Der Tf wird durch Befehl 95 mit Auftrag 95.95 verständigt, dass Signale der Blockstellen bis zur nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle, die dem Fdl zugeteilt sind, der die Arbeit nicht aufgenommen hat, nicht gelten.
Soll ein Zug auf der Zugmeldestelle, deren Fdl die Arbeit nicht aufgenommen hat, enden, erhält der Tf zusätzlich zu den Weisungen den Befehl 95 mit Auftrag 95.95. Er muss nach Halten am gewöhnlichen Halteplatz die Weisung des Fdl einholen, und – wenn er den Fdl nicht erreicht – sich beim beauftragenden Fdl melden und ihm eine Zugvollständigkeitsmeldung für seinen Zug zu geben.
Der Tf wird durch Befehl 95 mit Auftrag 95.95 beauftragt, gegen die Spitze zu befahrende Weichen der bis zur nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle vorhandenen Anschlussstellen mit höchstens 50 km/h zu befahren, wenn die Zugfahrt über diese Weichen mit besonderem Auftrag zugelassen wird.
Der Tf wird durch Befehl 95 mit Auftrag 95.95 beauftragt, am Einfahrsignal oder Blocksignal der noch nicht besetzten Zugmeldestellen zu halten und Weisung des dortigen Fdl für die Weiterfahrt einzuholen.
Soll ein Zug auf der Zugmeldestelle, deren Fdl die Arbeit nicht aufgenommen hat, beginnen, erhält der Tf Weisungen und durch den Befehl 95 mit Auftrag 95.95 die Anweisung, auf der nicht besetzten Zugmeldestelle mit höchstens 5 km/h auszufahren.
Der Tf wird durch Befehl 95 mit Auftrag 95.95 beauftragt mit höchstens 5 km/h auf den Bahnhöfen ein- und – wenn der Zug weiterfahren soll – auszufahren bzw. auf Abzweigstellen weiterzufahren.
Der Tf wird durch Befehl 95 mit Auftrag 95.95 verständigt, dass Haupt- und Sperrsignale der nicht besetzten Zugmeldestellen nicht gelten.
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