ALLGEMEINES FÜR ALLE Ra-SIGNALE
(1) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierfahrten den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierfahrten bestimmte Hinweise zu geben.
(2) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören
A. die Rangiersignale (Signale Ra 1 bis Ra 5, siehe Richtlinie 301.0701),
B. die Abdrücksignale (Signal Ra 6 bis Ra 9, siehe Richtlinie 301.0702),
C. die sonstigen Signale für den Rangierdienst (Signale Ra 10 bis Ra 13, siehe Richtlinie 301.0703).
TEIL C – Sonstige Signale für den Rangierdienst
Signal Ra 10 – Rangierhalttafel
Bedeutung: (1) Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden.
Beschreibung: (2) Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift ”Halt für Rangierfahrten”.
Die weiße Tafel kann auch ohne Aufschrift sein.
(3) Das Signal steht in der Regel links vom Gleis.
Signal Ra 11 (DS 301) /
Signal Ra 11a (DV 301) /
Signal Ra 11b (DV 301) –
Wartezeichen
Bedeutung: (1) Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten.
Beschreibung: (2) Signal Ra 11 (DS 301), Signal Ra 11a (DV 301):
Ein gelbes W mit schwarzem Rand.
(3) Signal Ra 11b (DV 301): Ein weißes W mit schwarzem Rand.
(4) Bevor mit der Spitze einer Rangierfahrt am Wartezeichen vorbeigefahren werden darf, muss der Weichenwärter eine Zustimmung gegeben haben.
Die Zustimmung wird gegeben:
a) beim Signal Ra 11 (DS 301) durch Lichtsignal Sh 1 (DS 301),
b) beim Signal Ra 11 (DS 301) und Signal Ra 11b (DV 301) mündlich oder durch Hochhalten eines Armes oder einer weiß leuchtenden Handleuchte,
c) beim Signal Ra 11a (DV 301) durch Signal Ra 12 (DV 301)
(5) Das Signal Ra 11a (DV 301) wird nur in Verbindung mit dem Signal Ra 12 (DV 301) angewandt.
Das Signal Ra 11b (DV 301) wird alleinstehend sowie an Drehscheiben und Schiebebühnen, und zwar stets ohne das Signal Ra 12 (DV 301) angewandt.
Das Signal Ra 11b an Drehscheiben und Schiebebühnen zeigt an, dass diese von Fahrzeugen erst befahren oder verlassen werden dürfen, wenn der Wärter hierfür die Zustimmung gibt.
(6) Das Signal kann bei Dunkelheit beleuchtet sein.
Signal Ra 12 (DS 301) /
Signal So 12 (DV 301) –
Grenzzeichen
Bedeutung: (1) Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf.
Beschreibung: (2) Ein rot-weißes Zeichen.
(3) Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen, und zwar entweder
– ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder
– je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.
Signal Ra 13 – Isolierzeichen
Bedeutung: (1) Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung.
Beschreibung: (2) Auf weißem Grund ein blauer Pfeil.
(3) Das Isolierzeichen gibt an, wie weit ein Gleis freizuhalten ist, damit das Umstellen von Weichen und Signalen nicht verhindert wird.
(4) Das Signal kann auch vor Zugeinwirkungsstellen von Automatik-Hilfseinschalttasten der BÜ angeordnet sein.
(5) Das Signal steht rechts oder links vom Gleis.
Der blaue Pfeil weist auf das zugehörige Gleis.
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