An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf Befehl vorbeifahren.
Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes Signal, das Ra 12 (DV 301) zeigt oder erloschen ist, hat für Züge keine Bedeutung.
Am Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nach dem Anhalten vor diesem Signal ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.
Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen zugleich eine Vorsignalfunktion.
An einem durch dieses Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren. Bis zum nächsten Hauptsignal ist auf Sicht zu fahren.
Wenn ein Lichtsignal Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
Es dient der besseren Erkennbarkeit.