Fahrzeugnummernsystematik bei Eisenbahnfahrzeugen
Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), welches am 18.12.2006 in Kraft trat, wird unter anderem die Einführung des Fahrzeugeinstellungsregisters beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beschlossen. Ab dem 2.1.2007 wird die Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen beim EBA durchgeführt. Die Aufnahme in das nationale Fahrzeugeinstellungsregister (NVR; National Vehicle Register) ist zunächst nur für Fahrzeuge verpflichtend, die nach dem 2.1.2007 eine Genehmigung der Inbetriebnahme erhalten haben, sowie bei Halterwechsel oder Stilllegung. Bestandsfahrzeuge können für eine Übergangsfrist die alte Bezeichnung beibehalten.
Bei der Aufnahme in das NVR wird generell eine eindeutige 12-stellige Fahrzeugnummer vergeben. Die an den Fahrzeugen anzubringenden Zeichen (Ziffern und Großbuchstaben) müssen eine Mindesthöhe von 80 mm aufweisen und es muss eine serifenlose Schriftart gewählt werden. Eine Abweichung von der Schrifthöhe ist nur möglich, wenn die Kennzeichnung nur am Langträger angebracht werden kann. Die Kennzeichnung darf außerdem höchstens 2 Meter über SOK angebracht sein.
Fahrzeugnummernvergabe für Triebfahrzeuge
Ziffer 1 = 9 (Kennzahl für selbstfahrendes Fahrzeug)
Ziffer 2 = 0 – 9 (Beschreibung des Triebfahrzeugtyps)
Ziffer 3 und 4 = Ländercode für das Land, in dem Fahrzeug registriert ist (80 = Deutschland)
Ziffer 5 bis 8 = Kennzeichnung der Triebfahrzeug-Bauart
Ziffer 9 bis 11 = laufende Nummer innerhalb der Triebfahrzeug-Bauart
Ziffer 12 = EDV-Kontrollziffer
D = Alphabetischer Ländercode (Deutschland)
DB = Halterkurzzeichen (Beispiel: Deutsche Bahn AG)
Kodierung der 2. Ziffer
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Code
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Triebfahrzeugtyp
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Bemerkung
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1
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Elektrolokomotive
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Vmax >= 100 km/h
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2
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Lokomotive mit Verbrennungsmotor (Diesellokomotive)
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Vmax >= 100 km/h
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3
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E-Triebzug (Hochgeschwindigkeitsverkehr)
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Vmax >= 190 km/h
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4
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E-Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitsverkehr)
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Vmax < 190 km/h
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5
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Triebzug mit Verbrennungsmotor
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6
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Spezieller Beiwagen
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7
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Rangierlok mit Elektroantrieb
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Vmax < 100 km/h
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8
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Rangierlok mit Verbrennungsmotor
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Vmax < 100 km/h
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9
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Instandhaltungsfahrzeug / Sonderfahrzeug
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Nebenfahrzeug
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0
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Unterschiedlich
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z.B. Hybridlok, Dampflok
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Bei der Festlegung der Bauartkennzeichnung wird das EBA historisch gewachsene Baureihen- und Typenbezeichnungen berücksichtigen. Bei zukünftigen Bauarten wird die neue Bauartbezeichnung in Abstimmung mit dem Hersteller festgelegt. Nach einem Umbau eines Fahrzeuges wird das EBA entscheiden, ob eine neue Fahrzeugnummer zu vergeben ist, wenn das Fahrzeug z.B. nicht mehr den alten Merkmalen angehört.
Um die Kosten bei der Umzeichnung zu reduzieren (keine neu zu berechnende Kontrollziffer), zur Sicherstellung des laufenden Eisenbahnbetriebes und um eine problemarme Bestandsübernahme zu erreichen, hat das EBA bestimmte Werte für die 5. Ziffer vergeben. Zusammen mit den Ziffern 1 bis 4 handelt es sich zunächst um folgende Ziffernfolgen als voranzustellende Kennzeichnungen bei den Triebfahrzeugnummern:
91 80 6 = E-Lok mit Vmax >= 100 km/h,
92 80 1 = V-Lok mit Vmax >= 100 km/h,
97 80 8 = E-Rangierlok mit Vmax < 100 km/h,
98 80 3 = V-Rangierlok mit Vmax < 100 km/h.
Beispiele:
Aus der 7-stelligen Kennzeichnung 185 283-9 wird die 12-stellige Nummer 91 80 6185 283-9,
aus der 7-stelligen Kennzeichnung 218 839-9 wird die 12-stellige Nummer 92 80 1218 839-9.
Für die Bezeichnung von Triebzügen wird je Wagenkasten eine Nummer vergeben. Die Fahrzeugnummer beginnt bei E-Triebzügen (Hochgeschwindigkeitsverkehr) mit 93 80 5, bei E-Triebzügen (nicht Hochgeschwindigkeitsverkehr) mit 94 80 0 und bei V-Triebzügen mit 95 80 0. Im Anschluss an diese Nummernfolge wird die bis dato angewandte 7-stellige Fahrzeugnummer der einzelnen Fahrzeuge weiterverwendet.
Bei der Bestandsübernahme von NE-Fahrzeugen wird bei gleichem Fahrzeugtyp in die gleiche DB-Baureihe einsortiert. Entspricht der Fahrzeugtyp keiner DB-Baureihe, wird er mit neuer, vom EBA festgelegter, vierstelliger Baureihenbezeichnung aufgenommen.
Die Bedeutung der Ziffern 5 bis 11 wird durch den Mitgliedstaat festgelegt. Laut Übergangsregelung können Bestandsfahrzeuge ihre Bezeichnungen behalten. Bei einer Aufnahme in das NVR wird eine 12-stellige Fahrzeugnummer vergeben, die an das Fahrzeug anzuschreiben ist. Eigene Bezeichnungen können zusätzlich verwendet werden, bzw. angeschrieben bleiben.
Fahrzeugnummernvergabe für Reisezugwagen
Die Regelungen entsprechen dem Merkblatt UIC 438-1.
Fahrzeugnummernvergabe für Güterwagen
Detailliertere Erläuterungen zu den einzelnen Anschriften an Güterwagen befinden sich hier: [Anschriften an Güterwagen]
Die Regelungen entsprechen dem Merkblatt UIC 438-2.
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