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Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)
Verfügt das Fahrzeug nicht über einen automatischen Lastwechsel, muss dieser manuell, entsprechend des aktuellen Gesamtgewichts umgestellt werden. Ist das Gesamtgewicht geringer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „leer“ gestellt. Ist das Gesamtgewicht gleich größer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „beladen“ gestellt.
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Selbsttätiger Lastwechsel
Anrechenbar ist das größere Bremsgewicht, wenn das Gesamtgewicht gleich oder größer als das Umstellgewicht ist. Das kleinere Bremsgewicht ist in den anderen Fällen zu berücksichtigen.
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Bremsgewichttabelle für selbsttätige Lastabbremsung
Anrechenbar ist das in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht angegebene Bremsgewicht.
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Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)
Umstellung der geforderten Bremsart mittels gelben Kugelgriff.
Druckluftbremse dieses Fahrzeugs einschalten / ausschalten mittels rotem Schlaufengriff.
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Zeichen für elektrische Heizleitung (Zugsammelschiene)
An Stirn- und Längsseiten der Ecksäulen ist unten ein hellgelbes Rechteck von ungefähr 200 mm Höhe in Breite der Ecksäulen mit einer am oberen Ende abgeschnittenen Ecke anzubringen, die gegen die Wagenmitte ungefähr unter 45° geneigt abfällt.
Das gelbe Rechteck muss einen, zwei oder drei waagerechte schwarze Streifen tragen, je nachdem, ob die durchgehende Leitung für 1000, 1500 oder 3000 Volt vorgesehen ist. Die Streifen müssen 15 mm breit sein und genausoviel Abstand voneinander haben.
Bei Wagen, die auf elektrifizierten Bahnen mit Wechselstrom 50 Hertz verkehren dürfen, ist die Zahl „50“ mit einer Ziffernhöhe von ungefähr 35 mm unterhalb der Streifen in Schwarz angebracht.
Auf Wagen die keine Ecksäulen haben wird empfohlen die vorgeschriebenen Kennzeichen auf einem Blech anzubringen.
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Steuerventil-Luftdrücke
Werte für Tastdruck und C-Druck im Steuerventil der Bremsanlage des Wagens im beladenen und unbeladenen Zustand.
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Schmierungsraster
Beinhaltet die Daten wann und von wem die letzte Schmierung gemäß Schmierplan ausgeführt wurden.
Die erste Ziffer gibt an in welchem Abstand in Jahre die Schmierung mindestens zu erfolgen hat.
Erklärung des Beispielbilds: „2 – Vf – 21.03.24“ =
2 Jahre Intervall – ausgeführt durch Werkstattkürzel „Vf“ am 21.03.2024
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Radbezeichnung
Beschreibt den Standort des Rades am Fahrzeug.
Im Falle des gezeigten Beispielbilds: „1R“ = erste Achse rechts
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Containeranschrift (historisch)
Fahrzeuge die für den Transport von Container (intermodal) einsetzbar sind. Nicht mehr aktuell! (Quelle: DB DV306)
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Zeichen für Wagen des kombinierten Verkehrs Schiene / Straße
C: Vereinheitlichter Tragwagen/Taschenwagen für Wechselbehälter und Tragwagen mit unabhängigen Radsätzen, die bezüglich der Kodifizierung der Ladeeinheiten vergleichbare oder günstigere Merkmale aufweisen.
P: Vereinheitlichter Tragwagen/Taschenwagen für Sattelanhänger und Lastanhänger
N: Tragwagen für Sattelanhänger
B: Tragwagen für Transportbehälter
W: Wippenwagen für Sattelanhänger
K: Känguruhwagen für Sattelanhänger
Die Zeichen bestehen aus gelbem Grund mit schwarzem Rahmen und schwarzem Buchstaben.
(Quelle: DB DV306)
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Zeichen auf Tragwagen für Transportbehälter deren Merkmale die Bedingungen der Ziffer 2.3.2 des UIC Merkblattes 596-6 nicht erfüllen
1) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 3 Einheiten größer ist als die den Strecken betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
2) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
Auf Tragwagen für Transportbehälter, deren Merkmale günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 2.3.3 des UIC-Merkblattes 596-6
3) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 6 Einheiten größer ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
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Wagen entspricht nicht allen Vorschriften / Privatwagen (historisch)
Anschrift für Wagen die nicht allen Vorschriften über die Bauart entsprechen, aber auf dem Netz der in diesem Zeichen aufgeführten Bahnen verkehren können.
Privatgüterwagen muss diesem Zeichen ein Sternchen folgen, wenn eine oder mehrere Bahnen Wagen mit kommerziellen Einschränkungen zulassen. Dieses Sternchen hat keine technische Bedeutung. (Quelle: DB DV306)
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Zeichen für Wagen ohne Druckluftbremse (historisch)
Der Wagen hat keine Druckluftbremse (nur durchgehende Hauptluftleitung). Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen. Anschrift erfolgt auf Oberkante an den Ecken des Langträgers. L = Breite der Ecksäule. (Quelle: DB DV306 / DR DV426A Anlage IX)
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Zeichen für Wagen mit im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen (historisch)
Abbildung links: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene Druckluftbremse.
Abbildung rechts: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene, mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse.
Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.
L = Breite der Ecksäule.
(Quelle: DR DV426A Anlage IX)
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Zeichen für Wagen mit Druckluftbremseinrichtungen, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entsprechen (historisch)
Abbildung links: Der Wagen hat eine Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.
Abbildung rechts: Der Wagen hat eine mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.
Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.
L = Breite der Ecksäule.
(Quelle: DR DV426A Anlage X)
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Zeichen für Wagen zum Transport leicht verderblicher Lebensmittel
Die Schrift ist blau auf weißem Grund.
(Quelle: DB DV306)
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Zusätzliches Zeichen für Wagen die auf dem Netz der RENFE zugelassen sind
Bei weißen Wagen: Rahmen und Anschrift in Schwarz. Bei anderen Wagenfarben: blauer Grund mit weißer Anschrift.
Rhombus links: Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens.
Rhombus rechts: Höchstgeschwindigkeit bei Leerlauf des Wagens.
Tara: Eigengewicht des Wagens
Carga Max.: Lastgrenze
Freno Vacio: Saugluftbremse (linke Zahl = Bremsgewicht in Stellung „leer“; rechte Zahl = Bremsgewicht in Stellung „beladen“)
Freno Mano Max.: Höchstes Bremsgewicht der Handbremse
Ist die Höchstgeschwindigkeit im Leerlauf mit der Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens identisch, wird nur ein Rhombus eingetragen.
Bis zum 1.1.1987 kann der Ausdruck „FRENO AUT.“ anstatt „FRENO VACIO“ angeschrieben sein.
(Quelle: DB DV306)
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Ladegewichtsraster (historisch)
(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)
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Raster Ladegewicht/Tragfähigkeit (historisch)
(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)
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Behälterwagen mit Schallblechen (historisch)
Kesselwagen mit Schwallbleche, die aufgrund der Massenträgheit, das Schwappen von Flüssigkeiten beim Bremsen oder Beschleunigen verringern sollen. Schwallbleche sind unterbrochene Trennwände in Behältern (Tanks).
(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)
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International austauschbare Teile (historisch)
(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)
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Spezialstahl (historisch)
Fahrzeug besteht zum Teil oder komplett aus Spezialstahl.
(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)
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RIV (historisch)
Das „Regolamento Internazionale Veicoli“ (RIV) bzw. „Regolamento Internazionale dei Veicoli“ gehört zu den Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr und ist ein erstmals 1922 zwischen europäischen Eisenbahn-Unternehmen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.
RIV-EUROP (historisch)
Es bezeichnete einen europäischen Güterwagen-Pool, der von 1953 bis 2002 bestand. Er erlaubte die freizügige Verwendung gängiger Güterwagen-Bauarten in den neun beteiligten Ländern.
(Bildquelle erstes Bild: DR DV426A Anlage XI 1h zum Anhang 6)
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