(1) Die Signalkombinationen (Sk-Signale) werden nur auf der Strecke Augsburg – Donauwörth zwischen Bf Gersthofen (einschließlich) und Bf Mertingen (einschließlich) angewendet.
(2) Mit den Signalbegriffen der Sk–Signale können Haupt- und Vorsignale an einem Mast in einem Signal vereinigt und auch einzeln stehende Haupt- und Vorsignale dargestellt werden.
(3) Die Signale werden ausschließlich als Lichtsignale verwendet. Mit Ausnahme des Signals Hp 0 besteht jedes Signal nur aus einem Lichtpunkt. Die Signale werden bei der Annäherung an ein Signal Hp 0 in folgender Reihenfolge angetroffen : – Grün (Sk 1) – Gelb (Sk 2) – Rot (Hp 0)
(4) Für Sk-Vorsignale und Vorsignalwiederholer werden – am Regelgleis Augsburg – Donauwörth und am Gegengleis Donauwörth – Augsburg hochstehende rechteckige, – am Regelgleis Donauwörth – Augsburg und am Gegengleis Augsburg – Donauwörth hochstehende runde Signalschirme verwendet.
(5) Die Sk–Signale werden wie folgt durch Mastschilder gekennzeichnet: – Sk-Hauptsignale durch ein rotes Mastschild,
– Sk–Vorsignale und Sk–Vorsignalwiederholer durch ein gelbes Mastschild,
– Sk-Hauptsignale mit Vorsignalfunktion durch ein rotes Mastschild und darunter ein gelbes Mastschild.
An einem durch ein rotes Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Befehl vorbeifahren.
Geschwindigkeit: (3) Das Signal erlaubt die Fahrt mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
Signal Sk 2
Bedeutung: (1) Halt erwarten (Sk-Vorsignal), Fahrt, Halt erwarten (Sk-Haupt-/Vorsignal). Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht.
(3) Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt Halt an.
Signalisierung der Geschwindigkeit
(1) Die im Bahnhof und auf der freien Strecke zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden durchgehend signalisiert. Jeder Geschwindigkeitswechsel wird durch – Signal Zs 3 – Geschwindigkeitsanzeiger in Verbindung mit den Signalen Sk 1, Sk 2 oder – Signal Lf 7 – Geschwindigkeitssignal angezeigt. Schreiben diese Signale eine Ermäßigung der Geschwindigkeit vor, so wer- den sie durch – Signal Zs 3v – Geschwindigkeitsvoranzeiger bzw. – Signal Lf 6 – Geschwindigkeits-Ankündesignal angekündigt. Die so signalisierte Geschwindigkeit gilt in jedem Falle so lange, bis eine andere Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 oder Lf 7 angezeigt wird, also nicht nur – wie beim Signal Zs 3 – im anschließenden Weichenbereich.
(2) An den Ausfahrsignalen der Überholungsgleise wird die am Einfahrsignal angezeigte Geschwindigkeit mit dem Signal Lf 7 wiederholt. Diese Geschwindigkeit wird in der Regel auch am Ende des eines Bahnsteigs mit Signal Lf 7 wiederholt.
(3) Da auch das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, z. B. nach der letzten Weiche einer Ausfahrstraße angezeigt werden muss, können mit den Signalen Lf 7 abweichend von Ril 301.0501 Abschnitt 9 Absatz 5 auch die Kennziffern 17, 18, 19 und 20 gezeigt werden.
Keine Kommentare erlaubt.