Verfahrensweise wenn Bremse nicht löst:
Angleicher verwenden und HL-Druck auf 5,3 bar, maximal jedoch auf 5,8 bar erhöhen.
Wenn Bremse nach Angleicherbedienung weiterhin nicht löst, Bremsprobe ohne separaten Zustandsgang abbrechen und Führerraumbremsprobe durchführen.
Verfahrensweise wenn Bremse nicht löst:
Angleicher verwenden und HL-Druck auf 5,3 bar, maximal jedoch auf 5,5 bar erhöhen.
Wenn Bremse nach Angleicherbedienung weiterhin nicht löst, Bremsprobe ohne separaten Zustandsgang abbrechen und Bremsprobe mit separatem Zustandsgang durchführen.
Prüfort:
Am letzten Wagen hinter der Kuppelstelle.
Verfahrensweise wenn Bremse nicht löst:
Angleicher verwenden und HL-Druck auf 5,3 bar, maximal jedoch auf 5,2 bar erhöhen.
Wenn Bremse nach Angleicherbedienung weiterhin nicht löst, Bremsprobe ohne separaten Zustandsgang abbrechen, an allen Fahrzeugen den Lösezug ziehen und Bremsprobe mit separatem Zustandsgang durchführen.
Prüfort:
Am ersten Wagen hinter der Kuppelstelle.
Prüfort:
An einem Wagen hinter der Kuppelstelle.
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