In diesem Quiz werden sämtliche Sv und Sk-Signale der Ril 301 (Signalbuch) der DB Netz AG abgefragt. Im Gegensatz zur offiziellen Signale-App ist die Benutzung unserer BahnInfos-Lernquizze kostenlos.
In diesem Quiz werden sämtliche Hp (H/V), Hl, Ks und Vr-Signale der Ril 301 (Signalbuch) der DB Netz AG abgefragt. Im Gegensatz zur offiziellen Signale-App ist die Benutzung unserer BahnInfos-Lernquizze kostenlos.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU DEN KOMBINATIONSSIGNALEN
(1) (Geltung der Ks-Signale) Die Ks-Signale gelten nur für Zugfahrten.
(2) (bleibt frei)
(3) (Verkürzter Abstand des Bremswegs) Hauptsignale mit Vorsignalfunktion, die in einem um mehr als 5% verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, zeigen bei Signal Ks 1 mit Zs 3v und bei Signal Ks 2 ein weißes Zusatzlicht über dem Signallicht.
(4) (Vorsignalwiederholer) Vorsignalwiederholer zeigen bei Ks 1 mit Zs 3v und bei Ks 2 ein weißes Zusatzlicht unter dem Signallicht.
2. Signal Ks 1
Bedeutung: (1) Fahrt Beschreibung: (2) Ein grünes Licht bzw. ein grünes Blinklicht.
(3) (Grünes Blinklicht) Das Signal Ks 1 blinkt, wenn an dem Vorsignal oder Hauptsignal mit Vorsignalfunktion zusätzlich ein Signal Zs 3v gezeigt wird.
(4) (Geschwindigkeit) Das an einem Hauptsignal gezeigte Signal erlaubt die Anwendung der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
Signal Ks 2
Bedeutung: (1) Halt erwarten. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht.
(3) Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt Halt an.
Kominationssignale (Ks)
Verwender: ab 1994
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU DEN KOMBINATIONSSIGNALEN
(1) (Geltung der Ks-Signale) Die Ks-Signale gelten nur für Zugfahrten.
(2) (bleibt frei)
(3) (Verkürzter Abstand des Bremswegs) Hauptsignale mit Vorsignalfunktion, die in einem um mehr als 5% verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, zeigen bei Signal Ks 1 mit Zs 3v und bei Signal Ks 2 ein weißes Zusatzlicht über dem Signallicht.
(4) (Vorsignalwiederholer) Vorsignalwiederholer zeigen bei Ks 1 mit Zs 3v und bei Ks 2 ein weißes Zusatzlicht unter dem Signallicht.
2. Signal Ks 1
Bedeutung: (1) Fahrt Beschreibung: (2) Ein grünes Licht bzw. ein grünes Blinklicht.
(3) (Grünes Blinklicht) Das Signal Ks 1 blinkt, wenn an dem Vorsignal oder Hauptsignal mit Vorsignalfunktion zusätzlich ein Signal Zs 3v gezeigt wird.
(4) (Geschwindigkeit) Das an einem Hauptsignal gezeigte Signal erlaubt die Anwendung der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
Signal Ks 2
Bedeutung: (1) Halt erwarten. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht.
(3) Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt Halt an.
(1) Das Signal Hp 0 gilt für Zug- und Rangierfahrten. Die Signale Hp 1 und Hp 2 gelten nur für Zugfahrten.
2) Signal Hp 0
Bedeutung: (1) Halt.
Beschreibung: (2) Formsignal: Tageszeichen: Ein Signalflügel – bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel – zeigt waagerecht nach rechts.
Nachtzeichen: Ein rotes Licht.
(3) (Beschreibung Lichtsignal) Lichtsignal: Ein rotes Licht oder zwei rote Lichter nebeneinander.
(4) Das Signal Hp 0 wird gezeigt am Hauptsignal oder am Sperrsignal.
(5) (Hp 0 in Verbindung mit Sh 1 bzw. Ra 12 (Dv 301)) Wird am Signal Hp 0 das Signal Sh 1 bzw. das Signal Ra 12 (DV 301) gezeigt, so ist das Haltegebot für Rangierfahrten aufgehoben. Am Hauptsignal mit zwei roten Lichtern verlischt beim Aufleuchten des Signals Sh 1 (DS 301) ein rotes Licht.
Signal Hp 1
Bedeutung: (1) Fahrt. Beschreibung: (2) Formsignal: Tageszeichen: Ein Signalflügel – bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel – zeigt schräg nach rechts aufwärts.
Nachtzeichen: Ein grünes Licht.
(3) (Beschreibung Lichtsignal) Lichtsignal: Ein grünes Licht.
(4) Das Signal erlaubt die Fahrt mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit, sofern sie nicht durch andere Signale oder besondere Anordnungen eingeschränkt ist.
Signal Hp 2
Bedeutung: (1) Langsamfahrt. Beschreibung: (2) Formsignal: Tageszeichen: Zwei Signalflügel zeigen schräg nach rechts aufwärts.
Nachtzeichen: Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.
(3) (Beschreibung Lichtsignal) Lichtsignal: Ein grünes und senkrecht darunter ein gelbes Licht.
(4) (Geschwindigkeitsbeschränkung) Das Signal schreibt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h vor, wenn nicht eine abweichende Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 angezeigt wird. Der Infrastrukturunternehmer kann andere abweichende Geschwindigkeiten bekannt geben. Bei den NE ist das im Fahrplan, in der SbV oder in der La angegeben.
Bei den Eisenbahnen des Bundes werden andere abweichende Geschwindigkeiten im Fahrplan oder in der La angegeben.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt vom Hauptsignal ab für den anschließenden Weichenbereich.
(1) (Aussehen) Die Lichthaupt- und Lichtvorsignale bestehen aus bei Tag und bei Dunkelheit leuchtenden Lampen, die an einem Signalschirm angebracht sind.
(2) (Gültigkeit der Hl-Signale) Die Hl-Signale gelten nur für Zugfahrten.
(3) (Hl-Signal mit einem Licht) Ein Hl-Signal mit einem Licht zeigt an, dass die im Fahrplan zugelassene Geschwindigkeit entweder beibehalten werden darf (ein grünes Standlicht) oder so vermindert werden muss, dass die vorangezeigte Geschwindigkeit am nächsten Signal nicht überschritten wird (ein grünes oder gelbes Blinklicht oder ein gelbes Standlicht).
(4) (Hl-Signal mit zwei Lichtern) Bei einem Hl-Signal, das aus zwei Lichtern besteht, zeigt das untere Licht die Geschwindigkeit an, die am Hauptsignal nicht überschritten werden darf.
Ist anschließend ein Weichenbereich vorhanden, gilt die Geschwindigkeitsanzeige vom Hauptsignal ab im anschließenden Weichenbereich.
Dem unteren gelben Licht kann ein gelb- oder grünleuchtender Lichtstreifen zugeordnet sein.
Das obere Licht gibt die Geschwindigkeit an, die am nächsten Hauptsignal nicht überschritten werden darf.
(5) (Lichtvorsignal) An einem Lichtvorsignal kann nur das Signal Hl 1, Hl 4, Hl 7 oder Hl 10 erscheinen.
Lichtvorsignale im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke sind gemäß Richtlinie 301.1401 Abschnitt 2 Absatz 9 und 10 gekennzeichnet.
(6) (Anhang 1) Eine zusammenfassende Darstellung der Signale enthält Anhang 1.
2) Signal Hl 1
Bedeutung: (1) Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit. Beschreibung: (2) Ein grünes Licht.
3) Signal Hl 2
Bedeutung: (1) Fahrt mit 100 km/h, dann mit Höchstgeschwindigkeit. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein grünes Licht.
4) Signal Hl 3a
Bedeutung: (1) Fahrt mit 40 km/h, dann mit Höchstgeschwindigkeit. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht, darüber ein grünes Licht.
5) Signal Hl 3b
Bedeutung: (1) Fahrt mit 60 km/h, dann mit Höchstgeschwindigkeit. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein grünes Licht.
6) Signal Hl 4
Bedeutung: (1) Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h ermäßigen. Beschreibung: (2) Ein grünes Blinklicht.
7) Signal Hl 5
Bedeutung: (1) Fahrt mit 100 km/h. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein grünes Blinklicht.
8) Signal Hl 6a
Bedeutung: (1) Fahrt mit 40 km/h, dann mit 100 km/h. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht, darüber ein grünes Blinklicht.
9) Signal Hl 6b
Bedeutung: (1) Fahrt mit 60 km/h, dann mit 100 km/h. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein grünes Blinklicht.
10) Signal Hl 7
Bedeutung: (1) Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h (60 km/h) ermäßigen. Beschreibung: (2) Ein gelbes Blinklicht.
11) Signal Hl 8
Bedeutung: (1) Geschwindigkeit 100 km/h auf 40 km/h (60 km/h) ermäßigen. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein gelbes Blinklicht.
12) Signal Hl 9a
Bedeutung: (1) Fahrt mit 40 km/h, dann mit 40 km/h (60 km/h). Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht, darüber ein gelbes Blinklicht.
13) Signal Hl 9b
Bedeutung: (1) Fahrt mit 60 km/h, dann mit 40 km/h (60 km/h). Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein gelbes Blinklicht.
14) Signal Hl 10
Bedeutung: (1) „Halt“ erwarten. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht.
15) Signal Hl 11
Bedeutung: (1) Geschwindigkeit 100 km/h ermäßigen, „Halt“ erwarten. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem grünen Lichtstreifen, darüber ein gelbes Licht.
16) Signal Hl 12a
Bedeutung: (1) Geschwindigkeit 40 km/h ermäßigen, „Halt“ erwarten. Beschreibung: (2) Zwei gelbe Lichter übereinander.
17) Signal Hl 12b
Bedeutung: (1) Geschwindigkeit 60 km/h ermäßigen, „Halt“ erwarten. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht mit einem gelben Lichtstreifen, darüber ein gelbes Licht.
(1) (Geltungsbereich) Die Signalkombinationen (Sk-Signale) werden nur auf der Strecke Augsburg – Donauwörth angewendet.
(2) (Hauptsignale, Vorsignal) Mit den Signalbegriffen der Sk–Signale können Haupt- und Vorsignale an einem Mast in einem Signal vereinigt und auch einzeln stehende Haupt- und Vorsignale dargestellt werden.
(3) (Grundsätzliche Gestaltung) Die Signale werden ausschließlich als Lichtsignale verwendet. Mit Ausnahme des Signals Hp 0 besteht jedes Signal nur aus einem Lichtpunkt. Die Signale werden bei der Annäherung an ein Signal Hp 0 in folgender Reihenfolge angetroffen : – Grün (Sk 1) – Gelb (Sk 2) – Rot (Hp 0)
(4) (Signalschirme der Vorsignale) Für Sk-Vorsignale und Vorsignalwiederholer werden – am Regelgleis Augsburg – Donauwörth und am Gegengleis Donauwörth – Augsburg hochstehende rechteckige, – am Regelgleis Donauwörth – Augsburg und am Gegengleis Augsburg – Donauwörth hochstehende runde Signalschirme verwendet.
(5) (Mastschilder) Die Sk–Signale werden wie folgt durch Mastschilder gekennzeichnet: – Sk-Hauptsignale durch ein rotes Mastschild,
– Sk–Vorsignale und Sk–Vorsignalwiederholer durch ein gelbes Mastschild,
– Sk-Hauptsignale mit Vorsignalfunktion durch ein rotes Mastschild und darunter ein gelbes Mastschild.
An einem durch ein rotes Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8 oder Befehl vorbeifahren.
Geschwindigkeit: (3) Das Signal erlaubt die Fahrt mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
3) Signal Sk 2
Bedeutung: (1) Halt erwarten (Sk-Vorsignal), Fahrt, Halt erwarten (Sk-Haupt-/Vorsignal). Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht.
(3) Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt Halt an.
4) Signalisierung der Geschwindigkeit
(1) (Durchgehende Anzeige der zulässigen Geschwindigkeiten) Die im Bahnhof und auf der freien Strecke zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden durchgehend signalisiert. Jeder Geschwindigkeitswechsel wird durch – Signal Zs 3 – Geschwindigkeitsanzeiger in Verbindung mit den Signalen Sk 1, Sk 2 oder – Signal Lf 7 – Geschwindigkeitssignal angezeigt. Schreiben diese Signale eine Ermäßigung der Geschwindigkeit vor, so wer- den sie durch – Signal Zs 3v – Geschwindigkeitsvoranzeiger bzw. – Signal Lf 6 – Geschwindigkeits-Ankündesignal angekündigt. Die so signalisierte Geschwindigkeit gilt in jedem Falle so lange, bis eine andere Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 oder Lf 7 angezeigt wird, also nicht nur – wie beim Signal Zs 3 – im anschließenden Weichenbereich.
(2) (Signal Lf 7 wiederholt) An den Ausfahrsignalen der Überholungsgleise wird die am Einfahrsignal angezeigte Geschwindigkeit mit dem Signal Lf 7 wiederholt. Diese Geschwindigkeit wird in der Regel auch am Ende des eines Bahnsteigs mit Signal Lf 7 wiederholt.
(3) (Kennziffern am Signa Lf 7) Da auch das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, z. B. nach der letzten Weiche einer Ausfahrstraße angezeigt werden muss, können mit den Signalen Lf 7 abweichend von Ril 301.0501 Abschnitt 9 Absatz 5 auch die Kennziffern 17, 18, 19 und 20 gezeigt werden.
(1) Orientierungszeichen (z. B. Zeichen, Schilder, Anzeiger, Tafeln) ergänzen einen betrieblichen Handlungsauftrag oder kennzeichnen eine Stelle, an der ein solcher Auftrag auszuführen ist. Die Orientierungszeichen geben selbst keinen Handlungsauftrag und sie sind auch keine Signale im Sinne der ESO. Sie sollen eine Hilfe für die Anwender, vor allem Triebfahrzeugführer, sein.
(2) Die Richtlinie 301.9001 gibt keine vollständige Darstellung aller möglichen Orientierungszeichen.
(3) Die im Anhang dargestellten Orientierungszeichen haben in der Regel ihren Ursprung in anderem betrieblichen oder technischen Regelwerk. Die umfassenden Regelungen und die Weiterentwicklung der mit den Orientierungszeichen verbundenen Regeln obliegen den für das jeweilige Regelwerk zuständigen geschäftsverantwortlichen Stellen.
(4) Zu den Orientierungszeichen gibt es keine Angaben zur Gültigkeit (Beginn oder Ende der Anwendung).
(5) Die Darstellungen haben erläuternden oder beschreibenden Charakter, sie ersetzen nicht die Regelzeichnungen. Die Aufnahme in diesen Anhang begründet nicht die Notwendigkeit der Anwendung der Orientierungszeichen.
2) Zugfunktafel
Den angegebenen Zugfunkkanal einstellen.
3) „ICE“-Zeichen
Das Zeichen ist so aufgestellt, dass ein am Schluss des Zuges laufendes Triebfahrzeug die Fahrleitungsschutzstrecke durchfahren hat.
4) Kennzeichnung der Stelle zur Sicherung an BÜ
(1) Schild „Automatik-HET“:
Das Schild befindet sich an der Zugeinwirkungsstelle für die automatische Hilfseinschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
(2) Schild „HET“:
Das Schild befindet sich an der Bedienstelle für die Hilfseinschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
(3) Schild „Automatik-ET“:
Das Schild befindet sich an der Zugeinwirkungsstelle für die automatische Einschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
(4) Schild „ET“:
Das Schild befindet sich an der Bedienstelle für die Einschaltung von Bahnübergangssicherungsanlagen.
5) Fahrtanzeiger
(1) Der Fahrtanzeiger dient der Orientierung, dass der Fahrdienstleiter der Abfahrt des Zuges zustimmt.
(2) Der Fahrtanzeiger hat folgendes Aussehen: a) Ein von links nach rechts steigender Lichtstreifen.
Die Zustimmung gilt in Blickrichtung. b) Drei von rechts nach links steigende Lichtpunkte.
Die Zustimmung gilt entgegen der Blickrichtung. Bei bestehenden Anlagen kann statt der Lichtpunkte ein senkrechter Lichtstreifen gezeigt werden.
6) Hinweistafel auf Zp 9-Bedienstelle
Das Zeichen weist auf die Stelle, an der die Bedieneinrichtung für das Lichtsignal Zp 9 aufgestellt oder angebracht ist.
7) LZB-Bereichskennzeichen
LZB-Bereichskennzeichen kennzeichnen den Anfang einer LZB-Strecke und den Übergang zwischen zwei Linienleiterschleifenbereichen unterschiedlicher Bereichskennungen – Bereichskennungswechsel (BKW) –.
8) Blockkennzeichen
Blockkennzeichen sind an den Blockstellen aufgestellt, die nicht durch den Standort eines Hauptsignals oder eines Signals Ne 14 gekennzeichnet sind.
a) b)
Das Blockkennzeichen nach b) (ETCS location marker) gilt für das Gleis, auf das der Pfeil weist.
9) Hektometerzeichen
Kennzeichnung der Streckenkilometrierung. Die obere Zahl gibt den Kilometer an, die untere den Hektometer.
10) NBÜ-Kennzeichen
Das Hektometerzeichen ist am oberen und unteren Rand durch einen orangefarbenen waagerechten Streifen ergänzt.
11) Bezeichnungstafel für Tunnel
(1) Die örtliche Tunnelbezeichnung besteht aus dem Namen des Tunnels ohne das Wort oder den Wortteil „Tunnel“, dem Tunnelsymbol und der Längenangabe in Metern.
(2) Tunnel sind am Portal durch Anbringung des Tunnelnamens gekennzeichnet. Bei Tunneln unter 500 m Länge kann auf die Kennzeichnung verzichtet sein.
12) Unbesetzte Fernsprechstelle
Unbesetzte Fernsprechstellen sind durch den Buchstaben F gekennzeichnet. Sprechstellen in Tunneln können zusätzlich ein Hörersymbol tragen. (Bis auf weiteres können auch folgende Kennzeichnungen vorkommen: Fo, F-Sig, Signalfernsprecher.)
13) Pfeil für Hinweis auf nächste Sprechstelle
Auf der freien Strecke weist der Pfeil auf die nächste Sprechstelle hin.
14) Schild „Elektrische Streckentrennung“
Das Orientierungszeichen kennzeichnet – soweit notwendig – offene Streckentrennungen von Speisebezirksgrenzen des Oberleitungsnetzes.
15) Beginn Ortsstellbereich
(1) Eine weiße rechteckige Tafel mit der Aufschrift „OB“
(2) Das Orientierungszeichen kennzeichnet den Übergang von einem Stellwerksbereich in einen Ortsstellbereich.
(3) Das Orientierungszeichen kann aufgestellt sein.
16) PZB (alte Bezeichnung: “PZB BÜ”)
(1) Das Orientierungszeichen kennzeichnet die Lage eines Gleismagneten 2000 Hz a) vor einem Bahnübergang („PZB BÜ“) oder b) der nicht am Standort eines Hauptsignals angeordnet ist („PZB 2000 Hz“).
(2) Das Orientierungszeichen kennzeichnet die Lage eines Gleismagneten 2000 Hz vor einem Bahnübergang.
a) nach Absatz 1 a) ein gelbes Feld mit der Aufschrift „Bü“ und der Kilometerangabe für den Bahnübergang befindet.
b) nach Absatz 1 b) ein weißes Feld mit der Aufschrift „2000 Hz“ befindet.
17) Zuglänge
Ein weißes rechteckiges Schild mit schwarzem Rand und einer Längenangabe in Metern.
An Bahnsteigen ohne eine Haltetafel (Signal Ne 5) können Orientierungszeichen „Zuglänge“ aufgestellt sein. Sie kennzeichnen den verkehrlich günstigsten Halteplatz des Zuges. Das Verkehrsunternehmen bestimmt, welche Orientierungszeichen „Zuglänge“ beachtet werden.
18) Kennzeichnung der Hebelgewichte an mechanisch ortsgestellten Weichen
19) GSM-R-Funknetztafel
Die Tafel kennzeichnet die Stelle an der das nationale GSM-R-Funknetz beginnt.
20) Signalhaltmelder
Der Signalhaltmelder zeigt an, dass das zugehörige Einfahrsignal aus der einmündenden Zugleitstrecke Halt zeigt und kein Ersatz- oder Vorsichtsignal eingeschaltet ist.
(1) Die Überwachungssignale Bü 0/Bü 1 sowie die Signale Bü 2 und Bü 3 (DS 301) bzw. So 14 (DV 301) und So 15 (DV 301) stehen vor Bahnübergängen mit Blinklichtern oder Lichtzeichen (mit oder ohne Halbschranken), die Signale Bü 4, Pf 2 (DV 301) und Bü 5 stehen vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung.
(2) Die Signale dürfen auch vor Bahnübergängen mit Schranken angewendet werden.
(3) Bei geschobenen Zügen ist von dem Mitarbeiter an der Spitze des Zuges an den Signalen Bü 4, Pf 2 (DV 301) und Bü 5 und außerdem mehrmals vor dem Befahren des Bahnübergangs mit dem Signalhorn zu blasen.
(4) (Aufstellung) Die Überwachungssignale stehen bei den Eisenbahnen des Bundes in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Bahnübergang. Bei den NE stehen die Signale in der Regel in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand rechts neben dem Gleis.
Auf Anordnung des Betriebsleiters können sie auch links sowie unmittelbar vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.
Bis auf weiteres können die Signale im Geltungsbereich der DV 301 auf Nebenbahnen in kürzerem Abstand, mindestens jedoch 50 m vor dem Bahnübergang stehen; stets sind sie jedoch vom Signal So 15 (DV 301) erkennbar.
Die Signale sind dann nicht gemäß Absatz 5 gekennzeichnet.
(5) (Aufstellung im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, ist dies am Überwachungssignal durch ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand gekennzeichnet.
(6) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so ist dies bei Signal gemäß Abschnitt 2 Absatz 3 durch ein weißes Zusatzlicht am linken Rand des Signalschirms kenntlich.
(7) (Überwachungssignalwiederholer) Ist das Überwachungssignal wiederholt (Überwachungssignalwiederholer), ist dies am Überwachungssignalwiederholer durch eine weiß umrandete schwarze quadratische Tafel mit runder weißer Scheibe gekennzeichnet.
Die Scheibe ist rückstrahlend.
Bei den Eisenbahnen des Bundes sind Scheibe und Umrandung rückstrahlend.
(8) (DS 301) Die Überwachungssignalwiederholer der Signale gemäß Abschnitt 2 Absatz 3 und Abschnitt 3 Absatz 3 sind durch das weiße Zusatzlicht kenntlich; das weiße Zusatzlicht kann durch eine rückstrahlende runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund am Mastschild ersetzt sein.
(9) (Gelbe Lichter erloschen) Sind bei einem Überwachungssignal mit zwei gelben Lichtern die gelben Lichter erloschen, ist vor dem Bahnübergang zu halten und nach Sicherung weiterzufahren.
Die Störung ist dem Fahrdienstleiter zu melden.
(10) (mehrere Bahnübergänge) Gilt das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge, so sind die Verhaltensregeln für jeden dieser Bahnübergänge anzuwenden (DV 301).
2) Signal Bü 0
Bedeutung: (1) Halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung. Beschreibung: (2) Eine runde gelbe Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Anstatt der Scheibe und der gelben Umrahmung kann das Signal auch zwei waagerecht angeordnete gelbe Lichter bzw. rückstrahlende Scheiben zeigen.
(3) (DS 301) Im Geltungsbereich der DS 301 kann das Signal bis auf weiteres ein gelbes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild zeigen. Das gelbe Licht kann bei den NE auf Strecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis zu 60 km/h entfallen.
3) Signal Bü 1
Bedeutung: (1) Der Bahnübergang darf befahren werden. Beschreibung: (2) Ein blinkendes weißes Licht über einer runden gelben Scheibe in einer gelben Umrahmung über einem schwarz-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Scheibe, Umrahmung und Mastschild sind rückstrahlend.
Anstatt des weißen Blinklichts über der Scheibe in der Umrahmung kann das Signal Bü 1 auch ein weißes Licht über zwei waagerecht angeordneten gelben Lichtern bzw. rückstrahlenden Scheiben zeigen.
(3) (DS 301) Im Geltungsbereich der DS 301 kann bis auf Weiteres das Signal auch ein blinkendes weißes Licht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild oder ein blinkendes weißes Licht über einem gelben Licht und einem schwarz-weiß schräg gestreiften rückstrahlenden Mastschild zeigen.
(4) (DV 301) Gilt das Überwachungssignal im Geltungsbereich der DV 301 für mehrere Bahnübergänge, so sind zwei Mastschilder nebeneinander angebracht; dies gilt nicht bei einer Kennzeichnung gemäß Abschnitt 8.
Der Signalschirm kann mit einer gelben Umrahmung versehen sein.
Mastschild und Umrahmung sind rückstrahlend.
Das Mastschild darf bis auf weiteres auch nicht rückstrahlend sein.
4) Signal Bü 2 – Rautentafel (DS 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Ein Überwachungssignal ist zu erwarten. Beschreibung: (2) Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden rückstrahlenden weißen Rauten.
(3) Die Rautentafel kann bei Eisenbahnen des Bundes mit einem weißen rückstrahlenden Rand versehen sein.
(4) Die Rautentafel kann vorübergehend auch nicht rückstrahlend sein.
(5) (Anfang der Einschaltstrecken) Das Signal Bü 2 kennzeichnet den Anfang einer betrieblich zu beachtenden Einschaltstrecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Überwachungssignal.
(6) (Aufstellung) Das Signal Bü 2 steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindigkeit in km/h beträgt.
(7) (Rautentafel mit abnehmenden Rauten) Auf die Rautentafel können weitere Rautentafeln folgen, bei denen die Anzahl der Rauten in Fahrtrichtung abnimmt. Es stehen in der Regel drei weitere Rautentafeln vor dem Überwachungssignal. Die in Fahrtrichtung letzte Rautentafel steht etwa 100 m vor dem Überwachungssignal, die anderen Rautentafeln stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.
(8) (Aufstellung im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke) Ist bei Eisenbahnen des Bundes der Abstand der Überwachungssignale vom Bahnübergang um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, befindet sich am Signal Bü 2 ein rückstrahlendes, auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand. Bei beschränktem Raum kann das Dreieck vor dem Signal Bü 2 stehen.
5) Signal So 15 – Warntafel – (DV 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Überwachungssignal beachten. Beschreibung: (2) Eine rechteckige, weiße rückstrahlende Tafel mit drei waagerechten, schwarzen Streifen.
(3) (Mehrere Bahnübergänge) Gilt das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge, so ist die entsprechende Anzahl anstelle des oberen schwarzen Streifens als schwarze Zahl dargestellt; dies gilt nicht bei einer Ankündigung gemäß Abschnitt 8.
(4) (Zweck) Der Triebfahrzeugführer hat am Standort des Signals So 15 zu prüfen, ob das Signal Bü 1 leuchtet.
(5) Das Signal So 15 kennzeichnet gleichzeitig den Einschaltpunkt von Blinklichtern, wenn das Signal So 14 nicht aufgestellt ist.
(6) (Aufstellung) Das Signal So 15 steht mindestens doppelt soviel Meter vor dem Überwachungssignal, wie die dort zulässige Geschwindigkeit in km/h beträgt.
Auf Nebenbahnen kann es bis auf weiteres im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges zuzüglich doppelt soviel Meter, wie die Geschwindigkeit gemäß VzG in km/h beträgt, vor dem Bahnübergang aufgestellt sein.
6) Signal Bü 3 – Merktafel (DS 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung. Beschreibung: (2) Eine schwarz-weiß waagerecht gestreifte rückstrahlende Tafel.
(3) Die Merktafel kann vorübergehend auch nicht rückstrahlend sein.
(4) Das Signal Bü 3 kennzeichnet den Anfang einer Einschaltstrecke von Blinklichtern oder Lichtzeichen mit Fernüberwachung.
Zusätzlich können Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein. Hierfür gilt Abschnitt 8.
7) Signal So 14 – Merkpfahl (DV 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Kennzeichnung des Einschaltpunktes von Blinklichtern. Beschreibung: (2) Ein schwarz-weiß waagerecht gestreifter Pfahl.
(3) Das Signal kennzeichnet auch den Einschaltpunkt von Lichtzeichen.
(4) Der Merkpfahl kennzeichnet den Anfang – der Merkpfahl der Gegenrichtung an demselben Gleis das Ende – der Schaltstrecke von Bahnübergangssicherungsanlagen.
(5) Ist die Schaltstrecke durch das Signal So 15 begrenzt, so ist kein Merkpfahl aufgestellt.
8) Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln
Anwendung: (1) Im Bereich der Einschaltstrecke können zusätzlich Bü-Ankündetafeln und Bü-Kennzeichentafeln aufgestellt sein. Beschreibung Bü-Ankündetafel: (2) Eine schwarz umrandete gelbe, rückstrahlende Bü-Ankündetafel am Anfang der Einschaltstrecke weist auf die Lage des zugehörigen Bahnübergangs mit Blinklichtern oder Lichtzeichen hin.
(3) Die Bü-Ankündetafel kann wiederholt sein; sie ist dann nach Abschnitt 1 Absatz 7 gekennzeichnet.
Beschreibung Bü-Kennzeichentafel: (4) Bei einer Ankündigung nach Absatz 2 ist unmittelbar vor dem zugehörigen Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen eine weiße, rückstrahlende Bü-Kennzeichentafel aufgestellt.
(5) Der Anfang einer gemeinsamen Einschaltstrecke für mehrere Bahnübergänge mit Blinklichtern oder Lichtzeichen wird über der Bü-Ankündetafel für den ersten zugehörigen Bahnübergang durch eine weiße rückstrahlende Tafel mit schwarzer Aufschrift “Bü/Bü” angezeigt.
Innerhalb einer gemeinsamen Einschaltstrecke ist vor jedem zugehörigen Bahnübergang außer der Bü-Kennzeichentafel die Bü-Ankündetafel für den folgenden zugehörigen Bahnübergang aufgestellt.
Der letzte zugehörige Bahnübergang mit Blinklichtern oder Lichtzeichen ist nach Absatz 4 gekennzeichnet.
9) Signal Bü 4 – Pfeiftafel
Bedeutung: (1) Etwa 3 Sekunden lang pfeifen! Beschreibung: (2) Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem P oder eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem Rand und weißem P.
(3) (Aufstellung) Vor Bahnübergängen stehen in der Regel zwei Signale, vor Bahnübergängen von Fußwegen und von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr steht nur ein Signal.
Das Signal kann ausnahmsweise auch vor anderen Stellen stehen, und zwar im Abstand von mindestens 200 m.
(4) (Halteplatz zwischen Signal Bü 4 und BÜ) Wo Züge zwischen Pfeiftafel und Bahnübergang planmäßig halten, ist die Pfeiftafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.
Über der vor dem Halteplatz stehenden Pfeiftafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen Streifen angebracht; die Pfeiftafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.
(5) (Beleuchtung) Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
10) Signal Pf 2 – Pfeiftafel vor Bahnübergängen (DV 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Zweimal pfeifen! Beschreibung: (2) Zwei weiße Tafeln mit schwarzem P senkrecht übereinander.
(3) (bleibt frei)
(4) (Aufstellung) Das Signal Pf 2 steht in der Regel fünfmal soviel Meter vor einem nicht technisch gesicherten Bahnübergang, wie die Geschwindigkeit gemäß VzG in km/h beträgt, mindestens jedoch 100 m.
Wird für das Befahren des nicht technisch gesicherten Bahnübergangs eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein Signal Lf 4 angezeigt, dann ist das Signal Pf 2 am Mast des Signals Lf 4 angebracht.
(5) Das Signal Pf 2 kann auch vor durch zugbediente Halbschrankenanlagen gesicherten Bahnübergängen aufgestellt sein, wenn auf zweigleisigen Strecken für das Befahren des Gleises entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung kein Signal Bü 0/Bü 1 aufgestellt ist.
Das Signal steht mindestens 200 m, höchstens jedoch 350 m vor dem Bahnübergang und ist links vom Gleis aufgestellt.
(6) (Pfeifen vor dem BÜ) Vom Signal Pf 2 ab ist 3 Sekunden lang und kurz vor dem Bahnübergang erneut zu pfeifen.
Bei unsichtigem Wetter oder wenn Personen oder Fahrzeuge sich dem Bahnübergang nähern, ist außerdem nach Bedarf zu pfeifen.
Hat das Triebfahrzeugpersonal beiderseits der Strecke freie Sicht und nähern sich dem Bahnübergang keine Menschen oder Fahrzeuge in gefahrdrohender Weise, dann darf das erneute Pfeifen kurz vor dem Bahnübergang unterbleiben.
(7) (mehrere BÜ) Folgen mehrere Bahnübergänge so dicht aufeinander, dass das Signal Pf 2 für einen folgenden Bahnübergang bereits vor dem rückgelegenen Bahnübergang aufgestellt werden müsste, dann wird nur ein Signal Pf 2 aufgestellt.
Die Anzahl der Bahnübergänge wird auf einer am Signal Pf 2 angebrachten weißen Tafel in schwarzer Aufschrift angezeigt.
Kurz vor einem folgenden Bahnübergang ist erneut zu pfeifen.
(8) (Halteplatz zwischen Signal Pf 2 und BÜ) Wo Züge zwischen dem Signal Pf 2 und dem Bahnübergang planmäßig halten, steht eine weitere Pfeiftafel Pf 2 hinter dem Halteplatz des Zuges.
Über dem vor dem Halteplatz stehenden Signal ist dann ein Wiederholungszeichen in Form einer rechteckigen, weißen Tafel mit zwei senkrechten, schwarzen Strichen vorhanden.
Das Signal Pf 2 mit Wiederholungszeichen gilt nur für die vor dem Bahnübergang nicht haltenden Züge.
(9) (Schmalspurbahnen) Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer darf bestimmen, dass auf Schmalspurbahnen wegen besonderer örtlicher Verhältnisse die Wegbenutzer in anderer Weise als durch Pfeifsignale gewarnt werden.
11) Signal Bü 5 – Läutetafel
Bedeutung: (1) Es ist zu läuten. Beschreibung: (2) Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L.
(3) Das Signal kann vor Bahnübergängen ohne allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr stehen.
Von dem Signal ab ist zu läuten, bis die Spitze des Zuges den Bahnübergang überquert hat.
(4) (Halteplatz zwischen Signal Bü 5 und BÜ) Wo Züge zwischen Läutetafel und Bahnübergang planmäßig halten, ist die Läutetafel hinter dem Halteplatz des Zuges wiederholt.
Über der vor dem Halteplatz des Zuges stehenden Läutetafel ist dann eine rechteckige weiße Tafel mit zwei senkrechten schwarzen Streifen (Abschnitt 9, Absatz 4) angebracht; diese Läutetafel gilt nur für Züge, die vor dem Bahnübergang nicht halten.
Bedeutung: (1) Kennzeichnung der Stelle, wo bestimmte Züge vor einer Betriebsstelle zu halten haben. Beschreibung: (2) Eine weiße Trapeztafel mit schwarzem Rand an schwarz und weiß schräg gestreiftem Pfahl.
(3) (bleibt frei)
(4) (Aufstellung) Bei den Eisenbahnen des Bundes steht die Trapeztafel vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignale. Auf Strecken mit Zugleitbetrieb kann sie auch vor anderen Zuglaufstellen stehen. An Gleisen entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung kann die Trapeztafel aufgestellt sein, wenn dort kein gültiges Haupt– oder Sperrsignal vorhanden ist. Sie ist dann mit einer Kilometerangabe ergänzt.
Bei den NE bestimmt der Betriebsleiter, wo die Trapeztafel aufgestellt ist.
(5) (Beleuchtung) Bei den Eisenbahnen des Bundes bestimmt der Eisenbahninfrastrukturunternehmer – bei den NE der Betriebsleiter –, wo bei ungünstigen Sichtverhältnissen das Signal rückstrahlend oder bei Dunkelheit beleuchtet ist.
2) Signal Ne 2 – Vorsignaltafel
Bedeutung: (1) Kennzeichnung des Standorts eines Vorsignals. Beschreibung: (2) Eine schwarzgeränderte weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, die sich mit der Spitze berühren.
(3) (Dreibegriffiges Formvorsignal (DV 301)) Als Kennzeichnung des Standorts eines dreibegriffigen Formvorsignals im Geltungsbereich der DV 301 kann über der Vorsignaltafel eine dreieckige, schwarzgeränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt angebracht sein.
(4) (Aufstellung) Vor einem Lichtvorsignal an einem Lichthauptsignal, vor einem Lichthauptsignal mit Vorsignalfunktion und vor einem Vorsignalwiederholer ist es nicht aufgestellt.
(5) (Über dem Gleis) Bei einem über dem Gleis angebrachten Vorsignal befindet sich die Vorsignaltafel über oder unter dem Signal.
(6) (Vorsignaltafel alleinstehend) Die Vorsignaltafel kann auch allein stehen a) anstelle eines Vorsignals zur Kennzeichnung des Bremswegabstandes der Strecke vor einem Hauptsignal, einem Lichtsperrsignal oder einer Trapeztafel, b) (abweichender Standort des Vorsignals bei Bauzuständen) als Hinweis auf ein Vorsignal, das sich abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 an einem anderen Standort befindet, wenn Bauzustände dies erfordern. Dies ist in der La oder bei NE-Bahnen in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben. Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das – unmittelbar links, – in einem größeren Abstand rechts oder – ein Gleis weiter rechts vom befahrenen Gleis steht.
Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 2 weist auf ein Vorsignal hin, das – entweder rechts oder – ein Gleis weiter rechts vom befahrenen Gleis steht. Das Signal Ne 2 wird nicht aufgestellt für Vorsignale am Standort von Hauptsignalen, wenn für das Hauptsignal ein Signal Ne 4 aufgestellt ist.
c) (abweichender Standort des Vorsignals im Bahnhof) als Hinweis auf ein Blockvor- oder Einfahrvorsignal, das zwischen dem Ende des anschließenden Weichenbereichs und dem Einfahrsignal aus der Gegenrichtung unmittelbar links vom Gleis steht.
(7) (bleibt frei)
(8) Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal Ne 2 rückstrahlend oder beleuchtet.
(9) (Verkürzter Vorsignalabstand) Ist der Abstand des Vorsignals oder der nach Absatz 6b) aufgestellten Vorsignaltafel vom zugehörigen Signal um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, trägt die Vorsignaltafel auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand.
Bei beschränktem Raum kann es vor der Vorsignaltafel stehen.
Die Kennzeichnung entfällt bei Vorsignalen, die mit einem weißen Zusatzlicht oder nach den Absätzen 10 und 11 gekennzeichnet sind.
(10) Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke stehenden zweibegriffigen Formvorsignals oder Lichtvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht mit einem weißen Zusatzlicht oder nach Absatz 9 gekennzeichnet ist, kann eine schwarzgeränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, deren Spitzen durch einen schwarzen Ring verdeckt sind, aufgestellt sein.
(11) Zur Kennzeichnung des Standorts eines im verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke stehenden dreibegriffigen Formvorsignals im Geltungsbereich der DV 301, das nicht nach Absatz 9 gekennzeichnet ist, ist eine schwarzgeränderte, weiße Tafel mit zwei übereinander stehenden schwarzen Winkeln, deren Spitzen durch einen schwarzen Ring verdeckt sind, und darüber eine dreieckige, schwarz geränderte, weiße Tafel mit einem schwarzen Punkt aufgestellt.
(12) (Vorsignalmastschild (DV 301)) Lichtvorsignale können im Geltungsbereich der DV 301 anstatt mit der Vorsignaltafel mit einem Vorsignalmastschild gekennzeichnet sein. Ein mit der Spitze nach unten weisendes gelbes Dreieck.
Das Mastschild ist rückstrahlend.
(13) (bleibt frei)
Zu 2) (13) Anmerkung von BAHNinfos: Bis zur Aktualisierung am 15.12.2024 existierte folgende Regel: Lichthauptsignale, die zugleich Vorsignalfunktion besitzen, können zusätzlich zum weiß-rot-weißen Mastschild mit dem Mastschild mit dem mit der Spitze nach unten weisenden gelben Dreieck gekennzeichnet sein. Das Mastschild mit dem gelben Dreieck ist dann grundsätzlich unter dem weiß-rot-weißen Mastschild angeordnet.
3) Signal Ne 3 – Vorsignalbaken
Bedeutung: (1) Ein Vorsignal ist zu erwarten. Beschreibung: (2) Mehrere aufeinanderfolgende viereckige weiße Tafeln mit einem oder mehreren nach rechts steigenden schwarzen Streifen, deren Anzahl in der Fahrtrichtung abnimmt.
Bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter können zusätzlich rückstrahlende weiße Streifen erscheinen, deren Anzahl und Anordnung den schwarzen Streifen entspricht.
(3) Vorsignalbaken sind hohe rechteckige Tafeln; bei beschränktem Raum werden niedrige rechteckige oder quadratische Tafeln aufgestellt.
(4) Das Signal kann auch zur Ankündigung einer allein stehenden Vorsignaltafel aufgestellt sein.
(5) (Aufstellung) Vorsignalbaken stehen in der Regel nur auf Hauptbahnen.
(6) Es stehen in der Regel drei, in Ausnahmefällen auch weniger oder bis zu fünf Baken vor dem Vorsignal. Die in der Fahrtrichtung letzte Bake steht 100 m vor dem Vorsignal; die anderen Baken stehen in je 75 m Abstand. Bei Sichtbehinderung können die Baken auch in anderen Abständen stehen.
(7) (Tunnel) Vorsignalbaken in Tunneln sind rückstrahlend oder beleuchtet.
(8) (Vorsignalbaken nicht aufgestellt) Vorsignale von Zwischen- und Ausfahrsignalen und Vorsignale, die an einem Hauptsignal stehen oder mit diesem an einem Signalträger vereinigt sind, werden nur in Ausnahmefällen, Vorsignalwiederholer und Wärtervorsignale werden nicht durch Baken angekündigt.
(9) (Verkürzter Vorsignalabstand) Ist der Abstand eines Vorsignals vom Hauptsignal um mehr als 5 % kürzer als der Bremsweg der Strecke, so trägt die erste Bake auf dem oberen Rand ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit schwarzem Rand. Bei beschränktem Raum kann es vor der Bake stehen.
Das weiße Dreieck mit schwarzem Rand darf im Geltungsbereich der DV 301 bis auf weiteres fehlen.
4) Signal Ne 4 – Schachbretttafel
Bedeutung: (1) Das Hauptsignal steht – abweichend von der Regel – an einem anderen Standort. Beschreibung: (2) Eine viereckige, schachbrettartig schwarz und weiß gemusterte Tafel.
(3) Das Signal ist eine hohe rechteckige Tafel; bei beschränktem Raum ist eine niedrige Tafel aufgestellt.
(4) (Aufstellung) Das Signal ist in der Regel an durchgehenden Hauptgleisen aufgestellt; an sonstigen Hauptgleisen kann es aufgestellt sein. Das Signal steht in Höhe des Hauptsignals. (Weitere Hauptsignale in gleicher Höhe) Das Signal darf nicht aufgestellt werden, wenn durch weitere Hauptsignale in gleicher Höhe die Zuordnung nicht eindeutig ist.
(5) (Signal Ne 4 rechts aufgestellt) Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist auf ein Hauptsignal hin, das entweder – unmittelbar links, – mehr als 10 m rechts oder – ein Gleis weiter rechts vom befahrenen Gleis steht.
(6) (Signal Ne 4 links aufgestellt) Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist auf ein Hauptsignal hin, das unmittelbar rechts vom befahrenen Gleis steht. Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist im Geltungsbereich der DS 301 auch auf ein Sperrsignal hin, das für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar rechts vom befahrenen Gleis steht.
(7) (Bauzustände) Bei Bauzuständen kann das unmittelbar links vom Gleis stehende Signal Ne 4 auf ein Hauptsignal hinweisen, das ein Gleis weiter rechts vom befahrenen Gleis steht. Dies ist in der La oder bei NE-Bahnen in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben. Das zwischen dem befahrenen Gleis und dem Hauptsignal befindliche Gleis kann zeitweise fehlen.
(8) (Beleuchtung) Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal rückstrahlend oder beleuchtet.
5) Signal Ne 5 – Haltetafel
Bedeutung: (1) Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze bei planmäßig haltenden Zügen. Beschreibung: (2) Eine hochstehende weiße Rechteckscheibe mit schwarzem Rand und schwarzem H
oder eine hochstehende schwarze Rechteckscheibe mit weißem H.
(3) (Abweichende Aufstellung) Das Signal kann abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 aufgestellt sein. Diese Abweichungen sind nicht bekannt gegeben.
(4) (Reisezüge mit Verkehrshalt) Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten. Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht.
Wo das Halten der Züge auf die Zuglänge abgestimmt werden soll, können Haltetafeln durch Zusatzschilder mit entsprechender Längenangabe ergänzt sein. In diesem Fall ist an der Haltetafel anzuhalten, an der die angegebene Länge gleich oder erstmals größer als die Zuglänge ist, spätestens an der Haltetafel ohne Zusatzschild.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen darf eine andere Haltetafel bestimmen, die nicht der Zuglänge entspricht, sofern sich bei besetzten Reisezügen alle Einstiegstüren am Bahnsteig befinden.
(Bahnhöfe ohne Ausfahrsignal) Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal haben haltende Züge (auch Güterzüge) an der Haltetafel zu halten, Reisezüge jedoch am Bahnsteig auch wenn am Bahnsteig keine Haltetafel aufgestellt ist.
(5) (Beleuchtung) Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
(6) (Bedarfshalt) Durch eine hochstehende, schwarze Rechteckscheibe mit weiß blinkendem „H“ kann die Anforderung eines Bedarfshalts angezeigt werden.
6) Signal Ne 6 – Haltepunkttafel
Bedeutung: (1) Ein Haltepunkt ist zu erwarten. Beschreibung: (2) Eine schräg zum Gleis gestellte waagerechte weiße Tafel mit drei schwarzen Schrägstreifen.
(3) Das Signal kündigt Haltepunkte oder Haltestellen an, die infolge der örtlichen Verhältnisse schwer zu erkennen sind.
(4) (Aufstellung) Das Signal steht – auf Hauptbahnen im Abstand des Bremsweges der Strecke, – auf Nebenbahnen 150 m vor dem Bahnsteig.
(5) (Rückstrahlend) Das Signal ist rückstrahlend. Es darf vorübergehend nicht rückstrahlend sein.
7) Signal Ne 7 – Schneepflugtafel
Bedeutung a: (1) a) Pflugschar heben. Beschreibung a: (2) Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben
oder eine gelbe Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach oben.
Bedeutung b: (3) b) Pflugschar senken
Beschreibung b: (4) Eine weiße Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten
oder eine gelbe Pfeilspitze mit schwarzem Rand zeigt nach unten.
(5) Das Signal gilt nur für Schneepflüge mit beweglichen Pflugscharen.
(6) (Aufstellung) Das Signal Ne 7 b) darf abweichend von Richtlinie 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 auf eingleisiger Strecke unmittelbar links vom Gleis aufgestellt sein, wenn es sich am Träger des Signals Ne 7 a) für die Gegenrichtung befindet.
(7) (Verzicht auf Aufstellung) Auf die Aufstellung des Signals Ne 7 b) darf verzichtet werden, wenn das Ende des zu kennzeichnenden Gleisabschnittes durch das Signal Ne 7 a) der Gegenrichtung erkennbar ist.
8) Signal Ne 12 – Ankündigungsbake
Bedeutung: (1) Überwachungssignal einer Rückfallweiche beachten. Beschreibung: (2) Eine rechteckige, orangefarbene Tafel mit zwei waagerechten weißen Streifen.
(3) Der Triebfahrzeugführer bzw. der Mitarbeiter auf dem Fahrzeug an der Spitze hat am Standort des Signals Ne 12 zu prüfen, ob das Signal Ne 13 ein weißes Licht zeigt.
(4) (Beleuchtung) Die Ankündigungsbake wird bei Dunkelheit nicht beleuchtet.
(5) (Nebengleise) Für Rückfallweichen in Nebengleisen werden keine Signale Ne 12 aufgestellt.
9) Signal Ne 13
Signal Ne 13a
Bedeutung: (1) Die Rückfallweiche ist gegen die Spitze befahrbar Beschreibung: (2) Ein weißes Licht über einem orangefarbenen waagerechten Streifen und einem orange-weiß schräg gestreiften Mastschild.
Signal Ne 13b
Bedeutung: (3) Die Rückfallweiche ist gegen die Spitze nicht befahrbar, vor der Weiche halten
Beschreibung: (4) Ein orangefarbener waagerechter Streifen über einem orange-weiß schräg gestreiften Mastschild.
(5) Der orangefarbene waagerechte Streifen und das orange-weiß schräg gestreifte Mastschild der Signale Ne 13a und Ne 13b sind rückstrahlend.
(6) (Verhalten bei Signal Ne 13b) Bei Signal Ne 13b darf die Rückfallweiche mit Schrittgeschwindigkeit erst befahren werden, nachdem an Ort und Stelle – ggf. nach dem Aufschließen der Verschließeinrichtungen und dem probeweisen Umstellen der Weiche von Hand – die Befahrbarkeit der Weiche festgestellt wurde.
(7) (mehrere Rückfallweichen) Folgen auf ein Signal Ne 13 mehrere Rückfallweichen, die gegen die Spitze befahren werden, wird dies am Mastschild des Signals durch eine schwarze Ziffer angezeigt. Die genannten Verhaltensregeln gelten dann für die angegebene Anzahl von Rückfallweichen.
(8) (Störungen) Wird am Überwachungssignal das Signal Ne 13b gezeigt, ist dies sofort dem Fahrdienstleiter bzw. dem Zugleiter zu melden.
10) Signal Ne 14 – ETCS-Halt-Tafel (ETCS Stop marker)
Bedeutung: (1) Halt für Züge in ETCS-Betriebsart SR. Beschreibung: (2) Ein gelber Pfeil mit weißem Rand auf einer blauen quadratischen Tafel.
(3) (Zugehörigkeit zum Gleis) Das Signal gilt für das Gleis, auf das der Pfeil weist.
(4) (Kennzeichnung) Das Signal ist mit der eindeutigen Kennzeichnung der ETCS-Blockstelle versehen.
(5) (alleinstehend) Ein alleinstehendes Signal Ne 14 gebietet Halt: – für Züge, die nicht in der ETCS-Betriebsart FS oder OS verkehren. – für Rangierfahrten. – für Kleinwagenfahrten.
11) Signal So 1 – Endtafel (DV 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Fahren auf Sicht beenden. Beschreibung: (2) Eine viereckige rote Tafel mit liegendem weißen Kreuz.
(3) (rückstrahlend) Das Signal ist rückstrahlend.
(4) (Anwendung) Das Signal wird nur bei der Gleichstrom-S-Bahn Berlin angewendet.
(5) Mit dem Signal wird der durch ein rotes Mastschild an einem Lichthauptsignal erteilte Auftrag zum Fahren auf Sicht aufgehoben.
(6) (Mastschild) Sind bei Bauzuständen Endtafeln aufgestellt, so ist dies in der La bekannt gegeben.
12) Signal So 19 – Hauptsignalbaken (DV 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Ein Hauptsignal ist zu erwarten. Beschreibung: (2) Drei aufeinander folgende viereckige orangefarbene Tafeln mit einer, zwei oder drei weißen Kreisflächen, deren Anzahl in Fahrtrichtung abnimmt; die Kreisflächen können rückstrahlend sein.
(3) Hauptsignalbaken sind in der Regel hohe rechteckige Tafeln. Wo diese nicht aufgestellt werden können, dürfen niedrige quadratische oder niedrige rechteckige Tafeln verwendet werden.
(4) (Aufstellung) Hauptsignalbaken sind – vorrangig auf Strecken mit automatischem Streckenblock – zur Ankündigung von Einfahr- und Blocksignalen aufgestellt.
(5) Jeweils drei Hauptsignalbaken stehen unmittelbar rechts, auf zweigleisiger Strecke für Fahrten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar links neben dem zugehörigen Gleis. Die in Fahrtrichtung letzte Bake steht 100 m vor dem Hauptsignal; die anderen Baken stehen in je 75 m Abstand voneinander davor.
13) Signal So 106 – Kreuztafel (DV 301)
Verwender:
Bedeutung: (1) Bei fehlendem Vorsignal wird angezeigt, dass ein Hauptsignal zu erwarten ist. Beschreibung: (2) Eine weiße Sechseckscheibe mit liegendem schwarzem Kreuz an einem schwarz und weiß schräg gestreiften Pfahl.
(3) (Nebenbahn) Die Kreuztafel wird nur auf Nebenbahnen angewandt.
(4) (Aufstellung) Die Kreuztafel ist im Abstand des für die Strecke festgelegten Bremsweges vor dem Hauptsignal unmittelbar rechts neben dem Gleis aufgestellt.
Nebensignale (Ne), (So – DV 301) – 301.1401Z31
Gleichstrom-S-Bahn Berlin
1) Geltungsbereich
Dieser Zusatz gilt nur im Bereich der Gleichstrom-S-Bahn Berlin.
2) Signal So 19 – Hauptsignalbaken (DV 301)
(Aufstellung) Die Hauptsignalbaken sind zur Ankündigung von Hauptsignalen aufgestellt.
(1) (Zwcck) Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
(2) Die Signale werden mit dem Mehrklangsignalhorn gegeben. Sie sind auch zu beachten, wenn sie nur in einer Tonlage gehört werden.
2) Signal Ro 1
Bedeutung: (1) Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge. Beschreibung: (2) Mit dem Horn ein langer Ton als Mischklang aus zwei verschieden hohen Tönen.
3) Signal Ro 2
Bedeutung: (1) Arbeitsgleise räumen. Beschreibung: (2) Mit dem Horn zwei lange Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
4) Signal Ro 3
Bedeutung: (1) Arbeitsgleise schnellstens räumen. Beschreibung: (2) Mit dem Horn mindestens fünfmal je zwei kurze Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
5) Signal Ro 4 – Fahnenschild
Bedeutung: (1) Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale Ro 2 und Ro 3 die Arbeitsgleise zu räumen sind. Beschreibung: (2) Ein weißes Fahnenschild mit schwarzem Rand.
(3) Das Signal ist in der Nähe der Arbeitsrotte gleichlaufend zum Gleis aufgestellt.