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Umstelleinrichtung „leer — beladen“ (Lastwechsel, handbetätigt) (AVV A11 – 4.3.3)
Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)
Verfügt das Fahrzeug nicht über einen automatischen Lastwechsel, muss dieser manuell, entsprechend des aktuellen Gesamtgewichts umgestellt werden. Ist das Gesamtgewicht geringer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „leer“ gestellt. Ist das Gesamtgewicht gleich größer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „beladen“ gestellt.
Anordnung:
An jedem Langträger etwa in Wagenmitte auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt. Die Bremsgewichte [t] sind neben der entsprechenden Hebelstellung angeschrieben. Die Umstellgewichte [t] befinden sich auf dem gleichen Schild in der Nähe des Drehpunktes des Umstellhebels.
Bedeutung: Hat ein Wagen eine Stellung «leer» und eine oder mehrere Stellungen «beladen», so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung durch einen Kurbelgriff ausgeführt.
Hat der Wagen nur einen Lastwechsel, erhält dieser einen Hebel.
Hat der Wagen zwei oder mehrere getrennte Lastwechsel, erhalten die Hebel einen Griff mit einem Langloch.
In der Stellung „leer“ ist der Hebel nach links oben geneigt und nimmt seine äußerste linke Lage ein, wenn:
– der Wagen leer ist;
– das Gesamtgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) kleiner ist als das angeschriebene Umstellgewicht;
– eine der Radsatz- beziehungsweise Drehgestelllasten weniger als die Hälfe des angeschriebenen Umstellgewichtes beträgt.
In der Stellung «beladen», die dem größten Umstellgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) entspricht oder dieses überschreitet, ist der Hebel nach rechts oben geneigt und nimmt seine äußerste rechte Lage ein.
Die den übrigen Lastabbremsungen entsprechenden Stellungen liegen zwischen den äußeren Stellungen mit zunehmender Lastabbremsung von links nach rechts.
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Zeichen für Wagen mit automatischer Umstelleinrichtung «leer – beladen» (Selbsttätiger Lastwechsel) (AVV A11 – 4.3.5)
Anrechenbar ist das größere Bremsgewicht, wenn das Gesamtgewicht gleich oder größer als das Umstellgewicht ist. Das kleinere Bremsgewicht ist in den anderen Fällen zu berücksichtigen.
Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Die Umstellung „leer – beladen“ erfolgt bei diesen Wagen automatisch, sobald das Gesamtgewicht (Eigengewicht + Gewicht der Ladung) [t] größer ist als das angeschriebene Umstellgewicht [t].
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Bremsgewichttabelle für selbsttätige Lastabbremsung (ältere Variante mit max. 5 Beladungszustände und Bremsgewichte) (AVV A11 – 4.3.4)
Anrechenbar ist das in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht angegebene Bremsgewicht.
Anordnung: An jedem Langträger hinter der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Bei gewissen älteren Wagen sind die den verschiedenen Beladungszuständen entsprechenden Bremsgewichte (Höchstzahl 5) in Form von Tabellen angeschrieben. Jede Spalte dieser Tabelle enthält zwei Zahlen:
– oben: → Wert des Bremsgewichtes [t];
– unten:→ Kleinstes Gesamtgewicht [t], das mindestens ein diesem Wert entsprechendes Bremsgewicht [t] ergibt.
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Bild 1)
Bild 2)
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Zeichen für Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen, Anschrift des Bremsgewichtes an den Wagen (AVV A11 – 4.3)
Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)
Bild 1 (4.3.1))
Zeichen für Wagen ohne Umstelleinrichtungen
Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Kurzbezeichnung der Bremsbauart (YY) nach Ziffer 4.3.9 und Angabe des Bremsgewichtes [t]. Ob „Bremse“ vorgesetzt wird, ist fakultativ.
Bild 2 (4.3.2))
Umstelleinrichtung «Güterzug — Personenzug» (handbetätigt)
Umstellung der geforderten Bremsart mittels gelben Kugelgriff.
Druckluftbremse dieses Fahrzeugs einschalten / ausschalten mittels rotem Schlaufengriff.
Anordnung: Auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt, neben der entsprechenden Hebelstellung, wenn die Bremsgewichte [t] für die Stellungen „Güterzug“ bzw. „Personenzug“ verschieden sind.
Bedeutung: Hat ein Wagen eine Umstelleinrichtung „Güterzug — Personenzug“, so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung mit einem Hebel ausgeführt,
der nach Bild gemäß 4.3.2 in einer Kugel endet.
In der Güterzugbremsstellung ist der Hebel nach links oben geneigt. In der Personenzugbremsstellung ist der Hebel nach rechts oben geneigt.
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Zeichen für Wagen mit Zugsammelschiene (elektrische Heizleitung) (AVV A11 – 5.12)
Anordnung: An den Stirn- und Längsseiten der Ecksäulen, unten. Es wird empfohlen, auf den
Wagen, die keine Ecksäulen haben, die vorgeschriebenen Kennzeichen auf ein Blech anzubringen.
Aussehen: Hellgelbes Rechteck von ungefähr 200 mm Höhe in der Breite der Ecksäule mit ei-
ner am oberen Ende bei ungefähr 45° abgeschnittenen Ecke, die gegen die Wagenmitte abfällt. Quer zur Rechteckform verlaufen schwarze, etwa 15 mm breite Streifen die ggf. untereinander ebenfalls 15 mm Abstand haben.
Bedeutung: Wagen ist mit Zugsammelschiene ausgerüstet. Ein schwarzer Streifen entspricht
einer durchgehenden Leitung für 1000 V, zwei schwarze Streifen für 1500 V und drei schwarze Streifen für 3000 V. Mit „50“ wird die Zulassung bei elektrifizierten Bahnen mit Wechselstrom 50 Hz angezeigt.
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Steuerventil-Luftdrücke
Werte für Tastdruck und C-Druck im Steuerventil der Bremsanlage des Wagens im beladenen und unbeladenen Zustand.
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Schmierungsraster
Beinhaltet die Daten wann und von wem die letzte Schmierung gemäß Schmierplan ausgeführt wurden.
Die erste Ziffer gibt an in welchem Abstand in Jahre die Schmierung mindestens zu erfolgen hat.
Erklärung des Beispielbilds: „2 – Vf – 21.03.24“ =
2 Jahre Intervall – ausgeführt durch Werkstattkürzel „Vf“ am 21.03.2024
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Kennzeichnung der Radsätze an Wagen mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung (AVV A11 – 4.3.8)
An ständig gekuppelten Wageneinheiten mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung ist über den Radsatzlagern an den Langträgern eine numerische Kennzeichnung des Radsatzes anzuschreiben, die der Position des Radsatzes entspricht und von einem bestimmten Wagenende aus aufsteigend erfolgt. Diese Kennzeichnung ist bis spätestens 01.01.2007 vorzunehmen.
Im Falle des gezeigten Beispielbilds: „1R“ = erste Achse rechts
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Containeranschrift (historisch)
Fahrzeuge die für den Transport von Container (intermodal) einsetzbar sind. Nicht mehr aktuell! (Quelle: DB DV306)
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Bilder 1-9)
Bild 10)
Bild 11)
Bild 12)
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Zeichen für Einheitsgüterwagen des kombinierten Verkehrs gemäß UIC-Merkblatt
50571-4 (AVV A11 – 3.2)
Bilder 1-9)
C: Vereinheitlichter Tragwagen/Taschenwagen für Wechselbehälter und Tragwagen mit unabhängigen Radsätzen, die bezüglich der Kodifizierung der Ladeeinheiten vergleichbare oder günstigere Merkmale aufweisen. Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.
P: Auf Taschenwagen für Sattelanhänger der Bauart 1 a und 1 b beziehungsweise deren kapazitätsüberschreitende Varianten für Sattelanhänger.
Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.
R: Fahrgestelle für Roadrailer-System / Roadrailerwagen
N: Tragwagen/Taschenwagen für Sattelanhänger. Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.
B: Tragwagen/Taschenwagen für Transportbehälter dessen Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt sind,
W: Wippenwagen für Sattelanhänger
K: Känguruhwagen für Sattelanhänger
T: Transrailerwagen
Die Zeichen bestehen aus gelbem Grund mit schwarzem Rahmen und schwarzem Buchstaben (Wagenbestimmungscode).
Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bild 10)
Piktogramm ISO >2436<: ISO Ct auf Tragwagen mit einem Drehzapfenabstand > 16,15 bis einschliesslich 20,00 m (UIC MB 50571-4).
Bild 11)
Piktogramm für nicht lenkkeilfähige Stützböcke
Auf Taschenwagen für nicht lenkkeilfähige Stützböcke ist in der Nähe des Wagenbestimmungscodes dieses Piktogramm anzubringen.
Bild 12 oben)
Auf Taschenwagen, deren Merkmale bei Sattelanhängerbeförderung die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 50596-6 nicht erfüllen.
Bild 12 unten)
Auf Taschenwagen, deren Merkmale bei Sattelanhängerbeförderung günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 50596-6.
Bedeutung:
-2: Der Wagen darf beladen nur mit Sattelanhänger verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
0: Der Wagen darf beladen nur mit Sattelanhänger verkehren, die eine Profilnummer haben, welche höchstens der dem (den) betreffenden EVU zugeordneten Profilnummer entspricht.
+5: Der Wagen darf beladen mit Sattelanhängern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 5 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
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Zeichen auf Tragwagen für Transportbehälter deren Merkmale die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC Merkblattes 5096-6 nicht erfüllen (AVV A11 – 3.2)
1) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 3 Einheiten größer ist als die den Strecken betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
2) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
Auf Tragwagen für Transportbehälter, deren Merkmale günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 5096-6
3) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 6 Einheiten größer ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
Bedeutung:
+3: Der Wagen darf beladen mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 3 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
-2: Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordneten Profilnummer.
+6: Der Wagen darf beladen mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 6 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
Definition der Kompatibilitätskodes nach UIC-MB 50596-5
Taschenwagen mit vergrößertem Hüllraum werden einem Kompatibilitätskode zugeordnet in Form des Kennbuchstabens vom Wagenbestimmungskode (hier P) und eines von der UIC genehmigten Kleinbuchstaben für definierte Hüllräume / Taschenwagentypen. Die Buchstaben sind am Taschenwagen und im Kodenummernschild des Sattelanhängers angeschrieben und müssen bei der Verladung übereinstimmen.
P a) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „a“ auf Taschenwagentyp 4 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe
P b) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „b“ auf Taschenwagentyp BA 739 und 744 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe
P c) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „c“ auf Taschenwagentyp 2000 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe
P d) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „d“ auf Taschenwagentyp Mega 2 mit 113, 98 oder 85 cm Stützbockhöhe
P e) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „e“ auf Taschenwagentyp 5 mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe
P f) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „f“ auf Taschenwagen 3000 mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe
P g) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „g“ auf Taschenwagen Twin mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe
P h) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „h“ auf Taschenwagentyp 4.2 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe
P i) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätscode „i“ auf Taschenwagen MTW mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe
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Vereinbarungsraster (AVV A11 – 2.2)
Anschrift für Wagen die nicht allen Vorschriften über die Bauart entsprechen, aber auf dem Netz der in diesem Zeichen aufgeführten Bahnen verkehren können.
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Wegen Abweichungen vom UIC-Kodex sind diese Wagen nicht mit dem Zeichen
„RIV“ gekennzeichnet. Ihr Benutzung wird daher bi- oder multilateral zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart und die Kürzel der Vereinbarungspartner
in diesen Raster eingetragen. Diese Wagen sind daher nur durch die angeschriebenen EVU verwendbar, d.h. sie sind eingeschränkt übergangsfähig.
Die Angabe GA oder GB gibt die Fahrzeugbegrenzung gem. UIC-Merkblatt 506 an, nach der diese Wagen gebaut worden sind.
Privatgüterwagen muss diesem Zeichen ein Sternchen folgen, wenn eine oder mehrere Bahnen Wagen mit kommerziellen Einschränkungen zulassen. Dieses Sternchen hat keine technische Bedeutung. (Quelle: DB DV306)
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Zeichen für Wagen ohne Druckluftbremse (historisch)
Der Wagen hat keine Druckluftbremse (nur durchgehende Hauptluftleitung). Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen. Anschrift erfolgt auf Oberkante an den Ecken des Langträgers. L = Breite der Ecksäule. (Quelle: DB DV306 / DR DV426A Anlage IX)
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Zeichen für Wagen mit im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen (historisch)
Abbildung links: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene Druckluftbremse.
Abbildung rechts: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene, mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse.
Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.
L = Breite der Ecksäule.
(Quelle: DR DV426A Anlage IX)
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Zeichen für Wagen mit Druckluftbremseinrichtungen, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entsprechen (historisch)
Abbildung links: Der Wagen hat eine Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.
Abbildung rechts: Der Wagen hat eine mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.
Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.
L = Breite der Ecksäule.
(Quelle: DR DV426A Anlage X)
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Zeichen für Prüffristen von Kühlanlagen
(Zeichen für Wagen zum Transport leicht verderblicher Lebensmittel) (AVV A11 – 7.6)
Die Schrift ist blau auf weißem Grund.
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, unter dem Zeichen UIC oder UIC St.
Bedeutung: Bei Wagen für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel das Unterscheidungszeichen nach dem ATP-Abkommen für das System der Temperaturbeeinflussung sowie das Datum (Monat und Jahr) des Ablaufs der für den Wagen ausgestellten Bescheinigung.
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Bild 1)
Bild 2)
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Zusätzliche Zeichen für Wagen, die für den Verkehr in Spanien und Portugal zugelassen sind (AVV A11 – 2.19)
Bild 1)
Rhombus links: Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens.
Rhombus rechts: Höchstgeschwindigkeit bei Leerlauf des Wagens.
Tara: Eigengewicht des Wagens
Carga Max.: Lastgrenze
Freno Vacio: Saugluftbremse (linke Zahl = Bremsgewicht in Stellung „leer“; rechte Zahl = Bremsgewicht in Stellung „beladen“)
Freno Mano Max.: Höchstes Bremsgewicht der Handbremse
Ist die Höchstgeschwindigkeit im Leerlauf mit der Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens identisch, wird nur ein Rhombus eingetragen.
Bis zum 1.1.1987 kann der Ausdruck „FRENO AUT.“ anstatt „FRENO VACIO“ angeschrieben sein.
(Quelle: DB DV306)
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, Rahmen und Anschriften im unteren Teil in schwarz bei weiß gestrichenen Wagen, in weiß auf blauem Grund bei den anderen Wagen.
Bild 2)
Wagen nur mit Hauptluftleitung für Saugluftbremse
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, Rahmen und Anschriften im unteren Teil in schwarz bei weiß gestrichenen Wagen, in weiß auf blauem Grund bei den anderen Wagen.
Bedeutung: Wagen darf mit ausgeschalteter Bremse in einen Zug eingestellt werden.
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Ladegewichtsraster (historisch)
(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)
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Raster Ladegewicht/Tragfähigkeit (historisch)
(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)
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Behälterwagen mit Schwallblechen (historisch)
Kesselwagen mit Schwallbleche, die aufgrund der Massenträgheit, das Schwappen von Flüssigkeiten beim Bremsen oder Beschleunigen verringern sollen. Schwallbleche sind unterbrochene Trennwände in Behältern (Tanks).
(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)
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International austauschbare (Ersatz-) Teile (historisch)
(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)
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Spezialstahl (historisch)
Fahrzeug besteht zum Teil oder komplett aus Spezialstahl.
(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)
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Bremsgestängesteller
Details zur Bauart/Typ des Bremsgestängestellers eines Wagens.
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Druckkesselprüfung
Die Tanks/Kessel für Druckluft unterliegen einer Untersuchungsfrist. Die letzte Untersuchung steht auf jedem Drucklufttank angeschrieben.
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Drehgestellbezeichnung
„DG …“ oder „BOGIE …“: Beschreibt die Folge des Drehgestells im Wagen.
Bildbeispiel: „DG 2“ = 2. Drehgestell im Wagen
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Zeichen für Wagen, die Gleisbremsen und andere Rangier- und Hemmeinrichtungen
in wirksamer Stellung nicht befahren dürfen (AVV A11 – 5.3)
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Wagen dürfen wegen ihrer Bauart Gleisbremsen und andere Rangier- oder
Hemmeinrichtungen, die sich in wirksamer Stellung befinden, nicht befahren.
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Lademaßüberschreitung
Mit der vermehrten Verwendung von großräumigen Güterwagen, die bereits konstruktiv die Grenzen des internationalen
Lademaßes überschritten, wurde das Zeichen für Lademaßüberschreitung für die betreffenden Wagen vorgeschrieben.
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MC – PPW
Wagen entspricht den technischen Bestimmungen des PPW (Prawila polsowanija wagonami w meschdunarodnom soobschtenii – „Vorschriften für die Nutzung der Wagen im internationalen Verkehr“). Das PPW ist ein internationales Abkommen im Eisenbahnverkehr für den osteuropäischen und asiatischen Raum (ehemalige RGW-Staaten). Es ist das Gegenstück zu RIV und regelt die gegenseitige Nutzung von Personen- und Güterwagen beim Übertritt der Fahrzeuge in den Bereich einer anderen Bahnverwaltung.
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OPW – Gemeinsame Güterwagenpark (Osteuropa bis 1990)
Obschtschi Park Wagonow (OPW) war eine auf der Grundlage eines 1963 unterzeichneten Abkommens zwischen den europäischen Eisenbahnverwaltungen der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) über die Bildung und gemeinsame Nutzung des Gemeinsamen Güterwagenparks der Mitgliedsländer des RGW geschaffene Einrichtung. Der OPW bestand vom 1. Juli 1964 bis zum 31. August 1990 und war eine Unterorganisation des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW).
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„Kalk“
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Erzbeförderung / Kalkbeförderung (historisch)
Ausgehend von der Entwicklung des Prototyps zum OOtz 50 (1952) erhielten für die Erzbeförderung geeignete Güterwagen nach und nach an den Seitenwänden weithin auffallende Anschriften:
Erz I: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 2,90 m hoch
Erz II: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 3,30 bis 3,52 m hoch
Erz III: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 3,98 m hoch
d: Wagen hat Drehgestelle.
An OOt- un OOtz-Wagen, die für den Transport von Stückkalk reserviert waren, wurde vereinzelt die Anschrift „Kalk“ in gleicher Größe wie „Erz I…“ angeschrieben.
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RIV (historisch)
Das „Regolamento Internazionale Veicoli“ (RIV) bzw. „Regolamento Internazionale dei Veicoli“ gehört zu den Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr und ist ein erstmals 1922 zwischen europäischen Eisenbahn-Unternehmen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.
(Bildquelle DR DV426A Anlage XI 1h zum Anhang 6)
RIV-EUROP (historisch)
Es bezeichnete einen europäischen Güterwagen-Pool, der von 1953 bis 2002 bestand. Er erlaubte die freizügige Verwendung gängiger Güterwagen-Bauarten in den neun beteiligten Ländern.
RIV-IF (historisch)
Wagen des Interfrigo-Fahrzeugparks
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Zeichen für Entgleisungsdetektor (AVV A11 – 5.14)
Anordnung: Für Güterwagen an beiden Wagenseiten wenn der Entgleisungsdetektor einsehbar ist. Das Zeichen für Entgleisungsdetektoren ist strichliert dargestellt, wenn der Entgleisungsdetektor nicht einsehbar ist.
Bedeutung: Entgleisungsdetektoren für Güterwagen sind Geräte, die unplausible hohe Vertikalbeschleunigungen am Fahrzeug diagnostizieren und eine Entgleisung annehmen. Dadurch wird eine Zwangsbremsung oder ein Alarm ausgelöst. Eine Entgleisung selbst kann nicht verhindert werden.
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Werkwagen – „Austauschverfahren 10“
Ab 1980 wurden Privatgüterwagen, welche zwischen den einzelnen Betrieben von Privatunternehmen verkehren als „Werkwagen“ bezeichnet und mit „W“ gekennzeichnet.
Dieses Verfahren setzte sich nicht durch. Stattdessen wurden die „Privatgüterwagen“ mit einem eingerahmten „P“ gekennzeichnet.
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Gattungsschlüsselzahl / Gattungskennzahl
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A)
B)
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Metergewichte und Achslast bei Wagen
A)
Metergewicht und Achslast bei Wagen über 3,6 t/m.
B)
Metergewicht und Achslast bei Schwerwagen (Wagen mit Metergewicht über 4,5 t oder Achslast über 18 t)
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Belüftungsventil
Wagen hat mit dem Bodenventil gekoppeltes Belüftungsventil.
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Vakkumisolierung
Kessel hat Vakuumisolierung.
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Kesseldichtungen
Kessel hat Dichtungen der angegebenen Dichtungsgruppe.
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Zeichen für Entlüftungsstutzen (Kessel-Entlüftungsstutzen) (AVV A11 – 6.3)
Anordnung: An den Tanks neben den betreffenden Stutzen.
Bedeutung: Die so gekennzeichneten Entlüftungsstutzen müssen nicht unbedingt dicht verschlossen sein.
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Drehgestell rissfrei
Drehgestell der Bauart 661, 664, 887 ist augenscheinlich rissfrei.
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Drehgestell-Grundcheck
Drehgestell der Bauart 661, 664, 887 hat Grundcheck erhalten.
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Höchstgeschwindigkeit in km/h
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Langhubstoßdämpder
Wagen besitzt Langhubstoßdämpfer.
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Achslagerschmierung
Datum der letzten Achslagerschmierung.
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Sonderarbeiten
Zeichen für technische Einrichtungen und Sonderarbeiten.
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Stelltag
Anschrift für Stelltag; Art der nächsten Untersuchung; Leitzahl
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Ort des Handbremsrades
Kennzeichen für den Ort des Handbremsrades der Feststellbremse.
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Betätigungsschema für Entladeklappen
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Ladeschema für Coiltransport
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Aufenthaltsverbot Schwenkdachwagen
Verbot des Aufenthalts im Bereich des Schwenkdachs.
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(Beispiel)
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Anschriften bei Wagen mit Sondereinrichtungen (Selbstentladewagen, Wagen mit öffnungsfähigem Dach usw.) (AVV A11 – 2.15)
Anordnung: An geeigneten Stellen auf beiden Seiten des Wagens
Bedeutung: Anweisung, möglichst mehrsprachig, zur Bedienung der Klappen, Dächer usw., auch unter dem Aspekt der Sicherheit. Die Anweisungen können mit entsprechenden Piktogrammen ergänzt sein.
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Zeichen für Wagen mit Scheibenbremse (AVV A11 – 4.5)
Anordnung: Auf beiden Wagenseiten unmittelbar rechts neben der Anschrift zur Bremsbauart.
Bedeutung: Die so gekennzeichneten Wagen sind mit Scheibenbremsen ausgerüstet.
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Verstärkte Schraubenkupplung (AVV A11 – 5.15)
Position: An beiden Wagenenden oder am Langträger. Die Vorlage der Kennzeichnung muss so ausgewählt werden, dass sie in einem hierfür gekennzeichneten Feld angebracht
werden kann.
Bedeutung: Wagen mit verstärkter Schraubenkupplung – X [t] bezieht sich auf die Mindestbruchfestigkeit der Schraubenkupplung, Y [t] auf den Kupplungshaken. Verstärkte Schraubenkupplungen sind in EN 15566:2009, 4.1, Tabelle 1, festgelegt. Systemkennzeichen ist mehr als 1 MN.
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Zeichen an bereiften Rädern (AVV A11 – 6.2)
Anordnung: Auf der äußeren Seite bereifter Räder über Radreifen und Felge: Kontrollmarken (vier um 90° versetzte Farbstriche).
Bedeutung: Erkennungsmerkmal für festen Sitz des Radreifens auf der Felge.
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