Untersuchungen zur Zugkollision in Lindau-Reutin aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Bundesregierung will Vorgaben für Schutz von Infrastruktur beschließen

Erschienen: 06/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Verkehrspolitik, │ TOPMELDUNG │, Bahn, Bundesregierung, Gesetz, Infrastruktur, Kritis, Politik, Schutz, Stromtrassen, Transport, Verkehr

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Autofahrer kollidiert mit Straßenbahn und wird verletzt

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Blaulicht, Verkehrsunfall, │ AKTUELL │, Auto, Dossenheim, Polizei, Straßenbahn, Unfall

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WP HTTP Error: cURL error 7: Failed to connect to www.zughalt.de port 80: Connection refused

Verdi: Warnstreiks bei SWEG und AVG

Erschienen: 06/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Tarifverhandlungen & Streiks, │ TOPTHEMA │, AVG, ETV, Eisenbahntarifvertrag, Gewerkschaft, Nahverkehr, Regionalverkehr, SWEG, Streik, Tarifkonflikt, Verdi, Warnstreik, ÖPNV

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Hauptbahnhof Osnabrück nach Bombendrohung wieder frei

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Blaulicht, Niedersachsen, Polizeieinsatz, │ AKTUELL │, Bombendrohung, Bundespolizei, Hauptbahnhof, Osnabrück, Polizei

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BahnCard 50 zum halben Preis

Erschienen: 30/09/2024Source: PresseinformationenBy

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Neuer Fahrplan mit mehr internationalen Angeboten, mehr Sprinter- und Direktverbindungen in Deutschland

Erschienen: 11/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Preise für Sparpreis-Tickets und BahnCards 25 und 50 bleiben stabil

Erschienen: 04/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Für einen umweltfreundlicheren Bahnverkehr in der Region: Elektrifizierung der Eifelstrecke startet

Erschienen: 28/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Sparpreisaktion zum Buchungsstart: mit 12 Prozent Rabatt 12 Monate im Voraus buchen

Erschienen: 16/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Große Umfrage unter DB-Mitarbeitenden: Zufriedenheitsindex sinkt trotz Krise nur leicht

Erschienen: 30/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Mann schlägt Zugbegleiter und flüchtet

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Blaulicht, Hessen, Körperverletzung & Bedrohung, Leistungserschleichung, │ AKTUELL │, Bahnhof, Bundespolizei, Gießen, Körperverletzung, Regionalbahn, Schwarzfahrer, Ticketkontrolle, Zug, Zugbegleiter

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Deutscher bekocht Reisende in neuem Orient-Express in Italien

Erschienen: 04/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausland, Eisenbahnfahrzeuge, Italien, Reise & Tourismus, │ AKTUELL │, Accor, Catania, Koch, La Dolce Vita Orient Express, Luxuszug, Orient-Express, Palermo, Piemont, Portofino, Rom, Toskana, Venedig

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Tödlicher Unfall: 50-jähriger Mann wird von Tram überrollt

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Berlin, Blaulicht, Personenunfall, │ AKTUELL │, Polizei, Straßenbahn, Tram, Unfall

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Straßenbahnfahrer nach Internetpost entlassen – Gericht: Kündigung rechtens

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Karriere & Beruf, Verschiedenes, │ TOPMELDUNG │, Arbeitsgericht, BVG, Berliner Verkehrsbetriebe, Entlassung, Gericht, Gewerkschaft, Internetpost, Kündigung, Straßenbahnfahrer, Verdi

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Stärkung der Tür-zu-Tür-Mobilität im Saarland

Erschienen: 26/09/2024Source: PresseinformationenBy

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Waffenverbot zum Karnevalsauftakt an Hauptbahnhöfen in Köln und Bonn

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Blaulicht, Nordrhein-Westfalen, Polizeieinsatz, │ AKTUELL │, Bonn, Bundespolizei, Hauptbahnhof, Karnevalsauftakt, Köln, NRW, Südbahnhof, Waffenverbot, Waffenverbotszone

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Schwarz Digits und Deutsche Bahn verkünden Gründung des DataHub Europe mit starken Medien- und KI-Partnern

Erschienen: 21/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zur Zugentgleisung in Ludwigshafen-Oggersheim aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung in Geseke

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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100 Tage nach Baustart: Meilenstein bei Riedbahn-Generalsanierung erreicht

Erschienen: 24/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Polizei ermittelt nach Zugbrand wegen Brandstiftung

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Berlin, Blaulicht, Brand, Brandenburg, Fahrzeugbrand, Polizeieinsatz, Unfälle & Gefährliche Ereignisse, │ AKTUELL │, Ahrensfelde, Bahnhof, Band, Brandstiftung, Feuer, Feuerwehr, NEB, Niederbarnimer Eisenbahn, Zug, Zugverkehr

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Die BEU veröffentlicht den Jahresbericht 2023

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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85-jähriger Autofahrer stößt mit Güterzug zusammen

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnübergangsunfall, Rheinland-Pfalz, Unfälle & Gefährliche Ereignisse, │ TOPMELDUNG │, Bahnstrecke, Bahnübergang, Güterzug, Obermohr, Steinwenden, Unfall

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Stuttgart 21: Deutsche Bahn legt gegen Urteil zur Sprechklausel-Klage Rechtsmittel ein

Erschienen: 25/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung zwischen Garmisch-Partenkirchen und Farchant

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Untersuchungen zum Fahrzeugbrand in Ahrensfelde aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Riedbahn: Fahrgäste geben dem Ersatzverkehr immer bessere Noten

Erschienen: 03/11/2024Source: PresseinformationenBy

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Generalsanierung: DB InfraGO und Branche starten Dialog zu Projekten für 2028

Erschienen: 28/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Deutsche Bahn stellt ihre Uhren zurück

Erschienen: 26/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zur Zugentgleisung zwischen Bergheim (Westf) und Steinheim (Westf) aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Aufsichtsrat der Deutschen Bahn stimmt Verkauf von Logistiktochter DB Schenker an DSV zu

Erschienen: 02/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zum Personenunfall in Eberbach aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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DB InfraGO verstärkt eigenen Maschinenpool in wichtigen Bereichen

Erschienen: 25/09/2024Source: PresseinformationenBy

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Verspätungen nach Bombendrohung für Rostocker Hauptbahnhof

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Blaulicht, Mecklenburg-Vorpommern, Polizeieinsatz, │ AKTUELL │, Bombendrohung, Hauptbahnhof, Polizei, Rostock, Verspätung

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Konzentration aufs Kerngeschäft: DB schließt Coworking-Standorte an Bahnhöfen

Erschienen: 23/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Bund, Deutsche Bahn und Mobilfunkanbieter wollen Hamburg–Berlin zur Innovationsstrecke für Mobilfunkausbau machen

Erschienen: 21/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Medienbericht: Zweifel im Bahn-Topmanagement an Kernstrategie

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Transport & Logistik, Verkehrs- & Transportwirtschaft, │ TOPTHEMA │, Bahn, Bahnmitarbeiter, Deutsche Bahn, Kernstrategie, Management, Mitarbeiterbefragung, Starke Schiene, Verkehrspolitik, Zweifel

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Für einen stabilen Bahnbetrieb und mehr Wirtschaftlichkeit: DB InfraGO verstärkt eigenen Maschinenpool

Erschienen: 01/11/2024Source: PresseinformationenBy

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Fernbahntunnel unter Frankfurt – genaue Lage wird untersucht

Erschienen: 04/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnausbau, Infrastruktur, │ INTERESSANT │, Bahn, Bahnprojekt, Deutsche Bahn, Fernbahntunnel, Fernverkehr, Frankfurt, Frankfurt Main, ICE, Intercity, Planung, Tunnel

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Brücke freigegeben – Zugverkehr zwischen Düsseldorf und Köln rollt wieder

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Blaulicht, Nordrhein-Westfalen, Streckensperrung, │ AKTUELL │, Bahnstrecke, Brücke, Deutsche Bahn, Düsseldorf, Fernverkehr, Feuerwehr, Köln, NRW, Regionalverkehr, S-Bahn, Umleitung, Verspätung, Zugverkehr

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Untersuchungen zur Zugentgleisung in Bietigheim‐Bissingen abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Damit Reisende mobil bleiben: DB fährt immer mehr Ersatzverkehr

Erschienen: 14/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Deutsche Bahn und Deutsche Telekom verbessern Mobilfunkempfang im Zug

Erschienen: 03/10/2024Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zur Zugkollision in Rheinkamp aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Güterzug entgleist – Bahnstrecke bei Lippstadt wieder teilweise befahrbar

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Entgleisung, Nordrhein-Westfalen, Unfälle & Gefährliche Ereignisse, │ AKTUELL │, Bahnstrecke, Güterzug, Lippstadt, Soest, Sperrung, entgleist

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Unwetter beeinträchtigt Bahn- und Flugverkehr in Katalonien

Erschienen: 04/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausland, Blaulicht, Spanien, Unwetterschäden, │ AKTUELL │, Bahnverkehr, Barcelona, Katalonien, Unwetter, Zugverkehr

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Zwei Tage lang Warnstreiks im Südwesten

Erschienen: 05/11/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Tarifverhandlungen & Streiks, Verkehrs- & Transportwirtschaft, ETV, Eisenbahntarifvertrag, Gewerkschaft, Regionalverkehr, SWEG, Streik, Tarifkonflikt, Verdi, Warnstreik, ÖPNV

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Anschriften an Güterwagen (Nomenklatur)

Anschriften an Güterwagen (Nomenklatur)

BAHNinfos.com stellt hier eine Übersicht und Erklärungen von gängigen Anschriften / Piktogramme / Farbmarkierungen / Zeichen an Güterwagen in Deutschland und Europa vor. Dies dient als Alternative zu dybas.de.


Die Anschriften auf jedem Güterwagen sind wie eine Visitenkarte und geben Auskunft über die wichtigsten Eigenschaften. In der Regel sind diese Anschriften auf der linken Hälfte der Seitenwände angebracht. Wagen ohne Wände tragen sie am Langträger.

Die Anschriften beinhalten folgendes:


TIPP: Online-Quiz Anschriften / Nomenklatur an Güterwagen


Die Kennzahl und Kurzzeichen für die Interoperabilitätsfähigkeit Numerische und alphabetische Codierung des Landes, in dem der Güterwagen registriert ist, und Kurzbezeichnung des Fahrzeughalters Wagennummer (5.–11. Ziffer) und Selbstkontrollziffer Bauartnummer 896 mit Schwerkraftentladung, schlagartig mittig, tief liegend Zuladung > 60 t Mit 4 Radsätzen Gattungsbuchstabe hier: Wagen mit öffnungsfähigem Dach Die Ziffern 5–8 der Wagennummer verschlüsseln die Wagengattung, die Ziffern 9–11 dienen der laufenden Nummerierung. Die Selbst-kontrollziffer ist nur für die Kontrolle der Wagennummer von Bedeutung Die Anschriften auf jedem Güterwagen geben Auskunft über seine wichtigsten Eigenschaften. In der Regel sind diese Anschriften auf der linken Hälfte der Seitenwände angebracht. Wagen ohne Wände tragen sie am Langträger. Die Anschriften beinhalten folgendes: s-fähig, geeignet für Züge bis 100 km/h Bildquelle: DB Cargo

Schriftart für Wagenanschriften:
Für die Anschriften an den Güterwagen ist in den Zeichnungen der DB einheitlich die Verwendung der Normschrift nach Teil 4 der Norm DIN 1451, Schriftformen G (Engschrift) und H (Mittelschrift) mit eckig ausgeführten Linienenden festgelegt.

Die Eignung eines Güterwagens für den grenzüberschreitenden Verkehr lässt sich aus den Anschriften (Buchstaben und Ziffern) am Wagen ablesen. Folgende Kurzbezeichnungen kennzeichnen einen Güterwagen, der freizügig auf der Spurweite 1435 mm (außer Großbritannien) verkehren kann:

∎ RIV steht für „Regolamento Internazionale Veicoli“, ein „Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung von Güter- wagen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)“ mit dem Schwerpunkt Europa, die im Rahmen des Bestandsschutzes weiterhin eingesetzt werden dürfen.

∎ Neuere Güterwagen mit Baujahren ab 2007 sind mit der Kurzbezeichnung TEN GE versehen; sofern sie technisch und zulassungsbezogen auf den Strecken der Europäischen Union und anderen Staaten verkehren können, die sich dieser Kennzeichnung angeschlossen haben.

∎ Alle Güterwagen beginnend mit der Wagennummer 0, 1, 2 und 3 sind RIV/ TEN GE Wagen.
Die Anschrift TEN steht für „Transeuropäische Netze“.
Sie wird durch die europäische Gesetzgebung in den „technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems Güterwagen“ und des „Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ definiert.
Die Einsatzfähigkeit von Güterwagen zwischen osteuropäischen /asiatischen Bahnen (OSShD-Bahnen) ist durch das PGW („Prawila polsowanija grusowymi wagonami w meshdunarodnom soobshenii“; „Vorschriften über die Benutzung von Güterwagen im internationalen Verkehr“) geregelt (früher: PPW).

Die Kennzeichnungen in Buchstaben und Ziffern sagen aus,
∎ ob der Wagen freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr (RIV, TEN GE) oder nur auf Basis von Sondervereinbarungen oder im Binnenverkehr eingesetzt werden darf.
∎ ob der Wagen nur für eine bestimmte Spurweite oder für unterschiedliche Spurweiten geeignet ist.
∎ Alle Güterwagen beginnend mit der Wagennummer 4 oder 8 sind nicht frei einsetzbar.
Zusätzliche Informationen stehen am Güterwagen.

Zusätzlich sind Güterwagen dann international einsetzbar, wenn sie netz- oder streckenbezogen bilateral vereinbart sind. Hierfür sind entsprechende Anschriften wie Zulassungs- und Vereinbarungsraster am Wagen angebracht, neuere Wagen tragen auch die Kennzeichnung TEN CW.


Visuelle Erläuterungen an Beispielen:

Wagenbezeichnung

Wagenbezeichnung

Die Wagenbezeichnung setzt sich aus der 12-stelligen Wagennummer und der Gattungsbezeichnung zusammen.

Wagennummer

Wagennummer

Die 12-stellige Wagennummer wird von oben nach unten gelesen (hier gezeigtes Beispiel 31 80 0691 235-2) und besteht aus insgesamt fünf Gruppen:

-> Gruppe 1:
Die Ziffern an den Stellen 1 und 2 beschreiben die internationale Verwendungsfähigkeit (Austauschverfahren (AV)) hier „31“.

-> Gruppe 2:
Die Ziffern an den Stellen 3 und 4 verschlüsseln das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist (hier „80“ = Deutschland; siehe auch Tabelle der Ländercodes. Zuvor wurde mit diesen Ziffern die Eisenbahnverwaltung verschlüsselt (siehe Tabelle der Eigentumscodes).

-> Gruppe 3:
Die Ziffern an den Stellen 5 bis 8 bilden die vierstellige Gattungskennzahl, wobei die erste Ziffer der GKZ – also die 5. Stelle der Wagennummer – den Wagentyp kennzeichnet (hier „0691“).

-> Gruppe 4:
Die Ziffern an den Stellen 9 bis 11 bilden die dreistellige laufende Nummer (hier „235“) innerhalb einer Gattungskennzahl.

-> Gruppe 5:
Die 12. Ziffer ist die Kontrollziffer (hier „2“) und steht hinter einem Bindestrich. Sie wird aus den vorgenannten 11 Ziffern berechnet und dient der Feststellung und ggf. Korrektur von Erfassungsfehlern.

Kennzahl für das Austauschverfahren

Kennzahl für das Austauschverfahren (AV)

Die Kennzahl gibt Auskunft über die Interoperabilitätsfähigkeit, d.h. ob der Wagen in einem die Verwaltungsgrenze überschreitenden Verkehr oder nur im Binnenverkehr eingesetzt werden darf. Außerdem sagt die Zahl aus, ob der Wagen einem gemeinschaftlich betriebenen Wagenpool angehört oder nicht, ob es sich um einen bahneigenen Wagen, einen Privatwagen oder um einen vermieteten und als Privatwagen eingestellten Wagen handelt, und ob der Wagen für unterschiedliche Spurweiten oder nur für eine bestimmte Spurweite geeignet ist

Kurzzeichen für das Austauschverfahren

Kurzzeichen für das Austauschverfahren (AV)

Nach Ablösung des RIV (Regolamento Internazionale Veicoli) durch den AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen) bedeutet das Zeichen RIV außer der Zulassung des Wagens gemäß den geltenden Regeln, dass dieser Wagen den Vorschriften der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen (TE) und des UIC-Kodexes und damit allen für den internationalen Verkehr gültigen Vorschriften hinsichtlich seiner Bauart entspricht. Dieser Wagen ist uneingeschränkt zwischen allen am AVV teilnehmenden Bahnen übergangsfähig (zugelassen).

Land- und Haltercode

Land- und Haltercode

Seit Sommer 2004 wird – an Neubaufahrzeugen und bei Revisionen – neben der 3. und 4. Stelle der Wagennummer ein alphabetischer Code für das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, angeschrieben. Der Ländercode (hier D für Deutschland) wird unterstrichen; es folgt ein Bindestrich und ein Halterkurzzeichen, hier DB für Deutsche Bahn AG.

Gattungskennzahl

Gattungskennzahl

Über die Gattungskennzahl (GKZ) werden wichtige technische Merkmale eines Güterwagens verschlüsselt, und zwar zusätzlich zur Gattungsbezeichnung.

Gattungsbezeichnung / Bauartbezeichnung

Gattungsbezeichnung / Bauartbezeichnung

Die Gattungsbezeichnung besteht aus dem groß geschriebenen Gattungsbuchstaben und einem oder mehreren klein geschriebenen Kennbuchstaben.
Der Gattungsbuchstabe gibt Auskunft über die Haupt-Bauart (Bezugswagen). Die Kennbuchstaben – sie werden auch Nebengattungszeichen genannt – stehen für ergänzende Angaben.

Bei der DB AG setzt sich die Bauartbezeichnung aus der Gattungsbezeichnung (hier Tanoos) und der in der Regel hochgestellten dreistelligen Bauartnummer (hier 896.2) zusammen. Bei anderen EVU wird eine Bauartnummer nur optional verwendet.

Gattungsschlüsselnummer DR

Gattungsschlüsselnummer DR

Ehemalige DR-Wagen haben für eine Übergangszeit neben der Gattungsbezeichnung zusätzlich eine vierstellige, eingerahmte Gattungsschlüsselnummer (GSNR) angeschrieben. Diese wird seit 1997 sukzessive gelöscht. Die Gattungsschlüsselnummer wurde bei der DR auf der Grundlage der Gattungskennzahl (GKZ) gebildet und ist mit der dreistelligen Bauartnummer der DB vergleichbar. Die GSNR galt für alle Wagen einer Baureihe, auch wenn diese mehrere unterschiedliche GKZ belegten, und wurde oft auch nach einem Umbau beibehalten. GSNR und GKZ können also voneinander abweichen.


Güterwagenanschriften und Zeichen

Lfd. Nr.

Anschriften und Zeichen

Bedeutung

1

Länge über Puffer

Fahrzeuglänge mit entspannte Puffer in Meter

2

Eigenmasse Anschrift

Eigenmasse / Eigengewicht

Leergewicht des Fahrzeugs in Kilogramm

(Bei einem direkt unterhalb der Eigenmasse angeschriebenes Gewicht, handelt es sich um das Bremsgewicht der Handbremse.)

3

Ladelänge Anschrift

Ladelänge

Längenangabe über die nutzbare Länge für Ladegut in Meter

4

Bodenfläche Anschrift

Bodenfläche

Flächenangabe in Quadratmeter

5

Laderaum Anschrift

Laderaum

Volumenangabe in Kubikmeter

6

Fassungsraum Behälterwagen Anschrift

Ladevolumen

Fassungsraum der Behälterwagen in Liter

7

Zeichen für den Abstand zwischen

–  den Endradsätzen in Drehgestellen

–  den Endradsätzen von Wagen ohne Drehgestelle

–  den Drehzapfen von Drehgestellwagen

8

Internationales Lastgrenzenraster Anschrift 100kmh

Internationales Lastgrenzenraster Anschrift 120kmh

Internationaler Lastgrenzenraster

Die Lastgrenzen geben die Höchstlademasse an, bis zu der ein Wagen bei der Beförderung über Strecken der angegebenen Klassen beladen werden darf.

Die Lastgrenze gemäß nebenstehendem Beispiel beträgt auf Strecken der Klasse A: 40,5 t, B: 48,5 t, C: 56,5 t,  D: 66,5 t.

Die Geschwindigkeit 120 km/h darf brems- und lauftechnisch uneingeschränkt nur mit leerem Wagen gefahren werden.

Angaben von Geschwindigkeiten:
keine Angabe: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
„90“: Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
„S“: Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
„SS“: Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
sonstige Zahl: Höchstgeschwindigkeit in km/h

Bedeutung der Sterne neben dem Lastgrenzenraster:

Die Nachgestellte Sterne bedeuten, dass die Wagen lauftechnisch für höhere Geschwindigkeiten geeignet sind, die Bremsausrüstung des Wagens den Vorschriften für diese (höhere) Geschwindigkeit jedoch nicht entspricht:

“ * „

lauftechnisch 100 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für S-Verkehr ausgelegt

“ ** „

lauftechnisch 120 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für SS-Verkehr ausgelegt

“ *** „

lauftechnisch 120 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für SS-Verkehr ausgelegt, diese Wagen müssen mit einer automatischen Lastabbremsung ausgerüstet sein (wird bei nach dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Wagen bei Eignung angebracht)

Bis zum 31.12.1992 durften der oder die Sterne auch links vom Lastgrenzenraster stehen. (Quelle: DB DV306)

Die Streckenklassen legen die maximal zulässige Radsatzlast und die Masse je Längeneinheit fest:

Klasseneinteilung Radsatzlast Anschrift

p = Fahrzeugmasse je Längeneinheit, das heißt Summe der Wagen- und Lademasse geteilt durch die Wagenlänge, gemessen über die nicht eingedrückten Puffer.

9

Zulassungsraster

Hier sind die Staaten aufgeführt, auf denen der Wagen auf Grund seiner Zulassung verkehren darf.

10

Zusatzraster Für bestimmte Güterwagen sind auf CM-Strecken der DB

(Nationales) Zusatzraster

Für bestimmte Güterwagen sind auf CM-Strecken der DB eine Radsatzlast von 21,0 t und damit höhere Lastgrenzen zugelassen.

11

Zusatzraster Erhöhte Lastgrenze für Güterwagen mit 6 und mehr  Radsätzen.

(Nationales) Zusatzraster

Erhöhte Lastgrenze für Güterwagen mit 6 und mehr Radsätzen.

12

Zusatzraster Lastgrenze für Güterwagen, die nicht voll den Bedingungen für den S-Verkehr entsprechen

(Nationales) Zusatzraster

Lastgrenze für Güterwagen, die nicht voll den Bedingungen für den S-Verkehr entsprechen, aber in Zügen bis zu  100 km/h zwischen den im Raster genannten Bahnen laufen dürfen.

Hinweis: Trägt der Güterwagen im internationalen Lastgrenzenraster den Doppelstern und einen Zusatzraster gemäß Ziffer 9 bis 11, so kann die höchste im Zusatzraster angegebene Lastgrenze für 120 km/h genutzt werden.

13

Schwere Einzellasten Anschrift

Einzellastenraster

Schwere Einzellasten in Wagenmitte für drei verschiedene Auflagelängen bei

–  verteilter Auflage des Gutes:verteilter Auflage des Gutes Anschrift

–  Auflage des Gutes auf zwei Unterlagen: Auflage des Gutes auf zwei Unterlagen Anschrift


Einzellastenraster mit Außenstriche:

Ein Außenstrich:
Auflagenbreite größer oder gleich 2 m
Zwei Außenstriche links und rechts:
Auflagenbreite größer oder gleich 1,20 m

Letzten drei Abbildungen:

  1. Zeichen für die Auflagelänge bzw. den Abstand der Auflagen.

  2. Abstand in Metern zwischen den Längenzeichen.

  3. Höchtzulässiges Gewicht in Tonnen für verteilte Einzellasten.

  4. Höchzulässiges Gewicht in Tonnen der auf zwei Auflagen liegenden Last.

14

Höhere Tragfähigkeit gegenüber Lastgrenzenraster Anschrift

Tragfähigkeit größer als im Lastgrenzenraster

Höhere Tragfähigkeit als gegenüber der größten im  Lastgrenzenraster angeschriebenen Lastgrenze. Bei bestimmten Wagen mit mehr als vier Radsätzen (besondere Beförderungsbedingungen!).

15

Halbmesser (Radius) des kleinsten befahrbaren Bogens Anschrift

Gleisbogenradius

Halbmesser (Radius) des kleinsten befahrbaren Bogens bei Drehgestellwagen in Meter.
Die Anschrift ist nur erforderlich bei Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser größer als 35 m ist.

16

loses Wagenbestandteil Anschrift

Lose Wagenbestandteile

A: loses Wagenbestandteil.

Zahl vor dem Bruchstrich: Anzahl der losen Wagenbestandteile (z.B. abnehmbare Seitenborde bei Flachwagen).

Zahl unter dem Bruchstrich: Codierung für die Art der losen Wagenbestandteile (z.B. „25“ = Vorlegekeile).

17

Privatwagen Anschrift

Privatgüterwagen / Privatwagen

Unmittelbar hinter der Wagennummer angeschrieben. Bedeutet:

– Privatwagen

– vermietete bahneigene und als Privatwagen eingestellte Güterwagen

18

Warnzeichen für Hochspannung Anschrift

Warnzeichen "Blitzpfeil"Blitzpfeil

Warnzeichen für Hochspannung / „Blitzpfeil“

1) schwarz auf gelbem Grund

2) gelb auf dunklem oder rot auf hellem Grund

Der sogenannte „Blitzpfeil“ wird an Wagen mit Aufstiegstritte oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und in einer Höhe angebracht, dass er vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Das Warnzeichen ist bei Wagen anzubringen, deren oberster Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2.000 mm über SO liegt.

Vereinbartes Warnungszeichen für Wagen

Mindesthöhe des Piktogramms: 175 mm
Spiegelung ist erlaubt.
(Quelle: DB DV306)

Historisch: Nach DR DV426A Anlage XII b:
Dieses Zeichen muss gelb auf dunklem Grund gestrichen und soll möglichst senkrecht mit der Spitze nach unten angebracht werden.

19

Wageninneren nicht nageln oder klammern Anschrift

Im Wageninneren nicht nageln oder klammern.

20

Befahren des Wagenbodens durch Gabelstapler Anschrift

Befahren des Wagenbodens durch Gabelstapler nur mit Radkraft ≤12 kN.

21


UIC standardisierte Wagen Anschrift

UIC – Einheitsgüterwagen nach UIC-Norm


UIC St – Standardgüterwagen nach UIC-Norm

Von der UIC standardisierte Wagen.

UIC = Union Internationale des Chemins de fer (Internationaler Eisenbahnverband).

St = Standardgüterwagen

22

TEN wie ein RIV-Wagen Anschrift

GE – „Go Everywhere“
(Wagen international einsetzbar)

In Verbindung mit TEN wie ein RIV-Wagen behandelbar.

23

TEN im Einzelwagenverkehr Anschrift

CW – „Corporate With“
(Wagen national einsetzbar, beschränkt international wenn Vereinbarungsraster vorhanden).

In Verbindung mit TEN im Einzelwagenverkehr mit Einschränkungen behandelbar.

24

Laufkreisdurchmesser

Laufkreisdurchmesser

Angabe des maximal zulässigen Laufkreisdurchmessers des Rades (hier 920 Millimeter).

25

Höhe der Ladefläche bei Container-Tragwagen in unbeladenem Zustand

Zeichen für die Höhe der Ladefläche bei Container-Tragwagen in unbeladenem Zustand

Diese Anschrift erhalten Container-Tragwagen an jedem Langträger rechts, die für die Beförderung von Großcontainern und/oder Wechselbehältern geeignet sind. Angegeben wird die Höhe der Ladefläche des Wagens im unbeladenen Zustand in Millimetern. Man spricht auch von der Aufstandshöhe über Schienenoberkante (SO).

26

Vom Boden aus bedienbare Feststellbremse (Fbr) Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr) Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr)Weitere Beispiele:
Güterwagen Bremsgewicht der Handbremse

Bremsgewicht

Verfügt ein Wagen über eine Handbremse, wird das Bremsgewicht der Handbremse direkt unterhalb der angegebenen Eigenmasse angeschrieben.
Dabei wird durch die Art der farblichen Umrandung unterschieden, ob es sich um eine Feststellbremse oder eine Handbremse handelt.

Roter Rahmen (oben):
= Vom Boden aus bedienbare Feststellbremse (Fbr).

Weißer Rahmen (mitte) oder

schwarzer Rahmen (unten):
= Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr).

27

Festhaltekraft

Festhaltekraft

Die Festhaltekraft ist die Kraft, mit der ein auf ebenem, geradem Gleis stehendes Fahrzeug bei angelegter Handbremse gezogen werden muss, damit es zu rollen beginnt. Voraussetzung ist, dass die Handbremse mit der nominalen Betätigungskraft angezogen wurde.

Die Festhaltekraft wird in Kilonewton (kN) angegeben.
Ein Kriterium für die Ermittlung der Festhaltekraft ist die Art der Bremsklotzsohlen.
Im Abbildungs-Beispiel beträgt die Festhaltekraft das 1,75-fache des Bremsgewichts.
Bei doppelter Anschrift von Bremsgewicht und Festhaltekraft hat das Bremsgewicht keine Gültigkeit und die Festhaltekraft ist anzurechnen.

Beispiel links (von oben nach unten):

  • Eigenmasse des Wagens = 17.500 kg,

  • Bremsgewicht der Feststellbremse = 20,0 t,

  • Festhaltekraft der Feststellbremse = 9,4 kN

28

Wagenbodenbelastung

Wagenbodenbelastung

Maximale Radlast für die Belastung des Wagenbodens ohne Unterlagen (im Beispiel 5,0 t) und zulässige Achslast auf den Kopfstücken ohne Abstützung (im Beispiel 16,0 t)

29

Knickwinkel

Knickwinkel

Diese Anschrift ist für Wagen erforderlich, wenn beim Befahren von Fähren ein Knickwinkel von weniger als 2°30′ zugelassen ist. Angeschrieben wird der Wert in Grad und Minuten für den höchstzulässigen Knickwinkel.

30

BremsbauartBremsbauart

Bremsbauart

Beispiel oben links: Wagen mit einer Knorr-Bremse mit Einheitswirkung (KE), mit G/P-Wechsel und automatischer Lastabbremsung (A). Darunter die Angabe, dass die automatische Lastabbremsung bis zu einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Ladung) von 72 Tonnen wirkt.

Bedeutung der Bremsanschrift-Kürzel

> Liste der Abkürzungen für Bremsbauarten, 
Bremsstellungen am Bremsartwechsel sowie
zusätzliche Bremseinrichtungen [hier klicken]

31

Zeichen für Wagen, die keine Ablaufberge befahren dürfen

Diese Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen „nicht ablaufen“ darf.

32

Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen

Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen

Eine Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen wegen der Bauart beim Befahren von Ablaufbergen mit einem Krümmungshalbmesser von 250 m beschädigt werden kann. Angeschrieben wird in Meter der kleinste befahrbare Halbmesser.

33

kleinste befahrbare Halbmesser. 33 Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen

Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze, von mehr als der angeschriebenen Länge in Meter, Ablaufberge befahren dürfen

In der Regel dürfen Ablaufberge von Drehgestellwagen nur befahren werden, wenn der Abstand der benachbarten, inneren Radsätze maximal 14 m beträgt. Darf dieses Maß überschritten werden, ist eine Anschrift wie im Beispiel links erforderlich. Angegeben in Meter wird der größte Abstand der benachbarten, inneren Radsätze.

34

Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen

35

Zeichen für Wagen mit Low-Low-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Low-Low-Bremssohlen

36

Handbremswirkung

Handbremswirkung

Abgebildetes Beispiel:
Die Wirkung dieser Handbremse ist bis zu einer Neigung von 1,7% gewährleistet.

37

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Verfügt ein Eisenbahnfahrzeug über mehr als eine Handbremse, ist dies anzugeben. Neben dem Symbol für eine Handbremse ist dann die genaue Anzahl angeschrieben.

38

Revisionsdaten

„Revisionsdaten“ / Anschrift von Untersuchungsfristen nach § 32 Abs. 2 EBO

Eine Revision ist eine technische Hauptuntersuchung welche in vorgeschriebenen Abständen durchgeführt werden muss, da das Fahrzeug sonst nicht mehr regulär im Bahnbetrieb teilnehmen darf.

Die hier in der blau hinterlegten Abbildung angegebenen Revisionsdaten haben folgende Bedeutung:
Gültigkeitsdauer des Instandhaltungsrasters (hier 6 Jahre), Werkkennzeichen (WEX = Eberswalde) und Datum der letzten Revision (20.01.2004).
Dieses Datum, plus die Gültigkeitsdauer, ist das Datum an dem der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb verliert (hier am 20.01.2010).

39

+3M

Revisionsverlängerung

Dieser Zusatz besagt, dass die Gültigkeitsdauer der Hauptuntersuchung um drei Monate überzogen werden darf.

Beispiel mit fiktiver Revisionsanschrift „6 – REV – XYZ – 20.01.2019“:
Dieser Güterwagen müsste somit nicht bis zum 20.01.2025 zur nächsten Revision, sondern diese kann bis zum 20.04.2025 erfolgen.

40

Grundcheckraster

Grundcheckraster

Im Grundcheckraster – oder auch „Schmierraster“ genannt – wird das Datum der nächsten Untersuchung eingetragen.

41

Gewährleistung

Gewährleistungsanschrift

Für die Gewährleistung am Fahrzeug verantwortliche Firma mit den Gewährleistungsfristen.

42

Profil (Lichtraumprofil)

Profil (Lichtraumprofil)

G1-Profil = Internationales Lademaß,
G2-Profil = Deutsches Lademaß.

Eisenbahnfahrzeuge müssen Höhen- und Breitenbeschränkungen einhalten. Im europäischen Eisenbahnnetz gibt es unterschiedliche Umgrenzungsprofile, welche auch Lichtraumprofil oder Lademaß genannt.

Das deutsche Lademaß wird als G2-Profil bezeichnet (siehe Zeichnung unten rechts). Fahrzeuge mit diesem relativ großen Profil dürfen nicht, oder nur nach besonderer Vereinbarung, international verkehren.

Fahrzeuge, die dem internationalen Profil G1 entsprechen (siehe Zeichnung unten links), können weitgehend europaweit eingesetzt werden, mit Ausnahme von Großbritannien, wo ein noch kleineres Profil eingehalten werden muss.

Das Lademaß wurde bei Güterwagen früher mit einer Ladelehre kontrolliert, welche umgangssprachlich oft irrtümlicherweise als „Lademaß“ bezeichnet wird.

43

CT- und Anker-SymbolAnkerzeichen für British Railway

CT-Zeichen:
Das Symbol mit dem stilisierten Tunnel und der Bezeichnung „CT“ bedeutet, dass der Wagen im Eurotunnel (engl.: Channel Tunnel) zwischen Folkestone in Kent (Vereinigtes Königreich) und Coquelles nahe Calais (Frankreich) zugelassen ist.

Anker-Zeichen:
Das Anker-Symbol bedeutet, dass der Wagen für den Fährverkehr nach Großbritannien und im Netz der BR (British Railways) zugelassen ist (diese Wagen wurden früher auch als „Fährbootwagen“ bezeichnet).

44

Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm (Normalspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm (Normalspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Das Zeichen befindet sich auf jeder Wagen-Seitenwand jeweils rechts.
Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.

45

Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm

Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm (Breitspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Das 120 mm breite und 55 mm hohe Zeichen befindet sich an den entsprechenden Drehgestellrahmen.

46

Wagen mit einstellbaren Achsen (historisch)

Quelle: DR DV426A Anlage IV, Anhang 6, II 5

47

Automatische Kupplung

Automatische Kupplung

Sind Wagen mit einer automatischen Kupplung (AK) ausgerüstet, ist das „Zeichen für Automatische Kupplung“ an beiden Enden der Wagenseiten oder der Langträger sowie an jeder Wagenstirnseite anzubringen. Bei Wagen mit AK kann der freizuhaltende Raum (Berner Raum) partiell eingeschränkt sein.

48

Ständig gekuppelte Wagen

Ständig gekuppelte Wagen

Das Zeichen kommt zur Anwendung bei Wagen, die aus mehreren, ständig gekuppelten Elementen zusammengesetzt sind und deren Kupplung im Betrieb nicht gelöst werden darf.
Das Zeichen muss an jedem Kopfstück der zusammengekuppelten Elemente neben dem rechten Puffer angebracht werden. Ein Farbton ist nicht vorgeschrieben, muss sich jedoch von der Wagenfarbe abheben.

49

Anhebezeichen

Anhebezeichen

Das Anhebezeichen gibt es in drei Varianten und Bedeutungen. Beim dem hier gezeigten Beispiel handelt es sich um die Markierung der Stellen, an denen Hubböcke, Hebezylinder, usw. zum Anheben des gesamten Wagenkastens anzusetzen sind.

50

FunkenschutzblecheFunkenschutzblech

Funkenschutzbleche

Wagen, die für den Transport von Gegenständen und Stoffen bestimmter Gefahrenklassen zugelassen sind, müssen mit Funkenschutzblechen gemäß Anlage A des UIC-Merkblattes 543 (RID Anlage 1 zur CIM) ausgerüstet sein, und tragen ein Zeichen für Funkenschutzbleche.

Bildquelle unteres Bild: DB DV306

51

Erdung

Erdung / Erdungspunkt

Wagen mit Erdleitungsverbindung zwischen Rahmen und Drehgestell.

52

Klappensymbole Klappensymbole

Klappensymbole

Symbole an den Klappen von Fal- und Tal-Wagen:

= Radsatzlast > 22,5 t

= Geeignet für 4.000 t-Züge

H = Hydraulische Klappensteuerung

M = Magnetische Klappensteuerung

F = Funknahsteuerung

53

Auswechseln von TragfedernAuswechseln von Tragfedern paarweise

Auswechseln von Tragfedern

An Wagen mit verwindungssteifem Untergestell (z.B. Kesselwagen, Trichterwagen) muss bei Beschädigung einer Tragfeder ein paarweiser Tausch der Tragfedern vorgenommen werden.

(Quelle: DB DV306)

54

Thermisch stark beanspruchbare Räder

Thermisch stark beanspruchbare Räder

Das Zeichen in Form von zwei weißen, sich gegenüberliegenden, breiten Strichen auf dem Deckel der Radsatzlagergehäuse bedeutet, dass der Radsatz mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern ausgerüstet ist.

55

 Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite

Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite

Der Buchstabe „E“ – entweder einfach, zweifach oder nicht umrandet – befindet sich auf jeder Wagenseitenwand, jeweils rechts. Das Zeichen erklärt die Übereinstimmung mit dem UIC-Merkblatt 430-1 bzw. 430-3.
E ohne Rahmen: Spanien, Portugal, Russland
E mit einem Rahmen: Russland
E mit zwei Rahmen: Finnland

56

EUROFIMA

EUROFIMA

Eisenbahnfahrzeuge, die über die Eurofima (Europäische Gesellschaft zur Finanzierung von rollendem Material) finanziert wurden, sind mit dem entsprechenden Schriftzug gekennzeichnet.

57

Heimatbahnhof

Heimatbahnhof

Als Heimatbahnhof wird ein Ort bezeichnet, zu dem ein Wagen nach der Entladung zurückgeführt werden soll.

An den Wagen sind unterschiedliche Schreibweisen zu finden. Vor dem eigentlichen Ortsnamen werden neben der ausgeschriebenen Form „Heimatbahnhof“ auch verschiedene Abkürzungen verwendet, wie z.B. Heimatbf., Heimat-Bf. oder einfach nur Bf.

Nach Cotif 1999/AVV ist die Angabe eines Heimatbahnhofs nicht mehr notwendig.

Als „Heimatwagen“ wird ein Güterwagen bezeichnet, der aus betrieblichen Gründen fest einem Bahnhof (Heimatbahnhof, s.o.) zugeordnet ist. Zu den Heimatwagen zählen, bzw. zählten z.B. Bahndienstwagen, Bahnhofswagen, Baudienstwagen, Dienstgüterwagen.

58

Ladegut

Ladegut

Angabe des Ladegutes, welches in der Regel transportiert wird.

59

größer als 150mm:Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken

größer als 250mm:
Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken

Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Teilen, z.B.: Seilhaken / Seilanker

Um auf Unfallgefahren hinzuweisen, sind unter bestimmten Bedingungen Seilhaken und deren Abstützungen sowie Abweiser und Konsolen farblich zu markieren.

Steht ein Seilhaken mehr als 150 mm hervor, ist er in Gelb zu markieren, ebenso wie ein möglicherweise vorhandener Abweiser.

Ist der Vorsprung größer als 250 mm, ist die Konsole gelb-schwarzen Diagonalstreifen zu markieren.

Bei Fahrzeugen, die gelb lackiert sind, muss für die Warnfarbe eine andere, sich von der Fahrzeugfarbe abhebende Farbe gewählt werden.

Seilhaken/Seilanker-Info:
Die an Güterwagen befindlichen Seilhaken (auch Seilanker genannt) dienen hauptsächlich dem Verschub, z.B. in automatischen Förderanlagen, aber auch der Sicherung des Wagens. Güterwagen über etwa 12 Meter Länge verfügen meist über zwei Seilhaken pro Wagenseite. Kürzere Wagen dagegen meist nur über einen Seilhaken pro Seite.

60

Gefahrentafel

Gefahrentafel

Die Gefahrentafel kennzeichnet Gefahrgut-Fahrzeuge. Die obere Zahl wird als Gefahrnummer und die untere Zahl als UN-Nummer bezeichnet.

61

Gefahrzettel, Placard

Gefahrzettel / Placard(s)

Die Beförderung von Gefahrgut verlangt nach dem „Reglement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses“ (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr, RID) eindeutige Kennzeichnungen zum Beispiel durch das Anbringen von Gefahrzetteln.

Der Gefahrzettel (umgangssprachlich auch Gefahrensymbol genannt) ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat, das mittels Piktogramm – dem Gefahrensymbol – und einem speziellen Nummerncode – der Gefahrgutklasse – über die Art der Gefahr Auskunft gibt.

Gefahrzettel haben die Größe 10 × 10 cm (Gefahrzettel, Label) für Packstücke, und 25 × 25 cm sowie 30 × 30 cm (Großzettel, Placard) für Kesselwagen, LKW, Aufsetztanks oder Container.

62

Der Wagen darf nicht mit offener Schiebewand / Schiebeplane bewegt werden.

Verbotsschild offene Haube

Der Wagen darf nicht mit offener Haube, Schiebewand oder Schiebeplane bewegt werden.

63

Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot

Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot

Für ein Fahrzeug mit diesem Zeichen besteht ein Abstoß- und Auflaufverbot. Es muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden. Es darf nicht auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.

Gemäß historischer DB DV306:
– Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Zerlegen des Zuges und zum Schutz des Wagens ergreifen.
– Darf nicht auf andere Fahrzeuge auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.

64

Trommelbremsen

65

Verbotsschild - Besteigen verboten

Verbotsschild – Besteigen verboten

Besteigen des Wagens / Fahrzeugs verboten

66

Warnschild - Portalkran

Warnschild – Portalkran

Gefahr beim Besteigen des Wagens bei arbeitendem Portalkran.

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Zeichen für Wagen mit Innenauskleidung

Schutzzeichen für Wagen mit Innenauskleidung
(vormals „Schutzzeichen für Kesselwagen mit Innenauskleidung“, DB DV306)

Das Zeichen dient dem Schutz der Innenauskleidung von Wagen mit z.B. einem besonderen Anstrich oder einer Emaillierung.
Das Piktogramm weist darauf hin, dass die Innenauskleidung nicht mit Schuhen betreten werden darf. Außerdem ist das Nageln und Schweißen verboten. Die Aufschrift „Innenauskleidung“ kann in einer oder mehreren Sprachen vorhanden sein.

68

EBA-Plakette

EBA-Plakette

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und für deutsche sowie deutschlandweit operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).

Eine der zahlreichen Tätigkeiten des operativen Geschäfts des EBA ist die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen. Als offizielles Zeichen, dass ein Fahrzeug zugelassen ist, trägt dieses Fahrzeug eine Plakette mit einem eindeutigen Zulassungscode (als Beispiel siehe Abbildung rechts). Die letzten drei Zahlen dieser Zulassung sind in der Regel identisch mit der Ordnungsnummer des Fahrzeugs, sie können sich aber auch auf einen Teil der Fabriknummer beziehen.

69


Vorsichtig verschieben

Vorsichtig verschieben

70

Untersuchungsschild / "Messingfähnchen"

Untersuchungsschild / „Messingfähnchen“

Das Untersuchungsschild umfasst Blechplättchen (ursprünglich aus Messing), welche auf eine auf den Langträger aufgeschweißte Grundplatte geschraubt oder genietet sind. Diese geben Auskunft über die Wagennummer und Untersuchung (Art, Datum und Werkkurzzeichen).
Da in der Regel auch nach einem Umbau die ursprünglichen Plaketten am Wagen verbleiben, lässt sich so die Fahrzeug-Geschichte zurückverfolgen.

71

Orange Bauchbinde an Kesselwagen / Druckgaskesselwagen

Orange Bauchbinde an Kesselwagen / Druckgaskesselwagen

Horizontal umlaufender oranger Streifen als Warnhinweis auf das hochentzündliche und explosive Ladegut.

72

Kesselwagen mit Zwangsbelüftung

Kesselwagen mit Zwangsbelüftung

Weißer umlaufender vertikaler Streifen um den Kessel.

73

Höchstzulässiger Betriebsdruck

Höchstzulässiger Betriebsdruck

Beschreibt den maximal zulässigen Druck des Ladeguts im Kessel eines Behälters oder Kesselwagens in bar.

74

Rahmen oben: Tankcodierung gemaess BAM

Tankcodierung & Kesselfrist

Rahmen oben: Tankcodierung gemäß BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung).
Beispiel auf dem Bild:

  • „L“: Tank für Stoffe in flüssigem Zustand (flüssige Stoffe oder feste Stoffe, die in geschmolzenem Zustand zur Beförderung aufgegeben werden)

  • „4“: Zahlenwert des zutreffenden Mindestprüfdrucks in bar gemäß Tabelle der BAM

  • „B“: Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

  • „H“: Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

> Detaillierte Erläuterungen zu Tankcodierungen für Güterwagen und Behälter finden Sie hier

 

Rahmen unten: Datum des Fristablaufs für den Kessel (bzw. Datum wann die nächste Prüfung fällig ist)

75

Druckausgleich beim Entleeren nötig

Druckausgleich beim Entleeren nötig

Beim Entleeren des Kessels (nach unten) ist muss für den Druckausgleich ein Domdeckel oder Ventil geöffnet werden.

76

Shimmns TTU Schiebeplanenwagen, stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung

TTU / ttu – stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung

Mit besonderer, stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung zum Sichern gebündelter Schmalbandcoils und Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten.

77

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Verfügt das Fahrzeug nicht über einen automatischen Lastwechsel, muss dieser manuell, entsprechend des aktuellen Gesamtgewichts umgestellt werden. Ist das Gesamtgewicht geringer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „leer“ gestellt. Ist das Gesamtgewicht gleich größer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „beladen“ gestellt.

78

Selbsttätiger Lastwechsel

Anrechenbar ist das größere Bremsgewicht, wenn das Gesamtgewicht gleich oder größer als das Umstellgewicht ist. Das kleinere Bremsgewicht ist in den anderen Fällen zu berücksichtigen.

79

Bremsgewichttabelle für selbsttätige Lastabbremsung

Anrechenbar ist das in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht angegebene Bremsgewicht.

80

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Umstellung der geforderten Bremsart mittels gelben Kugelgriff.

Druckluftbremse dieses Fahrzeugs einschalten / ausschalten mittels rotem Schlaufengriff.

81

elektrische Heizleitung

Zeichen für elektrische Heizleitung (Zugsammelschiene)

An Stirn- und Längsseiten der Ecksäulen ist unten ein hellgelbes Rechteck von ungefähr 200 mm Höhe in Breite der Ecksäulen mit einer am oberen Ende abgeschnittenen Ecke anzubringen, die gegen die Wagenmitte ungefähr unter 45° geneigt abfällt.
Das gelbe Rechteck muss einen, zwei oder drei waagerechte schwarze Streifen tragen, je nachdem, ob die durchgehende Leitung für 1000, 1500 oder 3000 Volt vorgesehen ist. Die Streifen müssen 15 mm breit sein und genausoviel Abstand voneinander haben.
Bei Wagen, die auf elektrifizierten Bahnen mit Wechselstrom 50 Hertz verkehren dürfen, ist die Zahl „50“ mit einer Ziffernhöhe von ungefähr 35 mm unterhalb der Streifen in Schwarz angebracht.
Auf Wagen die keine Ecksäulen haben wird empfohlen die vorgeschriebenen Kennzeichen auf einem Blech anzubringen.

82

Steuerventil-Luftdrücke

Werte für Tastdruck und C-Druck im Steuerventil der Bremsanlage des Wagens im beladenen und unbeladenen Zustand.

83

Schmierungsraster

Schmierungsraster

Beinhaltet die Daten wann und von wem die letzte Schmierung gemäß Schmierplan ausgeführt wurden.
Die erste Ziffer gibt an in welchem Abstand in Jahre die Schmierung mindestens zu erfolgen hat.

Erklärung des Beispielbilds: „2 – Vf – 21.03.24“ =
2 Jahre Intervall – ausgeführt durch Werkstattkürzel „Vf“ am 21.03.2024

84

Radbezeichnung

Radbezeichnung

Beschreibt den Standort des Rades am Fahrzeug.
Im Falle des gezeigten Beispielbilds: „1R“ = erste Achse rechts

85

Containeranschrift

Containeranschrift (historisch)

Fahrzeuge die für den Transport von Container (intermodal) einsetzbar sind. Nicht mehr aktuell! (Quelle: DB DV306)

86

Zeichen für Wagen des kombinierten Verkehrs Schiene / Straße

C: Vereinheitlichter Tragwagen/Taschenwagen für Wechselbehälter und Tragwagen mit unabhängigen Radsätzen, die bezüglich der Kodifizierung der Ladeeinheiten vergleichbare oder günstigere Merkmale aufweisen.

P: Vereinheitlichter Tragwagen/Taschenwagen für Sattelanhänger und Lastanhänger

N: Tragwagen für Sattelanhänger

B: Tragwagen für Transportbehälter

W: Wippenwagen für Sattelanhänger

K: Känguruhwagen für Sattelanhänger

Die Zeichen bestehen aus gelbem Grund mit schwarzem Rahmen und schwarzem Buchstaben.

(Quelle: DB DV306)

87

 


 

Zeichen auf Tragwagen für Transportbehälter deren Merkmale die Bedingungen der Ziffer 2.3.2 des UIC Merkblattes 596-6 nicht erfüllen

1) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 3 Einheiten größer ist als die den Strecken betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
2) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.

 


Auf Tragwagen für Transportbehälter, deren Merkmale günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 2.3.3 des UIC-Merkblattes 596-6

3) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 6 Einheiten größer ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.

88

Wagen entspricht nicht allen Vorschriften / Privatwagen (historisch)

Anschrift für Wagen die nicht allen Vorschriften über die Bauart entsprechen, aber auf dem Netz der in diesem Zeichen aufgeführten Bahnen verkehren können.
Privatgüterwagen muss diesem Zeichen ein Sternchen folgen, wenn eine oder mehrere Bahnen Wagen mit kommerziellen Einschränkungen zulassen. Dieses Sternchen hat keine technische Bedeutung. (Quelle: DB DV306)

89

Zeichen für Wagen ohne Druckluftbremse (historisch)

Der Wagen hat keine Druckluftbremse (nur durchgehende Hauptluftleitung). Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen. Anschrift erfolgt auf Oberkante an den Ecken des Langträgers. L = Breite der Ecksäule. (Quelle: DB DV306 / DR DV426A Anlage IX)

90

Zeichen für Wagen mit im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen (historisch)

Abbildung links: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene Druckluftbremse.

Abbildung rechts: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene, mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse.

Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.

L = Breite der Ecksäule.

(Quelle: DR DV426A Anlage IX)

91

Zeichen für Wagen mit Druckluftbremseinrichtungen, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entsprechen (historisch)

Abbildung links: Der Wagen hat eine Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.

Abbildung rechts: Der Wagen hat eine mit Umstellvorrichtung „G/P“ versehene Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.

Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.

L = Breite der Ecksäule.

(Quelle: DR DV426A Anlage X)

92

Zeichen für Wagen zum Transport leicht verderblicher Lebensmittel

Die Schrift ist blau auf weißem Grund.
(Quelle: DB DV306)

93

Zusätzliches Zeichen für Wagen die auf dem Netz der RENFE zugelassen sind

Bei weißen Wagen: Rahmen und Anschrift in Schwarz. Bei anderen Wagenfarben: blauer Grund mit weißer Anschrift.
Rhombus links: Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens.
Rhombus rechts: Höchstgeschwindigkeit bei Leerlauf des Wagens.
Tara: Eigengewicht des Wagens
Carga Max.: Lastgrenze
Freno Vacio: Saugluftbremse (linke Zahl = Bremsgewicht in Stellung „leer“; rechte Zahl = Bremsgewicht in Stellung „beladen“)
Freno Mano Max.: Höchstes Bremsgewicht der Handbremse

Ist die Höchstgeschwindigkeit im Leerlauf mit der Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens identisch, wird nur ein Rhombus eingetragen.

Bis zum 1.1.1987 kann der Ausdruck „FRENO AUT.“ anstatt „FRENO VACIO“ angeschrieben sein.
(Quelle: DB DV306)

94

Ladegewichtsraster (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)

95

Raster Ladegewicht/Tragfähigkeit (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)

96

Behälterwagen mit Schallblechen (historisch)

Kesselwagen mit Schwallbleche, die aufgrund der Massenträgheit, das Schwappen von Flüssigkeiten beim Bremsen oder Beschleunigen verringern sollen. Schwallbleche sind unterbrochene Trennwände in Behältern (Tanks).

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

97

International austauschbare Teile (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

98

Spezialstahl (historisch)

Fahrzeug besteht zum Teil oder komplett aus Spezialstahl.

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

99


RIV (historisch)

Das „Regolamento Internazionale Veicoli“ (RIV) bzw. „Regolamento Internazionale dei Veicoli“ gehört zu den Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr und ist ein erstmals 1922 zwischen europäischen Eisenbahn-Unternehmen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.

 


RIV-EUROP (historisch)

Es bezeichnete einen europäischen Güterwagen-Pool, der von 1953 bis 2002 bestand. Er erlaubte die freizügige Verwendung gängiger Güterwagen-Bauarten in den neun beteiligten Ländern.

(Bildquelle erstes Bild: DR DV426A Anlage XI 1h zum Anhang 6)

 

Der Zettelhalter an Güterwagen ist an sich keine Anschrift oder ein Piktogramm, dennoch bilden wir hierzu eine Abbildung aus der „DR DV426A Anlage XIV“ ab:

 


>> Hilfreiche Links zu diesem Thema:

22/02/2024Comments OffAnschriften | Ausbildung | Bedeutung | Deutschland | Eisenbahn | Europa | Farbmarkierungen | Güterwagen | Güterwagenanschriften | Lastgrenzenraster | Piktogramme | Schulung | Wagenanschriften | Wagenmeister | Wagenprüfer | Zeichen
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