Signale an einzelnen Fahrzeugen (Fz)
ALLGEMEINES
(1) Die Signale kennzeichnen
a) Rangierlokomotiven,
b) Fahrzeuge, deren Besetzung besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert.
Signal Fz 1 – Rangierlokomotivsignal
Bedeutung: (1) Kennzeichnung einer Lokomotive im Rangierdienst.
Beschreibung: (2) Tageszeichen: Kein besonderes Signal.
Nachzeichen:
Vorn und hinten ein weißes Licht, in der Regel in Höhe der Puffer.
(Diese Abbildung stammt nicht aus der Ril 301 und ist eine Ergänzung der Redaktion in diesem Beitrag.)
Stattdessen kann auch das Signal Zg 1a geführt werden; es muss geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden.
(3) Das Signal wird auch geführt von Nebenfahrzeugen mit Kraftantrieb im Rangierdienst.
(4) Wenn beim Rangieren Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden müssen, wird das Signal Zg 1a auch bei Tage geführt.
Signal Fz 2 – Gelbe Fahne
Bedeutung: (1) Kennzeichnung von Wagen, die während eines Stilllagers mit Personal besetzt sind.
Beschreibung: (2) Tageszeichen:
An jeder Langseite des Wagens eine gelbe Fahne oder gelbe Tafel.
Nachtzeichen:
Das Tageszeichen; außerdem der Wagen nach außen erkennbar im Inneren beleuchtet.
(3) Das Signal wird geführt, solange die Wagen sich nicht im Zuge befinden.
(4) Das Signal wird vom Personal der Wagen angebracht.
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