ALLGEMEINES
(1) Haupt- und Vorsignalverbindungen sind nur bei Stadtschnellbahnen auf eigenem Bahnkörper (S-Bahnen) vorhanden.
Eine Haupt- und Vorsignalverbindung ist ein Lichtsignal besonderer Art, das Haupt- und Vorsignal auf einem Signalschirm nebeneinander vereinigt.
Die linken Lichter entsprechen den Hauptsignalbildern Hp 0, Hp 1 oder Hp 2 und geben an, ob der anschließende Gleisabschnitt von einem Zug befahren werden darf.
Die rechten Lichter entsprechen den Vorsignalbildern Vr 0, Vr 1 oder Vr 2 zu dem am nächsten Sv-Signal leuchtenden Hauptsignalbild.
(2) Die Signale können sich rechts oder links neben oder über dem Gleis befinden.
(3) Wo die Sicht auf Sv-Signale behindert ist, können die den Vorsignalbildern entsprechenden Lichter wiederholt sein (Vorsignalwiederholer).
Die Signale sind dann durch ein links angeordnetes weißes Zusatzlicht kenntlich.
(4) Signale (ausgenommen Signal Sv 0), die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand als dem erforderlichen Bremsweg vor dem folgenden Signal stehen, sind durch einen weißleuchtenden Pfeil über den Signalbildern kenntlich.
Signal Sv 0
Bedeutung: (1) Zughalt! Weiterfahrt auf Sicht.
Beschreibung: (2) Zwei gelbe Lichter waagerecht nebeneinander.
(3) Züge dürfen nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne Zustimmung vorbei fahren.
Hierfür und für das Verhalten nach der Vorbeifahrt sind die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmer für die Gleichstrom-S-Bahn Hamburg gegebenen örtlichen Zusätze zu beachten.
(4) Bestimmte Signale können an Stelle des Signals Sv 0 das Hauptsignal Hp 0 zeigen.
Signal Sv 1
Bedeutung: (1) Fahrt! Fahrt erwarten.
Beschreibung: (2) Zwei grüne Lichter waagerecht nebeneinander.
Signal Sv 2
Bedeutung: (1) Fahrt! Halt erwarten.
Beschreibung: (2) Ein grünes, rechts daneben in gleicher Höhe ein gelbes Licht.
Signal Sv 3
Bedeutung: (1) Fahrt! Langsamfahrt erwarten.
Beschreibung: (2) Links ein grünes Licht; rechts in gleicher Höhe ein grünes und senkrecht da-
runter ein gelbes Licht.
Zulässige Geschwindigkeit an Signalen Sv 1, Sv 2 und Sv 3
Die Signale Sv 1, Sv 2 und Sv 3 erlauben die Anwendung der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit, sofern sie nicht durch andere Signale oder besondere Anordnungen eingeschränkt ist.
Signal Sv 4
Bedeutung: (1) Langsamfahrt! Fahrt erwarten.
Beschreibung: (2) Links ein grünes und senkrecht darunter oberen linken Lichtes ein grünes Licht.
Signal Sv 5
Bedeutung: (1) Langsamfahrt! Langsamfahrt erwarten.
Beschreibung: (2) Links ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts daneben in gleicher Höhe die gleichen Lichter.
Signal Sv 6
Bedeutung: (1) Langsamfahrt! Halt erwarten.
Beschreibung: (2) Links ein grünes, senkrecht darunter ein gelbes Licht; rechts in Höhe des oberen linken Lichtes ein gelbes Licht.
Zulässige Geschwindigkeit an Signalen Sv 4, Sv 5 und Sv 6
(1) Die Signale Sv 4, Sv 5 und Sv 6 schreiben eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h vor, wenn nicht eine abweichende Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 angezeigt wird. Die angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung ist vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich einzuhalten.
(2) Der Infrastrukturunternehmer kann andere abweichende Geschwindigkeiten
bekannt geben. Bei den Eisenbahnen des Bundes werden andere abweichende Geschwindigkeiten im Fahrplan oder in der La angegeben.
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