(1) Die Signale kennzeichnen a) Rangierlokomotiven, b) Fahrzeuge, deren Besetzung besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert.
2) Signal Fz 1 – Rangierlokomotivsignal
Bedeutung: (1) Kennzeichnung einer Lokomotive im Rangierdienst. Beschreibung: (2) Tageszeichen: Kein besonderes Signal. Nachtzeichen: Vorn und hinten ein weißes Licht, in der Regel in Höhe der Puffer.
(Diese Abbildung stammt nicht aus der Ril 301 und ist eine symbolische Ergänzung der Redaktion in diesem Beitrag.)
Stattdessen kann auch das Signal Zg 1a geführt werden; es muss geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden.
(3) Das Signal wird auch geführt von Nebenfahrzeugen mit Kraftantrieb im Rangierdienst.
(4) (Bahnübergänge) Wenn beim Rangieren Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden müssen, wird das Signal Zg 1a auch bei Tage geführt.
3) Signal Fz 2 – Gelbe Fahne
Bedeutung: (1) Kennzeichnung von Wagen, die während eines Stilllagers mit Personal besetzt sind. Beschreibung: (2) Tageszeichen: An jeder Langseite des Wagens eine gelbe Fahne oder gelbe Tafel.
Nachtzeichen: Das Tageszeichen; außerdem der Wagen nach außen erkennbar im Inneren beleuchtet.
(3) Das Signal wird geführt, solange die Wagen sich nicht im Zuge befinden.
(4) Das Signal wird vom Personal der Wagen angebracht.
(Zweck) Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.
2) Signal Zg 1 – Spitzensignal
Bedeutung: (1) Kennzeichnung der Zugspitze. Beschreibung: (2) Tageszeichen: Kein besonderes Signal. Nachtzeichen: a) (Signal Zg 1a) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal).
b) (Signal Zg 1b) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe.
(3) (nachgeschobene Züge) Bei nachgeschobenen Zügen trägt auch das Schiebetriebfahrzeug das Spitzensignal, sofern es nicht mit dem Zug gekuppelt ist.
(4) (Nachtzeichen bei Tage) Die Nachtzeichen sind auch bei Tage zu führen.
(5) (Nebenfahrzeuge) Nebenfahrzeuge, an denen wegen ihrer niedrigen Bauart das obere Licht des Signals Zg 1a nicht angebracht werden kann, führen das Signal Zg 1b).
3) Signal Zg 2 – Schlusssignal
Bedeutung: (1) Kennzeichnung des Zugschlusses. Beschreibung: (2) Am letzten Fahrzeug zwei rote Lichter
oder zwei rechteckige reflektierende Schilder mit weißen Dreiecken seitlich und je einem roten Dreieck oben und unten, die mit ihren Spitzen sich in der Mitte des Schildes berühren. Die roten Lichter dürfen blinken.
(3) (Sichtbarkeit) Das Schlusssignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein.
(4) (Anordnung) Die Zeichen müssen in gleicher Höhe angeordnet sein.
(5) (bleibt frei)
(6) (Elektrisches Signal) Wenn zwei rote Lichter gezeigt werden können, dürfen andere Zeichen nicht verwendet werden.
(7) Der Infrastrukturunternehmer bestimmt, auf welchen Strecken die Züge zwei rote Lichter führen müssen. (örtliche Zusätze) Bei der DB Netz AG sind die betreffenden Strecken in örtlichen Zusätzen bekannt gegeben.
(8) (bleibt frei)
(9) (bleibt frei)
(10) (nachgeschobene Züge) Bei nachgeschobenen Zügen trägt das letzte Fahrzeug vor dem Schiebetriebfahrzeug das Schlusssignal, wenn das Schiebetriebfahrzeug nicht mit dem Zug gekuppelt ist. Das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug selbst – bei zweien das hintere – trägt auch das Schlusssignal.
Zu 3) (9) Anmerkung der BAHNinfos-Redaktion: Bis zum Inkrafttreten des Signalbuchs, mit der Aktualisierung zum 15.12.2024, galt diese Regel: Auf Strecken mit Tunneln sind die zwei roten Lichter zu führen, wenn es der Infrastrukturunternehmer bestimmt. Bei der DB Netz AG ist die Bestimmung in örtlichen Zusätzen bekannt gegeben.
1) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU DEN FAHRLEITUNGSSIGNALEN (El)
(1) (Zweck) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungsunterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung. Die Fahrleitungssignale kennzeichnen auch ausgeschaltete Fahrleitungs-Abschnitte.
(2) (Aussehen) Die Fahrleitungssignale und deren Zusatztafeln bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß und schwarz umrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen.
(3) (Geltung) Die Fahrleitungssignale gelten für den elektrischen Betrieb mit Oberleitung oder Stromschiene.
(4) (El-Signale an Gleisverzweigungen) Wenn bei einer Gleisverzweigung bei den Signalen El 1v, El 1, El 3, El 4 und El 6 angezeigt werden soll, für welche Fahrtrichtung das Signal gilt, so wird dies durch einen Pfeil über dem Signal angezeigt. Ein Pfeil senkrecht nach oben zeigt an, dass das Signal für den geraden Zweig oder bei Krümmungen für den schwächer gekrümmten Zweig der Weiche gilt. Ein waagerechter Pfeil zeigt an, für welche Richtung das Signal gilt. Liegen mehrere Verzweigungen kurz hintereinander und sind mehrere Gleise betroffen, so sind erforderlichenfalls zwei Pfeile über dem Signal vorhanden. Für einen am Signal El 3 angebrachten Richtungspfeil ist bei Bauzuständen die Fahrtrichtung in der La angegeben. Am Signal El 4 ist der am Signal El 3 angebrachte Richtungspfeil wiederholt, wenn auch das Signal El 4 vor der Gleisverzweigung steht.
2) Signale El 1v, El 1 und El 2
(1) Die Signale sind ortsfest.
(2) (veränderbare Signal) Wo Fahrleitungs-Schutzstrecken nur zeitweilig das Ausschalten der Triebfahrzeuge erfordern, ist für die Einfahrt in die Fahrleitungs-Schutzstrecke ein veränderliches Aus- und Einschaltsignal (El 1/El 2) vorhanden.
(3) (Beleuchtung) Signale an Fahrleitungs-Schutzstrecken sind bei Dunkelheit beleuchtet; das Signal El 1v ist beleuchtet oder rückstrahlend. Bei einfachen Verhältnissen kann auf die Beleuchtung der Signale verzichtet werden.
3. Signal El 1v
Bedeutung: (1) Signal El 1 erwarten. Beschreibung: (2) Zwei weiße Rechtecke waagerecht nebeneinander.
(3) Das Signal wird bei einfachen örtlichen Verhältnissen nicht gezeigt.
(4) (Abstand zum Signal El 1) Das Signal befindet sich grundsätzlich im halben Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem Signal El 1.
4) Signal El 1 – Ausschaltsignal
Bedeutung: (1) Ausschalten. Beschreibung: (2) Ein zerlegtes weißes U.
(3) Am Signal muss das Ausschalten beendet sein.
(4) (Signale El 1 und El 2 am gleichen Standort) Das Signal El 1 kann mit einem Signal El 2 am gleichen Standort vereinigt sein; das Signal El 2 befindet sich dann über dem Signal El 1. In diesem Fall muss das Triebfahrzeug spätestens am Standort des Signals ausgeschaltet sein und darf nach der Vorbeifahrt am Signal und Wiederkehr der Fahrleitungsspannung wieder eingeschaltet werden. Die am gleichen Standort vereinigten Signale El 1 und El 2 sind bei Dunkelheit beleuchtet.
5) Signal El 2 – Einschaltsignal
Bedeutung: (1) Einschalten erlaubt. Beschreibung: (2) Ein geschlossenes weißes U.
(3) Nach der Vorbeifahrt am Signal darf das Triebfahrzeug eingeschaltet werden.
(4) (Standort) Außerhalb der DB AG kann das Einschaltsignal auf eingleisigen Strecken unmittelbar links neben dem Gleis stehen.
(5) (Systemwechsel) Bei einem Systemwechsel kann das Signal mit einer Zusatztafel ergänzt sein, auf der sich eine weiße Sinuskurve (Wechselstromsystem-Anfang) oder zwei waagerechte weiße Streifen (Gleichstromsystem-Anfang) befinden. Über der Sinuskurve kann eine Zahl (Spannung) gezeigt werden.
Das Triebfahrzeug darf erst nach dem Systemwechsel wieder eingeschaltet werden.
6) Signale El 3, El 4 und El 5
(1) Die Signale können auch nicht ortsfest sein.
(2) (örtliche Zusätze) Gelten die Signale für bestimmte Gleise oder Fahrtrichtungen nicht, ist dies in den örtlichen Zusätzen bekannt gegeben.
(3) (Beleuchtung) Die Signale sind bei Dunkelheit beleuchtet; bei einfachen Verhältnissen kann darauf verzichtet werden.
(4) Außerhalb der DB AG kann das Signal El 4 auf der Rückseite das Signal El 5 zeigen.
(5) (Richtungsangabe) Die Signale El 3 und El 4 können mit einer Zusatztafel ergänzt sein, auf der ein weißer Kennbuchstabe gezeigt wird. Durch den Kennbuchstaben wird angegeben, für welche Fahrtrichtung die Signale El 3 oder El 4 gelten. Der Infrastrukturunternehmer gibt die verwendeten Kennbuchstaben bekannt.
(Örtliche Zusätze) Die verwendeten Kennbuchstaben sind in den örtlichen Zusätzen enthalten.
(6) (mehrere Fahrtrichtungen) Sind die Signale El 3 und El 4 für mehrere Fahrtrichtungen zu beachten, können – die Signale El 3 und El 4 mit zwei Zusatztafeln ergänzt sein. – diese zwei Zusatztafeln ein Drittel kleiner als die Signaltafel sein. – die Kennbuchstaben in einer Zusatztafel übereinander gezeigt werden.
7) Signal El 3 – „Bügel ab“-Ankündesignal
Bedeutung: (1) Signal „Bügel ab“ erwarten. Beschreibung: (2) Zwei in der Höhe gegeneinander versetzte weiße Streifen.
(3) Das Signal kündigt ein „Bügel ab“-Signal (El 4) an. Bei der DB Netz AG kann eine Ergänzung in den örtlichen Zusätzen bekannt gegeben sein.
(4) (Abstand zum Signal El 4) Das Signal befindet sich in der Regel im halben Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem „Bügel ab“-Signal (El 4).
(5) (Signal El 3 wiederholt) Wenn Züge hinter dem Signal El 3 beginnen oder ihre Fahrt fortsetzen, ist ein zweites Signal El 3 aufgestellt. Der Standort des zweiten Signals wird in der La bekannt gegeben.
8) Signal El 4 – „Bügel ab“-Signal
Bedeutung: (1) Bügel ab. Beschreibung: (2) Ein waagerechter weißer Streifen.
(3) Das Signal kennzeichnet den Beginn eines Gleisabschnitts, der nur mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden darf.
(4) Am Signal müssen die Stromabnehmer völlig gesenkt sein.
(5) (Aufstellung) Das Signal befindet sich 30 m vor dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt.
9) Signal El 5 – „Bügel an“-Signal
Bedeutung: (1) Bügel an. Beschreibung: (2) Ein senkrechter weißer Streifen.
(3) Das Signal kennzeichnet das Ende eines Gleisabschnitts, der mit gesenkten Stromabnehmern befahren werden muss.
(4) Nach Vorbeifahrt am Signal dürfen die gesenkten Stromabnehmer wieder angelegt werden.
(5) Der Triebfahrzeugführer darf mit dem Anlegen erst beginnen, wenn das Triebfahrzeug am Signal vorbeigefahren ist.
(Ausnahme) Ist es für das Anfahren eines zum Halten gekommenen Triebfahrzeuges erforderlich, darf in bestimmten Gleisen der Stromabnehmer vor dem Signal El 5 gehoben werden, wenn sich der Fahrdraht im Arbeitsbereich des Stromabnehmers befindet.
(örtliche Zusätze) Die betreffenden Gleise sind in den örtlichen Zusätzen angegeben.
(6) (Aufstellung) Das Signal El 5 befindet sich 30 m hinter dem mit gesenkten Stromabnehmern zu befahrenden Fahrleitungs-Abschnitt.
(7) Außerhalb der DB AG kann das „Bügel an“-Signal auf eingleisigen Strecken unmittelbar links neben dem Gleis stehen.
(8) (Aufstellung) Bei einem Systemwechsel kann das Signal mit einer Zusatztafelgemäß Abschnitt 5 Absatz 5 ergänzt sein. In diesem Fall dürfen die Stromabnehmer erst nach dem Systemwechsel wieder angelegt werden.
10) Signal El 6
Bedeutung: (1) Halt für Fahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern Beschreibung: (2) Ein auf der Spitze stehender quadratischer weißer Rahmen mit innenliegen- dem weißem Quadrat.
(3) Fahrten über das Signal hinaus sind für Triebfahrzeuge mit gehobenen Stromabnehmern verboten.
(4) (Vorbeileiten am Signal El 6) Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer darf das Vorbeileiten der Spitze eines Triebfahrzeugs mit gehobenem Stromabnehmer bis zum Erreichen des Signals El 6 durch den gehobenen Stromabnehmer zulassen. Der Eisenbahnverkehrsunternehmer regelt, unter welchen Bedingungen und wie die Vorbeifahrt der Spitze eines Triebfahrzeugs mit gehobenem Stromabnehmer am Signal El 6 erfolgen darf.
(örtlichen Zusätze) Die betreffenden Gleise sind in den örtlichen Zusätzen angegeben.
(5) (Beleuchtung) Das Signal ist rückstrahlend oder beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
(6) (Profilwechsel) Das Signal kann mit einer Zusatztafel ergänzt sein, auf der sich eine weiße Länderkennung befindet (z. B. „D“ für Deutschland oder „CH“ für Schweiz). Unter der Länderkennung kann die Spannung der Fahrleitung gezeigt werden. Das Signal El 6 mit Zusatztafel gilt nur für Fahrzeuge, deren gehobener Stromabnehmer der angezeigten nationalen Bauart entspricht.
Signale für das Zugpersonal (Zp) – Abfahrsignal, Türschließauftrag (301.0903)
1) Signal Zp 9
Bedeutung: (1) Abfahren. Beschreibung Handsignal Tageszeichen: (2) Handsignal, Tageszeichen: Eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand.
oder das Nachtzeichen des Signals oder bei NE auch das Hochhalten einer Hand.
(Handsignal Nachtzeichen) Handsignal, Nachtzeichen: Ein grünes Licht.
(Lichtsignal) Lichtsignal: Ein grünleuchtender Ring.
(3) Als Signalbild des Lichtsignals kann bis auf weiteres verwendet werden: Ein senkrechter grüner Lichtstreifen. Dieses Signal wird neu nicht mehr aufgestellt.3
(4) (Zweck) Das Signal wird als Abfahr- oder Durchfahrauftrag gegeben. Als Abfahrauftrag wird das Signal möglichst nahe bei dem führenden Fahrzeug gegeben. Dabei ist die runde weiße Scheibe mit grünem Rand oder das grüne Licht oder bei den NE die Hand so lange hochzuhalten, bis der Triebfahrzeugführer das Signal aufgenommen hat. Als Durchfahrauftrag wird das Signal vom Fahrdienstleiter, von der örtlichen Aufsicht oder vom Wärter des ersten Stellwerks am Durchfahrweg gegeben.
(5) Das Lichtsignal ist ortsfest.
2) Signal Zp 10 – Türschließauftrag
Bedeutung: (1) Türen schließen. Beschreibung: (2) Ein waagerechter, weißer Lichtstreifen.
(3) (DS 301) Im Geltungsbereich der DS 301 kann das Signal bei S-Bahnen im nichtleuchtenden Ring des Lichtsignals Zp 9 als ein weiß leuchtendes „T“ erscheinen.
Signale für das Zugpersonal (Zp) – Rufsignale (301.0904):
1) Signal Zp 11
Bedeutung: (1) Kommen. Beschreibung: (2) Ein langer, ein kurzer und ein langer Ton oder ein langes, ein kurzes und ein langes Lichtzeichen.
(3) (Zweck) Das Signal wird gegeben, um Mitarbeiter herbeizurufen oder auf Bahnhöfen ohne Einfahrsignal die Einfahrt eines Zuges zu veranlassen. Das Signal wird auch gegeben, um den Zugführer bzw. Triebfahrzeugführer an den Signalfernsprecher zu rufen.
(4) Zum Geben des Signals werden Horn, Hupe, Wecker, Leuchte oder Fahrzeugpfeife (oder die sie ersetzende Einrichtung des Fahrzeugs) verwendet.
2) Signal Zp 12
Bedeutung: (1) Grenzzeichenfrei. Beschreibung: (2) Zwei kurze, ein langer und ein kurzer Ton.
(3) Das Signal wird, wo seine Anwendung durch den Infrastrukturunternehmer vorgeschrieben ist, für die Zugspitze vom Triebfahrzeugführer mit der Fahrzeugpfeife, für den Zugschluss von dem vom Zugführer dazu bestimmten Zugbegleiter mit dem Horn gegeben. (örtliche Zusätze) Die Anwendung ist in örtlichen Zusätzen vorgeschrieben.
(4) Das vom Triebfahrzeugführer gegebene Signal bedeutet: „Die Spitze des Zuges steht grenzzeichenfrei“. Das vom Zugbegleiter gegebene Signal bedeutet: „Der Schluss des Zuges steht grenzzeichenfrei“.
Signale für das Zugpersonal (Zp) – Bremsprobesignale
1) ALLGEMEINES
(1) (Zweck) Bremsprobesignale regeln die Bremsprobe an Zügen und Rangierfahrten.
(2) Bremsprobesignale werden als Hand- oder als Lichtsignale gegeben.
(3) Bremsprobesignale dienen zur Verständigung zwischen den die Bremsprobe ausführenden Mitarbeitern.
(4) (Standort) Die Lichtsignale können sich rechts oder links vom Gleis befinden.
2) Signal Zp 6
Bedeutung: (1) Bremse anlegen. Beschreibung Handsignal Tageszeichen: (2) Handsignal, Tageszeichen: Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen.
(Handsignal Nachtzeichen) Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt.
(Lichtsignal) Lichtsignal: Ein weißes Licht.
3) Signal Zp 7
Bedeutung: (1) Bremse lösen. Beschreibung Handsignal Tageszeichen: (2) Handsignal, Tageszeichen: Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
(Handsignal Nachtzeichen) Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen.
(Lichtsignal) Lichtsignal: Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander.
4) Signal Zp 8
Bedeutung: (1) Bremse in Ordnung. Beschreibung Handsignal Tageszeichen: (2) Handsignal, Tageszeichen: Beide Arme werden gestreckt senkrecht hochgehalten.
(Handsignal Nachtzeichen) Handsignal, Nachtzeichen: Die weißleuchtende Handlaterne wird mehrmals in Form einer liegenden Acht bewegt.
(Lichtsignal) Lichtsignal: Drei weiße Lichter senkrecht übereinander.
(3) (Bestätigung) Die Aufnahme des Handsignals ist zu bestätigen.
Signale für Zugpersonal (Zp) – Signale des Triebfahrzeugführers
1) ALLGEMEINES
Die hörbaren Signale werden mit der Pfeife oder der sie ersetzenden Einrichtung des Fahrzeugs gegeben.
Signal Zp 1 – Achtungssignal
Bedeutung: (1) Achtung. Beschreibung: (2) Ein mäßig langer Ton.
(3) (Zweck) Das Signal dient dazu, Aufmerksamkeit zu erregen oder zu bestätigen, dass ein Signalauftrag wahrgenommen wurde. Es ist zu geben, z. B. – um Personen zu warnen, – vor dem Ingangsetzen von Militär- und Arbeitszügen, – wenn Schranken nicht geschlossen sind, – wenn ein Bahnübergang nicht ausreichend oder nach Ausfall der technischen Sicherung nicht gesichert ist, – zur Bestätigung, dass ein Durchfahrauftrag (Zp 9) wahrgenommen wurde, – wenn Bremser auf das zu erwartende Signal Zp 2 oder Zp 3 aufmerksam zu machen sind, – vom Führer einer Vorspannlokomotive, wenn dies vorgeschrieben ist.
(4) (Bahnübergänge) Bei unsichtigem Wetter ist das Signal vor Bahnübergängen ohne technische Sicherung und ohne Drehkreuze oder andere Abschlüsse wiederholt zu geben; wenn der Triebfahrzeugführer diese Bahnübergänge nicht rechtzeitig erkennen kann, hat er das Signal im Abstand von 10 bis 15 Sekunden zu geben.
3) Signal Zp 2
Bedeutung: (1) Handbremsen mäßig anziehen. Beschreibung: (2) Ein kurzer Ton.
4) Signal Zp 3
Bedeutung: (1) Handbremse stark anziehen. Beschreibung: (2) Drei kurze Töne schnell hintereinander.
5) Signal Zp 4
Bedeutung: (1) Handbremsen lösen. Beschreibung: (2) Zwei mäßig lange Töne nacheinander.
6) Signal Zp 5 – Notsignal
Bedeutung: (1) Beim Zug ist etwas Außergewöhnliches eingetreten – Bremsen und Hilfe leisten. Beschreibung: (2) Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander.
(1) (Zweck) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.
(2) (Beleuchtung) Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.
(3) (Lichtsignale, allgemein) Bei den Lichtsignalen blinkt mindestens ein weißes Licht während des Umstellvorgangs oder bei Störung der zugehörigen Weiche. Bei den Eisenbahnen des Bundes blinken zwei weiße Lichter.
(4) (Rückfallweichen) Soweit Rückfallweichen mit Weichensignalen versehen sind, werden die weißen Symbole der Signale Wn 1 und Wn 2 auf orangefarbenem Grund dargestellt.
2) Signal Wn 1
Bedeutung: (1) Gerader Zweig. Beschreibung: (2) Von der Weichenspitze oder vom Herzstück aus gesehen Formsignal: Ein auf der Schmalseite stehendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund.
Lichtsignal: Zwei übereinander stehende weiße Lichter.
(3) (Innenbogenweichen) Bei Innenbogenweichen zeigt das Signal den Fahrweg durch den schwächer gebogenen Zweig an.
3) Signal Wn 2
Bedeutung: (1) Gebogener Zweig. Beschreibung: (2) Von der Weichenspitze aus gesehen: Formsignal: Ein weißer Pfeil oder Streifen auf schwarzem Grund zeigt entsprechend der Ablenkung schräg nach links oder rechts aufwärts.
Lichtsignal Zwei nebeneinander stehende weiße Lichter.
(3) (Innenbogenweichen) Bei Innenbogenweichen zeigt das Signal den Fahrweg durch den stärker gebogenen Zweig an.
(4) (Außenbogenweichen) Bei Außenbogenweichen wird in beiden Stellungen das Signal Wn 2 verwendet, wobei der Pfeil je nach der Richtung des abzweigenden Gleises nach links oder rechts schräg aufwärts zeigt.
(5) (Vom Herzstück aus gesehen) Formsignal: Vom Herzstück aus gesehen: (bei einfachen Weichen und Innenbogenweichen) Eine runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund.
(6) (Außenbogenweichen) Vom Herzstück aus gesehen: (bei Außenbogenweichen) Eine nach links oder rechts geöffnete Sichel auf runder weißer Scheibe mit schwarzem Grund.
(7) Bei Fahrten aus dem linksseitigen Gleis ist die Sichel nach links, bei Fahrten aus dem rechtsseitigen Gleis ist die Sichel nach rechts geöffnet.
4) Signale für doppelte Kreuzungsweichen
(1) (Allgemeines) Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, dass die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.
(2) Bei doppelten Kreuzungsweichen kennzeichnet die Richtung der Pfeile oder Streifen den Fahrweg, und zwar gibt der untere Pfeil oder Streifen die Fahrt in die Weiche, der obere die Fahrt aus der Weiche an.
5) Signal Wn 3
Bedeutung: (1) Gerade von links nach rechts. Beschreibung: (2) Formsignal: Die Pfeile oder Streifen bilden eine von links nach rechts steigende Linie.
Lichtsignal: Die Lichter bilden eine von links nach rechts steigende Linie.
6) Signal Wn 4
Bedeutung: (1) Gerade von rechts nach links. Beschreibung: (2) Formsignal: Die Pfeile oder Streifen bilden eine von rechts nach links steigende Linie.
Lichtsignal: Die Lichter bilden eine von rechts nach links steigende Linie.
7) Signal Wn 5
Bedeutung: (1) Bogen von links nach links. Beschreibung: (2) Formsignal: Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach links geöffneten rechten Winkel.
Lichtsignal: Die Lichter bilden einen nach links geöffneten rechten Winkel.
8) Signal Wn 6
Bedeutung: (1) Bogen von rechts nach rechts. Beschreibung: (2) Formsignal: Die Pfeile oder Streifen bilden einen nach rechts geöffneten rechten Winkel.
Lichtsignal: Die Lichter bilden einen nach rechts geöffneten rechten Winkel.
9) Signal Wn 7
Bedeutung: (1) Die Gleissperre ist abgelegt. Beschreibung: (2) Ein senkrechter, schwarzer Streifen in einer runden, weißen Scheibe auf schwarzem Grund.
(3) Durch das Signal Wn 7 wird keine Zustimmung des Weichenwärters erteilt.
(4) (Rückseite des Signals) Nach rückwärts erscheint bei Tage eine kleine weiße, runde Scheibe auf schwarzem Grund.
(5) An Stelle des Signals Wn 7 darf bis auf weiteres auch das Signal Sh 1 (Formsignal) verwendet werden.
Anmerkung der BAHNinfos.com-Redaktion: Zu 9)(4): Abbildung der Rückseite des Wn 7-Signals:
(1) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierfahrten den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierfahrten bestimmte Hinweise zu geben.
(2) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören A. die Rangiersignale (Signale Ra 1 bis Ra 5, siehe Richtlinie 301.0701), B. die Abdrücksignale (Signal Ra 6 bis Ra 9, siehe Richtlinie 301.0702), C. die sonstigen Signale für den Rangierdienst (Signale Ra 10 bis Ra 13, siehe Richtlinie 301.0703).
TEIL C – Sonstige Signale für den Rangierdienst
1) Signal Ra 10 – Rangierhalttafel
Bedeutung: (1) Über die Tafel hinaus darf nicht rangiert werden. Beschreibung: (2) Eine oben halbkreisförmig abgerundete weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift ”Halt für Rangierfahrten”.
Die weiße Tafel kann auch ohne Aufschrift sein.
(3) (Standort) Das Signal steht in der Regel links vom Gleis.
2) Signal Ra 11 (DS 301) /
Signal Ra 11a (DV 301) /
Signal Ra 11b (DV 301) – Wartezeichen
Bedeutung: (1) Auftrag des Wärters zur Rangierfahrt abwarten. Beschreibung: (2) Signal Ra 11 (DS 301), Signal Ra 11a (DV 301): Ein gelbes W mit schwarzem Rand.
(3) Signal Ra 11b (DV 301): Ein weißes W mit schwarzem Rand.
(4) (Zustimmung zur Vorbeifahrt am Signal Ra 11, Ra 11a, Ra 11b) Bevor mit der Spitze einer Rangierfahrt am Wartezeichen vorbeigefahren werden darf, muss der Weichenwärter eine Zustimmung gegeben haben.
Die Zustimmung wird gegeben: a) beim Signal Ra 11 (DS 301) durch Lichtsignal Sh 1 (DS 301), b) beim Signal Ra 11 (DS 301) und Signal Ra 11b (DV 301) mündlich oder durch Hochhalten eines Armes oder einer weiß leuchtenden Handleuchte, c) beim Signal Ra 11a (DV 301) durch Signal Ra 12 (DV 301)
(5) Das Signal Ra 11a (DV 301) wird nur in Verbindung mit dem Signal Ra 12 (DV 301) angewandt. Das Signal Ra 11b (DV 301) wird alleinstehend sowie an Drehscheiben und Schiebebühnen, und zwar stets ohne das Signal Ra 12 (DV 301) angewandt. Das Signal Ra 11b an Drehscheiben und Schiebebühnen zeigt an, dass diese von Fahrzeugen erst befahren oder verlassen werden dürfen, wenn der Wärter hierfür die Zustimmung gibt.
(6) (Beleuchtung) Das Signal kann bei Dunkelheit beleuchtet sein.
3)
Signal Ra 12 (DS 301) / Signal So 12 (DV 301) – Grenzzeichen
Bedeutung: (1) Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf. Beschreibung: (2) Ein rot-weißes Zeichen.
(3) (Standort) Das Signal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen, und zwar entweder – ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder – je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.
4) Signal Ra 13 – Isolierzeichen
Bedeutung: (1) Kennzeichnung der Grenze der Gleisisolierung. Beschreibung: (2) Auf weißem Grund ein blauer Pfeil.
(3) Das Isolierzeichen gibt an, wie weit ein Gleis freizuhalten ist, damit das Umstellen von Weichen und Signalen nicht verhindert wird.
(4) Das Signal kann auch vor Zugeinwirkungsstellen von Automatik-Hilfseinschalttasten der BÜ angeordnet sein.
(5) (Standort) Das Signal steht rechts oder links vom Gleis. Der blaue Pfeil weist auf das zugehörige Gleis.
(1) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierfahrten den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierfahrten bestimmte Hinweise zu geben.
(2) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören A. die Rangiersignale (Signale Ra 1 bis Ra 5, siehe Richtlinie 301.0701), B. die Abdrücksignale (Signal Ra 6 bis Ra 9, siehe Richtlinie 301.0702), C. die sonstigen Signale für den Rangierdienst (Signale Ra 10 bis Ra 13, siehe Richtlinie 301.0703).
Teil B – Abdrücksignale
1) Allgemeines für Teil B (“Abdrücksignale” von “Signale für den Rangierdienst (Ra)”)
(1) (Zweck) Die Abdrücksignale dienen der Verständigung beim Rangieren am Ablaufberg; sie können Form- oder Lichtsignale sein.
(2) (Form) Die Formsignale bestehen aus einem um den Mittelpunkt einer runden Scheibe drehbaren Balken, der bei Dunkelheit beleuchtet wird. Die runden Scheiben der Formsignale sind weiß oder schwarz.
(3) Bei den Lichtsignalen wird das Signalbild durch weiße Lichtstreifen auf einem dunklen Signalschirm dargestellt. Die Lichtstreifen können auch aus mehreren Lichtern gebildet sein.
(4) (Standort) Das Abdrücksignal steht in der Regel am Scheitel des Ablaufberges neben den Berggleisen.
(5) Sind mehrere Abdrücksignale nebeneinander angeordnet, so gilt jedes für bestimmt zu bezeichnende Berggleise. (örtliche Zusätze) Die Zuordnung der Abdrücksignale zu den Berggleisen ist in örtlichen Zusätzen genannt.
(6) Die Signale können an den Berggleisen mit den gleichen Signalbildern wiederholt sein.
Lichtsignal: Ein waagerechter weißer Lichtstreifen.
3) Signal Ra 7
Bedeutung: (1) Langsam abdrücken. Beschreibung: (2) Formsignal: Ein weißer Balken mit schwarzem Rand schräg nach rechts aufwärts.
Lichtsignal: Ein weißer Lichtstreifen schräg nach rechts aufwärts.
4) Signal Ra 8
Bedeutung: (1) Mäßig schnell abdrücken. Beschreibung: (2) Formsignal: Ein senkrechter weißer Balken mit schwarzem Rand.
Lichtsignal: Ein senkrechter Lichtstreifen.
5) Signal Ra 9
Bedeutung: (1) Zurückziehen. Beschreibung: (2) Lichtsignal: Ein senkrechter Lichtstreifen, vom oberen Ende nach rechts abzweigend ein waagerechter Lichtstreifen.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll entgegen der Ablaufrichtung vom Ablaufberg wegfahren.
(1) Signale für den Rangierdienst dienen dazu, Rangierfahrten den Auftrag zur Ausführung einer Rangierbewegung zu erteilen sowie Zügen und Rangierfahrten bestimmte Hinweise zu geben.
(2) Zu den Signalen für den Rangierdienst gehören A. die Rangiersignale (Signale Ra 1 bis Ra 5, siehe Richtlinie 301.0701), B. die Abdrücksignale (Signal Ra 6 bis Ra 9, siehe Richtlinie 301.0702), C. die sonstigen Signale für den Rangierdienst (Signale Ra 10 bis Ra 13, siehe Richtlinie 301.0703).
Teil A – Rangiersignale
1) Allgemeines für Teil A (“Rangiersignale” von “Signale für den Rangierdienst (Ra)”)
(1) Die Signale sind gleichzeitig hörbar und sichtbar zu geben. (Geltung der Rangiersignale) Sie gelten bereits, wenn sie nur sichtbar aufgenommen werden (siehe aber Signal Ra 5).
(2) (Signalmittel für Rangiersignale) Für das Geben der sichtbaren Zeichen wird bei Dunkelheit eine weißleuchtende Laterne verwendet.
(3) (Geschwindigkeit ermäßigen) Wird beim Rangieren der Arm – bei Dunkelheit mit der Laterne – hochgehalten und gleichzeitig mit der Mundpfeife oder dem Horn ein langer Ton gegeben, so bedeutet dies Mäßigung der Geschwindigkeit.
2) Signal Ra 1
Bedeutung: (1) Wegfahren. Beschreibung: (2) Mit der Mundpfeife oder dem Horn: Ein langer Ton
und mit dem Arm:
Tageszeichen: Senkrechte Bewegung des Arms von oben nach unten.
Nachtzeichen: Senkrechte Bewegung der Laterne von oben nach unten.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung vom Signalgeber wegfahren.
(4) Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.
3) Signal Ra 2
Bedeutung: (1) Herkommen. Beschreibung: (2) Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn Zwei mäßig lange Töne
und mit dem Arm:
Tageszeichen: Langsame waagerechte Bewegung des Arms hin und her.
Nachtzeichen: Langsame waagerechte Bewegung der Laterne hin und her.
(3) Das Signal bedeutet, die Rangierfahrt soll in Richtung auf den Signalgeber zu fahren.
(4) Wenn nach dem Standort des Signalgebers Zweifel über die beabsichtigte Bewegungsrichtung entstehen können, ist der Auftrag mündlich zu geben oder die Richtung anzuzeigen.
4) Signal Ra 3
Bedeutung: (1) Aufdrücken. Beschreibung: (2) Mit der Mundpfeife oder mit dem Horn zwei kurze Töne schnell nacheinander.
und mit den Armen
Tageszeichen: Beide Arme in Schulterhöhe nach vorn heben und die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähern.
Nachtzeichen: Wie am Tage, in der einen Hand eine Laterne.
Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge zum An- oder Abkuppeln usw. aufdrücken.
(4) Nach dem Aufdrücken ist auch ohne Haltauftrag anzuhalten.
5) Signal Ra 4
Bedeutung: (1) Abstoßen. Beschreibung: (2) Mit der Mundpfeife oder dem Horn zwei lange Töne und ein kurzer Ton.
und mit dem Arm
Tageszeichen: Zweimal eine waagerechte Bewegung des Arms vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten.
Nachtzeichen: Zweimal eine waagerechte Bewegung der Laterne vom Körper nach außen und eine schnelle senkrechte Bewegung nach unten.
(3) Das Signal bedeutet, das Triebfahrzeug soll Fahrzeuge abstoßen.
6) Signal Ra 5
Bedeutung: (1) Rangierhalt. Beschreibung: (2) Mit der Mundpfeife oder dem Horn drei kurze Töne schnell nacheinander
und mit dem Arm
Tageszeichen: Kreisförmige Bewegung des Arms.
Nachtzeichen: Kreisförmige Bewegung der Handlaterne.
(3) Das Signal gilt bereits, wenn es nur hörbar oder nur sichtbar aufgenommen wird.