Bürgerbeteiligung im VHT

Erschienen: 13/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

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DB startet mit der Riedbahn umfassendes Sanierungsprogramm: „Wir bauen eine neue und bessere Bahn“

Erschienen: 15/07/2024Source: PresseinformationenBy

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Hübner stellt holografische Displays vor

Erschienen: 17/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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Deutsche Bahn unterzeichnet Vertrag zum Verkauf von Logistiktochter DB Schenker an DSV

Erschienen: 13/09/2024Source: PresseinformationenBy

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Alpha Trains: Siebzig neue Vectrons

Erschienen: 11/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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Untersuchungen zur Zugentgleisung in Rüsselsheim abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Hamburg: Neuer Bahnhof am Diebsteich könnte vorerst ohne Empfangshalle bleiben

Erschienen: 17/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnhofsneubau, Hamburg, Infrastruktur, │ TOPTHEMA │, Altona, Bahn, Bahnhof, Deutsche Bahn, Diebsteich, Empfangsgebäude, Verkehrspolitik

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Digitalisierung bei der Bahn muss alle mitnehmen

Erschienen: 16/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Internationaler Verkehr am Bodensee

Erschienen: 13/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg, Bayern, Österreich, Schweiz

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Eine neue Bestandsaufnahme machen

Erschienen: 16/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

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Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Sommerschnäppchen: Der Super Sparpreis für kurze Strecken ab 9,99 Euro

Erschienen: 12/08/2024Source: PresseinformationenBy

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Wiener Linien: Neue Bustangente

Erschienen: 17/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Österreich

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Captrain unterstützt Tag der Schiene

Erschienen: 12/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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VIAS behält Niederrheinnetz

Erschienen: 17/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: NWL, VRR

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ÖBB: Möglichst auf Reisen verzichten – Busnotverkehr für gesperrte West- und Südstrecke

Erschienen: 16/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausland, Blaulicht, Unwetterschäden, Österreich, Ersatzverkehr, Sperrung, Südstrecke, Unwetter, Weststrecke, ÖBB

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Auf dem Weg zur Schule: 14-Jährige stirbt an Bahnübergang

Erschienen: 16/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Blaulicht, Nordrhein-Westfalen, Personenunfall, │ AKTUELL │, Bahnübergang, Bundespolizei, NRW, Rees, Unfall

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Bayern gibt 100 Millionen Euro für 24 barrierefreie Bahnhöfe

Erschienen: 17/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Barrierefreiheit, Bayern, Infrastruktur, │ TOPMELDUNG │, Bahn, Bahnhof, Bahnsteig, Deutsche Bahn, Verkehrspolitik

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DB InfraGO und Branche starten Dialog zu Bauvorhaben 2027

Erschienen: 19/08/2024Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zur Zugkollision in Worms aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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S-Bahnausbau in Hamburg

Erschienen: 16/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hamburg

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Spektakuläre Mountainbike-Aktion auf fahrendem Zug

Erschienen: 14/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Polen, Verschiedenes, │ AKTUELL │, Event, Mountainbike, Red Bull, Veranstaltung, Zug

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Wasserstoffmangel bei der EVB

Erschienen: 16/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Niedersachsen

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DB-Bilanz zur UEFA EURO 2024™: Zwölf Millionen Reisende im Fernverkehr

Erschienen: 12/07/2024Source: PresseinformationenBy

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Ersatzverkehr an der Riedbahn ist reibungslos angelaufen

Erschienen: 16/07/2024Source: PresseinformationenBy

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BSN warnt vor Personalabbau

Erschienen: 12/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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Mehr Fahrgäste bei Eurostar

Erschienen: 17/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Europa, Fernverkehr

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30 Millionen Deutsche engagieren sich ehrenamtlich – Start der neuen Wanderausstellung „Ehrenwert“ am Berliner Hauptbahnhof

Erschienen: 29/08/2024Source: PresseinformationenBy

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DB Schenker, Trailer Dynamics und CATL starten Studie für Wechselbatterien in eTrailern

Erschienen: 10/09/2024Source: PresseinformationenBy

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Die Probleme bleiben real

Erschienen: 12/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

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Tag der Schiene 2024

Erschienen: 13/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Modernisierungsschub in Bayern

Erschienen: 10/07/2024Source: PresseinformationenBy

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ÖBB heben Sperrung der Tauernstrecke auf

Erschienen: 16/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausland, Blaulicht, Unwetterschäden, Österreich, │ AKTUELL │, Schnee, Sturm, Unwetter, Wetterwarnung, Zugverkehr, ÖBB

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung in Geseke

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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BSN zum Deutschlandticketpreis

Erschienen: 17/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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DB Museum geht Partnerschaft mit The Railway Museum in Saitama (Japan) ein

Erschienen: 12/07/2024Source: PresseinformationenBy

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Sozialverband will günstigeres Deutschlandticket für arme Haushalte

Erschienen: 16/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Deutschlandticket, Sozialticket, Ticketpreise, Tickets & Tarife, Verkehrspolitik, │ AKTUELL │, 49-Euro-Ticket, Bahn, Bus, Nahverkehr, Preiserhöhung, Ticket, ÖPNV

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DB-Fahrplanauskunft mit Druckansicht

Erschienen: 09/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Polnische Bahn stellt Zugverkehr nach Tschechien vorübergehend ein

Erschienen: 15/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Polen, Tschechien, │ AKTUELL │, Intercity, PKP, Unwetter, Zugverkehr

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Deutsche Bahn: Zustand der Infrastruktur, Streik und Unwetter belasten Halbjahresergebnis

Erschienen: 25/07/2024Source: PresseinformationenBy

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Einrichtung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Die Deutsche Bahn startet die Planung für den Ausbau der Strecke Cottbus–Görlitz

Erschienen: 24/07/2024Source: PresseinformationenBy

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Keine halben Lösungen bei der Digitalisierung

Erschienen: 06/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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DB startet fundamental neues Baustellenkonzept

Erschienen: 10/07/2024Source: PresseinformationenBy

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Bahn rüstet sich für Wiesn: Mehr Züge, mehr Reinigung

Erschienen: 17/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bayern, Verschiedenes, │ TOPMELDUNG │, Bahn, Deutsche Bahn, München, Oktoberfest, Reinigung, S-Bahn, S-Bahn München, Wiesn, Zugangebot

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VZBV fordert Qualitätsmonitor im öffentlichen Verkehr

Erschienen: 13/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Erneut Rekordzahl zum Azubi-Start: DB begrüßt rund 6.000 Nachwuchskräfte

Erschienen: 30/08/2024Source: PresseinformationenBy

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Zwischenbericht zum Personenunfall zwischen Hürth-Kalscheuren und Brühl

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Ostbeauftragter zu Vorpommern-Magistrale: Gespräche für Bahnausbau laufen

Erschienen: 14/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnausbau, Infrastruktur, Mecklenburg-Vorpommern, Verkehrspolitik, │ AKTUELL │, Bahn, Carsten Schneider, Deutsche Bahn, Ostbeauftragter, Vorpommern-Magistrale

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Nahverkehrszüge wieder auf Südstrecke unterwegs – Fernverkehr folgt am Dienstag

Erschienen: 16/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausland, Störungsbedingte Einschränkungen, Österreich, │ AKTUELL │, Fernverkehr, Hegyeshalom, Mürzzuschlag, Nahverkehr, Ostbahn, Payerbach-Reichenau, Sperrung, St Valentin, Südstrecke, Weststrecke, Wien, ÖBB

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Medien: Mehr Straftaten am Hauptbahnhof Hannover

Erschienen: 16/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Blaulicht, Niedersachsen, │ AKTUELL │, Bundespolizei, Gewalt, Hannover, Hauptbahnhof, Kriminalität, Sicherheit, Waffenverbotszone

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Neuer elektronischer Dienstausweis bei der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU), unentgeltliche Mitfahrt in der Eisenbahnunfalluntersuchung

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Mehr Chefinnen: DB erreicht 30-Prozent-Marke − neues Ziel: 40 Prozent Frauen in Führung

Erschienen: 22/07/2024Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zur Zugkollision in Fallersleben abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Generalsanierung: Arbeiten auf der Riedbahn zwischen Frankfurt/Main und Mannheim liegen voll im Zeitplan

Erschienen: 20/08/2024Source: PresseinformationenBy

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Stuttgart: Stammstrecke wieder offen

Erschienen: 16/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Stuttgart

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Die Berliner S-Bahn wird 100 Jahre alt

Erschienen: 06/08/2024Source: PresseinformationenBy

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VBZ verkündet Sparmaßnahmen

Erschienen: 16/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Schweiz

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RMV: Rufbetrieb wird nachgefragt

Erschienen: 13/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

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Untersuchungen zur Zugentgleisung in Bietigheim‐Bissingen abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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VDV warnt vor Mittelkürzungen für Elektrobusse

Erschienen: 16/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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NRW: Zehn Jahre Mobilitätsmanagement

Erschienen: 12/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Nordrhein-Westfalen

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Pakettram in Frankfurt am Main

Erschienen: 17/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

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Klimamobilitätsmonitor Baden-Württemberg

Erschienen: 12/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Bürgerbeteiligung im VHT

Erschienen: 13/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

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Kostet das Deutschlandticket bald 64 Euro? – Dröge warnt vor Erhöhung

Erschienen: 15/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Deutschlandticket, Ticketpreise, Tickets & Tarife, │ INTERESSANT │, 49-Euro-Ticket, Bahn, Bus, Nahverkehr, Preiserhöhung, Ticket, Verkehrspolitik, ÖPNV

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Digitalisierung im Vorbeirollen: Bei DB Cargo hilft jetzt die KI beim Güterwagen-Check

Erschienen: 29/08/2024Source: PresseinformationenBy

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Mehr Fahrten im Kreis Alzey-Worms

Erschienen: 13/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Rheinland-Pfalz

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Widersprüche der Bahntarife werden weiter verstärkt

Erschienen: 10/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Hochbahn sucht Stationsnamen

Erschienen: 13/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hamburg

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Personenzüge in Ägypten zusammengestoßen – Tote und Verletzte

Erschienen: 15/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausland, Unfälle & Gefährliche Ereignisse, Zugkollision, │ AKTUELL │, Unfall, Zagazig, Zugunglück, Ägypten

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PRO BAHN zur VRR-Tarifreform 2025

Erschienen: 12/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Wird das 49-Euro-Ticket teurer? Kritik an Bernreiter

Erschienen: 17/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bayern, Deutschlandticket, Semesterticket & Studententicket, │ TOPMELDUNG │, 49-Euro-Ticket, Bahn, Bus, Nahverkehr, Preiserhöhung, Ticket, Verkehrspolitik, ÖPNV

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Fernzugbahnsteig für Heidenau

Erschienen: 09/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Bericht: Digitalisierungsmanager der Deutschen Bahn suspendiert

Erschienen: 15/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Verschiedenes, │ AKTUELL │, Bahn, Deutsche Bahn, Digitalisierung, ETCS, Manager, Schienennetz

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Deutsche Bahn präsentiert auf der InnoTrans neue Angebote für Kunden und Innovationen für den Bahnbetrieb

Erschienen: 16/09/2024Source: PresseinformationenBy

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Verbände fordern unabhängiges Netz

Erschienen: 12/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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Maßnahmenliste Schienennetz des VDV

Erschienen: 16/09/2024Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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SCI-Studie zur Dekarbonisierung

Erschienen: 12/09/2024Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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EVG-Landeschef: “Eisenbahner kriegt nur auf die Schnauze”

Erschienen: 15/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Niedersachsen, Verkehrspolitik, │ INTERESSANT │, Arbeitsbedingungen, Bahn, Deutsche Bahn, EVG, Gewerkschaft, Personal, Torsten Rathsmann

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Spitzengespräch mit Arbeitnehmervertretung: Bahn stellt im operativen Bereich uneingeschränkt weiter ein

Erschienen: 23/08/2024Source: PresseinformationenBy

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U-Bahn-Betrieb in Wien wegen Hochwasserlage beeinträchtigt

Erschienen: 15/09/2024Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ausland, Metro & U-Bahn, ÖPNV, Österreich, │ AKTUELL │, Hochwasser, U-Bahn, Unwetter, Wien, Wiener Linien

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Untersuchungen zur Zugentgleisung in Aachen West aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung zwischen Garmisch-Partenkirchen und Farchant

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Plattform

Tankcodierung für ortsbewegliche Tanks und Behälter gemäß BAM (Güterwagen, Container)

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Fachgruppe III.2                                                     Stand August 2002

Hinweise zur Bestimmung der Tankcodierung nach Kapitel 4.3 und der Tankanweisung nach 4.2 RID/ADR 2001 bzw. Kapitel 4.2 IMDG-Code für bestehende Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks mit Baumusterzulassungen der BAM

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines

  2. Vorgehensweise

  3. Tankcodierungen nach 4.3.3.1.1/4.3.4.1.1 RID/ADR

  4. Sondervorschriften TC und TE nach 6.8.4 RID/ADR

  5. Tankanweisungen und Sondervorschriften nach 4.2.4 RID/ADR/IMDG-Code

Anhang 1: Definition „Sachkundiger“

Anhang 2: Tankcodierungen

Anhang 3: Tankanweisungen

Anhang 4: Anlage zum Zulassungsschein (Beispiel)

 


1. Allgemeines zu Tankcodierungen/Tankanweisungen

Tanktypen werden mit Tankcodierungen und Tankanweisungen beschrieben und in den Verzeichnissen der gefährlichen Güter (Tabelle A) bzw. den Gefahrgutlisten den einzelnen Stoffeinträgen zugeordnet. Sie entsprechen den am wenigsten strengen Tankvorschriften.

Für Tankcontainer ist nach 6.8.2.3.1 und 6.8.2.5.2 RID/ADR in der Bescheinigung über die Zulassung des Baumusters und auf dem Tankcontainer selbst oder auf einer Tafel die Tankcodierung nach 4.3.4.1.1 anzugeben. Hierfür gibt es in Kapitel 1.6 RID/ADR Übergangsvorschriften. Ortsbewegliche Tanks sind nach Kapitel 4.2 RID/ADR/IMDG-Code einer Tankanweisung1 zuzuordnen.
Die dem Tank zuzuordnenden Tankcodierungen/Tankanweisungen müssen den tatsächlichen Ausführungen des Tanks entsprechen. Dabei sind die in der Tabelle A bzw. der Gefahrgutliste enthaltenen Sondervorschriften zu berücksichtigen.

Für bestehende Zulassungen nach RID und/oder ADR gilt das Kapitel 4.3; für bestehende Zulassungen, die auch den Seeverkehr nach IMDG-Code einschließen, gelten die Kapitel 4.2 IMDG-Code und 4.3 RID/ADR.

Für die Bestimmung der Tankcodierung und der Sondervorschriften gelten die nachstehenden Angaben und Hinweise. Der Ausdruck Tank umfasst dabei Tanks von Tankcontainern, Tankwechselbehältern, Saug-Druck-Tanks, MEGC (Tankcontainer mit mehreren Elementen) und ortsbewegliche Tanks.

 


2. Vorgehensweise

Die Zuordnung der Tankcodierung bzw. der Tankanweisung und die Feststellung der eingehaltenen Sondervorschriften für Bau (TC) und Ausrüstung (TE) für bestehende, von der BAM zugelassene Tanks, darf nur durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen (s. Anhang 1) erfolgen.

Die Anbringung der Tankcodierung bzw. der Tankanweisung2 ist darüber hinaus nur gestattet, wenn die wiederkehrenden Prüfungen bzw. Zwischenprüfungen entsprechend der zutreffenden Rechtsverordnung unter Berücksichtigung der Angaben im Zulassungsschein durchgeführt wurden und das Fälligkeitsdatum für die nächste Prüfung nicht überschritten ist.
Wird eine Tankanweisung angebracht, sind die Buchstaben „IMO“ – zur Kennzeichnung des 29. Amendments – voranzustellen.

Ist in der Baumusterzulassung die Möglichkeit der alternativen Ausrüstung vorgesehen und besitzen einzelne Kammern eines Tanks unterschiedliche Tankcodes (Tankanweisungen) und/oder erfüllen sie unterschiedliche Sondervorschriften, sind für jede Kammer der Tankcode (die Tankanweisung) und die Sondervorschriften gesondert zu ermitteln.

Analog zur Kennzeichnung mit der Zulassungsnummer ist die Tankcodierung (die Tankanweisung2) gut sichtbar an den Längsseiten, möglichst in Höhe der Mittellinie oder in der Nähe des Tankschildes anzubringen. Die Schrifthöhe muss mindestens 50 mm betragen.

Die Anbringung ist vom Sachverständigen/Sachkundigen unter Angabe von Ort, Datum, Tanknummer, Zulassungsnummer und Tankcodierung (ggf. Tankanweisung) aufzuzeichnen und aufzubewahren.

 


3. Tankcodierungen nach 4.3.3.1.1/4.3.4.1.1 RID/ADR (s. auch Anhang 2)

Zum 1. Teil der Tankcodierung

• Tanks, insbesondere Saug-Druck-Tanks, die sowohl für feste als auch für flüssige Stoffe ausgelegt sind, erhalten die Kennbuchstaben „L und S“. Es sind beide Tankcodierungen anzugeben.

Zum 2. Teil der Tankcodierung

  • Der Berechnungsdruck kann nur über den Zulassungsschein, bei Tanks die mit der BAM-Liste verknüpft sind, auch über die Anlage zum Zulassungsschein (dargestellt als Berechnungsdruck: „<= „x“ oder …“ mit „x“ als Berechnungsdruck) oder ggf. die Tankprüfbescheinigung ermittelt werden (siehe Beispiel in Anhang 4).

  • Fehlt die Angabe in den Unterlagen, gilt Berechnungsdruck gleich Prüfdruck. In der Anlage zum Zulassungsschein (BAM-Liste) ist der Buchstabe „G“ auch für Berechnungsdrücke von mehr als 110 kPa (1,1 bar) aber weniger als 0,4 MPa (4 bar) verwendet worden. „G“ gilt nach RID/ADR 2001 für einen Berechnungsdruck von weniger als 150 kPa (1,5 bar)

  • Die in der Zulassung bzw. in der Anlage vorgefundenen Berechnungsdrücke sind, wenn sie nicht mit den Werten G, 1,5, 2,65, 4, 10, 15 oder 21 übereinstimmen, auf diese Werte zu reduzieren (1,3 = G; 2 = 1,5; 5 = 4 usw.).

Hinweis:
– Es ist durch die vorgenannte „Abrundung“ möglich, dass der in der Tankcodierung angegebene Berechnungsdruck einen kleineren Wert aufweist, als der auf dem Tankschild angegebene Prüfdruck des Tanks.
– Bei einem Berechnungsdruck von ≥10 bar ist zu prüfen, ob der Tank mit Vakuumventil (Ansprechdruck ≥ 0,21 bar -äußerer Überdruck) ausgerüstet ist.3 Wenn dies zutrifft, ist -bei Tanks mit Sicherheitsventilen- als Tankcode „L10xN“ oder, wenn gleichzeitig ein separates Sicherheitsventil mit vorgeschalteter Berstscheibe vorhanden ist oder bei Tanks ohne Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung, „L4BH“ bzw. „L4CH“ auszuwählen. Siehe auch Erläuterungen zum 4. Teil.

In diesen (seltenen) Fällen ist Rücksprache mit der BAM zu halten, da auch die Anbringung von zwei Tankcodierungen möglich ist.

Zum 3. Teil der Tankcodierung

• Die vorgefundene Art der Verschlüsse ist zu ermitteln und mit dem Zulassungsschein bzw. der Anlage zum Zulassungsschein zu vergleichen.

Zuordnung der Tankcodierung zur “Anlage zum Zulassungsschein” (BAM-Liste):

Die in der Spalte “zulässige Werte und Symbole” der Anlage zum Zulassungsschein ver-
wendeten Angaben sind nachfolgend den Teilen 3 und 4 des Tankcodes gegenübergestellt:

Anlage zum Zulassungsschein (BAM-Liste)

Tankcodierung ADR/RID 2001 (Teil 3)  

„A“ 

„A o. B“ 

Je nach Ausführung (Armaturen vorhanden: B oder

nicht vorhanden –Reinigungsöffnung-: C) 

„A o. B o. C“ 

Zum 4. Teil der Tankcodierung

Bei Tanks mit der BAM-Liste als Anhang zum Zulassungsschein müssen die Buchstaben V, F, N und H wie folgt eingetragen werden:

Symbole der Anlage zum Zulassungsschein  (Anwendung der BAM-Liste) 

Teil 4 der Tankcodierung RID/ADR 2001

Typ der Sicherheitseinrichtung

Lüftungseinrichtung

Sicherheitsventil/-einrichtung

„N“ 

„V“ 

N (s. Erläuterung zu Vakuumventilen. Nicht für

die Beförderung von Stoffen der Klasse 3 mit  Flp. < 61 °C zugelassen ) 

„N“ 

„V o. FT“ 

F bei Lüftungseinrichtung, sonst N

„N“ 

„V o. FT o. NA “ 

N

„N o. NF“ 

„V o. FT o. NA “ 

H

Hinweise:
Unter Lüftungseinrichtungen sind nach RID/ADR 2001 die ständig geöffneten und nicht absperrbaren Lüftungseinrichtungen gemeint. Dies sind keine Vakuumventile.

Der Kennbuchstabe „V“ muss angegeben werden, wenn:
• ein Tank mit ständig geöffneter, nicht absperrbarer Lüftungseinrichtung ohne flammendurchschlagsicherer Armatur vorhanden ist (wurde von der BAM bisher nicht zugelassen und fehlt daher in obiger Tabelle)

Der Kennbuchstabe „F“ muss angegeben werden, wenn:
• ein Tank mit ständig geöffneter, nicht absperrbarer Lüftungseinrichtung (mit flammendurchschlagsicherer Armatur oder in explosionsdruckstoßfester Bauweise) vorhanden ist (wurde von der BAM bisher nur in zwei Fällen für „Benzintanks“ zugelassen)

Der Kennbuchstabe „N“ muss angegeben werden, wenn:
• nur ein Sicherheitsventil ohne vorgeschaltete Berstscheibe oder

• nur ein Sicherheitsventil ohne vorgeschaltete Berstscheibe und ein Vakuumventil oder

• ein Sicherheitsventil mit vorgeschalteter Berstscheibe und ein paralleles Vakuumventil oder

• nur eine Berstscheibe oder

• eine Berstscheibe parallel zu den vorgenannten Sicherheitseinrichtungen vorhanden ist.

Vakuumventile an zugelassenen Tanks zur Beförderung von entzündbaren flüssigen Stoffen (gekennzeichnet durch den Buchstaben „F“ in der Tankcodierung) sind mit Flammendurchschlagsicherungen ausgerüstet, wenn der Tank nicht explosionsdruckstoßfest ist. Dies ist in der Anlage zum Zulassungsschein bei Lüftungseinrichtungen mit „V o. FT“ ausgedrückt.

Der Kennbuchstabe „H“ muss angegeben werden, wenn der Tank luftdicht verschlossen ist. Dies sind alle Tanks ohne Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung (Prüfdruck mindestens 0,4 MPa (4 bar)) oder mit Sicherheitsventil mit vorgeschalteter Berstscheibe oder mit Schmelzsicherung.
Tanks mit einem Prüfdruck von mindestens 4 bar ohne Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung, aber mit Vakuumventil mit einem Ansprechdruck von mindestens 0,21 bar -äußerer Überdruck-) gelten ebenfalls als dicht verschlossen. Dies allerdings nur in Verbindung mit der Sondervorschrift TE15 (s. Hinweis zum 2. Teil).

Hinweis:
Tanks mit Vakuumventil mit einem Ansprechdruck von weniger als 0,21 bar -äußerer Überdruck- gelten als nicht dicht verschlossen. Die Codierung N trifft hier nur zu, wenn die Tanks gleichzeitig mit Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung ausgerüstet sind (s. Anhang 2).

4. Sondervorschriften TA, TC und TE nach 6.8.4 RID/ADR

Allgemeines

• Ausgehend von den Grundsätzen des ADR/RID 2001 sind alle vom Tank eingehaltenen Sondervorschriften für die Zulassung TA, den Bau TC und die Ausrüstung TE (siehe 6.8.4 RID/ADR) zu berücksichtigen/anzugeben. Hierzu kann bei Auslegungsschwierigkeiten die Unterlage in Anhang 5 verwendet werden. Diese Hilfe wurde von einem Arbeitskreis VdTÜV/EBA/BAM entwickelt.

Bei neuen Baumustern wird die Zuordnung der Sondervorschriften durch die BAM mit der Angabe im Zulassungsschein bzw. der Anlage zum Zulassungsschein erfolgen.

• Bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten Klassen, Ziffern und Buchstaben kann davon ausgegangen werden, dass die dort entsprechend genannten Sondervorschriften eingehalten sind, wenn der Tank in ordnungsgemäßem Zustand ist.

Stoffbezeichnung  

gemäß 

RID/ADR 1999 

Eingehaltene Sonder- vorschrift      (RID/ADR 2001) 

Klasse

Ziffer

Buchstabe

4.2

6

TC1

4.2

17

a

TC1

4.2

19

a

TC1

4.2

31

a

TC1

4.2

32

a

TC1

4.2

33

a

TC1

5.1

1

a, b, c

TC2

5.1

1

a

TE7

5.1

1

a, b, c

TE8

5.1

1

a

TE9

5.1

20

TE9

5.1

1

a

TE11

5.1

1

a

TE16

5.1

3

a

TE16

5.1

5

TE16

5.1

20

TC3

5.1

20

TE10

5.2

9

TE12

5.2

10

TE12

5.2

19

TE12

5.2

20

TE12

6.1

24

b

TC4

6.1

alle

a

TE1

8

alle

a

TE1

8

3

a

TC6

8

3

a

TC6

8

6

a

TC1

8

14

TC5

8

61

b, c

TE11

9

20

c

TE14

9

20

c

TE18

9

20

c

TC7

Zu TC1
• Eine Feststellung ist bei Gastanks nicht erforderlich bzw. kann vorausgesetzt werden, da die Sondervorschrift bereits in den Vorschriften für Gastanks enthalten ist.
• Bei anderen Tanks gilt TC1 als erfüllt, wenn die Tanks für einen Berechnungsdruck von mindestens 21 bar und einen Prüfdruck von mindestens 10 bar zugelassen sind.

Zu TE20
• Ist auch bei Kombination Sicherheitsventil mit Berstscheibe zutreffend.

 

5. Tankanweisungen und Sondervorschriften nach 4.2.4 RID/ADR/IMDG-Code
(s. Anhang 3)

Die erforderlichen Parameter der Tankanweisung können dem Zulassungsschein oder der Anlage zum Zulassungsschein entnommen werden. Sie sind mit der tatsächlichen Ausführung des Tanks zu vergleichen.

Es bedeuten die Abkürzungen hinsichtlich:

Anweisungen

• „IMO Tank-Typ 2“ T1 oder T2, je nach Bodenöffnung wie in Anhang 3 angegeben

• „IMO Tank-Typ 1“ T3 bis T23, wie in Anhang 3 angegeben

Mindestwanddicke in Bezugsstahl

• „MW“ „siehe 6.7.2.4.2″

• „x o. MW“ mit x = Mindestwanddicke des Tankkörpers in Baustahl/Bezugsstahl

Druckentlastungseinrichtungen

• „N“ „normal“ (Sicherheitsventil ohne vorgeschaltete Berstscheibe und/oder Berstscheibe parallel)

• „N oder NF“ „siehe 6.7.2.8.3″ (Sicherheitsventil mit vorgeschalteter Berstscheibe)

Bodenöffnungen

A“ „siehe 6.7.2.6.2“ (Untenentleerung mit 2 Verschlüssen)

A oder B“ „siehe 6.7.2.6.3“ (Untenentleerung mit 3 Verschlüssen)

A oder B oder C“ „nicht zugelassen“ (keine Öffnung unterhalb des Flüssigkeitsspiegels)

Stimmen die ermittelten Tankanweisungen nicht mit den Parametern der in Anhang 3 enthaltenen Tankanweisung überein, ist entsprechend der Tankhierarchie eine passende niedrigere Anweisung auszuwählen.

 


Anhang 1: Definition „Sachkundiger“

In den Zulassungsscheinen der BAM für Baumuster vorgenannter Tanks ist in Punkt 7. „Nebenbestimmungen“ folgende Auflage/Bedingung enthalten:

„Jeder Auf- und Abbau der Ausrüstungsteile ist von einem Sachverständigen oder Sachkundigen zu prüfen und aufzuzeichnen“. Diese Nebenbestimmung wird um die Anbringung der Tankcodierung bzw. der Tankanweisung erweitert werden.

Sachkundiger im Sinne dieser Nebenbestimmung ist nur, wer die nachstehend aufgeführten Festlegungen und Voraussetzungen erfüllt:

1. auf Grund seiner Ausbildung, seiner Kenntnisse und seiner durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bietet, dass er die Prüfung ordnungsgemäß durchführt,

2. die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt,

3. hinsichtlich der Prüfungen keinen Weisungen unterliegt,

4. falls erforderlich über geeignete Prüfeinrichtungen verfügt und

5. durch die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweist, dass er die in Nummer 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Bescheinigung ist der BAM auf Verlangen vorzulegen und die Sachkunde ist der BAM auf Verlangen nachzuweisen.

 


Anhang 2: Tankcodierungen

Die vier Teile der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 12 angegebenen Tankcodierung haben folgende Bedeutung:

Teil 

Beschreibung 

Tankcodierung 

Tanktyp 

L = Tank für Stoffe in flüssigem Zustand (flüssige Stoffe oder feste Stoffe, die in geschmolzenem Zustand zur Beförderung aufgegeben werden)

S = Tank für Stoffe in festem (pulverförmigem oder körnigem) Zustand

C = Tank für verdichtete Gase

P = Tank für verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase

R = Tank für tiefgekühlt verflüssigte Gase

Berechnungs- 

druck 

G = Mindestberechnungsdruck gemäß allgemeinen Vorschriften des Absatzes

6.8.2.1.14

1,5; 2,65; 4; 10; 15 oder 21

x = Zahlenwert des zutreffenden Mindestprüfdrucks in bar gemäß Tabelle in Absatz

22 = Mindestberechnungsdruck in bar

Öffnungen 

(Abs. 6.8.2.2.3)

A = Tank mit Bodenöffnungen mit 2 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

B = Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

C = Tank mit obenliegenden Öffnungen, der unterhalb des Flüssigkeitsspiegels nur mit Reinigungsöffnungen versehen ist

D = Tank mit obenliegenden Öffnungen ohne Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels

Sicherheitsventil/-einrichtung

V = Tank mit Lüftungseinrichtung ohne Flammendurchschlagsicherung oder nicht explosionsdruckstoßfester Tank

F = Tank mit Lüftungseinrichtung mit Flammendurchschlagsicherung gemäß Absatz 6.8.2.2.6 oder explosionsdruckstoßfester Tank

N = Tank mit Sicherheitsventil gemäß Absatz 6.8.2.2.8 oder 6.8.2.2.9, der

nicht luftdicht verschlossen ist; ein solcher Tank darf – außer bei Gastanks – mit Vakuumventilen ausgerüstet sein

H = luftdicht verschlossener Tank (siehe Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1 und Sondervorschriften TE1 und TE15)

Einige, in 4.3.4.1.3 RID/ADR genannte Stoffe unterliegen besonderen Vorschriften und sind in der Spalte 12 Tabelle A mit einem (+) gekennzeichnet. In diesen Fällen erfolgt die Stoffzuordnung wie bisher durch die BAM mit namentlicher Nennung.


Anhang 3: Tankanweisungen

Anweisungen für ortsbewegliche Tanks mit Verwendung von Teilen der RID/ADR Tankcodierung zum Vergleich (letzte Spalte).

Hinweis:
Tankcodierung und Tankanweisung sind nicht direkt vergleichbar, weil bei ortsbeweglichen Tanks im Gegensatz zu den Tanks nach Kapitel 6.8 RID/ADR die Mindestwanddicke anstelle des fiktiven Berechnungsdrucks enthalten ist.

T 1 – T 22 

Anweisungen für ortsbewegliche Tanks

Anweisung für  ortsbewegliche  Tanks

Mindest-
prüfdruck
(bar)

Mindestwanddicke des Tankkörpers (in mm Bezugsstahl) (siehe Unterabschnitt 6.7.2.4)

Druckentlastungs-
einrichtungen
(siehe Unterabschnitt 6.7.2.8)

Bodenöffnungen
(siehe Unterab-
schnitt 6.7.2.6)

T 1 

1,5

siehe 6.7.2.4.2/34

normal

siehe 6.7.2.6.2

T 2 

1,5

siehe 6.7.2.4.2/34

normal

siehe 6.7.2.6.3

T 3 

2,65

siehe 6.7.2.4.2

normal

siehe 6.7.2.6.2

T 4 

2,65

siehe 6.7.2.4.2

normal

siehe 6.7.2.6.3

T 5 

2,65

siehe 6.7.2.4.2

siehe 6.7.2.8.3

nicht zugelassen

T 6 

4

siehe 6.7.2.4.2

normal

siehe 6.7.2.6.2

T 7 

4

siehe 6.7.2.4.2

normal

siehe 6.7.2.6.3

T 8 

4

siehe 6.7.2.4.2

normal

nicht zugelassen

T 9 

4

6 mm

normal

nicht zugelassen

T 10 

4

6 mm

siehe 6.7.2.8.3

nicht zugelassen

T 11 

6

siehe 6.7.2.4.2

normal

siehe 6.7.2.6.3

T 12 

6

siehe 6.7.2.4.2

siehe 6.7.2.8.3

siehe 6.7.2.6.3

T 13 

6

6 mm

normal

nicht zugelassen

T 14 

6

6 mm

siehe 6.7.2.8.3

nicht zugelassen

T 15 

10

siehe 6.7.2.4.2

normal

siehe 6.7.2.6.3

T 16 

10

siehe 6.7.2.4.2

siehe 6.7.2.8.3

siehe 6.7.2.6.3

T 17 

10

6 mm

normal

siehe 6.7.2.6.3

T 18 

10

6 mm

siehe 6.7.2.8.3

siehe 6.7.2.6.3

T 19 

10

6 mm

siehe 6.7.2.8.3

nicht zugelassen

T 20 

10

8 mm

siehe 6.7.2.8.3

nicht zugelassen

T 21 

10

10 mm

normal

nicht zugelassen

T 22 

10

10 mm

siehe 6.7.2.8.3

nicht zugelassen

Weitere Anweisungen gelten für selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 und organische Peroxide (T23), für nicht tiefgekühlt verflüssigte Gase (T50) und für tiefgekühlt verflüssigte Gase (T75).

 

Tankhierarchie

Wird in der Liste der gefährlichen Güter bei einem gefährlichen Stoff eine bestimmte Anweisung für ortsbewegliche Tanks angegeben, dürfen auch andere ortsbewegliche Tanks verwendet werden, wenn sie Anweisungen entsprechen, die höhere Prüfdrücke, größere Wanddicken der Tankkörper und strengere Anforderungen für die Bodenöffnungen und Druckentlastungseinrichtungen vorschreiben. Die folgenden Richtlinien dienen zur Bestimmung eines geeigneten ortsbeweglichen Tanks, der für die Beförderung eines bestimmten Stoffes verwendet werden darf:

Anweisung für ortsbewegliche Tanks 

weitere zugelassene Anweisungen für ortsbewegliche Tanks

T 1

T 2, T 3, T 4, T 5, T 6, T 7, T 8, T 9, T 10, T 11, T 12, T 13, T 14, T 15, T 16,

T 17, T 18, T 19, T 20, T 21, T 22

T 2

T 4, T 5, T 7, T 8, T 9, T 10, T 11, T 12, T 13, T 14, T 15, T 16, T 17, T 18, T 19,

T 20, T 21, T 22

T 3

T 4, T 5, T 6, T 7, T 8, T 9, T 10, T 11, T 12, T 13, T 14, T 15, T 16, T 17, T 18,

T 19, T 20, T 21, T 22

T 4

T 5, T 7, T 8, T 9, T 10, T 11, T 12, T 13, T 14, T 15, T 16, T 17, T 18, T 19,

T 20, T 21, T 22

T 5

T 10, T 14, T 19, T 20, T 22

T 6

T 7, T 8, T 9, T 10, T 11, T 12, T 13, T 14, T 15, T 16, T 17, T 18, T 19, T 20,

T 21, T 22

T 7

T 8, T 9, T 10, T 11, T 12, T 13, T 14, T 15, T 16, T 17, T 18, T 19, T 20, T 21,

T 22

T 8

T 9, T 10, T 13, T 14, T 19, T 20, T 21, T 22

T 9

T 10, T 13, T 14, T 19, T 20, T 21, T 22

T 10

T 14, T 19, T 20, T 22

T 11

T 12, T 13, T 14, T 15, T 16, T 17, T 18, T 19, T 20, T 21, T 22

T 12

T 14, T 16, T 18, T 19, T 20, T 22

T 13

T 14, T 19, T 20, T 21, T 22

T 14

T 19, T 20, T 22

T 15

T 16, T 17, T 18, T 19, T 20, T 21, T 22

T 16

T 18, T 19, T 20, T 22

T 17

T 18, T 19, T 20, T 21, T 22

T 18

T 19, T 20, T 22

T 19

T 20, T 22

T 20

T 22

T 21

T 22

T 22

keine


Anhang 4 Anlage zum Zulassungsschein (Beispiel)

Anlage zum/enclosure to

ZULASSUNGSSCHEIN

APPROVAL CERTIFICATE

für das Baumuster eines Tankcontainers/ortsbeweglichen Tanks mit der Zulassungsnummer

 

for the prototype of a tank-container/portable tank with approval number

D/BAM//TC

Anleitung zur Auswahl der zugelassenen Stoffe aus dem Anhang zur Baumusterzulassung (BAM-Liste)

Guidance for the selection of permitted substances from the annex of the type-approval (BAM-List)

Teil 11:

Tanks mit Untenentleerung bzw. Reinigungsöffnung, mit  Sicherheitsventil, mit vorgeschalteter Berstscheibe, nach den in 5. aufgeführten Zeichnungen.

Part 11: 

Tanks either with bottom-discharge or with cleaning  aperture, with a safety valve preceded by a frangible disc, as per the drawings in section 5. 

Spalte Column

Bezeichnung Term

zulässige Werte und Symbole permissible Values and Symbols  (o. = oder/or)


Teil I-3 (allgemeine Stoffangaben) – gelbe Seiten – Part I-3 (General substance information) – yellow pages

7      Dichte/Density (kg/l) ……………………………………………………………………………………..    ≤  1,27

Teil II-4 (Landverkehr) – rosa Seiten –

Part II-4  (Land mode) – pink pages –

9      Berechnungsüberdruck/Calculation Pressure (gauge) (bar) ……………………………………..     ≤ x o. G

10      Prüfüberdruck/Test Pressure (gauge) (bar) ………………………………………………………….    ≤ y o. G

11      Betriebsüberdruck/Working Pressure (gauge) (bar) ……………………………………………….     ≤ z o. G

12      Typ der Sicherheitseinrichtung/Type of Safety Device …………………………………………..     N o. NF

13      Bodenöffnung/Bottom opening …………………………………………………………………………    A o. B

14      Lüftungseinrichtung/Venting Device ………………………………………………………………….    V o. FT o. NA

16      Sonderanforderungen sind einzuhalten/Special Provisions to be observed

Teil II-5 (Seeverkehr) – blaue Seiten –

Part II-5 (Sea mode) – blue pages –

19      IMO Tank-Typ/IMO Tank-Type …………………………………………………………………………    1 o. 2

20      Prüfüberdruck/Test Pressure (gauge) (bar) ………………………………………………………….    ≤ 4

21      Typ der Sicherheitseinrichtung/Type of Safety Device …………………………………………..     N o. NF

22      Bodenöffnung/Bottom opening …………………………………………………………………………    A o. B

23      Mindestwanddicke in Baustahl/Min. Shell Thickness in mild steel (mm) ……………………..     ≤ 8 o. MW
24      Lüftungseinrichtung/Venting Device ………………………………………………………………….    V o. FT o. NA

25      Sonderanforderungen sind einzuhalten/Special Provisions to be observed

Teil II-6 (Beständigkeitsbewertung) – goldgelbe Seiten –

Part II-6 (Evaluation of compatibility) – golden yellow pages –

30      Bewertung/ Auflage CrNiMo-Stahl/Evaluation/Condition austen. CrNiMo-steel   5/6/8 J./yrs.+
31      Bewertung/ Auflage CrNiMo-Stahl/Evaluation/Condition austen. CrNiMo-steel  2,5/3/4 J./yrs.+


Anhang 5 Anwendung der Sondervorschriften TC und TE

TC1 

Für die Werkstoffe und den Bau dieser Tankkörper gelten die Vorschriften des Abschnitts 6.8.5.

1

· bei allen Tanks mit Codierung „L21“ (außer Brom), wenn der  Prüfdruck mind.10 bar beträgt

nein

TC2 

Tankkörper und ihre Ausrüstungsteile müssen aus  Aluminium mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,5 % oder einem geeigneten Stahl hergestellt sein, der keine Zersetzung des Wasserstoffperoxids  bewirkt. Wenn die Tankkörper aus Reinaluminium
mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,5 %  hergestellt sind, braucht die Wanddicke nicht mehr  als 15 mm zu betragen, auch wenn die Berechnung  nach Absatz 6.8.2.1.17 einen höheren Wert ergibt.

2014, 2015,  2984, 3149

5.1 OC1

L4BV(+),  L4DV(+),  LGBV

1, 2, 3

·                     TE8

und TE11,

·                     TE8,

TE9 und  TE16

·                     TE7,

TE8, TE9 und  TE16

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt sind

· ; wenn Tankkörper nicht aus Al: in Klammern

ja, wenn  Tankkörper  aus Al

TC3 

Tankkörper müssen aus austenitischem Stahl hergestellt sein.

2426

5.1 O1

L4BV

1

·                     TE9

und TE10

· nur eintragen, wenn Stoff in der Zulassung genannt ist

ja

TC4 

Tankkörper müssen mit einer Emailauskleidung oder einer gleichwertigen Schutzauskleidung versehen  sein, sofern der Werkstoff des Tankkörpers von UN  3250 Chloressigsäure angegriffen wird.

3250

6.1 TC1

L4BH

2

·  wenn keine Auskleidung vorhanden und der Werkstoff nicht angegriffen wird: in Klammern

nein

TC5 

Tankkörper müssen mit einer Bleiauskleidung von  mindestens 5 mm Dicke oder einer gleichwertigen  Auskleidung versehen sein.

1744

8 CT1

L21DH(+)

1

· nur eintragen, wenn Stoff in der Zulassung genannt ist

ja

TC6 

Sofern die Verwendung von Aluminium für die Tanks erforderlich ist, müssen diese Tanks aus Aluminium  mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,5 %  hergestellt sein; auch wenn die Berechnung nach  Absatz 6.8.2.1.17 einen höheren Wert ergibt,  braucht die Wanddicke nicht mehr als 15 mm zu  betragen.

1796, 2031,  2032

8 CO1 COT

L10BH

1

· wenn Verwendung von Al nicht erforderlich: in Klammern

ja, wenn  Tankkörper  aus Al

TC7 

NUR ADR: Die Mindestwanddicke des Tankkörpers darf nicht geringer als 3 mm sein.

3257

9 M9

LGAV

3

·                     TE2,

TE14 und- TE18 (ADR)

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt und Temperaturbetrieb über 100° C

nein

 

 

TE1 

Wenn die Tanks, Batterie-Fahrzeuge bzw. Batteriewagen oder MEGC mit Sicherheitsventilen ausgerüstet sind, muss vor diesen eine Berstscheibe  angebracht sein. Die Anordnung der Berstscheibe  und des Sicherheitsventils muss den Anforderungen  der zuständigen Behörde entsprechen. Zwischen der Berstscheibe und dem Sicherheitsventil ist ein  Druckmesser oder eine andere geeignete Anzeige- einrichtung vorzusehen, um die Feststellung von  Brüchen, Perforationen oder Undichtheiten der  Scheibe, durch die das Sicherheitssystem funktions- unfähig werden kann, zu ermöglichen.

mehrere  (934 Stoffe)

3, 4.2, 4.3,   6.1, 6.2, 8

L4BH,  L4DH,  L4DH(+),

L10BH,  L10CH,  L10DH;  L15CH,  L15DH,  L15DH(+),

L21DH,  L21DH(+),  SGAH,  S10AH

1, 2, 3

· immer bei Tanks der Codierung „H“,

· wenn kein Sicherheitsventil vorhanden: in Klammern

nein

TE2 

Die Untenentleerung der Tanks darf ein außen  angebrachter Auslaufstutzen mit Absperreinrichtung sein, wenn er aus einem verformungsfähigen Werkstoff aus Metall hergestellt ist.

3256, 3257

3, 9

LGAV

3

·                     keine

oder

·                     TC7

und TE14

· nicht eintragen, da TE2 der Codierung „A“ entspricht und 2003  gestrichen wird

TE3 

Die Tanks müssen zusätzlich folgenden Vorschriften entsprechen:

Die Heizeinrichtung darf nicht bis ins Innere des  Tankkörpers führen, sondern muss außen am Tankkörper angebracht sein. Ein zur Entleerung des  Phosphors dienendes Rohr darf jedoch mit einem  Wärmemantel versehen sein. Die Heizeinrichtung  dieses Mantels muss so eingestellt sein, dass ein  Überschreiten der Temperatur des Phosphors über  die Beladetemperatur des Tankkörpers verhindert  wird. Die anderen Rohre müssen in den oberen Teil  des Tankkörpers führen; die Öffnungen müssen  oberhalb des höchstzulässigen Standes des Phosphors liegen und unter verriegelbaren Kappen vollständig verschließbar sein.

Der Tank muss mit einer Messeinrichtung zum  Nachprüfen des Phosphorstandes versehen sein und, wenn Wasser als Schutzmittel verwendet wird,  mit einem festen Zeichen, das den höchstzulässigen  Wasserstand anzeigt.

1381, 2447

4.2

L10DH(+)

1

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

nein

TE4 

Die Tankkörper müssen mit einer Wärmeisolierung aus schwer entzündbaren Werkstoffen versehen  sein (das gilt auch für deren Abdeckung).

2304, 2448,  3176

4.1 F2, F3

LGBV,  LGBV(+)

2, 3

·                     TE6

· jeder Tank, der Sondervorschrift erfüllt

·Wenn TE4 erfüllt, ist auch
TE5 erfüllt

nein

TE5 

Wenn die Tankkörper mit einer Wärmeisolierung  versehen sind, muss diese aus schwer entzündbaren Werkstoffen bestehen.

1389, 1391,  1392, 1407,  1415, 1420,  1421, 1422,  1423, 1428,  2257

4.3 W1, W2

L10BN(+),  L10CH(+)

1

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt;

· wenn Tankkörper ohne Wärmeisolierung: in Klammern

· Wenn Isolierung vorhanden und TE 5 erfüllt, ist auch TE 4 erfüllt.

nein

TE6 

Die Tanks dürfen mit Ventilen versehen sein, die  sich bei einem Druckunterschied von 20 kPa bis 30

kPa (0,2 bar bis 0,3 bar) von selbst nach innen oder  nach außen öffnen.

2304, 2448,  3176

4.1 F2, F3

LGBV,  LGBV(+)

2, 3

·                     TE4

· wenn Tank nicht mit Ventilen versehen: in Klammern;

· wenn Tank mit Ventilen versehen: dann kein Code „H“, sondern nur „V“ oder „F“ oder (bei Vorhandensein von Sicherheitsventilen)  „N“ (siehe auch TE14)

ja, wenn  Tank mit  Ventilen  versehen

TE7 

Die Entleerungseinrichtungen der Tankkörper müssen mit zwei hintereinanderliegenden, voneinander  unabhängigen Verschlüssen versehen sein, von denen der erste aus einer inneren Absperreinrichtung mit einem Schnellschlussventil einer genehmigten Bauart und der zweite aus einer äußeren Absperreinrichtung am Ende jedes Auslaufstutzens  besteht. Am Ausgang der äußeren Absperreinrichtung ist ein Blindflansch oder eine gleich wirksame  Einrichtung anzubringen. Wenn die Schlauchanschlüsse weggerissen werden, muss die innere  Absperreinrichtung mit dem Tankkörper verbunden  und geschlossen bleiben.

2015

5.1

L4BV(+)

1

·  TC2,
TE8, TE9 und

TE16

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

nein

TE8 

Die Schlauchanschlüsse der Tanks müssen aus  Werkstoffen hergestellt sein, die keine Zersetzung des Wasserstoffperoxids verursachen.

2014, 2015,  2984, 3149

5.1, OC1

LGBV,  L4BV(+),

L4DV(+)

1, 2, 3

·                     TC2

und TE 11,

·                     TC2,

TE7, TE9 und  TE16

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

nein

TE9 

Die Tanks sind oben mit einer Verschlusseinrichtung  zu versehen, die so beschaffen sein muss, dass sich  im Inneren des Tankkörpers kein Überdruck infolge der Zersetzung der beförderten Stoffe bilden kann  und das Ausfließen von Flüssigkeit und das Eindringen fremder Substanzen ins Innere des Tankkörpers  verhindert wird.

2015, 2426

5.1, O1,

OC1

L4BV,  L4BV(+),  L4DV(+)

1

·                     TC2,

TE7, TE8 und  TE 16,

·                     TC3

und TE10

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

nein

TE10 

Die Verschlusseinrichtungen der Tanks müssen so hergestellt sein, dass während der Beförderung  keine Verstopfung der Einrichtungen durch fest  gewordenes Ammoniumnitrat möglich ist.

2426

5.1 O1

L4BV

·  TC3,
TE9 und TA1

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

ja

Sind die Tanks mit einem wärmeisolierenden Stoff  umgeben, so muss dieser aus anorganischem Material bestehen und vollständig frei von brennbaren  Stoffen sein.

TE11 

Die Tankkörper sowie ihre Bedienungsausrüstungen müssen so beschaffen sein, dass das Eindringen  fremder Substanzen ins Innere des Tankkörpers,  das Ausfließen von Flüssigkeit und die Entstehung eines gefährlichen Überdrucks im Innern des Tank- körpers infolge Zersetzung der beförderten Stoffe  verhindert wird.

1791, 1908,  2014, 2984,  3149

5.1, 8

LGBV,

L4BV(+)

2, 3

· keine oder · TC2 und TE8

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

nein

TE12 

Die Tanks müssen mit einer Wärmeisolierung nach Absatz 6.8.2.14 versehen sein.

[NUR ADR: Wenn die SADT des organischen Peroxids im Tank höchstens 55 °C beträgt oder der Tank aus Aluminium hergestellt ist, muss der Tankkörper  vollständig isoliert sein.] Der Sonnenschutz und jeder von ihm nicht bedeckte Teil des Tanks oder die  äußere Umhüllung einer vollständigen Isolierung  müssen einen weißen Anstrich haben oder in blan- kem Metall ausgeführt sein. Der Anstrich muss vor  jeder Beförderung gereinigt und bei Vergilben oder  Beschädigung erneuert werden. Die Wärmeisolierung darf keine brennbaren Stoffe enthalten.

Die Tanks müssen mit Temperaturmessgeräten ausgerüstet sein.

Die Tanks müssen mit Sicherheitsventilen und  Notfall-Druckentlastungseinrichtungen ausgerüstet sein. Unterdruckventile dürfen ebenfalls verwendet  werden. Notfall-Druckentlastungseinrichtungen  müssen bei Drücken ansprechen, die den Eigen- schaften des organischen Peroxids und der Bauart  des Tanks entsprechend festgesetzt werden.  Schmelzsicherungen dürfen am Tankkörper nicht  zugelassen werden.

3109, 3110,  3119, 3120

5.2

L4BN(+),

S4AN(+)

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

ja

Die Tanks müssen mit federbelasteten Sicherheitsventilen ausgerüstet sein, um einen wesentlichen  Druckaufbau im Tankkörper durch Zersetzungsprodukte und Dämpfe zu vermeiden, die bei einer Temperatur von 50 °C gebildet werden können. Die Abblasmenge und der Ansprechdruck des (der)  Sicherheitsventils (-ventile) ist auf der Grundlage der  Prüfergebnisse nach Sondervorschrift TA2 festzulegen. Der Ansprechdruck darf jedoch keinesfalls so  gewählt sein, dass flüssige Stoffe aus den Ventilen  entweichen können, wenn der Tank umstürzt.

q = 70961⋅ F A0,82

             Die Notfall-Druckentlastungseinrichtungen der Tanks

dürfen als federbelastete Ventile oder als Berstscheiben ausgeführt sein, die so ausgelegt sind,  dass sämtliche entstehenden Zersetzungsprodukte und Dämpfe entlastet werden, die sich bei selbstbeschleunigender Zersetzung oder bei vollständige  Feuereinwirkung während eines Zeitraumes von  mindestens einer Stunde unter Bedingungen entwickeln, die durch folgende Formeln definiert werden:

wobei

             q = Wärmeschutzaufnahme [W]

F =             −  PO

             A = benetzte Fläche [m2]

             F = Isolierungsfaktor [-]

             F = 1 für nicht isolierte Tanks oder

[W ⋅m1 ⋅K1]

wobei

             K = Wärmeleitfähigkeit der Isolierungsschicht

                                                                                                                                                                                                                               

             L   = Dicke der Isolierungsschicht [m]

[W ⋅m1 ⋅K1]

U = K/L = Wärmeleitkoeffizient der Isolierung

TPO = Temperatur des Peroxids unter Entlastungsbedingungen [K]

Der Ansprechdruck der Notfall- Druckentlastungseinrichtung(en) muss höher sein als der oben genannte und auf der Grundlage der  Prüfergebnisse nach Sondervorschrift TA2 festgelegt sein. Die Notfall-Druckentlastungseinrichtungen müssen so bemessen sein, dass der höchste Druck  im Tank zu keinem Zeitpunkt den Prüfdruck des  Tanks übersteigt.

Bem. Im Handbuch Prüfungen und Kriterien Anhang 5 ist ein Beispiel für eine Prüfmethode zur Dimensionierung der Notfall-Druckentlastungseinrichtungen  angegeben.

Für vollständig isolierte Tanks ist zur Ermittlung der Kapazität und der Einstellung der Notfall- Druckentlastungseinrichtung(en) von einem Isolierungsverlust von 1 % der Oberfläche auszugehen.

Unterdruckventile und federbelastete Sicherheitsventile der Tanks sind mit einer Flammendurchschlagsicherung auszurüsten, es sei denn, die zu  befördernden Stoffe und deren Zersetzungsprodukte  sind nicht brennbar. Die Verminderung der Abblasmenge der Ventile durch diese Flammendurchschlagsicherung ist zu berücksichtigen.

TE13 

Die Tanks müssen mit einer Wärmeisolierung sowie  einer außen angebrachten Heizausrüstung versehen sein.

1829

8

L10BH

1

· immer ab Codierung „L10BH“ eintragen

nein

TE14 

Die Tanks müssen mit einer Wärmeisolierung versehen sein. Sie dürfen auch mit Druckentlastungseinrichtungen ausgerüstet sein, die sich bei einem  Druckunterschied von 20 kPa (0,2 bar) bis 30 kPa  (0,3 bar) von selbst nach innen oder nach außen öffnen.

3257

9 M9

LGAV

3

·                     TC7,

TE2 und  TE18 (ADR)

· wenn Tank nicht mit Ventilen versehen: in Klammern;

· wenn Tank mit Ventilenversehen: dann kein Code „H“, son- dern nur „V“ oder „F“ oder (bei Vor- handensein von Sicherheitsventilen)  „N“

· Wenn TE4 erfüllt, kann TE14 gleichzeitig mit TE4 und TE6  eingetragen werden.

nein

Wärmeisolierungen in direktem Kontakt mit dem  Tankkörper müssen eine Entzündungstemperatur aufweisen, die mindestens 50 °C über der Höchsttemperatur liegt, für die der Tank ausgelegt ist.

TE15 

Tanks, die mit Vakuumventilen ausgerüstet sind, die sich bei einem Unterdruck von mindestens 21 kPa  (0,21 bar) öffnen, gelten als luftdicht verschlossen.  Nur RID: Tanks gelten als luftdicht verschlossen,  wenn sie mit zwangsbetätigten federbelasteten Belüftungsventilen ausgestattet sind, die bei einem  Unterdruck von mehr als 0,4 bar öffnen.

mehrere  (563 Stoffe)

3, 6.1

SGAH,

L4BH

2, 3

·                     TE1

· nur bei Tanks der Codierungen „L4BH“ und „SGAH“

· wenn Vakuumventil nicht: in Klammern

nein

TE16 

NUR RID (Kesselwagen und Batteriewagen): Kein  Tank des Kesselwagens darf aus Holz bestehen, es sei denn, dieses ist mit einem geeigneten Überzug  geschützt.

1745, 1746,  1873, 2015,  2495

L4BV(+),

L4DV(*),  L4DN(+),  L10DH

·                     keine

oder

·                     TC2,

TE7, TE8 und  TE9

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

nein

TE17 

NUR RID (abnehmbare Tanks): Für abnehmbare Tanks gelten folgende Vorschriften:

a) sie sind auf den Wagengestellen so zu befestigen, dass sie sich nicht verschieben können;

b) sie dürfen nicht durch Sammelrohre miteinander verbunden sein;

c) wenn sie gerollt werden können, müssen die Ventile mit Schutzkappen versehen sein.

1052, 1790,  2817

L4DH,

L21DH(+)

· Bei +-Stoffen nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt;

· wenn Tank nicht abnehmbar: in Klammern

nein

TE18 

NUR ADR: Die Tanks für Stoffe, die bei einer Temperatur über 190 °C gefüllt werden, müssen mit  senkrecht zu den oberen Einfüllöffnungen angebrachten Leitblechen versehen sein, um beim Befüllen eine rasche und lokalisierte Erwärmung des  Mantels zu verhindern.

3257

9 M9

LGAV

3

·                     TC7,

TE2, TE14

· nur eintragen, wenn Stoff(e) in der Zulassung genannt

nein

TE19 

NUR ADR (festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge)):

Einrichtungen am oberen Teil des Tanks müssen:

– entweder in einem eingelassenen Dom eingebaut sein

– oder mit einem innenliegenden Sicherheitsventil versehen sein

– oder durch eine Schutzkappe oder durch quer  und/oder längs angeordnete Konstruktionselemente

mehrere

6.1, 6.2

..H

1, 2, 3

· immer, wenn Tank mit
Codierung „H“ und für Klassen  6.1/6.2

nein

oder durch gleich wirksame Einrichtungen geschützt  sein, die so angebracht sein müssen, dass beim  Umkippen des Fahrzeugs keine Beschädigung der  Ausrüstungsteile möglich ist.

Einrichtungen am unteren Teil des Tanks:

Die Rohrstutzen und die seitlichen Verschlusseinrichtungen sowie alle Entleerungseinrichtungen  müssen entweder von der äußersten Begrenzung  des Tanks um 200 mm zurückversetzt oder durch ein schützendes Profil mit einem Widerstandsmoment von mindestens 20 cm3 quer zur Fahrtrichtung  geschützt sein; der Bodenabstand muss bei vollem  Tank mindestens 300 mm betragen.

Die Einrichtungen an der Rückseite des Tanks  müssen durch eine Stoßstange nach Abschnitt 9.7.6 geschützt sein. Diese Einrichtungen müssen so  hoch über dem Boden angebracht sein, dass sie  durch die Stoßstange ausreichend geschützt sind.

TE20 

Ungeachtet der anderen Tankcodierungen, die unter

der Tankhierarchie im rationalisierten Ansatz in  Absatz 4.3.4.1.2 zugelassen sind, müssen Tanks  immer mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sein.

2211

9 M3

SGAN

3

· immer, wenn Tank mit
Sicherheitsventil ausgerüstet ist und Tankcode „S“

ja

 

09/09/2024Comments OffBAM | Behälter | Container | Güterwagen | Kessel | Kesselwagen | ortsbeweglich | Sondervorschriften | Tank | Tankcodierung | Tanks | Tankwagen
Anschriften an Reisezugwagen (Nomenklatur)

BAHNinfos.com stellt hier eine (aktuell noch unvollständige) Übersicht und Erklärungen von gängigen Anschriften / Piktogramme / Farbmarkierungen / Zeichen an Reisezugwagen („Personenwagen“) in Deutschland und Europa vor.


Die Anschriften auf jedem Reisezugwagen sind wie eine Visitenkarte und geben Auskunft über die wichtigsten Eigenschaften. In der Regel sind diese Anschriften am unteren Rand des Wagenkastens oder am Langträger angebracht.

Die Anschriften beinhalten Folgendes:

 

Reiszugwagenanschriften, Piktogramme, Farbmarkierungen und Zeichen

Laufende Nummer

Anschriften und Zeichen

Bedeutung

ALLGEMEINE ANSCHRIFTEN

1

Länge über Puffer

Fahrzeuglänge mit entspannte Puffer in Meter

2

Eigenmasse Anschrift

Eigenmasse

Leergewicht des Fahrzeugs in Kilogramm

(Bei einem direkt unterhalb der Eigenmasse angeschriebenes Gewicht, handelt es sich um das Bremsgewicht der Handbremse.)

3

Zeichen für den Abstand (in Meter) zwischen

–  den Endradsätzen in Drehgestellen

–  den Endradsätzen von Wagen ohne Drehgestelle

–  den Drehzapfen von Drehgestellwagen

4

Zulassungsraster

Hier sind die Staaten aufgeführt, auf denen der Wagen auf Grund seiner Zulassung verkehren darf.

5

Halbmesser (Radius) des kleinsten befahrbaren Bogens Anschrift

Gleisbogenradius

Halbmesser (Radius) des kleinsten befahrbaren Bogens bei Drehgestellwagen in Meter.
Die Anschrift ist nur erforderlich bei Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser größer als 35 m ist.

6

Warnzeichen für Hochspannung Anschrift

Warnzeichen "Blitzpfeil"

Warnzeichen für Hochspannung

1) schwarz auf gelbem Grund

2) gelb auf dunklem oder rot auf hellem Grund

Warnzeichen „Blitzpfeil“

Der sogenannte „Blitzpfeil“ wird an Wagen mit Aufstiegstritte oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und in einer Höhe angebracht, dass er vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Das Warnzeichen ist bei Wagen anzubringen, deren oberster Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2.000 mm über SO liegt.

7

UIC standardisierte Wagen Anschrift

Standardisierter Wagen gemäß UIC

UIC = Union Internationale des Chemins de fer (Internationaler Eisenbahnverband).

8

Laufkreisdurchmesser

Laufkreisdurchmesser

Angabe des maximal zulässigen Laufkreisdurchmessers des Rades (hier 920 Millimeter).

9

Bremsanschrift an Reisezugwagen ohne Umstellvorrichtung

Anrechenbar ist das angeschriebene Bremsgewicht des Wagens oder, wenn dieses fehlt, das Eigengewicht des Wagens.

10

Bremsanschrift an Reisezugwagen mit Umstellvorrichtung

11

Bremsanschrift an Reisezugwagen mit selbsttätiger Lastabbremsung

Anrechenbar ist das Gesamtgewicht, höchstens jedoch das angegebene maximale Bremsgewicht. Ist in der Anschrift zusätzlich zum Bremsgewicht das Bremsverhältnis angegeben, so gilt dieses angeschriebene Bremsverhältnis unabhängig der Beladung.

12

Vom Boden aus bedienbare Feststellbremse (Fbr)Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr)Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr)

Weitere Beispiele:

Güterwagen Bremsgewicht der Handbremse

Bremsgewicht

Verfügt ein Wagen über eine Handbremse, wird das Bremsgewicht der Handbremse direkt unterhalb der angegebenen Eigenmasse angeschrieben.
Dabei wird durch die Art der farblichen Umrandung unterschieden, ob es sich um eine Feststellbremse oder eine Handbremse handelt.

Roter Rahmen (oben):
= Vom Boden aus bedienbare Feststellbremse (Fbr).

Weißer Rahmen (mitte) oder

schwarzer Rahmen (unten):
= Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr).

13

Festhaltekraft

Festhaltekraft

Die Festhaltekraft ist die Kraft, mit der ein auf ebenem, geradem Gleis stehendes Fahrzeug bei angelegter Handbremse gezogen werden muss, damit es zu rollen beginnt. Voraussetzung ist, dass die Handbremse mit der nominalen Betätigungskraft angezogen wurde.

Die Festhaltekraft wird in Kilonewton (kN) angegeben.
Ein Kriterium für die Ermittlung der Festhaltekraft ist die Art der Bremsklotzsohlen.
Im Abbildungs-Beispiel beträgt die Festhaltekraft das 1,75-fache des Bremsgewichts.
Bei doppelter Anschrift von Bremsgewicht und Festhaltekraft hat das Bremsgewicht keine Gültigkeit und die Festhaltekraft ist anzurechnen.

Beispiel links (von oben nach unten):

  • Eigenmasse des Wagens = 17.500 kg,

  • Bremsgewicht der Feststellbremse = 20,0 t,

  • Festhaltekraft der Feststellbremse = 9,4 kN

14

Knickwinkel

Knickwinkel

Diese Anschrift ist für Wagen erforderlich, wenn beim Befahren von Fähren ein Knickwinkel von weniger als 2°30′ zugelassen ist. Angeschrieben wird der Wert in Grad und Minuten für den höchstzulässigen Knickwinkel.

15

Bremsbauart

Bremsbauart

Bremsbauart

Beispiel oben links: Wagen mit einer Knorr-Bremse mit Einheitswirkung (KE), mit G/P-Wechsel und automatischer Lastabbremsung (A). Darunter die Angabe, dass die automatische Lastabbremsung bis zu einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Ladung) von 72 Tonnen wirkt.

 

 

Bedeutung der Bremsanschrift-Kürzel

> Liste der Abkürzungen für Bremsbauarten, Bremsstellungen am Bremsartwechsel sowie zusätzliche Bremseinrichtungen [hier klicken]

16

Zeichen für Wagen, die keine Ablaufberge befahren dürfen

Diese Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen „nicht ablaufen“ darf, bzw. Fahrten über den Ablaufberg verboten sind.

17

Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen

Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen

Eine Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen wegen der Bauart beim Befahren von Ablaufbergen mit einem Krümmungshalbmesser von 250 m beschädigt werden kann. Angeschrieben wird in Meter der kleinste befahrbare Halbmesser.

18

kleinste befahrbare Halbmesser. 33 Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen

Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze, von mehr als der angeschriebenen Länge in Meter, Ablaufberge befahren dürfen

In der Regel dürfen Ablaufberge von Drehgestellwagen nur befahren werden, wenn der Abstand der benachbarten, inneren Radsätze maximal 14 m beträgt. Darf dieses Maß überschritten werden, ist eine Anschrift wie im Beispiel links erforderlich. Angegeben in Meter wird der größte Abstand der benachbarten, inneren Radsätze.

19

Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen

20

Zeichen für Wagen mit Low-Low-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Low-Low-Bremssohlen

21

Handbremswirkung

Handbremswirkung

Abgebildetes Beispiel:
Die Wirkung dieser Handbremse ist bis zu einer Neigung von 1,7% gewährleistet.

22

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Verfügt ein Eisenbahnfahrzeug über mehr als eine Handbremse, ist dies anzugeben. Neben dem Symbol für eine Handbremse ist dann die genaue Anzahl angeschrieben.

23

Handbremsgewicht im Verhältnis zum Gesamtgewicht (Spindelbremse)

24

Handbremsgewicht bei Federspeicherbremse

25

Federspeicherbremse

26

Revisionsdaten

„Revisionsdaten“ / Anschrift von Untersuchungsfristen nach § 32 Abs. 2 EBO

Eine Revision ist eine technische Hauptuntersuchung welche in vorgeschriebenen Abständen durchgeführt werden muss, da das Fahrzeug sonst nicht mehr regulär im Bahnbetrieb teilnehmen darf.

Die hier angegebenen Revisionsdaten haben folgende Bedeutung:
Gültigkeitsdauer des Instandhaltungsrasters (hier 6 Jahre), Werkkennzeichen (WEX = Eberswalde) und Datum der letzten Revision (20.01.2004).
Dieses Datum, plus die Gültigkeitsdauer, ist das Datum an dem der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb verliert (hier am 20.01.2010).

27

Grundcheckraster

Grundcheckraster

Im Grundcheckraster – oder auch „Schmierraster“ genannt – wird das Datum der nächsten Untersuchung eingetragen.

28

Gewährleistung

Gewährleistungsanschrift

Für die Gewährleistung am Fahrzeug verantwortliche Firma mit den Gewährleistungsfristen.

29

Profil (Lichtraumprofil)

Profil (Lichtraumprofil)

G1-Profil = Internationales Lademaß,
G2-Profil = Deutsches Lademaß.

Eisenbahnfahrzeuge müssen Höhen- und Breitenbeschränkungen einhalten. Im europäischen Eisenbahnnetz gibt es unterschiedliche Umgrenzungsprofile, welche auch Lichtraumprofil oder Lademaß genannt.

Das deutsche Lademaß wird als G2-Profil bezeichnet (siehe Zeichnung unten rechts). Fahrzeuge mit diesem relativ großen Profil dürfen nicht, oder nur nach besonderer Vereinbarung, international verkehren.

Fahrzeuge, die dem internationalen Profil G1 entsprechen (siehe Zeichnung unten links), können weitgehend europaweit eingesetzt werden, mit Ausnahme von Großbritannien, wo ein noch kleineres Profil eingehalten werden muss.

Das Lademaß wurde bei Güterwagen früher mit einer Ladelehre kontrolliert, welche umgangssprachlich oft irrtümlicherweise als „Lademaß“ bezeichnet wird.

30

CT- und Anker-Symbol

CT- und Anker-Symbol

Das Symbol mit dem stilisierten Tunnel und der Bezeichnung „CT“ bedeutet, dass der Wagen im Eurotunnel (engl.: Channel Tunnel) zwischen Folkestone in Kent (Vereinigtes Königreich) und Coquelles nahe Calais (Frankreich) zugelassen ist.
Das Anker-Symbol bedeutet, dass der Wagen für den Fährverkehr zugelassen ist (diese Wagen wurden früher auch als „Fährbootwagen“ bezeichnet).

31

Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm (Normalspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm (Normalspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Das Zeichen befindet sich auf jeder Wagen-Seitenwand jeweils rechts.
Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.

32

Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm

Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm (Breitspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Das 120 mm breite und 55 mm hohe Zeichen befindet sich an den entsprechenden Drehgestellrahmen.

33

Automatische Kupplung

Automatische Kupplung

Sind Wagen mit einer automatischen Kupplung (AK) ausgerüstet, ist das „Zeichen für Automatische Kupplung“ an beiden Enden der Wagenseiten oder der Langträger sowie an jeder Wagenstirnseite anzubringen. Bei Wagen mit AK kann der freizuhaltende Raum (Berner Raum) partiell eingeschränkt sein.

34

Ständig gekuppelte Wagen

Ständig gekuppelte Wagen

Das Zeichen kommt zur Anwendung bei Wagen, die aus mehreren, ständig gekuppelten Elementen zusammengesetzt sind und deren Kupplung im Betrieb nicht gelöst werden darf.
Das Zeichen muss an jedem Kopfstück der zusammengekuppelten Elemente neben dem rechten Puffer angebracht werden. Ein Farbton ist nicht vorgeschrieben, muss sich jedoch von der Wagenfarbe abheben.

35

Anhebezeichen

Anhebezeichen

Das Anhebezeichen gibt es in drei Varianten und Bedeutungen. Beim dem hier gezeigten Beispiel handelt es sich um die Markierung der Stellen, an denen Hubböcke, Hebezylinder, usw. zum Anheben des gesamten Wagenkastens anzusetzen sind.

36

Erdung

Erdung / Erdungspunkt

Wagen mit Erdleitungsverbindung zwischen Rahmen und Drehgestell.

37

Auswechseln von Tragfedern

Auswechseln von Tragfedern

An Wagen mit verwindungssteifem Untergestell (z.B. Kesselwagen, Trichterwagen) muss bei Beschädigung einer Tragfeder ein paarweiser Tausch der Tragfedern vorgenommen werden.

38

Thermisch stark beanspruchbare Räder

Thermisch stark beanspruchbare Räder

Das Zeichen in Form von zwei weißen, sich gegenüberliegenden, breiten Strichen auf dem Deckel der Radsatzlagergehäuse bedeutet, dass der Radsatz mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern ausgerüstet ist.

39

 Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite

Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite

Der Buchstabe „E“ – entweder einfach, zweifach oder nicht umrandet – befindet sich auf jeder Wagenseitenwand, jeweils rechts. Das Zeichen erklärt die Übereinstimmung mit dem UIC-Merkblatt 430-1 bzw. 430-3.

40

EUROFIMA

EUROFIMA

Eisenbahnfahrzeuge, die über die Eurofima (Europäische Gesellschaft zur Finanzierung von rollendem Material) finanziert wurden, sind mit dem entsprechenden Schriftzug gekennzeichnet.

41

Heimatbahnhof

Heimatbahnhof

Als Heimatbahnhof wird ein Ort bezeichnet, zu dem ein Wagen nach der Entladung zurückgeführt werden soll.

An den Wagen sind unterschiedliche Schreibweisen zu finden. Vor dem eigentlichen Ortsnamen werden neben der ausgeschriebenen Form „Heimatbahnhof“ auch verschiedene Abkürzungen verwendet, wie z.B. Heimatbf., Heimat-Bf. oder einfach nur Bf.

Nach Cotif 1999/AVV ist die Angabe eines Heimatbahnhofs nicht mehr notwendig.

Als „Heimatwagen“ wird ein Güterwagen bezeichnet, der aus betrieblichen Gründen fest einem Bahnhof (Heimatbahnhof, s.o.) zugeordnet ist. Zu den Heimatwagen zählen, bzw. zählten z.B. Bahndienstwagen, Bahnhofswagen, Baudienstwagen, Dienstgüterwagen.

42

Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot

Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot

Für ein Fahrzeug mit diesem Zeichen besteht ein Abstoß- und Auflaufverbot. Es muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden. Es darf nicht auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.

43

Verbotsschild – Besteigen verboten

Besteigen des Wagens / Fahrzeugs verboten und

44

EBA-Plakette

EBA-Plakette

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und für deutsche sowie deutschlandweit operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).

Eine der zahlreichen Tätigkeiten des operativen Geschäfts des EBA ist die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen. Als offizielles Zeichen, dass ein Fahrzeug zugelassen ist, trägt dieses Fahrzeug eine Plakette mit einem eindeutigen Zulassungscode (als Beispiel siehe Abbildung rechts). Die letzten drei Zahlen dieser Zulassung sind in der Regel identisch mit der Ordnungsnummer des Fahrzeugs, sie können sich aber auch auf einen Teil der Fabriknummer beziehen.

45

Vorsichtig verschieben

Vorsichtig verschieben

46

Untersuchungsschild / "Messingfähnchen"

Untersuchungsschild / „Messingfähnchen“

Das Untersuchungsschild umfasst Blechplättchen (ursprünglich aus Messing), welche auf eine auf den Langträger aufgeschweißte Grundplatte geschraubt oder genietet sind. Diese geben Auskunft über die Wagennummer und Untersuchung (Art, Datum und Werkkurzzeichen).
Da in der Regel auch nach einem Umbau die ursprünglichen Plaketten am Wagen verbleiben, lässt sich so die Fahrzeug-Geschichte zurückverfolgen.

47

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Verfügt das Fahrzeug nicht über einen automatischen Lastwechsel, muss dieser manuell, entsprechend des aktuellen Gesamtgewichts umgestellt werden. Ist das Gesamtgewicht geringer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „leer“ gestellt. Ist das Gesamtgewicht gleich größer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung „beladen“ gestellt.

48

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Umstellung der geforderten Bremsart mittels gelben Kugelgriff.

Druckluftbremse dieses Fahrzeugs einschalten / ausschalten mittels rotem Schlaufengriff.

49

Bremsklötze aus Kunststoff oder Sintermetall

50

Scheibenbremsen mit (und Kunststoff-Bremsbeläge)

51

Kombinierte Scheiben- und Klotzbremsen

52

Trommelbremsen

53

RIC-Bremse (entspricht Bremsart „P“) bei Reisezugwagen im internationalen Verkehr

54

Schnellbremsbeschleuniger (Bremsverhältnis von mindestens 150% im Leerzustand) bei Reisezugwagen im internationalen Verkehr

55

Magnetschienenbremse

56

Zugsammelschiene

Zugsammelschiene

Hinweissymbol auf eine Zugsammelschiene (1500V) mit oder ohne Anschrift „50“ für 50 Hz.

57

Lautsprecherleitung

58

42-polige Vielfachsteuerleitung (SBB = System III d)

59

Zentrale Energieversorgung (inkl. Batterieladung) ab Zugsammelschiene

60

Geschlossenes WC-System

61

Vorspannlok mit elektrischer Heizung erforderlich (WRm Zürich-München).

62

Zulässige Höchstgeschwindigkeit und Zulassung für besondere Streckenabschnitte in der Schweiz

NBS: Neubaustrecke
LBT: Lötschberg Basistunnel
GBT: Gotthard Basistunnel

LAUTSPRECHERANLAGE SYSTEM „RIC“/“UIC“

63

Lautsprecher-Grundausrüstung

Einrichtung ohne Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät. Sprechstelle ist ebenfalls nicht vorhanden.

64

Lautsprecher-Vollausrüstung

Einrichtung ohne Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät. Sprechstelle ist aber vorhanden.

Wird z.B. in folgenden Fahrzeuggattungen eingesetzt:

Gepäckwagen, D, Dms (Schweiz)

65

Lautsprecher-Vollausrüstung

Einrichtung mit 8-poligem Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät (MAMG). Sprechstelle ist vorhanden.

Wird z.B. in folgenden Fahrzeuggattungen eingesetzt: RBDe 560, IC-Bt, IC 2000-Bt, IC-2000 A, AD, B, WR (Schweiz)

66

Einrichtung mit Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät (MAMG). Keine Sprechstelle vorhanden.

Wird z.B. in folgenden Fahrzeuggattungen eingesetzt: EW I, II, IV (Schweiz), Bt NPZ, BDt, Dt, DPZ Bt, AB, B

67

· Vereinfachte Lautsprecher-Grundausrüstung
mit 8polige Anschlussdose für MAMG
(Mobiles Ansage- und Musikgerät).

· Wagen verfügt nicht über Lautsprecheranlage, Verstärker und Sprechstelle.

68

S

S = Nahverkehrswagen (die im S-Bahn-Verkehr laufen können) mit Innen- und Außenlautsprecher.

FERNSTEUERUNG (UIC)

69

13-polige Steuerleitung / 12-poliges IS-Kabel (alte Bezeichnung: UIC-Kabel)

70

13-polige Steuerleitung / 12-poliges IS-Kabel und Hauptluftbehälterleitung / Speiseleitung mit 10 bar

71

13-polige Steuerleitung / 12-poliges IS-Kabel mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung

72

18-polige Steuerleitung / IS-Kabel mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung

73

18-polige Steuerleitung mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung mit seitenselektiver Türfreigabe und Rückmeldung

74

18-polige Steuerleitung mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung mit seitenselektiver Türfreigabe und Rückmeldung sowie Zugbusstation

NOTBREMSÜBERBRÜCKUNG (NBÜ)

75

· System „UIC“ über 13 oder 18-polige UIC-Steuerleitung

· System „S-Bahn Zürich“ über 13 oder 18-polige UIC-Steuerleitung

· System „S-Bahn Zürich“ über Vielfachsteuerleitung VSt6

76

System „UIC“ Notbremsüberbrückung über 9-polige Steuerleitung

ELEKTROPNEUMATISCHE BREMSSTEUERUNG

77

4-polige Durchgangsleitung

78

Vollständige Ausrüstung über 4-polige Steuerleitung

79

9-polige Durchgangsleitung

80

Vollständige Ausrüstung über 9-polige Steuerleitung

81

Vollständige Ausrüstung über 13 oder 18-polige UIC-Steuerleitung

82

Vollständige Ausrüstung und Notbremsüberbrückung vom System „UIC“ über 9-polige Steuerleitung

ECKZEICHEN AN REISEZUGWAGEN (SCHWEIZ)

83

Einsatz im EW-IV Pendelzug zugelassen

84

13-polige Steuerleitung mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung

85

Wagen mit Sprechstelle

86

Tauglichkeit für Vmax 200 km/h und für NBS-Strecken

87

Tauglichkeit für Vmax 160 km/h und für NBS-Strecken

88

Behindertengerechtes WC

89

Eigenspannungsarme Vollräder und Kunststoffbremssohlen

90

Tauglichkeit für Vmax 200 km/h und für GBT-Strecken

91

Nicht zugelassen in Pendelzügen (nicht voll kompatibel mit UIC-Steuerleitung)

92

Einsatz bei Fußballextrazug (Fußball-Sonderzug), Fenster können nicht komplett geöffnet werden.

 

02/09/2024Comments OffAnschriften | Deutschland | Eisenbahn | Europa | Farbmarkierungen | Nomenklatur | Personenwagen | Piktogramme | Reiseverkehr | Reisezugwagen | Reiszugwagenanschriften | Zeichen
Kurzzeichen & Abkürzungen (Kürzel) bei Bremsanschriften

Hier können Sie nachlesen welche kryptischen Abkürzen bei den Bremsanschriften welche Bedeutungen haben:

Beispiel:

 

Abkürzungen Bremsbauarten:

Die rot markierten Bremsbauarten sind einlösig. Alle anderen „mehrlösig“.

Was bedeutet „mehrlösig“ und „einlösig„?

EINLÖSIG
Eine einlösige Bremse kann zwar stufenweise angelegt, aber nur auf einmal gelöst werden. Eine als „einlösig“ bezeichnete Bremse lässt ein stufenweises Zurücknehmen der Bremswirkung nicht zu. Die Bremse ist „erschöpfbar“ (ist der Vorratsluftbehälter am Fahrzeug leer, wird dieser erst wieder nach dem lösen der Bremse aufgefüllt).

MEHRLÖSIG
Eine als mehrlösige Bremsen bezeichnet man eine Bremse, welche sich in mehreren Stufen anlegen und auch wieder stufenweise lösen lässt. Diese Bremse ist „nicht erschöpfbar“.


Bd: Beda
Bo: Bozik
Ch: Charmilles
Dk: Dako
Dr: Drolshammer
HiK: Hildebrand-Knorr
K: Knorr (einlösig)
KE: Knorr-Bremse mit Einheitswirkung (FALSCH ist die weitläufig bekannte Aussprache als „Knorr Einheitsbremse“!)
Kk: Kunze-Knorr
KZ: Knorr-Zweikammerbremse
M: Matrossow (einlösig)
O: Oerlikon (mehrlösig obwohl nur ein Buchstabe)
W: Westinghouse (einlösig)
WE: Westinghouse Bauart „E“
WS: Westinghouse
WS: Westinghouse-Autobremse
WU: Westinghouse Bauart „U“

 

Bremsstellungen am Bremsartwechsel:
G: langsam (ursprünglich für Güterzüge)
P: schnell (ursprünglich für Personenzüge)
R: schnell und stark (Rapid-Bremse, sofort erkenntlich an einem R in einem Rhombus) Schnellzüge
GP: Güterzug, Personenzug
PR: Personenzug, Schnellzug
GP-P2: Güterzug, Personenzug,- Personenzug P2 (nur Triebfahrzeuge)
GPR: Güterzug. Personenzug, Schnellzug
GP-P2-R: Güterzug, Personenzug, Personenzug P2, Schnellzug (nur Triebfahrzeuge)

 

Zusätzliche Bremseinrichtungen / Eigenschaften:
A: Automatische Lastabbremsung
E: Elektrische Bremse (Dynamische / Elektrodynamische Bremse)
el: Elektrische Bremssteuerung
H: Hydrodynamische Bremse (Dynamische Bremse)
M: Motorbremse (Dynamische Bremse)
Mg: Magnetschienenbremse
mZ: Mit Zusatzbremse
N: Nachbremse

02/09/2024Comments OffAbkürzungen | Bremsart | Bremsartwechsel | Bremsbauart | Bremsbauarten | Bremse | Bremseinrichtungen | Bremsstellungen | Charmilles | Dako | Druckluftbremse | einlösig | Eisenbahn | Knorr | Lastabbremsung | Magnetschienenbremse | Matrossow | mehrlösig | Oerlikon | Schienenfahrzeuge | Westinghouse | Zusatzbremse
Wagengattungen der UIC-Wagennummer von Reisezugwagen

Die 5. und 6. Ziffer in der UIC-Wagennummer beschreibt den Wagentyp, bzw. die Wagengattung von Reisezugwagen (Personenwagen).

 

Liste der Wagengattungen und deren Ziffern:

  • 00: Postwagen

  • 01: Privatwagen (1. Klasse)*

  • 02: Privatwagen (2. Klasse)*

  • 03: Privatwagen (1. und 2. Klasse)*

  • 04: Privatwagen*

  • 05: Privatwagen (Liegewagen)*

  • 06: Schlafwagen, die noch nicht in den TEN-Fahrzeugpool eingebracht sind

  • 07: Schlafwagen, die noch nicht in den TEN-Fahrzeugpool eingebracht sind, und auch noch nicht als solche kodifiziert sind

  • 08: Privatwagen (Speise-, Halbgepäck- oder Salonwagen)*

  • 09: Privatwagen (Gepäckwagen)*

* entfallen seit Einführung der TSI-Fahrzeugnummer

  • 10: 10 Abteile 1. Klasse

  • 11: 11 Abteile 1. Klasse

  • 12: 12 Abteile 1. Klasse

  • 13: dreiachsiges Fahrzeug 1. Klasse

  • 14: zweiachsiges Fahrzeug 1. Klasse

  • 15: Doppelstockwagen 1. Klasse

  • 16: Doppelstockwagen 1. Klasse

  • 17: 7 Abteile 1. Klasse

  • 18: 8 Abteile 1. Klasse

  • 19: 9 Abteile 1. Klasse

  • 20: 10 Abteile 2. Klasse

  • 21: 11 Abteile 2. Klasse

  • 22: 12 Abteile 2. Klasse

  • 23: dreiachsiges Fahrzeug 2. Klasse

  • 24: zweiachsiges Fahrzeug 2. Klasse

  • 25: Doppelstockwagen 2. Klasse

  • 26: Doppelstockwagen 2. Klasse

  • 27: 7 Abteile 2. Klasse

  • 28: 8 Abteile 2. Klasse

  • 29: 9 Abteile 2. Klasse

  • 30: 10 Abteile 1./2. Klasse

  • 31: 11 Abteile 1./2. Klasse

  • 32: 12 Abteile 1./2. Klasse

  • 33: dreiachsiges Fahrzeug 1./2. Klasse

  • 34: zweiachsiges Fahrzeug 1./2. Klasse

  • 35: Doppelstockwagen 1./2. Klasse

  • 36: Doppelstockwagen 1./2. Klasse

  • 37: 7 Abteile 1./2. Klasse

  • 38: 8 Abteile 1./2. Klasse

  • 39: 9 Abteile 1./2. Klasse

  • 45: Liegewagen 1. Klasse sowie 1. und 2. Klasse

  • 50: Liegewagen mit 10 Abteilen

  • 51: Liegewagen mit 11 Abteilen

  • 52: Liegewagen mit 12 Abteilen

  • 59: Liegewagen mit 9 Abteilen

  • 70: Schlafwagen

  • 71: Schlafwagen

  • 72: Schlafwagen

  • 74: Schlafwagen

  • 75: Schlafwagen mit 20 Plätzen

  • 76: Doppelstock-Schlafwagen

  • 78: Schlafwagen

  • 80: Steuerwagen mit Mehrzweckraum

  • 81: Halbgepäckwagen mit 1. Klasse-Abteilen

  • 82: Halbgepäckwagen mit 2. Klasse-Abteilen

  • 84: Wagen mit Mehrzweckraum oder Fahrradabteil

  • 85: Halbspeisewagen

  • 86: Doppelstockwagen (Steuerwagen, Speisewagen, Halbgepäckwagen, etc.)

  • 88: Speisewagen

  • 89: Gesellschafts- und Salonwagen

  • 92: Gepäckwagen mit Mittelgang

  • 93: dreiachsiger Gepäckwagen

  • 94: zweiachsiger Gepäckwagen

  • 95: Gepäckwagen mit Seitengang

  • 96: 2-achsige Autotransportwagen; Doppelstock-Gepäckwagen

  • 97: 3-achsige Autotransportwagen

  • 98: 4-achsige Autotransportwagen

  • 99: Bahndienstwagen

24/08/2024Comments OffAuflistung | Liste | Personenwagen | Register | Reisezugwagen | UIC | Wagengattung | Wagennummer
Fahrzeuggattungen / Gattungszeichen von Reisezugwagen

Die an den Reisezugwagen angeschriebenen Anschriften verraten viel über seine technischen Daten und geben Auskunft über Einrichtungen und Ausrüstung. Die Bedeutung der in der Anschrift verwendeten Buchstaben, Zahlen und Zeichen ist international festgelegt Dadurch ist sichergestellt, dass die für den reibungslosen und sicheren Betrieb wesentlichen Fahrzeugeigenschaften überall erkannt und in gleicher Weise verstanden werden.
Jeder Wagen besitzt eine 12stellige Wagennummer. Diese beschreibt nicht nur die grundlegenden Merkmale eines Wagens, sondern dient bei gleichen Fahrzeugen auch zu ihrer Unterscheidung.
Sämtliche Reisezugwagen sind in Gattungen eingeteilt. Diese werden mit großen Buchstaben, den Gattungsbuchstaben bezeichnet. Dabei ist eine Kombination von Gattungsbuchstaben zur Kennzeichnung von Reisezugwagen, die verschiedenen Zwecken dienen, möglich. BAHNinfos.com hat die wohl umfangreichste Liste von Gattungsbuchstaben/Gattungszeichen erstellt, welche an Reisezugwagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (sowie auch anderen Staaten) angeschrieben sein können:

Gattungszeichen

Hauptgattungszeichen:

Gemäß OTIF – Einheitliche technische Vorschrift zur Fahrzeugnummer und den entsprechenden Kennbuchstaben / ETV-Kennzeichnung.

A

Sitzwagen 1. Klasse

AD

Sitzwagen 1. Klasse mit Gepäckraum „Halbgepäckwagen“

AR

Sitzwagen 1. Klasse mit  Küche und Speiseraum „Halbspeisewagen“

AB

Sitzwagen 1. Und 2. Klasse

B

Sitzwagen 2. Klasse

BD

Sitzwagen 2. Klasse  mit Gepäckabteil „Halbgepäckwagen“

BR

Sitzwagen 2. Klasse mit  Küche und Speiseraum „Halbspeisewagen“

D

Gepäckwagen

D…

Doppelstockwagen (nur in Verbindung mit A und/oder B, z. B. DABz)

DA

Doppelstockwagen 1. Klasse (nur in Deutschland)

DB

Doppelstockwagen 1. Klasse (nur in Deutschland)

DAB

Doppelstockwagen 1. Klasse und 2. Klasse (nur in Deutschland)

DD

·         Doppelstock-Autotransportwagen (kann nur durch Nebengattungszeichen ergänzt werden, z. B. DDm) der Reisezugwagen-Bauart. Eingesetzt nur in Autoreisezüge.

·         Doppelstock-Gepäckwagen (nur bei DR)

ES

Österreich: Steuerwagen für Elektrotriebwagen

F

·         Gepäckwagen (nur in Schweden)

·         Postwagen (nur in Österreich bis 1968)

FR

Speisewagen mit Gepäckraum (nur Norwegen bis 1968)

G

Gesellschaftswagen (nur in Verbindung mit W)

KA

Schmalspurwagen 1. Klasse

KB

Schmalspurwagen 2. Klasse

KD

Schmalspurgepäckwagen

…L

Schlafwagen (nur in Verbindung mit W sowie A und/oder B)

Post…

Postwagen (zwischen „Post“ und den Nebengattgungszeichen folgt manchmal ein Leerzeichen) – nur in Deutschland und Österreich ab 1968)

BPost

Sitzwagen zweiter Klasse mit Postabteil

DPost

Gepäckwagen mit Postabteil

VS

Österreich: Steuerwagen für Verbrennungstriebwagen

W…

„Waggon“ (nur in Verbindung mit G, L und R; entfällt bei R, wenn durch A und/oder B ergänzt wird)

WR

Speisewagen / Speiseraum (nur in Verbindung mit W oder A und/oder B, z. B. WRm oder ARm)

WS, P

Pullmanwagen

WL

Schlafwagen (nur in Verbindung mit W sowie A und/oder B, z. B. WLABm)

WLA

Schlafwagen 1. Klasse

WLB

Schlafwagen 2. Klasse

WLAB

Schlafwagen 1. und 2. Klasse

AS, SR, WG

Gesellschaftswagen, Tanzwagen (bzw. Barwagen mit Tanzeinrichtung)

WGS

Sondergesellschaftswagen (Salonwagen)

K…

Schmalspurwagen (nur in Verbindung mit A, B und/oder D, z. B. KBi)

S

·         Sonderabteil (nur in Verbindung mit W oder A und/oder B, z. B. WGSmz)

·         Sonderwagen (nur Schweiz)

·         Salonwagen

Salon

Salonwagen

T

Österreich: Triebwagenbeiwagen

R

·         Speisewagen oder Personenwagen mit Speiseraum-, Buffet- oder Barabteil (Serienbuchstabe zusätzlich verwendet)

·         Speisewagen in Schweden

Le

Offener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen

Leq

Offener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit

Zugstromversorgungskabel

Laeq

Offener, 3-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit

Zugstromversorgungskabel

Z

·         Postwagen (nur Schweiz)

·         Gefangenentransportwagen / Zellenwagen

 

 


 

Nebengattungszeichen (Kennbuchstaben):

Kleine Buchstaben, sogenannte „Kennbuchstaben“, dienen zur weiteren Unterscheidung der Einrichtung und Ausrüstung eines Fahrzeuges. Sie haben folgende Bedeutungen:

 

Kennbuchstabe (oder Ziffer)

Bedeutung

Beispiel

Zusatzinfo

4

Österreich: Vierachser

B4hET

a

·         Mit Einrichtungen die den Betrieb des Abfertigungsverfahrens TAV (Technikbasiertes Abfertigungsverfahren) ermöglichen.

·         Früher: dreiachsiger Reisezugwagen

DBuza

aa

Früher: zweiachsiger Reisezugwagen

b

·         Bis 1992 bei DB: Wendezug-Befehlsleitung (geändert in „uu“)

·         Früher DR: Behelfsreisezugwagen der Baujahre 1943 bis 1945.

·         Seit 1992: Reisezugwagen mit behindertengerechter Ausrüstung (einschließlich behindertengerechtem WC).

·         Schweiz: Begleitwagen (nur in der Kombination „Db“)

Bnrzb

Bpmbz

bu

Buffet-Abteil

ARbuimz

1992 geändert in „k“

c

Abteile mit Umbaumöglichkeit der Sitzplätze in Liegeplätze (Liegewagen)

Bcm

c -> „Couchette“ (frz. = Liege)

d

Mit Einrichtung für die Fahrradbeförderung (Fahrradstellplätze) oder Mehrzweckraum.

Bpmdz

-d

Österreich: Doppelstockwagen

-dl

Österreich: Doppelstockwagen mit Steuerleitung (entfällt bei aktuellen Auslieferungen und Umzeichnungen)

-ds

Österreich: Doppelstockwagen-Steuerwagen Steuerwagen (entfällt bei aktuellen Auslieferungen und Umzeichnungen)

e

·         Bis 1986: Elektrische Heizung aus der Zugsammelschiene

·         Österreich bis 1962: Gepäckwagen mit Seitengang

Büe

Entfällt seit 1992 ersatzlos

ee (e)

Bis 1992: Wagen mit Energieversorgung aus der Zugsammelschiene (jedoch ohne elektrische Heizung).
Die Nebenzeichen e und ee standen am Ende des Gattungszeichens

Dü(e)

f

·         Reisezugwagen (Steuerwagen) mit Führerstand/Steuerabteil für den Wendezugbetrieb (36polige Steuerleitung) oder ZWS.

·         DR bis 1986: Behelfssteuerwagen (Befehlswagen) für den Wendezugbetrieb.

·         Zusätzlich zu „u“: Steuerwagen mit 34-poliger Leitung oder zeitmultiplexer Wendezugsteuerung.

BDnrzf

g

Bis ca. 2000: Durch Gummiwülste geschützter Übergang (Gummiwulstübergänge) bei Sitz-, Liege- und Schlafwagen für den Schnellzugdienst. Wurde bei Fahrzeuge die bereits das Nebengattungszeichen „m“ verwenden nicht angewandt.

Dag

Entfällt seit 1993 bei Neubauten

h

·         Energieversorgung (Batterieladung) wahlweise über Ladegerät (angeschlossen an Zugsammelschiene) oder Achsgeneratoren möglich.

·         Bei ex-DR-Wagen: Kennzeichen nicht umgebauter Nahverkehrswagen der DR-Bauart (Großraumwagen mit Gummiwulstübergängen und Mittelgang).

·         Bei Beförderung mit E-Lok oder V-Lok mit elektrischer Energieversorgung ist die Zugsammelschiene unter Spannung zu setzen. Die Art der Energieversorgung der Heizung bzw. Klimaanlage ist maßgebend für den Einsatz der Wagen auf elektrifizierten und nicht elektrifizierten Strecken.

·         (Personenwagen mit Ausrüstung für Menschen mit körperlicher Behinderung)

·         Österreich: Wagen mit elektrischer Heizung (entfällt ab 1968, ausgenommen bei Triebwagen und Schmalspurfahrzeugen)

ARmh

i

·         Zusätzlich zu „m“: ehemalige InterRegio-Wagen

·         Bis ca. 1992: Durchgangswagen mit offenen Übergängen

·         Schweiz: Wagen mit offenen Plattformen bzw. Wagen mit behindertengerechter Toilette (nur bei RhB und MGB)

Bimz

ip

Wagen mit Mittelgang, geschlossenen Plattformen und offenen Übergangsbrücken (bis 1968 ausgenommen Schmalspurwagen).

k

Reisezugwagen mit Speiseraum (Restaurant) zur Selbstbedienung, Wirtschaftraum, Küchenabteil oder Warenautomaten.

Bpmbkz

k -> Kiosk

-k

Österreich ab 1982: Wagen mit Zugführerkabine

l

·         Großraumwagen mit Mitteleinstieg und 11 B-Abteilen im Byl oder 5 B- und 5 A-Abteilen im AByl (wie m-Wagen, jedoch ohne Seitengang).

·         Österreich: Triebwagenanhänger mit Steuerleitung

AByl

l -> LS-Wagen („Leichte Schnellzugwagen“)

-l

Österreich ab 1995: wendezugfähiger Wagen

B4iph-l

m

Fernverkehrswagen mit einer Länge von mehr als 24,5 m (oder mindestens 26,4 m) mit 10 A-Abteilen im Am, 5 A- und 6 B-Abteilen im ABm, 12 B-Abteilen im Bm oder 6 B-Abteilen im BDm und Gummiwulstübergängen (außer bei DDm).

Bm

m -> Mielich, Konstrukteur der ersten UIC-X- bzw. m-Wagen

mm

Modernisierter m-Wagen (ab ca. 2016).

n

Nahverkehrswagen mit mehr als 24,5 m Länge, Großraum mit Mittelgang in der 2. Klasse (12 fiktive Abteile), 2 Mitteleinstiegen und je 3 fiktive Abteile in den Endräumen und 6 fiktive Abteile im Mittelteil, in der ersten Klasse 5 (fiktive) Abteile im Mittelteil zwischen den Einstiegen, seit 1992 außerdem mit 36-poliger ex-DB-Wendezugsteuerleitung.
Mittelgang oder Seitengang  in der 1. Klasse

Bn

o

·         Unklimatisierter Fernverkehrswagen mit weniger als für das Gattungszeichen „m“ nötigen aber vergrößerten Abteilen. Wird zusätzlich zu „m“ angeschrieben.

·         Bis 1992: Wagen ohne Sitzpolster

·         Österreich bis 1980: Wagen ohne Dampfheizung

ABom

p

·         Früher: InterCity-Großraumwagen

·         Klimatisierter Fernverkehrs- und Nahverkehrswagen mit Großraum und Mittelgang („pullman-artig).

·         Schweiz: Panoramawagen (nur bei RhB, MGB und Vorgängerbahnen)

Apmz

q

Reisezugwagen (Steuerwagen) mit Steuerabteil für Wendezugbetrieb; 34-polige ex-DR-Steuerleitung (wird seit 1991 bei Neubauten durch die Kombination …uf… ersetzt). Wird angewandt bei nichtmodernisierten Fahrzeugen, die nicht das „n“ oder „y“ tragen.

DBmqz

r

·         Hochleistungsbremse der Bauart KE-GPR, nur in Verwendung mit „n“ oder bei Postwagen („post“).

·         Früher: Schnellzugwagen mit Wagenübergängen und Speisraum für Selbstbedienung.

Bnrz

r -> „Rapid“

rl

Begleitwagen für die Rollende Landstraße

Bocmrl

rl -> „Rollende Landstraße“, entfällt seit 19__ erstzlos

s

·         Mittelgang oder Seitengang in Gepäckwagen und Personenwagen mit Gepäckabteil

·         Bei Schlafwagen: Bauart „Spezial“ mit kleine 1-Bett oder 2-Bett-Abteile

·         Bei Abteilwagen: Service-Abteil

·         Österreich bis 1962: Wagen für Expressgut

·         Schweiz: Panoramawagen (von Superpanoramic-Express, nur bei MOB)

BDms, WLABsm

-s

Österreich: Steuerwagen für Wendezugbetrieb

B4iph-s

/s

Österreich: Wagen für die schmalspurigen Zahnradbahnen

t

·         Wagen für Turnuszüge

·         Großraumwagen mit Sitzplätzen und Mittelgang

·         Schweiz: Steuerwagen für Pendelzüge

WGtmh

Entfällt seit 1998

tr

DR: Wagen mit Traglastenabteil

u

Reisezugwagen für den Wendezugbetrieb, die mit einer 34 Poligen Steuerleitung ausgerüstet sind (ex DR).

DBuza

ü

Schweiz & Österreich bis 1968: Wagen mit geschlossenem Übergang

uu

Reisezugwagen mit 36-poliger ex-DB-Wendezugsteuerleitung für den Wendezugbetrieb, die mit einer 36 Poligen Steuerleitung ausgerüstet sind (ex Deutsche Bundesbahn). Bei „n“ ist diese Eigenschaft bereits inkludiert.

Bduu

v

·         Klimatisierter Abteilwagen mit weniger als für „m“ notwendigen Abteilen (11 statt 12 bei Bm, 6/4 statt 6/5 bei ABm, 9 statt 10 bei Am).

·         Früher bei DR-Doppelstockwagen von 1970-1992 (ehemals „DB13“): Vierteilige Doppelstock-Einheit, verbunden über Jacobsdrehgestelle

·         Klimatisierte Fernverkehrswagen mit vergrößerten Abteilen.

·         Fahrzeug mit Fahrradabteil

Avmz

w

·         Bis 1977: Versuchsfahrzeug in Leichtbauweise

·         Seit 2012: Fernverkehrswagen mit erheblich verringerter Abteilanzahl (9 statt 12 bei Bm).

·         Früher: Sitzpolster auch in der 2. Klasse

·         DR 1970 – 1995: leichte Durchgangswagen bis 32 t Eigenmasse

·         Österreich: Wagen mit Webasto-Eigenheizung (bei Triebwagenanhängern nicht angeschrieben).

Bwümz

Bwmz

x

·         S-Bahn-Wagen / Wendezugwagen in Sonderbauart mit 24,5 m Länge, 3 Mitteleinstiegen, Großraum mit Mittelgang in der 1. und 2. Klasse, zentraler elektrischer Energieversorgung aus der Zugsammelschiene, Mitteleinstiegen sowie Hochleistungsbremse der Bauart KEGPRA ep. („x-Wagen“).

·         1992-2000 bei Doppelstockwagen: Zweiteilige Doppelstock-Einheit, verbunden über Jacobsdrehgestelle.

·         Österreich ab 1962: Gepäckwagen für Expressgut

ABx

y

·         Nahverkehrswagen mit mehr als 24,5 m (oder mehr als 26,4 m) Länge, Großraum mit Mittelgang in der 2. Klasse, 2 Mitteleinstiegen, je 3 fiktiven Abteilen in den Endräumen und 5 fiktiven Abteilen im Mittelteil (gesamt 11 fiktive Abteile) zwischen den Einstiegen. Geeignet für Wendezugbetrieb mit 34-poliger Steuerleitung.

·         Früher: Großraumwagen mit Mittelgang

·         Österreich: Wagen mit Buffetabteil

Byuuz

z

·         Reisezugwagen mit zentraler elektrischer Energieversorgung aus der Zugsammelschiene ohne Achsgeneratoren (gilt nicht in Verbindung mit x).

·         DR 1970-1992: zweiteilige Doppelstockeinheit (vormals „DB7“)

Bomz

24/08/2024Comments OffAuflistung | Fahrzeuggattungen | Gattungen | Gattungstyp | Gattungszeichen | Kennbuchstaben | Liste | Nebengattungszeichen | Personenwagen | Reisezugwagen
Kodierung der Geschwindigkeit und Energieversorgung in der UIC-Wagennummer von Reisezugwagen

Die 7. und 8. Ziffer in der UIC-Wagennummer beschreibt die max. zulässige Geschwindigkeit und Heizung (Energieversorgung) von Reisezugwagen (Personenwagen).

 

Tabelle der Kodierung der Geschwindigkeit und Energieversorgung

(Aufstellung unvollständig)

Ziffer

Vmax.

Dampf

1000 V 16,7 Hz

1500 V 50 Hz

1500 V DC

3000 V DC

Eigen-

heizung

00

120 km/h

x

x

x

x

03, 04

120 km/h

05

120 km/h

x

06

120 km/h

x

x

x

07

120 km/h

x

x

08

120 km/h

x

10

120 km/h

x

x

x

x

x

11, 12, 13, 14,

15

120 km/h

x

x

16

120 km/h

x

x

x

x

17

120 km/h

x

x

x

18, 19

120 km/h

x

x

20, 21, 22, 23,

24, 25

120 km/h

x

26, 27, 28

120 km/h

x

x

29

120 km/h

x

30

140 km/h

x

x

x

x

33, 34, 35

140 km/h

x

36

140 km/h

x

x

x

37

140 km/h

x

x

38

140 km/h

x

39

140 km/h

x

x

40, 41, 42, 50,

51, 52

140 km/h

x

x

x

x

x

43, 45, 53, 54

140 km/h

x

x

46, 56

140 km/h

x

x

x

x

47, 57

140 km/h

x

x

x

48, 58

140 km/h

x

x

59

140 km/h

x

x

x

60, 61, 62, 63,

64, 65, 66, 67,

68

140 km/h

x

69

140 km/h

x

70

160 km/h

x

x

x

x

73, 75

160 km/h

x

76

160 km/h

x

x

x

77

160 km/h

x

x

78

160 km/h

x

80, 81

160 km/h

x

x

x

x

x

84

160 km/h

x

85

160 km/h

x

x

87

160 km/h

x

x

x

88

160 km/h

x

x

89

160 km/h

x

90, 91

200 km/h

x

x

x

x

92

200 km/h

x

x

x

x

x

93

200 km/h

x

x

94, 95

200 km/h

x

99

200 km/h

x

 

21/08/2024Comments OffEnergieversorgung | Geschwindigkeit | Heizung | Kodierung | Personenwagen | Reisezugwagen | UIC | Wagengattung | Wagennummer | Wagentyp | Ziffern
Halterkurzzeichen Schienenfahrzeuge / VKM der EU/OTIF

Die Liste der Halterkurzzeichen für Schienenfahrzeuge befindet sich im Fahrzeughaltercode-Register „VKM“ (Vehicle Keeper Marking Register) der European Union Agency for Railways und OTIF.

Die aktuellste Liste kann hier runterladen werden: https://www.era.europa.eu/domains/registers/vkm_en

21/08/2024Comments OffEisenbahn | European Union Agency for Railways | Fahrzeughaltercode | Halterkurzzeichen | Liste | OTIF | Register | Schienenfahrzeuge | VKM
Austauschverfahren Schienenfahrzeuge nach UIC

Im Austauschverfahren werden die grundlegenden Informationen zum jeweiligen Wagen angegeben. Dies sind grob gesagt der Verwendungszweck und die Zulassung.

Geschichtlicher Hintergrund:
Um in technischer wie auch betrieblicher Sicht den grenzüberschreitenden Verkehr für Güterwagen zu vereinfachen, wurde schon 1922 ein Abkommen (RIV) zwischen verschiedenen europäischen Eisenbahnen geschlossen. Ein ähnliches Abkommen (PPW) existiert für einige osteuropäische und asiatische Staaten.

Um den Leerlauf von Güterwagen zu minimieren, haben einige westeuropäische Eisenbahnen 1951 einen Wagenpark (RIV-EUROP) gebildet, der vorsieht, dass Güterwagen anderer Mitgliedsbahnen wie eigene genutzt werden können. Für Kühlwagen ist der Pool INTERFRIGO gebildet worden. Einen ähnlichen Pool (OPW), der von 1964 bis 1990 existierte, hatten die sozialistisch geführten Staatsbahnen als Unterorganisation des RGW gebildet.

Die internationale Verwendbarkeit hat dort ein Ende, wo Eisenbahnstrecken verschiedener Spurweiten aneinandergrenzen. Um diesem Umstand zu begegnen wurden Fahrzeuge mit variabler Spurweite oder Austauschradsätzen / Austauschdrehgestellen entwickelt. Diese Voraussetzungen der Radsätze wurden ebenfalls in den Code hineingearbeitet. Alle RIV-Güterwagen (01 – 06, 11 – 16, 21 – 26, 31 – 36), deren Austauschcode einer geraden Zahl entspricht, sind im laufenden Betrieb auf zwei oder mehreren Spurweiten einsetzbar – ungerade Zahlen kennzeichnen Wagen mit einer festgelegten Spurweite.

Verwendung

  • gemeinschaftlich betriebener Wagenpark nach RIV-EUROP, INTERFRIGO oder OPW – 1. Stelle 0 oder 1

  • im grenzüberschreitenden Verkehr international auf dem Gebiet von nur RIV oder RIV und PPW einsetzbar – erste Stelle 2 oder 3

  • nicht oder nur mit Sondervereinbarung international einsetzbar – erste Stelle 4 oder 8

Eigentumsmerkmal RIV und PPW

  • bahneigener Wagen – zweite Stelle 1 oder 2

  • Privatwagen – zweite Stelle 3 oder 4

  • vermietet und als Privatwagen eingestellter Wagen – zweite Stelle 5 oder 6

Eigentumsmerkmal PPW ohne RIV

  • bahneigener Wagen – zweite Stelle 7 oder 8, wenn 1. Stelle 2 oder 3

  • Privatwagen – zweite Stelle 9, wenn erste Stelle 2, 3, 4 oder 8

  • vermietet und als Privatwagen eingestellter Wagen – zweite Stelle 7 oder 8, wenn erste Stelle 4 oder 8

Radsätze

  • Wagen mit Einzelradsätzen – erste Stelle 0, 2 oder 4

  • Wagen mit Drehgestellen – erste Stelle eine 1, 3 oder 8

  • Wagen mit festgelegter Spurweite – zweite Stelle eine 1, 3, 5 oder 7 (9 nur bei PPW in Verbindung mit erster Stelle 2 oder 3)

  • Wagen mit variabler Spurweite – zweite Stelle eine 2, 4, 6 oder 8 (9 nur bei PPW in Verbindung mit erster Stelle 4 oder 8)

Ausnahmen

  • 10 – Werkswagen und Versuchswagen mit festgelegter Spurweite und Einzelradsätzen oder Drehgestellen

  • 40 – bahneigene Dienstwagen mit festgelegter Spurweite und Einzelradsätzen

  • 80 – bahneigene Dienstwagen mit festgelegter Spurweite und Drehgestellen

  • 00, 20, 30, 09, 19 bleiben frei

  • 41, 43, 45, 81, 83, 85 – Wagen mit variabler oder festgelegter Spurweite, die international durch Sondervereinbarungen einsetzbar sind

  • 42, 44, 46, 82, 84, 86 – Wagen mit variabler oder festgelegter Spurweite, die nicht international einsetzbar sind

 


Bedeutung der jeweiligen Kennziffern (Aufstellung unvollständig):

00

Fahrzeug ist ausgemustert

50

Reisezugwagen ohne RIC für den Binnenverkehr*

51

Reisezugwagen mit RIC

52

Reisezugwagen mit RIC, umspurbar

53

?

55

Privater Reisezugwagen ohne RIC für den Binnenverkehr*

56

Privater Reisezugwagen mit RIC

57

Wagen für den Verkehr mit Bahnen der OSShD zugelassen

60

Bahndienstwagen der Reisezugwagenbauart ohne RIC*; zeitweise auch angewendet für klimatisierte Fernverkehrswagen ohne RIC*

61

Klimatisierter Fernverkehrsreisezugwagen mit RIC

62

Klimatisierter Fernverkehrsreisezugwagen mit RIC, umspurbar

63

Bahndienstwagen der Reisezugwagenbauart mit RIC

65

Autotransportwagen der Güterwagenbauart ohne RIC*

70

Druckertüchtigte, klimatisierte Reisezugwagen ohne RIC*

71

Schlafwagen des internationalen TEN-Fahrzeugpools

73

Druckertüchtigte, klimatisierte Reisezugwagen mit RIC

75

Reisezugwagen privater Einsteller

* Auslandszulassungen nach besonderer Vereinbarung (im RIC-Raster angeschrieben)

21/08/2024Comments OffAnschrift | Austauschverfahren | Fahrzeuganschrift | Güterwagen | Liste | Personenwagen | Schienenfahrzeuge | Tabelle | UIC | Wagenanschrift | Waggons
Online-Quiz / Lernkarten „ESTW Anpassungsfortbildung“

Dieses Quiz enthält Fragen zum Thema „ESTW“ im Rahmen der Fortbildung vom Fahrdienstleiter/Zugverkehrssteuerer zum ESTW-Fahrdienstleiter, welche in den Abschluss-LEK oder bei der örtlichen Abschlussprüfung am Bedienplatz gefragt werden können.
Es können mehrere Antwortmöglichkeiten richtig sein.
Aktuell sind ca. 30 Fragen zu diesem Thema online.


1.

ESTW:
Wann wird das Einstellen einer Fahrstraße abgewiesen?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

2.

ESTW:
Welche Aussage trifft ein rotierender Aktualitätsmelder?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

3.

ESTW:
Wann wird das Bedienkommando „WLE“ abgewiesen?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

4.

ESTW:
Was sind Bedienkommandos die gleisbezogen am Hp-BÜ mit Halbschranken zu finden sind?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

5.

ESTW:
Wie entsteht eine Fehlnummer?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

6.

ESTW:
Welche drei Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Blocksignal beim Zentralblock in die Fahrtstellung gelangt?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

7.

ESTW:
Welche Bedienhandlungen kommen nur am Relaisblock vor?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

8.

ESTW:
Wann beginnt ein Zielfestleger zu blinken (nicht warum) ?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

9.

ESTW:
Wann erscheint beim Einstellen einer Zugfahrstraße KEINE grüne Vorschaulinie?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

10.

ESTW:
Welche Melder sind beim Bedienen von BEFA immer zu prüfen?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

11.

ESTW:
Nennen Sie elf (11) Bedingungen, damit eine Fahrstraße bis FÜM Ruhelicht einläuft.

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.

ESTW:
Was sind Anforderungen oder Bedingungen im Zusammenhang mit der FP?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

13.

ESTW:
Was sind Ursachen weswegen eine Fahrstraße abgewiesen wird?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

14.

ESTW:
Was sind Bezeichnungen von Elementgruppen und ihre Bedeutung?
Beispiel: „14W3″: „W“ für Weichen, Gleissperren, Schlüsselsperren

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.

ESTW:
Mit welchem Bedienkommando lassen sich mehrere Merkhinweise auf einmal löschen?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

16.

ESTW:
Nennen Sie sieben Gründe für einen blinkenden FÜM.

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17.

ESTW:
Der Sammelmelder DS blinkt rot und im PSI-Spiegel erscheint „DOKU-QUITTUNGSVERFAHREN GESTOERT“.
Wie ist nun zu handeln?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

18.

ESTW:
Wann lässt sich mit dem Kommando DA ein Durchrutschweg erst auflösen?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

19.

ESTW:
Welche Elementgruppen haben keinen Kennbuchstaben?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

20.

ESTW:
Wo finden Sie einen sogenannten Annäherungsverschluss, wann wirkt er und wie kann eine so verschlossene Fahrstraße aufgelöst werden?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

21.

ESTW:
Die KF-Fähigkeit sinkt auf unter 1 Stunde, d.h. in Kürze läuft die Ausfalloffenbarungszeit ab. Welchem Melder können Sie dies wo entnehmen?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

22.

ESTW:
Nennen Sie fünf mögliche Auswirkungen nach erfolgreicher HU an allen erforderlichen Elementen.

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23.

ESTW:
Nennen Sie vier mögliche Ursachen, warum ein Zentralblocksignal nicht auf Fahrt gelangt.

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

24.

ESTW:
Wie sieht der Einschaltmelder eines FÜ-BÜ aus?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

25.

ESTW:
Das Bedienkommando ZLA befindet sich an welchen Elementen?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

26.

ESTW:
Was sind KF-pflichtige Bedienhandlungen, die in der Berü vorgenommen werden können?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

27.

ESTW:
Was sind Gründe für einen blinkenden FÜM?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

28.

ESTW:
Wie sind die vier Auflösetakte einer befahrenen Zugstraße?

 

Wählen Sie die richtige(n) Antwort(en) aus:

 

 

 

 

 





19/08/2024Comments OffAnpassungsfortbildung | Bedienplatz | eSTW | Fahrdienstleiter | Fragen | Fragenkatalog | Lernkarten | online | Prüfung | Quiz | Weiterbildung | Zugverkehrssteuerer
Befehlsvordruck der DB für Tf und Fdl – ausfüllbar / beschreibbar im Dokument

Vordruck „Befehle“ gemäß Ril 408.0411 V01, elektronisch ausfüllbar im Dokument.

> Hier den digital ausfüllbaren Befehlsvordruck herunterladen

 

Weitere Links zu dem Thema:
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15/08/2024Comments Offausfüllbar | Befehl | Befehle | Befehlsvordruck | beschreibbar | DB | Deutsche Bahn | Digital | elektronisch | Vordruck