S-Bahnverlängerung in Nürnberg

Erschienen: 11/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Bayern

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Neuer Chef für die DB Fahrzeuginstandhaltung

Erschienen: 01/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Jhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Heftiger Regen im Norden Italiens – mehrere Zugstrecken blockiert

Erschienen: 17/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Italien, Schweiz, Unwetterschäden, │ AKTUELL │, Bahnstrecke, Regen, Unwetter, Zug, Zugverkehr

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ÖBB: Erster Abschnitt der Steirischen Westbahn bald unter Strom

Erschienen: 19/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnhofsumbau, Elektrifizierung, Österreich, │ TOPMELDUNG │, Modernisierung, Steirische Westbahn, Westbahn, ÖBB

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Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

200 Jahre Karneval: ICE auf den Namen „Düsseldorf“ getauft

Erschienen: 26/02/2025Source: PresseinformationenBy

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Zhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Osterbesuch auf der Baustelle – Stuttgart 21 öffnet die Tore

Erschienen: 18/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Tag der offenen Baustelle, │ AKTUELL │, Bahn, Baustelle, Besichtigung, Deutsche Bahn, Hauptbahnhof, Stuttgart, Stuttgart 21

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Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Zug erfasst 22-Jährigen an Bahnübergang tödlich

Erschienen: 19/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Personenunfall, │ AKTUELL │, Bahnübergang, Heidenheim, Polizei, Regionalzug, Unfall

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Deutsche Bahn bestellt bei Stadler Akku-Züge für Thüringen

Erschienen: 17/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnindustrie, Eisenbahnfahrzeuge, Thüringen, │ AKTUELL │, │ INTERESSANT │, Akkuzug, Bahn, Batteriezug, DB Regio, Deutsche Bahn, Regionalverkehr, Stadler

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Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Feierlicher Spatenstich für Modernisierung der Station Bous (Saar)

Erschienen: 17/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnhofsumbau, Saarland, │ AKTUELL │, Bahn, Bauarbeiten, Bous, Deutsche Bahn, Modernisierung, Spatenstich, Verkehrsstation

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Nhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Jetzt schnell den Sommerurlaub buchen: Mit dem Sommerdeal drei Tage lang 15 Prozent Rabatt auf alle Sparpreise

Erschienen: 17/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Zugausfälle zwischen Bautzen und Görlitz wegen Bauarbeiten

Erschienen: 18/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baubedingte Fahrplanänderungen, Sachsen, │ AKTUELL │, Bauarbeiten, Bautzen, Ersatzverkehr, Görlitz, Länderbahn, Regionalverkehr, Trilex

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Zhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Konzentration aufs Kerngeschäft: Läden bleiben, DB löst Marke ServiceStore DB auf

Erschienen: 02/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Hhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Investitionsprogramm für Thüringen

Erschienen: 17/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Politiker fordern Veränderungen – Bahnchef “nicht in Angststarre”

Erschienen: 18/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft, │ AKTUELL │, Bahn, Bahnvorstand, Deutsche Bahn, Infrastruktur, Management, Richard Lutz

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Bhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

DB Schenker setzt starkes Zeichen für das Saarland: Eröffnung des neuen Standorts Neunkirchen

Erschienen: 14/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Ghttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Preisoffensive bei der Bahn: So viele günstige Tickets wie noch nie

Erschienen: 27/02/2025Source: PresseinformationenBy

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Öffi-Beschleunigung in Wien

Erschienen: 15/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Österreich

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Neue Züge für den Regionalverkehr im Norden von Sachsen-Anhalt

Erschienen: 19/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnindustrie, Eisenbahnfahrzeuge, Netzvergabe, │ TOPMELDUNG │, Bahn, Brandenburg, Braunschweig, DB Regio, Deutsche Bahn, Elektronetz Nord Magdeburg, Enorm, Halle, Magdeburg, Niedersachsen, Regionalverkehr, Sachsen-Anhalt, Siemens, Siemens Mobility, Stendal, Uelzen, Wittenberge

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Hohe Auslastung auf der Schiene erwartet – Osterverkehr startet

Erschienen: 17/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Reise & Tourismus, │ AKTUELL │, Bahn, Deutsche Bahn, Fernverkehr, Ostern, Reiseverkehr, Zugverkehr

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Länder wollen mehr Polizisten und Überwachung in Zügen

Erschienen: 18/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Verkehrspolitik, Videoüberwachung, │ AKTUELL │, Kamera, Nahverkehr, Polizei, Regionalverkehr, Verkehrsminister, ÖPNV

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Untersuchungen zum Bahnübergangsunfall (Zusammenprall) in Marienborn aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Eisenbahner mit Herz 2025 ausgezeichnet

Erschienen: 17/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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Neue Auslandszüge nach Chemnitz

Erschienen: 14/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Fernverkehr, Sachsen, Tschechien

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Condor und DB bauen Zusammenarbeit aus

Erschienen: 19/03/2025Source: PresseinformationenBy

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DB Cargo und Bosch Tochtergesellschaften entwickeln vollautomatische Rangierlok zur Serienreife

Erschienen: 30/03/2025Source: PresseinformationenBy

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Warnstreik legt Nahverkehr in Niedersachsen am Dienstag lahm

Erschienen: 19/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Niedersachsen, Tarifverhandlungen & Streiks, │ TOPMELDUNG │, Gewerkschaft, Nahverkehr, Streik, Verdi, Warnstreik, ÖPNV

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Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

VRR: S 6 vor der Wiederinbetriebnahme

Erschienen: 14/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: VRR

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Osterferien in fast ganz Deutschland: Erste Reisewelle des Jahres rollt

Erschienen: 17/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Neue radbox.NRW-App

Erschienen: 16/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: go.Rheinland, NWL

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München: Linie 12 wird nachgefragt

Erschienen: 15/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: München

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Bogestra AG: 100 Tage E-Gelenkbusse

Erschienen: 16/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: VRR

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Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Köln: Ost-West-Tunnel kommt

Erschienen: 14/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: go.Rheinland

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Untersuchungen zur Zugentgleisung in Berlin-Lichtenberg abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Weiterwurschteln statt großer Wurf

Erschienen: 14/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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Nürnberg: 14 neue Siemens-Trams

Erschienen: 17/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Bayern

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Dreitägige Sparaktion der Bahn: 15 Prozent Rabatt auf Zugtickets

Erschienen: 17/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ticket-Aktion, │ AKTUELL │, Bahn, Deutsche Bahn, Rabatt, Sparpreisticket, Zugreise

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VVS: Preiserhöhung ab September

Erschienen: 15/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Stuttgart

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Zwischenbericht zur Störung durch betriebliche Fehlhandlung zwischen Bruchköbel und Nidderau

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Kempten wird Zukunftsbahnhof

Erschienen: 15/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Bayern

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Zustandsbericht Schienennetz & Bahnhöfe

Erschienen: 16/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Verbände zum Koalitionsvertrag

Erschienen: 14/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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Untersuchungen zur Zugkollision in München Nord Rbf abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Mit dem Zug zum Flug: 1,1 Millionen Reisende nutzten 2024 Kooperationsangebote von DB und Airlines

Erschienen: 28/02/2025Source: PresseinformationenBy

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Landkreis Mühldorf beschließt MVV-Beitritt

Erschienen: 16/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Bayern, München

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Unzufriedenheit mit Führung – Wie schnell kommt der Wechsel an der Bahn-Spitze?

Erschienen: 19/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft, │ TOPTHEMA │, Bahn, Bahnvorstand, Deutsche Bahn, Infrastruktur, Management, Richard Lutz

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DB-Service-Stores als Einrichtung der DB erhalten

Erschienen: 16/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Spatenstich im Bahnhof Fangschleuse

Erschienen: 16/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Brandenburg

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Die Eisenbahner sind jeden Tag wichtig

Erschienen: 17/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

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Start in den Weltfrauenmonat: DB schickt „Female ICE“ auf die Schiene

Erschienen: 06/03/2025Source: PresseinformationenBy

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Lhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Neue Wandertouren für mobil.nrw

Erschienen: 16/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Nordrhein-Westfalen

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SWU prüft autonome Busse

Erschienen: 16/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg, Bayern

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Ihttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Azubi-Suche in Karlsruhe

Erschienen: 15/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Baden-Württemberg

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Beginn der Sommerzeit: Die Deutsche Bahn stellt 120.000 Uhren vor

Erschienen: 28/03/2025Source: PresseinformationenBy

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Whttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Diskussionspapier von Agora Verkehrswende

Erschienen: 09/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Ahttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Verkehrsverlagerung durch Deutschlandticket

Erschienen: 13/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Zhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Empfehlungen für Reisen um Ostern und neue attraktive Verbindungen

Erschienen: 04/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Einigung zwischen Verdi und BVG AöR

Erschienen: 17/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Berlin

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Zwischenbericht zur Zugkollision in Worms Hbf

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Besucherandrang auf Stuttgart-21-Baustelle – Probebetrieb ab Oktober

Erschienen: 19/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Stuttgart 21, Tag der offenen Baustelle, │ TOPTHEMA │, Bahn, Baustelle, Besichtigung, Deutsche Bahn, Hauptbahnhof, Stuttgart

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Badner Bahn: Neue Abstellhalle

Erschienen: 15/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Österreich

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Deutsche Bahn auf Sanierungskurs: Verluste 2024 deutlich verringert

Erschienen: 27/03/2025Source: PresseinformationenBy

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Bahn erwartet zu Ostern mehr Fahrgäste als 2024

Erschienen: 17/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Reise & Tourismus, │ AKTUELL │, Bahn, Deutsche Bahn, Fahrgastzahlen, Feiertage, Fernverkehr, ICE, Intercity, Mobilität, Osterferien, Richard Lutz, Zugreise

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Dhttps://bahninfos.com/?page_id=14147

Im Einsatz für die Bahn

Erschienen: 11/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Schnupperaktion: BahnCard 25 wird zur BahnCard 50

Erschienen: 28/03/2025Source: PresseinformationenBy

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D-Ticket: VDV fordert Fortschreibung

Erschienen: 17/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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Zwischenbericht zur Zugkollision in Mannheim Rbf

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Untersuchungen zur Zugkollision in Würzburg Hbf abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Eisenbahner mit Herz 2025

Erschienen: 11/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Trendwende eingeleitet: Zustand der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland hat sich 2024 leicht verbessert

Erschienen: 15/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Magdeburger Straßenbahnnetz unterbrochen

Erschienen: 15/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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DB startet Frühjahrsputz an hunderten Bahnhöfen

Erschienen: 10/04/2025Source: PresseinformationenBy

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100 Jahre elektrischer Zugbetrieb auf der Kochelseebahn und im Werdenfels

Erschienen: 16/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Shttps://bahninfos.com/?page_id=14147

„Eisenbahner:innen mit Herz“: Sieben DB-Mitarbeitende für besonderes Engagement ausgezeichnet

Erschienen: 09/04/2025Source: PresseinformationenBy

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Zur ITB: Deutsche Bahn verbessert Angebote für die Flug- und Reisebranche

Erschienen: 04/03/2025Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zum Bahnübergangsunfall (Zusammenprall) zwischen Hamburg-Harburg und Hittfeld aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Untersuchungen zur Zugkollision zwischen Meinersen und Leiferde (b Gifhorn) abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

https://bahninfos.com/?page_id=14147

Zahl tätlicher Angriffe auf Bahnmitarbeiter wächst deutlich

Erschienen: 18/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Arbeitsbedingungen, │ AKTUELL │, Angriff, Bahn, Bahnmitarbeiter, Bedrohung, Bodycam, Deutsche Bahn, Gefahr, Gewalt, Körperverletzung, Regionalverkehr, Richard Lutz, Sicherheit, Zugpersonal

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100 Tage-Bilanz nach Inbetriebnahme der Riedbahn

Erschienen: 31/03/2025Source: PresseinformationenBy

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Eurostar meldet Rekordwachstum

Erschienen: 17/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Europa, Fernverkehr

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HAVAG: Erste kurze TINA-Tram

Erschienen: 14/04/2025Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Sachsen-Anhalt

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung in Aachen West

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Streckenreaktivierungen Rheinland-Pfalz

Erschienen: 14/04/2025Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Bahn: Arbeiten im Berliner Hauptbahnhof auf der Zielgeraden

Erschienen: 17/04/2025Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnhofsumbau, Baubedingte Fahrplanänderungen, Berlin, │ AKTUELL │, Bauarbeiten, Fernverkehr, Hauptbahnhof, Regionalverkehr

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Standard

DB Sperrliste 09.06.2024 – 14.12.2024

Sperrliste 

der Deutschen Bahn für Gastfahrten, Freifahrten und Dienstreisen von DB-Konzern-Mitarbeiter

Wegen starker Nachfrage kannst Du in bestimmten Zügen / Tagen / Streckenabschnitten folgende Angebote nicht nutzen:
– TagesTicket M Fern F (Freifahrt)
– TagesTicket M Fern F Kind (Freifahrt)
– Internationales Fahrscheinheft für Eisenbahnpersonal (ohne viersprachigen Stempel „Kein Zuschlag erforderlich“ / „Dienstreise“)

Gültig vom 09.06.2024 bis 14.12.2024

Zugnummer / ab – bis / Wochentag / abweichender Zeitraum

ICE 12 Köln Hbf Aachen Hbf Fr, Sa, So
ICE 14 Köln Hbf Aachen Hbf Fr, Sa, So
ICE 17 Aachen Hbf Köln Hbf Fr, So
ICE 26 Regensburg Hbf Nürnberg Hbf tgl.
ICE 27 Nürnberg Hbf Regensburg Hbf Sa, So
ICE 28 Regensburg Hbf Nürnberg Hbf tgl.
ICE 29 Nürnberg Hbf Regensburg Hbf Sa
EC 83 München Hbf Kufstein Sa
EC 85 München Hbf Kufstein Sa
EC 86 Kufstein München Hbf Sa
EC 87 München Hbf Kufstein Sa
EC 88 Kufstein München Hbf Sa, So
ICE 93 Nürnberg Hbf Regensburg Hbf Sa, So
EC 112 Salzburg Hbf München Hbf Sa, So
EC 113 München Hbf Salzburg Hbf Sa
ICE 123 Oberhausen Hbf Köln Hbf Fr, Sa, So
ICE 124 Köln Hbf Oberhausen Hbf Fr, Sa, So
ICE 125 Oberhausen Hbf Köln Hbf So
ICE 126 Köln Hbf Oberhausen Hbf Fr, Sa, So
ICE 127 Oberhausen Hbf Köln Hbf So
ICE 128 Köln Hbf Oberhausen Hbf Fr, Sa, So
IC 142 Berlin Hbf Hannover Hbf Fr, So
IC 143 Hannover Hbf Berlin Hbf Fr, So
IC 144 Berlin Hbf Hannover Hbf Fr, So
IC 145 Hannover Hbf Berlin Hbf Fr, So
EC 173 Berlin Hbf Dresden Hbf Mo, Fr, Sa, So 01.07. – 15.09.2024
EC 175 Berlin Hbf Dresden Hbf Mo, Fr, Sa, So 01.07. – 15.09.2024
EC 177 Berlin Hbf Dresden Hbf Mo, Fr, Sa, So 01.07. – 15.09.2025
EC 190 München Hbf Lindau-Reutin Mo, Fr, So
EC 192 München Hbf Lindau-Reutin Mo, Fr, So
ICE 315 Aachen Hbf Köln Hbf Fr, Sa, So
ICE 316 Köln Hbf Aachen Hbf Fr, Sa
ICE 317 Aachen Hbf Köln Hbf Mo, Fr, So
EC 379 Berlin Hbf Dresden Hbf Mo, Fr, Sa, So 01.07. – 15.09.2025
ICE 505 Erfurt Hbf Nürnberg Hbf Fr, So
ICE 506 Nürnberg Hbf Erfurt Hbf Fr, So
ICE 507 Erfurt Hbf Nürnberg Hbf Fr, So
ICE 508 Nürnberg Hbf Erfurt Hbf Fr, So
ICE 509 Erfurt Hbf Nürnberg Hbf Fr, So
ICE 558 Berlin Hbf Bielefeld Hbf Fr, So
ICE 707 Berlin Hbf Erfurt Hbf Mo, Do, Fr, Sa, So
ICE 798 Göttingen Berlin Hbf Fr, So
ICE 927 Hamburg Hbf Köln Hbf Fr, So
ICE 1002 München Hbf Berlin Hbf Fr, So
ICE 1004 München Hbf Hamburg Hbf Fr, So
ICE 1005 Berlin Hbf München Hbf Fr, So
ICE 1007 Berlin Hbf München Hbf Fr, So
ICE 1157 Köln Hbf Berlin-Spandau Mo, So
ICE 1578 Kassel-Wilhelmshöhe Celle Fr, So
ICE 1579 Celle Kassel-Wilhelmshöhe Fr, So
ICE 1601 Berlin Hbf Nürnberg Hbf Fr, So
ICE 1671 Celle Kassel-Wilhelmshöhe Fr, So
ICE 1672 Kassel-Wilhelmshöhe Celle Fr, So
ICE 1696 Stuttgart Hbf Berlin Hbf Fr, So
IC 2174 Dresden-Neustadt Berlin Flughafen BER Fr, So
IC 2176 Elsterwerda Berlin Südkreuz tgl.
IC 2177 Neustrelitz Hbf Elsterwerda Fr, So
IC 2179 Neustrelitz Hbf Elsterwerda Fr, Sa, So
TGV 9552 Mannheim Hbf Saarbrücken Hbf Fr
ICE 9553 Saarbrücken Hbf Mannheim Hbf So

Quelle: Deutsche Bahn AG

29/06/2024Comments Off2024 | DB | Deutsche Bahn | Dienstreisen | Freifahrten | Gastfahrt | Gastfahrten | Mitarbeiter | Sperrliste
Zes / Nls – Leitstellen der Bahnstromversorgung DB Deutschland

Schalten im Stromnetz der DB


Übersicht und Kontaktinformationen für Leitstellen der Bahnstromversorgung der DB in Deutschland:

HSL Frankfurt (110 kV): Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 10000 bis 19999
Sbs: 069 629 91 5112/ -5113
Notruf: 069 629 91 5115
Mail: db.energie.sbs.frankfurt@deutschebahn.com


Zes Karlsruhe: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 20000 bis 29999
Zes: 069 629 91 5342
Notruf: 069 629 91 5345
Sls: 069 629 91 5344
Mail: ZES.Karlsruhe@deutschebahn.com


Zes München: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 30000 bis 39999
Zes: 069 629 91 5332
Notruf: 069 629 91 5335
Sls: 069 629 91 5334
Mail: SLS.Muenchen@deutschebahn.com


Zes Berlin: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 40000 bis 49999
Zes: 069 629 91 5312
Notruf: 069 629 91 5315
Sls: 069 629 91 5314
Mail: ZES.Berlin@deutschebahn.com


Zes Leipzig: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 50000 bis 59999
Zes: 069 629 91 5322
Notruf: 069 629 91 5325
Sls: 069 629 91 5324
Mail: SLS.Leipzig@deutschebahn.com


Zes Köln: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 60000 bis 69999
Zes: 069 629 91 5362
Notruf: 069 629 91 5365
Sls: 069 629 91 5364
Mail: ZES.Koeln@deutschebahn.com


Zes Lehrte: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 70000 bis 79999
Zes: 069 629 91 5372
Notruf: 069 629 91 5375
Sls: 069 629 91 5374
Mail: ZES.Lehrte@deutschebahn.com


Zes Borken: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung von 80000 bis 89999
Zes: 069 629 91 5352
Notruf: 069 629 91 5355
Sls: 069 629 91 5354
Mail: SLS.Borken@deutschebahn.com


Nls Berlin: Bearbeitung Schaltantragberechtigung
Nls: 069 629 91 5222
Notruf: 069 629 91 5225
Sls: 069 629 91 5224
Mail: Netzleitstelle.Margrafendamm@deutschebahn.com


Nls Hamburg: Bearbeitung Schaltantragsberechtigung
Nls: 069 629 91 5212
Notruf: 069 629 91 5215
Sls: 069 629 91 5214
Mail: SLS.Hamburg@deutschebahn.com


Die Schaltantragsberechtigung als 15-kv Schaltantragsteller gilt für alle Zes-Bereiche.
Die Schaltberechtigung für die Nls Berlin und Nls Hamburg gilt nur in den jeweiligen Nls-Bereichen.
Bei der S-Bahn Berlin sind alle SAS immer auch Kurzschließberechtigt.
ZES = Oberleitung
NLS = Stromschiene

28/06/2024Comments Off, Bahnstromversorgung | DB | Deutsche Bahn | Deutschland | Leitstellen | Nls | Schaltantragsberechtigung | Schaltantragsteller | Zes
Liste der Regelwerke und Richtlinien der DB / VDV

Auflistung der Regelwerke und Richtlinien (Ril) der DB / VDV mit Stand vom November 2020:

DBRW-Netz-002

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Mitarbeiter (mit*04)

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Mitarbeiter Module ohne Module “Triebfahrzeuge führen” (enthält: BRW-VDV-002 und Ril 408.21 – 27 und 408.48)

DBRW-Netz-002*04

Aktualisierung 04 zu BRW-Netz-002

 

DBRW-Netz-003

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Alle Mitarb (mit*04)

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Alle Mitarbeiter Module (enthält: BRW-VDV-003 und Ril 408.21 – 27 und Ril 408.21 – 27 und 408.48)

DBRW-Netz-003*04

Aktualisierung 04 zu BRW-Netz-003

 

DBRW-VDV-001

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Komplettfas (mit*04)

Betriebsregelwerk für Eisenbahnverkehrsunternehmen

DBRW-VDV-001(A4)

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Komplettfas (mit*04)

 

DBRW-VDV-001(A4)*04

Aktualisierung 04 zu BRW-VDV-001(A4)

 

DBRW-VDV-001*04

Aktualisierung 04 zu BRW-VDV-001

 

DBRW-VDV-002

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Mitarbeiter (mit*04)

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Mitarbeiter Module ohne Module “Triebfahrzeuge führen”

DBRW-VDV-002*04

Aktualisierung 04 zu BRW-VDV-002

 

DBRW-VDV-003

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Alle Mitarb (mit*04)

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Alle Mitarbeiter Module

DBRW-VDV-003*04

Aktualisierung 04 zu BRW-VDV-003

 

DBRW-VDV-004(A4)

Betriebsregelwerk EVU (BRW) – Unternehmer (mit*04)

 

DBRW-VDV-004(A4)*04

Aktualisierung 04 zu BRW-VDV-004(A4)

 

DDBNETZE-003-EVU-Modul

Regelbuch NETZE Bahnbetrieb-gelbe Seiten(i.d.F.*04

Regelbuch DBNETZE für Triebfahrzeugführer – Basisteil – Gelbe Seiten –

D046.0401

Betr. Ausbildungsplan Eisenb. im Betr.dienst L/T

Betrieblicher Ausbildungsplan Eisenbahner / Eisenbahnerin im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer
und Transport DB Regio AG

D046.0587

Betr. Ausbildungsplan Fachlagerist/Fachlageristin

Betrieblicher Ausbildungsplan Fachlagerist / Fachlageristin DB Fernverkehr AG

D046.2065

Funktionsausb.Führer Zweiwegebaggern (i.d.F.Bek.5)

Funktionsausbildung zum Führer von Zweiwegebaggern für Fahrten in gesperrten Gleisen im Rahmen einer Betriebs- und Bauanweisung im Fach Bahnbetrieb

D046.2133*01

Aktualisierung 01 zur 046.2133

 

D046.2135

Funktionsausbildung zum Warner für handausgelöste

Funktionsausbildung zum Warner für handausgelöste Warnsysteme

D046.2150

Anpassungsfortbildung zum Helfer im Bahnbetrieb

Anpassungsfortbildung zum Helfer im Bahnbetrieb; Grundsätze

D046.2505

Funktionsausbildung zum Weichenwärter

Funktionsausbildung zum Weichenwärter

D046.2541

FA zum Zugführer und Rangierbegleiter im Rahmen vo

FA zum Zugführer und Rangierbegleiter im Rahmen von Baumaßnahmen

D046.2542

Funktionsausbildung zum Rangierbegleiter für Notf.

Funktionsausbildung zum Rangierbegleiter für Notfalltechnikeinsatz und Schienenpflegesysteme

D046.2732

Funktionsausbildung zur Bahnsteigpflegekraft

Funktionsausbildung zur Bahnsteigpflegekraft mit Aufgaben eines Antragsstellers für betriebliche Maß
nahmen

D046.2801

Einführungsprogramm für Ingenieure im Netz(mit*01)

Einführungsprogramm für Ingenieure im Netz; Leit- und Sicherungstechnik

D046.2801*01

Aktualisierung 1 zur Ril 046.2801

 

D046.2802

Einführungsprogramm für Ingenieure im Netz(mit*01)

Einführungsprogramm für Ingenieure im Netz; Elektrotechnik

D046.2802*01

Aktualisierung 1 zur Ril 046.2802

 

D046.2803

Einführungsprogramm für Ingenieure im Netz(mit*01)

Einführungsprogramm für Ingenieure im Netz; Fahrbahn

D046.2803*01

Aktualisierung 1 zur Ril 046.2803

 

D046.3000

Betr.Fortb.i.R.d.W.z.Fachwirt/in f.d.Bahnbetrieb

Betriebliche Fortbildung im Rahmen der Weiterbildung zum Fachwirt / Fachwirtin für den Bahnbetrieb

D090.9011

Umweltschutz; Bahnanlagen und Wasserschutzgebiete

Umweltschutz; Bahnanlagen und Wasserschutzgebiete

D099.1402*

Zusatzbestimmungen zur Intercontainer Betriebsanleitung

D123.0130

Selbstrettung

Maßnahmen der Selbstrettung im Reiseverkehr planen

D123.0140

Einsatzfall am Ereignisort

Maßnahmen bei der Behandlung gefährlicher Ereignisse; Aufgaben und Zuständigkeiten am Ereignisort

D123.0160

Qualifizierungsmaßnahmen im Notfallmanagement

Qualifizierungsmaßnahmen im Notfallmanagement organisieren und durchführen

D123.0160-Leitfaden*

Leitfaden-Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich

der DB AG

D123.0170

Hilfe aufrufen, Ereignisse melden (m. *01)

Aufrufen von Hilfe und Melden von Ereignissen

D123.0170*01

1. Aktualisierung zur 123.0170

 

D123.0190

Statistik gefährlicher Ereignisse

Gefährliche Ereignisse und Brandereignisse statistisch erfassen und auswerten

D124.0600

Dampfgetriebene Schienenfahrzeuge

Dampfgetriebene Schienenfahrzeuge

D132.0118

Arbeiten im Gleisbereich (m.*02)

Arbeiten im Gleisbereich

D132.0118*02

Aktualisierung 02 zu D132.0118

Arbeiten im Gleisbereich

D135.1301

Präventive Evakuierung mit Securitybezug großfläc

Präventive Evakuierung mit Securitybezug großflächiger Bereiche

D301

Signalbuch (mit *11)

Signalbuch (SB)

D306_Bd1

Verladerichtlinien-Band 1 (m. *02)

Verladerichtlinien-Band 1; Grundsätze

D306_Bd1*01

Nachtrag 1 zu D306/IIBd1

 

D306_Bd1*02

Nachtrag 2 zu D306_Bd1

 

D306_Bd1Vorbem

Vorbemerkungen zum Band 1 (Anlage II RIV); Grundsä

Vorbemerkungen zum Band 1 (Anlage II RIV); Grundsätze

D306_Bd1Vorbem.*02

Bek.2 zu Vorbem. zum Bd1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd1Vorbem.*03

Bek.3 zu Vorbem. zum Bd1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd1Vorbem.*04

Bek.4 zu Vorbem. zum Bd1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd1Vorbem.*05

Bek.5 zu Vorbem. zum Bd.1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd1Vorbem.*06

Bek.6 zu Vorbem. zum Bd.1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd1Vorbem.*07

Bek.7 zu Vorbem. zum Bd.1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd1Vorbem.*08

Bek.8 zu Vorbem. zum Bd1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd1Vorbem.*09

Bek.9 zu Vorbem. zum Bd.1 Anlage II RIV;Grundsätze

 

D306_Bd2

Verladerichtlinien Band 2; Güter (m. *02)

Verladerichtlinien Band 2; Güter

D306_Bd2…*

Verladebeispiele…

 

D306_Bd2*01

Nachtrag 1 zu D306/IIBd2

 

D306_Bd2*02

Nachtrag 2 zu D306_Bd2

 

D306_Bd2_000218000116

Reibwerterhöhende Unterlagen

Reibwerterhöhende Unterlagen

D306_Bd2_000218000216

Behelfsmäßiges Niederbinden mit Gurthaken

Behelfsmäßiges Niederbinden mit Gurthaken

D306_Bd2_000218000316

Festbinden mit Zurrgurten aus Polyester

Festbinden mit Zurrgurten aus Polyester

D306_Bd2_000218000416

Zurrpunkte für Fest- und Niederbindungen

Zurrpunkte für Fest- und Niederbindungen

D306_Bd2_0005410109

Abdeckung mit verstärktem Raschelnetz

Abdeckung mit verstärktem Raschelnetz

D306_Bd2_00080II19

Verzeichnis der von DB Cargo AG veröffentlichten V

Verzeichnis der von DB Cargo AG veröffentlichten Verladebeispiele

D306_Bd2_001215400108

Blechrollen (geölt und ungeölt) auf speziellen Sat

Blechrollen (geölt und ungeölt) auf speziellen Sattelgestellen

D306_Bd2_001215400119

Schienen bis 75 m Länge (auf mehreren Flachwagen)

Schienen bis 75 m Länge (auf mehreren Flachwagen)

D306_Bd2_001215410117

Rundeisen auf InnoWagen Sggrrs

Rundeisen auf InnoWagen Sggrrs

D306_Bd2_001215410118

Stahlbrammen auf Innowaggon Sggrrs

Stahlbrammen auf Innowaggon Sggrrs

D306_Bd2_001215410316

Bunde aus Stahlrohren, geschichtet auf Innofreight

Bunde aus Stahlrohren, geschichtet auf Innofreight-Paletten (TYP RWP) verladen auf Containertragwagen

D306_Bd2_001215610116

Stahlrohre in Rohre eingesetzt und geschichtet

Stahlrohre in Rohre eingesetzt und geschichtet

D306_Bd2_001215610216

Stahlrohre in Rohre eingesetzt und gesattelt

Stahlrohre in Rohre eingesetzt und gesattelt

D306_Bd2_0012180a16

Dünnwandige Stahlrohre geschichtet, ø bis 324 mm

Dünnwandige Stahlrohre geschichtet, ø bis 324 mm

D306_Bd2_0012180a17

Walzdrahtbunde, Achse in Wagenquerrichtung, zweila

Walzdrahtbunde, Achse in Wagenquerrichtung, zweilagig gesattelt, nur im deutschen Binnenverkehr

D306_Bd2_0012180b16

Grobbleche ungeölt, mit Überbreite

Grobbleche ungeölt, mit Überbreite

D306_Bd2_0012180c16

Feinschrott

Feinschrott

D306_Bd2_0012180d16

Walzdrahtbunde, Achse in Wagenquerrichtung, zweila

Walzdrahtbunde, Achse in Wagenquerrichtung, zweilagig gesattelt

D306_Bd2_0012180e16

Schienen mit einer Länge bis 60 m auf mehreren Fla

Schienen mit einer Länge bis 60 m auf mehreren Flachwagen

D306_Bd2_0012180f16

Schienen mit einer Länge bis 60 m bis 180 m

Schienen mit einer Länge bis 60 m bis 180 m

D306_Bd2_0012180g16

Schienen mit einer Länge bis 180 m in einer Schich

Schienen mit einer Länge bis 180 m in einer Schicht auf mehreren Flachwagen

D306_Bd2_0012180h16

Schienen mit einer Länge über 60 m bis 120 m

Schienen mit einer Länge über 60 m bis 120 m

D306_Bd2_0012180i16

Schienen mit einer Länge über 30 m bis 60 m auf mi

Schienen mit einer Länge über 30 m bis 60 m auf mindestens drei Wagen

D306_Bd2_001218000116

Stahlbrammen oder Stahlknüppel

Stahlbrammen oder Stahlknüppel

D306_Bd2_001218000117

Aluminiumbarren

Aluminiumbarren

D306_Bd2_001218000216

Grobblechtafeln ungeölt von mind. 8 mm Dicke und 3

Grobblechtafeln ungeölt von mind. 8 mm Dicke und 3 m Länge

D306_Bd2_001218000316

Walzdraht, einlagig, wechselseitig an die Borde ge

Walzdraht, einlagig, wechselseitig an die Borde geladen

D306_Bd2_001218000416

Blechpakete, gestapelt, in Wagen mit seitlich vers

Blechpakete, gestapelt, in Wagen mit seitlich versetzbaren Rungen

D306_Bd2_001218000516

Blechpakete, gestapelt, in Wagen mit seitlich vers

Blechpakete, gestapelt, in Wagen mit seitlich versetzbaren Rungen, mit Kreuzbindungen

D306_Bd2_001218000616

Spezialeinrichtung zum Sichern von Stahlrohren mit

Spezialeinrichtung zum Sichern von Stahlrohren mit großem Außendurchmesser

D306_Bd2_001218000716

Kippgefährdete Coils, Achse in Wagenquerrichtung

Kippgefährdete Coils, Achse in Wagenquerrichtung

D306_Bd2_001218000816

Radsätze auf Flachwagen

Radsätze auf Flachwagen

D306_Bd2_001218000916

Schienen bis 36 m Länge

Schienen bis 36 m Länge

D306_Bd2_001218001016

Schienen bis 180 m Länge auf Flachwagen mit stabil

Schienen bis 180 m Länge auf Flachwagen mit stabilen Seitenrungen (System Railer ULS)

D306_Bd2_001218001116

Schienen bis 180 m Länge auf Flachwagen mit Spezia

Schienen bis 180 m Länge auf Flachwagen mit Spezialseitenrungen (System “Bützow”)

D306_Bd2_001218001216

Schienen bis 180 m Länge auf Flachwagen mit Spezia

Schienen bis 180 m Länge auf Flachwagen mit Spezialgestellen (System STS)

D306_Bd2_001218001316

Schienen mit einer Länge über 40 m bis 120 m auf m

Schienen mit einer Länge über 40 m bis 120 m auf mindestens drei Wagen

D306_Bd2_001218001416

Grobbleche auf in Wagenlängsrichtung liegenden Unt

Grobbleche auf in Wagenlängsrichtung liegenden Unterlagen und Zwischenlagen

D306_Bd2_001218010116

Coils, Achse in Wagenquerrichtung

Coils, Achse in Wagenquerrichtung

D306_Bd2_001218010117

Walzdrahtbunde, Achse in Wagenquerrichtung, zweila

Walzdrahtbunde, Achse in Wagenquerrichtung, zweilaig gesattelt, Bunde mit hohem Druck gepresst

D306_Bd2_001218010216

Coils auf Sattelgestellen aus Holz, Achse in Wagen

Coils auf Sattelgestellen aus Holz, Achse in Wagenlängsrichtung

D306_Bd2_001218010416

Coils auf Stahlpaletten, gleitend verladen, in ges

Coils auf Stahlpaletten, gleitend verladen, in geschlossenen Zügen

D306_Bd2_001218010516

Coils warmgewalzt und nicht geölt in Zügen bis 90k

Coils warmgewalzt und nicht geölt in Zügen bis 90km/h Höchstgeschwindigkeit

D306_Bd2_001218010616

Coils, mit Keilschuhen gesichert bis 20 t

Coils, mit Keilschuhen gesichert bis 20 t

D306_Bd2_001218010816

Dünnwandige Stahlrohre geschichtet, ø bis 324 mm

Dünnwandige Stahlrohre geschichtet, ø bis 324 mm

D306_Bd2_001218010916

Gussrohre mit Muffen an einem Rohrende, geschichte

Gussrohre mit Muffen an einem Rohrende, geschichtet, Länge 6,0 bis 6,5 m

D306_Bd2_001218011016

Stahlrohre in geschlossenen Zügen ohne rangierdien

Stahlrohre in geschlossenen Zügen ohne rangierdienstliche Unterwegsbehandlung

D306_Bd2_001218011116

Rohre mit quadratischem oder rechteckigem Querschn

Rohre mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt

D306_Bd2_001218011216

Kupferanodenpakete auf einer Palette in geschlosse

Kupferanodenpakete auf einer Palette in geschlossenen Zügen

D306_Bd2_001218011316

Kupferanodenpakete in geschlossenen Zügen

Kupferanodenpakete in geschlossenen Zügen

D306_Bd2_001218011416

Schienen mit einer Länge von 25 m bis 60 m

Schienen mit einer Länge von 25 m bis 60 m

D306_Bd2_001218011516

Schienen mit einer Länge von 60 m bis 120 m

Schienen mit einer Länge von 60 m bis 120 m

D306_Bd2_001218011616

Stranggussstäbe, rund, ab 150mm Durchmesser

Stranggussstäbe, rund, ab 150mm Durchmesser

D306_Bd2_001218700115

Schienen auf einem Wagen, verzogen verladen

Schienen auf einem Wagen, verzogen verladen

D306_Bd2_0015100108

Mittelbleche und Grobbleche (ungeölt)

Mittelbleche und Grobbleche (ungeölt)

D306_Bd2_0015100199

Schienen bis 36m Länge in 2 Schichten verladen

Schienen bis 36m Länge in 2 Schichten verladen

D306_Bd2_0015100299

Schienen bis 36m Länge in einer oder mehreren Flac

Schienen bis 36m Länge in einer oder mehreren Flachwagen

D306_Bd2_0015210102

Pakete aus Kupferanoden in Ganzzügen

Pakete aus Kupferanoden in Ganzzügen

D306_Bd2_0015400103

Stahlrohre gesattelt, in E-Wagen

Stahlrohre gesattelt, in E-Wagen

D306_Bd2_0015400109

Blechrollen (ungeölt und mit rauer Oberfläche) auf

Blechrollen (ungeölt und mit rauer Oberfläche) auf speziellen Sattelgestellen (Typ 16 P – 1500 MSO O
strava)

D306_Bd2_0015400203

Stahlrohre geschichtet, in E-Wagen

Stahlrohre geschichtet, in E-Wagen

D306_Bd2_0015410111

Biegsame Stahlrohre mit einer Länge bis 43 m auf m

Biegsame Stahlrohre mit einer Länge bis 43 m auf mehreren Wagen

D306_Bd2_0015410208

Blechrollen (ungeölt) auf speziellen Sattelgestell

Blechrollen (ungeölt) auf speziellen Sattelgestellen (Typ NH Ostrava-P)

D306_Bd2_0017400104

Blechpakete verschiedener Länge

Blechpakete verschiedener Länge

D306_Bd2_0017400304

Blechrollen, Coils

Blechrollen, Coils

D306_Bd2_0017400404

Aluminiumstangen mit eingebundenen Unterlagen

Aluminiumstangen mit eingebundenen Unterlagen

D306_Bd2_0017400504

Formatbleche zu Paketen gebunden

Formatbleche zu Paketen gebunden

D306_Bd2_0017410104

Mittel- und Grobbleche

Mittel- und Grobbleche

D306_Bd2_0017410105

Grob- und Mittelbleche, ungeölt

Grob- und Mittelbleche, ungeölt

D306_Bd2_0017410199

Schienen auf mehreren Flachwagen

Schienen auf mehreren Flachwagen

D306_Bd2_0017410205

Grob- und Mittelbleche, ungeölt

Grob- und Mittelbleche, ungeölt

D306_Bd2_0017410299

Schienen auf zwei Flachwagen

Schienen auf zwei Flachwagen

D306_Bd2_0018100107

Walzdrahtbunde (einlagig)

Walzdrahtbunde (einlagig)

D306_Bd2_0018100111

Radsätze

Radsätze

D306_Bd2_0018100114

Schienen in einer Lage auf mehr als 2 Wagen

Schienen in einer Lage auf mehr als 2 Wagen

D306_Bd2_0018100209

Drahtrollen auf Spezialwagen

Drahtrollen auf Spezialwagen

D306_Bd2_0018100214

Schienen auf 2 Wagen

Schienen auf 2 Wagen

D306_Bd2_0018100309

Alu-Pressbolzen

Alu-Pressbolzen

D306_Bd2_0018100409

Schienen auf einem Wagen

Schienen auf einem Wagen

D306_Bd2_0018110110

Stahlgussblooms

Stahlgussblooms

D306_Bd2_0018110404

Schmalbandrollenpakete, Achse senkrecht

Schmalbandrollenpakete, Achse senkrecht

D306_Bd2_0018200109

Coils vertikal verladen in speziell eingerichteten

Coils vertikal verladen in speziell eingerichteten Rilnnss-Wagen

D306_Bd2_0018210107

Spundwandprofile (nicht geölt)

Spundwandprofile (nicht geölt)

D306_Bd2_0018210115

Walzdrahtbunde verladen in Querrichtung in 2 Lagen

Walzdrahtbunde verladen in Querrichtung in 2 Lagen

D306_Bd2_0018300110

Geölte und nicht geölte Stahlrohre ø 56” (1422mm)

Geölte und nicht geölte Stahlrohre ø 56” (1422mm), Wanddicke 16 bis 24mm

D306_Bd2_0018510110

Aluminiumcoils in Holzmulden verladen

Aluminiumcoils in Holzmulden verladen

D306_Bd2_0018700101

Gleisjoche mit Gleisschwellen

Gleisjoche mit Gleisschwellen

D306_Bd2_0018700112

Profile, Stahlträger, nicht geölt, paketiert und v

Profile, Stahlträger, nicht geölt, paketiert und verzogen verladen

D306_Bd2_0018810106

Brammen , aus Stahl

Brammen , aus Stahl

D306_Bd2_0018810184

Walzdrahtbunde

Walzdrahtbunde

D306_Bd2_0022180a16

Schnittholz auf Flachwagen mit Niederbindeeinricht

Schnittholz auf Flachwagen mit Niederbindeeinrichtung

D306_Bd2_002218000116

Holz- bzw. Transportkisten mit Arretierungsblechen

Holz- bzw. Transportkisten mit Arretierungsblechen

D306_Bd2_002218010116

Spanplattenblöcke

Spanplattenblöcke

D306_Bd2_002218010117

Stammholz, mit Überhang

Stammholz, mit Überhang

D306_Bd2_002218010218

Stammholz auf Innofreight-Rundholzpalette, Typ DB

Stammholz auf Innofreight-Rundholzpalette, Typ DB Cargo

D306_Bd2_002218010219

Stammholz auf Innofreight-Rundholzpalette, Typ RHP

Stammholz auf Innofreight-Rundholzpalette, Typ RHP P22

D306_Bd2_002218010319

Stammholz (Länge bis 4 m)

Stammholz (Länge bis 4 m)

D306_Bd2_002218010417

Spanplattenpakete

Spanplattenpakete

D306_Bd2_002218010516

Abfallholz

Abfallholz

D306_Bd2_002218010616

Alte Gleisschwellen aus Holz, teilweise mit Rippen

Alte Gleisschwellen aus Holz, teilweise mit Rippenplatten

D306_Bd2_002218010617

Stammholz (Länge mindestens 3m)

Stammholz (Länge mindestens 3m)

D306_Bd2_002218010716

Buchholz/Eichenholz, nicht entrindet

Buchholz/Eichenholz, nicht entrindet

D306_Bd2_002218100118

Brettsperrholzelemente (BSP)

Brettsperrholzelemente (BSP)

D306_Bd2_002218100119

Brettsperrholz Elemente (BSP)

Brettsperrholz Elemente (BSP)

D306_Bd2_002218110216

Stammholz

Stammholz

D306_Bd2_0025510108

Rundholz

Rundholz

D306_Bd2_0028100107

Spanplatten

Spanplatten

D306_Bd2_0028100108

Stammholz

Stammholz

D306_Bd2_0028100205

Bauholz (Kantholz), sägerau

Bauholz (Kantholz), sägerau

D306_Bd2_0028110107

Sperrholzplatten, Pressplatten

Sperrholzplatten, Pressplatten

D306_Bd2_0028110115

Altschwellen mit verschiedenen Abmessungen

Altschwellen mit verschiedenen Abmessungen

D306_Bd2_0028110203

Rundholz

Rundholz

D306_Bd2_0028110299

Rundholz

Rundholz

D306_Bd2_0028110410

Schnittholz-Trockenkammerware

Schnittholz-Trockenkammerware

D306_Bd2_0028700103

Lang- und Rundhölzer

Lang- und Rundhölzer

D306_Bd2_0028700203

Holzschwellen (nicht getränkt oder mit Teeröl getr

Holzschwellen (nicht getränkt oder mit Teeröl getränkt)

D306_Bd2_004218000116

Zellulose in Balleneinheiten

Zellulose in Balleneinheiten

D306_Bd2_004218000216

Gemischte Verladung von Papierrollen

Gemischte Verladung von Papierrollen

D306_Bd2_004218000316

Papierrollen, Rollenachse in Wagenlängs- und – que

Papierrollen, Rollenachse in Wagenlängs- und – querrichtung

D306_Bd2_004218010118

Papierrollen, Rollenachse in Wagenlängsrichtung

Papierrollen, Rollenachse in Wagenlängsrichtung

D306_Bd2_004218010216

Zellstoff in Ballen (Units)

Zellstoff in Ballen (Units)

D306_Bd2_0047400111

Papierrollen auf Kartonsatteln (Wellbeds)

Papierrollen auf Kartonsatteln (Wellbeds)

D306_Bd2_0047410104

Stehende Papierrollen

Stehende Papierrollen

D306_Bd2_0048110102

Papierrollen, Rollenachsen in Wagenlängsrichtung

Papierrollen, Rollenachsen in Wagenlängsrichtung

D306_Bd2_0048110107

Gemischte Verladung von Papierrollen mit Gurtkeile

Gemischte Verladung von Papierrollen mit Gurtkeilen

D306_Bd2_0048110110

Papierrollen, stehend verladen

Papierrollen, stehend verladen

D306_Bd2_0062180a16

Gleisjoche auf Gleisjochtransportwagen ohne Rollen

Gleisjoche auf Gleisjochtransportwagen ohne Rolleneinrichtung

D306_Bd2_0062180a17

Tübbingsegmente aus Beton in geschlossenen Zügen

Tübbingsegmente aus Beton in geschlossenen Zügen

D306_Bd2_0062180a18

Gleisschwellen in Wagenquerrichtung

Gleisschwellen in Wagenquerrichtung

D306_Bd2_0062180b19

Gleisschwellen in Wagenquerrichtung

Gleisschwellen in Wagenquerrichtung

D306_Bd2_0062180c16

Gleisschwellen in Ladegestellen auf Flachwagen

Gleisschwellen in Ladegestellen auf Flachwagen

D306_Bd2_0062180d16

Gleisschwellen aus Beton

Gleisschwellen aus Beton

D306_Bd2_0062180e16

Gleisschwellen in Wagenquerrichtung

Gleisschwellen in Wagenquerrichtung

D306_Bd2_0062180f16

Gleisschwellen in Wagenlängsrichtung in Spezialpal

Gleisschwellen in Wagenlängsrichtung in Spezialpaletten

D306_Bd2_0062180g16

Gleisjoche auf Wagen mit Spezialstirnrungen

Gleisjoche auf Wagen mit Spezialstirnrungen

D306_Bd2_0062180h16

Y-Stahlschwellen in Wagenquerrichtung

Y-Stahlschwellen in Wagenquerrichtung

D306_Bd2_0062180i16

Gleisschwellen aus Beton in geschlossenen Zügen

Gleisschwellen aus Beton in geschlossenen Zügen

D306_Bd2_006218000116

Spannbetonmaste

Spannbetonmaste

D306_Bd2_006218000117

Tübbingsegmente aus Beton in geschlossenen Zügen

Tübbingsegmente aus Beton in geschlossenen Zügen

D306_Bd2_006218000316

Betonplatten auf Spezialflats (gleitende Verladewe

Betonplatten auf Spezialflats (gleitende Verladeweise)

D306_Bd2_006218000416

Gleisschwellen aus Beton und Stahl in Wagenquerric

Gleisschwellen aus Beton und Stahl in Wagenquerrichtung

D306_Bd2_006218000516

Weichenschwellen aus Beton

Weichenschwellen aus Beton

D306_Bd2_006218000616

Gleisjoche

Gleisjoche

D306_Bd2_006218000716

Brüstungsplatten auf Spezialflats (gleitende Verla

Brüstungsplatten auf Spezialflats (gleitende Verladeweise)

D306_Bd2_006218110118

Rigipsplatten

Rigipsplatten

D306_Bd2_0068100110

BigBags auf Transportgestellen

BigBags auf Transportgestellen

D306_Bd2_0068100111

Lärmschutzwände aus Beton auf Transportgestellen

Lärmschutzwände aus Beton auf Transportgestellen

D306_Bd2_0068110111

Lärmschutzwände aus Beton

Lärmschutzwände aus Beton

D306_Bd2_0068700106

Betonschwellen, alle Arten

Betonschwellen, alle Arten

D306_Bd2_007218000116

Räderfahrzeuge mit eigenem Antrieb und angekuppelt

Räderfahrzeuge mit eigenem Antrieb und angekuppeltem Anhängerfahrzeug

D306_Bd2_007218000117

Sattelzüge der US Army, über die Kurzkupplung verl

Sattelzüge der US Army, über die Kurzkupplung verladen

D306_Bd2_007218010116

Personenkraftwagen und andere Räderfahrzeuge bis m

Personenkraftwagen und andere Räderfahrzeuge bis maximal 2200 kg Gewicht

D306_Bd2_007218010117

Kraftfahrzeuge auf Laaeks 553 und Laaes 556 in Bel

Kraftfahrzeuge auf Laaeks 553 und Laaes 556 in Beladestellung

D306_Bd2_007218010216

Traktoren

Traktoren

D306_Bd2_007218010218

Elektrofahrzeuge mit einem Gewicht bis 2800 kg, au

Elektrofahrzeuge mit einem Gewicht bis 2800 kg, ausschließlich durch Radvorleger und Feststellbremse gesichert

D306_Bd2_007218010317

Kraftfahrzeuge bis 3200kg auf einem Laaers 560

Kraftfahrzeuge bis 3200kg auf einem Laaers 560

D306_Bd2_007218010318

Kraftfahrzeuge bis 3200 kg Gewicht auf Laaers 560

Kraftfahrzeuge bis 3200 kg Gewicht auf Laaers 560

D306_Bd2_007218010516

Kraftfahrzeuge ausschließlich in geschlossenen Züg

Kraftfahrzeuge ausschließlich in geschlossenen Zügen

D306_Bd2_007218010616

Kraftfahrzeuge bis 220 kg Gewicht und einer Mindes

Kraftfahrzeuge bis 220 kg Gewicht und einer Mindestspurweite von 1585 mm

D306_Bd2_0078110107

Schneidwerke von Mähdreschern, Ladungsgewicht bis

Schneidwerke von Mähdreschern, Ladungsgewicht bis 3000 kg

D306_Bd2_0078110111

Luftbereifte Räderfahrzeuge mit einem Gewicht bis

Luftbereifte Räderfahrzeuge mit einem Gewicht bis 2.200 kg

D306_Bd2_0078310101

Kraftfahrzeuge mit Einzelgewicht bis 5000 kg

Kraftfahrzeuge mit Einzelgewicht bis 5000 kg

D306_Bd2_009.18700103

Intermodale Ladeeinheiten (UTI)

Intermodale Ladeeinheiten (UTI)

D306_Bd2_009128510211

Intermodale Ladeeinheiten des KV

Intermodale Ladeeinheiten des KV

D306_Bd2_00918700296

Großcontainer übereinandergestapelt – Wechselbehäl

Großcontainer übereinandergestapelt – Wechselbehälter übereinandergestapelt

D306_Bd2_0092180a17

KV-Züge mit Vmax = 140km/h

KV-Züge mit Vmax = 140km/h

D306_Bd2_009218000116

Leckagewannen

Leckagewannen

D306_Bd2_009218000117

Zwei 20′-ISO-Container, verbunden durch Horizontal

Zwei 20′-ISO-Container, verbunden durch Horizontal-Twistlocks zu 40′-ISO-Container

D306_Bd2_009218000216

DB-Absatzmulden für Schüttgüter

DB-Absatzmulden für Schüttgüter

D306_Bd2_009218000316

Absetzmulden für Schüttgüter (System: “awilog”)

Absetzmulden für Schüttgüter (System: “awilog”)

D306_Bd2_009218000416

Tricon-Container/Quadron-Container verbunden mit S

Tricon-Container/Quadron-Container verbunden mit Sealock-connectors zu 20′-ISO-Containereinheiten

D306_Bd2_009218010116

Absetzmulden für Schüttgüter (System “awilog”)

Absetzmulden für Schüttgüter (System “awilog”)

D306_Bd2_009218400116

Behälter für Güter in loser Schüttung

Behälter für Güter in loser Schüttung

D306_Bd2_00938510110

Transportbehälter der Firma ACTS

Transportbehälter der Firma ACTS

D306_Bd2_0098210214

Nicht kranbare Sattelanhänger verladen anhand der

Nicht kranbare Sattelanhänger verladen anhand der NIKRASA-Plattform

D306_Bd2_0118000199

Leeres Hohlglas, max. Stapelhöhe 2 x Palettengrund

Leeres Hohlglas, max. Stapelhöhe 2 x Palettengrundmaß

D306_Bd2_0118000299

Leeres Hohlglas, Stapelhöhe bis 2,25 m

Leeres Hohlglas, Stapelhöhe bis 2,25 m

D306_Bd2_0118010199

Leeres Hohlglas, gestapelt auf Kunststoffplatten

Leeres Hohlglas, gestapelt auf Kunststoffplatten

D306_Bd2_100218000116

Niederbindeverlängerung

Niederbindeverlängerung

D306_Bd2_1008100197

Stammholz, Rohre, Träger, Matten

Stammholz, Rohre, Träger, Matten

D306_Bd2_1008100297

Blechrollen in gesattelter Verladeweise

Blechrollen in gesattelter Verladeweise

D306_Bd2_1008200104

Walzdrahtbunde, verladen in Wagenquerrichtung in 2

Walzdrahtbunde, verladen in Wagenquerrichtung in 2 Lagen auf besonders eingerichteten Wagen

D306_Bd2_1008300204

Beförderung von Schienen mit 80,90 und 108 m Länge

Beförderung von Schienen mit 80,90 und 108 m Länge auf Spezialwagen

D306_Bd2_1008700101

Pkw, auf für den Fähr – / Tunnelverkehr mit Großbr

Pkw, auf für den Fähr – / Tunnelverkehr mit Großbritannien geeigneten Wagen

D306_Bd2_1008700102

PKW und Kastenwagen

PKW und Kastenwagen

D306_Bd2_1008700196

Räderfahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen und

Räderfahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen und Traktoren

D306_Bd2_1008700296

Räderfahrzeuge und Maschinen auf Rädern

Räderfahrzeuge und Maschinen auf Rädern

D306_Bd2_1008800195

Sattelanhänger

Sattelanhänger

D306_Bd2_1008810192

Walzdrahtrollen

Walzdrahtrollen

D306_Bd2_2002180a16

Lange selbsttragende Ladegüter

Lange selbsttragende Ladegüter

D306_Bd2_2005400196

Starre und lange Ladeeinheit auf zwei Tragwagen mi

Starre und lange Ladeeinheit auf zwei Tragwagen mit speziellen Drehschemeln

D306_Bd2_2008100103

Einwegsicherungsmittel zum Niederbinden: ÖBB-Polye

Einwegsicherungsmittel zum Niederbinden: ÖBB-Polyestergewebegurt “Modell 2002”

D306_Bd2_2008100196

Grobblechtafeln von mind. 8 mm Dicke

Grobblechtafeln von mind. 8 mm Dicke

D306_Bd2_2008300100

Gestelle für den Transport und die Lagerung von Ra

Gestelle für den Transport und die Lagerung von Radsatzteilen für Eisenbahnfahrzeuge

D306_Bd2_2008300102

Gestelle für den Transport und die Lagerung von Ra

Gestelle für den Transport und die Lagerung von Rad- satzteilen für Eisenbahnfahrzeuge

D306_Bd2_2008300179

Blechrollen quer zur Längsachse des Wagens

Blechrollen quer zur Längsachse des Wagens

D306_Bd2_2008701196

Kabeltrommel-Stahlkeile

Kabeltrommel-Stahlkeile

D306_Bd2_2008701396

Butan- oder Propangasflaschen in Metallgestellen

Butan- oder Propangasflaschen in Metallgestellen

D306_Bd2_2008710196

Schienen mit einer Länge über 36 m bis auf 75 m au

Schienen mit einer Länge über 36 m bis auf 75 m auf Drehgestell-Flachwagen mit Seitenrungen

D306_Bd2_2008710296

Mehrfachlademulden – System SNCF

Mehrfachlademulden – System SNCF

D306_Bd2_9.1.221811011

Sonderbehälter BoxInBox mit aufgesetztem Führungsr

Sonderbehälter BoxInBox mit aufgesetztem Führungsrahmen

D306_Bd2_9.1.321811011

Flats für Holzverladung (Forstlogistik CH AG “FLP”

Flats für Holzverladung (Forstlogistik CH AG „FLP“) System TiRex 20 Kassetten System

D306_Bd2_9.1.38510315

Flat bzw. Zwischenrahmen (ZRW)

Flat bzw. Zwischenrahmen (ZRW)

D306_Bd2_9.1.435381011

Wagenadapterrahmen (WAR)

Wagenadapter (WAR)

D306_Bd2_9.4218010119

Tragvorrichtung „r2L 2.0 – KV Trailer use“ der Fa.

Tragvorrichtung „r2L 2.0 – KV Trailer use“ der Fa. Kässbohrer

D306_Bd2_9.4218510119

Sattelanhänger mit überragender Ladung auf der Rüc

Sattelanhänger mit überragender Ladung auf der Rückseite

D306_Bd2Vorbem

Vorbemerkungen zum Band 2 (Anlage II RIV); Güter

Vorbemerkungen zum Band 2 (Anlage II RIV); Güter

D306_Bd2Vorbem.*01

Bek.1 zu Vorbem. zum Bd2 Anlage II RIV

 

D306_Bd2Vorbem.*12

Bek.12 zu Vorbem. zum Bd2 Anlage II RIV Güter

 

D306Heft2Anlage3

Europübereinkommen Heft 2 Anlage 3 (Stand:Bek.9)

Zusammensetzung des EUROP-Wagenparkes und Merkmale der EUROP-Wagen

D306Heft2Anlage3*10

Aktualisierung 10 zum Heft 2 Anlage 3

 

D306Heft2Anlage3*11

Aktualisierung 11 zum Heft 2 Anlage 3

 

D402.0101

Grundsätze des Trassenmanagements

Grundsätze

D402.0102

Stichwortverzeichnis

Stichwortverzeichnis

D402.0103

Verzeichnis der Abkürzungen

Verzeichnis der Abkürzungen

D402.0104

Verzeichnis der Begriffe

Verzeichnis der Begriffe

D402.0201

Trassenmanagement;Eisenbahninfrastrukturnutzungs-

Eisenbahninfrastrukturnutzungsverordnung

D402.0202

Planungsproc. Trassenanmeldungen(mit*02)(15.12.19)

Planungsprocedere; Trassenanmeldungen

D402.0202*01

Aktualisierung 1 zur Ril 402.0202

 

D402.0202*02

Aktualisierung 2 zur Ril 402.0202

 

D402.0202*03

Aktualisierung 3 zur Ril 402.0202

 

D402.0202*04

Aktualisierung 4 zur Ril 402.0202

 

D402.0203

Aufgaben/Abläufe Planungsproc. (mit *04)(15.12.19)

Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan

D402.0203*01

1. Aktualisierung zur Ril 402.0203

 

D402.0203*02

2. Aktualisierung zur Ril 402.0203

 

D402.0203*03

3. Aktualisierung zur Ril 402.0203

 

D402.0203*04

4. Aktualisierung zur Ril 402.0203

 

D402.0203*05

5. Aktualisierung zur Ril 402.0203

 

D402.0204

Planungsprocedere für Gelegenheitsver.(13.12.2020)

Planungsprocedere Planungsprocedere für den Gelegenheitsverkehr

D402.0205

Nutzung d.Bahnanlagen unter betr.Sonderbedingungen

Planungsprocedere; Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonderbedingungen

D402.0206

Planungsprocedere Abweichungen von Planungsparame

Abweichungen von Planungsparametern

D402.0207

Nummerierung der Züge u.Verwendung von Zugmummern

Planungsprocedere; Nummerierung der Züge, Zuteilung und Verwendung von Zugnummern

D402.0208

Planungsprocedere; Zuggattungen (13.12.2020)

Planungsprocedere; Zuggattungen

D402.0211

ETCS-Zugkategorie eingeben

ETCS-Zugkategorie eingeben

D402.0211*01

Aktualisierung 1 zur Ril 402.0211

 

D402.0220

Planungsprocedere; Bezug von Fahrpl. (15.12.2019)

Planungsprocedere; Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten

D402.0302

Trassenkonstr./-koordination;Ergänzungsfahrpläne

Trassenkonstruktion/ -koordination; Ergänzungsfahrpläne

D402.0305

Baubedingte Fahrplanreg.abstimmen(mit*12)(15.12.19

Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren

D402.0305*03

3. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*04

4. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*05

5. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*06

6. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*07

7. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*08

8. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*09

9. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*10

10. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*11

11. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*12

12. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D402.0305*13

13. Aktualisierung zur Ril 402.0305

 

D406

Baubetriebsplanung, Betra und La (mit *02)

Baubetriebsplanung, Betra und La

D406.9002

Regionale Zusatzbestimmungen des RB Nord z.Ril 406

Regionale Zusatzbestimmungen des Regionalbereichs Nord zur Richtlinie 406 (ZusBest 406)

D406.9003

Regionale Zusatzbestimmungen der NL West

Regionale Zusätze des Regionalbereichs West zur Richtlinie 406 (R Zbest zur Ril 406)

D406.9005

Regionale Zusatzbestimmungen der RB Mitte

Regionale Zusatzbestimmungen des Regionalbereichs Mitte zur Richtlinie 406 (ZusBest 406)

D406.9006

Regionale Zusatzbestimmungen RB Südwest zur 406

Regionale Zusatzbestimmungen der Region Südwest zur Richtlinie 406 (ZusBest 406)

D406.9990

Regelungen mit Geltungsbereich für die GE Regional

Regelungen mit Geltungsbereich für die GE Regionalnetze

D406*02

2. Aktualisierung zu 406

Baubetriebsplanung, Betra und La

D40800

Fahrdienstvorschrift; Ril 408.01-06 und 408.48

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.01 – 06 und 408.48

D40800(A5)

Fahrdienstvorschrift, Ril408.01-06 u 408.48(m.*03)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.01 – 06 und 408.48

D40800(A5)*02

Aktualisierung 02 zur Ril 40800(A5)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.01 – 06 und 408.48

D40800(A5)*03

Aktualisierung 03 zur Ril 40800(A5)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.01 – 06 und 408.48

D40800*01

Aktualisierung 01 zu Ril 40800

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.01 – 06 und 408.48

D40800*02

Aktualisierung 02 zu Ril 40800

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.01 – 06 und 408.48

D40800*03

Aktualisierung 03 zu Ril 40800

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.01 – 06 und 408.48

D40810

Fahrdienstvorschrift; Ril 408.11-16 und 408.31-37

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 412.01, 408.11 – 16, 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregel
n

D40810*01

Aktualisierung 01 zur Ril 40810

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 412.01, 408.11 – 16, 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregel
n

D40810*02

Aktualisierung 02 zur Ril 40810

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 412.01, 408.11 – 16, 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregel
n

D40810*03

Aktualisierung 03 zur Ril 40810

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 412.01, 408.11 – 16, 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregel
n

D40820

Fahrdienstvorschrift; Ril 408.21-27 und 408.48

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.21 – 27 und 408.48

D40820(A5)

Fahrdienstvorschrift, Ril 408.21-27 und 408.48

Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.21 – 27 und 408.48

D40820(A5)*02

Aktualisierung 02 zur Ril 40820(A5)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.21 – 27 und 408.48

D40820(A5)*03

Aktualisierung 03 zur Ril 40820(A5)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinien 408.21 – 27 und 408.48

D40820*01

Aktualisierung 01 zu Ril 40820

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.21 – 27 und 408.48

D40820*02

Aktualisierung 02 zu Ril 40820

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.21 – 27 und 408.48

D40820*03

Aktualisierung 03 zu Ril 40820

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.21 – 27 und 408.48

D40830

Fahrdienstvorschrift; Ril 408.31-37 und 408.58

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregeln

D40830*01

Aktualisierung 01 zur Ril 40830

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregeln

D40830*02

Aktualisierung 02 zur Ril 40830

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregeln

D40830*03

Aktualisierung 03 zur Ril 40830

Fahrdienstvorschrift; Richtlinien 408.31 – 37, 408.58 und weitere Planungsregeln

D40848

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.48

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.48

D40848(A5)

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.48

Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.48

D40848(A5)*01

Aktualisierung 01 zur Ril 40848(A5)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.48

D40848(A5)*02

Aktualisierung 02 zur Ril 40848(A5)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.48

D40848(A5)*03

Aktualisierung 03 zur Ril 40848(A5)

Fahrdienstvorschrift, Richtlinie 408.48

D40848*01

Aktualisierung 01 zur Ril 40848

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.48

D40848*02

Aktualisierung 02 zur Ril 40848

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.48

D40848*03

Aktualisierung 03 zur Ril 40848

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.48

D40858

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.58

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.58

D40858*01

Aktualisierung 01 zur Ril 40858

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.58

D40858*02

Aktualisierung 02 zur Ril 40858

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.58

D40858*03

Aktualisierung 03 zur Ril 40858

Fahrdienstvorschrift; Richtlinie 408.58

D412.1003

Bekanntgabe von Hauptsignalen mit abweichenden Sta

Örtliche Bestimmungen zur Richtlinie 301.1401 – Nebensignale (Ne), (So – DV 301) – aufstellen

D412.1205

Fehlende Signale So 15 und Bü 0/1 für Halbschranke

Örtliche Bestimmungen zur Richtlinie 301.1501 – Signale für Bahnübergänge (Bü), (So, Pf (DV 301)) –
aufstellen

D412.2001

Ersatzweises Sichern von Bahnübergängen (i.d.F*05)

Ersatzweises Sichern von Bahnübergängen

D412.2001*05

Aktualisierung 05 zu D412.2001

 

D412.2003

Schließen d. Schranken an wärterbed. BÜSA (idF*03)

Schließen der Schranken an wärterbedienten Bahnübergangssicherungsanlagen

D412.2004

Öffnen von Anrufschranken regeln

Öffnen von Anrufschranken regeln

D412.2005

Fahrplan f. Schranken-/Bahnübergangsposten (idF*04

Fahrplan für Schrankenposten / Übersicht der Mindestfahrzeiten Ermittlung von Mindestfahrzeiten

D412.9001

Überwachung der bahnbetriebssicherheitl. Aufsicht

Überwachung der bahnbetriebssicherheitlichen Aufsicht

D412.9004

Zeiweilig geschlossene Bahnübergänge

Zeiweilig geschlossene Bahnübergänge

D413

Infrastruktur gestalten (mit *03)

Infrastruktur gestalten

D413*01

Aktualisierung 01 zu 413

 

D413*02

Aktualisierung 02 zu 413

 

D413*03

Aktualisierung 03 zu 413

 

D420.9001

Kodierung der Zusatzverspätungen (i.d.F. *04)

Kodierung der Zusatzverspätungen

D42002

Zusammenarbeit mit Eisenbahnverkehrsuntern.(m*09)

Zusammenarbeit mit Eisenbahnverkehrsunternehmen

D42002*07

Aktualisierung 07 zur Ril 42002

 

D42002*07a

Aktualisierung 07a zur Ril 42002

 

D42002*08

Aktualisierung 08 zur Ril 42002

 

D42002*09

Aktualisierung 09 zur Ril 42002

 

D42311

Zusammenstellung für Zugangsberechtigte und Kunden

Zusammenstellung für Zugangsberechtigte und Kunden der DB Netz AG

D436

Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchfüh

Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)

D436*

Rückenschild zum 436

 

D437

Zug- und Rangierfahrten im Signal. Zugleitb (m*05)

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen

D437.0011

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitb

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit Elektronischem Stellwerk durchführen (S
ZB-E); Regelungen für alle Mitarbeiter

D437.0013

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitb

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit Elektronischem Stellwerk durchführen (
SZB-E); Aufgaben des Triebfahrzeugführers

D456

Bahnübergänge sichern (mit *04)

Bahnübergänge sichern

D456*01

Aktualisierung 01 zur Ril 456

 

D456*02

Aktualisierung 02 zur Ril 456

 

D456*03

Aktualisierung 03 zur Ril 456

 

D456*04

Aktualisierung 04 zur Ril 456

 

D45601

Regeln f. Fahrdienstl. bzw. Weichenwärter(idF *01)

Bahnübergänge sichern; Regeln für Fahrdienstleiter bzw. Weichenwärter, die gleichzeitig Bediener wär
terbedienter Schranken sind – Handbuch

D45610

Regeln für Schrankenwärter – Handbuch (i.d.F.*04)

Regeln für Schrankenwärter – Handbuch

D45610*04

Aktualisierung 04 zu D45610

 

D45620

Regeln f.Bahnübergangsposten (BÜP)-Handbuch (idF*4

Regeln für Bahnübergangsposten (BÜP) – Handbuch

D45620*04

Aktualisierung 04 zu D45620

 

D458.0301

Schwerwagentransporte beurteilen (mit *05)

Außergewöhnliche Sendungen; Schwerwagentransporte beurteilen; Aufgaben des bautechnischen Schwerwage
nsachbearbeiters

D458.0301*04

Aktualisierung 4 zur Ril 458.0301

 

D458.0301*05

Aktualisierung 5 zur Ril 458.0301

 

D462

Betrieb des Oberleitungsnetzes;Grundsätze

Betrieb des Oberleitungsnetzes

D464.0001

Gleichstrom-S-Bahnen; S-Bahnen Berlin und Hamburg

Gleichstrom- und Fahrleitungsschaltanlagen, Fahrleitungs- und Rückleitungsanlagen

D465.0001

Betrieb auf Steilstrecken

Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen

D481.0101

Grundlagen für drahtgebundene Fernsprechverb.

Grundlagen für drahtgebundene Fernsprechverbindungen

D481.0103

Grundlagen für Verbindungen des Betriebs- und Inst

Grundlagen für Verbindungen des Betriebsfunks im GSM-R-Netz

D481.0109

Zugmeldungen, Aufträge u. Meldungen überwachen

Zugmeldungen, Aufträge und Meldungen überwachen

D481.0201

Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks

Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks

D481.0202

Gespräche über analogen Zugfunk führen

Gespräche über analogen Zugfunk führen

D481.0204

Gespräche ü.analog.Zugfunk Bauform VZF95 (i.d.F*01

Gespräche über analogen Zugfunk der Bauform VZF 95 führen

D481.0205

Grundlagen für Verbindungen des Zugfunks(i.d.F*03)

Grundlagen für Verbindungen des Zugfunks im GSM-R-Netz

D481.0205Z01

Zusätzliche Regeln für ortsfeste Teilnehmer im GSM

Zusätzliche Regeln für ortsfeste Teilnehmer im GSM-R-Netz

D481.0205Z02

Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R-Zu

Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R-Zugfunk

D481.0209

Zugfunkgespräche überwachen

Zugfunkgespräche überwachen

D481.0301

Gespräche über analogen Rangierfunk führen

Gespräche über analogen Rangierfunk führen

D481.0302

Grundlagen für Verbindungen zum Rangieren(i.F.*02)

Grundlagen für Verbindungen zum Rangieren im GSM-R-Netz

D481.0309

Rangierfunkgespräche überwachen

Rangierfunkgespräche überwachen

D481.9002

Fernsprechsammelteilnehmer BF 80/DIKOS 210

Bedienungsanleitung für Fernsprechsammelteilnehmer (FST) des Betriebsfernmeldesystems BF 80/DIKOS 210

D481.9003

Betriebsfernmeldesystem BF 80/DIKOS 210

Wechselsprechstellen und Fernsprechteilnehmerstellen des Betriebsfernmeldesystems BF 80/DIKOS 210

D481.9010

Mehrfachfernsprecher 84 (Bauart Neumann u Wenzel)

Bedienungsanleitung für Mehrfachfernsprecher 84, Bauarten Neumann und Wenzel

D481.9020

GSM-R Fernsprecher der Bauform Dicora-C bedienen

GSM-R Fernsprecher der Bauform Dicora-C bedienen

D481.9021

GSM-R Fernsprecher der Bauform Dicora-S bedienen

GSM-R Fernsprecher der Bauform Dicora-S bedienen

D481.9023

GSM-R Fernsprecher der Bauform Wenzel bedienen

GSM-R Fernsprecher der Bauform Wenzel bedienen

D481.9023Z01

GSM-R Fernsprechbedienteil für ortsfeste Teilnehme

GSM-R Fernsprechbedienteil für ortsfeste Teilnehmer der Bauform Wenzel mit erweiteter Bedienoberfläche bedienen (i.d.F.d.*01)

D481.9201

Bedienungsanleitung für die ortsfeste Zugfunk-

Ortsfeste Zugfunkeinrichtungen der Bauform AEG-Telefunken bedienen

D481.9205

Zugfunkgespräche über die FdZF-Verbindung führen

Zugfunkgespräche über die FdZF-Verbindung führen

D481.9206

Ortsfeste Zugfunkein.FADA Bauform Funkwerk Kölleda

Ortsfeste Zugfunkeinrichtung; Fahrdienstleiteranlage (FADA) der Bauform Funkwerk Kölleda bedienen

D481.9207

Stat. Anlagen des analogen Zugfunks Bauform VZF95

Stationäre Anlagen des analogen Zugfunks der Bauform VZF 95 bedienen

D481.9208

Dokumentationsrecorder CR6 bedienen

Dokumentationsrecorder CR 6 bedienen

D481.9209

Tk-Bedienplatz BZ/ESTW (BZ 2002) bedienen

Tk-Bedienplatz BZ/ESTW (BZ 2002) bedienen

D481.9209*01

1. Aktualisierung zur D 481.9209

 

D481.9215

Zugfunk-Fahrzeuggerät der Bauform MTRS im analogen

Zugfunk-Fahrzeuggerät der Bauform MTRS im analogen Zugfunk bedienen

D481.9215Z01

Kurzanleitung zur Systemumschaltung SNCF – DB im a

Kurzanleitung zur Systemumschaltung SNCF – DB im analogen Zugfunk

D481.9215Z02

Resume` des instructions: Changement de mode SNCF

Resume` des instructions: Changement de mode SNCF – DB

D481.9224

GSM-R Mobiltelefon der Bauform GPH im Betriebs- un

GSM-R Mobiltelefon der Bauform GPH im Betriebs- und Instandhaltungsfunk bedienen

D481.9225

GSM-R-Betriebsfunkgerät NNG OPH 940 i.d.F.*02

GSM-R-Betriebsfunkgerät NNG OPH 940 im Betriebsfunk bedienen

D481.9226

GSM-R Betriebsfunkgerät der Bauform OPH für Schran

GSM-R Betriebsfunkgerät der Bauform OPH für Schrankenwärter im Zugfunk bedienen

D481.9227

GSM-R-Betriebsfunkgerät SAGEM OPH TiGR 350 R

GSM-R-Betriebsfunkgerät SAGEM OPH TiGR 350 R im Betriebsfunk bedienen

D481.9301

Ortsfeste Sprechstellen des analogen Rangierfunks

Ortsfeste Sprechstellen des analogen Rangierfunks bedienen (allgemeine Hinweise)

D481.9311

Rangierfunk-Fahrzeugeinr. d.Bauform AEG-Telefunken

Rangierfunk-Fahrzeugeinrichtung der Bauform AEG-Telefunken bedienen

D481.9312

Rangierfunk-Fahrzeugeinr. d.Bauformen MF150A und B

Rangierfunk-Fahrzeugeinrichtung der Bauform MF 150 A und MF 150 B bedienen

D481.9313

Rangierfunk-Fahrzeugeinr. d.Bauform Telecar 9 bed.

Rangierfunk-Fahrzeugeinrichtung der Bauform Telecar 9 bedienen

D481.9321

Tragbare Funkfernspr. d.analogen Rangierfunks bed.

Tragbare Funkfernsprecher des analogen Rangierfunks bedienen (allgemeine Hinweise)

D481.9322

GSM-R-Betriebsfunkgerät der Bauform OPS im Rangier

GSM-R-Betriebsfunkgerät NNG OPS 940 im Rangierfunk bedienen

D482.4150

Awanst auf Strecken mit Zentralblock im ESTW

Ausweichanschlussstelle auf Strecken mit Zentralblock im ESTW

D482.4150Z01

Awanst und Blockschnittstelle

Awanst und Blockschnittstelle

D482.8001

Ortsstellbereiche

Ortsstellbereiche

D482.8002

Ortsgestellte Weichen und Gleissperren Allgemeine

Ortsgestellte Weichen und Gleissperren Allgemeines

D482.8002Z02

Klammerverschluss

Klammerverschluss

D482.8002Z03

Klinkenverschluss

Klinkenverschluss

D482.8003

Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren

Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen

D482.8004

Elektrisch ortsgestellte Weichen bedienen

Elektrisch ortsgestellte Weichen bedienen

D482.8101

Schlüsselschalter, -taster und Schlüsselsperre

Schlüsselschalter, Schlüsseltaster und Schlüsselsperre

D482.8601

Bahnübergangssicherungsanlagen; Einschaltung

Bahnübergangssicherungsanlagen; Einschaltung

D482.8602

Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung

Bahnübergangssicherungsanlagen; Hilfseinschaltung

D482.8603

Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter

Bahnübergangssicherungsanlagen; Rangierschalter

D482.8604

Bahnübergangssicherungsanlagen; Unwirksamkeitstast

Bahnübergangssicherungsanlagen; Unwirksamkeitstaste

D482.8605

Bahnübergangssicherungsanlagen; Ausfahrschrankenöf

Bahnübergangssicherungsanlagen; Ausfahrschrankenöffnungsschalter

D482.9002*01

Aktualisierung 1

 

D482.9007

Signalanlagen bed.-Spurplanstellwerk Sp Dr L 30

Spurplanstellwerk Sp Dr L 30

D482.9018

SigAnl bedienen, Felderblock (m*1)

Felderblock

D482.9020

Bedien.Signalanlagen,Trägerfrequenzblock 71

Trägerfrequenzblock 71

D482.9025

Streckeneinrichtungen der LZB (i.d.F. *06)

Streckeneinrichtungen der Linienzugbeeinflussung (LZB)

D482.9041

Signalanl. bedienen-Sig.Zugleitbetrieb;(i.d.F.*3)

Signalisierter Zugleitbetrieb (SZB; örtlich nicht besetzte Betriebsstellen)

D482.9053*06

Aktualisierung 6

 

D482.9054

Mechan.Sicherungsanl.Th.Bedienung(Bed Mech) (m*1)

Mechanische Stellwerke

D482.9054*01

Aktualisierung 1

 

D482.9090Z03

Bedienung der Stellwerke Sp Dr S60 und Sp Dr L60 ü

Bedienung der Stellwerke Sp Dr S60 und Sp Dr L60 über die Fernsteuerung F L90

D482.9115

Zugnummernmeldeanlage ZNP 801

Zugnummernmeldeanlage ZNP 801

D482.9116

Zugnummernmeldeanlage ZNS 901 R

Zugnummernmeldeanlage ZNS 901 R

D482.9120

Signalanlagen bedienen – BZ-fähiges Zuglenksystem

BZ-fähiges Zuglenksystem ZLS 901 mit Gleisbenutzungstabelle

D483.0101

Punktförmige Zugbeeinflussungsanl. bedienen Allg.

Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen Allgemeiner Teil

D483.0111

I 60R, System PZB 90; I 60/ER24, System PZB 90

Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; I 60R, System PZB 90; I 60/ER24, System PZB 90

D483.0112

PZ 80R, System PZB 90 bedienen

Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; PZ 80R, System PZB 90

D483.0113

Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen

Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; I 80, System PZB90

D483.0114

EBI Cab 500, System PZB 90

Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; EBI Cab 500, System PZB 90

D483.0201

Linienförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen

Linienförmige Zugbeinflussungsanlagen bedienen; Allgemeiner Teil

D483.0202

LZB 80-Linienförm.Zugbeeinfluss.anlagen bedienen

Linienförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; LZB 80-Fahrzeugeinrichtungen

D483.0301

Punktförmige Datenübertragungssysteme

Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; Punktförmige Datenübertragungssysteme – Geschwindigkeitsüberwachu
ng für NeiTech-Züge (GNT)

D483.0305

ZBS bedienen, S-Bahn Berlin (Gültig 01.04.20)

Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS)

D483.0701

ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen (idF*01)

ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen

D483.1001

Fahrtenregistrierungen auswerten (mit *01)

Zugbeeinflussungsanlagen bedienen; Fahrtenregistrierungen auswerten

D483.1001*01

Aktualisierung 01 zu 483.1001

 

D484.0000

Allgemeines

Allgemeines

D484.0001

Begriffe

Begriffe

D484.0005

Zusammenstellung der Meldungs- und Handlungstexte

Zusammenstellung der Meldungs- und Handlungstexte sowie Steuerfunktionen

D484.0011

Brandmeldeanlage (BMA)

Brandmeldeanlage (BMA)

D484.0012

Fluchttürüberwachung (FLÜ)

Fluchttürüberwachung (FLÜ)

D484.0013

Feuerlöschanlage (FLA)

Feuerlöschanlage (FLA)

D484.0014

Feuerlöschbrunnen (FLB)

Feuerlöschbrunnen (FLB)

D484.0016

Wasserhebeanlage (WHA)

Wasserhebeanlage (WHA)

D484.0017

Wasserpegelüberwachung (WPÜ)

Wasserpegelüberwachung (WPÜ)

D484.0019

Tunnelnotruf (TNR) alt

Tunnelnotruf (TNR) alt

D484.0020

Tunnelnotruf (TNR) neu

Tunnelnotruf (TNR) neu

D484.0021

Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherhei

Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS Funk)

D484.0022

Luftströmungsmeldeanlage (LsMA)

Luftströmungsmeldeanlage (LsMA)

D484.0023

Tunnelsicherheitsbeleuchtung (TSB) alt

Tunnelsicherheitsbeleuchtung (TSB) alt

D484.0024

Tunnelsicherheitsbeleuchtung (TSB) neu

Tunnelsicherheitsbeleuchtung (TSB) neu

D484.0030

Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA)

Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA)

D484.0031

Klimaanlage (KA)

Klimaanlage (KA)

D484.0032

TV-Anlagen

TV-Anlagen

D484.0033

Weichenheizung (WHZ)

Weichenheizung (WHZ)

D484.0034

Wehrkammertor (WKT)

Wehrkammertor (WKT)

D484.0035

Windmeldeanlage (WMA)

Windmeldeanlage (WMA)

D484.0036

Rückhaltebecken (RHB)

Rückhaltebecken (RHB)

D484.0037

Beleuchtung (BEL)

Beleuchtung (BEL)

D484.0038

Raumtemperaturüberwachung (RTÜ)

Raumtemperaturüberwachung (RTÜ)

D484.0040

Zugfunkanlage (ZFA)

Zugfunkanlage (ZFA)

D484.1000

Allgemeines

Allgemeines

D484.1001

Begriffe

Begriffe

D484.1010

Einbruchmeldeanlage

Einbruchmeldeanlage

D484.1011

Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlage

D484.1012

Fluchttürüberwachung

Fluchttürüberwachung

D484.1019

Tunnelnotruf alt

Tunnelnotruf alt

D484.1020

Tunnelnotruf neu

Tunnelnotruf neu

D484.1021

Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherhei

Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

D484.1023

Tunnelsicherheitsbeleuchtung alt

Tunnelsicherheitsbeleuchtung alt

D484.1024

Tunnelsicherheitsbeleuchtung neu

Tunnelsicherheitsbeleuchtung neu

D484.1030

Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen

Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen

D484.1034

Wehrkammertor

Wehrkammertor

D484.1035

Windmeldeanlage (i.d.F. *01)

Windmeldeanlage

D491.0201

Übersicht über die Leistungsfähigkeit d. Tfz

Leistungsfähigkeit der Triebfahrzeuge Zweck, Aufbau, Inhalt und Anwendung

D492.0753

Triebfahrzeuge führen; Eisenbahnfahrzeug-F. (m*02)

Triebfahrzeuge führen; Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie

D492.0753*02

2. Aktualisierung zur 492.0753

 

D492.0753Z01

Ausfüllanleitung Beiblatt

Ausfüllanleitung Beiblatt

D492.1001

Eisenbahnfahrzeuge führen (in der Fassung *04)

Führen von Eisenbahnfahrzeugen

D492.1005

Führen v.elektr. arbeit. Eisenbahnfahr.(i.d.F.*03)

Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen

D493.0186Z06

Vorbereitungsarbeiten V1 für Fahrten in Doppeltra

Vorbereitungsarbeiten V1 für Fahrten in Doppeltraktion an nicht gekuppelten Lokomotiven der BR 186

D493.0187

Lokomotiven der BR 187 Bedienen

Lokomotiven der BR 187 Bedienen

D513.2001

Bahnsteige beleuchten

Bahnsteige beleuchten

D513.2002

Ersatzmaßnahmen bei ausgefallener Bahnsteigbeleuch

Ersatzmaßnahmen bei ausgefallener Bahnsteigbeleuchtung

D513.2010

Sicherungsmaßnahmen für Bahnsteige festlegen

Sicherungsmaßnahmen für Bahnsteige festlegen

D513.2011

Sicherungsmaßnahmen auf Bahnsteigen sicherstellen

Sicherungsmaßnahmen auf Bahnsteigen sicherstellen

D513.2901

Überwachen von Mitarbeitern

Überwachen von Mitarbeitern

D646

Satzung des Tarifverbandes der Bundeseigenen und

Satzung des Tarifverbandes der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TB
NE)

D711

Abrechnungsvorschrift zum Nordseeinseltarif

Nordseeinselverkehr

D715.1051

VerzBest. der Polnischen Staatsbahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Polnischen Staatsbahnen

D715.1053

VerzBest der Nationalgesellschaft der Rumänischen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Nationalgesellschaft der Rumänischen Eisenbahnen

D715.1054

VerzBest der Tschechischen Bahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Tschechischen Bahnen

D715.1055

VerzBest der Ungarischen Staatseisenbahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der MAV CARGO

D715.1056

VerzBest der Eisenbahnen der Slowakischen Republik

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Eisenbahnen der Slowakischen Republik

D715.1072

VerzBest der Gemeinschaft der Jugoslawischen Eise

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Gemeinschaft der jugoslawischen Eisenbahnen

D715.1074

VerzBest der Bestimmunsstellen in Schweden

Verzeichnis der Bestimmungsstellen in Schweden (GC)

D715.1078

VerzBest der Kroatischen Eisenbahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Kroatischen Eisenbahnen

D715.1079

VerzBest der Slowenischen Eisenbahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Slowenischen Eisenbahnen

D715.1081

VerzBest der Österreichischen Bundesbahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Österreichischen Bundesbahnen

D715.1082

VerzBest der Nationalen Gesellschaft Luxemburgisch

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Nationalen Gesellschaft der Luxemburgischen Eisenbahn

D715.1083

VerzBest der Italienischen Bahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Italienischen Bahnen

D715.1084

Verzeichnis der Bestimmungsstellen von DB Schenker

Verzeichnis der Bestimmungsstellen von DB Schenker Rail Nederland N.V.

D715.1085

VerzBest der Schweizerischen Bundesbahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Schweizerischen Bundesbahnen

D715.1086

VerzBest der Dänischen Staatsbahnen

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Dänischen Staatsbahnen

D715.1087

VerzBest der Bestimmungsstellen der SNCF

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Französischen Eisenbahnen (SNCF)

D715.1088

VerzBest der Nationalen Gesellschaft Belgische

Verzeichnis der Bestimmungsstellen der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen

D757TeilA*

VDV-Schrift 757 Teil A Neuausgabe zum 15.12.2019

 

D757TeilB*

VDV-Schrift 757TeilB-D91501 (in der Fassung *09)

 

D757TeilC*

VDV-Schrift 757 Teil C – DB Ril 91511

 

D800.0104

Kilometer-,Hektometer- und Zusatzzeichen (mit *01)

Kilometer-, Hektometer- und Zusatzzeichen anbringen

D800.0104*01

Aktualisierung 01 zu Ril 800.0104

 

D800.0110

Linienführung

Linienführung

D800.0120

Auswahl Weichen, Kreuzungen u. Hemmschuhausw.(idF1

Auswahl der Weichen, Kreuzungen und Hemmschuhauswurfvorrichtungen

D800.0130

Netzinfrastruktur;Streckenquerschnitte Erdkörper

Streckenquerschnitte auf Erdkörpern

D800.0230

Anleitung zur Erstellung von Anlagenkatastern

Anleitung zur Erstellung von Anlagenkatastern

D80004

Zugbildungsanlagen (ZBA)

Zugbildungsanlagen (ZBA)

D804

Eisenbahnbrücken planen, bauen und instand (m*04

Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instand halten

D804.0090

Schnittkrafttabellen Einfeld- u. Durchlaufträger

Schnittkrafttabellen Einfeld- und Durchlaufträger (Druckschrift)

D804.9010

Richtzeichn. stählerne Eisenbahnbrücken

Richtzeichnungen für stählerne Eisenbahnbrücken

D804.9011

Arbeitshilfe z. Erstellen v. Korrosionschutzplänen

Arbeitshilfe zum Erstellen von Korrosionsschutzplänen

D804.9030

Bauteile für massive (Eisenbahn-) Brücken

Bauteile für massive (Eisenbahn-) Brücken

D804.9040

Standardisierte Rahmenbauwerke

Rahmenbauwerke

D804.9050

Planungs- und Anwendungshinweise

Planungs- und Einbauhinweise für Hilfsbrücken

D804.9051

Planungs-und Einbauhinweise Schwellenersatz- träge

Planungs-und Einbauhinweise Schwellenersatzträgerverfahren (SETV)

D804.9060

Ausrüstungselemente für Eisenbahnbrücken

Ausrüstungselemente für Ingenieurbauwerke

D804*04

4. Aktualisierung zur 804

Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instand halten

D80480

Inspektion von Ingenieurbauwerken

Inspektion von Ingenieurbauwerken

D805

Bewertung der Tragsicherheit Eisenbahnbrücken(m*6)

Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken

D805*02

Aktualisierung 2 zur 805

Aktualisierung der Module 805 0101 und 805 0201

D805*03

Aktualisierung zur 805 (805.0001)

 

D805*04

Aktualisierung 4 zur 805

 

D805*05

Aktualisierung 5 zur 805

 

D805*06

Aktualisierung 6 zur 805 (805.0203)

 

D807.0401

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Sicherheits

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Sicherheitsnachweis Seitenwind –

D807.0404

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Sicherheitsn

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Sicherheitsnachweis Personenverkehr –

D807.0409

Aerodynamik / Seitenwind – Notwendige Dokumentat

Aerodynamik / Seitenwind – Notwendige Dokumentation –

D807.0411

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Personenfahr

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Personenfahrzeuge –

D807.0412

Aerodynamik / Seitenwind – Vorbewertung Personenfa

Aerodynamik / Seitenwind – Vorbewertung Personenfahrzeuge –

D807.0413

Aerodynamik / Seitenwind – Anforderungen an Perso

Aerodynamik / Seitenwind – Anforderungen an Personenfahrzeuge –

D807.0414

Aerodynamik / Seitenwind – Änderungen an Personen

Aerodynamik / Seitenwind – Änderungen an Personenfahrzeugen –

D807.0421

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Infrastrukt

Aerodynamik / Seitenwind – Grundlagen Infrastruktur –

D807.0422

Aerodynamik / Seitenwind – Vorbewertung Infrastru

Aerodynamik / Seitenwind – Vorbewertung Infrastruktur –

D807.0423

Aerodynamik / Seitenwind – Anforderungen an die I

Aerodynamik / Seitenwind – Anforderungen an die Infrastruktur –

D807.0424

Aerodynamik / Seitenwind – Infrastrukturbewertung

Aerodynamik / Seitenwind – Infrastrukturbewertung, Streckenänderung –

D807.0431

Aerodynamik / Seitenwind – Seitenwindstabilität v

Aerodynamik / Seitenwind – Seitenwindstabilität von Fahrzeugen –

D807.0432

Aerodynamik / Seitenwind – Windkanalversuche –

Aerodynamik / Seitenwind – Windkanalversuche –

D807.0433

Aerodynamik / Seitenwind – Windkennkurven Personen

Aerodynamik / Seitenwind – Windkennkurven Personenfahrzeuge –

D807.0439

Aerodynamik / Seitenwind – Standsicherheit von Fah

Aerodynamik / Seitenwind – Standsicherheit von Fahrzeugen –

D807.0441

Aerodynamik / Seitenwind – Seitenwindaufkommen de

Aerodynamik / Seitenwind – Seitenwindaufkommen der Infrastruktur –

D807.0442

Aerodynamik / Seitenwind – Bestimmung der Infrastr

Aerodynamik / Seitenwind – Bestimmung der Infrastruktureigenschaften –

D807.0443

Aerodynamik / Seitenwind – Bestimmung der Windhäuf

Aerodynamik / Seitenwind – Bestimmung der Windhäufigkeit –

D807.0445

Aerodynamik / Seitenwind – Bestimmung der Überschr

Aerodynamik / Seitenwind – Bestimmung der Überschreitenshäufigkeit –

D807.0449

Aerodynamik / Seitenwind – Planung seitenwindgesc

Aerodynamik / Seitenwind – Planung seitenwindgeschützer Infrastruktur –

D80704

Aerodynamik / Seitenwind

Aerodynamik / Seitenwind

D808.0210

Kostenermittlungsbuch KEB

Kostenermittlungsbuch KEB

D809

Infrastruktur- und elektrotechn.Maßnahmen

Infrastrukturmaßnahmen realisieren

D81301

Planungsgrundlagen

Planungsgrundlagen

D81302

Bahnsteige und ihre Zugänge planen

Bahnsteige und ihre Zugänge planen

D81303

Personenbahnhöfe planen – Wegeleit- Informationss.

Personenbahnhöfe planen; Wegeleit- und Informationssysteme

D81304

Planungshandbuch Anlagentechnik (mit *13)

Planungshandbuch Anlagentechnik

D81304*11

Aktualisierung 11 zur 81304

 

D81304*12

Aktualisierung 12 zur 81304

 

D81304*13

Aktualisierung 13 zur 81304

 

D81305

Personenbahnhöfe planen – Beleuchtungsanlagen

Personenbahnhöfe planen – Beleuchtungsanlagen

D815

Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten

Bahnübergangsanlagen planen und instand halten

D819

LST-Anlagen planen (Nur Ordner und Register)

LST-Anlagen planen

D819.0101

Entwürfe und Pläne; Grundsätze

Entwürfe und Pläne; Grundsätze

D819.0102

Entwürfe und Pläne; Planunterlagen (mit *01)

Entwürfe und Pläne; Planunterlagen

D819.0102*01

Aktualisierung 1 zur Ril 819.0102

 

D819.0103

Planunterlagen erstellen und ändern (mit *02)

Entwürfe und Pläne; Planunterlagen erstellen und ändern

D819.0103*02

Aktualisierung 2 zur Ril 819.0103

 

D819.0104

Entwürfe und Pläne; Planunterlagen vorhalten und v

Entwürfe und Pläne; Planunterlagen vorhalten und verteilen

D819.0201

Signale für Zug- und Rangierfahrten;Grundsätze

Signale für Zug- und Rangierfahrten; Grundsätze

D819.0202

Hauptsignale

Signale für Zug- und Rangierfahrten; Hauptsignale

D819.0202*01

Aktualisierung 01 zu 819.0202

 

D819.0203

Vorsignale

Signale für Zug- und Rangierfahrten; Vorsignale

D819.0204

Zusatzsignale

Signale für Zug- und Rangierfahrten; Zusatzsignale

D819.0205

Ks-Signale

Signale für Zug- und Rangierfahrten; Ks-Signale

D819.0206

HI-Signale

Signale für Zug- und Rangierfahrten; Hl-Signale

D819.0301

Neben- oder sonstige Signale

Neben- und sonstige Signale

D819.0302

Schutz-, Rangiersignale

Schutz- und Rangiersignale

D819.0303*02

Aktualisierung 02 zu 819.0303

 

D819.0304

Geschwindigkeitssignale Lf 6 und Lf 7 (idF *01)

Geschwindigkeitssignale Lf 6 und Lf 7

D819.0306

Signale an Rückfallweichen

Signale für Zug- und Rangierfahrten; Signale an Rückfallweichen

D819.0401

Weichen und Kreuzungen – Grundsätze

Weichen und Kreuzungen – Grundsätze

D819.0505

Flankenschutzgrundsätze (i.d.F.*01)

Flankenschutzgrundsätze

D819.0507

Schnittstellen zwischen ESTW und ZLB – Strecken

Schnittstellen zwischen ESTW und Zugleitbetrieb (ZLB) – Strecken

D819.0509

Signalhaltstellung; Freimeldeabschnitte(i.d.F.*01)

Signalhaltstellung; Freimeldeabschnitte in Ein- und Ausfahrgleisen und hinter Blocksignalen der Abzw
/Üst

D819.0512

Planungsregeln für Betriebsbereiche

Planungsregeln für Betriebsbereiche

D819.0603

LST-Anlagen planen, Bedienoberflächen

Bedienoberflächen

D819.0604

LZB-Bedieneinrichtung in BZ planen

LZB-Bedieneinrichtung in BZ planen

D819.0702

Anschaltung von LST-Komponenten an die Stromversor

Anschaltung von LST-Komponenten an die Stromversorgung in Betriebszentralen

D819.0705

Bautechnik, Leit-, Signal-u. Telekommunikationstec

Vergabe von Netzwerkadressen in BZ und UZ

D819.0721

Leittechnik und Notbedienplatz in der UZ

Leittechnik und Notbedienplatz in der UZ

D819.0731

Leittechn.Einrichtungen,Zugnummernmeldeanlagen

Zugnummernmeldeanlagen planen

D819.0732

Leittechnische Einrichtungen; Zuglenkung planen

Leittechnische Einrichtungen; Zuglenkung planen

D819.0801

Beeinflussung und Schutzmaßnahmen;Übersicht

Beeinflussung und Schutzmaßnahmen von LST- und TKTechnik – Übersicht

D819.0802

Starkstrombeeinflussung,Induktive Beeinflussung

Beeinflussung und Schutzmaßnahmen; Starkstombeeinflussung; Induktive Beeinflussung – Übersicht

D819.0803

Induktive Beeinflussung-Berechnung

Beeinflussung und Schutzmaßnahmen; Starkstrombeeinflussung durch das Bahnsystem; Induktive Beeinflussung – Berechnung

D819.0804

Grenzwerte der Beeinflussungsspannung

Beeinflussung und Schutzmaßnahmen; Grenzwerte der Beeinflussungsspannung

D819.0805

Schutzmaßnahmen

Beeinflussung und Schutzmaßnahmen; Induktive Beeinflussung – Schutzmaßnahmen

D819.0806

Starkstrombeeinflussung durch das Bahnsystem;

Beeinflussung und Schutzmaßnahmen; Starkstrombeeinflussung durch das Bahnsystem; Induktive Beeinflussung – Beispiel

D819.0808

Blitz- und Überspannungsschutz von LST-Anlagen

Blitz- und Überspannungsschutz von LST-Anlagen

D819.0901

LST-Anlagen planen-Stromversorgung-Grundsätze

Stromversorgung; Grundsätze der Richtliniengruppe 819.09

D819.0902

Netzeinspeisung, VNB, bahneigen, Netzersatz…

Stromversorgung, Lieferung der Netze; Netzeinspeisung, VNB, bahneigen, Netzersatz ortsfest, mobil und Speisung aus der Fahrleitung

D819.0903

Schutzmaßnahmen, Vorlage technische Unterlagen

Stromversorgung; Schutzmaßnahmen, Vorlage technische Unterlagen

D819.0904

Stellwerksbauformen, technische Besonderheiten

Stromversorgung; Stellwerksbauformen, technische Besonderheiten

D819.0905

USV Anlagen, Gleichrichter und Wechselrichter

Stromversorgung; USV Anlagen, Gleichrichter und Wechselrichter

D819.0906

Stromversorgung TK

Stromversorgung TK

D819.1007

Blockanlagen; Ausweichanschlussstellen im ESTW – Z

Blockanlagen; Ausweichanschlussstellen im ESTW – Zentralblock

D819.1100

Planungsgrundsätze für selbsttätige Gleisfreimelde

Planungsgrundsätze für selbsttätige Gleisfreimeldeanlagen mit Achszähltechnik

D819.1101

Grundsätze für die Planung von Kabelaußenanlagen f

Grundsätze für die Planung von Kabelaußenanlagen für Achszählsysteme

D819.1190

LST Anlagen planen Niederfrequente Gleisstromkreis

LST Anlagen planen Niederfrequente Gleisstromkreise Siemens

D819.1210

Technische Sicherung der BÜ Automatische Gefahren

Technische Sicherung der BÜ Automatische Gefahrenraumfreimeldung (GFR)

D819.1221

Störhaltabhängigkeit fernüberwachter Bahnübergänge

Störhaltabhängigkeit an fernüberwachten Bahnübergängen für aus einer BZ-bediente Stellwerke planen

D819.1300

Zugbeeinflussung, Streckeneinrichtungen, Grundsätz

Grundsätze Zugbeeinflussung, Streckeneinrichtungen, Allgemeines und systemübergreifende Hinweise

D819.1303

Adressen von ETCS-Komponenten; Grundsätze, Vergabe

Adressen von ETCS-Komponenten; Grundsätze, Vergabe, Planunterlagen erstellen und prüfen

D819.1320

LZB; Grundsätze für die Ausrüstung mit linienförm

LZB; Grundsätze für die Ausrüstung mit linienförmiger Zugbeeinflussung

D819.1321

LZB; Spezifizierung für die Ausrüstung mit LZB L72

LZB; Spezifizierung für die Ausrüstung mit LZB L72

D819.1322

LZB; Spezifizierung für die Ausrüstung mit LZB L72

LZB; Spezifizierung für die Ausrüstung mit LZB L72CE

D819.1344

Grundsätze zur Erstellung der Ausführungsplanung P

Grundsätze zur Erstellung der Ausführungsplanung PT1 für ETCS Level 2

D819.1406

Rangierbereiche auf der Basis von EOW-Technik

Rangierbereiche auf der Basis von EOW-Technik

D819.1501

Nebenbahnen; Grundsätze (i.d.F.*01)

Nebenbahnen Grundsätze

D819.1502

Nebenbahnen; Hauptsignale (i.d.F.*01)

Nebenbahnen; Hauptsignale

D819.1503

Nebenbahnen; Vorsignale (i.d.F.*01)

Nebenbahnen Vorsignale

D819.1504

Nebenbahnen; Sicherung der Fahrten (i.d.F.*01)

Nebenbahnen Sicherung der Fahrten

D819.1701

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten; Grunds

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten; Grundsätze

D819.1702

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten; Zugfah

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten; Zugfahrten mit Hauptsignal

D819.1703

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten; Zugfah

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten; Zugfahrten ohne Hauptsignal

D819.1711

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten

Änderungen und Ergänzungen bei Bauarbeiten; Reduzierung von Bahnanlagen (Zugangsweichen)

D819.2101

Kabel; Planung von Kabeltrassen

Kabel; Planung von Kabeltrassen

D819.2102

Kabel; Planung von Signalkabelanlagen

Kabelanlagen; Zusätzliche Bestimmungen für Signalkabel

D819.9001

Symbolbezeich. sicherungstechn. Pläne (mit *04)

Symbolbezeichnungen sicherungstechnischer Pläne

D819.9002

Symbole für signaltechnische Pläne

Symbole für sicherungstechnische Pläne

D81920

Ausgestaltung der Sicherungsanlagen der (m*)

Ausgestaltung der Sicherungsanlagen der gleichstrombetriebenen S-Bahnen Berlin und Hamburg

D820.2050

Erschütterungen und sekundärer Luftschall

Erschütterungen und sekundärer Luftschall

D820*10

10. Aktualisierung zur 820

 

D820*11

11. Aktualisierung zur 820

 

D82001

Grundlagen des Oberbaues

Grundlagen des Oberbaues

D821.1000

Oberbauinspektion; Grundlagen (m*01)

Grundlagen der Oberbauinspektion

D821.1000*01

Aktualisierung vom 01.05.04 (Ril 821.1000)

 

D821.2001

Oberbauinspektion;Prüfung der Gleisgeometrie (m*01

Prüfung der Gleisgeometrie mit Gleismessfahrzeugen

D821.2001*01

Aktualisierung 01 zur Ril 821.2001

Prüfung der Gleisgeometrie mit Gleismessfahrzeugen

D821.2003

Gleisbegehung durchführen

Gleisbegehung durchführen

D821.2004

Gleisbefahrungen durchführen

Prüfbedingungen; Streckenbefahrung

D821.2005

Oberbauinspektion;Inspektion der Weichen (m*02)

Inspektion der Weichen, Kreuzungen, Schienenauszüge und Hemmschuhauswurfvorrichtungen

D821.2005*01

Oberbauinspektion;Inspektion der Weichen,

Inspektion der Weichen, Kreuzungen, Schienenauszüge u. Hemmschuhauswurfvorrichtungen

D821.2005*02

Aktualisierung 02 zur Ril 821.2005

Inspektion der Weichen, Kreuzungen, Schienenauszüge u. Hemmschuhauswurfvorrichtungen

D821.2007

Zerstörungsfreie Prüfung von Schienen

Inspektion von Schienen in Gleisen und Weichen

D821.2007*01

Aktualisierung 01 zur Ril 821.2007

Inspektion von Schienen in Gleisen und Weichen

D821.2007A02

Schienenfehlerkatalog (Beurteilungsmaßstäbe)

 

D821.2009

Prüfbedingungen; Stoßlückenprüfung

Prüfbedingungen; Stoßlückenprüfung

D821.2016

Prüfbedingungen; Notlaschenverbindung

Inspektion von Notlaschenverbindungen in Betriebsgleisen

D821.2018

Beurteilung von Schäden an Spannbetonschwellen

Beurteilung von Fehlern an Spannbetonschwellen

D821.2099

Oberbauanlagen im Werkzaunbereich (v <= 25km/h)

Oberbauanlagen im Werkzaunbereich (v &#8804; 25km/h) inspizieren – Grundlagen

D821*21

Aktualisierung 21 zur Ril 821

 

D821*22

Aktualisierung 22 zur Ril 821

 

D82101

Oberbau inspizieren (mit 821*22)

Oberbau inspizieren

D823

Oberbauarbeiten planen (m*02)

Oberbauarbeiten planen

D823*02

2. Aktualisierung zur 823

 

D824.5510Z01

Arbeitsanweisung der Firma Elektro-Thermit GmbH&Co

Arbeitsanweisung der Firma Elektro-Thermit GmbH&CoKG

D824.5510Z02

Arbeitsanweisung der Firma Railtech-Plötz

Arbeitsanweisung der Firma Railtech-Plötz

D824.5510Z10

Schweißanweisung (WPS) AS – Schweißungen auf WSV-

Schweißanweisung (WPS) AS – Schweißungen auf WSV-Brücken mit offener Fahrbahn über den Nord-Ostsee-Kanal

D824*14

14. Aktualisierung zu 824

 

D824*15

15. Aktualisierung zu 824

 

D82401

Oberbauarbeiten durchführen

Oberbauarbeiten durchführen

D825

Baumaschinen einsetzen (mit *08)

Baumaschinen einsetzen

D825.8601

Baumaschinen einsetzen – Eisenbahndrehkrane

Eisenbahndrehkrane

D825*01

Aktualisierung 1 zur Ril 825 (825.0001, 825.0010)

 

D825*02

Aktualisierung 2 zur Ril 825 (825.0101, 825.0132,

Aktualisierung 1 zur Ril 825 (825.0101, 825.0132, 825.0501, 825.0522)

D825*03

Aktualisierung 3 zur Ril 825 (825.3021)

 

D825*04

Aktualisierung 4 zur D825(825.05xx,15xx,18xx,3021)

 

D825*05

Aktualisierung 5 zur Ril 825

 

D825*06

Aktualisierung 6 zur Ril 825

 

D825*07

Aktualisierung 7 zur Ril 825

 

D825*08

Aktualisierung 8 zur Ril 825

 

D826

Personelle Anforderungen z Inspektion,Bauüb.(m*02)

Personelle Anforderungen zur Inspektion, Bauüberwachung und Instandsetzung von Schienen

D826*01

1. Aktualisierung zu 826

Personelle Anforderungen zur Inspektion, Bauüberwachung und Instandsetzung von Schienen

D826*02

2. Aktualisierung zu 826

 

D836

Erdbauwerke planen, bauen u. instand halten(mit*7)

Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen, bauen und instand halten

D836*02

Aktualisierung 02 zu 836

 

D836*03

Aktualisierung 03 zu 836

 

D836*04

Aktualisierung 04 zu 836

 

D836*05

Aktualisierung 05 zu 836

 

D836*06

Aktualisierung 06 zu 836

 

D836*07

Aktualisierung 07 zu 836

 

D853

Eisenbahntunnel planen, bauen und (mit *09)

Eisenbahntunnel planen, bauen und instand halten

D853*02

2. Aktualisierung Ril 853

 

D853*03

3. Aktualisierung Ril 853

 

D853*04

4. Aktualisierung Ril 853

 

D853*05

5. Aktualisierung Ril 853

 

D853*06

6. Aktualisierung Ril 853

 

D853*07

7. Aktualisierung Ril 853

 

D853*08

8. Aktualisierung Ril 853

 

D853*09

9. Aktualisierung Ril 853

 

D859.1701

Betriebliche Gefahrenmeldeanlagen planen

Betriebliche Gefahrenmeldeanlagen planen

D859.1703

Betriebliche Gefahrenmeldeanlagen planen

Betriebliche Gefahrenmeldeanlagen planen; Ortsfeste Heißläufer-/Festbremsortungsanlagen

D859.1704

Luftströmungs- und Windmeldeanlagen

Betriebliche Gefahrenmeldeanlagen planen; Luftströmungs- und Windmeldeanlagen

D859.1901

Meldeanlagensysteme planen

Meldeanlagensysteme planen

D859.1910

Meldeanlagensystem MAS90

Meldeanlagensysteme planen; Meldeanlagensystem MAS90

D859.1920

Meldeanlagensysteme planen; Zugnummerndecoder

Meldeanlagensysteme planen; Zugnummerndecoder

D877

Gas- u. Wasserleitungskreuzungsrichtlinie (mit*03)

Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinie

D877*01

Aktualisierung 1 zur Ril 877

 

D877*02

Aktualisierung 02 zur Ril 877

 

D877*03

Aktualisierung 03 zur Ril 877

 

D878

Stromleitungskreuzungsrichtlinien (mit *01)

Stromleitungskreuzungsrichtlinien

D878*01

Aktualisierung 01 zu 878

 

D879

Telekommunikationskreuzungsrichtlinien

Telekommunikationskreuzungsrichtlinien

D880.1030

Schutzanlagen in Triebfahrzeug-Abstellgleisen plan

Schutzanlagen in Triebfahrzeug-Abstellgleisen planen, betreiben und instand halten

D880.4010

Bautechnik; Verwertung von Altschotter

Verwertung von Altschotter

D882

Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle

Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle

D883*13

13. Aktualisierung zur 883

 

D88301

Gleis- und Bauvermessung (883 mit*14)

Gleis- und Bauvermessung

D88301*14

14. Aktualisierung zur 88301

 

D88501

Vorhaltung techn. und raumbezogener Bestandsdaten

Vorhaltung technischer und raumbezogener Bestandsdaten

D88501*01

1. Aktualisierung zur 88501

 

D88501*02

2. Aktualisierung zur 88501

 

D88501*03

3. Aktualisierung zur 88501

 

D892.9401

Katalog der Unterlagen Sp Dr S60 (m.*33)

Katalog der zugelassenen Relaisgruppen der Innenanlagen einschl. Gruppen in der Außenanlage für Signale und Schlüsselsperren einschl. der genehmigten

D892.9401*33

Aktualisierung 33 zu 892.9401

 

D892.9402

Katalog der Unterlagen Sp Dr L60 (mit *1-44)

Katalog der zugelassenen Relaisgruppen der Innenanlagen, Signaleinsätze und Schlüsselsperren einschl
. der genehmigten Unterlagen für Sp Dr L60

D892.9402*42

Aktualisierung 42 zu 892.9402

 

D892.9402*43

Aktualisierung 43 zu 892.9402

 

D892.9402*44

Aktualisierung 44 zu 892.9402

 

D892.9403

Katalog der Unterlagen Dr S, Dr S2, Dr S3(2)(m*10)

Katalog der zugelassenen Relaisgruppen der Innenanlagen und Gruppen in der Außenanlage für Signale und Schlüsselsperren einschl. der genehmigten Unter

D892.9403*10

Aktualisierung 10 zu 892.9403

 

D892.9404

Katalog der Unterlagen Sp Dr L30 (m.*15)

Katalog der zugelassenen Relaisgruppen der Innenanlagen, Signaleinsätze und Schlüsselsperren einschl
. der genehmigten Unterlagen für das Sp Dr L30 (Dr

D892.9404*16

Aktualisierung 16 zu 892.9404

 

D892.9405

Katalog der Unterlagen Sp Dr S 600… (mit * 1-14)

Katalog der zugelassenen Relaisgruppen, Energieversorgung und Gestelle einschl. der genehmigten Unterlagen für Sp Dr S600, Zb S600 und Zb S660 (Druck

D892.9406

Katalog der Unterlagen MC L84u.MC L84 M (m.*1-18)

Katalog der zugelassenen Relaisgruppen und Signaleinsätze einschl. der genehmigten Unterlagen für MC L 84, MC L 84N und SIG L90

D892.9406*16

Aktualisierung 16 zur 892.9406

 

D892.9406*17

Aktualisierung 17 zur 892.9406

 

D892.9406*18

Aktualisierung 18 zu 892.9406

 

D892.9407

Katalog der Unterlagen Blockbauform Sb L60 (m.*16)

Katalog der zugelassenen Relaisgruppen und Signaleinsätze einschl. der genehmigten Unterlagen für Blockbauform Sb L60

D892.9407*16

Aktualisierung 16 zu 892.9407

 

D892.9408

Katal.UnterlagenBlockbauformenSiemens(i.d.F.Bek.9)

Katalog der zugelassenen Relais- und Baugruppen der Blockbauformen der Fa. Siemens einschl. der genehmigten Unterlagen für Relaisblock TF-Block 59, 71

D892.9408*08

Aktualisierung 8 zur 892.9408

 

D892.9408*09

Aktualisierung 9 zu 892.9408

 

D892.9409

Katalog d.Unterl.Fernsteuerung DUS 501/502 (m.*10)

Katalog der zugelassenen Baugruppen, Schienen, Gehäuse und Gestelle einschl. der genehmigten Unterlagen für Fernsteuerung DUS 501/502

D892.9409*09

Aktualisierung 9

 

D892.9409*10

Aktualisierung 10

 

D892.9410*09

Katal. zugel Baugruppen F 70;Bek.9 (ersetzt DS)

Katalog der zugelassenen Baugruppen, Baugruppenträger, Relaisgruppen und Gestelle einschl. der genehmigten Unterlagen für Fernsteuerung F70

D892.9411

Katalog Ablaufanlagen und Rangierbereiche (m*7)

Katalog der zugelassenen Baugruppen für Ablaufanlagen und Rangierbereiche sowie Achszählanlagen einschl. der genehmigten Unterlagen der Firma Tiefenb

D892.9411*03

Aktualisierung 3 zur 8929411

 

D892.9411*04

Aktualisierung 4 zur 892.9411

 

D892.9411*05

Aktualisierung 05 zu 892.9411

 

D892.9411*06

Aktualisierung 06 zu 892.9411

 

D892.9411*07

Aktualisierung 7 zu 892.9411

 

D892.9413

Unterlagen BÜ-Anl.SiemensLo 1/57,FÜ60 usw.(*2)

Katalog der zugelassenen Relais- und Baugruppen, Gestelle und Rahmen einschl. der genehmigten Unterlagen für BÜ-Anlagen der Fa. Siemens, Lo 1/57, Fü 6

D892.9414

Katalog der zugelassenen… EBÜT-/EBÜT vB (m.*3)

Katalog der zugelassenen Relais- und Baugruppen, Gestelle und Rahmen einschl. der genehmigten Unterlagen für EBÜT- und EBÜT vB-Anlagen der Firmen Siem

D892.9414*02

Aktualisierung 2 zur DS 8929414

 

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Aktualisierung 3 zur DS 8929414

 

D892.9416

Katalog Tonfrequenzgleisstromkreise Siemens (*04*)

Katalog der zugelassenen Baugruppen und Geräte einschließlich der genehmigten Unterlagen der Siemens – Tonfrequenzgleisstromkreise

D892.9416*02

Aktualisierung 2 zur 892.9416

 

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Aktualisierung 3 zur 892.9416

 

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D892.9416*04*

Druckfehlerber. zur Bek. 4 der 892.9416

 

D892.9418

Katalog der ..Baugruppen,-rahmen,Schränke u. (m*3)

Katalog der zugelassenen Baugruppen Baugruppenrahmen, Schränke und Software-Versionen einschl. der genehmigten Unterlagen für elektronische Achszählan

D892.9418*03

Aktualisierung 3 zur 892.9418 (mit*02)

 

D892.9419

Katalog zugelassenen Rechnersysteme, Baugruppen u.

Katalog der zugelassenen Rechnersysteme, Baugruppen und Softwareversionen einschließlich der genehmigten Unterlagen für Gleisfreimeldeeinrichtungen au

D892.9420

Katalog der Unterlagen Stellwerk(Siemens) (m*1-39)

Katalog der zugelassenen Rechnersysteme, Baugruppen und Software-Versionen einschl. der genehmigten Unterlagen für das elektronische Stellwerk Siemens

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Katalog d. Unterlagen Stellwerk SEL – El L (*45)

Katalog der zugelassenen Rechnersysteme, Baugruppen und Software-Versionen einschl. der genehmigten Unterlagen für das elektronische Stellwerk SEL El

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Aktualisierung 45 zu 892.9421

 

D892.9422

Katalog d.zugel.Baugrp.u.Softwarepk. (i.F.d.Bek.4)

Katalog der zugelassenen Baugruppen und Softwarepakete einschl. der genehmigten Unterlagen für BÜ-Anlagen der Firma Scheidt & Bachmann GmbH

D892.9425

Katalog Linienzugbeeinflussung SEL LZB L72 (m*11)

Katalog der zugelassenen Rechner, Baugruppen und Softwarepakete einschl. der genehmigten Unterlagen für die Linienzugbeeinflussung LZB L72 und LZB L7

D892.9425*02

Aktualisierung 2 zur DS 8929425

 

D892.9425*03

Aktualisierung 3 zur DS 8929425

 

D892.9425*04

Aktualisierung 4 zur DS 8929425

 

D892.9425*05

Aktualisierung 5 zur DS 8929425

 

D892.9425*06

Aktualisierung 6 zur DS 8929425

 

D892.9425*07

Aktualisierung 7 zur DS 8929425

 

D892.9425*08

Aktualisierung 8 zur DS 8929425

 

D892.9425*09

Aktualisierung 09 zu 892.9425

 

D892.9425*10

Aktualisierung 10 zu 892.9425

 

D892.9425*11

Aktualisierung 11 zu 892.9425

 

D892.9428

Katalog der zugelassenen Baugruppen und (mit *02)

Katalog der zugelassenen Baugruppen und Softwarepakete einschließlich der genehmigten Unterlagen für Gefahrenraumfreimeldungen der Firma Honeywell

D892.9428*02

Aktualisierung 2 zur 892.9428

 

D892.9430

Katal.zugelBaugruppen und Software (i.d.F. Bek. 2)

Katalog der zugelassenen Baugruppen und Software einschließlich der genehmigten Unterlagen für Heißläufer-/Festbremsortungsanlagen (i.d.F.Bek.2)

D89201

LST-Anlag. mont. u. instandhalten-Grundregeln(*33)

LST-Anlagen montieren und instandhalten – Grundregeln

D89201*14

Aktualisierung 14

 

D89201*15

Aktualisierung 15

 

D89201*16

Aktualisierung 16

 

D89201*17

Aktualisierung 17

 

D89201*22

Aktualisierung 22 zu 89201 (M 892.9109 892.9110)

 

D89201*23

Aktualisierung 23 zu 89201 (M892.0101bis892.0105Ne

 

D89201*24

Aktualisierung 24 zu 89201

 

D89201*25

Aktualisierung 25 (M892.0101Neu)

 

D89201*26

Aktualisierung 26 zu 89201

 

D89201*27

Aktualisierung 27 zu 89201 (892.9122)

 

D89201*28

Aktualisierung 28 zu 89201

 

D89201*29

Aktualisierung 29 zu 89201

 

D89201*30

Aktualisierung 30 zu 89201

 

D89201*31

Aktualisierung 31 zu 89201 (892.0101)

 

D89201*32

Aktualisierung 32 zu 89201 (892.0101 – 892.0104)

 

D89201*33

Aktualisierung 33 zu 89201

 

D89202

Montage u. Instandh. SigAnl.-Arbeitsinfo (mit*29)

LST-Anlagen montieren und instandhalten; Arbeitsinformationen

D89202*18

Aktualisierung 18 zur 89202

 

D89202*19

Aktualisierung 19 zur 89202

 

D89202*20

Aktualisierung 20 zur 89202

 

D89202*21

Aktualisierung 21 zur 89202 (892.9222)

 

D89202*22

Aktualisierung 22 zur 89202

 

D89202*23

Aktualisierung 23 zur 89202

 

D89202*24

Aktualisierung 24 zur 89202

 

D89202*25

Aktualisierung 25 zur 89202

 

D89202*26

Aktualisierung 26 zur 89202

 

D89202*27

Aktualisierung 27 zur Ril 89202

 

D89202*28

Aktualisierung 28 zur 89202

 

D89202*29

Aktualisierung 29 zur 89202

 

D89203

LST-Anlagen montieren und instandhalten (mit *66)

LST-Anlagen montieren und instandhalten; Merk- und Messblätter

D89203*61

Aktualisierung 61 zur 89203

 

D89203*62

Aktualisierung 62 zur 89203

 

D89203*63

Aktualisierung 63 zur 89203

 

D89203*64

Aktualisierung 64 zur 89203

 

D89203*65

Aktualisierung 65 zur 89203

 

D89203*66

Aktualisierung 66 zur 89203

 

D915.0101Z01

Bremsen einstellen; Bremshundertstel

Bremsen einstellen; Bremshundertstel

D91501Neuausgabe

Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen (idF*09)

 

D91511

Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen (abweichend

Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen (abweichende Regeln zur 91501)

D93101

Nebenfahrzeuge und schienengebundene Geräte

 

D93490

Verzeichnis der Tiefladewagen

Verzeichnis der Tiefladewagen

D93612

Technische Regeln, Güterwagen bedienen u.behandeln

Technische Regeln: Güterwagen bedienen und behandeln

D93612*04

Aktualisierung 04 zu D93612 Techn. Regeln Güterw.

Technische Regeln: Güterwagen bedienen und behandeln

D951.0010

Schweißen von Schienenfahrzeugen;Regeln für Neubau

Schweißen: Regelungen für den Schienenfahrzeugneubau und die Ersatzteile (Version 6.0)

D954.9101

Elektrische Weichenheizanlagen (in d.Fassung *02)

Elektrische Weichenheizanlagen

D954.9101*01

Aktualisierung zur 954.9101

 

D954.9102

Elektrische Zugvorheizanlagen

Elektrische Zugvorheizanlagen

D954.9103

Beleuchtungsanl. gleisn./sicherheitsrel.Ber.(m*01)

Beleuchtungsanlagen im gleisnahen und/oder sicherheitsrelevanten Bereich

D954.9105

Gebäudeblitzschutz

Gebäudeblitzschutz

D954.9106

Elektrische Energieanlagen; Hochspannungsanlagen u

Transformatorenstationen und Energieverteilnetze

D954.9107

Elektrische Energieanlagen;Eisenbahntunnel

Eisenbahntunnel

D95401

Elektrische Energieanlagen

Elektrische Energieanlagen

D95402

50 Hz Elektrizität beziehen/ abgeben/ abrechnen

50 Hz Elektrizität beziehen/ abgeben/ abrechnen (wird vsl 2017 aktualisiert)

D955

Schaltanlagen für Bahnstrom (mit *01)

Schaltanlagen für Bahnstrom

D997.0128

Planen und Errichten von Oberleitungsanlagen in We

Planen und Errichten von Oberleitungsanlagen in Werkstätten und Behandlungsanlagen

D997.0130

Infrastrukturmaßnahmen an Oberleitungsanlagen übe

Infrastrukturmaßnahmen an Oberleitungsanlagen überwachen und abnehmen

D997.0130Z01

Anforderungen für auf Fahrzeugen installierte kont

Anforderungen für auf Fahrzeugen installierte kontinuierliche Fahrdrahthöhen-Messsysteme

D997.0130Z02

Anforderungen für auf Fahrzeugen installierte Mess

Anforderungen für auf Fahrzeugen installierte Messsysteme zur kontinuierlichen Erfassung der Fahrdra
htseitenlage bei Abnahmen

D997.0130Z03

Anforderungen für Auswerteverfahren der Fahrdrahtl

Anforderungen für Auswerteverfahren der Fahrdrahtlage-Messungen bei Oberleitungsabnahmen

D997.0130Z04

Anforderungen für auf Fahrzeugen installierte Mess

Anforderungen für auf Fahrzeugen installierte Messsysteme zur kontinuierlichen Erfassung von Kontaktkräften

D997.0131

Technische Freigabe von Systemen, Baugruppen und B

Technische Freigabe von Systemen, Baugruppen und Bauteilen für Oberleitungsanlagen

D997.0131Z02

Oberleitungsanlagen Anforderungskatalog – Ladestat

Oberleitungsanlagen Anforderungskatalog – Ladestation mit Oberleitung

D997.0140

Oberleitungsanlagen instand halten Allgemeines

Oberleitungsanlagen instand halten Allgemeines

D997.0141

Oberleitungsanlagen instand halten Zustandsprüfun

Oberleitungsanlagen instand halten Zustandsprüfungen

D997.0142

Oberleitungsanlagen instand halten Funktionsprüfu

Oberleitungsanlagen instand halten Funktionsprüfungen

D997.0143

Oberleitungsanlagen instand halten Außerordentlic

Oberleitungsanlagen instand halten Außerordentliche Prüfungen

D997.0144

Oberleitungsanlagen instand halten Vollinspektion

Oberleitungsanlagen instand halten Vollinspektion

D997.0145

Oberleitungsanlagen instand halten Instandsetzung

Oberleitungsanlagen instand halten Instandsetzung

D997.0146

Oberleitungsanlagen instand halten Fristen der Ins

Oberleitungsanlagen instand halten Fristen der Instandhaltung

D997.0147

Oberleitungsanlagen instand halten Nachweise führ

Oberleitungsanlagen instand halten Nachweise führen

D997.0148

Oberleitungsanlagen instand halten Störungen an O

Oberleitungsanlagen instand halten Störungen an Oberleitungsanlagen

D997.0149

Oberleitungsanlagen instand halten Toleranzen, Gre

Oberleitungsanlagen instand halten Toleranzen, Grenzmaße und Korrosionsschutz

D997.0301

Oberleitungsanlagen; Speisung und Schaltung der Ob

Oberleitungsanlagen; Speisung und Schaltung der Oberleitung planen

D997.0302

Oberleitungsanlagen; Bezeichnungen und Benennungen

Oberleitungsanlagen; Bezeichnungen und Benennungen festlegen

D997.9101

Arbeitsanweisung zur Verlängerung der Einsatzdauer

Verlängerung der Nutzungsdauer von Fahrdrähten

D997.9107

Oberleitungsanlagen; Korrosionsschutz durchführen

Oberleitungsanlagen – Korrosionsschutz durchführen

D997.9109

Mastfundamente instand setzen

Mastfundamente instand setzen

D997.9114

Vogelschutz an Oberleitungsanlagen

Oberleitungsanlagen; Vogelschutz an Oberleitungsanlagen

D997.9116

Montageanleitung zur Herstellung von Schienenansch

Montageanleitung zur Herstellung von Schienenanschlüssen und zur Verlegung von Bahnerdungsleitungen im Gleisbereich

D997.9117

Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung (OLSP) idF*01

Oberleitungsspannungsprüfeinrichtung (OLSP)

D997.9118

Ortssteuereinr.und Fernwirkunterstationen (mit *01

Ortssteuereinrichtungen und Fernwirkunterstationen für Oberleitungsanlagen

D997.9118*01

Aktualisierung 01 zur Ril 997.9118

 

D99802

Gleichstrom S-Bahn Berlin, Verbindung mit der Rück

Gleichstrom S-Bahn Berlin, Verbindung mit der Rückleitung, Rückstromführung, Potentialtrennung und Potentialausgleich

D99802*01

1. Aktualisierung zur 99802 (998.0206)

21/06/2024No commentsAuflistung | DB | Deutsche Bahn | Liste | Regelwerk | Richtlinie | Richtlinien | Ril | VDV
Werkkennzeichen / Rasterkennungszeichnung

Hauptuntersuchungen (Revisionen), Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sowie Aufarbeitungen an Tauschteilen und auch Fahrzeugneubauten und -umbauten an Triebfahrzeugen, Reisezugwagen und Güterwagen können in vielen verschiedenen Werken durchgeführt werden.

Diese Werke müssen Zertifikate nachweisen, um entsprechende Arbeiten (z.B. Untersuchungen nach §32 EBO) ausführen zu dürfen. Zertifikate werden nach fachtechnischen Begutachtungen erteilt, z.B. vom EBA, TüV-Stellen, EVUs, Zertifizierungs-Gesellschaften, etc.

Die Werke erhalten ein Werkkennzeichen (oder auch “Rasterkennungszeichnung” genannt) in Form einer Abkürzung mit Buchstaben oder einer Kennzahl. Diese Kennzeichnung wird im Revisionsdatenfeld oder auch auf dem Messingfähnchen verwendet.

Nachfolgend werden Werke in Tabellen aufgelistet, die Arbeiten an in Deutschland registrierten, bzw. früher in Deutschland eingestellte Güterwagen durchführen. Es werden auch Werke genannt, die zwischenzeitlich geschlossen wurden, oder auch Werke, die unter einem anderen Namen weitergeführt werden. Die hier unten folgenden Auflistungen sind nicht mehr aktuell und auch nicht vollständig!


In unserem Webkatalog (mit Standort-Karte) finden Sie eine alternative Übersicht von Eisenbahnwerkstätten [hier klicken].


1. Werke in Deutschland alphabetisch nach Kürzel sortiert

ajax ajax Loktechnik GmbH & Co KG, Hamburg
AM1 Güterwagenwerkstatt Maschen
ANX Werk Neumünster
BCSX Werk Cottbus
BPDX Werk Potsdam
BSE Werk Seddin
BSWX Werk Berlin-Schöneweide
CH DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Instandhaltungszentrum Getriebe, Chemnitz
DCX Werk Chemnitz
DGX Werk Görlitz
DZWX DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Servicewerkstatt Zwickau
DHX Werk Dresden
EDWX Werk Duisburg-Wedau
EMD EuroMaint Rail GmbH, Werk Delitzsch
EML EuroMaint Rail GmbH, Werk Leipzig, Engelsdorf
EMO EuroMaint Rail GmbH, Werk Oberhausen, Oberhausen
EMK EuroMaint Rail GmbH, Werk Kaiserslautern, Kaiserslautern
EMRK EuroMaint Rail GmbH, Werk Kaiserslautern, Kaiserslautern
EMRWKL EuroMaint Rail GmbH, Werk Kaiserslautern, Kaiserslautern
EPDX DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Werk Paderborn
ESRTX Werk Schwerte
EWITX Werk Witten
FDX Werk Darmstadt
FFX Werk Frankfurt/M.
FFUX Werk Fulda
FKA Fahrzeugkompetenzzentrum Augsburg GmbH, Augsburg
FKX Werk Kassel
FLX Werk Limburg
FUL DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Werk Fulda
HBX Werk Bremen
HHX Werk Hannover
JUWA Jungenthal Waggon GmbH, Hannover
KKROX Werk Krefeld-Oppum
KOPLX Werk Opladen
LDLX Werk Delitzsch
LDX Werk Dessau
LHX Werk Halle/S.
LHBX Werk Halberstadt
LLX Werk Leipzig
LMX Werk Magdeburg
LSX Werk Stendal
LTH LTH Railservice GmbH, Halle/S.
MFX Werk München-Freimann
MMAL München-Allach
MMF SüdostBayernBahn, DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Werkstatt Mühldorf
MNAX Werk München-Neuaubing
NNX Werk Nürnberg
NRS Nordic Rail Service GmbH, Lübeck
NSW FWN Fahrzeugwerk Niedersachswerfen, Ellrich
NWDOX Werk Weiden/O.
OT On Track GmbH, Krefeld
RAFIL Radsatzfabrik Ilsenburg GmbH, Ilsenburg
RTB Rurtalbahn GmbH, Düren
SEMA SEMA AG, Celle
SKLX Werk Kaiserslautern
SSBX Werk Saarbrücken-Burbach
TSCX Werk Stuttgart-Bad Cannstatt
UMX Werk Meiningen
VPS VPS Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH, Salzgitter
W24 Waggon24 GmbH, Berlin
WEX DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Werk Eberswalde
WGWX Werk Greifswald
WWX Werk Wittenberge

2. Werke in Deutschland numerisch nach Code sortiert

Werke in Deutschland (ZAHLEN)
001 Werk Engelsdorf
101 Waggonbau Graaff GmbH, Elze
102 Franz Kaminski Waggonbau GmbH, Hameln
104 Jungenthal Waggon GmbH, Hannover
106 Bombardier, Görlitz
109 Alstom Transport Deutschland GmbH, Salzgitter
110 Fahrzeugfabrik F. Kiffe Söhne GmbH, Münster
113 Häfen und Güterverkehr Köln AG, Brühl
119 ETZ – Eisenbahn Technik Zentrum GmbH, Herne
132 R.B.S. Kirchweyhe GmbH, Weyhe-Kirchweyhe
201 Waggonwerk Brühl GmbH, Wesseling
202 RWE Power AG, Technikzentrum Tagebau/HW, Frechen
210 NIAG Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG, GB Fahrzeugwerkstatt, Moers
213 WRS Westdeutsche Rail Service GmbH, Duisburg
216 Westfälische-Lokomotiv-Fabrik, Reuschling GmbH & Co KG, Hattingen
218 INFRACOR GmbH, Marl
219 Dortmunder Eisenbahn GmbH, Fertigung Fahrzeugtechnik, Dortmund
221 Künstler Bahntechnik GmbH, Holzwickede
258 RBH Logistics GmbH, Gladbeck
266 Eisenbahn und Häfen GmbH, Bereich Eisenbahnwagen/Werkstätten, Duisburg
302 Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, Frankfurt/M.
306 BASF SE, Servicezentrum Bahn – Bahnservices, Ludwigshafen
307 Dillinger Hüttenwerke AG, Zentrale Werkstätten, Dillingen/S.
314 Dillinger Hüttenwerke AG, Zentrale Werkstätten, Dillingen/S.
403 Werk Oberhausen
504 BWR Waggonreparatur GmbH, Rastatt
601 Waggonbau Altenburg GmbH, Altenburg
602 InfraLeuna GmbH, Leuna
605 MEG Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH, Merseburg
611 DB Bahnbau Gruppe GmbH, Sparte Maschinentechnik, Königsborn
617 FWB Fahrzeugwerk Brandenburg, Brandenburg/H.
619 GBM Gleisbaumechanik Brandenburg GmbH, Brandenburg/H.
620 FEW Fahrzeug- und Entwicklungswerk, Blankenburg GmbH, Blankenburg/Harz
621 Jumbo Tec GmbH, Standort Schwarze Pumpe, Spremberg
625 FWN Fahrzeugwerk Niedersachswerfen, Ellrich
626 DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Dampflokwerk Meiningen

3. Werke im Ausland alphabetisch nach Kürzel sortiert

Werke im Ausland (BUCHSTABEN) Land
Be Bellinzona PL
DEC Wagon Service Ostroda Sp. z o.o., Ostroda PL
FKP Franz Kaminski Waggonbau Polska Sp. z o.o., Nysa PL
FWG Fabryka Wagonow Gniewczyna S.A. PL
KV VRZ Karlovo PLC, “Vagono-Remonten Zavod Karlovo”, Karlovo BG
L Lucchini RS S.p.A., Lovere (Bg) I
LP Lucchuni Poland Sp.z.o.o., Minsk Mazowiecki PL
LRSP LRS Polska Sp. z.o.o., Olawa PL
RSN Rail Service Net BVBA, Wommelgem B
Sml TRAKTSIA AD, Samuil BG
SLB Salzburg AG, Geschäftsfeld Verkehr, Salzburger Lokalbahn, Salzburg A
TG SNCF Tergnier, Technicentre PICARDIE, Tergnier F
UAB SARI S.A., Achiet La Grand F
UAD SARI S.A., Achiet La Grand F
UFF FERIFOS, Ateliers Ferroviaires et Industriels de Fos, Fos sur Mer F
UFO ATELIERS D’ORVAL, St-Amand-Montrond F
UJS Ateliers de Joigny, Joigny Cedex F
URY Rolanfer Materiel Ferroviaire, Yutz Cedex F
USD SDH Ferroviaire, Saint-Denis-de-l’Hotel F
VRZ99 VAGONREMONTEN ZAVOD-99 AD, Septemvri BG
WBS Shunter Wagenbedrijf Nederland B.V., Rotterdam NL

4. Werke im Ausland numerisch nach Code sortiert

Werke im Ausland (ZAHLEN) Land
902 Logistik Service GmbH, Linz A
903 ÖBB Technische Service GmbH, GF Güterwagen, Werk Jedlersdorf, Wien A
904 ÖBB Technische Services, Werk Knittelfeld A
913 Fabryka Wagonow Gniewczyna S.A. (FWG), Gniewczyna PL
918 ZNTK Olawa Sp.z.o.o., Zaklad Naprawczy Taboru Kolejowego, Olawa PL
919 ZNTK “PATEREK” S.A., Zaklady Naprawcze Taboru Kolejowego, Naklo nad Notecia PL
925 CIMA Riparazioni Ferroviarie S.r.l. con unico socio, Bozzolo MN I
963 LORMAFER S.A.; Creutzwald F
964 SOGEEFER, Hagondange Cedex F
966 SDH Ferroviaire, Saint-Denis-de-l’Hotel F

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29/02/2024Comments OffAufarbeitung | Bahnbetriebswerk | Güterwagen | Hauptuntersuchungen | Instandhaltung | Rasterkennungszeichnung | Reisezugwagen | Reparaturen | Revisionen | Triebfahrzeugen | Werk | Werkkennzeichen | Werkstatt
Fahrzeugnummernsystematik bei Eisenbahnfahrzeugen

Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), welches am 18.12.2006 in Kraft trat, wird unter anderem die Einführung des Fahrzeugeinstellungsregisters beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beschlossen. Ab dem 2.1.2007 wird die Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen beim EBA durchgeführt. Die Aufnahme in das nationale Fahrzeugeinstellungsregister (NVR; National Vehicle Register) ist zunächst nur für Fahrzeuge verpflichtend, die nach dem 2.1.2007 eine Genehmigung der Inbetriebnahme erhalten haben, sowie bei Halterwechsel oder Stilllegung. Bestandsfahrzeuge können für eine Übergangsfrist die alte Bezeichnung beibehalten.

Bei der Aufnahme in das NVR wird generell eine eindeutige 12-stellige Fahrzeugnummer vergeben. Die an den Fahrzeugen anzubringenden Zeichen (Ziffern und Großbuchstaben) müssen eine Mindesthöhe von 80 mm aufweisen und es muss eine serifenlose Schriftart gewählt werden. Eine Abweichung von der Schrifthöhe ist nur möglich, wenn die Kennzeichnung nur am Langträger angebracht werden kann. Die Kennzeichnung darf außerdem höchstens 2 Meter über SOK angebracht sein.


Fahrzeugnummernvergabe für Triebfahrzeuge

Fahrzeugnummernvergabe für Triebfahrzeuge

Ziffer 1 = 9 (Kennzahl für selbstfahrendes Fahrzeug)
Ziffer 2 = 0 – 9 (Beschreibung des Triebfahrzeugtyps)
Ziffer 3 und 4 = Ländercode für das Land, in dem Fahrzeug registriert ist (80 = Deutschland)
Ziffer 5 bis 8 = Kennzeichnung der Triebfahrzeug-Bauart
Ziffer 9 bis 11 = laufende Nummer innerhalb der Triebfahrzeug-Bauart
Ziffer 12 = EDV-Kontrollziffer
D = Alphabetischer Ländercode (Deutschland)
DB = Halterkurzzeichen (Beispiel: Deutsche Bahn AG)

Kodierung der 2. Ziffer

Code

Triebfahrzeugtyp

Bemerkung

1

Elektrolokomotive

Vmax >= 100 km/h

2

Lokomotive mit Verbrennungsmotor (Diesellokomotive)

Vmax >= 100 km/h

3

E-Triebzug (Hochgeschwindigkeitsverkehr)

Vmax >= 190 km/h

4

E-Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitsverkehr)

Vmax < 190 km/h

5

Triebzug mit Verbrennungsmotor

6

Spezieller Beiwagen

7

Rangierlok mit Elektroantrieb

Vmax < 100 km/h

8

Rangierlok mit Verbrennungsmotor

Vmax < 100 km/h

9

Instandhaltungsfahrzeug / Sonderfahrzeug

Nebenfahrzeug

0

Unterschiedlich

z.B. Hybridlok, Dampflok

Bei der Festlegung der Bauartkennzeichnung wird das EBA historisch gewachsene Baureihen- und Typenbezeichnungen berücksichtigen. Bei zukünftigen Bauarten wird die neue Bauartbezeichnung in Abstimmung mit dem Hersteller festgelegt. Nach einem Umbau eines Fahrzeuges wird das EBA entscheiden, ob eine neue Fahrzeugnummer zu vergeben ist, wenn das Fahrzeug z.B. nicht mehr den alten Merkmalen angehört.

Um die Kosten bei der Umzeichnung zu reduzieren (keine neu zu berechnende Kontrollziffer), zur Sicherstellung des laufenden Eisenbahnbetriebes und um eine problemarme Bestandsübernahme zu erreichen, hat das EBA bestimmte Werte für die 5. Ziffer vergeben. Zusammen mit den Ziffern 1 bis 4 handelt es sich zunächst um folgende Ziffernfolgen als voranzustellende Kennzeichnungen bei den Triebfahrzeugnummern:

91 80 6 = E-Lok mit Vmax >= 100 km/h,
92 80 1 = V-Lok mit Vmax >= 100 km/h,
97 80 8 = E-Rangierlok mit Vmax < 100 km/h,
98 80 3 = V-Rangierlok mit Vmax < 100 km/h.

Beispiele:
Aus der 7-stelligen Kennzeichnung 185 283-9 wird die 12-stellige Nummer 91 80 6185 283-9,
aus der 7-stelligen Kennzeichnung 218 839-9 wird die 12-stellige Nummer 92 80 1218 839-9.

Für die Bezeichnung von Triebzügen wird je Wagenkasten eine Nummer vergeben. Die Fahrzeugnummer beginnt bei E-Triebzügen (Hochgeschwindigkeitsverkehr) mit 93 80 5, bei E-Triebzügen (nicht Hochgeschwindigkeitsverkehr) mit 94 80 0 und bei V-Triebzügen mit 95 80 0. Im Anschluss an diese Nummernfolge wird die bis dato angewandte 7-stellige Fahrzeugnummer der einzelnen Fahrzeuge weiterverwendet.

Bei der Bestandsübernahme von NE-Fahrzeugen wird bei gleichem Fahrzeugtyp in die gleiche DB-Baureihe einsortiert. Entspricht der Fahrzeugtyp keiner DB-Baureihe, wird er mit neuer, vom EBA festgelegter, vierstelliger Baureihenbezeichnung aufgenommen.

Die Bedeutung der Ziffern 5 bis 11 wird durch den Mitgliedstaat festgelegt. Laut Übergangsregelung können Bestandsfahrzeuge ihre Bezeichnungen behalten. Bei einer Aufnahme in das NVR wird eine 12-stellige Fahrzeugnummer vergeben, die an das Fahrzeug anzuschreiben ist. Eigene Bezeichnungen können zusätzlich verwendet werden, bzw. angeschrieben bleiben.


Fahrzeugnummernvergabe für Reisezugwagen

Fahrzeugnummernvergabe für Reisezugwagen

D = Alphabetischer Ländercode (Deutschland)
DB = Halterkurzzeichen (DB AG)
Ziffer 1 und 2UIC-Austauschverfahren
Ziffer 3 und 4 = Ländercode für das Land, in dem Fahrzeug registriert ist (80 = Deutschland)
Ziffer 5 und 6 = Wagengattung
Ziffer 7 und 8 = Kodierung der Geschwindigkeit und Energieversorgung
Ziffer 9 bis 11 = laufende Nummer innerhalb der Baureihe
Ziffer 12 = EDV-Kontrollziffer
Aimz = Gattungsbezeichnung Reisezugwagen
261 = Bauartnummer

Die Regelungen entsprechen dem Merkblatt UIC 438-1.


Fahrzeugnummernvergabe für Güterwagen

Ziffer 1 und 2 = UIC-Austauschverfahren
Ziffer 3 und 4 = für das Land, in dem Fahrzeug registriert ist (80 = Deutschland)
D = Alphabetischer Ländercode (Deutschland)
DB = Halterkurzzeichen (Deutsche Bahn AG)
Ziffer 5 bis 8 = Gattungskennzahl
Ziffer 9 bis 11 = laufende Nummer innerhalb der Baureihe
Ziffer 12 = EDV-Kontrollziffer
Tanoos = Gattungsbezeichnung Güterwagen
896.2 = Bauartnummer
GE = Kennzahl / Kurzzeichen Interoperabilitätsfähigkeit
TEN = Kurzzeichen für das Austauschverfahren (AV)

 

Detailliertere Erläuterungen zu den einzelnen Anschriften an Güterwagen befinden sich hier: [Anschriften an Güterwagen]

Die Regelungen entsprechen dem Merkblatt UIC 438-2.


>> Hilfreiche Links zu diesem Thema:

26/02/2024Comments OffEisenbahn | Fahrzeugnummer | Fahrzeugnummernsystematik | Güterwagen | Lokomotiven | Personenwagen | Prüfziffer | Triebfahrzeuge | Wagennummer
Kennzahl / Kurzzeichen / Ländercodes für die Interoperabilitätsfähigkeit

Länder mit einheitlicher Schienenfahrzeugkennzeichnung (Kennzahl / Kurzzeichen / Landcode für die Interoperabilitätsfähigkeit):

Land

Alphabetischer Code

Numerischer Code

Unternehmen

RIV Mitglieder Unternehmen

PPW Mitglieder Unternehmen

Albanien

AL

41

HSh

HSh

Algerien

DZ

92

SNTF

Armenien

ARM

58

ARM

Aserbaidschan

AZE

57

AZ

Ägypten

ET

90

ENR

Belgien

B

88

SNCB/NMBS

SNCB/NMBS

Bosnien-

Herzegowina

BIH

44

50

ŽRS ŽFBH

ŽRS ŽFBH

Bulgarien

BG

52

BDZ, SRIC

BDZ

BDZ

China

RC

33

KZD

KZD

Dänemark

DK

86

DSB, BS

DSB

Deutschland (BRD)

DE oder D

80
(50: DR der DDR)

DB

DB, AAE

Estland

EST

26

EVR

EVR

Finnland

FIN

10

VR, RHK

VR

Frankreich

F

87

SNCF, RFF

SNCF

Georgien

GE

28

GR

GR

Griechenland

GR

73

CH

CH

Großbritannien

GB

70

EWS, RT

EWS

Irak

IRQ

99

IRR

IRR

Iran

IR

96

RAI

RAI

Irland

IRL

60

CIE

Israel

IL

95

IR

Italien

I

83

FS

FS

FNME

Japan

J

42

EJRC

Kasachstan

KZ

27

KZH

KZH

Kirgisistan

KS

59

KRG

KRG

Kuba

C

40

FC

Lettland

LV

25

LDZ

LDZ

Libanon

RL

98

CEL

Litauen

LT

24

LG

LG

LG

Luxemburg

L

82

CFL

CFL

Mazedonien

MK

65

CFARYM (MŽ)

CFARYM (MŽ)

Marokko

MA

93

ONCFM

Moldau

MD

23

CFM

CFM

Mongolei

MGL

31

MTZ

MTZ

Niederlande

NL

84

NS

NS

Nordkorea

PRK

30

ZC

ZC

Norwegen

N

76

NSB, JBV

NSB

Österreich

A

81

ÖBB

ÖBB

Polen

PL

51

PKP

PKP

PKP

Land

Alphabetischer Code

Numerischer Code

Unternehmen

RIV Mitglieder Unternehmen

PPW Mitglieder Unternehmen

Portugal

P

94

CP, REFER

CP

Rumänien

RO

53

CFR

CFR

CFR

Russland

RUS

20

RZD

RZD

Schweden

S

74

GC, BV

GC

Schweiz

CH

85

SBB/CFF/FFS

SBB/CFF/FFS BLS1

Serbien-

Montenegro

YU

72

Slowakei

SK

56

ŽSSK, ŽSR

ŽSSK

ŽSSK

Slowenien

SLO

79

Spanien

E

71

RENFE

RENFE

Südkorea

ROK

61

KNR

Syrien

SYR

97

CFS

CFS

Tadschikistan

TJ

66

TZD

TZD

Tschechien

CZ

54

CD

CD

Tunesien

TN

91

SNCFT

Turkmenistan

TM

67

TRK

Türkei

TR

75

TCDD

TCDD

Ukraine

UA

22

UZ

ZU

Ungarn

H

55

MÁV

MÁV

GySEV/

ROeEE

MÁV

Usbekistan

UZ

29

UTI

UTI

Vietnam

VN

32

DSVN

Weißrussland

BLR

21

BC

BC

Anwendung bei Personenwagen, Güterwagen, Triebfahrzeugen und einigen Kleinwagen.

 

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26/02/2024Comments OffGüterwagen | Güterwagenkennzeichnung | Interoperabilitätsfähigkeit | Kennzahl | Kurzzeichen | Ländercode | Personenwagen | Personenwagenkennzeichnung | Wagen | Wagenmeister | Wagenprüfer | Waggons
Anschriften an Güterwagen (Nomenklatur)

Anschriften an: Triebfahrzeuge | Reisezugwagen | Nebenfahrzeuge


BAHNinfos.com stellt hier eine Übersicht und Erklärungen von gängigen Anschriften / Piktogramme / Farbmarkierungen / Zeichen an Güterwagen in Deutschland und Europa vor. Dies dient als Alternative zu dybas.de.


Die Anschriften auf jedem Güterwagen sind wie eine Visitenkarte und geben Auskunft über die wichtigsten Eigenschaften. In der Regel sind diese Anschriften auf der linken Hälfte der Seitenwände angebracht. Wagen ohne Wände tragen sie am Langträger.

Die Anschriften beinhalten folgendes:


TIPP: Online-Quiz Anschriften / Nomenklatur an Güterwagen


Die Kennzahl und Kurzzeichen für die Interoperabilitätsfähigkeit Numerische und alphabetische Codierung des Landes, in dem der Güterwagen registriert ist, und Kurzbezeichnung des Fahrzeughalters Wagennummer (5.–11. Ziffer) und Selbstkontrollziffer Bauartnummer 896 mit Schwerkraftentladung, schlagartig mittig, tief liegend Zuladung > 60 t Mit 4 Radsätzen Gattungsbuchstabe hier: Wagen mit öffnungsfähigem Dach Die Ziffern 5–8 der Wagennummer verschlüsseln die Wagengattung, die Ziffern 9–11 dienen der laufenden Nummerierung. Die Selbst-kontrollziffer ist nur für die Kontrolle der Wagennummer von Bedeutung Die Anschriften auf jedem Güterwagen geben Auskunft über seine wichtigsten Eigenschaften. In der Regel sind diese Anschriften auf der linken Hälfte der Seitenwände angebracht. Wagen ohne Wände tragen sie am Langträger. Die Anschriften beinhalten folgendes: s-fähig, geeignet für Züge bis 100 km/h Bildquelle: DB Cargo

Schriftart für Wagenanschriften:
Für die Anschriften an den Güterwagen ist in den Zeichnungen der DB einheitlich die Verwendung der Normschrift nach Teil 4 der Norm DIN 1451, Schriftformen G (Engschrift) und H (Mittelschrift) mit eckig ausgeführten Linienenden festgelegt.

Die Eignung eines Güterwagens für den grenzüberschreitenden Verkehr lässt sich aus den Anschriften (Buchstaben und Ziffern) am Wagen ablesen. Folgende Kurzbezeichnungen kennzeichnen einen Güterwagen, der freizügig auf der Spurweite 1435 mm (außer Großbritannien) verkehren kann:

∎ RIV steht für „Regolamento Internazionale Veicoli“, ein „Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung von Güter- wagen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)“ mit dem Schwerpunkt Europa, die im Rahmen des Bestandsschutzes weiterhin eingesetzt werden dürfen.

∎ Neuere Güterwagen mit Baujahren ab 2007 sind mit der Kurzbezeichnung TEN GE versehen; sofern sie technisch und zulassungsbezogen auf den Strecken der Europäischen Union und anderen Staaten verkehren können, die sich dieser Kennzeichnung angeschlossen haben.

∎ Alle Güterwagen beginnend mit der Wagennummer 0, 1, 2 und 3 sind RIV/ TEN GE Wagen.
Die Anschrift TEN steht für „Transeuropäische Netze“.
Sie wird durch die europäische Gesetzgebung in den „technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems Güterwagen“ und des „Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ definiert.
Die Einsatzfähigkeit von Güterwagen zwischen osteuropäischen /asiatischen Bahnen (OSShD-Bahnen) ist durch das PGW („Prawila polsowanija grusowymi wagonami w meshdunarodnom soobshenii“; „Vorschriften über die Benutzung von Güterwagen im internationalen Verkehr“) geregelt (früher: PPW).

Die Kennzeichnungen in Buchstaben und Ziffern sagen aus,
∎ ob der Wagen freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr (RIV, TEN GE) oder nur auf Basis von Sondervereinbarungen oder im Binnenverkehr eingesetzt werden darf.
∎ ob der Wagen nur für eine bestimmte Spurweite oder für unterschiedliche Spurweiten geeignet ist.
∎ Alle Güterwagen beginnend mit der Wagennummer 4 oder 8 sind nicht frei einsetzbar.
Zusätzliche Informationen stehen am Güterwagen.

Zusätzlich sind Güterwagen dann international einsetzbar, wenn sie netz- oder streckenbezogen bilateral vereinbart sind. Hierfür sind entsprechende Anschriften wie Zulassungs- und Vereinbarungsraster am Wagen angebracht, neuere Wagen tragen auch die Kennzeichnung TEN CW.


Visuelle Erläuterungen an Beispielen:

Wagenbezeichnung

AVV A11 – 2.1:

 

Wagenbezeichnung

Die Wagenbezeichnung setzt sich aus der 12-stelligen Wagennummer und der Gattungsbezeichnung zusammen.

Wagennummer

Wagennummer

Die 12-stellige Wagennummer wird von oben nach unten gelesen (hier gezeigtes Beispiel 31 80 0691 235-2) und besteht aus insgesamt fünf Gruppen:

-> Gruppe 1:
Die Ziffern an den Stellen 1 und 2 beschreiben die internationale Verwendungsfähigkeit (Austauschverfahren (AV)) hier “31”.

-> Gruppe 2:
Die Ziffern an den Stellen 3 und 4 verschlüsseln das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist (hier “80” = Deutschland; siehe auch Tabelle der Ländercodes. Zuvor wurde mit diesen Ziffern die Eisenbahnverwaltung verschlüsselt (siehe Tabelle der Eigentumscodes).

-> Gruppe 3:
Die Ziffern an den Stellen 5 bis 8 bilden die vierstellige Gattungskennzahl, wobei die erste Ziffer der GKZ – also die 5. Stelle der Wagennummer – den Wagentyp kennzeichnet (hier “0691”).

-> Gruppe 4:
Die Ziffern an den Stellen 9 bis 11 bilden die dreistellige laufende Nummer (hier “235”) innerhalb einer Gattungskennzahl.

-> Gruppe 5:
Die 12. Ziffer ist die Kontrollziffer (hier “2”) und steht hinter einem Bindestrich. Sie wird aus den vorgenannten 11 Ziffern berechnet und dient der Feststellung und ggf. Korrektur von Erfassungsfehlern.

Kennzahl für das Austauschverfahren

Kennzahl für das Austauschverfahren (AV)

Die Kennzahl gibt Auskunft über die Interoperabilitätsfähigkeit, d.h. ob der Wagen in einem die Verwaltungsgrenze überschreitenden Verkehr oder nur im Binnenverkehr eingesetzt werden darf. Außerdem sagt die Zahl aus, ob der Wagen einem gemeinschaftlich betriebenen Wagenpool angehört oder nicht, ob es sich um einen bahneigenen Wagen, einen Privatwagen oder um einen vermieteten und als Privatwagen eingestellten Wagen handelt, und ob der Wagen für unterschiedliche Spurweiten oder nur für eine bestimmte Spurweite geeignet ist.

Kurzzeichen für das Austauschverfahren

Kurzzeichen für das Austauschverfahren (AV)

Nach Ablösung des RIV (Regolamento Internazionale Veicoli) durch den AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen) bedeutet das Zeichen RIV außer der Zulassung des Wagens gemäß den geltenden Regeln, dass dieser Wagen den Vorschriften der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen (TE) und des UIC-Kodexes und damit allen für den internationalen Verkehr gültigen Vorschriften hinsichtlich seiner Bauart entspricht. Dieser Wagen ist uneingeschränkt zwischen allen am AVV teilnehmenden Bahnen übergangsfähig (zugelassen).

Land- und Haltercode

Land- und Haltercode

Seit Sommer 2004 wird – an Neubaufahrzeugen und bei Revisionen – neben der 3. und 4. Stelle der Wagennummer ein alphabetischer Code für das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, angeschrieben. Der Ländercode (hier D für Deutschland) wird unterstrichen; es folgt ein Bindestrich und ein Halterkurzzeichen, hier DB für Deutsche Bahn AG.

Gattungskennzahl

Gattungskennzahl

Über die Gattungskennzahl (GKZ) werden wichtige technische Merkmale eines Güterwagens verschlüsselt, und zwar zusätzlich zur Gattungsbezeichnung.

Gattungsbezeichnung / Bauartbezeichnung

Gattungsbezeichnung / Bauartbezeichnung

Die Gattungsbezeichnung besteht aus dem groß geschriebenen Gattungsbuchstaben und einem oder mehreren klein geschriebenen Kennbuchstaben.
Der Gattungsbuchstabe gibt Auskunft über die Haupt-Bauart (Bezugswagen). Die Kennbuchstaben – sie werden auch Nebengattungszeichen genannt – stehen für ergänzende Angaben.

Bei der DB AG setzt sich die Bauartbezeichnung aus der Gattungsbezeichnung (hier Tanoos) und der in der Regel hochgestellten dreistelligen Bauartnummer (hier 896.2) zusammen. Bei anderen EVU wird eine Bauartnummer nur optional verwendet.

Gattungsschlüsselnummer DR

Gattungsschlüsselnummer DR

Ehemalige DR-Wagen haben für eine Übergangszeit neben der Gattungsbezeichnung zusätzlich eine vierstellige, eingerahmte Gattungsschlüsselnummer (GSNR) angeschrieben. Diese wird seit 1997 sukzessive gelöscht. Die Gattungsschlüsselnummer wurde bei der DR auf der Grundlage der Gattungskennzahl (GKZ) gebildet und ist mit der dreistelligen Bauartnummer der DB vergleichbar. Die GSNR galt für alle Wagen einer Baureihe, auch wenn diese mehrere unterschiedliche GKZ belegten, und wurde oft auch nach einem Umbau beibehalten. GSNR und GKZ können also voneinander abweichen.


Güterwagenanschriften und Zeichen

Laufende Nummer

Anschriften und Zeichen

Bedeutung/Beschreibung/Erklärung

1

Zeichen für Länge über Puffer   (AVV A11 – 4.1)

Fahrzeuglänge mit entspannte Puffer in Meter.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Die Länge des Wagens über die Puffer ist in Metern [m] anzuschreiben. Bei Wagen, die aus mehreren ständig gekuppelten Elementen bestehen (Wageneinheiten), ist die Gesamtlänge des Wagens anzuschreiben.

2

Eigenmasse Anschrift

Zeichen für Eigengewicht   (AVV A11 – 4.2)

Leergewicht des Fahrzeugs in Kilogramm

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Eigengewicht

(Bei einem direkt unterhalb der Eigenmasse angeschriebenes Gewicht, handelt es sich um das Bremsgewicht der Handbremse.)

3

Ladelänge Anschrift

Zeichen für Ladelänge und Bodenfläche  (AVV A11 – 2.8)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Ladelänge [m] bei Flachwagen und gedeckten Wagen mit ebenem Fußboden, unter Berücksichtigung der Dicke etwaiger Trennwände (Nutzlänge des Bodens).

4

Bodenfläche Anschrift

Zeichen für Bodenfläche    (AVV A11 – 2.8)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Bei gedeckten Wagen und Wagen mit öffnungsfähigem Dach und ebenem Fußboden die Angabe der Bodenfläche [m2].

5

Laderaum Anschrift

Laderaum

Volumenangabe in Kubikmeter

6

Fassungsraum Behälterwagen Anschrift

Zeichen für Fassungsraum und Angabe der zugelassenen Ladegüter (“Ladevolumen”)   (AVV A11 – 2.7)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links, bei Kesselwagen auf dem Tank selbst oder auf den
Anschriftentafeln.
Bedeutung: Fassungsraum in m3, hl oder l.
Bei Kesselwagen sind die zugelassenen Ladegüter, wenn dies für die Beförderung gefährlicher Güter im RID gefordert ist, anzuschreiben.

7

Zeichen für Abstände   (AVV A11 – 2.9)

Anordnung: An jedem Langträger rechts bzw. an den Langträgern der Drehgestelle (es genügt, wenn das Zeichen auf der Wange des linken Drehgestells jeder Wagenseite angebracht wird) oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Angeschrieben wird der Abstand
– zwischen den Endradsätzen in Drehgestellen und von Wagen ohne Drehgestelle;
– zwischen den Drehzapfen von Drehgestellwagen.

8

Internationales Lastgrenzenraster Anschrift 100kmh

Internationales Lastgrenzenraster Anschrift 120kmh

Zeichen für Lastgrenzenraster   (AVV A11 – 2.4)

Die Lastgrenzen geben die Höchstlademasse an, bis zu der ein Wagen bei der Beförderung über Strecken der angegebenen Klassen beladen werden darf.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.

Die Lastgrenze gemäß nebenstehendem Beispiel beträgt auf Strecken der Klasse A: 40,5 t, B: 48,5 t, C: 56,5 t,  D: 66,5 t.

Die Geschwindigkeit 120 km/h darf brems- und lauftechnisch uneingeschränkt nur mit leerem Wagen gefahren werden.

Angaben von Geschwindigkeiten:
keine Angabe: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
“90”: Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
“S”: Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
“SS”: Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
sonstige Zahl: Höchstgeschwindigkeit in km/h

Bedeutung der Sterne neben dem Lastgrenzenraster:

Die nachgestellten Sterne bedeuten, dass die Wagen lauftechnisch für höhere Geschwindigkeiten geeignet sind, die Bremsausrüstung des Wagens den Vorschriften für diese (höhere) Geschwindigkeit jedoch nicht entspricht:

lauftechnisch 100 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für S-Verkehr ausgelegt

lauftechnisch 120 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für SS-Verkehr ausgelegt

lauftechnisch 120 km/h möglich, aber nicht bremstechnisch für SS-Verkehr ausgelegt, diese Wagen müssen mit einer automatischen Lastabbremsung ausgerüstet sein (wird bei nach dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Wagen bei Eignung angebracht)

Bis zum 31.12.1992 durften der oder die Sterne auch links vom Lastgrenzenraster stehen. (Quelle: DB DV306)

Die Streckenklassen legen die maximal zulässige Radsatzlast und die Masse je Längeneinheit fest:

Klasseneinteilung Radsatzlast Anschrift

p = Fahrzeugmasse je Längeneinheit, das heißt Summe der Wagen- und Lademasse geteilt durch die Wagenlänge, gemessen über die nicht eingedrückten Puffer.

9

Bild 1)

Bild 2)


Bild 3)

Bild 1 & 2)
Fahrzeug ist nicht RIV-fähig

Wagen entspricht nicht den Normen des RIV, ist aber aufgrund von Sondervereinbarungen auf den Strecken der angeschriebenen Bahnverwaltungen verwendungsfähig.


Bild 3)
Zulassungsraster für Fahrzeuge ohne TEN- Kennzeichnung    
(AVV A11 – 2.20)

Fahrzeuge, die nicht für den Betrieb in allen Mitgliedstaaten genehmigt sind, benötigen eine Kennzeichnung zur Angabe der Mitgliedstaaten, in denen sie genehmigt sind. Die Liste der genehmigenden Mitgliedstaaten sollte gemäß einer der folgenden Zeichnungen angegeben werden, in denen D für den Mitgliedstaat steht, der die erste Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Deutschland), und F für den zweiten Mitgliedstaat, der eine Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Frankreich). Die Mitgliedstaaten sind mit den Codes gemäß Anhang P.4 anzugeben. Dies kann Fahrzeuge betreffen, die die TSI erfüllen oder die sie nicht erfüllen. Diese Fahrzeuge haben als erste Ziffer der in Anhang P.6 festgelegten Zahlencodes den Code 4 oder 8.

10

Zusatzraster Für bestimmte Güterwagen sind auf CM-Strecken der DB

(Nationales) Zusatzraster

Für bestimmte Güterwagen sind auf CM-Strecken der DB eine Radsatzlast von 21,0 t und damit höhere Lastgrenzen zugelassen.

11

Zusatzraster Erhöhte Lastgrenze für Güterwagen mit 6 und mehr  Radsätzen.

(Nationales) Zusatzraster

Erhöhte Lastgrenze für Güterwagen mit 6 und mehr Radsätzen.

12

Zusatzraster Lastgrenze für Güterwagen, die nicht voll den Bedingungen für den S-Verkehr entsprechen

(Nationales) Zusatzraster

Lastgrenze für Güterwagen, die nicht voll den Bedingungen für den S-Verkehr entsprechen, aber in Zügen bis zu 100 km/h zwischen den im Raster genannten Bahnen laufen dürfen.

Hinweis: Trägt der Güterwagen im internationalen Lastgrenzenraster den Doppelstern und einen Zusatzraster gemäß Ziffer 9 bis 11, so kann die höchste im Zusatzraster angegebene Lastgrenze für 120 km/h genutzt werden.

13

Schwere Einzellasten Anschrift

Zeichen für Einzellasten, Auflagelängen (Beladung) (“Einzellastenraster”)   (AVV A11 – 2.6)

Schwere Einzellasten in Wagenmitte für drei verschiedene Auflagelängen bei

–  verteilter Auflage des Gutes:verteilter Auflage des Gutes Anschrift

–  Auflage des Gutes auf zwei Unterlagen: Auflage des Gutes auf zwei Unterlagen Anschrift

– Markierungen zur Kennzeichnung für die Lagerung von Einzellasten:


Einzellastenraster mit Außenstriche:

Ein Außenstrich:
Auflagenbreite größer oder gleich 2 m
Zwei Außenstriche links und rechts:
Auflagenbreite größer oder gleich 1,20 m

Letzten drei Abbildungen:

  1. Zeichen für die Auflagelänge bzw. den Abstand der Auflagen.

  2. Abstand in Metern zwischen den Längenzeichen.

  3. Höchtzulässiges Gewicht in Tonnen für verteilte Einzellasten.

  4. Höchzulässiges Gewicht in Tonnen der auf zwei Auflagen liegenden Last.

 

Anordnung: An jedem Langträger in der Mitte oder an den die Langträger überdeckenden
Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.

14

Zeichen für Tragfähigkeit (Tragfähigkeit größer als im Lastgrenzenraster C)   (AVV A11 – 2.5)

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Zeichen für Wagen, deren Tragfähigkeit größer ist als die größte angeschriebene Lastgrenze und bei Wagen ohne Lastgrenzanschrift [t].

15

Zeichen für Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser mehr als 35 m betragen    (AVV A11 – 5.11)

Halbmesser (Radius) des kleinsten befahrbaren Bogens bei Drehgestellwagen in Meter.
Die Anschrift ist nur erforderlich bei Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser größer als 35 m ist.
Bei der oberen Abbildung beträgt der kleinste befahrbare Halbmesser 120 m.

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Angeschrieben wird der kleinste befahrbare Bogenhalbmesser.
Bemerkung: Diese Angaben beziehen sich bei Wagen mit Sondereinrichtungen, z. B. Tiefladewagen, auf die Mittelstellung der Seitenverschiebeeinrichtung und/oder den größten Drehzapfenabstand.

16

Zeichen für lose Wagenbestandteile    (AVV A11 – 2.13)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Lose Wagenbestandteile werden an den Wagen mit ihrer Anzahl und Art angeschrieben. Bei Topfwagen und Wagen mit abnehmbaren Behältern ist die Zahl der Behälter anzuschreiben. Die Zahl vor dem Bruch gibt die Anzahl der zum Wagen gehörenden losen Wagenbestandteile an, das im Zähler stehende „A“ steht für lose Wagenbestandteile, die Zahl im Nenner ist eine Ordnungszahl für die Art der losen Wagenbestandteile, die nachfolgend erläutert wird. Neben den Zeichen können auch die entsprechenden Bezeichnungen angeschrieben sein. 

Ordnungszahl / Bezeichnung des losen Wagenbestandteiles:
1: Einsteckrunge
2: Abnehmbare Seitenborde bei Flachwagen
3: Abnehmbare Stirnborde bei Flachwagen
4: Abnehmbare Seitenwandklappe
5: Abnehmbare Zwischensäule zur Festlegung von Ladegut
6: Rungenkette
7: Handkurbel für Autotransportwagen
8: Verstelleinrichtung
9: Drehschemel mit Rungen
10: Versetzbare Ladeschwelle
11 – 23: – bleibt frei –
24: Kuppelstange (Steifkupplung)
25: – bleibt frei –
26: Eisbehälter
27: Eisbehälter-Vorsetzwand
28: Eisbehälter Rahmen
29: Fleischaufhängebock oder Fleischhakenstange
30: Abnehmbare Querschwelle für Tiefladewagen
31: Abnehmbare Träger (für Wagen zur Beförderung bestimmter Güter)
32: Anlegebalken (für Wagen zur Beförderung bestimmter Güter)
33: Stück des Einlegebodens (für Wagen zur Beförderung bestimmter Güter)
34: – bleibt frei –
35: Vorlegekeil
36: Bremsstange mit oder ohne Klötze für Flachwagen zur Beförderung von Kraftfahrzeugen
37: Abspannriemen für Flachwagen zur Beförderung von Kraftfahrzeugen
38: Kleiner Balken für bewegliche Rampen für Flachwagen zur
Beförderung von Kraftfahrzeugen
39: – bleibt frei –
40: Halb-Heizkupplung zum Auswechseln
41: Feuerlöscher
42: Radvorleger für Kraftfahrzeuge
43: Auffahrmulden, Überfahrmulden
44 – 46: – bleibt frei –
47: Sattelgestelle aus Metall für Blechrollen
48: Abdeckschilder für Anschriften
49: Ladegestelle für besondere Güter

17

Privatwagen Anschrift

Privatgüterwagen (Privatwagen)    (AVV A11 – 7.8)

Zeichen für Privatgüterwagen (die vor der Gültigkeit des AVV bei einem EVU eingestellt waren). Beschriftet wurden damit:

– Privatwagen

– vermietete bahneigene und als Privatwagen eingestellte Güterwagen

Anordnung: Hinter der Selbstkontrollziffer der Wagennummer, auf jeder Seitenwand links. Anschrift: Wenn auf der linken Seite kein Platz ist, kann der Name oder die Firma und die Anschrift des Halters / Einstellers auf der rechten Seite angebracht werden.

Bedeutung: Privatgüterwagen, dessen Halter den Wagen bei einem EVU eingestellt hat. Außerdem ist der Name oder die Firma und die Anschrift des Halters sowie dessen Faxnummer anzugeben. Diese Anschrift entfällt künftig.

18

Warnzeichen für Hochspannung Anschrift

Warnzeichen "Blitzpfeil"Blitzpfeil

Warnzeichen für Hochspannung (Blitzpfeil)   (AVV A11 – 8.1)

erstes Bild (Farben):

1) schwarz auf gelbem Grund

2) gelb auf dunklem oder rot auf hellem Grund

Der sogenannte “Blitzpfeil” wird an Wagen mit Aufstiegstritte oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und in einer Höhe angebracht, dass er vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Das Warnzeichen ist bei Wagen anzubringen, deren oberster Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2.000 mm über SO liegt.

Anordnung: An Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und zwar in einer Höhe, dass das Zeichen vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann; anzubringen bei Wagen, bei denen der oberste Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2000 mm über der Schienenoberkante liegt.
Bedeutung: Warnung vor Hochspannung! Halt! Betreten eines besonderen Gefahrenbereiches. Nur Befugte dürfen unter Beachtung geeigneter Schutzmaßnahmen in diesem besonderen Gefahrenbereich arbeiten oder sich dort aufhalten.
Bemerkung: Die Größe des Zeichens richtet sich nach der Stelle, wo es angebracht wird.


Vereinbartes Warnungszeichen für Wagen

Mindesthöhe des Piktogramms: 175 mm
Spiegelung ist erlaubt.
(Quelle: DB DV306)

Historisch: Nach DR DV426A Anlage XII b:
Dieses Zeichen muss gelb auf dunklem Grund gestrichen und soll möglichst senkrecht mit der Spitze nach unten angebracht werden.

19

Nicht nageln oder klammern    (AVV A11 – 2.14)

Anordnung: Im Wageninneren, an gut sichtbarer Stelle, möglichst in Augenhöhe.
Bedeutung: In diese Wände, Dachdecken usw. dürfen keine Nägel oder Klammern eingeschlagen/eingebracht werden.

Farben:
Hammer und Nagel: Umrisse schwarz
Kreuz: schwarz oder rot

20

Befahren des Wagenbodens durch Gabelstapler Anschrift

Befahren des Wagenbodens durch Gabelstapler nur mit Radkraft ≤12 kN.

21

Bild 1


Bild 2Bild 3

Bild 1)

Zeichen für Einheitsgüterwagen   (AVV A11 – 7.8)

UIC – Einheitsgüterwagen nach UIC-Norm
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Diese Wagen entsprechen den internationalen Vereinheitlichungs-Bestimmungen (Einheitsgüterwagen).


Bild 2)

Zeichen für Standardgüterwagen    (AVV A11 – 7.8)

UIC St – Standardgüterwagen nach UIC-Norm (ab 1977)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Nur vereinheitlichte Wagen (Standardgüterwagen), die nach den Zeichnungen des ERRI/ORE gebaut sind, erhalten diese Anschrift.

UIC = Union Internationale des Chemins de fer (Internationaler Eisenbahnverband).

Bild 3)

St = Standardgüterwagen

22

GE – “Go Everywhere”   (AVV A11 – 2.1)

(Wagen international einsetzbar)

In Verbindung mit TEN wie ein RIV-Wagen behandelbar.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links, bei hochwandigen offenen Wagen an jedem Langträger links oder bei Wagen ohne Seitenwände, bspw. Kesselwagen, auf besonderen Anschriftentafeln.

23

CW – “Corporate With”   (AVV A11 – 2.1)

(Wagen national einsetzbar, beschränkt international wenn Vereinbarungsraster vorhanden).

In Verbindung mit TEN im Einzelwagenverkehr mit Einschränkungen behandelbar.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links, bei hochwandigen offenen Wagen an jedem Langträger links oder bei Wagen ohne Seitenwände, bspw. Kesselwagen, auf besonderen Anschriftentafeln.

24

Laufkreisdurchmesser

Angabe des maximal zulässigen Laufkreisdurchmessers des Rades (hier 940 Millimeter).

25

Höhe der Ladefläche bei Container-Tragwagen in unbeladenem Zustand   (AVV A11 – 3.1)

Anordnung: An jedem Langträger rechts.
Bedeutung: Diese Anschrift erhalten Container-Tragwagen, die für die Beförderung von Groß-Containern und/oder Wechselbehältern geeignet sind und gibt die Höhe der Ladefläche des Wagens im unbeladenen Zustand in Millimetern an.
Man spricht auch von der Aufstandshöhe über Schienenoberkante (SO).

26

Vom Boden aus bedienbare Feststellbremse (Fbr) Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr) Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr)Weitere Beispiele:
Güterwagen Bremsgewicht der Handbremse

Zeichen für Eigengewicht und Bremsgewicht  (AVV A11 – 4.2)

Dieses Zeichen wird angeschrieben, wenn das Bremsgewicht dieser Bremse kleiner ist als das Gesamtgewicht des Wagens (Eigengewicht + Gewicht der Ladung nach der höchsten Lastgrenze).

Bedeutung: Ist die Handbremse des Wagens vom Boden aus bedienbar, ist das Bremsgewicht (untere Zahl)  rot einzurahmen.
Sind Wagen mit mehr als einer voneinander unabhängig wirkenden Handbremsen ausgerüstet, ist vor der Angabe des Bremsgewichtes für jede Handbremse die entsprechende Anzahl mit anzugeben (z.B. 2 x 00,0 t).

Untere Rahmen weiß oder schwarz:
Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr).

Sind Wagen mit mehr als einer voneinander unabhängig wirkenden Spindelbremse ausgerüstet, ist vor der Angabe der Festhaltekraft für jede Spindelbremse die entsprechende Anzahl mit anzugeben (zum Beispiel: 2 x 00,0 kN).
Diese Anschrift ist ab dem 01.01.2021 verpflichtend.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.

27

Festhaltekraft

Festhaltekraft

Die Festhaltekraft ist die Kraft, mit der ein auf ebenem, geradem Gleis stehendes Fahrzeug bei angelegter Handbremse gezogen werden muss, damit es zu rollen beginnt. Voraussetzung ist, dass die Handbremse mit der nominalen Betätigungskraft angezogen wurde.

Die Festhaltekraft wird in Kilonewton (kN) angegeben.
Ein Kriterium für die Ermittlung der Festhaltekraft ist die Art der Bremsklotzsohlen.
Im Abbildungs-Beispiel beträgt die Festhaltekraft das 1,75-fache des Bremsgewichts.
Bei doppelter Anschrift von Bremsgewicht und Festhaltekraft hat das Bremsgewicht keine Gültigkeit und die Festhaltekraft ist anzurechnen.

Beispiel links (von oben nach unten):

  • Eigenmasse des Wagens = 17.500 kg,

  • Bremsgewicht der Feststellbremse = 20,0 t,

  • Festhaltekraft der Feststellbremse = 9,4 kN

28

A)Wagenbodenbelastung


B)

A)
Wagenbodenbelastung

Maximale Radlast für die Belastung des Wagenbodens ohne Unterlagen (im Beispiel 5,0 t) und zulässige Achslast auf den Kopfstücken ohne Abstützung (im Beispiel 16,0 t)


B)
Fußboden- oder Kopfstückbelastung

Beispiel:
5,0 t: höchstzulässige Radlast ohne Unterlag
11,0 t: höchstzulässige Achslast ohne Abstützung des Kopfstücks

 

29

Zeichen für Knickwinkel beim Befahren von Fähren    (AVV A11 – 2.12)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Zeichen für Drehgestellwagen, die beim Befahren von Fähren einen Knickwinkel von weniger als 2°30‘ zulassen.
Diese Anschrift ist für Drehgestellwagen erforderlich, wenn beim Befahren von Fähren ein Knickwinkel von weniger als 2°30‘ zugelassen ist. Es wird der höchstzulässige Knickwinkel angeschrieben.
Bemerkung: Die Bestimmungen für Wagen, die auf Fähren übergehen, sind in AVV Anlage 14 enthalten.

30

Bild 1)Bremsbauart

Bild 2)Bremsbauart

Bild 3)


Bild 4)

Bild 5)

Zeichen für Wagen mit automatischer Lastabbremsung    (AVV A11 – 4.3.4)

Beispiel Bild 1: Wagen mit einer Knorr-Bremse mit Einheitswirkung (KE), mit G/P-Wechsel und automatischer Lastabbremsung (A). Darunter die Angabe, dass die automatische Lastabbremsung bis zu einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Ladung) von 72 Tonnen wirkt.

> Liste der Abkürzungen für Bremsbauarten, 
Bremsstellungen am Bremsartwechsel sowie
zusätzliche Bremseinrichtungen [hier klicken]

Anordnung: An jedem Langträger in einem Rahmen.
Bedeutung: Angabe der Bremsbauart (YY) nach AVV A 11 Ziffer 4.3.9, Zusatzbezeichnungen gemäß AVV A 11 Ziffer 4.3.9 (GP, A) und Angabe des höchstmöglichen Bremsgewichtes [t] → Bis
zu diesem Höchstwert ist das Bremsgewicht [t] gleich der Summe aus dem Leergewicht des Wagens [t] und dem Gewicht der Ladung [t]. Ob „Bremse“ vorgesetzt wird, ist fakultativ.


Zeichen für Wagen mit automatischer Umstelleinrichtung «leer – beladen»    (AVV A11 – 4.3.5)

Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Die Umstellung „leer – beladen“ erfolgt bei diesen Wagen automatisch, sobald das Gesamtgewicht (Eigengewicht + Gewicht der Ladung) [t] größer ist als das angeschriebene Umstellgewicht [t].


Zeichen für Wagen mit mehr als einem Steuerventil   (AVV A11 – 4.3.7)

a) Wagen mit mehr als einem Steuerventil und getrennten Lastwechseln
An den Schildern jeder Umstellvorrichtung „leer – beladen“ (siehe AVV Anlage 11 Ziffer 4.3.3) sind die Bremsgewichte [t] des zugehörigen Steuerventils und das Umstellgewicht [t] für den ganzen Wagen anzuschreiben.

Bild 5)
b) Wagen mit mehr als einem Steuerventil und automatischer Lastabbremsung (Bild 4)
Bedeutung: Beispiel einer Kennzeichnung für ständig gekuppelte Wageneinheiten mit 3 Steuerventilen (3X), Kurzbezeichnung der Bremsbauart nach Ziffer 4.3.9 (YY), Zusatzbezeichnungen nach Ziffer 4.3.9 (GP, A).
An den Schildern jeder Umstellvorrichtung „leer – beladen“ sind die Bremsgewichte [t] des zugehörigen Steuerventils und das Umstellgewicht [t] für den ganzen Wagen anzuschreiben.

Anordnung Bild 4 und 5:
An jedem Langträger in der Nähe jedes Bremsabsperrhebels.
Bedeutung Bild 4: Bremsgewicht, das mit dem durch das jeweilige Steuerventil bedientem System erzielt werden kann.
Bedeutung Bild 5: Angabe der äußeren Nummern der Radsätze, auf die dieses Bremssystem einwirkt.


Kurzbezeichnungen der im internationalen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen    (AVV A11 – 4.3.9)

Anordnung: An den Langträgern in der Mitte oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger in der Nähe der Umstelleinrichtungen für die Bremse im Zusammenhang mit den Bremsanschriften.

31

Zeichen für Wagen, die keine Ablaufberge befahren dürfen

Diese Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen “nicht ablaufen” darf.

32

Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen   (AVV A11 – 5.1)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Anschrift ist erforderlich, wenn Wagen wegen ihrer Bauart beim Befahren von
Ablaufbergen mit einem Krümmungshalbmesser von 250 m beschädigt werden können. Es wird der kleinste befahrbare Halbmesser angeschrieben.

33

Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen    (AVV A11 – 5.2)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Anschrift ist erforderlich bei Drehgestellwagen mit einem Abstand der benachbarten, inneren Radsätze von mehr als 14,0 m die Ablaufberge befahren können. Es wird der größte Abstand der benachbarten inneren Radsätze angegeben.

34

Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Low-Low-Bremssohlen

Zeichen für Wagen mit Verbundstoffbremsklotzsohlen    (AVV A11 – 4.4)

Anordnung: Auf beiden Wagenseiten unmittelbar rechts neben der Anschrift zur Bremsbauart.
Bedeutung: Kennzeichen für Fahrzeuge mit Verbundstoffbremsklotzsohlen

  • mit hohem Reibwertniveau (Sohlentyp K = Komposit-Bremssohlen aus Kunststoff oder Sintermetall)

  • mittlerem Reibwertniveau (Sohlentyp L = Low-Bremssohlen)

  • niedrigem Reibwertniveau (Sohlentyp LL = Low-Low-Bremssohlen)

Bezeichnung(en) (z.B.C810, J816M): Unmittelbar unter oder neben dem Zeichen für Sohlentyp K. Deklaration mehrerer Sohlensorten möglich.

35

Bild 1)


Bild 2)

 

 

Bild 1)

Warnanstrich bei eingebauten Crashelementen       (AVV A11 – 5.7)

Anordnung: An den Kopfstücken zwischen den Puffern.
Aussehen: Warnanstrich: Schwarze Diagonalstreifen auf gelbem Grund.
Bedeutung: Wagen ist mit Crashelementen ausgerüstet. Es besteht die Gefahr, dass der Berner Raum nicht mehr gewahrt ist. Rangieranweisung einhalten.


Bild 2)

Warnanstrich bei Wagen mit Langhubstoßdämpfer (Stoßverzehreinrichtungen)    (AVV A11 – 5.8)

Anordnung: Auf den gefahrbringenden Flächen bei Wagen mit Stoßverzehreinrichtungen ein Warnanstrich „schwarze Diagonalstreifen auf gelbem Grund“.
Bedeutung: Im Falle von Stößen verschieben sich die Vorbauten gegenüber dem Untergestell, vorhandene Abstände, Räume werden dadurch kleiner. Beim Rangieren ist daher besondere Vorsicht geboten.

36

Handbremswirkung

Handbremswirkung

Abgebildetes Beispiel:
Die Wirkung dieser Handbremse ist bis zu einer Neigung von 1,7% gewährleistet.

37

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Anzahl der Handbremsen bei festgekuppelten Wageneinheiten

Verfügt ein Eisenbahnfahrzeug über mehr als eine Handbremse, ist dies anzugeben. Neben dem Symbol für eine Handbremse ist dann die genaue Anzahl angeschrieben.

38

Teil 1)Revisionsdaten


 Teil 2)

 

zu Teil 1)
Instandhaltungsraster / Revisionsdaten / Anschrift von Untersuchungsfristen nach § 32 Abs. 2 EBO
   (AVV A11 – 2.3)

Eine Revision ist eine technische Hauptuntersuchung welche in vorgeschriebenen Abständen durchgeführt werden muss, da das Fahrzeug sonst nicht mehr regulär im Bahnbetrieb teilnehmen darf.

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: An diesem Datum, vermehrt um die Gültigkeitsdauer sowie um weitere 3 Monate, wenn dies angeschrieben ist, verliert der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb.

Die hier in der blau hinterlegten Abbildung angegebenen Revisionsdaten haben folgende Bedeutung:
Gültigkeitsdauer des Instandhaltungsrasters (hier 6 Jahre), Werkkennzeichen (WEX = Eberswalde) und Datum der letzten Revision (20.01.2004).
Dieses Datum, plus die Gültigkeitsdauer, ist das Datum an dem der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb verliert (hier am 20.01.2010).


zu Teil 2)
zusätzliche Instandhaltungsanschriften

G2.0: Zwischenuntersuchung mit Wagenanheben. Zusätzliches Raster gemäß DT-382 erforderlich.
G4.0: Hauptrevision gemäß dem angeschriebenen Intervall
G4.2: Vereinfachte Revision zwischen zwei Hauptrevisionen

Im Ausland können länderspezifische Vorschriften und Regeln für Revisionen gelten.
Bildbeispiele: N8, Nn, N4

39

+3M

Revisionsverlängerung

Dieser Zusatz besagt, dass die Gültigkeitsdauer der Hauptuntersuchung um drei Monate überzogen werden darf.

Beispiel mit fiktiver Revisionsanschrift “6 – REV – XYZ – 20.01.2019”:
Dieser Güterwagen müsste somit nicht bis zum 20.01.2025 zur nächsten Revision, sondern diese kann bis zum 20.04.2025 erfolgen.

40

Grundcheckraster

Grundcheckraster

Im Grundcheckraster – oder auch “Schmierraster” genannt – wird das Datum der nächsten Untersuchung eingetragen.

41

Gewährleistung

Gewährleistungsanschrift

Für die Gewährleistung am Fahrzeug verantwortliche Firma mit den Gewährleistungsfristen.

42

Profil (Lichtraumprofil)

Anschrift der Wagenbegrenzungslinie   (AVV A11 – 2.21)

Kennzeichnung von Wagen, die nach der Begrenzungslinie „G 1“ gebaut und für den interoperablen Verkehr zugelassen sind.

G1-Profil = Internationales Lademaß,
G2-Profil = Deutsches Lademaß.

Eisenbahnfahrzeuge müssen Höhen- und Breitenbeschränkungen einhalten. Im europäischen Eisenbahnnetz gibt es unterschiedliche Umgrenzungsprofile, welche auch Lichtraumprofil oder Lademaß genannt.

Das deutsche Lademaß wird als G2-Profil bezeichnet (siehe Zeichnung unten rechts). Fahrzeuge mit diesem relativ großen Profil dürfen nicht, oder nur nach besonderer Vereinbarung, international verkehren.

Fahrzeuge, die dem internationalen Profil G1 entsprechen (siehe Zeichnung unten links), können weitgehend europaweit eingesetzt werden, mit Ausnahme von Großbritannien, wo ein noch kleineres Profil eingehalten werden muss.

Das Lademaß wurde bei Güterwagen früher mit einer Ladelehre kontrolliert, welche umgangssprachlich oft irrtümlicherweise als “Lademaß” bezeichnet wird.

43


Ankerzeichen für British Railway


 

Zeichen für Verkehre von und nach Großbritannien   (AVV A11 – 2.11)

CT-Zeichen (ab 1994):
Das Symbol mit dem stilisierten Tunnel und der Bezeichnung “CT” bedeutet, dass der Wagen im Eurotunnel (engl.: Channel Tunnel) zwischen Folkestone in Kent (Vereinigtes Königreich) und Coquelles nahe Calais (Frankreich) zugelassen ist.
Angewandt in Großbritannien für (Infrastruktur NET-WORK RAIL) zugelassene Wagen, die
den Ärmelkanaltunnel benutzen


Anker-Zeichen:
Das Anker-Symbol bedeutet, dass der Wagen für den Fährverkehr nach Großbritannien und im Netz der BR (British Railways) zugelassen ist (diese Wagen wurden früher auch als “Fährbootwagen” bezeichnet).
Angewandt in Großbritannien (Infrastruktur NET-WORK RAIL) für zugelassene Wagen,
die eine Fährverbindung benutzen.


Kombination von Anker- und CT-Zeichen:
In Großbritannien (Infrastruktur NETWORK RAIL) zugelassene Wagen, die eine Fährverbindung oder den Ärmelkanaltunnel benutzen.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.
Bedeutung: Die Anker- und/oder CT-Anschrift erhalten nur Wagen, die im Verkehr mit den Eisenbahnen Großbritanniens zugelassen sind.
Hinweis: Diese beiden Zeichen sind für den Zugang zum Ärmelkanaltunnel (Frethun bis Dollands Moor) und die Hochgeschwindigkeitsstrecke HS1 von Dollands Moor nach London Saint-Pancras International nicht erforderlich.

44

Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm (Normalspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

Zeichen für Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung (automatische Spurwechselradsätze nach UIC-Merkblatt 510-4)     (AVV A11 – 2.17)

Das Zeichen befindet sich auf jeder Wagen-Seitenwand jeweils rechts.
Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts (an den Wagen). Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.
Bedeutung: Mit der Anschrift nach Ziffer 2.16, welche die Übereinstimmung mit dem UIC-
Merkblatt 430-1 bzw. 430-3 erklärt, werden Wagen beschriftet, die zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedenen Spurweiten geeignet sind; zudem bei Wagen mit automatischen Spurwechselradsätzen mit einem Zeichen gemäß Ziffer 2.16 zusammen mit dem rechten Zeichen gemäß Ziffer 2.17.
Bemerkung 1: Bei Tauschradsätzen der jeweiligen Spurweite ist das Datum der letzten Revision der Radsatzlager (Monat und Jahr) sowie die Kodezahl des Halters (Eigentums-EVU beziehungsweise das EVU, mit dem der Halter eine Service-Vereinbarung abgeschlossen hat), auf der Außenseite jedes Radsatzlagergehäuses gut sichtbar in weißer Farbe anzuschreiben. Tauschdrehgestelle sind mit einem gesonderten Revisionsraster zu versehen.
Bemerkung 2: Die Bestimmungen für Wagen, mit Spurwechselradsätzen, die im Verkehr durch die Pyrenäen und im Verkehr mit Finnland eingesetzt werden, sind in Anlage 14 enthalten.

45

Zeichen für Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung (automatische Spurwechselradsätze nach UIC-Merkblatt 510-4) Spurwechselradsätze     (AVV A11 – 2.18)

Links: Wechselradsätze für Spurweite 1520 mm
Mitte: Wechselradsätze für Spurweite 1520 mm,
Nennspurweite = 1435 mm
Rechts: Wechselradsätze für Nennspurweite
1435 oder 1668 mm
Unten: Wechselradsätze, Nennspurweite = 1520 mm

Anordnung: An den entsprechenden Drehgestellrahmen.
Bedeutung: Das Zeichen kommt bei den EVU des PPW* zur Anwendung. Grundsätzlich gelten die Ausführungen bei Ziffer 2.17. Drehgestell mit automatischen Spurwechselradsätzen der Regelspurweite 1520 mm mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung.
Mit solchen Drehgestellen ausgerüstete Wagen erhalten auf jeder Seitenwand rechts die entsprechende Kombination eines Zeichen gemäß Ziffer 2.16 mit Ziffer 2.18.

46

Wagen mit einstellbaren Achsen (historisch)

Quelle: DR DV426A Anlage IV, Anhang 6, II 5

47

Automatische Kupplung

Zeichen für Automatische Kupplung     (AVV A11 – 5.13)

Anordnung: An beiden Enden der Wagenseiten oder der Langträger sowie an jeder Wagenstirnseite.
Bedeutung: Wagen ist mit automatischer Kupplung ausgerüstet.
Bemerkung: Bei Wagen mit automatischer Kupplung kann der freizuhaltende Raum (Berner Raum) partiell eingeschränkt sein.
Abbildung nach OSShD-Standard (OSShD: Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen, Sitz Warschau).

48

Ständig gekuppelte Wagen

Zeichen für ständig gekuppelte Güterwagen (Steifkupplung)     (AVV A11 – 5.10)

Anordnung: An jedem Kopfstück, neben dem rechten Puffer.
Bedeutung: Diese Kupplung darf im Betrieb nicht gelöst werden. Das Zeichen kommt zur Anwendung bei Wagen, die aus mehreren, ständig gekuppelten Elementen zusammengesetzt sind.

Ein Farbton ist nicht vorgeschrieben, muss sich jedoch von der Wagenfarbe abheben.

49

Bild 1


Bild 2


Bild 3

Zeichen für Anheben des Wagenkastens (Anhebezeichen)     (AVV A11 – 7.1)

Bild 1)
Zeichen für Anheben des Wagenkastens in der Werkstatt

Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Langträgern.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des gesamten Wagenkastens anzusetzen sind.


Bild 2)
Zeichen für Anheben von Wagen mit oder ohne Laufwerke an einem Kopfstück oder in der Nähe des Kopfstücks zum Aufgleisen     (AVV A11 – 7.3)

Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Kopfstücken oder in der Nähe der
Kopfstücke.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des Wagens an einem Kopfstück oder in der Höhe eines Kopfstückes – ggf. auch mit Laufwerken – anzusetzen sind.


Bild 3)

Zeichen für Anheben von Wagen an 4 Punkten mit oder ohne Laufwerke     (AVV A11 – 7.2)

Anordnung: An den dafür vorgesehenen Stellen an den Langträgern.
Bedeutung: Markieren der Stellen, an denen Hubböcke oder Hebezylinder etc. zum Anheben des gesamten Wagenkastens – ggf. auch mit Laufwerken – anzusetzen sind.

50

Funkenschutzblech

Zeichen für Funkenschutzbleche   (AVV A11 – 2.10)

Wagen, die für den Transport von Gegenständen und Stoffen bestimmter Gefahrenklassen zugelassen sind, müssen mit Funkenschutzblechen gemäß Anlage A des UIC-Merkblattes 543 (RID Anlage 1 zur CIM) ausgerüstet sein, und tragen ein Zeichen für Funkenschutzbleche.

Anordnung: An jedem Langträger in der Mitte oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger. Dieses Zeichen kann auch auf jeder Seitenwand rechts angebracht sein.
Bedeutung: Wagen ist mit Funkenschutzblechen gemäß Anlage A des UIC- Merkblattes 543 ausgerüstet; diese sind erforderlich an Wagen mit Einzelradsätzen, welche für den Transport von Gegenständen und Stoffen der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 sowie bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und 5.1 zugelassen sind (RID, Teil 7, Ziffer 7.2.4 und W 8).

Bildquelle unteres Bild: DB DV306

51

Erdung / Erdungspunkt / Erdungsverbindung

Wagen mit Erdleitungsverbindung zwischen Rahmen und Drehgestell.

52

Klappensymbole Klappensymbole

Klappensymbole

Symbole an den Klappen von Fal- und Tal-Wagen:

(Kreisringfläche) = Radsatzlast über 22,5 t

(Vollkreisfläche) = Geeignet für 4.000 t-Züge

H = Hydraulische Klappensteuerung

M = Magnetische Klappensteuerung

F = Funknahsteuerung

Trapez =  Wagen mit Festlegeinrichtungen für Schmalbandcoils (ab 1982)

Quadrat auf der Spitze stehend = Wagen für den Schwefel-Kies-Verkehr

T = Wagen mit Festlegeinrichtungen für Schmalbandcoils (ab 1987)

53

Auswechseln von TragfedernAuswechseln von Tragfedern paarweise

Zeichen für das Auswechseln von Tragfedern     (AVV A11 – 7.4)

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Bei Wagen mit verwindungssteifem Untergestell (Kesselwagen, Trichterwagen
usw.) ist es erforderlich, bei Beschädigung einer Tragfeder einen paarweisen Tausch der Tragfedern durchzuführen. Dies gilt nicht für Tragfedern mit progressiver Kennlinie (z.B. Parabelfedern). Siehe dazu auch AVV Anlage 10, Kapitel A, Ziffer 2.10.

54

Thermisch stark beanspruchbare Räder

Zeichen für thermisch stark beanspruchbare Räder

     (AVV A11 – 6.1)

Das Zeichen in Form von zwei weißen, sich gegenüberliegenden, breiten Strichen auf dem Deckel der Radsatzlagergehäuse bedeutet, dass der Radsatz mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern ausgerüstet ist.

Anordnung: Deckel der Radsatzlagergehäuse.
Bedeutung: Radsätze sind mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern gemäß UIC-Merkblatt 510-5 und 510-2, Anlage H, ausgerüstet.

55

 Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite

Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite     (AVV A11 – 2.16)

Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite.
Der Buchstabe “E” – entweder einfach, zweifach oder nicht umrandet – befindet sich auf jeder Wagenseitenwand, jeweils rechts. Das Zeichen erklärt die Übereinstimmung mit dem UIC-Merkblatt 430-1 bzw. 430-3.
E ohne Rahmen: Spanien, Portugal (iberische Halbinsel)
E mit einem Rahmen: Länder mit 1520 mm Spurweite, ausgenommen Finnland (z.B. Russland)
E mit zwei Rahmen: Finnland

Anordnung und Details siehe AVV A11 – 2.17.

56

EUROFIMA

Eisenbahnfahrzeuge, die über die Eurofima (Europäische Gesellschaft zur Finanzierung von rollendem Material) finanziert wurden, sind mit dem entsprechenden Schriftzug gekennzeichnet.

57

Heimatbahnhof

Heimatbahnhof

Als Heimatbahnhof wird ein Ort bezeichnet, zu dem ein Wagen nach der Entladung zurückgeführt werden soll.

An den Wagen sind unterschiedliche Schreibweisen zu finden. Vor dem eigentlichen Ortsnamen werden neben der ausgeschriebenen Form “Heimatbahnhof” auch verschiedene Abkürzungen verwendet, wie z.B. Heimatbf., Heimat-Bf. oder einfach nur Bf.

Nach Cotif 1999/AVV ist die Angabe eines Heimatbahnhofs nicht mehr notwendig.

Als “Heimatwagen” wird ein Güterwagen bezeichnet, der aus betrieblichen Gründen fest einem Bahnhof (Heimatbahnhof, s.o.) zugeordnet ist. Zu den Heimatwagen zählen, bzw. zählten z.B. Bahndienstwagen, Bahnhofswagen, Baudienstwagen, Dienstgüterwagen.

58

Ladegut

Ladegut

Angabe des Ladegutes, welches in der Regel transportiert wird.

59

größer als 150mm:Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken

größer als 250mm:
Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken

Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken (Seilanker)   (AVV A11 – 5.9)

Um auf Unfallgefahren hinzuweisen, sind unter bestimmten Bedingungen Seilhaken und deren Abstützungen sowie Abweiser und Konsolen farblich zu markieren.

Steht ein Seilhaken mehr als 150 mm hervor, ist er in Gelb zu markieren, ebenso wie ein möglicherweise vorhandener Abweiser.

Ist der Vorsprung größer als 250 mm, ist die Konsole gelb-schwarzen Diagonalstreifen zu markieren.

Bei Fahrzeugen, die gelb lackiert sind, muss für die Warnfarbe eine andere, sich von der Fahrzeugfarbe abhebende Farbe gewählt werden.

Seilhaken/Seilanker-Info:
Die an Güterwagen befindlichen Seilhaken (auch Seilanker genannt) dienen hauptsächlich dem Verschub, z.B. in automatischen Förderanlagen, aber auch der Sicherung des Wagens. Güterwagen über etwa 12 Meter Länge verfügen meist über zwei Seilhaken pro Wagenseite. Kürzere Wagen dagegen meist nur über einen Seilhaken pro Seite.

Anordnung: Farbliche Markierung von mehr als 150 mm hervorstehender Seilhaken, Abweiser
sowie deren Abstützungen und Konsolen.
– Seilhaken und Abweiser gelb;

Farbliche Markierungen von Abstützungen oder Konsolen von Seilhaken
– bis zu 250 mm Vorsprung: gelb;
– über 250 mm Vorsprung: schwarzer Diagonalstreifen auf gelbem Grund.

Bedeutung: Warnanstrich weist auf Unfallgefahren hin.

60

Gefahrentafel

Gefahrentafel

Die Gefahrentafel kennzeichnet Gefahrgut-Fahrzeuge. Die obere Zahl wird als Gefahrnummer und die untere Zahl als UN-Nummer bezeichnet.

61

Gefahrzettel, Placard

Gefahrzettel / Placard(s)

Die Beförderung von Gefahrgut verlangt nach dem “Reglement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses” (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr, RID) eindeutige Kennzeichnungen zum Beispiel durch das Anbringen von Gefahrzetteln.

Der Gefahrzettel (umgangssprachlich auch Gefahrensymbol genannt) ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat, das mittels Piktogramm – dem Gefahrensymbol – und einem speziellen Nummerncode – der Gefahrgutklasse – über die Art der Gefahr Auskunft gibt.

Gefahrzettel haben die Größe 10 × 10 cm (Gefahrzettel, Label) für Packstücke, und 25 × 25 cm sowie 30 × 30 cm (Großzettel, Placard) für Kesselwagen, LKW, Aufsetztanks oder Container.

62

Der Wagen darf nicht mit offener Schiebewand / Schiebeplane bewegt werden.

Verbotsschild offene Haube

Der Wagen darf nicht mit offener Haube, Schiebewand oder Schiebeplane bewegt werden.

63

Bild 1


Bild 2


Bild 3


Bild 4Vorsichtig verschieben

Bild 1)

Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot    (AVV A11 – 5.6)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung:
– Abstoß- und Auflaufverbot;
– Muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden;
– Darf nicht auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.
Bemerkung: − Das RID regelt in Ziffer 5.3.4.1: Anstelle der Rangierzettel (hier Muster 15)
dürfen auch unauslöschbare Rangierzeichen angebracht werden (Wagenanschrift), die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen.


Bild 2)

Zeichen für Wagen, die nicht auflaufen dürfen    (AVV A11 – 5.4)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Zerlegen des Zuges und zum Schutz des Wagens ergreifen. Darf nicht auf andere Fahrzeuge auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.
Bemerkung: Diese Anschrift ist erforderlich bei Güterwagen mit Spezialeinrichtungen (Kühlausrüstung, elektronische Ausrüstung usw.), die nicht unter Normalbedingungen auflaufen dürfen, weil dadurch die genannten Spezialausrüstungen beschädigt werden können. Diese Wagen dürfen das RIV-Zeichen nicht tragen,
können aber bilateral vereinbart werden.


Bild 3)

Zeichen für Abstoss-, Abroll- und Auflaufverbot des beladenen Wagens    (AVV A11 – 5.6)

Abrollen oder Ablaufen und Auflaufen von beladenen Wagen ist nicht erlaubt. Leere Wagen dürfen ohne Einschränkungen rangiert werden.


Bild 4)

Vorsichtig verschieben

64

Trommelbremsen

65

Verbotsschild - Besteigen verboten

Warnung vor elektrischen Fahrleitungen, hochsteigen verboten    (AVV A11 – 8.1)

Stromschlag durch Oberleitung & Besteigen des Fahrzeugs verboten

Anordnung: An Wagen mit Aufstiegstritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und zwar in einer Höhe, dass das Zeichen vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Anzubringen bei Wagen, bei denen der oberste Aufstiegstritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2,0 m über der Schienenoberkante liegt oder bei Wagen, deren Aufbau ein Aufklettern ermöglicht.
Diese Kennzeichnung darf auf einem blauen rechteckigen Hintergrund mit den Abmessungen 400 mm x 220 mm dargestellt werden.
Bedeutung: Warnung vor Hochspannung! Halt! Betreten eines besonderen Gefahrenbereichs. Nur Befugte dürfen unter Beachtung geeigneter Schutzmaßnahmen in diesem besonderen Gefahrenbereich arbeiten.
Beachten: Diese Anschrift ist ab dem 01.01.2021 verpflichtend.

66

Warnschild - Portalkran

Warnschild – Portalkran

Gefahr beim Besteigen des Wagens bei arbeitendem Portalkran.

67

Zeichen für Wagen mit Innenauskleidung

Zeichen für Kesselwagen mit Innenauskleidung
(vormals “Schutzzeichen für Kesselwagen mit Innenauskleidung”, DB DV306)
     (AVV A11 – 7.7)

Das Zeichen dient dem Schutz der Innenauskleidung von Wagen mit z.B. einem besonderen Anstrich oder einer Emaillierung.
Das Piktogramm weist darauf hin, dass die Innenauskleidung nicht mit Schuhen betreten werden darf. Außerdem ist das Nageln und Schweißen verboten. Die Aufschrift „Innenauskleidung“ kann in einer oder mehreren Sprachen vorhanden sein.

Anordnung: Auf dem Kessel an gut sichtbarer Stelle.
Bedeutung: Dient dem Schutz der Innenauskleidung (Email, Farbanstrich …).
Bemerkung: Das Piktogramm kann durch die Aufschrift „Innenauskleidung“ in einer oder mehrerer Sprachen ergänzt werden.

68

EBA-Plakette

EBA-Plakette

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische, mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und für deutsche sowie deutschlandweit operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU).

Eine der zahlreichen Tätigkeiten des operativen Geschäfts des EBA ist die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen. Als offizielles Zeichen, dass ein Fahrzeug zugelassen ist, trägt dieses Fahrzeug eine Plakette mit einem eindeutigen Zulassungscode (als Beispiel siehe Abbildung rechts). Die letzten drei Zahlen dieser Zulassung sind in der Regel identisch mit der Ordnungsnummer des Fahrzeugs, sie können sich aber auch auf einen Teil der Fabriknummer beziehen.

69


Zeichen für Radreifenprüfung    (AVV A11 – 7.5)

Anordnung: An jedem Langträger rechts oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Mit diesem Raster wird der Zeitpunkt (Tag, Monat und Jahr) (1) der beiden letzten Prüfungen des festen Sitzes des Radreifens auf dem Radkörper dokumentiert. Außer dem Datum wird das Kurzzeichen des EVU und die Codenummer der ausführenden Werkstatt angeschrieben (2).

70

Untersuchungsschild / "Messingfähnchen"

Untersuchungsschild / “Messingfähnchen”

Das Untersuchungsschild umfasst Blechplättchen (ursprünglich aus Messing), welche auf eine auf den Langträger aufgeschweißte Grundplatte geschraubt oder genietet sind. Diese geben Auskunft über die Wagennummer und Untersuchung (Art, Datum und Werkkurzzeichen).
Da in der Regel auch nach einem Umbau die ursprünglichen Plaketten am Wagen verbleiben, lässt sich so die Fahrzeug-Geschichte zurückverfolgen.

71

Orange Bauchbinde an Kesselwagen / Druckgaskesselwagen

Orange Bauchbinde an Kesselwagen / Druckgaskesselwagen

Horizontal umlaufender oranger Streifen als Warnhinweis auf das hochentzündliche und explosive Ladegut.

72

Kesselwagen mit Zwangsbelüftung

Kesselwagen mit Zwangsbelüftung

Weißer umlaufender vertikaler Streifen um den Kessel.

73

Höchstzulässiger Betriebsdruck

Höchstzulässiger Betriebsdruck

Beschreibt den maximal zulässigen Druck des Ladeguts im Kessel eines Behälters oder Kesselwagens in bar.

74

Bild 1
Bild 2Rahmen oben: Tankcodierung gemaess BAM


 Bild 3

Zeichen für Tankprüfung, Angabe der Tankcodierung und Sondervorschriften (Tankcodierung & Kesselfrist)     (AVV A11 – 6.4)

Rahmen oben: Tankcodierung gemäß BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung).
Beispiel auf dem Bild 2:

  • “L”: Tank für Stoffe in flüssigem Zustand (flüssige Stoffe oder feste Stoffe, die in geschmolzenem Zustand zur Beförderung aufgegeben werden)

  • “4”: Zahlenwert des zutreffenden Mindestprüfdrucks in bar gemäß Tabelle der BAM

  • “B”: Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

  • “H”: Tank mit Bodenöffnungen mit 3 Verschlüssen für das Befüllen oder Entleeren

> Detaillierte Erläuterungen zu Tankcodierungen für Güterwagen und Behälter finden Sie hier

Bedeutung Bild 1:
Dokumentation der nächsten Tankprüfung (Monatsende) zur Beförderung gefährlicher Güter nach RID. Angeschrieben wird der Monat 1), das Jahr 2) und ggf. die Kennzeichnung „L“ gemäß Punkt 6.8.2.4.3 RID  3) das die nächsten Tankprüfung um 3 Monate verlängert.


Sondervorschrift für Bau (TC) und Ausrüstung (TE) zur Tankcodierung für Behälter/Kessel

Beispiele vom Bild 3:
TE 4: Wärmeisolierung schwerentzündbar
TE 6: Tank darf Einrichtung haben die eine Verstopfung durch den beförderten Stoff ausschließt. Freiwerden dieses Stoffes oder der Aufbau von Unter- oder Überdruck im Tank soll damit verhindert werden.
TE 14: Wärmeisolierung muss vorhanden sein und diese muss bei direktem Kontakt mit dem Tankkörper eine um 50° C höhere Entzündungstemperatur über der Höchsttemperatur aufweisen.

Anordnung: Auf jeder Tankseite rechts.

Bemerkung: In der Nähe des Datums der Tankprüfung ist auch die Tankcodierung mit einer Schrifthöhe von mindestens 90 mm anzuschreiben. Außerdem sind unter der Tankcodierung oder in unmittelbarer Nähe die alphanumerischen Codes aller anwendbaren Sondervorschriften gemäß dem RID mit einer Schrifthöhe von 50 mm anzuschreiben. Diese Kennzeichnung ist bis spätestens 01.01.2011 vorzunehmen.

75

Druckausgleich beim Entleeren nötig

Druckausgleich beim Entleeren nötig

Beim Entleeren des Kessels (nach unten) ist muss für den Druckausgleich ein Domdeckel oder Ventil geöffnet werden.

76

Shimmns TTU Schiebeplanenwagen, stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung
U, TU, TTU

Kennzeichen mit Fernwirkung

“U” – Wagen mit Muldenauskleidung
“TU” – Wagen mit Festlegeeinrichtung für Schmalbandcoils und Muldenauskleidung
“TTU” / ttu – stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung:
Mit besonderer, stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung zum Sichern gebündelter Schmalbandcoils und Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten.

 

77

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Umstelleinrichtung „leer — beladen“ (Lastwechsel, handbetätigt)    (AVV A11 – 4.3.3)

Manueller Lastwechsel (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Verfügt das Fahrzeug nicht über einen automatischen Lastwechsel, muss dieser manuell, entsprechend des aktuellen Gesamtgewichts umgestellt werden. Ist das Gesamtgewicht geringer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung “leer” gestellt. Ist das Gesamtgewicht gleich größer als das Umstellgewicht, wird auf die Stellung “beladen” gestellt.

Anordnung:
An jedem Langträger etwa in Wagenmitte auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt. Die Bremsgewichte [t] sind neben der entsprechenden Hebelstellung angeschrieben. Die Umstellgewichte [t] befinden sich auf dem gleichen Schild in der Nähe des Drehpunktes des Umstellhebels.

Bedeutung: Hat ein Wagen eine Stellung «leer» und eine oder mehrere Stellungen «beladen», so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung durch einen Kurbelgriff ausgeführt.
Hat der Wagen nur einen Lastwechsel, erhält dieser einen Hebel.
Hat der Wagen zwei oder mehrere getrennte Lastwechsel, erhalten die Hebel einen Griff mit einem Langloch.
In der Stellung „leer“ ist der Hebel nach links oben geneigt und nimmt seine äußerste linke Lage ein, wenn:
– der Wagen leer ist;
– das Gesamtgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) kleiner ist als das angeschriebene Umstellgewicht;
– eine der Radsatz- beziehungsweise Drehgestelllasten weniger als die Hälfe des angeschriebenen Umstellgewichtes beträgt.
In der Stellung «beladen», die dem größten Umstellgewicht (Eigengewicht des Wagens + Gewicht der Ladung) entspricht oder dieses überschreitet, ist der Hebel nach rechts oben geneigt und nimmt seine äußerste rechte Lage ein.
Die den übrigen Lastabbremsungen entsprechenden Stellungen liegen zwischen den äußeren Stellungen mit zunehmender Lastabbremsung von links nach rechts.

78

Zeichen für Wagen mit automatischer Umstelleinrichtung «leer – beladen» (Selbsttätiger Lastwechsel)    (AVV A11 – 4.3.5)

Anrechenbar ist das größere Bremsgewicht, wenn das Gesamtgewicht gleich oder größer als das Umstellgewicht ist. Das kleinere Bremsgewicht ist in den anderen Fällen zu berücksichtigen.

Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Die Umstellung „leer – beladen“ erfolgt bei diesen Wagen automatisch, sobald das Gesamtgewicht (Eigengewicht + Gewicht der Ladung) [t] größer ist als das angeschriebene Umstellgewicht [t].

79

Bremsgewichttabelle für selbsttätige Lastabbremsungltere Variante mit max. 5 Beladungszustände und Bremsgewichte)   (AVV A11 – 4.3.4)

Anrechenbar ist das in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht angegebene Bremsgewicht.

Anordnung: An jedem Langträger hinter der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Bei gewissen älteren Wagen sind die den verschiedenen Beladungszuständen entsprechenden Bremsgewichte (Höchstzahl 5) in Form von Tabellen angeschrieben. Jede Spalte dieser Tabelle enthält zwei Zahlen:
– oben: → Wert des Bremsgewichtes [t];
– unten:→ Kleinstes Gesamtgewicht [t], das mindestens ein diesem Wert entsprechendes Bremsgewicht [t] ergibt.

80

Bild 1)

 


Bild 2)

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Zeichen für Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen, Anschrift des Bremsgewichtes an den Wagen   (AVV A11 – 4.3)

Umstelleinrichtung gemäß UIC-Definition (Umstelleinrichtungen für Druckluftbremsen)

Bild 1 (4.3.1))

Zeichen für Wagen ohne Umstelleinrichtungen

Anordnung: An jedem Langträger in der Nähe der Anschrift der Bremsbauart.
Bedeutung: Kurzbezeichnung der Bremsbauart (YY) nach Ziffer 4.3.9 und Angabe des Bremsgewichtes [t]. Ob „Bremse“ vorgesetzt wird, ist fakultativ.


Bild 2 (4.3.2))

Umstelleinrichtung «Güterzug — Personenzug» (handbetätigt)

Umstellung der geforderten Bremsart mittels gelben Kugelgriff.

Druckluftbremse dieses Fahrzeugs einschalten / ausschalten mittels rotem Schlaufengriff.

Anordnung: Auf dem Schild, vor dem sich der Umstellhebel bewegt, neben der entsprechenden Hebelstellung, wenn die Bremsgewichte [t] für die Stellungen „Güterzug“ bzw. „Personenzug“ verschieden sind.
Bedeutung: Hat ein Wagen eine Umstelleinrichtung „Güterzug — Personenzug“, so wird die Umstellung von der einen in die andere Stellung mit einem Hebel ausgeführt,
der nach Bild gemäß 4.3.2 in einer Kugel endet.
In der Güterzugbremsstellung ist der Hebel nach links oben geneigt. In der Personenzugbremsstellung ist der Hebel nach rechts oben geneigt.

81

elektrische Heizleitung

Zeichen für Wagen mit Zugsammelschiene (elektrische Heizleitung)    (AVV A11 – 5.12)

Anordnung: An den Stirn- und Längsseiten der Ecksäulen, unten. Es wird empfohlen, auf den
Wagen, die keine Ecksäulen haben, die vorgeschriebenen Kennzeichen auf ein Blech anzubringen.
Aussehen: Hellgelbes Rechteck von ungefähr 200 mm Höhe in der Breite der Ecksäule mit ei-
ner am oberen Ende bei ungefähr 45° abgeschnittenen Ecke, die gegen die Wagenmitte abfällt. Quer zur Rechteckform verlaufen schwarze, etwa 15 mm breite Streifen die ggf. untereinander ebenfalls 15 mm Abstand haben.
Bedeutung: Wagen ist mit Zugsammelschiene ausgerüstet. Ein schwarzer Streifen entspricht
einer durchgehenden Leitung für 1000 V, zwei schwarze Streifen für 1500 V und drei schwarze Streifen für 3000 V. Mit „50“ wird die Zulassung bei elektrifizierten Bahnen mit Wechselstrom 50 Hz angezeigt.

82

Steuerventil-Luftdrücke

Werte für Tastdruck und C-Druck im Steuerventil der Bremsanlage des Wagens im beladenen und unbeladenen Zustand.

83

Schmierungsraster

Schmierungsraster

Beinhaltet die Daten wann und von wem die letzte Schmierung gemäß Schmierplan ausgeführt wurden.
Die erste Ziffer gibt an in welchem Abstand in Jahre die Schmierung mindestens zu erfolgen hat.

Erklärung des Beispielbilds: “2 – Vf – 21.03.24” =
2 Jahre Intervall – ausgeführt durch Werkstattkürzel “Vf” am 21.03.2024

84

Radbezeichnung

Kennzeichnung der Radsätze an Wagen mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung    (AVV A11 – 4.3.8)

An ständig gekuppelten Wageneinheiten mit mehreren Steuerventilen und automatischer
Lastabbremsung ist über den Radsatzlagern an den Langträgern eine numerische Kennzeichnung des Radsatzes anzuschreiben, die der Position des Radsatzes entspricht und von einem bestimmten Wagenende aus aufsteigend erfolgt. Diese Kennzeichnung ist bis spätestens 01.01.2007 vorzunehmen.
Im Falle des gezeigten Beispielbilds: “1R” = erste Achse rechts

85

Containeranschrift

Containeranschrift (historisch)

Fahrzeuge die für den Transport von Container (intermodal) einsetzbar sind. Nicht mehr aktuell! (Quelle: DB DV306)

86

Bilder 1-9)





Bild 10)


Bild 11)


Bild 12)

Zeichen für Einheitsgüterwagen des kombinierten Verkehrs gemäß UIC-Merkblatt
50571-4   (AVV A11 – 3.2)

Bilder 1-9)

C: Vereinheitlichter Tragwagen/Taschenwagen für Wechselbehälter und Tragwagen mit unabhängigen Radsätzen, die bezüglich der Kodifizierung der Ladeeinheiten vergleichbare oder günstigere Merkmale aufweisen. Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.

P: Auf Taschenwagen für Sattelanhänger der Bauart 1 a und 1 b beziehungsweise deren kapazitätsüberschreitende Varianten für Sattelanhänger.
Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.

R: Fahrgestelle für Roadrailer-System / Roadrailerwagen

N: Tragwagen/Taschenwagen für Sattelanhänger. Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt.

B: Tragwagen/Taschenwagen für Transportbehälter dessen Merkmale im Punkt 3.3.2 und Anlage C des UIC-Merkblattes 50596-6 festgelegt sind,

W: Wippenwagen für Sattelanhänger

K: Känguruhwagen für Sattelanhänger

T: Transrailerwagen

Die Zeichen bestehen aus gelbem Grund mit schwarzem Rahmen und schwarzem Buchstaben (Wagenbestimmungscode).

Anordnung: Auf jeder Seitenwand links.


Bild 10)

Piktogramm ISO >2436<: ISO Ct auf Tragwagen mit einem Drehzapfenabstand > 16,15 bis einschliesslich 20,00 m (UIC MB 50571-4).

 


Bild 11)

Piktogramm für nicht lenkkeilfähige Stützböcke

Auf Taschenwagen für nicht lenkkeilfähige Stützböcke ist in der Nähe des Wagenbestimmungscodes dieses Piktogramm anzubringen.


Bild 12 oben)

Auf Taschenwagen, deren Merkmale bei Sattelanhängerbeförderung die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 50596-6 nicht erfüllen.

Bild 12 unten)

Auf Taschenwagen, deren Merkmale bei Sattelanhängerbeförderung günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 50596-6.

Bedeutung:
-2: Der Wagen darf beladen nur mit Sattelanhänger verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
0: Der Wagen darf beladen nur mit Sattelanhänger verkehren, die eine Profilnummer haben, welche höchstens der dem (den) betreffenden EVU zugeordneten Profilnummer entspricht.
+5: Der Wagen darf beladen mit Sattelanhängern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 5 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.

87

 



 

Zeichen auf Tragwagen für Transportbehälter deren Merkmale die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC Merkblattes 5096-6 nicht erfüllen   (AVV A11 – 3.2)

1) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 3 Einheiten größer ist als die den Strecken betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.
2) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.


Auf Tragwagen für Transportbehälter, deren Merkmale günstiger sind, als die Bedingungen der Ziffer 3.3.2 des UIC-Merkblattes 5096-6

3) Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um höchstens 6 Einheiten größer ist als die den Strecken der betreffenden Bahn(en) zugeordnete Profilnummer.

Bedeutung:
+3: Der Wagen darf beladen mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 3 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.
-2: Der Wagen darf beladen nur mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um mindestens 2 Einheiten kleiner ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordneten Profilnummer.
+6: Der Wagen darf beladen mit Transportbehältern verkehren, die eine Profilnummer haben, welche beispielsweise um maximal 6 Einheiten größer ist als die dem (den) betreffenden EVU zugeordnete Profilnummer.


Definition der Kompatibilitätskodes nach UIC-MB 50596-5

Taschenwagen mit vergrößertem Hüllraum werden einem Kompatibilitätskode zugeordnet in Form des Kennbuchstabens vom Wagenbestimmungskode (hier P) und eines von der UIC genehmigten Kleinbuchstaben für definierte Hüllräume / Taschenwagentypen. Die Buchstaben sind am Taschenwagen und im Kodenummernschild des Sattelanhängers angeschrieben und müssen bei der Verladung übereinstimmen.

P a) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „a“ auf Taschenwagentyp 4 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P b) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „b“ auf Taschenwagentyp BA 739 und 744 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P c) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „c“ auf Taschenwagentyp 2000 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P d) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „d“ auf Taschenwagentyp Mega 2 mit 113, 98 oder 85 cm Stützbockhöhe

P e) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „e“ auf Taschenwagentyp 5 mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

P f) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „f“ auf Taschenwagen 3000 mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

P g) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „g“ auf Taschenwagen Twin mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

P h) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätskode „h“ auf Taschenwagentyp 4.2 mit 113 oder 98 cm Stützbockhöhe

P i) Hüllraum für Sattelanhänger P mit Kompatibilitätscode „i“ auf Taschenwagen MTW mit 113, 98 oder 88 cm Stützbockhöhe

88

Vereinbarungsraster   (AVV A11 – 2.2)

Anschrift für Wagen die nicht allen Vorschriften über die Bauart entsprechen, aber auf dem Netz der in diesem Zeichen aufgeführten Bahnen verkehren können.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts.
Bedeutung: Wegen Abweichungen vom UIC-Kodex sind diese Wagen nicht mit dem Zeichen
„RIV“ gekennzeichnet. Ihr Benutzung wird daher bi- oder multilateral zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbart und die Kürzel der Vereinbarungspartner
in diesen Raster eingetragen. Diese Wagen sind daher nur durch die angeschriebenen EVU verwendbar, d.h. sie sind eingeschränkt übergangsfähig.
Die Angabe GA oder GB gibt die Fahrzeugbegrenzung gem. UIC-Merkblatt 506 an, nach der diese Wagen gebaut worden sind.

Privatgüterwagen muss diesem Zeichen ein Sternchen folgen, wenn eine oder mehrere Bahnen Wagen mit kommerziellen Einschränkungen zulassen. Dieses Sternchen hat keine technische Bedeutung. (Quelle: DB DV306)

89

Zeichen für Wagen ohne Druckluftbremse (historisch)

Der Wagen hat keine Druckluftbremse (nur durchgehende Hauptluftleitung). Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen. Anschrift erfolgt auf Oberkante an den Ecken des Langträgers. L = Breite der Ecksäule. (Quelle: DB DV306 / DR DV426A Anlage IX)

90


Zeichen für Wagen mit im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Druckluftbremsen (historisch)

Abbildung links: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene Druckluftbremse.

Abbildung rechts: Der Wagen hat eine im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassene, mit Umstellvorrichtung “G/P” versehene Güterzug-Druckluftbremse.

Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.

L = Breite der Ecksäule.

(Quelle: DR DV426A Anlage IX)

91

Zeichen für Wagen mit Druckluftbremseinrichtungen, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entsprechen (historisch)

Abbildung links: Der Wagen hat eine Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.

Abbildung rechts: Der Wagen hat eine mit Umstellvorrichtung “G/P” versehene Güterzug-Druckluftbremse, die den Bedingungen für die im zwischenstaatlichen Verkehr zugelassenen Bremsen nicht voll entspricht.

Farbe des Zeichens: weiß; auf weißem Grund ist das Zeichen schwarz einzurahmen.

L = Breite der Ecksäule.

(Quelle: DR DV426A Anlage X)

92

Zeichen für Prüffristen von Kühlanlagen
(Zeichen für Wagen zum Transport leicht verderblicher Lebensmittel)
     (AVV A11 – 7.6)

Die Schrift ist blau auf weißem Grund.

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, unter dem Zeichen UIC oder UIC St.
Bedeutung: Bei Wagen für den Transport leicht verderblicher Lebensmittel das Unterscheidungszeichen nach dem ATP-Abkommen für das System der Temperaturbeeinflussung sowie das Datum (Monat und Jahr) des Ablaufs der für den Wagen ausgestellten Bescheinigung.

93

Bild 1)


Bild 2)

Zusätzliche Zeichen für Wagen, die für den Verkehr in Spanien und Portugal zugelassen sind     (AVV A11 – 2.19)

Bild 1)

Rhombus links: Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens.
Rhombus rechts: Höchstgeschwindigkeit bei Leerlauf des Wagens.
Tara: Eigengewicht des Wagens
Carga Max.: Lastgrenze
Freno Vacio: Saugluftbremse (linke Zahl = Bremsgewicht in Stellung “leer”; rechte Zahl = Bremsgewicht in Stellung “beladen”)
Freno Mano Max.: Höchstes Bremsgewicht der Handbremse

Ist die Höchstgeschwindigkeit im Leerlauf mit der Höchstgeschwindigkeit bei voller Auslastung des Wagens identisch, wird nur ein Rhombus eingetragen.

Bis zum 1.1.1987 kann der Ausdruck “FRENO AUT.” anstatt “FRENO VACIO” angeschrieben sein.
(Quelle: DB DV306)

Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, Rahmen und Anschriften im unteren Teil in schwarz bei weiß gestrichenen Wagen, in weiß auf blauem Grund bei den anderen Wagen.


Bild 2)

Wagen nur mit Hauptluftleitung für Saugluftbremse
Anordnung: Auf jeder Seitenwand rechts, Rahmen und Anschriften im unteren Teil in schwarz bei weiß gestrichenen Wagen, in weiß auf blauem Grund bei den anderen Wagen.
Bedeutung: Wagen darf mit ausgeschalteter Bremse in einen Zug eingestellt werden.

94

Ladegewichtsraster (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)

95

Raster Ladegewicht/Tragfähigkeit (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVc zum Anhang 6)

96

Behälterwagen mit Schwallblechen (historisch)

Kesselwagen mit Schwallbleche, die aufgrund der Massenträgheit, das Schwappen von Flüssigkeiten beim Bremsen oder Beschleunigen verringern sollen. Schwallbleche sind unterbrochene Trennwände in Behältern (Tanks).

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

97

International austauschbare (Ersatz-) Teile (historisch)

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

98

Spezialstahl (historisch)

Fahrzeug besteht zum Teil oder komplett aus Spezialstahl.

(Quelle: DR DV426A Anlage IVb zum Anhang 6)

99

Bremsgestängesteller

Details zur Bauart/Typ des Bremsgestängestellers eines Wagens.

100

Druckkesselprüfung

Die Tanks/Kessel für Druckluft unterliegen einer Untersuchungsfrist. Die letzte Untersuchung steht auf jedem Drucklufttank angeschrieben.

101

Drehgestellbezeichnung

“DG …” oder “BOGIE …”: Beschreibt die Folge des Drehgestells im Wagen.

Bildbeispiel: “DG 2” = 2. Drehgestell im Wagen

102

Zeichen für Wagen, die Gleisbremsen und andere Rangier- und Hemmeinrichtungen
in wirksamer Stellung nicht befahren dürfen      (AVV A11 – 5.3)

Anordnung: An jedem Langträger links oder an den die Langträger überdeckenden Bauteilen
oder an besonderen Tafeln in Höhe der Langträger.
Bedeutung: Die Wagen dürfen wegen ihrer Bauart Gleisbremsen und andere Rangier- oder
Hemmeinrichtungen, die sich in wirksamer Stellung befinden, nicht befahren.

103

Lademaßüberschreitung

Mit der vermehrten Verwendung von großräumigen Güterwagen, die bereits konstruktiv die Grenzen des internationalen
Lademaßes überschritten, wurde das Zeichen für Lademaßüberschreitung für die betreffenden Wagen vorgeschrieben.

104

MC – PPW

Wagen entspricht den technischen Bestimmungen des PPW (Prawila polsowanija wagonami w meschdunarodnom soobschtenii – “Vorschriften für die Nutzung der Wagen im internationalen Verkehr”). Das PPW ist ein internationales Abkommen im Eisenbahnverkehr für den osteuropäischen und asiatischen Raum (ehemalige RGW-Staaten). Es ist das Gegenstück zu RIV und regelt die gegenseitige Nutzung von Personen- und Güterwagen beim Übertritt der Fahrzeuge in den Bereich einer anderen Bahnverwaltung.

105

OPW – Gemeinsame Güterwagenpark (Osteuropa bis 1990)

Obschtschi Park Wagonow (OPW) war eine, auf der Grundlage eines 1963 unterzeichneten Abkommens zwischen den (ost-)europäischen Eisenbahnverwaltungen der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD), geschaffene Einrichtung.
Zweck: die Bildung und gemeinsame Nutzung der Güterwagenparks der Mitgliedsländer des RGW. Der OPW bestand vom 1. Juli 1964 bis zum 31. August 1990 und war eine Unterorganisation des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW).

106


“Kalk”

Erzbeförderung / Kalkbeförderung (historisch)

Ausgehend von der Entwicklung des Prototyps zum OOtz 50 (1952) erhielten für die Erzbeförderung geeignete Güterwagen nach und nach an den Seitenwänden weithin auffallende Anschriften:
Erz I: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 2,90 m hoch
Erz II: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 3,30 bis 3,52 m hoch
Erz III: Wagen darf nur für Erzverkehr verwendet werden und ist 3,98 m hoch
d: Wagen hat Drehgestelle.


An OOt- un OOtz-Wagen, die für den Transport von Stückkalk reserviert waren, wurde vereinzelt die Anschrift „Kalk“ in gleicher Größe wie “Erz I…” angeschrieben.

107



RIV (historisch)

Das “Regolamento Internazionale Veicoli” (RIV) bzw. “Regolamento Internazionale dei Veicoli” gehört zu den Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr und ist ein erstmals 1922 zwischen europäischen Eisenbahn-Unternehmen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.

(Bildquelle DR DV426A Anlage XI 1h zum Anhang 6)


RIV-EUROP (historisch)

Es bezeichnete einen europäischen Güterwagen-Pool, der von 1953 bis 2002 bestand. Er erlaubte die freizügige Verwendung gängiger Güterwagen-Bauarten in den neun beteiligten Ländern.


RIV-IF (historisch)

Wagen des Interfrigo-Fahrzeugparks

108

Zeichen für Entgleisungsdetektor    (AVV A11 – 5.14)

Anordnung: Für Güterwagen an beiden Wagenseiten wenn der Entgleisungsdetektor einsehbar ist. Das Zeichen für Entgleisungsdetektoren ist strichliert dargestellt, wenn der Entgleisungsdetektor nicht einsehbar ist.
Bedeutung: Entgleisungsdetektoren für Güterwagen sind Geräte, die unplausible hohe Vertikalbeschleunigungen am Fahrzeug diagnostizieren und eine Entgleisung annehmen. Dadurch wird eine Zwangsbremsung oder ein Alarm ausgelöst. Eine Entgleisung selbst kann nicht verhindert werden.

109

Werkwagen – “Austauschverfahren 10”

Ab 1980 wurden Privatgüterwagen, welche zwischen den einzelnen Betrieben von Privatunternehmen verkehren als “Werkwagen” bezeichnet und mit “W” gekennzeichnet.
Dieses Verfahren setzte sich nicht durch. Stattdessen wurden die “Privatgüterwagen” mit einem eingerahmten “P” gekennzeichnet.

110

Gattungsschlüsselzahl / Gattungskennzahl

111

A)


B)

Metergewichte und Achslast bei Wagen

A)
Metergewicht und Achslast bei Wagen über 3,6 t/m.


B)
Metergewicht und Achslast bei Schwerwagen (Wagen mit Metergewicht über 4,5 t oder Achslast über 18 t)

112

Belüftungsventil

Wagen hat mit dem Bodenventil gekoppeltes Belüftungsventil.

113

Vakkumisolierung

Kessel hat Vakuumisolierung.

114

Kesseldichtungen

Kessel hat Dichtungen der angegebenen Dichtungsgruppe.

115

Zeichen für Entlüftungsstutzen (Kessel-Entlüftungsstutzen)    (AVV A11 – 6.3)

Anordnung: An den Tanks neben den betreffenden Stutzen.
Bedeutung: Die so gekennzeichneten Entlüftungsstutzen müssen nicht unbedingt dicht verschlossen sein.

116

Drehgestell rissfrei

Drehgestell der Bauart 661, 664, 887 ist augenscheinlich rissfrei.

 

117

Drehgestell-Grundcheck

Drehgestell der Bauart 661, 664, 887 hat Grundcheck erhalten.

118

Höchstgeschwindigkeit in km/h

119

Langhubstoßdämpder

Wagen besitzt Langhubstoßdämpfer.

120

Achslagerschmierung

Datum der letzten Achslagerschmierung.

121

Sonderarbeiten

Zeichen für technische Einrichtungen und Sonderarbeiten.

122

Stelltag

Anschrift für Stelltag; Art der nächsten Untersuchung; Leitzahl

123

Ort des Handbremsrades

Kennzeichen für den Ort des Handbremsrades der Feststellbremse.

124

Betätigungsschema für Entladeklappen

125

Ladeschema für Coiltransport

126

Aufenthaltsverbot Schwenkdachwagen

Verbot des Aufenthalts im Bereich des Schwenkdachs.

127

(Beispiel)

Anschriften bei Wagen mit Sondereinrichtungen (Selbstentladewagen, Wagen mit öffnungsfähigem Dach usw.)     (AVV A11 – 2.15)

Anordnung: An geeigneten Stellen auf beiden Seiten des Wagens
Bedeutung: Anweisung, möglichst mehrsprachig, zur Bedienung der Klappen, Dächer usw., auch unter dem Aspekt der Sicherheit. Die Anweisungen können mit entsprechenden Piktogrammen ergänzt sein.

128

Zeichen für Wagen mit Scheibenbremse     (AVV A11 – 4.5)

Anordnung: Auf beiden Wagenseiten unmittelbar rechts neben der Anschrift zur Bremsbauart.
Bedeutung: Die so gekennzeichneten Wagen sind mit Scheibenbremsen ausgerüstet.

129

Verstärkte Schraubenkupplung     (AVV A11 – 5.15)

Position: An beiden Wagenenden oder am Langträger. Die Vorlage der Kennzeichnung muss so ausgewählt werden, dass sie in einem hierfür gekennzeichneten Feld angebracht
werden kann.
Bedeutung: Wagen mit verstärkter Schraubenkupplung – X [t] bezieht sich auf die Mindestbruchfestigkeit der Schraubenkupplung, Y [t] auf den Kupplungshaken. Verstärkte Schraubenkupplungen sind in EN 15566:2009, 4.1, Tabelle 1, festgelegt. Systemkennzeichen ist mehr als 1 MN.

129

Zeichen an bereiften Rädern     (AVV A11 – 6.2)

Anordnung: Auf der äußeren Seite bereifter Räder über Radreifen und Felge: Kontrollmarken (vier um 90° versetzte Farbstriche).
Bedeutung: Erkennungsmerkmal für festen Sitz des Radreifens auf der Felge.

 

Der Zettelhalter an Güterwagen ist an sich keine Anschrift oder ein Piktogramm, dennoch bilden wir hierzu eine Abbildung aus der “DR DV426A Anlage XIV” ab:

 


Bisher uns unbekannte ausländische Güterwagenanschriften:

Wer Details dazu weiss, bitte bei uns melden.


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Informations- und Quellennachweis:

  • DB DV306

  • DR DV426

  • AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen)

  • Anstrich- und Bezeichnung von Güter- und Dienstwagen (ISBN 978-3-8375-1650-0)

22/02/2024Comments OffAnschriften | Ausbildung | Bedeutung | Deutschland | Eisenbahn | Europa | Farbmarkierungen | Güterwagen | Güterwagenanschriften | Lastgrenzenraster | Piktogramme | Schulung | Wagenanschriften | Wagenmeister | Wagenprüfer | Zeichen
Kennbuchstaben der Gattungszeichen an Güterwagen

Quelle (unter anderem): Güterwagen und Ladeeinheiten Ril 904.3000A02; Gültig ab: 01.05.2015


INFO: 

Wagen-Gattungen der Regelbauart: G, E, R, K

Diese Wagen haben keine besonderen Einrichtungen und können somit vielseitig eingesetzt werden. Zu dieser Bauart werden einfache offene, gedeckte und Flachgüterwagen gezählt.

Wagen-Gattungen der Sonderbauart: F, I, L, Z, S, H, U, T

Diese Wagen haben besondere Einrichtungen die nur für bestimmte Transporte geeignet und damit in ihrer Einsatzweise eingeschränkt nutzbar sind.


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Nationale Kennbuchstaben der Gattungszeichen an Güterwagen

Kennbuchstabe 

Gattung 

Bedeutung 

t

Ealos

Roos
Sahmms

Sahlmmps

Mit erhöhten festen Stirnwänden

Tiefergelegte Rungentaschen und variable Rungenabstände

Großvolumige, gedeckte Wagen bzw. Wageneinheiten, die das Profil G2 überschreiten, mit einer verriegelbaren Trennwand pro Wagen

tu

Shimmns

Mit besonderer Festlegeeinrichtung zum Sichern gebündelter Schmalbandcoils und Auskleidung der Mulden mit gewebever- stärkten Gummimatten

ttu

Shimmns

Mit besonderer, stufenlos verstellbarer Festlegeeinrichtung zum Sichern gebündelter  Schmalbandcoils und Auskleidung der Mulden mit gewebeverstärkten Gummimatten

u

Samm(s)  Shimmns

Sahimms

Slps

Mit klappbaren Stirn- und Seitenborden

Für die Beförderung von überbreiten Blechen

v

Tdgs, Tadgs

Nur für Lebensmitteltransporte

ww

Hbis

Mit Funkenschutzblechen und -leisten nach UIC-Merkblatt 543

Kennbuchstabe

Gattung 

Bedeutung 

x

Ea(l)(o)s, Ea(n)os

Fal(n)s
Fcs

Hbills
Kls

Res

Snps
Tamns

Mit Stahlfußboden

Mit luftsparender pneumatischer Steuerung  Nur für Kohle

Mit 2 verstärkten verriegelbaren Trennwänden  Einsatz vorrangig im Baudienst

Mit Stahlfußboden

Nur für Rohre und Stahlprodukte
Nur für Kaliumchloridverkehre

y

Falns
Rilns, Rs
Tds, Tdgs, Tadgs,

Taoos

Für den Transport von Kalksandstein hergerichtet Hergerichtet für Drahtrollentransporte

Falns

Rns

Tdgs

Eingekürzte Bordwände

Ladelänge 21 m

Als Tds oder Tdgs einsetzbar

zz

Fb

Kübelwagen


Gattungs- und Kennbuchstaben für die internationalen Gattungszeichen der Güterwagen der Regelspur

Güterwagen und Ladeeinheiten Ril 904.3000A01

Gültig ab: 01.05.205

1.1 Gattungs- und Kennbuchstaben von Einzelfahrzeugen

           (Gelenkwagen und Wageneinheiten siehe Ziffer 1.2)

In den nachfolgenden Tafeln

  • beziehen sich die Angaben in Meter auf die Nutzlänge der Güterwagen (lu),

  • entsprechen die Angaben in Tonnen (tu) der höchsten Lastgrenze, die in der Ladegewichtstabelle des betrachteten Wagens angegeben und gemäß den im UIC-Merkblatt Nr. 700 enthaltenen Modalitäten festgelegt ist.

Folgende internationale Kennbuchstaben sind für alle Gattungen gültig:

  • q elektrische Heizleitung für alle Stromarten,

  • qq mit elektrischer Heizleitung und Heizeinrichtung für alle Stromarten,

  • s für „S“-Verkehre zugelassen (vmax = 100 km/h),

  • ss für „SS“-Verkehre zugelassen (vmax = 120 km /h).

Als nationale Kennbuchstaben können von den Bahnen individuell belegt werden:
t, u, v, w, x, y, z.


E – Gattungsbuchstabe E – Offene Wagen

Gattungsbuchstabe E - Offene Güterwagen in Regelbauart, stirn- und seitenkippbar mit flachem Boden

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 5

Offene Güterwagen in Regelbauart, stirn- und seitenkippbar mit flachem Boden

mit 2 Radsätzen: lu ≥ 7,70 m; 25 t ≤ tu ≤ 30 t
mit 4 Radsätzen: lu ≥ 12 m; 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: lu ≥ 12 m; 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 4 Radsätzen

aa

mit 6 Radsätzen oder darüber

c

mit Entladeklappen im Wagenboden (1)

k

mit 2 Radsätzen: tu < 20 t
mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

Kennbuchstaben

kk

mit 2 Radsätzen: 20 t ≤ tu < 25 t
mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

l

nicht seitenkippbar

ll

mit Blindfußboden (2)

m

mit 2 Radsätzen: lu < 7,70 m
mit 4 Radsätzen oder darüber: lu < 12 m

n

mit 2 Radsätzen: tu > 30 t
mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu > 75 t

o

nicht stirnkippbar

p

mit Bremserstand (2)

(1)     Dieser Begriff gilt nur für offene Wagen mit flachem Boden, die mit einer Vorrichtung ausgerüstet sind, durch die die Wagen entweder als Güterwagen der Regelspur mit flachem Boden oder zur Schwerkraftentladung bestimmter Güter durch Betätigen der Bodenklappen eingesetzt werden können.

(2)     Nur für Wagen mit Spurbreite 1520 mm.


F – Gattungsbuchstabe F – Offene Selbstentladewagen

Gattungsbuchstabe F - Offene Güterwagen in Sonderbauart

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 6

Offene Güterwagen in Sonderbauart (“Selbstentladewagen”)

mit 2 Radsätzen: 25 t ≤ tu ≤ 30 t
mit 3 Radsätzen: 25 t ≤ tu ≤ 40 t
mit 4 Radsätzen: 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 4 Radsätzen

aa

mit 6 Radsätzen oder darüber

b

Großraumwagen mit Einzelradsätzen (Rauminhalt > 45 m3)

c

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, hochliegend (1)

cc

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, tiefliegend (1)

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

Kennbuchstaben

k

mit 2 oder 3 Radsätzen: tu < 20 t
mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

kk

mit 2 oder 3 Radsätzen: 20 t ≤ tu < 25 t
mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

l

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, hochliegend (1)

ll

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, tiefliegend (1)

n

mit 2 Radsätzen: tu > 30 t
mit 3 Radsätzen: tu > 40 t
mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu > 75 t

o

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, hochliegend (1)

oo

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, tiefliegend (1)

p

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, hochliegend (1)

pp

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, tiefliegend (1)

ppp

mit Bremserstand (2)

  • Die Wagen mit Schwerkraftentladung der Gattung F sind offene Wagen, die keinen flachen Boden haben und weder stirn- noch seitenkippbar sind.

  • Nur für Wagen mit Spurbreite 1520 mm.

Die Entladeart dieser Wagen ist durch die Kombination von folgenden Merkmalen bestimmt:

  • Anordnung der Entladeöffnungen:

    • mittig: Öffnungen oberhalb der Gleisachse

    • zweiseitig: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises außerhalb der Schienen,

    • (für diese Wagen ist die Entladeart

    • gleichzeitig zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,

    • wahlweise zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf einer einzigen Seite möglich ist),

    • hochliegend: Die untere Kante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung der beweglichen Einrichtungen, die diese verlängern können) liegt wenigstens 0,700 m über Schienenoberkante und ermöglicht die Verwendung einer Fördereinrichtung  zur Aufnahme des Gutes,

    • tiefliegend: Die Lage der unteren Kante der Entladeöffnung ermöglicht nicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes.

  • Entladeleistung:

    • schlagartig: Die Öffnungen können erst nach vollständiger Entladung wieder geschlossen werden.

    • dosierbar: Die Entladung kann zu jeder Zeit geregelt oder sogar unterbrochen werden.


G – Gattungsbuchstabe G – Gedeckte Wagen

Gattungsbuchstabe G - Gedeckte Wagen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 1

Gedeckte Güterwagen in Regelbauart mit wenigstens 8 Lüftungsöffnungen

mit 2 Radsätzen: 9 m ≤ lu < 12 m; 25 t ≤ tu ≤ 30 t
mit 4 Radsätzen: 15 m ≤ lu < 18 m; 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 15 m ≤ tu < 18 m; 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 4 Radsätzen

aa

mit 6 Radsätzen oder darüber

b

Großraumwagen mit 2 Radsätzen: lu ≥ 12 m und Laderaum ≥ 70 m3 Großraumwagen mit 2 Radsätzen oder darüber: lu ≥ 18 m

bb

mit 4 Radsätzen: lu > 18 m (2)

g

für Getreide

h

für Frühgemüse (1)

Kennbuchstaben

k

mit 2 Radsätzen : tu < 20 t
mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

kk

mit 2 Radsätzen: 20 t ≤ tu < 25 t
mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

l

mit weniger als 8 Lüftungsöffnungen

ll

mit erweiterten Türöffnungen (2)

m

mit 2 Radsätzen: lu < 9 m
mit 6 Radsätzen oder darüber: lu < 15 m

n

mit 2 Radsätzen: tu > 30 t
mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu > 75 t

o

mit 2 Radsätzen: lu < 12 m und Laderaum ≥ 70 m3

p

mit Bremserstand (2)

(1)     Der Begriff „für Frühgemüse“ gilt nur für die Güterwagen, die zusätzliche Lüftungsöffnungen in Fußbodenhöhe haben.

(2)     Nur für Wagen mit Spurbreite 1520 mm.


H – Gattungsbuchstabe H – Gedeckte Wagen

Gattungsbuchstabe H - Gedeckte Wagen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 2

Gedeckte Güterwagen in Sonderbauart

mit 2 Radsätzen: 9 m ≤ lu < 12 m, 25 t ≤ tu ≤ 28 t
mit 4 Radsätzen: 15 m ≤ lu < 18 m, 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 15 m ≤ lu < 18 m, 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 4 Radsätzen

aa

mit 6 Radsätzen oder darüber

b

mit 2 Radsätzen: 12 m ≤ lu < 14 m und Laderaum ≥ 70 m3 (1)
mit 4 Radsätzen oder darüber: 18 m ≤ lu < 22 m

bb

mit 2 Radsätzen: ≥ 14 m
mit 4 Radsätzen oder darüber: lu ≥ 22 m

c

mit Stirnwandtüren

cc

mit Stirnwandtüren und Inneneinrichtung für Kraftfahrzeugtransport

d

mit Bodenklappen

dd

mit umkippbarem Wagenkasten (4)

e

mit 2 Böden

ee

mit 3 Böden oder darüber

Kennbuchstaben

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für Getreide

gg

für Zement (4)

h

für Frühgemüse (2)

hh

für Mineraldünger (4)

i

mit öffnungsfähigen Seitenwänden

ii

mit hochfesten, öffnungsfähigen Seiten-/Schiebewänden (5)

k

mit 2 Radsätzen: tu < 20 t
mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

kk

mit 2 Radsätzen: 20 t ≤ tu < 25 t
mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

l

mit beweglichen Trennwänden (3)

ll

mit verriegelbaren Trennwänden (3)

m

mit 2 Radsätzen: lu < 9 m
mit 4 Radsätzen oder darüber: lu < 15 m

mm

mit 4 Radsätzen oder darüber: lu > 18 m (4)

n

mit 2 Radsätzen: tu > 28 t
mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu > 75 t

o

mit 2 Radsätzen: lu < 12 m und Laderaum ≥ 70 m3

p

mit Bremserstand (4)

(1) Wagen mit 2 Radsätzen, die den Kennbuchstaben „f“ tragen, können einen geringeren  Laderaum als 70 m3 haben.

(2) Der Begriff „für Frühgemüse“ gilt nur für die Güterwagen, die zusätzliche Lüftungsöffnungen in Fußbodenhöhe haben.

(3) Die verriegelbaren Trennwände können vorübergehend abgenommen werden.

(4) Nur für Wagen mit Spurbreite 1520 mm.

(5) Nur für Wagen mit Spurbreite 1435 mm.


I – Gattungsbuchstabe I – Wagen mit Temperaturbeeinflussung

Gattungsbuchstabe I - Wagen mit Temperaturbeeinflussung

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 8

Kühlwagen (Wagen der Sonderbauart) mit thermischer Isolierung der Klasse IN, mit Luftumwälzung durch Windmotor, mit Fußbodenrost und Eiskästen (von 3,5 m3 oder darüber)

mit 2 Radsätzen: 19 m2 ≤ Ladefläche < 22 m2, 15 t ≤ tu ≤ 25 t
mit 4 Radsätzen: Ladefläche ≥ 39 m2, 30 t ≤ tu ≤ 40 t

a

mit 4 Radsätzen

b

mit großer Ladefläche mit 2 Radsätzen: 22 m2 ≤ Ladefläche ≤ 27 m2

bb

mit sehr großer Ladefläche mit 2 Radsätzen: Ladefläche < 27 m2

c

mit Fleischhaken

d

für Seefische

e

mit elektrischer Lüftung

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

Maschinenkühlwagen (1) (2)

gg

Kühlwagen, gekühlt mit Flüssiggas (1)

h

mit thermischer Isolierung der Klasse IR

Kennbuchstaben

i

Kühlwagen, durch Kältemaschinen eines technischen Beiwagens gespeist (1) (2) (4)

ii

technischer Begleitwagen (1)(4)

k

mit 2 Radsätzen: tu < 15 t
mit 4 Radsätzen: tu < 30 t

l

Wärmeschutzwagen ohne Eiskästen (1)(3)

m

mit 2 Radsätzen: Ladefläche < 19 m2
mit 4 Radsätzen: Ladefläche < 39 m2

mm

mit 4 Radsätzen: Ladefläche ≥ 39 m2 (5)

n

mit 2 Radsätzen: tu > 25 t mit 4 Radsätzen: tu > 40 t

o

mit Eiskästen unter 3,5 m3 (3)

p

ohne Fußbodenrost

  • Der Kennbuchstabe „l“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die die Kennbuchstaben „g“, „gg“, „i“, oder „ii“ tragen.

  • Die Wagen, die gleichzeitig die Buchstaben „g“ und „i“ tragen, können einzeln oder in einem Kühlzug verwendet werden.

  • Der Kennbuchstabe „o“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die den Kennbuchstaben „l“ tragen.

  • Der Begriff „technischer Begleitwagen“ bezieht sich gleichzeitig auf Maschinenwagen, Werkstattwagen (beide mit oder ohne Schlafwagen) sowie auf Schlafraumwagen.

  • Nur für Wagen mit Spurbreite 1520 mm.

Anmerkung: Die Ladefläche der Kühlwagen wird immer unter Berücksichtigung der Verwendung von Eiskästen bestimmt.


K – Gattungsbuchstabe K – Flachwagen mit 2 Radsätzen

Gattungsbuchstabe K - Flachwagen mit 2 Radsätzen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 3

Flachwagen in Regelbauart, mit klappbaren Borden und kurzen Rungen

lu ≥ 12 m; 25 t ≤ tu ≤ 30 t

b

mit langen Rungen

g

für den Transport von Containern eingerichtet (1) (2)

i

mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden (3)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

k

tu < 20 t

kk

20 t ≤ tu < 25 t

Kennbuchstaben

l

ohne Rungen

m

9 m ≤ lu < 12 m

mm

lu < 9 m

n

tu > 30 t

o

mit festen Borden

p

ohne Borde (3)

pp

mit abnehmbaren Borden

(1) Außer Container mit Laufwerk nach UIC-Merkblatt Nr. 590.

(2) Die Verwendung des Kennbuchstabens „g“ in Verbindung mit dem Gattungsbuchstaben K  ist nur möglich für Güterwagen der Regelbauart, die nur eine zusätzliche Einrichtung für  den Transport von Containern erhalten haben. Die Wagen, die ausschließlich für den  Transport von Containern eingerichtet sind, müssen in die Gattung L eingestuft werden.

(3) Der Kennbuchstabe „p“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die den Kennbuchstaben „i“ tragen.


L – Gattungsbuchstabe L – Flachwagen mit unabhängigen Radsätzen

Gattungsbuchstabe L - Flachwagen mit unabhängigen Radsätzen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 4

Flachwagen mit unabhängigen Radsätzen (Sonderbauart)

lu ≥ 12 m; 25 t ≤ tu ≤ 30 t

b

Tragwagen für pa-Mittelcontainer (1) (2)

c

mit Drehschemel (2)

d

ohne Stockwerk für die Beförderung von Kraftfahrzeugen (2)

e

mit Stockwerken für die Beförderung von Kraftfahrzeugen (2)

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

Kennbuchstaben

g

für den Transport von Containern eingerichtet (2) (3) (außer pa-Mittelcontainer)

h

für den Transport von Blechrollen, liegend verladen, eingerichtet (2) (4)

hh

für den Transport von Blechrollen, stehend verladen, eingerichtet (2) (4)

i

mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden (2)

ii

Mit hochfester, beweglicher, metallischer Abdeckung (5) und festen Stirnwänden (2)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

k

tu < 20 t

kk

20 t ≤ tu < 25 t

l

ohne Rungen

m

9 m ≤ lu < 12 m

mm

lu < 9 m

n

tu > 30 t

p

ohne Borde (2)

(1)     Für Container mit Laufwerk gemäß UIC-Merkblatt Nr. 590.

(2)     An Güterwagen, die die Kennbuchstaben „b“, „c“, „d“, „e“, „g“, „h“, „hh“, „i“ oder „ii“ tragen, können die Kennbuchstaben „l“ oder „p“ fakultativ angeschrieben werden. Dabei muss die Ziffernkennzeichnung der Wagen immer der am Güterwagen angeschriebenen Buchstabenkennzeichnung entsprechen.

(3)     Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern dienen.

(4)     Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Blechrollen dienen.

(5)     Nur für Wagen mit Spurbreite 1435 mm.


O – Gattungsbuchstabe O – Gemischte Offen-Flachwagen

Offener / Flach-Mehrzweckwagen in Regelbauart, mit 2 oder 3 Radsätzen, mit umklappbaren Borden und Rungen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 3

Offener / Flach-Mehrzweckwagen in Regelbauart, mit 2 oder 3 Radsätzen, mit umklappbaren Borden und Rungen

mit 2 Radsätzen: lu ≥ 12 m; 25 t ≤ tu ≤ 30 t
mit 3 Radsätzen: lu ≥ 12 m; 25 t ≤ tu ≤ 40 t

a

mit 3 Radsätzen

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

Kennbuchstaben

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

k

tu < 20 t

kk

20 t ≤ tu < 25 t

l

ohne Rungen

m

9 m ≤ lu < 12 m

mm

lu < 9 m

n

mit 2 Radsätzen: tu > 30 t mit 3 Radsätzen: tu > 40 t


R – Gattungsbuchstabe R – Drehgestell-Flachwagen

Drehgestell-Flachwagen in Regelbauart, mit klappbaren Stirnborden und Rungen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 3

Drehgestell-Flachwagen in Regelbauart, mit klappbaren Stirnborden und Rungen

18 m ≤ lu < 22 m; 50 t ≤ tu ≤ 60 t

b

lu ≤ 22 m

e

mit klappbaren Seitenborden

g

für den Transport von Containern eingerichtet (1) (2)

h

für den Transport von Blechrollen, liegend verladen, eingerichtet (3)

hh

für den Transport von Blechrollen, stehend verladen, eingerichtet (3)

i

mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden (4)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

k

tu < 40 t

Kennbuchstaben

kk

40 t ≤ tu < 50 t

l

ohne Rungen

m

15 m ≤ lu < 18 m

mm

lu < 15 m

n

tu > 60 t

o

mit festen Stirnwänden von einer Höhe < 2 m

oo

mit festen Stirnwänden von einer Höhe ≥ 2 m (4)

p

ohne Stirnborde (4)

pp

mit abnehmbaren Borden

(1)     Außer Container mit Laufwerk nach UIC-Merkblatt Nr. 590.

(2)     Die Verwendung des Kennbuchstabens „g“ in Verbindung mit dem Gattungsbuchstaben R ist nur möglich für Güterwagen der Regelbauart, die nur eine zusätzliche Einrichtung für den Transport von Containern erhalten haben. Die Wagen, die ausschließlich für den Transport von Containern eingerichtet sind, müssen in die Gattung S eingestuft werden.

(3)     Die Verwendung des Kennbuchstabens „h“ oder „hh“ in Verbindung mit dem Gattungsbuchstaben R ist nur möglich für Güterwagen der Regelbauart, die nur eine zusätzliche Einrichtung für den Transport von Blechrollen erhalten haben. Die Wagen, die ausschließlich für den Transport von Blechrollen eingerichtet sind, müssen in die Gattung S eingestuft werden.

(4)     Der Kennbuchstabe „oo“ und/oder „p“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die den Kennbuchstaben „i“ tragen.


S – Gattungsbuchstabe S – Drehgestell-Flachwagen

Drehgestell-Flachwagen in Sonderbauart

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 4

Drehgestell-Flachwagen in Sonderbauart

mit 4 Radsätzen: lu ≥ 18 m; 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: lu ≥ 22 m; 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 6 Radsätzen (2 dreiachsige Drehgestelle)

aa

mit 8 Radsätzen oder darüber

aaa

mit 4 Radsätzen (2 zweiachsige Drehgestelle) (7)

b

Tragwagen für pa-Mittelcontainer (1) (2)

c

mit Drehschemel (2)

d

für den Transport von Straßenfahrzeugen eingerichtet, ohne obere Ladeebene (2) (4)

e

mit Ladeebenen für den Transport von Pkw (2)

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für den Transport von Großcontainern (außer pa-Mittelcontainer) mit einer Gesamtlänge von ≤ 60 Fuß eingerichtet (2) (3) (4)

Kennbuchstaben

gg

für den Transport von Großcontainern (außer pa-Mittelcontainer) mit einer Gesamtlänge von > 60 Fuß eingerichtet (2) (3) (4)

h

für den Transport von Blechrollen, liegend verladen, eingerichtet (2)

(5)

hh

für den Transport von Blechrollen, stehend verladen, eingerichtet (2)

(5)

i

mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden (2)

ii

mit hochfester, beweglicher, metallischer Abdeckung (6) und festen Stirnwänden (2)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

k

mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

kk

mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

l

ohne Rungen (2)

m

mit 4 Radsätzen:15 m ≤ lu < 18 m
mit 6 Radsätzen oder darüber: 18 m ≤ lu < 22 m

mm

mit 4 Radsätzen: lu < 15 m
mit 6 Radsätzen oder darüber: lu < 18 m

mm

mit 4 Radsätzen: lu ≥ 22 m (7)

n

mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: u > 75 t

p

ohne Borde (2)

(1)     Für Container mit Laufwerk nach UIC-Merkblatt Nr. 590.

(2)     An Güterwagen, die die Kennbuchstaben „b“, „c“, „d“, „e“, „g“, „gg“ „h“, „hh“, „i“ oder „ii“ tragen, können die Kennbuchstaben „l“ oder „p“ fakultativ angeschrieben werden. Dabei muß die Ziffernkennzeichnung der Wagen immer der am Güterwagen angeschriebenen Buchstabenkennzeichnung entsprechen.

(3)     Güterwagen, die ausschließlich dem Transport von Containern dienen oder die für den Transport von Wechselbehältern entsprechend den Vorschriften des UIC-Merkblattes Nr. 592-4 bestimmt sind.

(4)     Güterwagen, die sowohl Container und Wechselbehälter als auch Fahrzeuge transportieren können, erhalten gleichzeitig die Kennbuchstaben „g“ bzw. „gg“ und den Kennbuchstaben „d“.

(5)     Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Blechrollen dienen.

(6)     Nur für Wagen mit Spurbreite 1435 mm.

(7)     Nur für Wagen mit Spurbreite 1520 mm.


T – Gattungsbuchstabe T – Wagen mit öffnungsfähigem Dach

Gattungsbuchstabe T - Wagen mit öffnungsfähigem Dach -

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 0

Wagen mit öffnungsfähigem Dach (Sonderbauart)

mit 2 Radsätzen: 9 m ≤ lu < 12 m; 25 t ≤ tu ≤ 30 t
mit 4 Radsätzen: 15 m ≤ lu < 18 m; 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 15 m ≤ lu < 18 m; 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 4 Radsätzen

aa

mit 6 Radsätzen oder darüber

b

Großraumwagen mit 2 Radsätzen: lu ≤ 12 m (1) (2)

Großraumwagen mit 4 Radsätzen: lu ≤ 18 m (1) (2)

c

mit Stirnwandtüren

d

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, hochliegend (1) (2) (3)

dd

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, tiefliegend (1) (2) (3)

e

mit lichter Höhe der Türöffnungen über 1,90 m (1) (2) (3)

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

Kennbuchstaben

g

für Getreide

h

für den Transport von Blechrollen, liegend verladen, eingerichtet

hh

für den Transport von Blechrollen, stehend verladen, eingerichtet

i

mit öffnungsfähigen Seitenwänden (1)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

k

mit 2 Radsätzen: tu < 20 t
mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

kk

mit 2 Radsätzen: 20 t ≤ tu < 25 t
mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

l

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, hochliegend (1) (2) (3)

ll

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, tiefliegend (1) (2) (3)

m

mit 2 Radsätzen: lu < 9 m
mit 4 Radsätzen oder darüber: 18 m ≤ lu < 22 m (2)

n

mit 2 Radsätzen: tu > 30 t
mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu > 75 t

o

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, hochliegend (1) (2) (3)

oo

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, tiefliegend (1) (2) (3)

p

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, hochliegend (1) (2) (3)

pp

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, tiefliegend (1) (2) (3)

(1) Der Kennbuchstabe „e“ ist fakultativ für die Güterwagen, die den Kennbuchstaben „b“ tragen, und wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die die Kennbuchstaben „d“, „dd“, „i“, „l“, „ll“, „o“, „oo“, „p“, oder „pp“ tragen.

(2) Die Kennbuchstaben „b“ und „m“ werden nicht an Güterwagen angeschrieben, die die Kennbuchstaben „d“, „dd“, „l“, „ll“, „o“, „oo“, „p“, oder „pp“ tragen.

(3) Die Wagen mit Schwerkraftentladung der Gattung T haben ein öffnungsfähiges Dach, das im geöffneten Zustand eine Ladeöffnung über die gesamte Länge des Wagenkastens freigibt; diese Wagen haben keinen flachen Boden und sind weder seiten- noch stirnkippbar.

Die Entladeart dieser Wagen ist durch die Kombination von folgenden Merkmalen bestimmt:

• Anordnung der Entladeöffnungen:

    – mittig: Öffnungen oberhalb der Gleisachse,

    – zweiseitig: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises außerhalb der Schienen,

    – (für diese Wagen ist die Entladeart

    – gleichzeitig zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,

    – wahlweise zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf einer einzigen Seite möglich ist),

    – hochliegend: Die untere Kante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung der beweglichen Einrichtungen, die diese verlängern können) liegt wenigstens 0,700 m über Schienenoberkante und ermöglicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes,

    – tiefliegend: Die Lage der unteren Kante der Entladeöffnung ermöglicht nicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes.

• Entladeleistung:

    – schlagartig: Die Öffnungen können erst nach vollständiger Entladung wieder geschlossen werden,

    – dosierbar: Die Entladung kann zu jeder Zeit geregelt oder sogar unterbrochen werden.


U – Gattungsbuchstabe U – Sonderwagen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 9

Wagen in Sonderbauart die nicht unter die Gattungen F, H, L, S oder Z fallen

mit 2 Radsätzen: 25 t ≤ tu ≤ 30 t
mit 3 Radsätzen: 25 t ≤ tu ≤ 40 t
mit 4 Radsätzen: 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 4 Radsätzen

aa

mit 6 Radsätzen oder darüber

c

mit Entladung unter Druck

d

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, hochliegend (3)

dd

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, tiefliegend (3)

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für Getreide

Kennbuchstaben

i

für den Transport von Gegenständen eingerichtet, die, auf Wagen der Regelbauart verladen, das Lademaß überschreiten würden (1)(2)

k

mit 2 oder 3 Radsätzen: tu < 20 t
mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

kk

mit 2 oder 3 Radsätzen: 20 t ≤ tu < 25 t
mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

l

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, hochliegend (3)

ll

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, tiefliegend (3)

n

mit 2 Radsätzen: tu > 30 t
mit 3 Radsätzen: tu > 40 t
mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu > 75 t (1)

o

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, hochliegend (3)

oo

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, tiefliegend (3)

p

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, hochliegend (3)

pp

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, tiefliegend (3)

(1) Insbesondere:

    –  Tiefladewagen

    –  Wagen mit zentraler Aussparung

    –  Wagen mit Diagonalbock, ständig ausgerüstet.

(2) Der Kennbuchstabe „n“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die den Kennbuchstaben „i“ tragen.

(3) Die Wagen mit Schwerkraftentladung der Gattung U sind geschlossene Wagen, deren Beladung nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen durchgeführt werden kann, die am Oberteil des Wagenkastens liegen und deren gesamte Öffnung geringer ist als die Länge des Kastens; diese Wagen haben keinen flachen Boden und sind weder seiten- noch stirnkippbar. Die Entladeart dieser Wagen ist durch die Kombination von folgenden Merkmalen bestimmt:

• Anordnung der Entladeöffnungen:

    – mittig: Öffnungen oberhalb der Gleisachse

    – zweiseitig: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises außerhalb der Schienen

    – (für diese Wagen ist die Entladeart

    – gleichzeitig zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,

    – wahlweise zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf einer einzigen Seite möglich ist),

    – hochliegend: Die untere Kante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung der beweglichen Einrichtungen, die diese verlängern können) liegt wenigstens 0,700 m über Schienenoberkante und ermöglicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes,

    – tiefliegend: Die Lage der unteren Kante der Entladeöffnung ermöglicht nicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes.

• Entladeleistung:

– schlagartig: Die Öffnungen können erst nach vollständiger Entladung wieder geschlossen werden.

– dosierbar: Die Entladung kann zu jeder Zeit geregelt oder sogar unterbrochen werden.


Z – Gattungsbuchstabe Z – Kesselwagen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 7

Wagen in Sonderbauart mit Behälter aus Metall, für den Transport von flüssigen oder gasförmigen Erzeugnissen

mit 2 Radsätzen: 25 t ≤ tu ≤ 30 t
mit 3 Radsätzen: 25 t ≤ tu ≤ 40 t
mit 4 Radsätzen: 50 t ≤ tu ≤ 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 60 t ≤ tu ≤ 75 t

a

mit 4 Radsätzen

aa

mit 6 Radsätzen oder darüber

b

für die Beförderung von Erdölprodukten (2)

c

mit Entladung unter Druck (1)

d

für die Beförderung von Nahrungs- und Chemiestoffe (2)

e

mit Heizeinrichtung

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

Kennbuchstaben

g

für den Transport von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen (1)

i

mit nicht metallischem Behälter

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

k

mit 2 oder 3 Radsätzen: tu < 20 t
mit 4 Radsätzen: tu < 40 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu < 50 t

kk

mit 2 oder 3 Radsätzen: 20 t ≤ tu < 25 t
mit 4 Radsätzen: 40 t ≤ tu < 50 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: 50 t ≤ tu < 60 t

n

mit 2 Radsätzen: tu > 30 t
mit 3 Radsätzen: tu > 40 t
mit 4 Radsätzen: tu > 60 t
mit 6 Radsätzen oder darüber: tu > 75 t

p

mit Bremserstand (2)

(1)     Der Kennbuchstabe „c“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die den Kennbuchstaben „g“ tragen.

(2)     Nur für Wagen mit Spurbreite 1520 mm.


1.2 Gattungs- und Kennbuchstaben von Gelenkwagen und Wageneinheiten

In den nachfolgenden Tafeln wird die Ladelänge des Güterwagens mit lu angegeben.

Folgende internationale Kennbuchstaben sind für alle Gattungen gültig:

  • q elektrische Heizleitung für alle Stromarten

  • qq mit elektrischer Heizleitung und Heizeinrichtung für alle Stromarten

  • s für „S“-Verkehre zugelassen (vmax = 100 km/h)

  • ss für „SS“-Verkehre zugelassen (vmax = 120 km /h).

Als nationale Kennbuchstaben können von den Bahnen individuell belegt werden:

t, u, v, w, x, y, z.


F – Gattungsbuchstabe F – Offene Wagen als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung F - Gelenkwagen (Wagen der Sonderbauart) oder Wageneinheiten mit Achsen, mit 2 Elementen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 6

Gelenkwagen (Wagen der Sonderbauart) oder Wageneinheiten mit Achsen, mit 2 Elementen

22 m ≤ lu < 27 m

a

mit Drehgestellen

c

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, hochliegend (1)

cc

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, tiefliegend (1)

e

mit 3 Elementen

ee

mit ≤ 4 Elementen

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

Kennbuchstaben

l

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, hochliegend (1)

ll

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, tiefliegend (1)

m

Ladelänge mit 2 Elementen : lu ≤ 27 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: lu < 22 m

o

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, hochliegend (1)

oo

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, tiefliegend (1)

p

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, hochliegend (1)

pp

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, tiefliegend (1)

r

Gelenkwagen

rr

Wageneinheit

(1) Die Wagen mit Schwerkraftentladung der Gattung F sind offene Wagen, die keinen flachen Boden haben und weder stirn- noch seitenkippbar sind.

Die Entladeart dieser Wagen ist durch die Kombination von folgenden Merkmalen bestimmt:

  • Anordnung der Entladeöffnungen:

    • mittig: Öffnungen oberhalb der Gleisachse,

    • zweiseitig: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises außerhalb der Schienen

    • (für diese Wagen ist die Entladeart

    • gleichzeitig zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,

    • wahlweise zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf einer einzigen Seite möglich ist),

    • hochliegend: Die untere Kante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung der beweglichen Einrichtungen, die diese verlängern können) liegt wenigstens 0,700 m über Schienenoberkante und ermöglicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes,

    • tiefliegend: Die Lage der unteren Kante der Entladeöffnung ermöglicht nicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes.

  • Entladeleistung:

    • schlagartig: Die Öffnungen können erst nach vollständiger Entladung wieder geschlossen werden,

    • dosierbar: Die Entladung kann zu jeder Zeit geregelt oder sogar unterbrochen werden.


H – Gattungsbuchstabe H – Gedeckte Wagen als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung H, Gelenkwagen oder Wageneinheit mit Achsen, mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 2

Gelenkwagen oder Wageneinheit mit Achsen, mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

22 m ≤ lu < 27 m

a

mit Drehgestellen

c

mit Stirnwandtüren

cc

mit Stirnwandtüren und Inneneinrichtung für Kraftfahrzeugtransport

d

mit Bodenklappen

e

mit 3 Elementen

ee

mit ≤ 4 Elementen

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

Kennbuchstaben

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für Getreide

h

für Frühgemüse (1)

i

mit öffnungsfähigen Seitenwänden

ii

mit hochfesten, öffnungsfähigen Seitenwänden (3)

l

mit beweglichen Trennwänden (2)

ll

mit verriegelbaren Trennwänden (2)

m

Ladelänge mit 2 Elementen: ≤ 27 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: < 22 m

r

Gelenkwagen

rr

Wageneinheit

(1)     Der Begriff „für Frühgemüse“ gilt nur für die Güterwagen, die zusätzliche Lüftungsöffnungen in Fußbodenhöhe haben.

(2)     Die beweglichen Trennwände können vorübergehend abgenommen werden.

(3)     Nur für Wagen mit Spurbreite 1435 mm.


I – Gattungsbuchstabe I – Wagen mit Temperaturbeeinflussung als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung I - Kühlwagen mit thermischer Isolierung der Klasse IN, mit Luftumwälzung durch Windmotor, mit Fußbodenrost und Eiskästen (von 3,5 m3 oder darüber)(Wagen der Sonderbauart)

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 8

Kühlwagen mit thermischer Isolierung der Klasse IN, mit Luftumwälzung durch Windmotor, mit Fußbodenrost und Eiskästen (von 3,5 m3 oder darüber)(Wagen der Sonderbauart)

Gelenkwagen oder Wageneinheit, mit Achsen, mit 2 Elementen 22 m ≤ lu < 27 m

a

mit Drehgestellen

c

mit Fleischhaken

d

für Seefische

e

mit elektrischer Lüftung

ee

mit ≤ 4 Elementen

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

Maschinenkühlwagen (1)

gg

Kühlwagen, gekühlt mit Flüssiggas (1)

h

mit thermischer Isolierung der Klasse IR

Kennbuchstaben

i

Kühlwagen, durch Kältemaschinen eines technischen Beiwagens gespeist (1) (3)

ii

technischer Begleitwagen (1) (3)

l

Wärmeschutzwagen ohne Eiskästen (1) (2)

m

Ladelänge mit 2 Elementen: lu ≤ 27 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: lu < 22 m

o

mit Eiskästen unter 3,5 m3 (3)

oo

mit 3 Elementen

p

ohne Fußbodenrost

r

Gelenkwagen

rr

Wageneinheit

(1)     Der Kennbuchstabe „l“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die die Kennbuchstaben „g“, „gg“, „i“, oder „ii“ tragen.

(2)     Der Kennbuchstabe „o“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die den Kennbuchstaben „l“ tragen.

(3)     Der Begriff „technischer Begleitwagen“ bezieht sich gleichzeitig auf Maschinenwagen, Werkstattwagen (beide mit oder ohne Schlafwagen) sowie auf Schlafraumwagen.


L – Gattungsbuchstabe L – Flachwagen mit unabhängigen Radsätzen
als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung L, Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 4

Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

22 m ≤ lu < 27 m

a

Gelenkwagen

aa

Wageneinheit

b

Tragwagen für pa-Mittelcontainer (1) (2)

c

mit Drehschemel (2)

d

ohne Stockwerk für die Beförderung von Kraftfahrzeugen (2)

e

mit Stockwerken für die Beförderung von Kraftfahrzeugen (2)

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für den Transport von Containern eingerichtet (2) (3)

Kennbuchstaben

h

für den Transport von Blechrollen, liegend verladen, eingerichtet (2) (4)

hh

für den Transport von Blechrollen, stehend verladen, eingerichtet (2) (4)

i

mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden (2)

ii

mit hochfester, beweglicher, metallischer Abdeckung (5) und festen Stirnwänden (2)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

l

ohne Rungen (2)

m

Ladelänge mit 2 Elementen: 18 m ≤ lu < 22 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: lu < 18 m

o

mit 3 Elementen

oo

mit ≤ 4 Elementen

p

ohne Borde (2)

r

Ladelänge mit 2 Elementen: lu ≤ 27 m

  • Für Container mit Laufwerk gemäß UIC-Merkblatt Nr. 590.

  • An Güterwagen, die die Kennbuchstaben „b“, „c“, „d“, „e“, „g“, „h“, „hh“, „i“ oder „ii“ tragen, können die Kennbuchstaben „l“ oder „p“ fakultativ angeschrieben werden. Dabei muss die Ziffernkennzeichnung der Wagen immer der am Güterwagen angeschriebenen Buchstabenkennzeichnung entsprechen.

  • Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern dienen (außer pa-Mittelcontainer).

  • Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Blechrollen dienen.

  • Nur für Wagen mit Spurbreite 1435 mm.


S – Gattungsbuchstabe S – Drehgestell-Flachwagen als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung S, Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 4

Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

22 m ≤ lu < 27 m

b

Tragwagen für pa-Mittelcontainer (1) (2)

c

mit Drehschemel (2)

d

ohne Stockwerk für die Beförderung von Kraftfahrzeugen eingerichtet (2)(4)

e

mit Stockwerken für die Beförderung von Kraftfahrzeugen (2)

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für den Transport von Großcontainern (außer pa-Mittelcontainer) mit einer Gesamtlänge von ≤ 60 Fuß eingerichtet (2) (3) (4)

Kennbuchstaben

gg

für den Transport von Großcontainern (außer pa-Mittelcontainer) mit einer Gesamtlänge von > 60 Fuß eingerichtet (2) (3) (4)

h

für den Transport von Blechrollen, liegend verladen, eingerichtet (2) (5)

hh

für den Transport von Blechrollen, stehend verladen, eingerichtet (2) (5)

i

mit beweglicher Abdeckung und festen Stirnwänden (2)

ii

mit hochfester, beweglicher, metallischer Abdeckung (6) und festen Stirnwänden (2)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

l

ohne Rungen (2)

m

Ladelänge mit 2 Elementen: lu ≥ 27 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: lu < 22 m

o

mit 3 Elementen

oo

mit ≥ 4 Elementen

p

ohne Borde (2)

r

Gelenkwagen

rr

Wageneinheit

  • Für Container mit Laufwerk nach UIC-Merkblatt Nr. 590.

  • An Güterwagen, die die Kennbuchstaben „b“, „c“, „d“, „e“, „g“, „gg“ „h“, „hh“, „i“ oder „ii“ tragen, können die Kennbuchstaben „l“ oder „p“ fakultativ angeschrieben werden. Dabei muss die Ziffernkennzeichnung der Wagen immer der am Güterwagen angeschriebenen Buchstabenkennzeichnung entsprechen.

  • Güterwagen, die ausschließlich dem Transport von Containern dienen oder die für den Transport von Wechselbehältern entsprechend den Vorschriften des UIC-Merkblattes Nr 592-4 bestimmt sind.

  • Güterwagen, die sowohl Container und Wechselbehälter als auch Fahrzeuge transportieren können, erhalten gleichzeitig die Kennbuchstaben „g“ bzw. „gg“ und den Kennbuchstaben „d“.

  • Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Blechrollen dienen.

  • Nur für Wagen mit Spurbreite 1435 mm.


T – Gattungsbuchstabe T – Wagen mit öffnungsfähigem Dach als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung T, Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit Achsen, mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 0

Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit Achsen, mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

22 m ≤ lu < 27 m

a

mit Drehgestellen

b

mit lichter Höhe der Türöffnungen über 1,90 m (1)

c

mit Stirnwandtüren

d

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, hochliegend (1) (2)

dd

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, tiefliegend (1) (2)

e

mit 3 Elementen

ee

mit ≥ 4 Elementen

Kennbuchstaben

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für Getreide

h

für den Transport von Blechrollen, liegend verladen, eingerichtet

hh

für den Transport von Blechrollen, stehend verladen, eingerichtet

i

mit öffnungsfähigen Seitenwänden (1)

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

l

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, hochliegend (1)(2)

ll

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, tiefliegend (1)(2)

m

Ladelänge mit 2 Elementen: lu ≥ 27 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: lu < 22 m

o

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, hochliegend (1) (2)

oo

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, tiefliegend (1) (2)

p

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, hochliegend (1) (2)

pp

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, tiefliegend (1) (2)

r

Gelenkwagen

rr

Wageneinheit

  • Der Kennbuchstabe „b“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die die Kennbuchstaben „d“, „dd“, „i“, „l“, „ll“, „o“, „oo“, „p“, oder „pp“ tragen.

  • Die Wagen mit Schwerkraftentladung der Gattung T haben ein öffnungsfähiges Dach, das im geöffneten Zustand eine Ladeöffnung über die gesamte Länge des Wagenkastens freigibt; diese Wagen haben keinen flachen Boden und sind weder seiten- noch stirnkippbar.

Die Entladeart dieser Wagen ist durch die Kombination von folgenden Merkmalen bestimmt:

  • Anordnung der Entladeöffnungen:

    • mittig: Öffnungen oberhalb der Gleisachse,

    • zweiseitig: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises außerhalb der Schienen,

    • (für diese Wagen ist die Entladeart

    • gleichzeitig zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert, oder

    • wahlweise zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf einer einzigen Seite möglich ist),

    • hochliegend: Die untere Kante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung der beweglichen Einrichtungen, die diese verlängern können) liegt wenigstens 0,700 m über   Schienenoberkante und ermöglicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes,

    • tiefliegend: Die Lage der unteren Kante der Entladeöffnung ermöglicht nicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes.

  • Entladeleistung:

    • schlagartig: Die Öffnungen können erst nach vollständiger Entladung wieder geschlossen werden.

    • dosierbar: Die Entladung kann zu jeder Zeit geregelt oder sogar unterbrochen werden.


U – Gattungsbuchstabe U – Sonderwagen als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung U, Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit Achsen, mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 9

Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit Achsen, mit 2 Elementen (Wagen der Sonderbauart)

22 m ≤ lu < 27 m

a

mit Drehgestellen

c

mit Entladung unter Druck

d

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, hochliegend (2)

dd

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, wahlweise zweiseitig, tiefliegend (2)

e

mit 3 Elementen

ee

mit ≥ 4 Elementen

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

g

für Getreide

Kennbuchstaben

i

für den Transport von Gegenständen eingerichtet, die, auf Wagen der Regelbauart verladen, das Lademaß überschreiten würden (1)

l

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, hochliegend (2)

ll

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, gleichzeitig zweiseitig, tiefliegend (2)

m

Ladelänge mit 2 Elementen: lu ≥ 27 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: lu < 22 m

o

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, hochliegend (2)

oo

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, tiefliegend (1) (2)

p

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, hochliegend (2)

pp

mit Schwerkraftentladung, dosierbar, mittig, tiefliegend (2)

r

Gelenkwagen

rr

Wageneinheit

  • Insbesondere:

    • Tiefladewagen

    • Wagen mit zentraler Aussparung

    • Wagen mit Diagonalbock, ständig ausgerüstet.

  • Die Wagen mit Schwerkraftentladung der Gattung U sind geschlossene Wagen, deren Beladung nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen durchgeführt werden kann, die am Oberteil des Wagenkastens liegen und deren gesamte Öffnung geringer ist als die Länge des Kastens; diese Wagen haben keinen flachen Boden und sind weder seiten- noch

Die Entladeart dieser Wagen ist durch die Kombination von folgenden Merkmalen bestimmt:

  • Anordnung der Entladeöffnungen:

    • mittig: Öffnungen oberhalb der Gleisachse,

    • zweiseitig: Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises außerhalb der Schienen,

    • (für diese Wagen ist die Entladeart

    • gleichzeitig zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert, oder

    • wahlweise zweiseitig, wenn die vollständige Entladung des Wagens das Betätigen der Öffnungen auf einer einzigen Seite möglich ist),

    • hochliegend: Die untere Kante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung der beweglichen Einrichtungen, die diese verlängern können) liegt wenigstens 0,700 m über Schienenoberkante und ermöglicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes,

    • tiefliegend: Die Lage der unteren Kante der Entladeöffnung ermöglicht nicht die Verwendung einer Fördereinrichtung zur Aufnahme des Gutes.

  • Entladeleistung:

    • schlagartig: Die Öffnungen können erst nach vollständiger Entladung wieder geschlossen werden.

    • dosierbar: Die Entladung kann zu jeder Zeit geregelt oder sogar unterbrochen werden.


Z – Gattungsbuchstabe Z – Kesselwagen als Gelenkwagen / Wageneinheiten

Gattung Z, Wagen der Sonderbauart mit Behälter aus Metall, für den Transport von flüssigen oder gasförmigen Erzeugnissen

Bezugswagen

UIC-Typennummer: 7

Wagen der Sonderbauart mit Behälter aus Metall, für den Transport von flüssigen oder gasförmigen Erzeugnissen

Gelenkwagen oder Wageneinheiten mit Achsen, mit 2 Elementen

22 m ≤ lu < 27 m

a

mit Drehgestellen

c

mit Entladung unter Druck (1)

e

mit Heizeinrichtung

f

für den Verkehr mit Großbritannien (Fähr- und Tunnelverkehr) geeignet

ff

nur für den Ärmelkanal-Tunnelverkehr mit Großbritannien geeignet

fff

nur für den Fährverkehr mit Großbritannien geeignet

Kennbuchstaben

g

für den Transport von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen (1)

i

mit nicht metallischem Behälter

j

mit Stoßdämpfeinrichtung

m

Ladelänge mit 2 Elementen: lu ≥ 27 m

mm

Ladelänge mit 2 Elementen: lu < 22 m

o

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, hochliegend (2)

oo

mit Schwerkraftentladung, schlagartig, mittig, tiefliegend (2)

r

Gelenkwagen

rr

Wageneinheit

(1)  Der Kennbuchstabe „c“ wird nicht an Güterwagen angeschrieben, die den Kennbuchstaben „g“ tragen.


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22/02/2024Comments OffGattungsbuchstaben | Gattungszeichen | Güterwagen | Internationale | Kennbuchstaben | Nationale | Wagen | Wagenmeister | Wagenprüfer
Bedeutung der Gattungskennzahlen Güterwagen

Der UIC-Gattungsbuchstabe zusammen mit de Kennbuchstaben ergeben das UIC-Gattungszeichen eines Wagens.

Aus dem Gattungszeichen sind mithin alle wesentlichen Eigenschaften eines Güterwagens zu erkennen, die wiederum in der Wagennummer verschlüsselt sind.

Die nachfolgende Tabelle soll helfen, aus der 5.-8. Ziffer der Wagennummer eines Güterwagens die Wagengattung festzustellen und die darin verschlüsselten ladetechnischen Eigenschaften des Wagens zu erkennen.

Diese Tabelle enthält nur Fahrzeuggattungen bei die die Deutsche Bahn Fahrzeughalter ist.
Fahrzeuggattungen von anderen Haltern/Eigentümern sind hier nicht berücksichtigt.

Prototypen und Wagen in geringerer Stückzahl sind nur zum Teil aufgelistet.


Wagen-Gattungen der Regelbauart: G, E, R, K

Diese Wagen haben keine besonderen Einrichtungen und können somit vielseitig eingesetzt werden. Zu dieser Bauart werden einfache offene, gedeckte und Flachgüterwagen gezählt.

Wagen-Gattungen der Sonderbauart: F, I, L, Z, S, H, U, T

Diese Wagen haben besondere Einrichtungen die nur für bestimmte Transporte geeignet und damit in ihrer Einsatzweise eingeschränkt nutzbar sind.


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Güterwagen-Gattung T

Güterwagen-Gattung T

Gattungskennzahlen

Gattungszeichen

Bauartnummern

0148

Tdgs-v

930, 932

0651

Tagnoos

898

0663

Tal

963, 964

0665

Talns

968, 969, 970

0667, 0668

Tals

963, 966, 967

0691

Tanoos

896

0695

Taoos-y

894

0720-0723

Tds

930, 941, 942

0730-0739

Tds

925, 926, 932, 940

0740-0745

Tdgs(-z)

930, 932

0749

Tdgs-z

932

0780-0781

Tbis

871, 875

0803

Tamns

895

0806

Tamns

886, 893

0819-0821

Tads(-y)

957, 958

0823-0824

Tadgs-y

957, 958

0826

Tadgs

957

0834-0835

Tads

960, 961

0843

Tadgs-v

959

0843-0844

Tadgs

959

0847

Taems

889

0851-0853

Taems

892


Güterwagen-Gattung G

Güterwagen-Gattung G

Gattungskennzahlen

Gattungszeichen

Bauartnummern

1550-1556

Gbs

264, 265


Güterwagen-Gattung H

Güterwagen-Gattung H

Gattungskennzahlen

Gattungszeichen

Bauartnummern

2250

Hbis

294, 295

2253-2260

Hbis

299

2261

Hbis-tt

293

2262

Hbins

292

2275-2277

Hbills-x

295, 299

2350-2355

Hbils

299

2457-2459

Hbbillns

305

2462

Hbbillns

305

2468

Hbbins-tt

309

2469-2470

Hbbins

306

2472-2474

Hbillns

302, 303

2475

Hbbills

310

2476

Hbbills

311

2740

Habbiins

344

2752

Habis

339

2767

Habbis

345

2770-2771

Habbins

(AAE)

2777

Habbills

346

2780

Habbillns

(AAE)

2914

Hcceerrs

330

2921

Hirrs-tt

325

2926

Himrrs-tt

326

2940

Hirrs-tt

324


Güterwagen-Gattung K und R

Güterwagen-Gattung KGüterwagen-Gattung R

Gattungskennzahlen

Gattungszeichen

Bauartnummern

3300-3301

Ks

446, 447

3330-3348

Kbs

442, 443

3360-3369

Kls

442, 443

3384

Kijls

450

3390

Klps

444

3467-3468

Kls-x

448

3507

Rbns

641, 646

3525

Roos(-t)

639, 642, 645

3536

Rijmmns

660

3540

Rils

652

3541

Rils-y

649

3546

Rilns

654

3553

Rins

655

3560

Rgs-w

672

3801

Rs-u

659

3900-3909

Rs

680, 684

3911

Rs-y

667

3913-3915

Rs

685, 689

3933

Rps

688

3936-3944

Res

675, 676, 677, 686, 687

3948

Remms

655

3960-3965

Rmms

662, 663, 664

3991

Rns-z

643

3994

Rimmps

651

3997-3998

Res

640, 678


Güterwagen-Gattung L und S

Güterwagen-Gattung LGüterwagen-Gattung S

Gattungskennzahlen

Gattungszeichen

Bauartnummern

4254

Laekks

547

4255-4256

Laekks

551

4256

Laekks

552

4261

Laekkqs

547

4293

Laes

559

4351

Laaes

556

4354

Laadrs

557

4363

Laaers

558

4365-4367

Laaeks

553

4425-4427

Lgs

579, 580

4432

Lgns

581

4503

Sgmns

750

4508

Sgmmns

738

4509

Sdgkms

707

4512

Sdgmns

743

4515-4516

Sgjkkmms

699

4522-4523

Sgkkms(s)

698

4533

Sgjmmss

737

4536. 4539

Sgjs

712

4550

Sgss

703

4552

Sgnss

735 (AAE)

4556

Sgns

691

4557

Sgns

692

4578

Sgmnss

731 (AAE)

4668-4671

Shimmns-u

708

4672

Shimmns-tu

718

4674

Shimmns-ttu

723

4675

Shimmns-ttu

722

4676

Shimmns-u

708

4712

Sns

727

4723-4724

Snps

719

4725

Snps-x

719

4726

Slps-u

725

4777

Shimmns-t

708

4816

Salmms

454

4827

Sammnps

706

4836

Salmmnps

706

4838

Sahlmmps(-t)

706, 713

4861-4865

Samms

709, 710

4866-4867

Samms-u

454

4868-4871

Sahmms(-t)

709, 710, 711

4876-4877

Sahimms(-u)

900, 901

4953

Sggmrs

714

4953-4954

Sggmrs

715, 747 (AAE)

4955

Sdggmrs

739, 744

4956

Sdggmrss

736 (AAE)

4983

Saadkkms

690


Güterwagen-Gattung E

Güterwagen-Gattung E

Gattungskennzahlen

Gattungszeichen

Bauartnummern

5246-5248

Es

027

5330

Eaos-x

051

5341-5347

Eaos

106

5358-5359

Eaos-x

051

5375

Eanos-x

059

5376-5377

Eanos-x

052, 055, 056

5400, 5403

Eaos-x

057

5419

Eans

069

5420-5426

Eas(-x)

061, 066, 067, 073

5927-5928

Ealos(-x)

053

5931

Ealos-t

058

5947

Eas

074

5949

Eas(-x)

066


Güterwagen-Gattung F

Güterwagen-Gattung F

Gattungskennzahlen

Gattungszeichen

Bauartnummern

6453-6457

Fcs

088, 092

6459-6463

6458

Fcs-x

092

6472

Fcns

091

6634

Falns-x

165

6635-6646

Falns

165, 180, 182, 183, 121

6647

Falnqqs

130

6648

Facns

141

6650-6652

Fals

175, 176

6656-6657

Fals(-x)

164

6658-6659

Fals

185, 186

6664-6665

Faals

150, 151

6734

Fas

126

6770

Fans

128

6861

Falrrs

153

6941

Facs

124

6948

Facns

133


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22/02/2024Comments OffBauartnummern | Gattung | Gattungskennzahlen | Gattungszeichen | Güterwagen | Güterwagen-Gattung | Liste | Tabelle | Wagenmeister | Wagenprüfer
Geschwindigkeiten im Bahnbetrieb (D)

Zusammenfassung von Geschwindigkeiten im deutschen Bahnbetrieb in tabellarischer Form.

Stand: Mai 2024
Sämtliche Inhaltsangaben ohne Gewähr. Irrtümer oder Fehler vorbehalten. Zwischenzeitliche Änderungen durch Gesetzgeber und Regelwerksersteller sind möglich.


Lernkarten / Quiz zum Thema “Geschwindigkeiten im Bahnbetrieb (Deutschland)


Tabelle hier als PDF herunterladen



Geschwindigkeiten im Bahnbetrieb


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10/02/2024Comments OffAusbildung | Bahnbetrieb | Eisenbahn | Geschwindigkeiten | Schulung | Seminar | Tabelle | Übersicht