Hier finden Sie eine Auflistung aller festgeschriebenen Definitionen und Begriffe im deutschen Eisenbahnsystem gemäß den Richtlinien der DB AG und den Vorschriften der EBO/ESO mit den Anfangsbuchstaben V bis Z.
Alphabetisch gelistet nach Anfangsbuchstaben: A-E F-M N-U V-Z
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Definition „Verfügbarkeitshinweis“ im Bahnbetrieb
Ein Verfügbarkeitshinweis ist der Eintrag in einem Gleisabschnitt, der aussagt, dass das Gleis nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden kann bzw. aus einem dispositiven Grund gesperrt ist.
Ril 482.0009
Definition „Verkehrstauglichkeit“ im Bahnbetrieb
Ist der Zustand von Wagen und deren zugehörigen Bauteile für einen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck, der ihre Bedienung und Benutzung ohne wesentliche Behinderung, ohne Verletzung bzw. Beschädigung für Personen und/oder Sachen zulässt.
Definition „Vergreifschutz“ im Bahnbetrieb
Der Vergreifschutz verhindert das unbeabsichtigte Bedienen einer Taste.
Ril 482.0009
Definition „Verlassensfeststellung“ im Bahnbetrieb
Die Verlassensfeststellung umfasst die Prüfung, dass Zugfolgeabschnitte oder einzelne Gleisabschnitte von Fahrzeugen geräumt sind.
Bei der Verlassensfeststellung wird das Freisein durch das Auswerten der ordnungsgemäß wirkenden Einrichtungen des Streckenblocks oder der Gleisfreimeldeanlage oder, wo diese nicht vorhanden sind, durch das Auswerten von Einträgen und Meldungen geprüft.
Ril 408.0101A01
Definition „Verschieben“ im Bahnbetrieb
Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Menschenkraft oder durch einen Antrieb, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht.
Ril 408.0101A01
Definition „Verschlussmelder“ im Bahnbetrieb
Der Verschlussmelder zeigt an, dass das Element in einer Fahrstraße verschlossen ist.
Solange der Melder leuchtet, kann eine Weiche, Kreuzung oder Gleissperre nicht umgestellt werden.
Ril 408.0101A01
Definition „Versuchsfahrten“ im Bahnbetrieb
Versuchsfahrten sind Fahrten, die nach abweichenden Regeln verkehren. Diese sind in einer Fahrplananordnung gegeben.
Ril 408.0101A01
Definition „Virtuelle Blockstelle“ im Bahnbetrieb
Virtuelle Blockstellen sind eingerichtet an Stellen, die mit einem allein stehenden Signal Ne 14 oder einem Blockkennzeichen gekennzeichnet sind.
Bei LZB sind virtuelle Blockstellen außerdem eingerichtet für Fahrten auf dem Gegengleis in Höhe des Blocksignals einer Abzweigstelle oder in Höhe des Einfahrsignals eines Bahnhofs.
Ril 408.0101A01
Definition „Wagen“ im Bahnbetrieb
Wagen werden eingeteilt in
• Reisezugwagen
– Personenwagen
– Reisezuggepäckwagen
– Autoreisezugwagen
– Postwagen
• Güterwagen
Ril 408.0101A01
Definition „Weiche“ im Bahnbetrieb
Eine Weiche ist ein Fahrwegelement, das schienengebundenen Fahrzeugen ohne Fahrtunterbrechung das Wechseln von einem Gleis auf ein anderes ermöglicht.
Ril 482.0009
Definition „Weichenlaufkette“ im Bahnbetrieb
Eine Weichenlaufkette ist ein Zusammenschluss von Weichen, Gleissperren und Kreuzungen, deren automatische Ansteuerung gleichzeitig gesperrt oder entsperrt werden kann.
Ril 482.0009
Definition „Weichenselbstlauf“ im Bahnbetrieb
Weichenselbstlauf ist die Bezeichnung für die beim Einstellen einer Fahrstraße automatisch erfolgende Ansteuerung aller beteiligten Weichen, Kreuzungen und Gleissperren zum Umstellen in die erforderliche Stellung.
Ril 482.0009
Definition „Weichenverschluss“ im Bahnbetrieb
Der Begriff Weichenverschluss wird in der Signaltechnik zweimal verwendet.
1. Verschließen einer Weiche in einer Fahrstraße
Verschließen einer Weiche, eines Riegels, einer Gleissperre oder eines Sperrsignals in der für die eingestellte Fahrstraße erforderlichen Stellung.
2. Sammelbegriff für Zungen- und Herzstückverschlüsse
Weichenverschlüsse gewährleisten den dichten Schluss zwischen der anliegenden Zungenspitze bzw. der beweglichen Herzstückspitze und der Backen- bzw. Flügelschiene und sorgen dafür, dass die anliegende Zunge bzw. bewegliche Herzstückspitze in deren gesamter Länge in genauer geometrischer Lage fixiert wird.
Ril 482.0009
Definition „Weichenwärter“ (Ww) im Bahnbetrieb
Weichenwärter wirken bei der Durchführung des Rangierens mit. Sie verständigen beim Rangieren Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter, benachbarte Weichenwärter, Schrankenwärter oder Fahrdienstleiter. Sie stimmen beim Rangieren Fahrzeugbewegungen zu. Verständigung und Zustimmung entfallen, wenn in Ortsstellbereichen rangiert wird.
Weichenwärter können an der Durchführung von Zugfahrten beteiligt sein.
Fahrdienstleiter und Weichenwärter sind in der Richtlinien 408.01-06 und 408.48 zusammenfassend in Kurzform auch als „Bediener“ angesprochen.
Ril 408.0101A01
Definition „Wendezüge“ im Bahnbetrieb
Wendezüge sind vom Führerraum an der Spitze aus gesteuerte Züge, deren Triebfahrzeuge beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zuge beibehalten.
Ril 408.0101A01
Definition „Zählwerk“ im Bahnbetrieb
Das Zählwerk ist eine technische Einrichtung zum Zählen nachweispflichtiger Bedienhandlungen.
Ril 482.0009
Definition „Zielentfernung“ im Bahnbetrieb
Die Zielentfernung ist die Entfernung zum Ort, an dem die Geschwindigkeit eines Zuges gleich oder niedriger sein muss als die vorgegebene Zielgeschwindigkeit.
Ril 408.0101A01
Definition „Zielfestlegemelder“ im Bahnbetrieb
Der Zielfestlegemelder zeigt an, dass Zugstraßenbedingungen vorliegen.
Ril 482.0009
Definition „Zielfestlegemelder“ (ZFM) im Bahnbetrieb
Der Zielfestlegemelder zeigt an, dass Zugstraßenbedingungen vorliegen.
Ril 482.0009
Definition „Zielgeschwindigkeit“ im Bahnbetrieb
Die Zielgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die am durch die Zielentfernung vorgegebenen Ort erreicht sein muss.
Die Zielgeschwindigkeit 0 km/h zeigt einen zu erwartenden LZB-Halt oder ETCS-Halt an.
Ril 408.0101A01
Definition „Zufahrtsicherungssignal“ im Bahnbetrieb
Ein Zufahrtsicherungssignal ist das letzte Hauptsignal vor einer Strecke mit ETCS-Level 2 ohne Hauptsignale.
Ril 408.0101A01
Definition „Züge“ (Z) im Bahnbetrieb
Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind.
Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, welche Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind.
Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.
Ril 408.0101A01
Definition „Züge des Gelegenheitsverkehrs“ im Bahnbetrieb
Züge des Gelegenheitsverkehrs sind Züge, die auf besondere Anordnung an bestimmten Tagen
– nach einem im Voraus festgelegten und bekannt gegebenen Fahrplan (Bedarfszüge) oder
– nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan verkehren.
Ril 408.0101A01
Veralteter Begriff ist „Sonderzüge“.
Definition „Zugfahrt mit besonderem Auftrag“ (ZmbA) im Bahnbetrieb
Eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag ist eine Zugfahrt, die der Fahrdienstleiter nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einem daraus abgeleiteten Auftrag LZB-Fahrt bzw. einer ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS zulassen kann oder darf.
An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals der entsprechende Fahrtmelder.
Ril 408.0101A01
Definition „Zugfolgeabschnitte“ im Bahnbetrieb
Die Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur eingelassen werden darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis zur nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht wird.
Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.
Ril 408.0101A01
Definition „Zugfolgestellen“ (Zfst) im Bahnbetrieb
Die Zugfolgestellen begrenzen Zugfolgeabschnitte und regeln die Folge der Züge auf der freien Strecke.
Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.
Ril 408.0101A01
Definition „Zuglenksignal“ im Bahnbetrieb
Ein Hauptsignal wird als Zuglenksignal bezeichnet, wenn es über die Zuglenkung gestellt wird.
Ril 482.0009
Definition „Zuglenkung“ im Bahnbetrieb
Die Zuglenkung ist eine technische Einrichtung in Stellwerken zur automatisierten Einstellung von Zugstraßen. Fahrstraßen werden selbsttätig gewählt und die Stellbefehle werden zeitgerecht ausgegeben.
Ril 482.0009
Definition „Zuglenkziffer“ im Bahnbetrieb
Die Zuglenkziffer ist eine der Zugnummer vorangestellt Ziffer, die die Einstellung einer bestimmten Zugstraße bewirkt.
Ril 482.0009
Definition „Zugmeldestellen“ (Zmst) im Bahnbetrieb
Zugmeldestellen sind diejenigen Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf der freien Strecke regeln.
Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind stets Zugmeldestellen.
Ril 408.0101A01
Definition „Zugbegleiter, Zugbegleitpersonal“ (Zub) im Bahnbetrieb
Zum Zugbegleitpersonal, den Zugbegleitern, zählen Zugführer und Zugschaffner.
BRW.0102 Glossar
Definition „Zugpersonal“ (Zp) im Bahnbetrieb
Das Zugpersonal besteht aus dem Triebfahrzeugführer (Tf) und weiterem mit sonstigen betrieblichen Aufgaben im Zug betrautem Personal des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU).
Ril 408.0101A01
Zum Zugpersonal zählen das Triebfahrzeugpersonal und das Zugbegleitpersonal.
BRW.0102 Glossar
Definition „Zugstraße“ im Bahnbetrieb
Die Zugstraße ist ein technisch gesicherter Fahrwege für eine Zugfahrt. Die technische Sicherung umfasst den Ausschluss aller sicherungstechnisch beeinflussbaren Gefährdungsmöglichkeiten.
Ril 482.0009
Definition „Zungenverbindungsstange“ im Bahnbetrieb
Die Zungenverbindungsstange auch „Schieberstange“ genannt, verbindet die Weichenzungen miteinander und ist über die Stellstange mit dem Antrieb der Weiche verbunden.
Ril 482.0009
Definition „Zuständigkeitsbezirk“ im Bahnbetrieb
Der Zuständigkeitsbezirk ist der Teil einer Signalanlage, in dem ein Bediener (Fahrdienstleiter oder Weichenwärter) für die Bedienungen der Signalanlage betrieblich verantwortlich ist.
Sind in einer Unterzentrale mehrere Bediener gleichzeitig tätig, ist die Zuordnung durch den Zuständigkeitsbezirk geregelt.
Ril 482.0009
Definition „Vorgesetzte“ im Bahnbetrieb
Vorgesetzte sind die Personen innerhalb der Organisationsstruktur, denen die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnete Personen zu erteilen.
BRW.0102 Glossar
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