Untersuchungen zur Zugkollision in Flandersbach abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Frohe Festtage!

Erschienen: 23/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bauarbeiten pünktlich fertig: Bahnstrecke Hamburg–Berlin ab 15. Dezember wieder in Betrieb

Erschienen: 13/12/2024Source: PresseinformationenBy

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB Schenker setzt ferngesteuerte Gabelstapler ein

Erschienen: 25/11/2024Source: PresseinformationenBy

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Verbände stellen Forderungen auf

Erschienen: 13/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugkollision in Dorsfeld aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Wien: Digitale Personalakquise

Erschienen: 13/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Österreich

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugentgleisung in Wengern Ost abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Junge wird in Berlin von Straßenbahn erfasst

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Berlin, Personenunfall, │ AKTUELL │, Polizei, Straßenbahn, Tram, Unfall

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Erprobungsfahrten für höhere Geschwindigkeiten auf der Riedbahn

Erschienen: 13/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Hessen, Technologie & Digitalisierung, │ AKTUELL │, Bahn, Deutsche Bahn, ETCS, Erprobungsfahrt, Geschwindigkeit, Hochtastfahrt, Riedbahn

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

VRR übernimmt Regiobahn

Erschienen: 09/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: VRR

S

Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bayern will Bahn und Bund bei Bauprojekten in Pflicht nehmen

Erschienen: 13/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnausbau, Verkehrspolitik, │ TOPMELDUNG │, Bauprojekt, Bayern, Bund, Bundesregierung, Deutsche Bahn, Infrastruktur

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Hamburg–Berlin: DB vergibt erste Bauaufträge für Generalsanierung auf Deutschlands meistbefahrener Städte-Direktverbindung

Erschienen: 18/11/2024Source: PresseinformationenBy

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

KVB-Rad verzeichnet Rekord

Erschienen: 10/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: go.Rheinland

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Urban Mining in Bonn

Erschienen: 10/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: go.Rheinland

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Mit Schnäppchen-Tickets ab 17,99 Euro in den Weihnachtsurlaub

Erschienen: 29/11/2024Source: PresseinformationenBy

M

Mhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Gutes Neues Jahr 2025

Erschienen: 01/01/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Dank an Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen

Erschienen: 25/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Betrunken? Schwankender Fahrer steuert Metro-Zug

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Mexiko, │ AKTUELL │, Fahrer, Metro, Mexiko Stadt

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Wichtiger Meilenstein beim Videoausbau erreicht: 11.000 Kameras an Bahnhöfen im Einsatz

Erschienen: 29/12/2024Source: PresseinformationenBy

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Mit der Bahn zum Flieger: Lufthansa und Deutsche Bahn legen Rekordzahlen vor

Erschienen: 22/11/2024Source: PresseinformationenBy

P

Phttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Deutschlandticket und gutes Angebot

Erschienen: 09/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Realität beachten und Visionen behalten

Erschienen: 13/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

L

Lhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB reagiert auf Kritik: Ankunftspläne an den Bahnhöfen bleiben

Erschienen: 29/11/2024Source: PresseinformationenBy

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Zwischenbericht zur Zugkollision in Lauenbrück

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Frohe Weihnachten 2024

Erschienen: 24/12/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Alkoholisierter Lokführer schläft in Güterzuglok ein – ICE stoppt

Erschienen: 13/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Niedersachsen, Polizeieinsatz, │ TOPTHEMA │, Bundespolizei, Güterzug, ICE, Lokführer

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Eisenbahnjahr 2024 – miserabel, oder ist die DB sogar vorangekommen?

Erschienen: 30/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Alles Gute für 2025!

Erschienen: 31/12/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Neue PRO BAHN Post aus Oberbayern

Erschienen: 19/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

2

2https://bahninfos.com/?page_id=14147

Zwischenbericht zur Zugkollision in Leipzig-Schönefeld

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Das war 2024!

Erschienen: 20/12/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

V

Vhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Unfall an Bahnübergang in Oldenburg – Schranke war geöffnet

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnübergangsunfall, Niedersachsen, │ AKTUELL │, Bahnübergang, Oldenburg, Polizei, Schranke, Unfall

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Wiener Linien gewinnen Prozess

Erschienen: 10/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Österreich

M

Mhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

NVV: Neuer Digitalvertrieb

Erschienen: 20/12/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

Z

Zhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Aufsichtsrat bestätigt Sanierungsfahrplan der Deutschen Bahn und beschließt die nächsten Generalsanierungen

Erschienen: 20/12/2024Source: PresseinformationenBy

V

Vhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB AG: 11.000 Kameras im Einsatz

Erschienen: 10/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Ohne Hose in der U-Bahn – Londoner bei “No Trousers Tube Ride”

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Großbritannien, │ AKTUELL │, Aktion, London, No Trousers Tube Ride, Subway, U-Bahn

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

PRO BAHN trauert um Sigrid Pohlmann

Erschienen: 30/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Landesweiter Streik soll Belgien lahmlegen

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Belgien, Tarifverhandlungen & Streiks, │ AKTUELL │, Gewerkschaft, Streik, Zugverkehr

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Nachwuchs ist Zukunft: DB stellt 2025 rund 5.700 Auszubildende und Studierende ein

Erschienen: 22/12/2024Source: PresseinformationenBy

H

Hhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Auto stößt in Ulm mit Straßenbahn zusammen

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Verkehrsunfall, │ AKTUELL │, Polizei, Straßenbahn, Ulm, Unfall

T

Thttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Mannheim: Fips wird reduziert

Erschienen: 13/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Drei Bahnstationen auf der Rottalbahn barrierefrei ausgebaut

Erschienen: 13/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Barrierefreiheit, Bayern, │ TOPMELDUNG │, Bahnhof, Bahnsteig, Christian Bernreiter, Haltepunkt, SOB, Südostbayernbahn

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Straßenbahnen in Straßburg zusammengestoßen – viele Verletzte

Erschienen: 11/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Frankreich, Verkehrsunfall, │ AKTUELL │, Bahnhof, Kollision, Strasbourg, Straßburg, Straßenbahn, Unfall

B

Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Allianz pro Schiene zum Deutschlandticket

Erschienen: 02/01/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Nutzerzahlen in Thüringen nach Preiserhöhung des Deutschlandtickets

Erschienen: 11/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Deutschlandticket, Thüringen, │ AKTUELL │, Bahn, Bus, Kündigung, Nahverkehr, Nutzerzahlen, Preiserhöhung, ÖPNV

Z

Zhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

WLAN-Ausbau an 820 Bahnhöfen

Erschienen: 10/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Wasserstoffmangel im VBB

Erschienen: 09/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Brandenburg

W

Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Greenpeace zum Deutschlandticket

Erschienen: 27/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bund gibt 350 Millionen Euro frei

Erschienen: 09/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

U

Uhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

BSAG erreicht neues Fahrgasthoch

Erschienen: 10/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Niedersachsen

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bauarbeiten abgeschlossen: Riedbahn geht in sechs Tagen wieder in den Betrieb

Erschienen: 09/12/2024Source: PresseinformationenBy

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Reaktivierung in Mittelfranken

Erschienen: 20/12/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Bayern

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Mann verletzt zwei Bahnmitarbeiter – ICE fährt nicht weiter

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Körperverletzung & Bedrohung, Leistungserschleichung, Nordrhein-Westfalen, │ AKTUELL │, Bedrohung, Bochum, Bundespolizei, Körperverletzung, NRW, Schwarzfahrer, Zugbegleiter

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Störungen bremsen S-Bahn-Verkehr im Rhein-Main-Gebiet aus

Erschienen: 13/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Hessen, Störungsbedingte Einschränkungen, │ AKTUELL │, Frankfurt Main, S-Bahn, Störung

M

Mhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Nach fünf Monaten Generalsanierung: DB nimmt Riedbahn zwischen Frankfurt/Main und Mannheim wieder in Betrieb

Erschienen: 14/12/2024Source: PresseinformationenBy

S

Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

VHH bekommt 95 Elektrobusse

Erschienen: 20/12/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hamburg, Schleswig-Holstein

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Unbekannte sprengen Aufzug in Bahnhof – hoher Schaden

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Sachbeschädigung, Sachsen, │ AKTUELL │, Aufzug, Bahnhof, Crimmitschau, Fahrstuhl, Sprengung, Zwickau Polizei

U

Uhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Britische Studie zur Fahrgastsicht auf Bahnverkehr

Erschienen: 26/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Super-Sparwochen bei der Bahn: 2 Millionen zusätzliche Schnäppchentickets und 20 Prozent Rabatt auf Sparpreise

Erschienen: 13/01/2025Source: PresseinformationenBy

V

Vhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugentgleisung in Ludwigshafen-Oggersheim aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Über halbe Milliarde Euro an Förderung für Verkehrsprojekte in Hamburg

Erschienen: 13/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Hamburg, Metro & U-Bahn, Stadt- & Straßenbahn, Verkehrspolitik, │ TOPMELDUNG │, Bahn, Bahnausbau, Bus, Förderung, Hochbahn, Nahverkehr

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

„Bon voyage“ für ersten direkten ICE von Berlin nach Paris

Erschienen: 16/12/2024Source: PresseinformationenBy

F

Fhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Direktverbindung von Berlin nach Paris

Erschienen: 20/12/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Berlin, Europa, Fernverkehr

S

Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Nachtbetrieb startet in München

Erschienen: 09/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: München

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugentgleisung zwischen Bergheim (Westf) und Steinheim (Westf) aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Englands zweite Hochgeschwindigkeitsstrecke – Siemens Mobility gewinnt Aufträge

Erschienen: 13/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnindustrie, Großbritannien, │ TOPTHEMA │, Bahnprojekt, Colas Rail, Costain Group, England, Ferrovial BAM, HS2, Hitachi Rail GTS, Hochgeschwindigkeitsstrecke, Siemens, Siemens Mobility

M

Mhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Ertüchtigung in Frankfurt

Erschienen: 09/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB Schenker setzt in Deutschland 40 neue Volvo FM Electric ein

Erschienen: 10/12/2024Source: PresseinformationenBy

E

Ehttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Spatenstich für das neue ICE-Werk in Dortmund

Erschienen: 20/11/2024Source: PresseinformationenBy

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Ein Jahr ICE-Instandhaltung in Cottbus: Nun kommen alle ICE 4 der DB in die Lausitz

Erschienen: 10/01/2025Source: PresseinformationenBy

N

Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zum Fahrzeugbrand in Ahrensfelde aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Mobilitätsarmut verhindern

Erschienen: 23/12/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

U

Uhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Kuppeln auf Speed: Digitale Automatische Kupplung im Schlussspurt zur Serienreife

Erschienen: 23/12/2024Source: PresseinformationenBy

S

Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zum Bahnübergangsunfall (Zusammenprall) in Marienborn aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Kleidersammlung in der U-Bahn Berlin

Erschienen: 13/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Berlin

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Tödlicher Bahnunfall in Nordthüringen

Erschienen: 12/01/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Personenunfall, Thüringen, │ AKTUELL │, Großengottern, Polizei, Schönstedt, Unfall, Zug

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

„Bahnsinn Riedbahn“: Dokumentation über wichtigstes Bauprojekt der Deutschen Bahn feiert Premiere

Erschienen: 21/11/2024Source: PresseinformationenBy

D

Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Bilanz 2024: DB InfraGO verbaut knapp 17 Milliarden Euro für bessere Infrastruktur

Erschienen: 30/12/2024Source: PresseinformationenBy

Z

Zhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

München: VCD fordert Kassensturz

Erschienen: 13/01/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Bayern, München

I

Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Besser Surfen an Bahnhöfen: Deutsche Bahn bringt WLAN an weitere 820 Stationen

Erschienen: 23/12/2024Source: PresseinformationenBy

A

Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Zwischenbericht zur Zugkollision in Reichertshausen (Ilm)

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Anschriften an Güterwagen (Nomenklatur)

Anschriften an Güterwagen (Nomenklatur)

Anschriften an: Triebfahrzeuge | Reisezugwagen | Nebenfahrzeuge


BAHNinfos.com stellt hier eine Übersicht und Erklärungen von gängigen Anschriften / Piktogramme / Farbmarkierungen / Zeichen an Güterwagen in Deutschland und Europa vor. Dies dient als Alternative zu dybas.de.


Die Anschriften auf jedem Güterwagen sind wie eine Visitenkarte und geben Auskunft über die wichtigsten Eigenschaften. In der Regel sind diese Anschriften auf der linken Hälfte der Seitenwände angebracht. Wagen ohne Wände tragen sie am Langträger.

Die Anschriften beinhalten folgendes:


TIPP: Online-Quiz Anschriften / Nomenklatur an Güterwagen


Die Kennzahl und Kurzzeichen für die Interoperabilitätsfähigkeit Numerische und alphabetische Codierung des Landes, in dem der Güterwagen registriert ist, und Kurzbezeichnung des Fahrzeughalters Wagennummer (5.–11. Ziffer) und Selbstkontrollziffer Bauartnummer 896 mit Schwerkraftentladung, schlagartig mittig, tief liegend Zuladung > 60 t Mit 4 Radsätzen Gattungsbuchstabe hier: Wagen mit öffnungsfähigem Dach Die Ziffern 5–8 der Wagennummer verschlüsseln die Wagengattung, die Ziffern 9–11 dienen der laufenden Nummerierung. Die Selbst-kontrollziffer ist nur für die Kontrolle der Wagennummer von Bedeutung Die Anschriften auf jedem Güterwagen geben Auskunft über seine wichtigsten Eigenschaften. In der Regel sind diese Anschriften auf der linken Hälfte der Seitenwände angebracht. Wagen ohne Wände tragen sie am Langträger. Die Anschriften beinhalten folgendes: s-fähig, geeignet für Züge bis 100 km/h Bildquelle: DB Cargo

Schriftart für Wagenanschriften:
Für die Anschriften an den Güterwagen ist in den Zeichnungen der DB einheitlich die Verwendung der Normschrift nach Teil 4 der Norm DIN 1451, Schriftformen G (Engschrift) und H (Mittelschrift) mit eckig ausgeführten Linienenden festgelegt.

Die Eignung eines Güterwagens für den grenzüberschreitenden Verkehr lässt sich aus den Anschriften (Buchstaben und Ziffern) am Wagen ablesen. Folgende Kurzbezeichnungen kennzeichnen einen Güterwagen, der freizügig auf der Spurweite 1435 mm (außer Großbritannien) verkehren kann:

∎ RIV steht für „Regolamento Internazionale Veicoli“, ein „Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung von Güter- wagen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)“ mit dem Schwerpunkt Europa, die im Rahmen des Bestandsschutzes weiterhin eingesetzt werden dürfen.

∎ Neuere Güterwagen mit Baujahren ab 2007 sind mit der Kurzbezeichnung TEN GE versehen; sofern sie technisch und zulassungsbezogen auf den Strecken der Europäischen Union und anderen Staaten verkehren können, die sich dieser Kennzeichnung angeschlossen haben.

∎ Alle Güterwagen beginnend mit der Wagennummer 0, 1, 2 und 3 sind RIV/ TEN GE Wagen.
Die Anschrift TEN steht für „Transeuropäische Netze“.
Sie wird durch die europäische Gesetzgebung in den „technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems Güterwagen“ und des „Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ definiert.
Die Einsatzfähigkeit von Güterwagen zwischen osteuropäischen /asiatischen Bahnen (OSShD-Bahnen) ist durch das PGW („Prawila polsowanija grusowymi wagonami w meshdunarodnom soobshenii“; „Vorschriften über die Benutzung von Güterwagen im internationalen Verkehr“) geregelt (früher: PPW).

Die Kennzeichnungen in Buchstaben und Ziffern sagen aus,
∎ ob der Wagen freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr (RIV, TEN GE) oder nur auf Basis von Sondervereinbarungen oder im Binnenverkehr eingesetzt werden darf.
∎ ob der Wagen nur für eine bestimmte Spurweite oder für unterschiedliche Spurweiten geeignet ist.
∎ Alle Güterwagen beginnend mit der Wagennummer 4 oder 8 sind nicht frei einsetzbar.
Zusätzliche Informationen stehen am Güterwagen.

Zusätzlich sind Güterwagen dann international einsetzbar, wenn sie netz- oder streckenbezogen bilateral vereinbart sind. Hierfür sind entsprechende Anschriften wie Zulassungs- und Vereinbarungsraster am Wagen angebracht, neuere Wagen tragen auch die Kennzeichnung TEN CW.


Visuelle Erläuterungen an Beispielen:

Wagenbezeichnung

AVV A11 – 2.1:

 

Wagenbezeichnung

Die Wagenbezeichnung setzt sich aus der 12-stelligen Wagennummer und der Gattungsbezeichnung zusammen.

Wagennummer

Wagennummer

Die 12-stellige Wagennummer wird von oben nach unten gelesen (hier gezeigtes Beispiel 31 80 0691 235-2) und besteht aus insgesamt fünf Gruppen:

-> Gruppe 1:
Die Ziffern an den Stellen 1 und 2 beschreiben die internationale Verwendungsfähigkeit (Austauschverfahren (AV)) hier „31“.

-> Gruppe 2:
Die Ziffern an den Stellen 3 und 4 verschlüsseln das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist (hier „80“ = Deutschland; siehe auch Tabelle der Ländercodes. Zuvor wurde mit diesen Ziffern die Eisenbahnverwaltung verschlüsselt (siehe Tabelle der Eigentumscodes).

-> Gruppe 3:
Die Ziffern an den Stellen 5 bis 8 bilden die vierstellige Gattungskennzahl, wobei die erste Ziffer der GKZ – also die 5. Stelle der Wagennummer – den Wagentyp kennzeichnet (hier „0691“).

-> Gruppe 4:
Die Ziffern an den Stellen 9 bis 11 bilden die dreistellige laufende Nummer (hier „235“) innerhalb einer Gattungskennzahl.

-> Gruppe 5:
Die 12. Ziffer ist die Kontrollziffer (hier „2“) und steht hinter einem Bindestrich. Sie wird aus den vorgenannten 11 Ziffern berechnet und dient der Feststellung und ggf. Korrektur von Erfassungsfehlern.

Kennzahl für das Austauschverfahren

Kennzahl für das Austauschverfahren (AV)

Die Kennzahl gibt Auskunft über die Interoperabilitätsfähigkeit, d.h. ob der Wagen in einem die Verwaltungsgrenze überschreitenden Verkehr oder nur im Binnenverkehr eingesetzt werden darf. Außerdem sagt die Zahl aus, ob der Wagen einem gemeinschaftlich betriebenen Wagenpool angehört oder nicht, ob es sich um einen bahneigenen Wagen, einen Privatwagen oder um einen vermieteten und als Privatwagen eingestellten Wagen handelt, und ob der Wagen für unterschiedliche Spurweiten oder nur für eine bestimmte Spurweite geeignet ist

Kurzzeichen für das Austauschverfahren

Kurzzeichen für das Austauschverfahren (AV)

Nach Ablösung des RIV (Regolamento Internazionale Veicoli) durch den AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen) bedeutet das Zeichen RIV außer der Zulassung des Wagens gemäß den geltenden Regeln, dass dieser Wagen den Vorschriften der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen (TE) und des UIC-Kodexes und damit allen für den internationalen Verkehr gültigen Vorschriften hinsichtlich seiner Bauart entspricht. Dieser Wagen ist uneingeschränkt zwischen allen am AVV teilnehmenden Bahnen übergangsfähig (zugelassen).

Land- und Haltercode

Land- und Haltercode

Seit Sommer 2004 wird – an Neubaufahrzeugen und bei Revisionen – neben der 3. und 4. Stelle der Wagennummer ein alphabetischer Code für das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, angeschrieben. Der Ländercode (hier D für Deutschland) wird unterstrichen; es folgt ein Bindestrich und ein Halterkurzzeichen, hier DB für Deutsche Bahn AG.

Gattungskennzahl

Gattungskennzahl

Über die Gattungskennzahl (GKZ) werden wichtige technische Merkmale eines Güterwagens verschlüsselt, und zwar zusätzlich zur Gattungsbezeichnung.

Gattungsbezeichnung / Bauartbezeichnung

Gattungsbezeichnung / Bauartbezeichnung

Die Gattungsbezeichnung besteht aus dem groß geschriebenen Gattungsbuchstaben und einem oder mehreren klein geschriebenen Kennbuchstaben.
Der Gattungsbuchstabe gibt Auskunft über die Haupt-Bauart (Bezugswagen). Die Kennbuchstaben – sie werden auch Nebengattungszeichen genannt – stehen für ergänzende Angaben.

Bei der DB AG setzt sich die Bauartbezeichnung aus der Gattungsbezeichnung (hier Tanoos) und der in der Regel hochgestellten dreistelligen Bauartnummer (hier 896.2) zusammen. Bei anderen EVU wird eine Bauartnummer nur optional verwendet.

Gattungsschlüsselnummer DR

Gattungsschlüsselnummer DR

Ehemalige DR-Wagen haben für eine Übergangszeit neben der Gattungsbezeichnung zusätzlich eine vierstellige, eingerahmte Gattungsschlüsselnummer (GSNR) angeschrieben. Diese wird seit 1997 sukzessive gelöscht. Die Gattungsschlüsselnummer wurde bei der DR auf der Grundlage der Gattungskennzahl (GKZ) gebildet und ist mit der dreistelligen Bauartnummer der DB vergleichbar. Die GSNR galt für alle Wagen einer Baureihe, auch wenn diese mehrere unterschiedliche GKZ belegten, und wurde oft auch nach einem Umbau beibehalten. GSNR und GKZ können also voneinander abweichen.


Güterwagenanschriften und Zeichen

Laufende Nummer

Anschriften und Zeichen

Bedeutung/Beschreibung/Erklärung

1

Zeichen für Länge über Puffer   (AVV A11 – 4.1)

Fahrzeuglänge mit entspannte Puffer in Meter.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Die Länge des Wagens über die Puffer ist in Metern [m] anzuschreiben. Bei Wagen, die aus mehreren ständig gekuppelten Elementen bestehen (Wageneinheiten), ist die Gesamtlänge des Wagens anzuschreiben.

2

Eigenmasse Anschrift

Zeichen für Eigengewicht   (AVV A11 – 4.2)

Leergewicht des Fahrzeugs in Kilogramm

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Eigengewicht

(Bei einem direkt unterhalb der Eigenmasse angeschriebenes Gewicht, handelt es sich um das Bremsgewicht der Handbremse.)

3

Ladelänge Anschrift

Zeichen für Ladelänge und Bodenfläche  (AVV A11 – 2.8)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Ladelänge [m] bei Flachwagen und gedeckten Wagen mit ebenem Fußboden, unter Berücksichtigung der Dicke etwaiger Trennwände (Nutzlänge des Bodens).

4

Bodenfläche Anschrift

Zeichen für Bodenfläche    (AVV A11 – 2.8)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Bei gedeckten Wagen und Wagen mit öffnungsfähigem Dach und ebenem Fußboden die Angabe der Bodenfläche [m2].

5

Laderaum Anschrift

Laderaum

Volumenangabe in Kubikmeter

6

Fassungsraum Behälterwagen Anschrift

Zeichen für Fassungsraum und Angabe der zugelassenen Ladegüter („Ladevolumen“)   (AVV A11 – 2.7)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links, bei Kesselwagen auf dem Tank selbst oder auf den
Anschriftentafeln.
Bedeutung: Fassungsraum in m3, hl oder l.
Bei Kesselwagen sind die zugelassenen Ladegüter, wenn dies für die Beförderung gefährlicher Güter im RID gefordert ist, anzuschreiben.

7

Zeichen für Abstände   (AVV A11 – 2.9)

Anordnung: An jedem Langträger rechts bzw. an den Langträgern der Drehgestelle (es genügt, wenn das Zeichen auf der Wange des linken Drehgestells jeder Wagenseite angebracht wird) oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Angeschrieben wird der Abstand
– zwischen den Endradsätzen in Drehgestellen und von Wagen ohne Drehgestelle;
– zwischen den Drehzapfen von Drehgestellwagen.

8

Internationales Lastgrenzenraster Anschrift 100kmh

Internationales Lastgrenzenraster Anschrift 120kmh

Zeichen für Lastgrenzenraster   (AVV A11 – 2.4)

Die Lastgrenzen geben die Höchstlademasse an, bis zu der ein Wagen bei der Beförderung über Strecken der angegebenen Klassen beladen werden darf.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.

Die Lastgrenze gemäß nebenstehendem Beispiel beträgt auf Strecken der Klasse A: 40,5 t, B: 48,5 t, C: 56,5 t,  D: 66,5 t.

Die Geschwindigkeit 120 km/h darf brems- und lauftechnisch uneingeschränkt nur mit leerem Wagen gefahren werden.

Angaben von Geschwindigkeiten:
keine Angabe: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
„90“: Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
„S“: Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
„SS“: Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
sonstige Zahl: Höchstgeschwindigkeit in km/h

Bedeutung der Sterne neben dem Lastgrenzenraster:

Die Nachgestellte Sterne bedeuten, dass die Wagen lauftechnisch für höhere Geschwindigkeiten geeignet sind, die Bremsausrüstung des Wagens den Vorschriften für diese (höhere) Geschwindigkeit jedoch nicht entspricht:

lauftechnisch 100 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für S-Verkehr ausgelegt

lauftechnisch 120 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für SS-Verkehr ausgelegt

lauftechnisch 120 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für SS-Verkehr ausgelegt, diese Wagen müssen mit einer automatischen Lastabbremsung ausgerüstet sein (wird bei nach dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Wagen bei Eignung angebracht)

Bis zum 31.12.1992 durften der oder die Sterne auch links vom Lastgrenzenraster stehen. (Quelle: DB DV306)

Die Streckenklassen legen die maximal zulässige Radsatzlast und die Masse je Längeneinheit fest:

Klasseneinteilung Radsatzlast Anschrift

p = Fahrzeugmasse je Längeneinheit, das heißt Summe der Wagen- und Lademasse geteilt durch die Wagenlänge, gemessen über die nicht eingedrückten Puffer.

9

Bild 1)

Bild 2)


Bild 3)

Bild 1 & 2)
Fahrzeug ist nicht RIV-fähig

Wagen entspricht nicht den Normen des RIV, ist aber aufgrund von Sondervereinbarungen auf den Strecken der angeschriebenen Bahnverwaltungen verwendungsfähig.


Bild 3)
Zulassungsraster für Fahrzeuge ohne TEN- Kennzeichnung    
(AVV A11 – 2.20)

Fahrzeuge, die nicht für den Betrieb in allen Mitgliedstaaten genehmigt sind, benötigen eine Kennzeichnung zur Angabe der Mitgliedstaaten, in denen sie genehmigt sind. Die Liste der genehmigenden Mitgliedstaaten sollte gemäß einer der folgenden Zeichnungen angegeben werden, in denen D für den Mitgliedstaat steht, der die erste Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Deutschland), und F für den zweiten Mitgliedstaat, der eine Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Frankreich). Die Mitgliedstaaten sind mit den Codes gemäß Anhang P.4 anzugeben. Dies kann Fahrzeuge betreffen, die die TSI erfüllen oder die sie nicht erfüllen. Diese Fahrzeuge haben als erste Ziffer der in Anhang P.6 festgelegten Zahlencodes den Code 4 oder 8.

10

Zusatzraster Für bestimmte Güterwagen sind auf CM-Strecken der DB

(Nationales) Zusatzraster

Für bestimmte Güterwagen sind auf CM-Strecken der DB eine Radsatzlast von 21,0 t und damit höhere Lastgrenzen zugelassen.

11

Zusatzraster Erhöhte Lastgrenze für Güterwagen mit 6 und mehr  Radsätzen.

(Nationales) Zusatzraster

Erhöhte Lastgrenze für Güterwagen mit 6 und mehr Radsätzen.

12

Zusatzraster Lastgrenze für Güterwagen, die nicht voll den Bedingungen für den S-Verkehr entsprechen

(Nationales) Zusatzraster

Lastgrenze für Güterwagen, die nicht voll den Bedingungen für den S-Verkehr entsprechen, aber in Zügen bis zu  100 km/h zwischen den im Raster genannten Bahnen laufen dürfen.

Hinweis: Trägt der Güterwagen im internationalen Lastgrenzenraster den Doppelstern und einen Zusatzraster gemäß Ziffer 9 bis 11, so kann die höchste im Zusatzraster angegebene Lastgrenze für 120 km/h genutzt werden.

13

Schwere Einzellasten Anschrift

Zeichen für Einzellasten, Auflagelängen (Beladung) („Einzellastenraster“)   (AVV A11 – 2.6)

Schwere Einzellasten in Wagenmitte für drei verschiedene Auflagelängen bei

–  verteilter Auflage des Gutes:verteilter Auflage des Gutes Anschrift

–  Auflage des Gutes auf zwei Unterlagen: Auflage des Gutes auf zwei Unterlagen Anschrift

– Markierungen zur Kennzeichnung für die Lagerung von Einzellasten:


Einzellastenraster mit Außenstriche:

Ein Außenstrich:
Auflagenbreite größer oder gleich 2 m
Zwei Außenstriche links und rechts:
Auflagenbreite größer oder gleich 1,20 m

Letzten drei Abbildungen:

  1. Zeichen für die Auflagelänge bzw. den Abstand der Auflagen.

  2. Abstand in Metern zwischen den Längenzeichen.

  3. Höchtzulässiges Gewicht in Tonnen für verteilte Einzellasten.

  4. Höchzulässiges Gewicht in Tonnen der auf zwei Auflagen liegenden Last.

 

Anordnung: An jedem Langträger in der Mitte oder an den die Langträger überdeckenden
Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.

14

Zeichen für Tragfähigkeit (Tragfähigkeit größer als im Lastgrenzenraster C)   (AVV A11 – 2.5)

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Zeichen für Wagen, deren Tragfähigkeit größer ist als die größte angeschriebene Lastgrenze und bei Wagen ohne Lastgrenzanschrift [t].

15

Zeichen für Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser mehr als 35 m betragen    (AVV A11 – 5.7)

Halbmesser (Radius) des kleinsten befahrbaren Bogens bei Drehgestellwagen in Meter.
Die Anschrift ist nur erforderlich bei Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser größer als 35 m ist.
Bei der oberen Abbildung beträgt der kleinste befahrbare Halbmesser 120 m.

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Angeschrieben wird der kleinste befahrbare Bogenhalbmesser.
Bemerkung: Diese Angaben beziehen sich bei Wagen mit Sondereinrichtungen, z. B. Tiefladewagen, auf die Mittelstellung der Seitenverschiebeeinrichtung und/oder den größten Drehzapfenabstand.

16

Zeichen für lose Wagenbestandteile    (AVV A11 – 2.13)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Lose Wagenbestandteile werden an den Wagen mit ihrer Anzahl und Art angeschrieben. Bei Topfwagen und Wagen mit abnehmbaren Behältern ist die Zahl der Behälter anzuschreiben. Die Zahl vor dem Bruch gibt die Anzahl der zum Wagen gehörenden losen Wagenbestandteile an, das im Zähler stehende „A“ steht für lose Wagenbestandteile, die Zahl im Nenner ist eine Ordnungszahl für die Art der losen Wagenbestandteile, die nachfolgend erläutert wird. Neben den Zeichen können auch die entsprechenden Bezeichnungen angeschrieben sein. 

Ordnungszahl / Bezeichnung des losen Wagenbestandteiles:
1: Einsteckrunge
2: Abnehmbare Seitenborde bei Flachwagen
3: Abnehmbare Stirnborde bei Flachwagen
4: Abnehmbare Seitenwandklappe
5: Abnehmbare Zwischensäule zur Festlegung von Ladegut
6: Rungenkette
7: Handkurbel für Autotransportwagen
8: Verstelleinrichtung
9: Drehschemel mit Rungen
10: Versetzbare Ladeschwelle
11 – 23: – bleibt frei –
24: Kuppelstange (Steifkupplung)
25: – bleibt frei –
26: Eisbehälter
27: Eisbehälter-Vorsetzwand
28: Eisbehälter Rahmen
29: Fleischaufhängebock oder Fleischhakenstange
30: Abnehmbare Querschwelle für Tiefladewagen
31: Abnehmbare Träger (für Wagen zur Beförderung bestimmter Güter)
32: Anlegebalken (für Wagen zur Beförderung bestimmter Güter)
33: Stück des Einlegebodens (für Wagen zur Beförderung bestimmter Güter)
34: – bleibt frei –
35: Vorlegekeil
36: Bremsstange mit oder ohne Klötze für Flachwagen zur Beförderung von Kraftfahrzeugen
37: Abspannriemen für Flachwagen zur Beförderung von Kraftfahrzeugen
38: Kleiner Balken für bewegliche Rampen für Flachwagen zur
Beförderung von Kraftfahrzeugen
39: – bleibt frei –
40: Halb-Heizkupplung zum Auswechseln
41: Feuerlöscher
42: Radvorleger für Kraftfahrzeuge
43: Auffahrmulden, Überfahrmulden
44 – 46: – bleibt frei –
47: Sattelgestelle aus Metall für Blechrollen
48: Abdeckschilder für Anschriften
49: Ladegestelle für besondere Güter

17

Privatwagen Anschrift

Privatgüterwagen (Privatwagen)    (AVV A11 – 7.8)

Zeichen für Privatgüterwagen (die vor der Gültigkeit des AVV bei einem EVU eingestellt waren). Beschriftet wurden damit:

– Privatwagen

– vermietete bahneigene und als Privatwagen eingestellte Güterwagen

Anordnung: Hinter der Selbstkontrollziffer der Wagennummer, auf jeder Seitenwand links. Anschrift: Wenn auf der linken Seite kein Platz ist, kann der Name oder die Firma und die Anschrift des Halters / Einstellers auf der rechten Seite angebracht werden.

Bedeutung: Privatgüterwagen, dessen Halter den Wagen bei einem EVU eingestellt hat. Außerdem ist der Name oder die Firma und die Anschrift des Halters sowie dessen Faxnummer anzugeben. Diese Anschrift entfällt künftig.

18

Warnzeichen für Hochspannung Anschrift

Warnzeichen "Blitzpfeil"Blitzpfeil

Warnzeichen für Hochspannung (Blitzpfeil)   (AVV A11 – 8.1)

erstes Bild (Farben):

1) schwarz auf gelbem Grund

2) gelb auf dunklem oder rot auf hellem Grund

Der sogenannte „Blitzpfeil“ wird an Wagen mit Aufstiegstritte oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und in einer Höhe angebracht, dass er vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Das Warnzeichen ist bei Wagen anzubringen, deren oberster Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2.000 mm über SO liegt.

Anordnung: An Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und zwar in einer Höhe, dass das Zeichen vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann; anzubringen bei Wagen, bei denen der oberste Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2000 mm über der Schienenoberkante liegt.
Bedeutung: Warnung vor Hochspannung! Halt! Betreten eines besonderen Gefahrenbereiches. Nur Befugte dürfen unter Beachtung geeigneter Schutzmaßnahmen in diesem besonderen Gefahrenbereich arbeiten oder sich dort aufhalten.
Bemerkung: Die Größe des Zeichens richtet sich nach der Stelle, wo es angebracht wird.


Vereinbartes Warnungszeichen für Wagen

Mindesthöhe des Piktogramms: 175 mm
Spiegelung ist erlaubt.
(Quelle: DB DV306)

Historisch: Nach DR DV426A Anlage XII b:
Dieses Zeichen muss gelb auf dunklem Grund gestrichen und soll möglichst senkrecht mit der Spitze nach unten angebracht werden.

19

Nicht nageln oder klammern    (AVV A11 – 2.14)

Anordnung: Im Wageninneren, an gut sichtbarer Stelle, möglichst in Augenhöhe.
Bedeutung: In diese Wände, Dachdecken usw. dürfen keine Nägel oder Klammern eingeschlagen/eingebracht werden.

Farben:
Hammer und Nagel: Umrisse schwarz
Kreuz: schwarz oder rot

20

Befahren des Wagenbodens durch Gabelstapler Anschrift

Befahren des Wagenbodens durch Gabelstapler nur mit Radkraft ≤12 kN.

21

Bild 1


Bild 2Bild 3

Bild 1)

Zeichen für Einheitsgüterwagen   (AVV A11 – 7.8)

UIC – Einheitsgüterwagen nach UIC-Norm
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Diese Wagen entsprechen den internationalen Vereinheitlichungs-Bestimmungen (Einheitsgüterwagen).


Bild 2)

Zeichen für Standardgüterwagen    (AVV A11 – 7.8)

UIC St – Standardgüterwagen nach UIC-Norm (ab 1977)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Nur vereinheitlichte Wagen (Standardgüterwagen), die nach den Zeichnungen des ERRI/ORE gebaut sind, erhalten diese Anschrift.

UIC = Union Internationale des Chemins de fer (Internationaler Eisenbahnverband).

Bild 3)

St = Standardgüterwagen

22

GE – „Go Everywhere“   (AVV A11 – 2.1)

(Wagen international einsetzbar)

In Verbindung mit TEN wie ein RIV-Wagen behandelbar.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links, bei hochwandigen offenen Wagen an jedem Langträger links oder bei Wagen ohne Seitenwände, bspw. Kesselwagen, auf besonderen Anschriftentafeln.

23

CW – „Corporate With“   (AVV A11 – 2.1)

(Wagen national einsetzbar, beschränkt international wenn Vereinbarungsraster vorhanden).

In Verbindung mit TEN im Einzelwagenverkehr mit Einschränkungen behandelbar.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links, bei hochwandigen offenen Wagen an jedem Langträger links oder bei Wagen ohne Seitenwände, bspw. Kesselwagen, auf besonderen Anschriftentafeln.

24

Laufkreisdurchmesser

Angabe des maximal zulässigen Laufkreisdurchmessers des Rades (hier 940 Millimeter).

25

Höhe der Ladefläche bei Container-Tragwagen in unbeladenem Zustand   (AVV A11 – 3.1)

Anordnung: An jedem Langträger rechts.
Bedeutung: Diese Anschrift erhalten Container-Tragwagen, die für die Beförderung von Groß-Containern und/oder Wechselbehältern geeignet sind und gibt die Höhe der Ladefläche des Wagens im unbeladenen Zustand in Millimetern an.
Man spricht auch von der Aufstandshöhe über Schienenoberkante (SO).

26

Vom Boden aus bedienbare Feststellbremse (Fbr) Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr) Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr)Weitere Beispiele:
Güterwagen Bremsgewicht der Handbremse

Zeichen für Eigengewicht und Bremsgewicht  (AVV A11 – 4.2)

Dieses Zeichen wird angeschrieben, wenn das Bremsgewicht dieser Bremse kleiner ist als das Gesamtgewicht des Wagens (Eigengewicht + Gewicht der Ladung nach der höchsten Lastgrenze).

Bedeutung: Ist die Handbremse des Wagens vom Boden aus bedienbar, ist das Bremsgewicht (untere Zahl)  rot einzurahmen.
Sind Wagen mit mehr als einer voneinander unabhängig wirkenden Handbremsen ausgerüstet, ist vor der Angabe des Bremsgewichtes für jede Handbremse die entsprechende Anzahl mit anzugeben (z.B. 2 x 00,0 t).

Untere Rahmen weiß oder schwarz:
Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr).

Sind Wagen mit mehr als einer voneinander unabhängig wirkenden Spindelbremse ausgerüstet, ist vor der Angabe der Festhaltekraft für jede Spindelbremse die entsprechende Anzahl mit anzugeben (zum Beispiel: 2 x 00,0 kN).
Diese Anschrift ist ab dem 01.01.2021 verpflichtend.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.

27

Festhaltekraft

Festhaltekraft

Die Festhaltekraft ist die Kraft, mit der ein auf ebenem, geradem Gleis stehendes Fahrzeug bei angelegter Handbremse gezogen werden muss, damit es zu rollen beginnt. Voraussetzung ist, dass die Handbremse mit der nominalen Betätigungskraft angezogen wurde.

Die Festhaltekraft wird in Kilonewton (kN) angegeben.
Ein Kriterium für die Ermittlung der Festhaltekraft ist die Art der Bremsklotzsohlen.
Im Abbildungs-Beispiel beträgt die Festhaltekraft das 1,75-fache des Bremsgewichts.
Bei doppelter Anschrift von Bremsgewicht und Festhaltekraft hat das Bremsgewicht keine Gültigkeit und die Festhaltekraft ist anzurechnen.

Beispiel links (von oben nach unten):

  • Eigenmasse des Wagens = 17.500 kg,

  • Bremsgewicht der Feststellbremse = 20,0 t,

  • Festhaltekraft der Feststellbremse = 9,4 kN

28

A)Wagenbodenbelastung


B)

A)
Wagenbodenbelastung

Maximale Radlast für die Belastung des Wagenbodens ohne Unterlagen (im Beispiel 5,0 t) und zulässige Achslast auf den Kopfstücken ohne Abstützung (im Beispiel 16,0 t)


B)
Fußboden- oder Kopfstückbelastung

Beispiel:
5,0 t: höchstzulässige Radlast ohne Unterlag
11,0 t: höchstzulässige Achslast ohne Abstützung des Kopfstücks

 

29

Zeichen für Knickwinkel beim Befahren von Fähren    (AVV A11 – 2.12)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Zeichen für Drehgestellwagen, die beim Befahren von Fähren einen Knickwinkel von weniger als 2°30‘ zulassen.
Diese Anschrift ist für Drehgestellwagen erforderlich, wenn beim Befahren von Fähren ein Knickwinkel von weniger als 2°30‘ zugelassen ist. Es wird der höchstzulässige Knickwinkel angeschrieben.
Bemerkung: Die Bestimmungen für Wagen, die auf Fähren übergehen, sind in AVV Anlage 14 enthalten.

30

Bild 1)Bremsbauart

Bild 2)Bremsbauart

Bild 3)


Bild 4)

Bild 5)

Zeichen für Wagen mit automatischer Lastabbremsung    (AVV A11 – 4.3.4)

Beispiel Bild 1: Wagen mit einer Knorr-Bremse mit Einheitswirkung (KE), mit G/P-Wechsel und automatischer Lastabbremsung (A). Darunter die Angabe, dass die automatische Lastabbremsung bis zu einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Ladung) von 72 Tonnen wirkt.

> Liste der Abkürzungen für Bremsbauarten, 
Bremsstellungen am Bremsartwechsel sowie
zusätzliche Bremseinrichtungen [hier klicken]

Anordnung: An jedem Langträger in einem Rahmen.
Bedeutung: Angabe der Bremsbauart (YY) nach AVV A 11 Ziffer 4.3.9, Zusatzbezeichnungen gemäß AVV A 11 Ziffer 4.3.9 (GP, A) und Angabe des höchstmöglichen Bremsgewichtes [t] → Bis
zu diesem Höchstwert ist das Bremsgewicht [t] gleich der Summe aus dem Leergewicht des Wagens [t] und dem Gewicht der Ladung [t]. Ob „Bremse“ vorgesetzt wird, ist fakultativ.


Zeichen für Wagen mit automatischer Umstelleinrichtung «leer – beladen»    (AVV A11 – 4.3.5)

Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Die Umstellung „leer – beladen“ erfolgt bei diesen Wagen automatisch, sobald das Gesamtgewicht (Eigengewicht + Gewicht der Ladung) [t] größer ist als das angeschriebene Umstellgewicht [t].


Zeichen für Wagen mit mehr als einem Steuerventil   (AVV A11 – 4.3.7)

a) Wagen mit mehr als einem Steuerventil und getrennten Lastwechseln
An den Schildern jeder Umstellvorrichtung „leer – beladen“ (siehe AVV Anlage 11 Ziffer 4.3.3) sind die Bremsgewichte [t] des zugehörigen Steuerventils und das Umstellgewicht [t] für den ganzen Wagen anzuschreiben.

Bild 5)
b) Wagen mit mehr als einem Steuerventil und automatischer Lastabbremsung (Bild 4)
Bedeutung: Beispiel einer Kennzeichnung für ständig gekuppelte Wageneinheiten mit 3 Steuerventilen (3X), Kurzbezeichnung der Bremsbauart nach Ziffer 4.3.9 (YY), Zusatzbezeichnungen nach Ziffer 4.3.9 (GP, A).
An den Schildern jeder Umstellvorrichtung „leer – beladen“ sind die Bremsgewichte [t] des zugehörigen Steuerventils und das Umstellgewicht [t] für den ganzen Wagen anzuschreiben.

Anordnung Bild 4 und 5:
An jedem Langträger in der Nähe jedes Bremsabsperrhebels.
Bedeutung Bild 4: Bremsgewicht, das mit dem durch das jeweilige Steuerventil bedientem System erzielt werden kann.
Bedeutung Bild 5: Angabe der äußeren Nummern der Radsätze, auf die dieses Bremssystem einwirkt.


Kurzbezeichnungen der im internationalen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen    (AVV A11 – 4.3.9)

Anordnung: An den Langträgern in der Mitte oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger in der Nähe der Umstelleinrichtungen für die Bremse im Zusammenhang mit den Bremsanschriften.

31

Zeichen für Wagen, die keine Ablaufberge befahren dürfen

Diese Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen „nicht ablaufen“ darf.

32

Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen   (AVV A11 – 5,1)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Anschrift ist erforderlich, wenn Wagen wegen ihrer Bauart beim Befahren von
Ablaufbergen mit einem Krümmungshalbmesser von 250 m beschädigt werden können. Es wird der kleinste befahrbare Halbmesser angeschrieben.

33

Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen    (AVV A11 – 5,1)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Anschrift ist erforderlich bei Drehgestellwagen mit einem Abstand der benachbarten, inneren Radsätze von mehr als 14,0 m die Ablaufberge befahren können. Es wird der größte Abstand der benachbarten inneren Radsätze angegeben.

34

Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Low-Low-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Verbundstoffbremsklotzsohlen    (AVV A11 – 4.4)

Anordnung: Auf beiden Wagenseiten unmittelbar rechts neben der Anschrift zur Bremsbauart.
Bedeutung: Kennzeichen für Fahrzeuge mit Verbundstoffbremsklotzsohlen

  • mit hohem Reibwertniveau (Sohlentyp K = Komposit-Bremssohlen aus Kunststoff oder Sintermetall)

  • mittlerem Reibwertniveau (Sohlentyp L = Low-Bremssohlen)

  • niedrigem Reibwertniveau (Sohlentyp LL = Low-Low-Bremssohlen)

Bezeichnung(en) (z.B.C810, J816M): Unmittelbar unter oder neben dem Zeichen für Sohlentyp K. Deklaration mehrerer Sohlensorten möglich.

35

Bild 1)


Bild 2)

 

 

Bild 1)

Warnanstrich bei eingebauten Crashelementen       (AVV A11 – 5.7)

Anordnung: An den Kopfstücken zwischen den Puffern.
Aussehen: Warnanstrich: Schwarze Diagonalstreifen auf gelbem Grund.
Bedeutung: Wagen ist mit Crashelementen ausgerüstet. Es besteht die Gefahr, dass der Berner Raum nicht mehr gewahrt ist. Rangieranweisung einhalten.


Bild 2)

Warnanstrich bei Wagen mit Langhubstoßdämpfer (Stoßverzehreinrichtungen)    (AVV A11 – 5.8)

Anordnung: Auf den gefahrbringenden Flächen bei Wagen mit Stoßverzehreinrichtungen ein Warnanstrich „schwarze Diagonalstreifen auf gelbem Grund“.
Bedeutung: Im Falle von Stößen verschieben sich die Vorbauten gegenüber dem Untergestell, vorhandene Abstände, Räume werden dadurch kleiner. Beim Rangieren ist daher besondere Vorsicht geboten.

36

Handbremswirkung

Handbremswirkung

Abgebildetes Beispiel:
Die Wirkung dieser Handbremse ist bis zu einer Neigung von 1,7% gewährleistet.

37

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Verfügt ein Eisenbahnfahrzeug über mehr als eine Handbremse, ist dies anzugeben. Neben dem Symbol für eine Handbremse ist dann die genaue Anzahl angeschrieben.

38

Teil 1)Revisionsdaten


 Teil 2)

 

zu Teil 1)
Instandhaltungsraster / Revisionsdaten / Anschrift von Untersuchungsfristen nach § 32 Abs. 2 EBO
   (AVV A11 – 2.3)

Eine Revision ist eine technische Hauptuntersuchung welche in vorgeschriebenen Abständen durchgeführt werden muss, da das Fahrzeug sonst nicht mehr regulär im Bahnbetrieb teilnehmen darf.

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: An diesem Datum, vermehrt um die Gültigkeitsdauer sowie um weitere 3 Monate, wenn dies angeschrieben ist, verliert der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb.

Die hier in der blau hinterlegten Abbildung angegebenen Revisionsdaten haben folgende Bedeutung:
Gültigkeitsdauer des Instandhaltungsrasters (hier 6 Jahre), Werkkennzeichen (WEX = Eberswalde) und Datum der letzten Revision (20.01.2004).
Dieses Datum, plus die Gültigkeitsdauer, ist das Datum an dem der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb verliert (hier am 20.01.2010).


zu Teil 2)
zusätzliche Instandhaltungsanschriften

G2.0: Zwischenuntersuchung mit Wagenanheben. Zusätzliches Raster gemäß DT-382 erforderlich.
G4.0: Hauptrevision gemäß dem angeschriebenen Intervall
G4.2: Vereinfachte Revision zwischen zwei Hauptrevisionen

Im Ausland können länderspezifische Vorschriften und Regeln für Revisionen gelten.
Bildbeispiele: N8, Nn, N4

39

+3M

Revisionsverlängerung

Dieser Zusatz besagt, dass die Gültigkeitsdauer der Hauptuntersuchung um drei Monate überzogen werden darf.

Beispiel mit fiktiver Revisionsanschrift „6 – REV – XYZ – 20.01.2019“:
Dieser Güterwagen müsste somit nicht bis zum 20.01.2025 zur nächsten Revision, sondern diese kann bis zum 20.04.2025 erfolgen.

40

Grundcheckraster

Grundcheckraster

Im Grundcheckraster – oder auch „Schmierraster“ genannt – wird das Datum der nächsten Untersuchung eingetragen.

41

Gewährleistung

Gewährleistungsanschrift

Für die Gewährleistung am Fahrzeug verantwortliche Firma mit den Gewährleistungsfristen.

42

Profil (Lichtraumprofil)

Anschrift der Wagenbegrenzungslinie   (AVV A11 – 2.21)

Kennzeichnung von Wagen, die nach der Begrenzungslinie „G 1“ gebaut und für den interoperablen Verkehr zugelassen sind.

G1-Profil = Internationales Lademaß,
G2-Profil = Deutsches Lademaß.

Eisenbahnfahrzeuge müssen Höhen- und Breitenbeschränkungen einhalten. Im europäischen Eisenbahnnetz gibt es unterschiedliche Umgrenzungsprofile, welche auch Lichtraumprofil oder Lademaß genannt.

Das deutsche Lademaß wird als G2-Profil bezeichnet (siehe Zeichnung unten rechts). Fahrzeuge mit diesem relativ großen Profil dürfen nicht, oder nur nach besonderer Vereinbarung, international verkehren.

Fahrzeuge, die dem internationalen Profil G1 entsprechen (siehe Zeichnung unten links), können weitgehend europaweit eingesetzt werden, mit Ausnahme von Großbritannien, wo ein noch kleineres Profil eingehalten werden muss.

Das Lademaß wurde bei Güterwagen früher mit einer Ladelehre kontrolliert, welche umgangssprachlich oft irrtümlicherweise als „Lademaß“ bezeichnet wird.

43


Ankerzeichen für British Railway


 

Zeichen für Verkehre von und nach Großbritannien   (AVV A11 – 2.11)

CT-Zeichen (ab 1994):
Das Symbol mit dem stilisierten Tunnel und der Bezeichnung „CT“ bedeutet, dass der Wagen im Eurotunnel (engl.: Channel Tunnel) zwischen Folkestone in Kent (Vereinigtes Königreich) und Coquelles nahe Calais (Frankreich) zugelassen ist.
Angewandt in Großbritannien für (Infrastruktur NET-WORK RAIL) zugelassene Wagen, die
den Ärmelkanaltunnel benutzen


Anker-Zeichen:
Das Anker-Symbol bedeutet, dass der Wagen für den Fährverkehr nach Großbritannien und im Netz der BR (British Railways) zugelassen ist (diese Wagen wurden früher auch als „Fährbootwagen“ bezeichnet).
Angewandt in Großbritannien (Infrastruktur NET-WORK RAIL) für zugelassene Wagen,
die eine Fährverbindung benutzen.


Kombination von Anker- und CT-Zeichen:
In Großbritannien (Infrastruktur NETWORK RAIL) zugelassene Wagen, die eine Fährverbindung oder den Ärmelkanaltunnel benutzen.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Die Anker- und/oder CT-Anschrift erhalten nur Wagen, die im Verkehr mit den Eisenbahnen Großbritanniens zugelassen sind.
Hinweis: Diese beiden Zeichen sind für den Zugang zum Ärmelkanaltunnel (Frethun bis Dollands Moor) und die Hochgeschwindigkeitsstrecke HS1 von Dollands Moor nach London Saint-Pancras International nicht erforderlich.

44

Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm (Normalspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Zeichen für Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung (automatische Spurwechselradsätze nach UIC-Merkblatt 510-4)     (AVV A11 – 2.17)

Das Zeichen befindet sich auf jeder Wagen-Seitenwand jeweils rechts.
Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts (an den Wagen). Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.
Bedeutung: Mit der Anschrift nach Ziffer 2.16, welche die Übereinstimmung mit dem UIC-
Merkblatt 430-1 bzw. 430-3 erklärt, werden Wagen beschriftet, die zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedenen Spurweiten geeignet sind; zudem bei Wagen mit automatischen Spurwechselradsätzen mit einem Zeichen gemäß Ziffer 2.16 zusammen mit dem rechten Zeichen gemäß Ziffer 2.17.
Bemerkung 1: Bei Tauschradsätzen der jeweiligen Spurweite ist das Datum der letzten Revision der Radsatzlager (Monat und Jahr) sowie die Kodezahl des Halters (Eigentums-EVU beziehungsweise das EVU, mit dem der Halter eine Service-Vereinbarung abgeschlossen hat), auf der Außenseite jedes Radsatzlagergehäuses gut sichtbar in weißer Farbe anzuschreiben. Tauschdrehgestelle sind mit einem gesonderten Revisionsraster zu versehen.
Bemerkung 2: Die Bestimmungen für Wagen, mit Spurwechselradsätzen, die im Verkehr durch die Pyrenäen und im Verkehr mit Finnland eingesetzt werden, sind in Anlage 14 enthalten.

45

Zeichen für Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung (automatische Spurwechselradsätze nach UIC-Merkblatt 510-4) Spurwechselradsätze     (AVV A11 – 2.18)

Links: Wechselradsätze für Spurweite 1520 mm
Mitte: Wechselradsätze für Spurweite 1520 mm,
Nennspurweite = 1435 mm
Rechts: Wechselradsätze für Nennspurweite
1435 oder 1668 mm
Unten: Wechselradsätze, Nennspurweite = 1520 mm

Anordnung: An den entsprechenden Drehgestellrahmen.
Bedeutung: Das Zeichen kommt bei den EVU des PPW* zur Anwendung. Grundsätzlich gelten die Ausführungen bei Ziffer 2.17. Drehgestell mit automatischen Spurwechselradsätzen der Regelspurweite 1520 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung.
Mit solchen Drehgestellen ausgerüstete Wagen erhalten auf jeder Seitenwand rechts die entsprechende Kombination eines Zeichen gemäß Ziffer 2.16 mit Ziffer 2.18.

46

Wagen mit einstellbaren Achsen (historisch)

Quelle: DR DV426A Anlage IV, Anhang 6, II 5

47

Automatische Kupplung

Zeichen für Automatische Kupplung     (AVV A11 – 5.13)

Anordnung: An beiden Enden der Wagenseiten oder der Langträger sowie an jeder Wagenstirnseite.
Bedeutung: Wagen ist mit automatischer Kupplung ausgerüstet.
Bemerkung: Bei Wagen mit automatischer Kupplung kann der freizuhaltende Raum (Berner Raum) partiell eingeschränkt sein.
Abbildung nach OSShD-Standard (OSShD: Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen, Sitz Warschau).

48

Ständig gekuppelte Wagen

Zeichen für ständig gekuppelte Güterwagen (Steifkupplung)     (AVV A11 – 5.10)

Anordnung: An jedem Kopfstück, neben dem rechten Puffer.
Bedeutung: Diese Kupplung darf im Betrieb nicht gelöst werden. Das Zeichen kommt zur Anwendung bei Wagen, die aus mehreren, ständig gekuppelten Elementen zusammengesetzt sind.

Ein Farbton ist nicht vorgeschrieben, muss sich jedoch von der Wagenfarbe abheben.

49

Bild 1


Bild 2


Bild 3

Zeichen für Anheben des Wagenkastens (Anhebezeichen)     (AVV A11 – 7.1)

Bild 1)
Zeichen für Anheben des Wagenkastens in der Werkstatt

Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Langträgern.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des gesamten Wagenkastens anzusetzen sind.


Bild 2)
Zeichen für Anheben von Wagen mit oder ohne Laufwerke an einem Kopfstück oder in der Nähe des Kopfstücks zum Aufgleisen     (AVV A11 – 7.3)

Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Kopfstücken oder in der Nähe der
Kopfstücke.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des Wagens an einem Kopfstück oder in der Höhe eines Kopfstückes – ggf. auch mit Laufwerken – anzusetzen sind.


Bild 3)

Zeichen für Anheben von Wagen an 4 Punkten mit oder ohne Laufwerke     (AVV A11 – 7.2)

Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Langträgern.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des gesamten Wagenkastens – ggf. auch mit Laufwerken – anzusetzen sind.

50

Funkenschutzblech

Zeichen für Funkenschutzbleche   (AVV A11 – 2.10)

Wagen, die für den Transport von Gegenständen und Stoffen bestimmter Gefahrenklassen zugelassen sind, müssen mit Funkenschutzblechen gemäß Anlage A des UIC-Merkblattes 543 (RID Anlage 1 zur CIM) ausgerüstet sein, und tragen ein Zeichen für Funkenschutzbleche.

Anordnung: An jedem Langträger in der Mitte oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger. Dieses Zeichen kann auch auf jeder Seitenwand rechts angebracht sein.
Bedeutung: Wagen ist mit Funkenschutzblechen gemäß Anlage A des UIC- Merkblattes 543 ausgerüstet; diese sind erforderlich an Wagen mit Einzelradsätzen, welche für den Transport von Gegenständen und Stoffen der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 sowie bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und 5.1 zugelassen sind (RID, Teil 7, Ziffer 7.2.4 und W 8).

Bildquelle unteres Bild: DB DV306

51

Erdung / Erdungspunkt / Erdungsverbindung

Wagen mit Erdleitungsverbindung zwischen Rahmen und Drehgestell.

52

Klappensymbole Klappensymbole

Klappensymbole

Symbole an den Klappen von Fal- und Tal-Wagen:

(Kreisringfläche) = Radsatzlast über 22,5 t

(Vollkreisfläche) = Geeignet für 4.000 t-Züge

H = Hydraulische Klappensteuerung

M = Magnetische Klappensteuerung

F = Funknahsteuerung

Trapez =  Wagen mit Festlegeinrichtungen für Schmalbandcoils (ab 1982)

Quadrat auf der Spitze stehend = Wagen für den Schwefel-Kies-Verkehr

T = Wagen mit Festlegeinrichtungen für Schmalbandcoils (ab 1987)

53

Auswechseln von TragfedernAuswechseln von Tragfedern paarweise

Zeichen für das Auswechseln von Tragfedern     (AVV A11 – 7.4)

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Bei Wagen mit verwindungssteifem Untergestell (Kesselwagen, Trichterwagen
usw.) ist es erforderlich, bei Beschädigung einer Tragfeder einen paarweisen Tausch der Tragfedern durchzuführen. Dies gilt nicht für Tragfedern mit progressiver Kennlinie (z.B. Parabelfedern). Siehe dazu auch AVV Anlage 10, Kapitel A, Ziffer 2.10.

54

Thermisch stark beanspruchbare Räder

Zeichen für thermisch stark beanspruchbare Räder

     (AVV A11 – 6.1)

Das Zeichen in Form von zwei weißen, sich gegenüberliegenden, breiten Strichen auf dem Deckel der Radsatzlagergehäuse bedeutet, dass der Radsatz mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern ausgerüstet ist.

Anordnung: Deckel der Radsatzlagergehäuse.
Bedeutung: Radsätze sind mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern gemäß UIC-Merkblatt 510-5 und 510-2, Anlage H, ausgerüstet.

55

 Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite

Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite     (AVV A11 – 2.16)

Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite.
Der Buchstabe „E“ – entweder einfach, zweifach oder nicht umrandet – befindet sich auf jeder Wagenseitenwand, jeweils rechts. Das Zeichen erklärt die Übereinstimmung mit dem UIC-Merkblatt 430-1 bzw. 430-3.
E ohne Rahmen: Spanien, Portugal (iberische Halbinsel)
E mit einem Rahmen: Länder mit 1520 mm Spurweite, ausgenommen Finnland (z.B. Russland)
E mit zwei Rahmen: Finnland

Anordnung und Details siehe AVV A11 – 2.17.

56

EUROFIMA

Eisenbahnfahrzeuge, die über die Eurofima (Europäische Gesellschaft zur Finanzierung von rollendem Material) finanziert wurden, sind mit dem entsprechenden Schriftzug gekennzeichnet.

57

Heimatbahnhof

Heimatbahnhof

Als Heimatbahnhof wird ein Ort bezeichnet, zu dem ein Wagen nach der Entladung zurückgeführt werden soll.

An den Wagen sind unterschiedliche Schreibweisen zu finden. Vor dem eigentlichen Ortsnamen werden neben der ausgeschriebenen Form „Heimatbahnhof“ auch verschiedene Abkürzungen verwendet, wie z.B. Heimatbf., Heimat-Bf. oder einfach nur Bf.

Nach Cotif 1999/AVV ist die Angabe eines Heimatbahnhofs nicht mehr notwendig.

Als „Heimatwagen“ wird ein Güterwagen bezeichnet, der aus betrieblichen Gründen fest einem Bahnhof (Heimatbahnhof, s.o.) zugeordnet ist. Zu den Heimatwagen zählen, bzw. zählten z.B. Bahndienstwagen, Bahnhofswagen, Baudienstwagen, Dienstgüterwagen.

58

Ladegut

Ladegut

Angabe des Ladegutes, welches in der Regel transportiert wird.

59

größer als 150mm:Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken

größer als 250mm:
Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken

Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken (Seilanker)   (AVV A11 – 5.9)

Um auf Unfallgefahren hinzuweisen, sind unter bestimmten Bedingungen Seilhaken und deren Abstützungen sowie Abweiser und Konsolen farblich zu markieren.

Steht ein Seilhaken mehr als 150 mm hervor, ist er in Gelb zu markieren, ebenso wie ein möglicherweise vorhandener Abweiser.

Ist der Vorsprung größer als 250 mm, ist die Konsole gelb-schwarzen Diagonalstreifen zu markieren.

Bei Fahrzeugen, die gelb lackiert sind, muss für die Warnfarbe eine andere, sich von der Fahrzeugfarbe abhebende Farbe gewählt werden.

Seilhaken/Seilanker-Info:
Die an Güterwagen befindlichen Seilhaken (auch Seilanker genannt) dienen hauptsächlich dem Verschub, z.B. in automatischen Förderanlagen, aber auch der Sicherung des Wagens. Güterwagen über etwa 12 Meter Länge verfügen meist über zwei Seilhaken pro Wagenseite. Kürzere Wagen dagegen meist nur über einen Seilhaken pro Seite.

Anordnung: Farbliche Markierung von mehr als 150 mm hervorstehender Seilhaken, Abweiser
sowie deren Abstützungen und Konsolen.
– Seilhaken und Abweiser gelb;

Farbliche Markierungen von Abstützungen oder Konsolen von Seilhaken
– bis zu 250 mm Vorsprung: gelb;
– über 250 mm Vorsprung: schwarzer Diagonalstreifen auf gelbem Grund.

Bedeutung: Warnanstrich weist auf Unfallgefahren hin.

60

Gefahrentafel

Gefahrentafel

Die Gefahrentafel kennzeichnet Gefahrgut-Fahrzeuge. Die obere Zahl wird als Gefahrnummer und die untere Zahl als UN-Nummer bezeichnet.

61

Gefahrzettel, Placard

Gefahrzettel / Placard(s)

Die Beförderung von Gefahrgut verlangt nach dem „Reglement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses“ (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr, RID) eindeutige Kennzeichnungen zum Beispiel durch das Anbringen von Gefahrzetteln.

Der Gefahrzettel (umgangssprachlich auch Gefahrensymbol genannt) ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat, das mittels Piktogramm – dem Gefahrensymbol – und einem speziellen Nummerncode – der Gefahrgutklasse – über die Art der Gefahr Auskunft gibt.

Gefahrzettel haben die Größe 10 × 10 cm (Gefahrzettel, Label) für Packstücke, und 25 × 25 cm sowie 30 × 30 cm (Großzettel, Placard) für Kesselwagen, LKW, Aufsetztanks oder Container.

62

Der Wagen darf nicht mit offener Schiebewand / Schiebeplane bewegt werden.

Verbotsschild offene Haube

Der Wagen darf nicht mit offener Haube, Schiebewand oder Schiebeplane bewegt werden.

63

Bild 1


Bild 2


Bild 3


Bild 4Vorsichtig verschieben

Bild 1)

Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot    (AVV A11 – 5.6)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung:
– Abstoß- und Auflaufverbot;
– Muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden;
– Darf nicht auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.
Bemerkung: − Das RID regelt in Ziffer 5.3.4.1: Anstelle der Rangierzettel (hier Muster 15)
dürfen auch unauslöschbare Rangierzeichen angebracht werden (Wagenanschrift), die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen.


Bild 2)

Zeichen für Wagen, die nicht auflaufen dürfen    (AVV A11 – 5.4)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Zerlegen des Zuges und zum Schutz des Wagens ergreifen. Darf nicht auf andere Fahrzeuge auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.
Bemerkung: Diese Anschrift ist erforderlich bei Güterwagen mit Spezialeinrichtungen (Kühlausrüstung, elektronische Ausrüstung usw.), die nicht unter Normalbedingungen auflaufen dürfen, weil dadurch die genannten Spezialausrüstungen beschädigt werden können. Diese Wagen dürfen das RIV-Zeichen nicht tragen,
können aber bilateral vereinbart werden.


Bild 3)

Zeichen für Abstoss-, Abroll- und Auflaufverbot des beladenen Wagens    (AVV A11 – 5.6)

Abrollen oder Ablaufen und Auflaufen von beladenen Wagen ist nicht erlaubt. Leere Wagen dürfen ohne Einschränkungen rangiert werden.


Bild 4)

Vorsichtig verschieben

64

Trommelbremsen

65

Verbotsschild - Besteigen verboten

Warnung vor elektrischen Fahrleitungen, hochsteigen verboten    (AVV A11 – 8.1)

Stromschlag durch Oberleitung & Besteigen des Fahrzeugs verboten

Anordnung: An Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und zwar in einer Höhe, dass das Zeichen vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Anzubringen bei Wagen, bei denen der oberste Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2,0 m über der Schienenoberkante liegt oder bei Wagen, deren Aufbau ein Aufklettern ermöglicht.
Diese Kennzeichnung darf auf einem blauen rechteckigen Hintergrund mit den Abmessungen 400 mm x 220 mm dargestellt werden.
Bedeutung: Warnung vor Hochspannung! Halt! Betreten eines besonderen Gefahrenbereichs. Nur Befugte dürfen unter Beachtung geeigneter Schutzmaßnahmen in diesem besonderen Gefahrenbereich arbeiten.
Beachten: Diese Anschrift ist ab dem 01.01.2021 verpflichtend.

66

Warnschild - Portalkran

Warnschild – Portalkran

Gefahr beim Besteigen des Wagens bei arbeitendem Portalkran.

67

Zeichen für Wagen mit Innenauskleidung

Zeichen für Kesselwagen mit Innenauskleidung
(vormals „Schutzzeichen für Kesselwagen mit Innenauskleidung“, DB DV306)
     (AVV A11 – 7.7)

Das Zeichen dient dem Schutz der Innenauskleidung von Wagen mit z.B. einem besonderen Anstrich oder einer Emaillierung.
Das Piktogramm weist darauf hin, dass die Innenauskleidung nicht mit Schuhen betreten werden darf. Außerdem ist das Nageln und Schweißen verboten. Die Aufschrift „Innenauskleidung“ kann in einer oder mehreren Sprachen vorhanden sein.

Anordnung: Auf dem Kessel an gut sichtbarer Stelle.
Bedeutung: Dient dem Schutz der Innenauskleidung (Email, Farbanstrich …).
Bemerkung: Das Piktogramm kann durch die Aufschrift „Innenauskleidung“ in einer oder mehrerer Sprachen ergänzt werden.

68

EBA-Plakette

EBA-Plakette

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und für deutsche sowie deutschlandweit operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).

Eine der zahlreichen Tätigkeiten des operativen Geschäfts des EBA ist die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen. Als offizielles Zeichen, dass ein Fahrzeug zugelassen ist, trägt dieses Fahrzeug eine Plakette mit einem eindeutigen Zulassungscode (als Beispiel siehe Abbildung rechts). Die letzten drei Zahlen dieser Zulassung sind in der Regel identisch mit der Ordnungsnummer des Fahrzeugs, sie können sich aber auch auf einen Teil der Fabriknummer beziehen.

69


Zeichen für Radreifenprüfung    (AVV A11 – 7.5)

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Mit diesem Raster wird der Zeitpunkt (Tag, Monat und Jahr) (1) der beiden letzten Prüfungen des festen Sitzes des Radreifens auf dem Radkörper dokumentiert. Außer dem Datum wird das Kurzzeichen des EVU und die Codenummer der ausführenden Werkstatt angeschrieben (2).

70

Untersuchungsschild / "Messingfähnchen"

Untersuchungsschild / „Messingfähnchen“

Das Untersuchungsschild umfasst Blechplättchen (ursprünglich aus Messing), welche auf eine auf den Langträger aufgeschweißte Grundplatte geschraubt oder genietet sind. Diese geben Auskunft über die Wagennummer und Untersuchung (Art, Datum und Werkkurzzeichen).
Da in der Regel auch nach einem Umbau die ursprünglichen Plaketten am Wagen verbleiben, lässt sich so die Fahrzeug-Geschichte zurückverfolgen.

71

Orange Bauchbinde an Kesselwagen / Druckgaskesselwagen

Orange Bauchbinde an Kesselwagen / Druckgaskesselwagen

Horizontal umlaufender oranger Streifen als Warnhinweis auf das hochentzündliche und explosive Ladegut.

72

Kesselwagen mit Zwangsbelüftung

Kesselwagen mit Zwangsbelüftung

Weißer umlaufender vertikaler Streifen um den Kessel.

73

Höchstzulässiger Betriebsdruck

Höchstzulässiger Betriebsdruck

Beschreibt den maximal zulässigen Druck des Ladeguts im Kessel eines Behälters oder Kesselwagens in bar.

74

Bild 1
Bild 2Rahmen oben: Tankcodierung gemaess BAM


 Bild 3

Zeichen für Tankprüfung, Angabe der Tankcodierung und Sondervorschriften (Tankcodierung & Kesselfrist)     (AVV A11 – 6.4)

Rahmen oben: Tankcodierung gemäß BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung).
Beispiel auf dem Bild 2:

  • „L“: Tank für Stoffe in flüssigem Zustand (flüssige Stoffe oder feste Stoffe, die in geschmolzenem Zustand zur Beförderung aufgegeben werden)

  • „4“: Zahlenwert des zutreffenden Mindestprüfdrucks in bar gemäß Tabelle der BAM

  • „B“: Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

  • „H“: Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

> Detaillierte Erläuterungen zu Tankcodierungen für Güterwagen und Behälter finden Sie hier

Bedeutung Bild 1:
Dokumentation der nächsten Tankprüfung (Monatsende) zur Beförderung gefährlicher Güter nach RID. Angeschrieben wird der Monat 1), das Jahr 2) und ggf. die Kennzeichnung „L“ gemäß Punkt 6.8.2.4.3 RID  3) das die nächsten Tankprüfung um 3 Monate verlängert.


Sondervorschrift für Bau (TC) und Ausrüstung (TE) zur Tankcodierung für Behälter/Kessel

Beispiele vom Bild 3:
TE 4: Wärmeisolierung schwerentzündbar
TE 6: Tank darf Einrichtung haben die eine Verstopfung durch den beförderten Stoff ausschließt. Freiwerden dieses Stoffes oder der Aufbau von Unter- oder Überdruck im Tank soll damit verhindert werden.
TE 14: Wärmeisolierung muss vorhanden sein und diese muss bei direktem Kontakt mit dem Tankkörper eine um 50° C höhere Entzündungstemperatur über der Höchsttemperatur aufweisen.

Anordnung: Auf jeder Tankseite rechts.

Bemerkung: In der Nähe des Datums der Tankprüfung ist auch die Tankcodierung mit einer Schrifthöhe von mindestens 90 mm anzuschreiben. Außerdem sind unter der Tankcodierung oder in unmittelbarer Nähe die alphanumerischen Codes aller anwendbaren Sondervorschriften gemäß dem RID mit einer Schrifthöhe von 50 mm anzuschreiben. Diese Kennzeichnung ist bis spätestens 01.01.2011 vorzunehmen.

75

Druckausgleich beim Entleeren nötig

Druckausgleich beim Entleeren nötig

Beim Entleeren des Kessels (nach unten) ist muss für den Druckausgleich ein Domdeckel oder Ventil geöffnet werden.

76

Shimmns TTU Schiebeplanenwagen, stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung
U, TU, TTU

Kennzeichen mit Fernwirkung

„U“ – Wagen mit Muldenauskleidung
„TU“ – Wagen mit Festlegeeinrichtung für Schmalbandcoils und Muldenauskleidung
„TTU“ / ttu – stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung:
Mit besonderer, stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung zum Sichern gebündelter Schmalbandcoils und Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten.

 

77

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Umstelleinrichtung „leer — beladen“ (Lastwechsel, handbetätigt)    (AVV A11 – 4.3.3)

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Verfügt das Fahrzeug nicht über einen automatischen Lastwechsel, muss dieser manuell, entsprechend des aktuellen Gesamtgewichts umgestellt werden. Ist das Gesamtgewicht geringer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „leer“ gestellt. Ist das Gesamtgewicht gleich größer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „beladen“ gestellt.

Anordnung:
An jedem Langträger etwa in Wagenmitte auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt. Die Bremsgewichte [t] sind neben der entsprechenden Hebelstellung angeschrieben. Die Umstellgewichte [t] befinden sich auf dem gleichen Schild in der Nähe des Drehpunktes des Umstellhebels.

Bedeutung: Hat ein Wagen eine Stellung «leer» und eine oder mehrere Stellungen «beladen», so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung durch einen Kurbelgriff ausgeführt.
Hat der Wagen nur einen Lastwechsel, erhält dieser einen Hebel.
Hat der Wagen zwei oder mehrere getrennte Lastwechsel, erhalten die Hebel einen Griff mit einem Langloch.
In der Stellung „leer“ ist der Hebel nach links oben geneigt und nimmt seine äußerste linke Lage ein, wenn:
– der Wagen leer ist;
– das Gesamtgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) kleiner ist als das angeschriebene Umstellgewicht;
– eine der Radsatz- beziehungsweise Drehgestelllasten weniger als die Hälfe des angeschriebenen Umstellgewichtes beträgt.
In der Stellung «beladen», die dem größten Umstellgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) entspricht oder dieses überschreitet, ist der Hebel nach rechts oben geneigt und nimmt seine äußerste rechte Lage ein.
Die den übrigen Lastabbremsungen entsprechenden Stellungen liegen zwischen den äußeren Stellungen mit zunehmender Lastabbremsung von links nach rechts.

78

Zeichen für Wagen mit automatischer Umstelleinrichtung «leer – beladen» (Selbsttätiger Lastwechsel)    (AVV A11 – 4.3.5)

Anrechenbar ist das größere Bremsgewicht, wenn das Gesamtgewicht gleich oder größer als das Umstellgewicht ist. Das kleinere Bremsgewicht ist in den anderen Fällen zu berücksichtigen.

Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Die Umstellung „leer – beladen“ erfolgt bei diesen Wagen automatisch, sobald das Gesamtgewicht (Eigengewicht + Gewicht der Ladung) [t] größer ist als das angeschriebene Umstellgewicht [t].

79

Bremsgewichttabelle für selbsttätige Lastabbremsungltere Variante mit max. 5 Beladungszustände und Bremsgewichte)   (AVV A11 – 4.3.4)

Anrechenbar ist das in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht angegebene Bremsgewicht.

Anordnung: An jedem Langträger hinter der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Bei gewissen älteren Wagen sind die den verschiedenen Beladungszuständen entsprechenden Bremsgewichte (Höchstzahl 5) in Form von Tabellen angeschrieben. Jede Spalte dieser Tabelle enthält zwei Zahlen:
– oben: → Wert des Bremsgewichtes [t];
– unten:→ Kleinstes Gesamtgewicht [t], das mindestens ein diesem Wert entsprechendes Bremsgewicht [t] ergibt.

80

Bild 1)

 


Bild 2)

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Zeichen für Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen, Anschrift des Bremsgewichtes an den Wagen   (AVV A11 – 4.3)

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Bild 1 (4.3.1))

Zeichen für Wagen ohne Umstelleinrichtungen

Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Kurzbezeichnung der Bremsbauart (YY) nach Ziffer 4.3.9 und Angabe des Bremsgewichtes [t]. Ob „Bremse“ vorgesetzt wird, ist fakultativ.


Bild 2 (4.3.2))

Umstelleinrichtung «Güterzug — Personenzug» (handbetätigt)

Umstellung der geforderten Bremsart mittels gelben Kugelgriff.

Druckluftbremse dieses Fahrzeugs einschalten / ausschalten mittels rotem Schlaufengriff.

Anordnung: Auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt, neben der entsprechenden Hebelstellung, wenn die Bremsgewichte [t] für die Stellungen „Güterzug“ bzw. „Personenzug“ verschieden sind.
Bedeutung: Hat ein Wagen eine Umstelleinrichtung „Güterzug — Personenzug“, so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung mit einem Hebel ausgeführt,
der nach Bild gemäß 4.3.2 in einer Kugel endet.
In der Güterzugbremsstellung ist der Hebel nach links oben geneigt. In der Personenzugbremsstellung ist der Hebel nach rechts oben geneigt.

81

elektrische Heizleitung

Zeichen für Wagen mit Zugsammelschiene (elektrische Heizleitung)    (AVV A11 – 5.12)

Anordnung: An den Stirn- und Längsseiten der Ecksäulen, unten. Es wird empfohlen, auf den
Wagen, die keine Ecksäulen haben, die vorgeschriebenen Kennzeichen auf ein Blech anzubringen.
Aussehen: Hellgelbes Rechteck von ungefähr 200 mm Höhe in der Breite der Ecksäule mit ei-
ner am oberen Ende bei ungefähr 45° abgeschnittenen Ecke, die gegen die Wagenmitte abfällt. Quer zur Rechteckform verlaufen schwarze, etwa 15 mm breite Streifen die ggf. untereinander ebenfalls 15 mm Abstand haben.
Bedeutung: Wagen ist mit Zugsammelschiene ausgerüstet. Ein schwarzer Streifen entspricht
einer durchgehenden Leitung für 1000 V, zwei schwarze Streifen für 1500 V und drei schwarze Streifen für 3000 V. Mit „50“ wird die Zulassung bei elektrifizierten Bahnen mit Wechselstrom 50 Hz angezeigt.

82

Steuerventil-Luftdrücke

Werte für Tastdruck und C-Druck im Steuerventil der Bremsanlage des Wagens im beladenen und unbeladenen Zustand.

83

Schmierungsraster

Schmierungsraster

Beinhaltet die Daten wann und von wem die letzte Schmierung gemäß Schmierplan ausgeführt wurden.
Die erste Ziffer gibt an in welchem Abstand in Jahre die Schmierung mindestens zu erfolgen hat.

Erklärung des Beispielbilds: „2 – Vf – 21.03.24“ =
2 Jahre Intervall – ausgeführt durch Werkstattkürzel „Vf“ am 21.03.2024

84

Radbezeichnung

Kennzeichnung der Radsätze an Wagen mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung    (AVV A11 – 4.3.8)

An ständig gekuppelten Wageneinheiten mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung ist über den Radsatzlagern an den Langträgern eine numerische Kennzeichnung des Radsatzes anzuschreiben, die der Position des Radsatzes entspricht und von einem bestimmten Wagenende aus aufsteigend erfolgt. Diese Kennzeichnung ist bis spätestens 01.01.2007 vorzunehmen.
Im Falle des gezeigten Beispielbilds: „1R“ = erste Achse rechts

85

Containeranschrift

Containeranschrift (historisch)

Fahrzeuge die für den Transport von Container (intermodal) einsetzbar sind. Nicht mehr aktuell! (Quelle: DB DV306)

86

Bilder 1-9)





Bild 10)


Bild 11)


Bild 12)

Zeichen für Einheitsgüterwagen des kombinierten Verkehrs gemäß UIC-Merkblatt
50571-4   (AVV A11 – 3.2)

Bilder 1-9)

C: Vereinheitlichter Tragwagen/Taschenwagen für Wechselbehälter und Tragwagen mit unabhängigen Radsätzen, die bezüglich der Kodifizierung der Ladeeinheiten vergleichbare oder günstigere Merkmale aufweisen. Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.

P: Auf Taschenwagen für Sattelanhänger der Bauart 1 a und 1 b beziehungsweise deren kapazitätsüberschreitende Varianten für Sattelanhänger.
Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.

R: Fahrgestelle für Roadrailer-System / Roadrailerwagen

N: Tragwagen/Taschenwagen für Sattelanhänger. Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.

B: Tragwagen/Taschenwagen für Transportbehälter dessen Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt sind,

W: Wippenwagen für Sattelanhänger

K: Känguruhwagen für Sattelanhänger

T: Transrailerwagen

Die Zeichen bestehen aus gelbem Grund mit schwarzem Rahmen und schwarzem Buchstaben (Wagenbestimmungscode).

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.


Bild 10)

Piktogramm ISO >2436<: ISO Ct auf Tragwagen mit einem Drehzapfenabstand > 16,15 bis einschliesslich 20,00 m (UIC MB 50571-4).

 


Bild 11)

Piktogramm für nicht lenkkeilfähige Stützböcke

Auf Taschenwagen für nicht lenkkeilfähige Stützböcke ist in der Nähe des Wagenbestimmungscodes dieses Piktogramm anzubringen.


Bild 12 oben)

Auf Taschenwagen, deren Merkmale bei Sattelanhängerbeförderung die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 50596-6 nicht erfüllen.

Bild 12 unten)

Auf Taschenwagen, deren Merkmale bei Sattelanhängerbeförderung günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 50596-6.

Bedeutung:
-2: Der Wagen darf beladen nur mit Sattelanhänger verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
0: Der Wagen darf beladen nur mit Sattelanhänger verkehren, die eine Profilnummer haben, welche höchstens der dem (den) betreffenden EVU zugeordneten Profilnummer entspricht.
+5: Der Wagen darf beladen mit Sattelanhängern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 5 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.

87

 



 

Zeichen auf Tragwagen für Transportbehälter deren Merkmale die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC Merkblattes 5096-6 nicht erfüllen   (AVV A11 – 3.2)

1) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 3 Einheiten größer ist als die den Strecken betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
2) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.


Auf Tragwagen für Transportbehälter, deren Merkmale günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 5096-6

3) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 6 Einheiten größer ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.

Bedeutung:
+3: Der Wagen darf beladen mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 3 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
-2: Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordneten Profilnummer.
+6: Der Wagen darf beladen mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 6 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.


Definition der Kompatibilitätskodes nach UIC-MB 50596-5

Taschenwagen mit vergrößertem Hüllraum werden einem Kompatibilitätskode zugeordnet in Form des Kennbuchstabens vom Wagenbestimmungskode (hier P) und eines von der UIC genehmigten Kleinbuchstaben für definierte Hüllräume / Taschenwagentypen. Die Buchstaben sind am Taschenwagen und im Kodenummernschild des Sattelanhängers angeschrieben und müssen bei der Verladung übereinstimmen.

P a) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „a“ auf Taschenwagentyp 4 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P b) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „b“ auf Taschenwagentyp BA 739 und 744 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P c) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „c“ auf Taschenwagentyp 2000 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P d) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „d“ auf Taschenwagentyp Mega 2 mit 113, 98 oder 85 cm Stützbockhöhe

P e) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „e“ auf Taschenwagentyp 5 mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

P f) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „f“ auf Taschenwagen 3000 mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

P g) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „g“ auf Taschenwagen Twin mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

P h) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „h“ auf Taschenwagentyp 4.2 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P i) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätscode „i“ auf Taschenwagen MTW mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

88

Vereinbarungsraster   (AVV A11 – 2.2)

Anschrift für Wagen die nicht allen Vorschriften über die Bauart entsprechen, aber auf dem Netz der in diesem Zeichen aufgeführten Bahnen verkehren können.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Wegen Abweichungen vom UIC-Kodex sind diese Wagen nicht mit dem Zeichen
„RIV“ gekennzeichnet. Ihr Benutzung wird daher bi- oder multilateral zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart und die Kürzel der Vereinbarungspartner
in diesen Raster eingetragen. Diese Wagen sind daher nur durch die angeschriebenen EVU verwendbar, d.h. sie sind eingeschränkt übergangsfähig.
Die Angabe GA oder GB gibt die Fahrzeugbegrenzung gem. UIC-Merkblatt 506 an, nach der diese Wagen gebaut worden sind.

Privatgüterwagen muss diesem Zeichen ein Sternchen folgen, wenn eine oder mehrere Bahnen Wagen mit kommerziellen Einschränkungen zulassen. Dieses Sternchen hat keine technische Bedeutung. (Quelle: DB DV306)

89

Zeichen für Wagen ohne Druckluftbremse (historisch)

Der Wagen hat keine Druckluftbremse (nur durchgehende Hauptluftleitung). Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen. Anschrift erfolgt auf Oberkante an den Ecken des Langträgers. L = Breite der Ecksäule. (Quelle: DB DV306 / DR DV426A Anlage IX)

90


Zeichen für Wagen mit im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen (historisch)

Abbildung links: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene Druckluftbremse.

Abbildung rechts: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene, mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse.

Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.

L = Breite der Ecksäule.

(Quelle: DR DV426A Anlage IX)

91

Zeichen für Wagen mit Druckluftbremseinrichtungen, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entsprechen (historisch)

Abbildung links: Der Wagen hat eine Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.

Abbildung rechts: Der Wagen hat eine mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.

Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.

L = Breite der Ecksäule.

(Quelle: DR DV426A Anlage X)

92

Zeichen für Prüffristen von Kühlanlagen
(Zeichen für Wagen zum Transport leicht verderblicher Lebensmittel)
     (AVV A11 – 7.6)

Die Schrift ist blau auf weißem Grund.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, unter dem Zeichen UIC oder UIC St.
Bedeutung: Bei Wagen für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel das Unterscheidungszeichen nach dem ATP-Abkommen für das System der Temperaturbeeinflussung sowie das Datum (Monat und Jahr) des Ablaufs der für den Wagen ausgestellten Bescheinigung.

93

Bild 1)


Bild 2)

Zusätzliche Zeichen für Wagen, die für den Verkehr in Spanien und Portugal zugelassen sind     (AVV A11 – 2.19)

Bild 1)

Rhombus links: Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens.
Rhombus rechts: Höchstgeschwindigkeit bei Leerlauf des Wagens.
Tara: Eigengewicht des Wagens
Carga Max.: Lastgrenze
Freno Vacio: Saugluftbremse (linke Zahl = Bremsgewicht in Stellung „leer“; rechte Zahl = Bremsgewicht in Stellung „beladen“)
Freno Mano Max.: Höchstes Bremsgewicht der Handbremse

Ist die Höchstgeschwindigkeit im Leerlauf mit der Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens identisch, wird nur ein Rhombus eingetragen.

Bis zum 1.1.1987 kann der Ausdruck „FRENO AUT.“ anstatt „FRENO VACIO“ angeschrieben sein.
(Quelle: DB DV306)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, Rahmen und Anschriften im unteren Teil in schwarz bei weiß gestrichenen Wagen, in weiß auf blauem Grund bei den anderen Wagen.


Bild 2)

Wagen nur mit Hauptluftleitung für Saugluftbremse
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, Rahmen und Anschriften im unteren Teil in schwarz bei weiß gestrichenen Wagen, in weiß auf blauem Grund bei den anderen Wagen.
Bedeutung: Wagen darf mit ausgeschalteter Bremse in einen Zug eingestellt werden.

94

Ladegewichtsraster (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)

95

Raster Ladegewicht/Tragfähigkeit (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)

96

Behälterwagen mit Schwallblechen (historisch)

Kesselwagen mit Schwallbleche, die aufgrund der Massenträgheit, das Schwappen von Flüssigkeiten beim Bremsen oder Beschleunigen verringern sollen. Schwallbleche sind unterbrochene Trennwände in Behältern (Tanks).

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

97

International austauschbare (Ersatz-) Teile (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

98

Spezialstahl (historisch)

Fahrzeug besteht zum Teil oder komplett aus Spezialstahl.

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

99

Bremsgestängesteller

Details zur Bauart/Typ des Bremsgestängestellers eines Wagens.

100

Druckkesselprüfung

Die Tanks/Kessel für Druckluft unterliegen einer Untersuchungsfrist. Die letzte Untersuchung steht auf jedem Drucklufttank angeschrieben.

101

Drehgestellbezeichnung

„DG …“ oder „BOGIE …“: Beschreibt die Folge des Drehgestells im Wagen.

Bildbeispiel: „DG 2“ = 2. Drehgestell im Wagen

102

Zeichen für Wagen, die Gleisbremsen und andere Rangier- und Hemmeinrichtungen
in wirksamer Stellung nicht befahren dürfen      (AVV A11 – 5.3)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Wagen dürfen wegen ihrer Bauart Gleisbremsen und andere Rangier- oder
Hemmeinrichtungen, die sich in wirksamer Stellung befinden, nicht befahren.

103

Lademaßüberschreitung

Mit der vermehrten Verwendung von großräumigen Güterwagen, die bereits konstruktiv die Grenzen des internationalen
Lademaßes überschritten, wurde das Zeichen für Lademaßüberschreitung für die betreffenden Wagen vorgeschrieben.

104

MC – PPW

Wagen entspricht den technischen Bestimmungen des PPW (Prawila polsowanija wagonami w meschdunarodnom soobschtenii – „Vorschriften für die Nutzung der Wagen im internationalen Verkehr“). Das PPW ist ein internationales Abkommen im Eisenbahnverkehr für den osteuropäischen und asiatischen Raum (ehemalige RGW-Staaten). Es ist das Gegenstück zu RIV und regelt die gegenseitige Nutzung von Personen- und Güterwagen beim Übertritt der Fahrzeuge in den Bereich einer anderen Bahnverwaltung.

105

OPW – Gemeinsame Güterwagenpark (Osteuropa bis 1990)

Obschtschi Park Wagonow (OPW) war eine auf der Grundlage eines 1963 unterzeichneten Abkommens zwischen den europäischen Eisenbahnverwaltungen der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) über die Bildung und gemeinsame Nutzung des Gemeinsamen Güterwagenparks der Mitgliedsländer des RGW geschaffene Einrichtung. Der OPW bestand vom 1. Juli 1964 bis zum 31. August 1990 und war eine Unterorganisation des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW).

106


„Kalk“

Erzbeförderung / Kalkbeförderung (historisch)

Ausgehend von der Entwicklung des Prototyps zum OOtz 50 (1952) erhielten für die Erzbeförderung geeignete Güterwagen nach und nach an den Seitenwänden weithin auffallende Anschriften:
Erz I: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 2,90 m hoch
Erz II: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 3,30 bis 3,52 m hoch
Erz III: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 3,98 m hoch
d: Wagen hat Drehgestelle.


An OOt- un OOtz-Wagen, die für den Transport von Stückkalk reserviert waren, wurde vereinzelt die Anschrift „Kalk“ in gleicher Größe wie „Erz I…“ angeschrieben.

107



RIV (historisch)

Das „Regolamento Internazionale Veicoli“ (RIV) bzw. „Regolamento Internazionale dei Veicoli“ gehört zu den Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr und ist ein erstmals 1922 zwischen europäischen Eisenbahn-Unternehmen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.

(Bildquelle DR DV426A Anlage XI 1h zum Anhang 6)


RIV-EUROP (historisch)

Es bezeichnete einen europäischen Güterwagen-Pool, der von 1953 bis 2002 bestand. Er erlaubte die freizügige Verwendung gängiger Güterwagen-Bauarten in den neun beteiligten Ländern.


RIV-IF (historisch)

Wagen des Interfrigo-Fahrzeugparks

108

Zeichen für Entgleisungsdetektor    (AVV A11 – 5.14)

Anordnung: Für Güterwagen an beiden Wagenseiten wenn der Entgleisungsdetektor einsehbar ist. Das Zeichen für Entgleisungsdetektoren ist strichliert dargestellt, wenn der Entgleisungsdetektor nicht einsehbar ist.
Bedeutung: Entgleisungsdetektoren für Güterwagen sind Geräte, die unplausible hohe Vertikalbeschleunigungen am Fahrzeug diagnostizieren und eine Entgleisung annehmen. Dadurch wird eine Zwangsbremsung oder ein Alarm ausgelöst. Eine Entgleisung selbst kann nicht verhindert werden.

109

Werkwagen – „Austauschverfahren 10“

Ab 1980 wurden Privatgüterwagen, welche zwischen den einzelnen Betrieben von Privatunternehmen verkehren als „Werkwagen“ bezeichnet und mit „W“ gekennzeichnet.
Dieses Verfahren setzte sich nicht durch. Stattdessen wurden die „Privatgüterwagen“ mit einem eingerahmten „P“ gekennzeichnet.

110

Gattungsschlüsselzahl / Gattungskennzahl

111

A)


B)

Metergewichte und Achslast bei Wagen

A)
Metergewicht und Achslast bei Wagen über 3,6 t/m.


B)
Metergewicht und Achslast bei Schwerwagen (Wagen mit Metergewicht über 4,5 t oder Achslast über 18 t)

112

Belüftungsventil

Wagen hat mit dem Bodenventil gekoppeltes Belüftungsventil.

113

Vakkumisolierung

Kessel hat Vakuumisolierung.

114

Kesseldichtungen

Kessel hat Dichtungen der angegebenen Dichtungsgruppe.

115

Zeichen für Entlüftungsstutzen (Kessel-Entlüftungsstutzen)    (AVV A11 – 6.3)

Anordnung: An den Tanks neben den betreffenden Stutzen.
Bedeutung: Die so gekennzeichneten Entlüftungsstutzen müssen nicht unbedingt dicht verschlossen sein.

116

Drehgestell rissfrei

Drehgestell der Bauart 661, 664, 887 ist augenscheinlich rissfrei.

 

117

Drehgestell-Grundcheck

Drehgestell der Bauart 661, 664, 887 hat Grundcheck erhalten.

118

Höchstgeschwindigkeit in km/h

119

Langhubstoßdämpder

Wagen besitzt Langhubstoßdämpfer.

120

Achslagerschmierung

Datum der letzten Achslagerschmierung.

121

Sonderarbeiten

Zeichen für technische Einrichtungen und Sonderarbeiten.

122

Stelltag

Anschrift für Stelltag; Art der nächsten Untersuchung; Leitzahl

123

Ort des Handbremsrades

Kennzeichen für den Ort des Handbremsrades der Feststellbremse.

124

Betätigungsschema für Entladeklappen

125

Ladeschema für Coiltransport

126

Aufenthaltsverbot Schwenkdachwagen

Verbot des Aufenthalts im Bereich des Schwenkdachs.

127

(Beispiel)

Anschriften bei Wagen mit Sondereinrichtungen (Selbstentladewagen, Wagen mit öffnungsfähigem Dach usw.)     (AVV A11 – 2.15)

Anordnung: An geeigneten Stellen auf beiden Seiten des Wagens
Bedeutung: Anweisung, möglichst mehrsprachig, zur Bedienung der Klappen, Dächer usw., auch unter dem Aspekt der Sicherheit. Die Anweisungen können mit entsprechenden Piktogrammen ergänzt sein.

128

Zeichen für Wagen mit Scheibenbremse     (AVV A11 – 4.5)

Anordnung: Auf beiden Wagenseiten unmittelbar rechts neben der Anschrift zur Bremsbauart.
Bedeutung: Die so gekennzeichneten Wagen sind mit Scheibenbremsen ausgerüstet.

129

Verstärkte Schraubenkupplung     (AVV A11 – 5.15)

Position: An beiden Wagenenden oder am Langträger. Die Vorlage der Kennzeichnung muss so ausgewählt werden, dass sie in einem hierfür gekennzeichneten Feld angebracht
werden kann.
Bedeutung: Wagen mit verstärkter Schraubenkupplung – X [t] bezieht sich auf die Mindestbruchfestigkeit der Schraubenkupplung, Y [t] auf den Kupplungshaken. Verstärkte Schraubenkupplungen sind in EN 15566:2009, 4.1, Tabelle 1, festgelegt. Systemkennzeichen ist mehr als 1 MN.

129

Zeichen an bereiften Rädern     (AVV A11 – 6.2)

Anordnung: Auf der äußeren Seite bereifter Räder über Radreifen und Felge: Kontrollmarken (vier um 90° versetzte Farbstriche).
Bedeutung: Erkennungsmerkmal für festen Sitz des Radreifens auf der Felge.

 

Der Zettelhalter an Güterwagen ist an sich keine Anschrift oder ein Piktogramm, dennoch bilden wir hierzu eine Abbildung aus der „DR DV426A Anlage XIV“ ab:

 


Bisher uns unbekannte ausländische Güterwagenanschriften:

Wer Details dazu weiss, bitte bei uns melden.


>> Hilfreiche Links zu diesem Thema:

 


 

Informations- und Quellennachweis:

  • DB DV306

  • DR DV426

  • AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen)

  • Anstrich- und Bezeichnung von Güter- und Dienstwagen (ISBN 978-3-8375-1650-0)

22/02/2024Comments OffAnschriften | Ausbildung | Bedeutung | Deutschland | Eisenbahn | Europa | Farbmarkierungen | Güterwagen | Güterwagenanschriften | Lastgrenzenraster | Piktogramme | Schulung | Wagenanschriften | Wagenmeister | Wagenprüfer | Zeichen
Kommentare

Keine Kommentare erlaubt.