Laufende Nummer
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Anschriften und Zeichen
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Bedeutung/Beschreibung/Erklärung
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ALLGEMEINE ANSCHRIFTEN
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1
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Zeichen für Länge über Puffer
Fahrzeuglänge mit entspannte Puffer in Meter.
Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Die Länge des Wagens über die Puffer ist in Metern [m] anzuschreiben. Bei Wagen, die aus mehreren ständig gekuppelten Elementen bestehen (Wageneinheiten), ist die Gesamtlänge des Wagens anzuschreiben.
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2
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Zeichen für Eigenmasse
Leergewicht des Fahrzeugs in Kilogramm
Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Eigengewicht
(Bei einem direkt unterhalb der Eigenmasse angeschriebenes Gewicht, handelt es sich um das Bremsgewicht der Handbremse.)
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3
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Zeichen für Abstände
Anordnung: An jedem Langträger rechts bzw. an den Langträgern der Drehgestelle (es genügt, wenn das Zeichen auf der Wange des linken Drehgestells jeder Wagenseite angebracht wird) oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Angeschrieben wird der Abstand
– zwischen den Endradsätzen in Drehgestellen und von Wagen ohne Drehgestelle;
– zwischen den Drehzapfen von Drehgestellwagen.
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4
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Bild 1)

Bild 2)
Bild 3)

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Bild 1 & 2)
Fahrzeug ist nicht RIV-fähig
Wagen entspricht nicht den Normen des RIV, ist aber aufgrund von Sondervereinbarungen auf den Strecken der angeschriebenen Bahnverwaltungen verwendungsfähig.
Bild 3)
Zulassungsraster für Fahrzeuge ohne TEN- Kennzeichnung
Fahrzeuge, die nicht für den Betrieb in allen Mitgliedstaaten genehmigt sind, benötigen eine Kennzeichnung zur Angabe der Mitgliedstaaten, in denen sie genehmigt sind. Die Liste der genehmigenden Mitgliedstaaten sollte gemäß einer der folgenden Zeichnungen angegeben werden, in denen D für den Mitgliedstaat steht, der die erste Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Deutschland), und F für den zweiten Mitgliedstaat, der eine Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Frankreich). Die Mitgliedstaaten sind mit den Codes gemäß Anhang P.4 anzugeben. Dies kann Fahrzeuge betreffen, die die TSI erfüllen oder die sie nicht erfüllen. Diese Fahrzeuge haben als erste Ziffer der in Anhang P.6 festgelegten Zahlencodes den Code 4 oder 8.
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5
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Zeichen für Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser mehr als 35 m betragen
Halbmesser (Radius) des kleinsten befahrbaren Bogens bei Drehgestellwagen in Meter.
Die Anschrift ist nur erforderlich bei Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser größer als 35 m ist.
Bei der oberen Abbildung beträgt der kleinste befahrbare Halbmesser 120 m.
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Angeschrieben wird der kleinste befahrbare Bogenhalbmesser.
Bemerkung: Diese Angaben beziehen sich bei Wagen mit Sondereinrichtungen, z. B. Tiefladewagen, auf die Mittelstellung der Seitenverschiebeeinrichtung und/oder den größten Drehzapfenabstand.
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6
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Warnzeichen für Hochspannung (Blitzpfeil)
erstes Bild (Farben):
1) schwarz auf gelbem Grund
2) gelb auf dunklem oder rot auf hellem Grund
Der sogenannte “Blitzpfeil” wird an Wagen mit Aufstiegstritte oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und in einer Höhe angebracht, dass er vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Das Warnzeichen ist bei Wagen anzubringen, deren oberster Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2.000 mm über SO liegt.
Anordnung: An Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und zwar in einer Höhe, dass das Zeichen vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann; anzubringen bei Wagen, bei denen der oberste Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2000 mm über der Schienenoberkante liegt.
Bedeutung: Warnung vor Hochspannung! Halt! Betreten eines besonderen Gefahrenbereiches. Nur Befugte dürfen unter Beachtung geeigneter Schutzmaßnahmen in diesem besonderen Gefahrenbereich arbeiten oder sich dort aufhalten.
Bemerkung: Die Größe des Zeichens richtet sich nach der Stelle, wo es angebracht wird.
Vereinbartes Warnungszeichen für Wagen
Mindesthöhe des Piktogramms: 175 mm
Spiegelung ist erlaubt.
(Quelle: DB DV306)
Historisch: Nach DR DV426A Anlage XII b:
Dieses Zeichen muss gelb auf dunklem Grund gestrichen und soll möglichst senkrecht mit der Spitze nach unten angebracht werden.
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7
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Zeichen für Einheitsgüterwagen
UIC – Einheitsgüterwagen nach UIC-Norm
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Diese Wagen entsprechen den internationalen Vereinheitlichungs-Bestimmungen (Einheitsgüterwagen).
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Laufkreisdurchmesser
Angabe des maximal zulässigen Laufkreisdurchmessers des Rades (hier 940 Millimeter).
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Bremsanschrift an Reisezugwagen ohne Umstellvorrichtung
Anrechenbar ist das angeschriebene Bremsgewicht des Wagens oder, wenn dieses fehlt, das Eigengewicht des Wagens.
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Bremsanschrift an Reisezugwagen mit Umstellvorrichtung
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Bremsanschrift an Reisezugwagen mit selbsttätiger Lastabbremsung
Anrechenbar ist das Gesamtgewicht, höchstens jedoch das angegebene maximale Bremsgewicht. Ist in der Anschrift zusätzlich zum Bremsgewicht das Bremsverhältnis angegeben, so gilt dieses angeschriebene Bremsverhältnis unabhängig der Beladung.
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Weitere Beispiele:


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Zeichen für Eigengewicht und Bremsgewicht
Dieses Zeichen wird angeschrieben, wenn das Bremsgewicht dieser Bremse kleiner ist als das Gesamtgewicht des Wagens (Eigengewicht + Gewicht der Ladung nach der höchsten Lastgrenze).
Bedeutung: Ist die Handbremse des Wagens vom Boden aus bedienbar, ist das Bremsgewicht (untere Zahl) rot einzurahmen.
Sind Wagen mit mehr als einer voneinander unabhängig wirkenden Handbremsen ausgerüstet, ist vor der Angabe des Bremsgewichtes für jede Handbremse die entsprechende Anzahl mit anzugeben (z.B. 2 x 00,0 t).
Untere Rahmen weiß oder schwarz:
Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr).
Sind Wagen mit mehr als einer voneinander unabhängig wirkenden Spindelbremse ausgerüstet, ist vor der Angabe der Festhaltekraft für jede Spindelbremse die entsprechende Anzahl mit anzugeben (zum Beispiel: 2 x 00,0 kN).
Diese Anschrift ist ab dem 01.01.2021 verpflichtend.
Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
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Festhaltekraft
Die Festhaltekraft ist die Kraft, mit der ein auf ebenem, geradem Gleis stehendes Fahrzeug bei angelegter Handbremse gezogen werden muss, damit es zu rollen beginnt. Voraussetzung ist, dass die Handbremse mit der nominalen Betätigungskraft angezogen wurde.
Die Festhaltekraft wird in Kilonewton (kN) angegeben.
Ein Kriterium für die Ermittlung der Festhaltekraft ist die Art der Bremsklotzsohlen.
Im Abbildungs-Beispiel beträgt die Festhaltekraft das 1,75-fache des Bremsgewichts.
Bei doppelter Anschrift von Bremsgewicht und Festhaltekraft hat das Bremsgewicht keine Gültigkeit und die Festhaltekraft ist anzurechnen.
Beispiel links (von oben nach unten):
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Eigenmasse des Wagens = 17.500 kg,
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Bremsgewicht der Feststellbremse = 20,0 t,
-
Festhaltekraft der Feststellbremse = 9,4 kN
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Zeichen für Knickwinkel beim Befahren von Fähren
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Zeichen für Drehgestellwagen, die beim Befahren von Fähren einen Knickwinkel von weniger als 2°30‘ zulassen.
Diese Anschrift ist für Drehgestellwagen erforderlich, wenn beim Befahren von Fähren ein Knickwinkel von weniger als 2°30‘ zugelassen ist. Es wird der höchstzulässige Knickwinkel angeschrieben.
Bemerkung: Die Bestimmungen für Wagen, die auf Fähren übergehen, sind in AVV Anlage 14 enthalten.
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Bild 1)
Bild 2)
Bild 3)
Bild 4)

Bild 5)

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Zeichen für Wagen mit automatischer Lastabbremsung
Beispiel Bild 1: Wagen mit einer Knorr-Bremse mit Einheitswirkung (KE), mit G/P-Wechsel und automatischer Lastabbremsung (A). Darunter die Angabe, dass die automatische Lastabbremsung bis zu einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Ladung) von 72 Tonnen wirkt.
Anordnung: An jedem Langträger in einem Rahmen.
Bedeutung: Angabe der Bremsbauart (YY) nach AVV A 11 Ziffer 4.3.9, Zusatzbezeichnungen gemäß AVV A 11 Ziffer 4.3.9 (GP, A) und Angabe des höchstmöglichen Bremsgewichtes [t] → Bis
zu diesem Höchstwert ist das Bremsgewicht [t] gleich der Summe aus dem Leergewicht des Wagens [t] und dem Gewicht der Ladung [t]. Ob „Bremse“ vorgesetzt wird, ist fakultativ.
Zeichen für Wagen mit automatischer Umstelleinrichtung «leer – beladen»
Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Die Umstellung „leer – beladen“ erfolgt bei diesen Wagen automatisch, sobald das Gesamtgewicht (Eigengewicht + Gewicht der Ladung) [t] größer ist als das angeschriebene Umstellgewicht [t].
Zeichen für Wagen mit mehr als einem Steuerventil
a) Wagen mit mehr als einem Steuerventil und getrennten Lastwechseln
An den Schildern jeder Umstellvorrichtung „leer – beladen“ (siehe AVV Anlage 11 Ziffer 4.3.3) sind die Bremsgewichte [t] des zugehörigen Steuerventils und das Umstellgewicht [t] für den ganzen Wagen anzuschreiben.
Bild 5)
b) Wagen mit mehr als einem Steuerventil und automatischer Lastabbremsung (Bild 4)
Bedeutung: Beispiel einer Kennzeichnung für ständig gekuppelte Wageneinheiten mit 3 Steuerventilen (3X), Kurzbezeichnung der Bremsbauart nach Ziffer 4.3.9 (YY), Zusatzbezeichnungen nach Ziffer 4.3.9 (GP, A).
An den Schildern jeder Umstellvorrichtung „leer – beladen“ sind die Bremsgewichte [t] des zugehörigen Steuerventils und das Umstellgewicht [t] für den ganzen Wagen anzuschreiben.
Anordnung Bild 4 und 5:
An jedem Langträger in der Nähe jedes Bremsabsperrhebels.
Bedeutung Bild 4: Bremsgewicht, das mit dem durch das jeweilige Steuerventil bedientem System erzielt werden kann.
Bedeutung Bild 5: Angabe der äußeren Nummern der Radsätze, auf die dieses Bremssystem einwirkt.
Kurzbezeichnungen der im internationalen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen
Anordnung: An den Langträgern in der Mitte oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger in der Nähe der Umstelleinrichtungen für die Bremse im Zusammenhang mit den Bremsanschriften.
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Zeichen für Wagen, die keine Ablaufberge befahren dürfen
Diese Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen “nicht ablaufen” darf.
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Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Anschrift ist erforderlich, wenn Wagen wegen ihrer Bauart beim Befahren von
Ablaufbergen mit einem Krümmungshalbmesser von 250 m beschädigt werden können. Es wird der kleinste befahrbare Halbmesser angeschrieben.
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Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Anschrift ist erforderlich bei Drehgestellwagen mit einem Abstand der benachbarten, inneren Radsätze von mehr als 14,0 m die Ablaufberge befahren können. Es wird der größte Abstand der benachbarten inneren Radsätze angegeben.
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Zeichen für Wagen mit Verbundstoffbremsklotzsohlen
Anordnung: Auf beiden Wagenseiten unmittelbar rechts neben der Anschrift zur Bremsbauart.
Bedeutung: Kennzeichen für Fahrzeuge mit Verbundstoffbremsklotzsohlen
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mit hohem Reibwertniveau (Sohlentyp K = Komposit-Bremssohlen aus Kunststoff oder Sintermetall)
-
mittlerem Reibwertniveau (Sohlentyp L = Low-Bremssohlen)
-
niedrigem Reibwertniveau (Sohlentyp LL = Low-Low-Bremssohlen)
Bezeichnung(en) (z.B.C810, J816M): Unmittelbar unter oder neben dem Zeichen für Sohlentyp K. Deklaration mehrerer Sohlensorten möglich.
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+3M
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Revisionsverlängerung
Dieser Zusatz besagt, dass die Gültigkeitsdauer der Hauptuntersuchung um drei Monate überzogen werden darf.
Beispiel mit fiktiver Revisionsanschrift “6 – REV – XYZ – 20.01.2019”:
Dieses Fahrzeug müsste somit nicht bis zum 20.01.2025 zur nächsten Revision, sondern diese kann bis zum 20.04.2025 erfolgen.
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Handbremswirkung
Abgebildetes Beispiel:
Die Wirkung dieser Handbremse ist bis zu einer Neigung von 1,7% gewährleistet.
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Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten
Verfügt ein Eisenbahnfahrzeug über mehr als eine Handbremse, ist dies anzugeben. Neben dem Symbol für eine Handbremse ist dann die genaue Anzahl angeschrieben.
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Handbremsgewicht im Verhältnis zum Gesamtgewicht (Spindelbremse)
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Handbremsgewicht bei Federspeicherbremse
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Federspeicherbremse
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Teil 1)  
Teil 2)


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zu Teil 1)
Instandhaltungsraster / Revisionsdaten / Anschrift von Untersuchungsfristen nach § 32 Abs. 2 EBO
Eine Revision ist eine technische Hauptuntersuchung welche in vorgeschriebenen Abständen durchgeführt werden muss, da das Fahrzeug sonst nicht mehr regulär im Bahnbetrieb teilnehmen darf.
Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: An diesem Datum, vermehrt um die Gültigkeitsdauer sowie um weitere 3 Monate, wenn dies angeschrieben ist, verliert der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb.
Die hier in der blau hinterlegten Abbildung angegebenen Revisionsdaten haben folgende Bedeutung:
Gültigkeitsdauer des Instandhaltungsrasters (hier 6 Jahre), Werkkennzeichen (WEX = Eberswalde) und Datum der letzten Revision (20.01.2004).
Dieses Datum, plus die Gültigkeitsdauer, ist das Datum an dem der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb verliert (hier am 20.01.2010).
zu Teil 2)
zusätzliche Instandhaltungsanschriften
G2.0: Zwischenuntersuchung mit Wagenanheben. Zusätzliches Raster gemäß DT-382 erforderlich.
G4.0: Hauptrevision gemäß dem angeschriebenen Intervall
G4.2: Vereinfachte Revision zwischen zwei Hauptrevisionen
Im Ausland können länderspezifische Vorschriften und Regeln für Revisionen gelten.
Bildbeispiele: N8, Nn, N4
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Grundcheckraster
Im Grundcheckraster – oder auch “Schmierraster” genannt – wird das Datum der nächsten Untersuchung eingetragen.
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Gewährleistungsanschrift
Für die Gewährleistung am Fahrzeug verantwortliche Firma mit den Gewährleistungsfristen.
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Anschrift der Wagenbegrenzungslinie
Kennzeichnung von Wagen, die nach der Begrenzungslinie „G 1“ gebaut und für den interoperablen Verkehr zugelassen sind.
G1-Profil = Internationales Lademaß,
G2-Profil = Deutsches Lademaß.
Eisenbahnfahrzeuge müssen Höhen- und Breitenbeschränkungen einhalten. Im europäischen Eisenbahnnetz gibt es unterschiedliche Umgrenzungsprofile, welche auch Lichtraumprofil oder Lademaß genannt.
Das deutsche Lademaß wird als G2-Profil bezeichnet (siehe Zeichnung unten rechts). Fahrzeuge mit diesem relativ großen Profil dürfen nicht, oder nur nach besonderer Vereinbarung, international verkehren.
Fahrzeuge, die dem internationalen Profil G1 entsprechen (siehe Zeichnung unten links), können weitgehend europaweit eingesetzt werden, mit Ausnahme von Großbritannien, wo ein noch kleineres Profil eingehalten werden muss.
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Zeichen für Verkehre von und nach Großbritannien
CT-Zeichen (ab 1994):
Das Symbol mit dem stilisierten Tunnel und der Bezeichnung “CT” bedeutet, dass der Wagen im Eurotunnel (engl.: Channel Tunnel) zwischen Folkestone in Kent (Vereinigtes Königreich) und Coquelles nahe Calais (Frankreich) zugelassen ist.
Angewandt in Großbritannien für (Infrastruktur NET-WORK RAIL) zugelassene Wagen, die
den Ärmelkanaltunnel benutzen
Anker-Zeichen:
Das Anker-Symbol bedeutet, dass der Wagen für den Fährverkehr nach Großbritannien und im Netz der BR (British Railways) zugelassen ist (diese Wagen wurden früher auch als “Fährbootwagen” bezeichnet).
Angewandt in Großbritannien (Infrastruktur NET-WORK RAIL) für zugelassene Wagen,
die eine Fährverbindung benutzen.
Kombination von Anker- und CT-Zeichen:
In Großbritannien (Infrastruktur NETWORK RAIL) zugelassene Wagen, die eine Fährverbindung oder den Ärmelkanaltunnel benutzen.
Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Die Anker- und/oder CT-Anschrift erhalten nur Wagen, die im Verkehr mit den Eisenbahnen Großbritanniens zugelassen sind.
Hinweis: Diese beiden Zeichen sind für den Zugang zum Ärmelkanaltunnel (Frethun bis Dollands Moor) und die Hochgeschwindigkeitsstrecke HS1 von Dollands Moor nach London Saint-Pancras International nicht erforderlich.
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Zeichen für Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung (automatische Spurwechselradsätze nach UIC-Merkblatt 510-4)
Das Zeichen befindet sich auf jeder Wagen-Seitenwand jeweils rechts.
Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts (an den Wagen). Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.
Bedeutung: Mit der Anschrift nach Ziffer 2.16, welche die Übereinstimmung mit dem UIC-
Merkblatt 430-1 bzw. 430-3 erklärt, werden Wagen beschriftet, die zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedenen Spurweiten geeignet sind; zudem bei Wagen mit automatischen Spurwechselradsätzen mit einem Zeichen gemäß Ziffer 2.16 zusammen mit dem rechten Zeichen gemäß Ziffer 2.17.
Bemerkung 1: Bei Tauschradsätzen der jeweiligen Spurweite ist das Datum der letzten Revision der Radsatzlager (Monat und Jahr) sowie die Kodezahl des Halters (Eigentums-EVU beziehungsweise das EVU, mit dem der Halter eine Service-Vereinbarung abgeschlossen hat), auf der Außenseite jedes Radsatzlagergehäuses gut sichtbar in weißer Farbe anzuschreiben. Tauschdrehgestelle sind mit einem gesonderten Revisionsraster zu versehen.
Bemerkung 2: Die Bestimmungen für Wagen, mit Spurwechselradsätzen, die im Verkehr durch die Pyrenäen und im Verkehr mit Finnland eingesetzt werden, sind in Anlage 14 enthalten.
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Zeichen für Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung (automatische Spurwechselradsätze nach UIC-Merkblatt 510-4) Spurwechselradsätze
Links: Wechselradsätze für Spurweite 1520 mm
Mitte: Wechselradsätze für Spurweite 1520 mm,
Nennspurweite = 1435 mm
Rechts: Wechselradsätze für Nennspurweite
1435 oder 1668 mm
Unten: Wechselradsätze, Nennspurweite = 1520 mm
Anordnung: An den entsprechenden Drehgestellrahmen.
Bedeutung: Das Zeichen kommt bei den EVU des PPW* zur Anwendung. Grundsätzlich gelten die Ausführungen bei Ziffer 2.17. Drehgestell mit automatischen Spurwechselradsätzen der Regelspurweite 1520 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung.
Mit solchen Drehgestellen ausgerüstete Wagen erhalten auf jeder Seitenwand rechts die entsprechende Kombination eines Zeichen gemäß Ziffer 2.16 mit Ziffer 2.18.
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Zeichen für Automatische Kupplung
Anordnung: An beiden Enden der Wagenseiten oder der Langträger sowie an jeder Wagenstirnseite.
Bedeutung: Wagen ist mit automatischer Kupplung ausgerüstet.
Bemerkung: Bei Wagen mit automatischer Kupplung kann der freizuhaltende Raum (Berner Raum) partiell eingeschränkt sein.
Abbildung nach OSShD-Standard (OSShD: Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen, Sitz Warschau).
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Zeichen für ständig gekuppelte Fahrzeuge (Steifkupplung)
Anordnung: An jedem Kopfstück, neben dem rechten Puffer.
Bedeutung: Diese Kupplung darf im Betrieb nicht gelöst werden. Das Zeichen kommt zur Anwendung bei Wagen, die aus mehreren, ständig gekuppelten Elementen zusammengesetzt sind.
Ein Farbton ist nicht vorgeschrieben, muss sich jedoch von der Wagenfarbe abheben.
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Bild 1

Bild 2


Bild 3


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Zeichen für Anheben des Wagenkastens (Anhebezeichen)
Bild 1)
Zeichen für Anheben des Wagenkastens in der Werkstatt
Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Langträgern.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des gesamten Wagenkastens anzusetzen sind.
Bild 2)
Zeichen für Anheben von Wagen mit oder ohne Laufwerke an einem Kopfstück oder in der Nähe des Kopfstücks zum Aufgleisen
Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Kopfstücken oder in der Nähe der
Kopfstücke.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des Wagens an einem Kopfstück oder in der Höhe eines Kopfstückes – ggf. auch mit Laufwerken – anzusetzen sind.
Bild 3)
Zeichen für Anheben von Wagen an 4 Punkten mit oder ohne Laufwerke
Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Langträgern.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des gesamten Wagenkastens – ggf. auch mit Laufwerken – anzusetzen sind.
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Erdung / Erdungspunkt / Erdungsverbindung
Wagen mit Erdleitungsverbindung zwischen Rahmen und Drehgestell.
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Zeichen für das Auswechseln von Tragfedern
Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Bei Wagen mit verwindungssteifem Untergestell (Kesselwagen, Trichterwagen
usw.) ist es erforderlich, bei Beschädigung einer Tragfeder einen paarweisen Tausch der Tragfedern durchzuführen. Dies gilt nicht für Tragfedern mit progressiver Kennlinie (z.B. Parabelfedern). Siehe dazu auch AVV Anlage 10, Kapitel A, Ziffer 2.10.
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Zeichen für thermisch stark beanspruchbare Räder
Das Zeichen in Form von zwei weißen, sich gegenüberliegenden, breiten Strichen auf dem Deckel der Radsatzlagergehäuse bedeutet, dass der Radsatz mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern ausgerüstet ist.
Anordnung: Deckel der Radsatzlagergehäuse.
Bedeutung: Radsätze sind mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern gemäß UIC-Merkblatt 510-5 und 510-2, Anlage H, ausgerüstet.
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Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite
Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite.
Der Buchstabe “E” – entweder einfach, zweifach oder nicht umrandet – befindet sich auf jeder Wagenseitenwand, jeweils rechts. Das Zeichen erklärt die Übereinstimmung mit dem UIC-Merkblatt 430-1 bzw. 430-3.
E ohne Rahmen: Spanien, Portugal (iberische Halbinsel)
E mit einem Rahmen: Länder mit 1520 mm Spurweite, ausgenommen Finnland (z.B. Russland)
E mit zwei Rahmen: Finnland
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EUROFIMA
Eisenbahnfahrzeuge, die über die Eurofima (Europäische Gesellschaft zur Finanzierung von rollendem Material) finanziert wurden, sind mit dem entsprechenden Schriftzug gekennzeichnet.
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Heimatbahnhof
Als Heimatbahnhof wird ein Ort bezeichnet, zu dem ein Wagen nach der Entladung zurückgeführt werden soll.
An den Wagen sind unterschiedliche Schreibweisen zu finden. Vor dem eigentlichen Ortsnamen werden neben der ausgeschriebenen Form “Heimatbahnhof” auch verschiedene Abkürzungen verwendet, wie z.B. Heimatbf., Heimat-Bf. oder einfach nur Bf.
Nach Cotif 1999/AVV ist die Angabe eines Heimatbahnhofs nicht mehr notwendig.
Als “Heimatwagen” wird ein Güterwagen bezeichnet, der aus betrieblichen Gründen fest einem Bahnhof (Heimatbahnhof, s.o.) zugeordnet ist. Zu den Heimatwagen zählen, bzw. zählten z.B. Bahndienstwagen, Bahnhofswagen, Baudienstwagen, Dienstgüterwagen.
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Bild 1

Bild 2
Bild 3

Bild 4

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Bild 1)
Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung:
– Abstoß- und Auflaufverbot;
– Muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden;
– Darf nicht auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.
Bemerkung: − Das RID regelt in Ziffer 5.3.4.1: Anstelle der Rangierzettel (hier Muster 15)
dürfen auch unauslöschbare Rangierzeichen angebracht werden (Wagenanschrift), die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen.
Bild 2)
Zeichen für Wagen, die nicht auflaufen dürfen
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Zerlegen des Zuges und zum Schutz des Wagens ergreifen. Darf nicht auf andere Fahrzeuge auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.
Bemerkung: Diese Anschrift ist erforderlich bei Güterwagen mit Spezialeinrichtungen (Kühlausrüstung, elektronische Ausrüstung usw.), die nicht unter Normalbedingungen auflaufen dürfen, weil dadurch die genannten Spezialausrüstungen beschädigt werden können. Diese Wagen dürfen das RIV-Zeichen nicht tragen,
können aber bilateral vereinbart werden.
Bild 3)
Zeichen für Abstoss-, Abroll- und Auflaufverbot des beladenen Wagens
Abrollen oder Ablaufen und Auflaufen von beladenen Wagen ist nicht erlaubt. Leere Wagen dürfen ohne Einschränkungen rangiert werden.
Bild 4)
Vorsichtig verschieben
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Warnung vor elektrischen Fahrleitungen, hochsteigen verboten
Stromschlag durch Oberleitung & Besteigen des Fahrzeugs verboten
Anordnung: An Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und zwar in einer Höhe, dass das Zeichen vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Anzubringen bei Wagen, bei denen der oberste Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2,0 m über der Schienenoberkante liegt oder bei Wagen, deren Aufbau ein Aufklettern ermöglicht.
Diese Kennzeichnung darf auf einem blauen rechteckigen Hintergrund mit den Abmessungen 400 mm x 220 mm dargestellt werden.
Bedeutung: Warnung vor Hochspannung! Halt! Betreten eines besonderen Gefahrenbereichs. Nur Befugte dürfen unter Beachtung geeigneter Schutzmaßnahmen in diesem besonderen Gefahrenbereich arbeiten.
Beachten: Diese Anschrift ist ab dem 01.01.2021 verpflichtend.
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EBA-Plakette
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und für deutsche sowie deutschlandweit operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).
Eine der zahlreichen Tätigkeiten des operativen Geschäfts des EBA ist die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen. Als offizielles Zeichen, dass ein Fahrzeug zugelassen ist, trägt dieses Fahrzeug eine Plakette mit einem eindeutigen Zulassungscode (als Beispiel siehe Abbildung rechts). Die letzten drei Zahlen dieser Zulassung sind in der Regel identisch mit der Ordnungsnummer des Fahrzeugs, sie können sich aber auch auf einen Teil der Fabriknummer beziehen.
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Zeichen für Radreifenprüfung
Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Mit diesem Raster wird der Zeitpunkt (Tag, Monat und Jahr) (1) der beiden letzten Prüfungen des festen Sitzes des Radreifens auf dem Radkörper dokumentiert. Außer dem Datum wird das Kurzzeichen des EVU und die Codenummer der ausführenden Werkstatt angeschrieben (2).
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Untersuchungsschild / “Messingfähnchen”
Das Untersuchungsschild umfasst Blechplättchen (ursprünglich aus Messing), welche auf eine auf den Langträger aufgeschweißte Grundplatte geschraubt oder genietet sind. Diese geben Auskunft über die Wagennummer und Untersuchung (Art, Datum und Werkkurzzeichen).
Da in der Regel auch nach einem Umbau die ursprünglichen Plaketten am Wagen verbleiben, lässt sich so die Fahrzeug-Geschichte zurückverfolgen.
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Umstelleinrichtung „leer — beladen“ (Lastwechsel, handbetätigt)
Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)
Verfügt das Fahrzeug nicht über einen automatischen Lastwechsel, muss dieser manuell, entsprechend des aktuellen Gesamtgewichts umgestellt werden. Ist das Gesamtgewicht geringer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung “leer” gestellt. Ist das Gesamtgewicht gleich größer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung “beladen” gestellt.
Anordnung:
An jedem Langträger etwa in Wagenmitte auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt. Die Bremsgewichte [t] sind neben der entsprechenden Hebelstellung angeschrieben. Die Umstellgewichte [t] befinden sich auf dem gleichen Schild in der Nähe des Drehpunktes des Umstellhebels.
Bedeutung: Hat ein Wagen eine Stellung «leer» und eine oder mehrere Stellungen «beladen», so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung durch einen Kurbelgriff ausgeführt.
Hat der Wagen nur einen Lastwechsel, erhält dieser einen Hebel.
Hat der Wagen zwei oder mehrere getrennte Lastwechsel, erhalten die Hebel einen Griff mit einem Langloch.
In der Stellung „leer“ ist der Hebel nach links oben geneigt und nimmt seine äußerste linke Lage ein, wenn:
– der Wagen leer ist;
– das Gesamtgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) kleiner ist als das angeschriebene Umstellgewicht;
– eine der Radsatz- beziehungsweise Drehgestelllasten weniger als die Hälfe des angeschriebenen Umstellgewichtes beträgt.
In der Stellung «beladen», die dem größten Umstellgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) entspricht oder dieses überschreitet, ist der Hebel nach rechts oben geneigt und nimmt seine äußerste rechte Lage ein.
Die den übrigen Lastabbremsungen entsprechenden Stellungen liegen zwischen den äußeren Stellungen mit zunehmender Lastabbremsung von links nach rechts.
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Bild 1)
Bild 2)
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Zeichen für Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen, Anschrift des Bremsgewichtes an den Wagen
Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)
Bild 1)
Zeichen für Wagen ohne Umstelleinrichtungen
Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Kurzbezeichnung der Bremsbauart (YY) nach Ziffer 4.3.9 und Angabe des Bremsgewichtes [t]. Ob „Bremse“ vorgesetzt wird, ist fakultativ.
Bild 2)
Umstelleinrichtung «Güterzug — Personenzug» (handbetätigt)
Umstellung der geforderten Bremsart mittels gelben Kugelgriff.
Druckluftbremse dieses Fahrzeugs einschalten / ausschalten mittels rotem Schlaufengriff.
Anordnung: Auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt, neben der entsprechenden Hebelstellung, wenn die Bremsgewichte [t] für die Stellungen „Güterzug“ bzw. „Personenzug“ verschieden sind.
Bedeutung: Hat ein Wagen eine Umstelleinrichtung „Güterzug — Personenzug“, so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung mit einem Hebel ausgeführt,
der nach Bild gemäß 4.3.2 in einer Kugel endet.
In der Güterzugbremsstellung ist der Hebel nach links oben geneigt. In der Personenzugbremsstellung ist der Hebel nach rechts oben geneigt.
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Schmierungsraster
Beinhaltet die Daten wann und von wem die letzte Schmierung gemäß Schmierplan ausgeführt wurden.
Die erste Ziffer gibt an in welchem Abstand in Jahre die Schmierung mindestens zu erfolgen hat.
Erklärung des Beispielbilds: “2 – Vf – 21.03.24” =
2 Jahre Intervall – ausgeführt durch Werkstattkürzel “Vf” am 21.03.2024
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Zeichen für Wagen mit Scheibenbremse
Anordnung: Auf beiden Wagenseiten unmittelbar rechts neben der Anschrift zur Bremsbauart.
Bedeutung: Die so gekennzeichneten Wagen sind mit Scheibenbremsen ausgerüstet.
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Kombinierte Scheiben- und Klotzbremsen
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Trommelbremsen
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RIC-Bremse (entspricht Bremsart „P“) bei Reisezugwagen im internationalen Verkehr
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Schnellbremsbeschleuniger (Bremsverhältnis von mindestens 150% im Leerzustand) bei Reisezugwagen im internationalen Verkehr
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Magnetschienenbremse
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Zeichen für Wagen mit Zugsammelschiene (elektrische Heizleitung)
Anordnung: An den Stirn- und Längsseiten der Ecksäulen, unten. Es wird empfohlen, auf den
Wagen, die keine Ecksäulen haben, die vorgeschriebenen Kennzeichen auf ein Blech anzubringen.
Aussehen: Hellgelbes Rechteck von ungefähr 200 mm Höhe in der Breite der Ecksäule mit ei-
ner am oberen Ende bei ungefähr 45° abgeschnittenen Ecke, die gegen die Wagenmitte abfällt. Quer zur Rechteckform verlaufen schwarze, etwa 15 mm breite Streifen die ggf. untereinander ebenfalls 15 mm Abstand haben.
Bedeutung: Wagen ist mit Zugsammelschiene ausgerüstet. Ein schwarzer Streifen entspricht
einer durchgehenden Leitung für 1000 V, zwei schwarze Streifen für 1500 V und drei schwarze Streifen für 3000 V. Mit „50“ wird die Zulassung bei elektrifizierten Bahnen mit Wechselstrom 50 Hz angezeigt.
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Lautsprecherleitung
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42-polige Vielfachsteuerleitung (SBB = System III d)
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Zentrale Energieversorgung (inkl. Batterieladung) ab Zugsammelschiene
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Geschlossenes WC-System
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Vorspannlok mit elektrischer Heizung erforderlich (WRm Zürich-München).
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Zulässige Höchstgeschwindigkeit und Zulassung für besondere Streckenabschnitte in der Schweiz
NBS: Neubaustrecke
LBT: Lötschberg Basistunnel
GBT: Gotthard Basistunnel
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Türblockierung
TB 0 = Türblockierung ab 0 km/h (Türen können vom Führerstand des Tf freigegeben und geschlossen werden)
TB 5 = Türblockierung ab 5 km/h, Türen klappen selbsttätig zu, wenn mit Vierkantschlüssel geschlüsselt wird.
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o.Zub
SAT
TAV
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Türsteuerung
o.Zub: “ohne Zugbegleiter” = Rechner für seitenselektive Türsteuerung vorhande, Einsatz ohne Zugbegleiter möglich.
SAT: Selbstabfertigung durch Tf
TAV: technikbasiertes Abfertigungsverfahren
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Heizungsbauart
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Druckertüchtigt
Fahrzeug darf im Tunnel verkehren (hält hohe Luftdruckänderungen bei Begegnungsgeschwindigkeiten mindestens bis zur angeschriebenen Höchstgeschwindigkeit aus).
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Batteriefach
Fahrzeugbatterie ist hier enthalten.
(Beispiel auf Bild:
Batterie mit 24 Volt, 385 Ampere, Zelltyp PzV mit 8 Zellen, sollte in dem Fach enthalten sein. PzV bedeutet: wartungsfreie und verschlossene Batterie. Der Elektrolyt ist in einem Gel gebunden. Die Bauform (Maße der Zelle) entspricht dem DIN-Standard.)
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Sicherungskasten
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Zeichen für Wagen, die Gleisbremsen und andere Rangier- und Hemmeinrichtungen in wirksamer Stellung nicht befahren dürfen
Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Wagen dürfen wegen ihrer Bauart Gleisbremsen und andere Rangier- oder
Hemmeinrichtungen, die sich in wirksamer Stellung befinden, nicht befahren.
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MC – PPW
Wagen entspricht den technischen Bestimmungen des PPW (Prawila polsowanija wagonami w meschdunarodnom soobschtenii – “Vorschriften für die Nutzung der Wagen im internationalen Verkehr”). Das PPW ist ein internationales Abkommen im Eisenbahnverkehr für den osteuropäischen und asiatischen Raum (ehemalige RGW-Staaten). Es ist das Gegenstück zu RIV und regelt die gegenseitige Nutzung von Personen- und Güterwagen beim Übertritt der Fahrzeuge in den Bereich einer anderen Bahnverwaltung.
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Höchstgeschwindigkeit in km/h
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Achslagerschmierung
Datum der letzten Achslagerschmierung.
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Kennzeichnung der Radsätze an Wagen mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung
An ständig gekuppelten Wageneinheiten mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung ist über den Radsatzlagern an den Langträgern eine numerische Kennzeichnung des Radsatzes anzuschreiben, die der Position des Radsatzes entspricht und von einem bestimmten Wagenende aus aufsteigend erfolgt. Diese Kennzeichnung ist bis spätestens 01.01.2007 vorzunehmen.
Im Falle des gezeigten Beispielbilds: “1R” = erste Achse rechts
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Bremsgestängesteller
Details zur Bauart/Typ des Bremsgestängestellers eines Wagens.
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Drehgestellbezeichnung
“DG …” oder “BOGIE …”: Beschreibt die Folge des Drehgestells im Wagen.
Bildbeispiel: “DG 2” = 2. Drehgestell im Wagen
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Sonderarbeiten
Zeichen für technische Einrichtungen und Sonderarbeiten.
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Stelltag
Anschrift für Stelltag; Art der nächsten Untersuchung; Leitzahl
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Ort des Handbremsrades
Kennzeichen für den Ort des Handbremsrades der Feststellbremse.
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Verstärkte Schraubenkupplung
Position: An beiden Wagenenden oder am Langträger. Die Vorlage der Kennzeichnung muss so ausgewählt werden, dass sie in einem hierfür gekennzeichneten Feld angebracht
werden kann.
Bedeutung: Wagen mit verstärkter Schraubenkupplung – X [t] bezieht sich auf die Mindestbruchfestigkeit der Schraubenkupplung, Y [t] auf den Kupplungshaken. Verstärkte Schraubenkupplungen sind in EN 15566:2009, 4.1, Tabelle 1, festgelegt. Systemkennzeichen ist mehr als 1 MN.
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Zeichen an bereiften Rädern
Anordnung: Auf der äußeren Seite bereifter Räder über Radreifen und Felge: Kontrollmarken (vier um 90° versetzte Farbstriche).
Bedeutung: Erkennungsmerkmal für festen Sitz des Radreifens auf der Felge.
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LAUTSPRECHERANLAGE SYSTEM “RIC”/”UIC”
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Lautsprecher-Grundausrüstung
Einrichtung ohne Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät. Sprechstelle ist ebenfalls nicht vorhanden.
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Lautsprecher-Vollausrüstung
Einrichtung ohne Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät. Sprechstelle ist aber vorhanden.
Wird z.B. in folgenden Fahrzeuggattungen eingesetzt:
Gepäckwagen, D, Dms (Schweiz)
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Lautsprecher-Vollausrüstung
Einrichtung mit 8-poligem Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät (MAMG). Sprechstelle ist vorhanden.
Wird z.B. in folgenden Fahrzeuggattungen eingesetzt: RBDe 560, IC-Bt, IC 2000-Bt, IC-2000 A, AD, B, WR (Schweiz)
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Einrichtung mit Anschluß für ein mobiles Ansage- und Musikgerät (MAMG). Keine Sprechstelle vorhanden.
Wird z.B. in folgenden Fahrzeuggattungen eingesetzt: EW I, II, IV (Schweiz), Bt NPZ, BDt, Dt, DPZ Bt, AB, B
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· Vereinfachte Lautsprecher-Grundausrüstung
mit 8polige Anschlussdose für MAMG
(Mobiles Ansage- und Musikgerät).
· Wagen verfügt nicht über Lautsprecheranlage, Verstärker und Sprechstelle.
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S
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S = Nahverkehrswagen (die im S-Bahn-Verkehr laufen können) mit Innen- und Außenlautsprecher.
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FERNSTEUERUNG (UIC)
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13-polige Steuerleitung / 12-poliges IS-Kabel (alte Bezeichnung: UIC-Kabel)
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13-polige Steuerleitung / 12-poliges IS-Kabel und Hauptluftbehälterleitung / Speiseleitung mit 10 bar
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13-polige Steuerleitung / 12-poliges IS-Kabel mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung
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18-polige Steuerleitung / IS-Kabel mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung
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18-polige Steuerleitung mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung mit seitenselektiver Türfreigabe und Rückmeldung
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18-polige Steuerleitung mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung mit seitenselektiver Türfreigabe und Rückmeldung sowie Zugbusstation
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NOTBREMSÜBERBRÜCKUNG (NBÜ)
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· System „UIC“ über 13 oder 18-polige UIC-Steuerleitung
· System „S-Bahn Zürich“ über 13 oder 18-polige UIC-Steuerleitung
· System „S-Bahn Zürich“ über Vielfachsteuerleitung VSt6
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System „UIC“ Notbremsüberbrückung über 9-polige Steuerleitung
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ELEKTROPNEUMATISCHE BREMSSTEUERUNG
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4-polige Durchgangsleitung
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Vollständige Ausrüstung über 4-polige Steuerleitung
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9-polige Durchgangsleitung
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Vollständige Ausrüstung über 9-polige Steuerleitung
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Vollständige Ausrüstung über 13 oder 18-polige UIC-Steuerleitung
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Vollständige Ausrüstung und Notbremsüberbrückung vom System „UIC“ über 9-polige Steuerleitung
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ECKZEICHEN AN REISEZUGWAGEN
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Einsatz im EW-IV Pendelzug zugelassen
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13-polige Steuerleitung mit Fernsteuerung der Beleuchtung und Türschließeinrichtung
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Wagen mit Sprechstelle
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Tauglichkeit für Vmax 200 km/h und für NBS-Strecken
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Tauglichkeit für Vmax 160 km/h und für NBS-Strecken
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Behindertengerechtes WC
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Eigenspannungsarme Vollräder und Kunststoffbremssohlen
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Tauglichkeit für Vmax 200 km/h und für GBT-Strecken
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Nicht zugelassen in Pendelzügen (nicht voll kompatibel mit UIC-Steuerleitung)
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Einsatz bei Fußballextrazug (Fußball-Sonderzug), Fenster können nicht komplett geöffnet werden.
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WAGENKLASSEN AN REISEZUGWAGEN
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1. Klasse)

1. / 2. Klasse)
2. Klasse)
3. Klasse)
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Die “Wagenklasse” bezeichnet den Personentransport in Beförderungsklassen mit einem abgestuften Komfortniveau. Das Konzept wird auch bei Triebwagen und Triebzügen angewandt. Üblicherweise werden die Klassen nummeriert, die 1. Klasse bezeichnet die Klasse mit dem höchsten Komfort, während die 4. Klasse (historisch) den niedrigsten Komfort hatte (z.B. Sitzbänke aus Holz). Die 3. Klasse wurde am 03. Juni 1956 bei der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn abgeschafft. Die 4. Klasse wurde bereits 1928 bei der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft abgeschafft, so das es im deutschen und allgemein europäischen Eisenbahnverkehr nur noch die 1. und 2. Wagenklasse regulär gibt.
Grenzen alle Fahrzeuge der ersten Klasse und alle Fahrzeuge der zweiten Klasse aneinander, optional von einem klassenlosen Speisewagen getrennt, so spricht man von einer Blockzugbildung.
Die Klassen stehen immer außen neben den Türen angeschrieben.
Wagen der 1. Klasse sind zusätzlich mit einem durchgezogenen gelb-orangenen Farbband über den Fenstern ausgestattet.
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