Signale für das Zugpersonal (Zp) – Bremsprobesignale
1) ALLGEMEINES
(1) (Zweck) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an Zügen und Rangierfahrten.
(2) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
(3) Bremsprobesignale dienen zur Verständigung zwischen den die Bremsprobe ausführenden Mitarbeitern.
(4) (Standort) Die Lichtsignale können sich rechts oder links vom Gleis befinden.
2) Signal Zp 6
Bedeutung: (1) Bremse anlegen.
Beschreibung Handsignal Tageszeichen: (2) Handsignal, Tageszeichen:
Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen.
(Handsignal Nachtzeichen) Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt.
(Lichtsignal) Lichtsignal:
Ein weißes Licht.
3) Signal Zp 7
Bedeutung: (1) Bremse lösen.
Beschreibung Handsignal Tageszeichen: (2) Handsignal, Tageszeichen:
Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
(Handsignal Nachtzeichen) Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
(Lichtsignal) Lichtsignal:
Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander.
4) Signal Zp 8
Bedeutung: (1) Bremse in Ordnung.
Beschreibung Handsignal Tageszeichen: (2) Handsignal, Tageszeichen:
Beide Arme werden gestreckt senkrecht hochgehalten.
(Handsignal Nachtzeichen) Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals in Form einer liegenden Acht bewegt.
(Lichtsignal) Lichtsignal:
Drei weiße Lichter senkrecht übereinander.
(3) (Bestätigung) Die Aufnahme des Handsignals ist zu bestätigen.
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