr rund um Hanau

Erschienen: 18/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baubedingte Fahrplanänderungen, Hessen, │ AKTUELL │, Bauarbeiten, Brücke, Fahrplanänderung, Fernverkehr, Hanau, Hauptbahnhof, Regionalverkehr, Sperrung, Zugverkehr

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Mehr Digitalisierung gefordert

Erschienen: 19/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Neue ICE-Flatrate: 44 Stunden für 44 Euro

Erschienen: 27/06/2025Source: PresseinformationenBy

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Agilis zieht positive Bilanz nach Straubinger Gäubodenvolksfest

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bayern, │ AKTUELL │, Agilis, Axel Hennighausen, Gäubodenvolksfest, Regionalverkehr, Straubing

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

VCD will D-Ticket verstetigen

Erschienen: 15/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Baumaßnahmen in Mittelhessen

Erschienen: 18/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Modernisierung in Borken

Erschienen: 18/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: NWL

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Erster stufenloser ICE erhält Zulassung

Erschienen: 11/08/2025Source: PresseinformationenBy

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Kukies dementiert Interesse am Amt des Bahnchefs

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Personalien, Verkehrswirtschaft, │ AKTUELL │, Bahn, Bahnchef, Deutsche Bahn, Jörg Kukies, Richard Lutz, Verkehrspolitik, Wirtschaft

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

KI-Software Kiana berät am BER

Erschienen: 14/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Berlin, Brandenburg

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Führt die Hamburger Hochbahn die 4. Klasse ein?

Erschienen: 15/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

KI-Assistenz „Kiana“ berät Bahnreisende am Flughafenbahnhof BER

Erschienen: 07/08/2025Source: PresseinformationenBy

K

Khttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Zwischenbericht zur Zugkollision in Worms Hbf

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Berlins Verkehrssenatorin beruft Gespräch über S-Bahn-Störungen ein

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Berlin, Verkehrspolitik, │ AKTUELL │, Bahn, Deutsche Bahn, S-Bahn, Störung, Ute Bonde, Verkehrssenatorin, Zugausfälle

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Zuwachs bei Instagram

Erschienen: 06/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Toiletten im Zug defekt – Regionalexpress legt außerplanmäßigen Halt ein

Erschienen: 18/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Mecklenburg-Vorpommern, Verschiedenes, │ AKTUELL │, ODEG, Pinkelpause, Regionalzug, Toilette, Zugtoilette

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

ICE-Verkehr zwischen Hamburg und Berlin läuft stabil

Erschienen: 12/08/2025Source: PresseinformationenBy

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

ÖBB: Neue Photovoltaikanlage

Erschienen: 19/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Österreich

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Unpünktlichkeit als deutsche Identitätskrise

Erschienen: 06/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Erkundungsbohrungen in FFM

Erschienen: 15/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DING lädt zum Freizeitverkehr

Erschienen: 18/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Hamburger Hochbahn-Wache bekommt Bodycams

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bodycam, Hamburg, │ AKTUELL │, Anjes Tjarks, Gewalt, Hochbahn, Hochbahn-Wache, Kriminialität, Nahverkehr, Sicherheit, U-Bahn, ÖPNV

M

Mhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Tobias Harms bleibt bei der SWEG

Erschienen: 14/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Die Bahn verbindet Europa: ohne Umstieg von Prag über Berlin nach Kopenhagen

Erschienen: 07/07/2025Source: PresseinformationenBy

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bonn und die Bahn - ein Trauerspiel

Erschienen: 17/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

ICE-Testzug fährt bis zu 405,0 km/h und sammelt wichtige Erkenntnisse für den Hochgeschwindigkeitsverkehr

Erschienen: 28/06/2025Source: PresseinformationenBy

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Der Bahn-Sommer im Überblick: 100 zusätzliche Fernverbindungen & Ticketangebote zu Schnäppchenpreisen

Erschienen: 05/07/2025Source: PresseinformationenBy

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bombenentschärfung in Hannover – Verspätungen im Fernverkehr

Erschienen: 18/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Niedersachsen, │ AKTUELL │, Entschärfung, Ersatzverkehr, Fernverkehr, Hannover, S-Bahn, S-Bahn Hannover, Umleitung, Verspätung, Weltkriegsbombe

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Deutsche Bahn macht Fortschritte beim Sanierungsprogramm: Operatives Ergebnis um fast eine Milliarde Euro verbessert

Erschienen: 31/07/2025Source: PresseinformationenBy

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Generalsanierung: DB InfraGO AG und Bahnbranche einigen sich zu neuem Zeitplan

Erschienen: 10/07/2025Source: PresseinformationenBy

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Verkehrsminister Schnieders letzte Bahnfahrt liegt einen Monat zurück

Erschienen: 18/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Verkehrspolitik, │ AKTUELL │, Bundesverkehrsminister, Patrick Schnieder, Verkehrsministerium, Zugreise

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB AG: Richtfest in Cottbus

Erschienen: 14/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Brandenburg

M

Mhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

BaWü: Arverio gewinnt Vergabe

Erschienen: 19/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Initiative schlägt Frauen-Doppelspitze für die Deutsche Bahn vor

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Personalien, Verkehrswirtschaft, │ TOPMELDUNG │, Angela Titzrath, Anna-Theresa Korbutt, Bahn, Bahnchef, Deutsche Bahn, Initiative, IÖNPG, Pro Bahn, Richard Lutz, Verkehrspolitik, Wirtschaft

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Modernisierung in Leverkusen

Erschienen: 14/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: go.Rheinland

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bahnverbindung Bayern - Tschechien

Erschienen: 13/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Vier Jahre #CrossBorderRail - eine erste Bilanz

Erschienen: 08/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

S

Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Umfrage zur A100-Sperrung: Mehr Menschen nutzen Bus und Bahn in Berlin

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Berlin, Mobilitätsverhalten, │ AKTUELL │, A100, Abriss, Bahn, Brücke, Bus, Mobilität, Nahverkehr, S-Bahn, Sperrung, Umfrage, ÖPNV

S

Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Richard Lutz verlässt die DB AG

Erschienen: 18/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Oberleitung repariert: Stuttgarter Stadtbahnen fahren wieder

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Stadt- & Straßenbahn, │ AKTUELL │, Oberleitung, SSB, Stadtbahn, Stuttgart, Störung

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Aktionismus oder mehr?

Erschienen: 18/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

AVG: Besuchsdelegation aus Prag

Erschienen: 19/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg, Tschechien

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Generalsanierung Hamburg–Berlin gestartet: Ersatz- und Umleitungsverkehre sehr stabil angelaufen

Erschienen: 02/08/2025Source: PresseinformationenBy

F

Fhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Nach Brandanschlag in Düsseldorf: Bahnstrecke wieder befahrbar

Erschienen: 02/08/2025Source: PresseinformationenBy

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Direkte Züge Chemnitz - Erfurt?

Erschienen: 06/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Deutsche Bahn startet Generalsanierung der Metropolen-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin

Erschienen: 01/08/2025Source: PresseinformationenBy

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Zwischenbericht zur Zugentgleisung in Aachen West

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Kassel: Regiotram-Refit beginnt

Erschienen: 15/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

M

Mhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Grundsteinlegung bei der BVG AöR

Erschienen: 18/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Berlin

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugkollision in Lauenbrück abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Mobilität geht nur gemeinsam: IAA MOBILITY und Deutsche Bahn vertiefen ihre Partnerschaft

Erschienen: 23/07/2025Source: PresseinformationenBy

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Korridorsanierung: DB InfraGO startet Dialog mit der Bahnbranche zur bedarfsgerechten Anpassung des Zeitplans

Erschienen: 25/06/2025Source: PresseinformationenBy

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB Cargo und Stadt Regensburg setzen auf neue Standortlösung: TRANSA-Gelände wird zum zentralen Container-Depot ausgebaut

Erschienen: 17/07/2025Source: PresseinformationenBy

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Elektrifizierung Mühldorf-Simbach

Erschienen: 09/08/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Baustellen-Sommer in Sachsen

Erschienen: 14/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Sachsen

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Ministerbesuch bei der Ruhrbahn

Erschienen: 19/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: VRR

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugkollision zwischen Riedlingen und Rechtenstein aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

KVB AG erneuert Umweltzertifikat

Erschienen: 15/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: go.Rheinland

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Riss am Bahnhofsgebäude entdeckt – Zugverkehr eingestellt

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Schleswig-Holstein, │ TOPTHEMA │, Bahnhof, Erixx, Ratzeburg, Riss, Zugverkehr

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Stuttgart 21: Bahn eröffnet 2026 Hauptbahnhof für Fern- und Regionalverkehr

Erschienen: 18/07/2025Source: PresseinformationenBy

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Die Potentiale der KI nutzen

Erschienen: 14/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Prozess um Schiffsunfall an Eisenbahnbrücke – Geldstrafe für Kapitän

Erschienen: 18/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Brückenbauwerk, Niedersachsen, │ AKTUELL │, Eisenbahnbrücke, Gericht, Gleis, Huntebrücke, Kapitän, Prozess, Schiff, Teilgeständnis, Unfall, Urteil

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Umfrage in Baden-Württemberg: ÖPNV-Ausbau erfährt großen Zuspruch

Erschienen: 19/08/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Umfrage, │ TOPMELDUNG │, Bahn, Bus, Nahverkehr, ÖPNV

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Richard Lutz steht vor der Entlassung

Erschienen: 14/08/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

Ü

Ühttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB InfraGO: Disposition des Bahnbetriebs erfolgreich auf neues Leitsystem umgestellt

Erschienen: 30/06/2025Source: PresseinformationenBy

S

Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Preußisches Kleinbahngesetz (BOA) (Berlin)

Preußisches Kleinbahngesetz (BOA) (Berlin)

Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen
Vom 28. Juli 1892
in der Fassung vom 1. Juli 1964 (GVBl. Sb I 930-2)

 

Stand:

letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 21.07.1992 (GVBl. S. 234)

I. Kleinbahnen

§ 1

(1) Kleinbahnen sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen, welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr dem Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 nicht unterliegen.

(2) Insbesondere sind Kleinbahnen der Regel nach solche Bahnen, welche hauptsächlich den örtlichen Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirks oder benachbarter Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven betrieben werden.

(3) Ob die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 3. November 1838 vorliegt, entscheidet auf Anrufen der Beteiligten das Staatsministerium.

 

§ 2

Zur Herstellung und zum Betrieb einer Kleinbahn bedarf es der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dasselbe gilt für wesentliche Erweiterungen oder sonstige wesentliche Änderungen des Unternehmens, der Anlage oder des Betriebes. Diese Genehmigung ist zu versagen, wenn die Erweiterung oder Änderung die Unterordnung des Unternehmens unter das Gesetz vom 3. November 1838 bedingt.

 

§ 3

entfallen

 

§ 4

Die Genehmigung wird auf Grund vorgängiger polizeilicher Prüfung erteilt. Diese Prüfung beschränkt sich auf:

1.

die betriebssichere Beschaffenheit der Bahn und der Betriebsmittel,

2.

den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes,

3.

die technische Befähigung und Zuverlässigkeit der in dem äußeren Betriebsdienst anzustellenden Bediensteten,

4.

die Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs.

 

§ 5

Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung sind die zur Beurteilung des Unternehmens in technischer und finanzieller Hinsicht erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein Bauplan, beizufügen.

 

§ 6

(1) Soweit ein öffentlicher Weg benutzt werden soll, hat der Unternehmer die Zustimmung der aus Gründen des öffentlichen Rechts zur Unterhaltung des Weges Verpflichteten beizubringen.

(2) Der Unternehmer ist mangels anderweitiger Vereinbarung zur Unterhaltung und Wiederherstellung des benutzten Wegeteils verpflichtet und hat für diese Verpflichtung Sicherheit zu bestellen.

(3) Die Unterhaltspflichtigen (Absatz 1) können für die Benutzung des Weges ein angemessenes Entgelt beanspruchen, ingleichen sich den Erwerb der Bahn im ganzen nach Ablauf einer bestimmten Frist gegen angemessene Schadloshaltung des Unternehmers vorbehalten.

 

§ 7

(1) Die Zustimmung der Unterhaltspflichtigen kann ergänzt werden:

soweit eine Stadtgemeinde … beteiligt ist, … durch Beschluß des Bezirksausschusses …

(2) Durch den Ergänzungs beschluß wird unter Ausschluß des Rechtsweges zugleich über die nach § 6 an den Unternehmer gestellten Ansprüche entschieden.

 

§ 8

(1) Vor Erteilung der Genehmigung ist die zuständige Wegepolizeibehörde … zu hören….

(2) Wenn die Bahn sich dem Bereich einer Reichstelegrafenanlage nähert, so ist die zuständige Telegrafenbehörde vor der Genehmigung zu hören.

(3) Soll das Gleis einer dem Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterworfenen Eisenbahn gekreuzt werden, so darf auch in den Fällen, in denen die Eisenbahnbehörde im übrigen nicht mitwirkt ( § 3 ), die Genehmigung nur im Einverständnis mit der letzteren erteilt werden.

 

§ 9

Außer den durch die polizeilichen Rücksichten ( § 4 ) gebotenen Verpflichtungen sind in der Genehmigung zugleich diejenigen zu bestimmen, welchen der Unternehmer im Interesse der Landesverteidigung und der Reichspostverwaltung gemäß § 42 zu genügen hat.

 

 

§ 10

(1) Bei der Genehmigung von Bahnen, auf welchen die Beförderung von Gütern stattfinden soll, kann vorbehalten werden, den Unternehmer jederzeit zur Gestattung der Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr anzuhalten. Art und Ort der Einführung unterliegt der Genehmigung der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde.

(2) Die Behörde ( § 3 ) hat mangels gütlicher Vereinbarung der Interessenten auch die Verhältnisse des Bahnunternehmens und des den Anschluß Beantragenden zueinander zu regeln, insbesondere, die dem ersteren für die Benutzung oder Veränderung seiner Anlagen zu leistende Vergütung vorbehaltlich des Rechtsweges festzusetzen.

 

§ 11

(1) Bei der Genehmigung ist die Art und Höhe der Sicherstellung für die Unterhaltung und Wiederherstellung öffentlicher Wege, soweit diese nicht bereits erfolgt ist, vorzuschreiben.

(2) Für die Ausführung der Bahn und für die Eröffnung des Betriebes kann eine Frist festgesetzt und die Erlegung von Ordnungsgeldern für den Fall der Nichteinhaltung derselben sowie Sicherheitsstellung hierfür gefordert werden.

(3) Auch können Ordnungsgelder und Sicherheitsstellung zur Sicherung der Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Betriebes während der Dauer der Genehmigung vorgesehen werden.

 

§ 12

Der nach den Bestimmungen dieses Gesetzes erforderlichen Sicherstellung bedarf es nicht, wenn das Reich , der Staat oder ein Kommunalverband Unternehmer ist.

 

§ 13

Die Genehmigung kann dauernd oder auf Zeit erteilt werden. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes ( §§ 17 und 18 ).

 

§ 14

(1) Im Interesse des öffentlichen Verkehrs ist bei der Genehmigung ( § 2 ) durch die zuständige Behörde über den Fahrplan und die Beförderungspreise das Erforderliche festzustellen; zugleich sind die Zeiträume zu bezeichnen, nach deren Ablauf diese Feststellungen geprüft und wiederholt werden müssen.

(2) Von der Feststellung über den Fahrplan kann für einen bei der Genehmigung festzusetzenden Zeitraum abgesehen werden. Dieser Zeitraum kann verlängert werden.

(3) Die Feststellung der Beförderungspreise steht innerhalb eines bei der Genehmigung festzusetzenden Zeitraums von mindestens fünf Jahren nach der Eröffnung des Bahnbetriebes dem Unternehmer frei. Das alsdann der Behörde zustehende Recht der Genehmigung der Beförderungspreise erstreckt sich lediglich auf den Höchstbetrag derselben. Hierbei ist auf die finanzielle Lage des Unternehmens und auf eine angemessene Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals Rücksicht zu nehmen.

 

§ 15

Der Aushändigung der Genehmigungsurkunde müssen die nach § 11 geforderten Sicherstellungen vorausgehen.

 

§ 16

Die Genehmigung, welche für eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung behufs Eintragung in das Handelsregister (Artikel 210 Abs. 2 Nr. 4, Artikel 176 Abs. 2 Nr. 4 des Deutschen Handelsgesetzbuchs , § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Reichsgesetzes vom 20. April 1892, RGBl. S. 477) ausgehändigt worden ist, tritt erst in Wirksamkeit, wenn der Nachweis der Eintragung in das Handelsregister geführt ist.

 

§ 17

(1) Mit dem Bau von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind, darf erst begonnen werden, nachdem der Bauplan durch die genehmigende Behörde in folgender Weise festgestellt worden ist:

1.

Der Planfeststellung werden die bei der Genehmigung vorläufig getroffenen Festsetzungen zugrunde gelegt.

2.

Plan nebst Beilagen sind in dem betreffenden Gemeinde- oder Gutsbezirk während vierzehn Tagen zu jedermanns Einsicht offenzulegen. Zeit und Ort der Offenlegung sind ortsüblich bekanntzumachen. Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfang seines Interesses Einwendungen gegen den Plan erheben. Auch der Vorstand des Gemeinde- oder Gutsbezirks hat das Recht, Einwendungen zu erheben, welche sich auf die Richtung des Unternehmens oder auf Anlagen der in § 18 dieses Gesetzes gedachten Art beziehen. Diejenige Stelle, bei welcher solche Einwendungen schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben sind, ist zu bezeichnen.

3.

Nach Ablauf der Frist (Nummer 2 Abs. 1) sind die gegen den Plan erhobenen Einwendungen in einen nötigenfalls an Ort und Stelle durch einen Beauftragten abzuhaltenden Termin, zu dem der Unternehmer und die Beteiligten (Nummer 2 Abs. 2) vorgeladen werden müssen und Sachverständige zugezogen werden können, zu erörtern.

4.

Nach Beendigung der Verhandlungen wird über die erhobenen Einwendungen beschlossen und danach erfolgt die Feststellung des Planes sowie der Anlagen, zu deren Errichtung und Unterhaltung der Unternehmer verpflichtet ist ( § 18 ).

Der Beschluß wird dem Unternehmer und den Beteiligten zugestellt.

5.

Das Verfahren hat den Anforderungen des Berliner Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 21. Juli 1992 (GVBl. S. 234) zu entsprechen.

(2) Der Feststellung (Absatz 1) bedarf es nicht, wenn eine Planfestsetzung zum Zweck der Enteignung stattfindet.

(3) Wenn aus der beabsichtigten Bahnanlage Nachteile oder erhebliche Belästigungen der benachbarten Grundbesitzer und des öffentlichen Verkehrs nicht zu erwarten sind, kann, sofern es sich nicht um die Benutzung öffentlicher Wege, mit Ausnahme städtischer Straßen, handelt, der Minister der öffentlichen Arbeiten den Beginn des Baues ohne vorgängige Planfestsetzung gestatten.

 

§ 18

Dem Unternehmer ist bei der Planfeststellung ( § 17 ) die Herstellung derjenigen Anlagen aufzuerlegen, welche die den Bauplan festsetzende Behörde zur Sicherung der benachbarten Grundstücke gegen Gefahren und Nachteile oder im öffentlichen Interesse für erforderlich erachtet, desgleichen die Unterhaltung dieser Anlagen, soweit dieselbe über den Umfang der bestehenden Verpflichtungen zur Unterhaltung vorhandener, demselben Zweck dienenden Anlagen hinausgeht.

 

§ 19

Zur Eröffnung des Betriebes bedarf es der Erlaubnis der zur Erteilung der Genehmigung zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu versagen, sofern wesentliche in der Bau- und Betriebsgenehmigung gestellte Bedingungen nicht erfüllt sind.

 

§ 20

Die Betriebsmaschinen sind vor ihrer Einstellung in den Betrieb und nach Vornahme erheblicher Änderungen, außerdem aber zeitweilig der Prüfung durch die zur eisenbahntechnischen Aufsicht über die Bahn zuständige Behörde ( § 22 ) zu unterwerfen.

 

§ 21

(1) Der Fahrplan und die Beförderungspreise sowie die Änderungen derselben sind vor ihrer Einführung öffentlich bekanntzumachen.

(2) Die angesetzten Beförderungspreise haben gleichmäßig für alle Personen oder Güter Anwendung zu finden.

(3) Ermäßigungen der Beförderungspreise, welche nicht unter Erfüllung der gleichen Bedingungen jedermann zugute kommen, sind unzulässig.

 

§ 22

Rücksichtlich der Erfüllung der Genehmigungsbedingungen und der Vorschriften dieses Gesetzes ist jede Kleinbahn der Aufsicht der für ihre Genehmigung jeweilig zuständigen Behörde unterworfen. Bei den für den Betrieb mit Maschinenkraft eingerichteten Bahnen steht die eisenbahntechnische Aufsicht der zur Mitwirkung bei der Genehmigung berufenen Eisenbahnbehörde zu, sofern nicht der Minister der öffentlichen Arbeiten die Aufsicht einer anderen Eisenbahnbehörde überträgt.

 

§ 23

Die Genehmigung kann durch Beschluß der Aufsichtsbehörde für erloschen erklärt werden, wenn die Ausführung der Bahn oder die Eröffnung des Betriebes nicht innerhalb der in der Genehmigung bestimmten oder der verlängerten Frist erfolgt.

 

§ 24

Die Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn der Bau oder Betrieb ohne genügenden Grund unterbrochen oder wiederholt gegen die Bedingungen der Genehmigung oder die dem Unternehmer nach, diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen in wesentlicher Beziehung verstoßen wird.

 

§ 25

entfallen

 

§ 26

(1) Bei Erlöschen oder Zurücknahme der Genehmigung wird die für die Unterhaltung und Wiederherstellung öffentlicher Wege bestellte Sicherheit, soweit sie für den bezeichneten Zweck nicht in Anspruch zu nehmen ist, herausgegeben. Mangels anderweiter Vereinbarung hat der Wegeunterhaltspflichtige die Wahl, die Wiederherstellung des früheren Zustandes, nötigenfalls unter Beseitigung in den Weg eingebauter Teile der Bahnanlage oder gegen angemessene Entschädigung den Übergang der letzteren in sein Eigentum zu verlangen.

(2) Macht der Unterhaltspflichtige von dem ersteren Recht Gebrauch, so geht das Eigentum der zurückgelassenen Teile der Bahnanlage auf den Unterhaltspflichtigen unentgeltlich über.

(3) Im öffentlichen Interesse kann die Aufsichtsbehörde eine Frist festsetzen, vor deren Ablauf der Unterhaltspflichtige nicht berechtigt ist, die Wiederherstellung des früheren Zustandes zu verlangen.

 

§ 27

Ob und inwieweit bei Erlöschen ( § 23 ) oder Zurücknahme der Genehmigung wegen Unterbrechung des Baues oder Betriebes ( § 24 ) die für die Ausführung der Bahn oder die fristgemäße Eröffnung oder die Aufrechterhaltung des Betriebes bestimmten Ordnungsgelder verfallen, entscheidet … der Minister der öffentlichen Arbeiten. Dieser beschließt über die Verwendung solcher Ordnungsgelder. Letztere sind zugunsten des früheren Unternehmens, andernfalls ähnlicher Unternehmungen in dem betreffenden Landesteil zu verwenden.

 

§ 28

Unternehmer von Kleinbahnen sind verpflichtet, sich den Anschluß anderer Bahnen gefallen zu lassen, sofern die Behörde, welche die Genehmigung für die Bahn, an welche der Anschluß erfolgen soll, erteilt hat, mit Rücksicht auf die Konstruktion und den Betrieb der Bahn den Anschluß für zulässig erachtet. Dieselbe Behörde entscheidet auch darüber, wo und in welcher Weise der Anschluß erfolgen soll, regelt in Ermangelung einer gütlichen Vereinbarung die Verhältnisse beider Unternehmer zueinander und setzt, vorbehaltlich des Rechtsweges, die dem erstgedachten Bahnunternehmer für die Benutzung oder Veränderung seiner Anlagen zu leistende Vergütung fest.

 

§ 29

Unternehmer von Kleinbahnen können die Gestattung des Anschlusses ihrer Bahnen an Eisenbahnen verlangen, welche dem Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterliegen, sofern der Minister der öffentlichen Arbeiten mit Rücksicht auf die Konstruktion und den Betrieb der letzteren den Anschluß für zulässig erachtet. Darüber, wo und in welcher Weise der Anschluß herzustellen ist, und über die Verhältnisse beider Unternehmer zueinander, insbesondere über die dem Eisenbahnunternehmer für die Benutzung oder Veränderung seiner Anlagen zu leistende Vergütung, entscheidet in letzterer Beziehung unter Vorbehalt des Rechtsweges der Minister der öffentlichen Arbeiten.

 

§ 30

Haben Kleinbahnen nach Entscheidung des Staatsministeriums eine solche Bedeutung für den öffentlichen Verkehr gewonnen, daß sie als Teil des allgemeinen Eisenbahnnetzes zu behandeln sind, so kann der Staat den eigentümlichen Erwerb solcher Bahnen gegen Entschädigung des vollen Wertes nach einer mit einjähriger Frist vorangegangenen Ankündigung beanspruchen.

 

§ 31

Der Erwerb ( § 30 ) erfolgt unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 42 Nr. 4 a bis d des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, mit der Maßgabe, daß der Berechnung des fünfundzwanzigfachen Betrages nach § 42 Nr. 4 a des vorerwähnten Gesetzes das steuerpflichtige Einkommen nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (GS. S. 175) zugrunde zu legen ist, jedoch bei den Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien der Abzug von 1 / 2 Prozent des eingezahlten Aktienkapitals (§ 16 Einkommensteuergesetz) fortfällt. Erstreckt sich die Kleinbahn über das Gebiet des Preußischen Staates hinaus in andere Deutsche Bundesstaaten , so ist gleichwohl das Einkommen aus dem gesamten Betrieb der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen. War das zu erwerbende Unternehmen noch nicht fünf Jahre im Betrieb, so ist für die Berechnung der Entschädigung der Jahresdurchschnitt des bisher erzielten Reingewinns maßgebend. Ist eine Aktiengesellschaft Unternehmer der zu erwerbenden Bahn, so bedarf es nicht der Einlösung der Aktien von den einzelnen Aktionären, sondern nur der Zahlung der Gesamtentschädigung an die Gesellschaft.

 

§ 32

(1) Der Unternehmer kann verpflichtet werden, über jede Bahn, für welche ihm eine besondere Genehmigung erteilt worden ist, dergestalt Rechnung zu führen, daß der Reinertrag derselben, und wenn der Unternehmer eine Aktiengesellschaft ist, die von derselben gezahlte Dividende daraus mit Sicherheit entnommen werden kann.

(2) Die Vernachlässigung dieser Verpflichtung begründet für den Staat das Recht, die Berechnung der Entschädigung nach dem Sachwert ( §§ 33 bis 35 ) zu verlangen.

 

§ 33

Der Unternehmer kann Entschädigung nach dem Sachwert verlangen, wenn das Unternehmen noch nicht länger als fünfzehn Jahre in Betrieb ist. Erfolgt die Erwerbung durch den Staat in den ersten fünf Jahren des Betriebes, so werden dem Sachwert zwanzig Prozent, erfolgt sie in den nachfolgenden zehn Jahren, so werden demselben zehn Prozent zugeschlagen.

 

§ 34

(1) Im Falle der Entschädigung nach dem Sachwert bilden den Gegenstand des Erwerbs alle dem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar gewidmeten Sachen und Rechte des Unternehmers, die Forderungen und Schulden jedoch nur insoweit, als dieselben nach beiderseitigem Einverständnis auf den Staat übergehen sollen. In die mit den Beamten und Arbeitern bestehenden Verträge tritt der Staat ein, ebenso in solche Verträge, welche zur Beschaffung des für das Unternehmen erforderlichen Materials abgeschlossen sind.

(2) Für alle Bestandteile ist der volle Wert zu vergüten.

 

§ 35

Die Abschätzung und die Festsetzung der Entschädigung für die Bestandteile des Unternehmens ( § 34 ) erfolgt nach einem von dem Unternehmer aufzustellenden Inventar, über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit erforderlichenfalls zu verhandeln und von dem Bezirksausschuß zu entscheiden ist.

 

§ 36

(1) Die Festsetzung der Entschädigung ( §§ 31 und 33 bis 35 ) erfolgt, vorbehaltlich des beiden Teilen zustehenden, innerhalb sechs Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbeschlusses zu beschreitenden Rechtswegs, durch den Bezirksausschuß unter sinngemäßer Anwendung der §§ 24 bis 29 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874.

(2) Der Bezirksausschuß ist auch für das Vollziehungsverfahren zuständig.

 

§ 37

(1) Auf die Ermittlung der Entschädigung finden die §§ 24 bis 28, auf die Vollziehung der Enteignung die §§ 32 bis 37, auf das Verfahren vor dem Bezirksausschuß und auf die Wirkungen der Enteignung die §§ 39 bis 46 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 sinngemäße Anwendung.

(2) Die Entschädigung für Bestandteile des Unternehmens, welche im Inventar verzeichnet und bei Feststellung der Gesamtentschädigung berücksichtigt, bei der Vollziehung der Enteignung aber nicht mehr vorhanden sind, ist von dem Unternehmer zurückzuerstatten. Für Bestandteile, welche bei Vollziehung der Enteignung über das Inventar hinaus vorhanden sind, ist auf Antrag des Unternehmers von dem Bezirksausschuß nachträglich die vom Staat zu gewährende Entschädigung festzusetzen.

 

§ 38

Erwerbsberechtigten ( § 6 ) gegenüber greift das Erwerbungsrecht des Staates gleichfalls Platz. Ihnen ist der volle Wert des Erwerbsrechts zu erstatten.

 

§ 39

entfallen

 

§ 40

(1) Die Kleinbahnen werden der Gewerbesteuer auf Grund des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (GS. S. 205) unterworfen.

(2) entfallen

 

§§ 41 und 42 

entfallen

 

II. Privatanschlußbahnen

 

§ 43

Bahnen, welche dem öffentlichen Verkehr nicht dienen, aber mit Eisenbahnen, welche den Bestimmungen des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterliegen, oder mit Kleinbahnen derart in unmittelbarer Gleisverbindung stehen, daß ein Übergang der Betriebsmittel stattfinden kann, bedürfen, wenn sie für den Betrieb mit Maschinen eingerichtet werden sollen, zur baulichen Herstellung und zum Betrieb polizeilicher Genehmigung.

§ 44

entfallen

 

§ 45

(1) Die polizeiliche Prüfung beschränkt sich

1.

auf die betriebssichere Beschaffenheit der Bahn und der Betriebsmittel,

2.

auf die technische Befähigung und Zuverlässigkeit der in dem äußeren Betriebsdienst anzustellenden Bediensteten,

3.

auf den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes.

(2) Soll eine Bahn, welche an eine dem Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterliegende Eisenbahn Anschluß hat, von dem Unternehmer der letzteren angelegt und betrieben werden, so beschränkt sich die Prüfung auf den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes.

 

§ 46

Zur Benutzung öffentlicher Wege bedarf es der Zustimmung der Unterhaltungspflichtigen und der Genehmigung der Wegepolizeibehörde.

 

§ 47

Die Bestimmungen der §§ 8 , 17 bis 20 und 22 Satz 1 finden auf diese Bahnen gleichmäßige Anwendung.

 

§ 48

Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb auf solchen Bahnen können nur im Einverständnis mit der Eisenbahnbehörde ( § 44 ) erlassen werden.

 

§ 49

(1) Die Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn wiederholt gegen die Bedingungen derselben in wesentlicher Beziehung verstoßen wird.

(2) entfallen

 

§ 50

Die eisenbahntechnische Aufsicht und Überwachung der Privatanschlußbahnen erfolgt durch diejenige Behörde, welcher diese Aufgaben bezüglich der dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahn, an welche sie anschließen, obliegen.

 

§ 51

(1) Die Bestimmungen der §§ 43 bis 49 finden auf diejenigen Bahnen, welche Zubehör eines Bergwerks im Sinne des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (GS. S. 705) bilden, keine Anwendung.

(2) Durch die Bestimmung in § 50 wird das auf dem Allgemeinen Berggesetz vom 24. Juni 1865 (GS. S. 705) beruhende Aufsichtsrecht der Bergbehörden gegenüber diesen Bahnen nicht berührt.

 


Gemeinsame Übergangsbestimmungen

 

§ 52

entfallen

 

§ 53

(1) Für die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen ist diejenige Behörde zuständig, welcher die Genehmigung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß §§ 3 und 44 obgelegen hätte.

(2) Auf diese Bahnen finden die §§ 2 , 20 bis 22 , 24 , 25 , 40 , 42 und 52 , beziehungsweise 48 bis 50 des gegenwärtigen Gesetzes, sowie die Bedingungen und Vorbehalte, welche bei ihrer Genehmigung vorgesehen sind, Anwendung.

(3) Die Unternehmer sind jedoch berechtigt, sich durch eine an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richtende Erklärung den sämtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes zu unterwerfen.

(4) Die Genehmigung von wesentlichen Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen des Unternehmens, der Anlage oder des Betriebes kann von der Unterwerfung des Unternehmens unter sämtliche Bestimmungen dieses Gesetzes abhängig gemacht werden.

(5) Der Zeitpunkt der Unterstellung unter dieses Gesetz ist öffentlich bekanntzumachen.

(6) Wohlerworbene Rechte Dritter werden durch die Unterwerfung nicht berührt.

 

§ 54

Dieses Gesetz tritt bezüglich des § 40 am 1. April 1893, bezüglich aller anderen Bestimmungen am 1. Oktober 1892 in Kraft.

 

§ 55

Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister des Innern betraut.

29/02/2024Comments OffAnschlußbahn | Berlin | Gesetz | Kleinbahn | Kleinbahngesetz | Preußen | Preußisches Kleinbahngesetz | Privatanschlußbahnen
Kommentare

Keine Kommentare erlaubt.