Bei Einfahr- und Zwischensignal ist die Geschwindigkeit bis zum Halteplatz bzw. dem nächsten Signal auf 40 km/h beschränkt.
Bei Ausfahrsignal, oder am Blocksignal einer Abzweig- oder Überleitstelle, ohne Vorsignalfunktion gelten die 50 km/h nur bis der Zugschluss das Ende des anschließenden Weichenbereichs durchfahren hat.
Erlischt das Zs 1 bevor der Zug daran vorbeigefahren ist, der Tf das angeschaltete Zs 1 aber dennoch wahrgenommen hatte, so muß der Tf auf Sicht weiterfahren.
Bei Ausfahrsignal mit Vorsignalfunktion gelten die 40 km/h bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals, längstens jedoch 2000m. Sind die 2000m mit Zugspitze erreicht, darf der Tf auf die Geschwindigkeit beschleunigen die Fahrplan, La und Signale vorgeben.
Bei Einfahr- und Zwischensignal ist die Geschwindigkeit bis zum Halteplatz bzw. dem nächsten Signal auf 30 km/h beschränkt.
Bei Ausfahrsignal, oder am Blocksignal einer Abzweig- oder Überleitstelle, ohne Vorsignalfunktion, gelten die 40 km/h nur bis der Zugschluss das Ende des anschließenden Weichenbereichs durchfahren hat.
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