Signale für Zugpersonal (Zp) – Bremsprobesignale
ALLGEMEINES
(1) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an Zügen und Rangierfahrten.
(2) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
(3) Bremsprobesignale dienen zur Verständigung zwischen den die Bremsprobe ausführenden Mitarbeitern.
(4) Die Lichtsignale können sich rechts oder links vom Gleis befinden.
Signal Zp 6
Bedeutung: (1) Bremse anlegen.
Beschreibung: (2) Handsignal, Tageszeichen:
Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen.
Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt.
Lichtsignal:
Ein weißes Licht.
Signal Zp 7
Bedeutung: (1) Bremse lösen.
Beschreibung: (2) Handsignal, Tageszeichen:
Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
Lichtsignal:
Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander.
Signal Zp 8
Bedeutung: (1) Bremse in Ordnung.
Beschreibung: (2) Handsignal, Tageszeichen:
Beide Arme werden gestreckt senkrecht hochgehalten.
Handsignal, Nachtzeichen:
Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals in Form einer liegenden Acht bewegt.
Lichtsignal:
Drei weiße Lichter senkrecht übereinander.
(3) Die Aufnahme des Handsignals ist zu bestätigen.
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