Untersuchungen zur Zugentgleisung zwischen Assenheim (Oberhess) und Nidderau aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Gemeinwohl braucht politische Kontrolle

Erschienen: 14/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

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VRR startet neues Dialogformat

Erschienen: 14/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: VRR

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Mann bedroht Zugbegleiter | Pfefferspray in Regionalbahn versprüht | Gestohlenes Smartphone dank Ortung gefunden

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bedrohung & Körperverletzung, Hessen, Polizeieinsatz, Sachsen, │ KURZMELDUNGEN │, Bundespolizei, Diebstahl, Ehringshausen, Ermittlungen, Görlitz, Kassel, Körperverletzung, Löbau, Ortung, Pfefferspray, Regionalbahn, Zugbegleiter

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Aus Start wird DB Regio – Übergang wird zum 1. August 2026 abgeschlossen

Erschienen: 31/07/2026Source: PresseinformationenBy

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Zukunftsstau auf der Schiene

Erschienen: 02/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Einmal quer durch die EU

Erschienen: 09/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Einschränkungen auf der Stadtbahn treffen 2027 die Berliner S-Bahn

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baubedingte Einschränkungen, Berlin, │ AKTUELL │, Bauarbeiten, DeutscheBahn, Friedrichstraße, SBahn, SBahnBerlin, Stadtbahn, Tiergarten

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Nach Brückenunfall auf Bahnbaustelle – Strecke bleibt gesperrt

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Ersatzverkehr, Nordrhein-Westfalen, │ AKTUELL │, Bauarbeiten, Baustelle, Brücke, DeutscheBahn, Kirchhundem, NRW, RuhrSiegStrecke, Unfall

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Ausgebüxter Hund fährt allein Zug – bis die Polizei kommt

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Hessen, Tiere im Zug, │ AKTUELL │, Bundespolizei, Gießen, Hund, Regionalzug, Weimar

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Untersuchungen zur sonstigen Kollision in München-Milbertshofen aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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DVB erreichen tausend Jobticket-Partner

Erschienen: 11/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Sachsen

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RDC übernimmt Nachtzug nach Stockholm

Erschienen: 10/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Europa, Fernverkehr

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bdo aktualisiert Arbeitszeit-Broschüre

Erschienen: 15/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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Tödlicher Unfall an U-Bahn-Station | Grundlos Notbremse in S-Bahn gezogen | Angriffe mit Gürtel am Bahnhof

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, │ KURZMELDUNGEN │, Bundespolizei, Dortmund, Hauptbahnhof, Körperverletzung, Notbremse, Rettungsversuch, SBahn, UBahn, Unfall, Zeugenaufruf

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Elch legt Betrieb im Warschauer Hauptbahnhof lahm

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Polen, Tiere im Gleis, │ AKTUELL │, Elch, Feuerwehr, Polizei, Tier, Warschau

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Übersichtlicher, komfortabler, persönlicher: Modernisiertes Reisezentrum im Mannheimer Hauptbahnhof wiedereröffnet

Erschienen: 03/09/2026Source: PresseinformationenBy

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PayPal und Deutsche Bahn starten Cashback-Aktion für Reisende

Erschienen: 17/08/2026Source: PresseinformationenBy

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PaderSprinter mit Rekordzahlen

Erschienen: 11/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: NWL

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Wenig Auskunft zu 35 Bahnprojekten

Erschienen: 09/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Zu wenige Weichen in Berlin, zu viele Apps in Hamburg

Erschienen: 08/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung zwischen Rosenheim und Pfraundorf (Inn) Version 2.0

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Zubringerverkehre ab Bremen zu Logistikzentren

Erschienen: 06/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Effizienzgewinne im Eisenbahnsektor

Erschienen: 04/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Gelebte deutsch-polnische Freundschaft: Berlin-Warschau-Express feiert Jubiläum

Erschienen: 09/09/2026Source: PresseinformationenBy

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MVG startet Online-Ticketshop

Erschienen: 14/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: München

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Untersuchungen zum Bahnübergangsunfall (Zusammenprall) zwischen Bremen Burg und Bremen-Oslebshausen abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Rollender Weinberg in Erfurt

Erschienen: 10/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Thüringen

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung in Nordstemmen Version 2.0

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Untersuchungen zur Zugentgleisung in Senftenberg abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Falsche Anreize bei Trassenpreisen

Erschienen: 10/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Kommentar

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Hannover – Berlin: DB InfraGO legt erste Details zu angepasstem Bau- und Verkehrskonzept ab Dezember vor

Erschienen: 09/09/2026Source: PresseinformationenBy

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Fahrdienstleiter unter Drogeneinfluss? – Bundespolizei ermittelt wegen Gefährdung des Bahnverkehrs

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baden-Württemberg, Polizeieinsatz, │ AKTUELL │, Bahnbetrieb, Bahnsicherheit, Bahnverkehr, Betäubungsmittel, Bundespolizei, Fahrdienstleiter, Gefährdung, Gengenbach, Offenburg, Schwarzwaldbahn, Stellwerk

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Verbände kritisieren DB InfraGO

Erschienen: 14/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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Deutsche Bahn besetzt regionale Führungspositionen neu

Erschienen: 17/07/2026Source: PresseinformationenBy

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Elektrifizierung der S 28 verschoben

Erschienen: 10/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: VRR

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Untersuchungen zur Zugkollision zwischen Duisburg-Hochfeld Süd und Rheinhausen aufgenommen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Deutsche Bahn richtet Marke neu aus und rückt Verantwortung in den Mittelpunkt

Erschienen: 01/09/2026Source: PresseinformationenBy

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TINA startet Probebetrieb in Den Haag

Erschienen: 15/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Niederlande

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BVG AöR plant neuen Campus

Erschienen: 15/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Berlin

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Planbare Entlastung: Bahnverkehr soll bei Extrem-Hitze verlässlicher werden

Erschienen: 27/07/2026Source: PresseinformationenBy

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Deutsche Bahn: Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen

Erschienen: 21/07/2026Source: PresseinformationenBy

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5.200 Nachwuchskräfte: Ausbildungsstart bei der DB

Erschienen: 31/08/2026Source: PresseinformationenBy

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PRO BAHN gegen Reservierungspflicht

Erschienen: 13/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Autofahrer flüchtet über Bahngleise | Mann mit Stichverletzung am Bahnhof | Weltkriegsbombe in Elsterwerda

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bayern, Bedrohung & Körperverletzung, Bombenentschärfung, Brandenburg, Polizeieinsatz, Schleswig-Holstein, │ KURZMELDUNGEN │, Autofahrer, Bahngleise, Bahnhof, Bahnverkehr, Betäubungsmittel, Elsterwerda, Gefahrenbremsung, Itzehoe, Polizei, PrienChiemsee, Stichverletzung, Weltkriegsbombe

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DB erweitert Ausbildung in Knappenrode

Erschienen: 10/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Sachsen

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Probebetrieb mit Akkuzügen in der Pfalz startet bald

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Batteriezug, Rheinland-Pfalz, Testbetrieb, │ TOPMELDUNG │, Akkuzug, Kaiserslautern, Probebetrieb, Regionalverkehr, RheinlandPfalz

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Zweites Zwischenfazit zur InfraGO klar ungenügend

Erschienen: 08/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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Nur im September: BahnCard 25 zum halben Preis

Erschienen: 31/08/2026Source: PresseinformationenBy

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Kollision zwischen Lkw und Regionalzug an Bahnübergang in Ermelo

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnübergangsunfall, Niederlande, │ AKTUELL │, Bahnunfall, Bahnübergang, Eisenbahn, Ermelo, Ersatzverkehr, Lkw, NS, Nunspeet, ProRail, Putten, Regionalzug, Zugverkehr

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Mehr Sicherheit an Bahnhöfen: DB stattet Service-Mitarbeitende mit Bodycams aus

Erschienen: 13/08/2026Source: PresseinformationenBy

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Untersuchungen zur Zugkollision in Rheinkamp abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Deutsche Bahn: Ergebnis nach Steuern erstmals seit 2019 mit 147 Millionen Euro wieder positiv

Erschienen: 30/07/2026Source: PresseinformationenBy

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DB InfraGO plant Anpassungen bei Bauarbeiten zwischen Hannover und Berlin

Erschienen: 14/08/2026Source: PresseinformationenBy

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In der Nacht Ausfälle auf mehreren Zuglinien zum Berliner Flughafen

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Baubedingte Einschränkungen, Berlin, Ersatzverkehr, │ AKTUELL │, BER, Bauarbeiten, Flughafen, Regionalverkehr

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Abonnieren und profitieren: Ab sofort mit dem Deutschland-Ticket bares Geld sparen

Erschienen: 10/09/2026Source: PresseinformationenBy

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Unterschiede beim Bus- und Bahnangebot

Erschienen: 02/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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EU-Schienengüterverkehr schrumpft das vierte Jahr in Folge

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Estland, Europa, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Spanien, Transport & Logistik, Transportleistung, │ TOPMELDUNG │, Deutschland, EU, Eurostat, Güterverkehr, Logistik, Transport, Verkehrsdaten, Österreich

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Untersuchungen zur Zugkollision zwischen Riedlingen und Rechtenstein abgeschlossen

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Streit um Trassenpreise vor Gericht

Erschienen: 10/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Verkehrspolitik

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Frankfurt baut Elektrobusflotte aus

Erschienen: 11/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Hessen

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Niko Warbanoff widmet sich neuen Aufgaben

Erschienen: 10/09/2026Source: PresseinformationenBy

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GBM fertigt Oberleitungs-Instandhaltungsfahrzeuge für DB InfraGO

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnindustrie, Infrastrukturbetreiber, │ AKTUELL │, DBInfraGO, DeutscheBahn, GBM, Gleisbaumechanik, Hybridantrieb, IFO, Infrastruktur, Instandhaltungsfahrzeuge, Oberleitungsinstandhaltung, Schienenfahrzeuge

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NRW befragt Fahrgäste im ÖPNV

Erschienen: 11/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Nordrhein-Westfalen

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Köln–Wuppertal: Bahn plant mit regulärem Fahrplan ab Oktober

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Brückenbauwerk, Nordrhein-Westfalen, │ TOPTHEMA │, Bauarbeiten, Brückenschaden, DeutscheBahn, Generalsanierung, Hagen, Infrastruktur, Korridorsanierung, Köln, NRW, Wuppertal

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Bund fördert DAK-Pionierzüge

Erschienen: 15/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Güterverkehr

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Tag der Schiene mit 280 Veranstaltungen

Erschienen: 11/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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ICE-City Erfurt nimmt Gestalt an

Erschienen: 15/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Thüringen

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VDV-Akademie stellt Umfrage vor

Erschienen: 14/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Allgemein

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CAF erzielt 273 Kilometer Reichweite mit Batterie-Triebzug

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Bahnindustrie, Batteriezug, Nordrhein-Westfalen, │ TOPMELDUNG │, Akkuzug, BEMU, Batterieantrieb, Baureihe557, CAF, Civity, Dekarbonisierung, NRW, Regionalverkehr, Teststrecke, VRR, Wildenrath

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LNVG verbessert Barrierefreiheit

Erschienen: 09/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Niedersachsen

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Zwischenbericht zur Zugentgleisung in Emmerich

Source: Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung - Fachmitteilungen

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Ab sofort und ohne Umstieg: ICE verbindet Köln mit Brüsseler Flughafen und Antwerpen

Erschienen: 07/09/2026Source: PresseinformationenBy

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Bundespolizei sucht Zeugen nach Schäden in Regionalzug

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Sachbeschädigung, Sachsen, Vandalismusschäden, │ AKTUELL │, Bedrohung, Bundespolizei, Dresden, Fußballfans, Vandalismus

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DB Junior Express startet: Deutsche Bahn bietet Begleitservice für allein reisende Kinder

Erschienen: 11/08/2026Source: PresseinformationenBy

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Nach Hitzeschäden im Sommer: LVB erstellt Hitzeplan und veredelt Fugenmasse

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Sachsen, Stadt- & Straßenbahn, │ AKTUELL │, LVB, Leipzig, Nahverkehr, Sommer, Straßenbahn, TÜV, ÖPNV

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Deutsche Bahn plant mehr Büropräsenz und weniger Homeoffice

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: Arbeitsbedingungen, Berlin, │ TOPMELDUNG │, Büropräsenz, DeutscheBahn, Digitalisierung, EvelynPalla, Homeoffice, Konzernumbau, Mitarbeiter, Personalpolitik

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ETCS-Software-Lösung ermöglicht mehr Güterverkehr auf Strecke Bamberg – Erfurt

Erschienen: 17/08/2026Source: PresseinformationenBy

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Übergriffe steigen: DB Regio reagiert mit Tonaufnahmen bei Bodycams

Erschienen: 10/08/2026Source: PresseinformationenBy

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VAG sucht Testpersonen für NürnbergMobil-App

Erschienen: 14/09/2026Source: BahnblogstelleBy Redaktion
Categories: App, Bayern, Ticket-App, │ AKTUELL │, Deutschlandticket, Digitalisierung, Mobilität, Nahverkehr, Nürnberg, NürnbergMobil, Praxistest, Testpersonen, VAGNürnberg, ÖPNV

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Kein Ende der Korridorsanierungen absehbar

Erschienen: 10/09/2026Source: Fahrgastverband PRO BAHN e.V.

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VVS verzeichnet mehr Fahrten

Erschienen: 11/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Stuttgart

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Stundentakt nach Wittenberg

Erschienen: 15/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt

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DSW21 stellt auf bargeldlos um

Erschienen: 14/09/2026Source: Eisenbahnjournal Zughalt.deBy Stefan Hennigfeld
Categories: VRR

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EBKrG – Eisenbahnkreuzungsgesetz

EBKrG – Eisenbahnkreuzungsgesetz

Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz)

EBKrG

Ausfertigungsdatum: 14.08.1963

Vollzitat:

“Eisenbahnkreuzungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1221) geändert worden ist”

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 21.3.1971 I 337,
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 31.5.2021 I 1221

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 16.4.1971 +++)
 
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr  nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109
Nr. 5 Buchst. a G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)

§ 1

(1) Dieses Gesetz gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen.
(2) Kreuzungen sind entweder höhengleich (Bahnübergänge) oder nicht höhengleich (Überführungen).
(3) Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn die Betriebsmittel auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs übergehen können (Anschlußbahnen), und ferner die den Anschlußbahnen gleichgestellten Eisenbahnen.
(4) Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
(5) Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.
(6) Beteiligte an einer Kreuzung sind das Unternehmen, das die Baulast des Schienenwegs der kreuzenden Eisenbahn trägt, und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße.

§ 2

(1) Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.
(2) In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
(3) Eine Kreuzung im Sinne des Absatzes 1 ist neu, wenn einer der beiden Verkehrswege oder beide Verkehrswege neu angelegt werden.

§ 3

Wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert, sind nach Maßgabe der Vereinbarung der Beteiligten (§ 5) oder der Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren (§§ 6 und 7) Kreuzungen

     1.
zu beseitigen oder
     2.
durch Baumaßnahmen, die den Verkehr an der Kreuzung vermindern, zu entlasten oder
     3.
durch den Bau von Überführungen, durch die Einrichtung technischer Sicherungen, insbesondere von Schranken oder Lichtsignalen, durch die Herstellung von Sichtflächen an Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert sind, oder in sonstiger Weise zu ändern.

§ 4

(1) Erfordert die Linienführung einer neu zu bauenden Straße oder Eisenbahn eine Kreuzung, so hat der andere Beteiligte die neue Kreuzungsanlage zu dulden. Seine verkehrlichen und betrieblichen Belange sind angemessen zu berücksichtigen.
(2) Ist eine Kreuzungsanlage durch eine Maßnahme nach § 3 zu ändern, so haben die Beteiligten die Änderung zu dulden. Ihre verkehrlichen und betrieblichen Belange sind angemessen zu berücksichtigen.

§ 5

(1) Über Art, Umfang und Durchführung einer nach § 2 oder § 3 durchzuführenden Maßnahme sowie über die Verteilung der Kosten sollen die Beteiligten eine Vereinbarung treffen. Sehen die Beteiligten vor, daß Bund oder Land nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 zu den Kosten beitragen, ohne an der Kreuzung als Straßenbaulastträger beteiligt zu sein, so bedarf die Vereinbarung insoweit der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt für den Bund das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, für das Land die nach Landesrecht zuständige Behörde. In Fällen geringer finanzieller Bedeutung kann auf die Genehmigung verzichtet werden.
(2) Einer Vereinbarung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn sich ein Beteiligter oder ein Dritter bereit erklärt, die Kosten für die Änderung oder Beseitigung eines Bahnübergangs nach § 3 abweichend von den Vorschriften dieses Gesetzes allein zu tragen, und für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.

§ 6

Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Beteiligte eine Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren beantragen.

§ 7

Die Anordnungsbehörde kann das Kreuzungsrechtsverfahren auch ohne Antrag einleiten, wenn die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs eine Maßnahme erfordert. Sie kann verlangen, daß die Beteiligten Pläne für Maßnahmen nach § 3 vorlegen.

§ 8

(1) Wenn an der Kreuzung ein Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes beteiligt ist, entscheidet als Anordnungsbehörde das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
(2) In sonstigen Fällen entscheidet als Anordnungsbehörde die nach Landesrecht zuständige Behörde.

§ 9

§ 10

(1) Wird eine Maßnahme nach § 2 oder § 3 angeordnet, so ist über Art und Umfang der Maßnahme, über die Duldungspflicht sowie über die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und die Kostentragung zu entscheiden.
(2) Die Beteiligten sind verpflichtet, der Anordnungsbehörde jede für die Entscheidung erforderliche Auskunft zu erteilen.
(3) Ist eine Maßnahme, die die Sicherheit des Verkehrs erfordert, unaufschiebbar, so kann über Art, Umfang und Durchführung sowie über die Duldungspflicht vorab entschieden werden.
(4) Sind sich die Beteiligten über die durchzuführende Maßnahme einig oder ist die Maßnahme bereits durchgeführt, so kann auf Antrag über die Kostentragung entschieden werden.
(5) Bestehen zwischen den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten darüber, ob eine öffentliche Straße nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt ist, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, so kann die Anordnungsbehörde zur Vorbereitung einer Vereinbarung oder einer Anordnung auf Antrag eines Beteiligten darüber entscheiden.
(6) Die Entscheidung ist mit Gründen zu versehen und den Beteiligten zuzustellen.

§ 11

(1) Wird eine neue Kreuzung hergestellt, so hat der Beteiligte, dessen Verkehrsweg neu hinzukommt, die Kosten der Kreuzungsanlage zu tragen. Zu ihnen gehören auch die Kosten der durch die neue Kreuzung notwendigen Änderungen des anderen Verkehrswegs.
(2) Werden eine Eisenbahn und eine Straße gleichzeitig neu angelegt, so haben die Beteiligten die Kosten der Kreuzungsanlage je zur Hälfte zu tragen.

§ 12

(1) Wird an einer Überführung eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so fallen die dadurch entstehenden Kosten

     1.
demjenigen Beteiligten zur Last, der die Änderung verlangt oder sie im Fall einer Anordnung hätte verlangen müssen; Vorteile, die dem anderen Beteiligten durch die Änderung entstehen, sind auszugleichen (Vorteilsausgleich);
     2.
beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die Änderung verlangen oder sie im Fall einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. Nummer 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 werden die Kosten ohne Vorteilsausgleich hälftig geteilt, wenn die Überführung der Kreuzung einer Eisenbahn des Bundes mit einer Bundesfernstraße in der Baulast des Bundes dient und beide Beteiligten eine Änderung verlangen, die die Erneuerung der Überführung zur Folge hat, oder sie im Fall einer Anordnung eine solche Änderung hätten verlangen müssen.

§ 13

(1) Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so tragen die Beteiligten je ein Drittel der Kosten. Das letzte Drittel der Kosten trägt bei Kreuzungen mit einem Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes der Bund, bei Kreuzungen mit einem Schienenweg einer nicht-bundeseigenen Eisenbahn das Land.
(2) Bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten. Bei Kreuzungen einer nichtbundeseigenen Eisenbahn mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt das Land, in dem die Kreuzung liegt, zwei Drittel und die nichtbundeseigene Eisenbahn ein Drittel der Kosten. In Berlin und in der Freien und Hansestadt Hamburg gelten alle öffentlichen Straßen, die nicht in der Baulast des Bundes stehen, als Straßen in kommunaler Baulast.
(3) Wird zur verkehrlichen Entlastung eines Bahnübergangs ohne dessen Änderung eine Baumaßnahme nach § 3 Nr. 2 durchgeführt, durch die sich eine sonst notwendige Änderung des Bahnübergangs erübrigt, so gehören zu den Kosten nach Absatz 1 nur die Kosten, die sich bei Vornahme der ersparten Änderung ergeben würden. Die übrigen Kosten trägt derjenige Beteiligte allein, an dessen Verkehrsweg die Baumaßnahme durchgeführt wird.

Fußnote

(+++ § 13 Abs. 2 Satz 2: Zur Anwendung vgl. § 20 +++)

§ 14

(1) Die Anlagen an Kreuzungen, soweit sie Eisenbahnanlagen sind, hat der Eisenbahnunternehmer, soweit sie Straßenanlagen sind, der Träger der Straßenbaulast auf seine Kosten zu erhalten und bei Bahnübergängen auch in Betrieb zu halten. Die Erhaltung umfaßt die laufende Unterhaltung und die Erneuerung. Betriebskosten sind die örtlich entstehenden persönlichen und sächlichen Aufwendungen.
(2) An Bahnübergängen gehören

     1.
zu den Eisenbahnanlagen das sowohl dem Eisenbahnverkehr als auch dem Straßenverkehr dienende Kreuzungsstück, begrenzt durch einen Abstand von 2,25 m, bei Straßenbahnen von 1,00 m jeweils von der äußeren Schiene und parallel zu ihr verlaufend, ferner die Schranken, Warnkreuze (Andreaskreuze) und Blinklichter sowie andere der Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs dienende Eisenbahnzeichen und -einrichtungen,
     2.
zu den Straßenanlagen die Sichtflächen, die Warnzeichen und Merktafeln (Baken) sowie andere der Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs dienende Straßenverkehrszeichen und -einrichtungen.
(3) Eisenbahnüberführungen und Schutzerdungsanlagen gehören zu den Eisenbahnanlagen, Straßenüberführungen zu den Straßenanlagen.
(4) Die Beteiligten haben Maßnahmen nach Absatz 1 zu dulden.

Fußnote

§ 14 Abs. 1 u. 2: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 13.11.1974; 1975 I 228 – 1 BvL 27/73 –

§ 14a

(1) Wird die Straße eingezogen oder der Betrieb der Eisenbahn dauernd eingestellt, so bleiben die Beteiligten verpflichtet, die Kreuzungsanlagen in dem Umfang zu erhalten und in Betrieb zu halten, wie es die Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs auf dem bleibenden Verkehrsweg erfordert. Eine nach den Vorschriften des Eisenbahnrechts genehmigte Betriebseinstellung gilt nicht als dauernd im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie mit der Verpflichtung zur weiteren Vorhaltung der Anlagen verbunden ist. Die Einziehung der Straße oder die dauernde Einstellung des Betriebs der Eisenbahn ist dem anderen Beteiligten unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der im Zeitpunkt der Einziehung oder dauernden Betriebseinstellung erhaltungspflichtige Beteiligte oder sein Rechtsnachfolger hat Kreuzungsanlagen auf seine Kosten zu beseitigen, soweit und sobald es die Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs auf dem bleibenden Verkehrsweg erfordert.
(3) Die Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 2 kann der weichende Beteiligte vertraglich auf den bleibenden Beteiligten gegen Erstattung der Rückbaukosten übertragen.
(4) Die Beteiligten haben Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 zu dulden.
(5) Die Verpflichtungen des weichenden Beteiligten aus den Absätzen 1 und 2 erlöschen, wenn die Kreuzungsanlage beseitigt worden ist oder der weichende Beteiligte die Verpflichtungen in einer Vereinbarung gemäß Absatz 3 auf den bleibenden Beteiligten übertragen hat.
(6) Der weichende Beteiligte hat dem bleibenden Beteiligten auf dessen Antrag sein Eigentum an solchen Grundstücken, die schon bisher von dem bleibenden Beteiligten benutzt worden sind oder die für die Verbesserung des bleibenden Verkehrswegs benötigt werden, mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen. Für die Übertragung des Eigentums ist eine angemessene Entschädigung in Geld zu gewähren, wobei der Verkehrswert des Grundstücks zugrunde zu legen ist.

§ 15

(1) Wird eine neue Kreuzung hergestellt, so hat im Fall des § 11 Abs. 1 der Beteiligte, dessen Verkehrsweg neu hinzukommt, die hierdurch verursachten Erhaltungs- und Betriebskosten dem anderen Beteiligten zu erstatten. Im Fall des § 11 Abs. 2 hat jeder Beteiligte seine Erhaltungs- und Betriebskosten ohne Ausgleich zu tragen.
(2) Wird an einer Überführung eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so hat der Beteiligte, der nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 oder 2 die Maßnahme verlangt oder sie im Fall einer Anordnung hätte verlangen müssen, dem anderen Beteiligten die hierdurch verursachten Erhaltungskosten zu erstatten. Im Fall des § 12 Absatz 2 hat jeder Beteiligte seine Erhaltungs- und Betriebskosten ohne Ausgleich zu tragen.
(3) Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so hat jeder Beteiligte seine veränderten Erhaltungs- und Betriebskosten ohne Ausgleich zu tragen.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 sowie des Absatzes 2 Satz 1 ist auf Verlangen eines Beteiligten die Erhaltungs- und Betriebslast abzulösen.

§ 16

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen erlassen, durch die

     1.
der Umfang der Kosten nach den §§ 11, 12 und 13 näher bestimmt wird und für die Verwaltungskosten Pauschalbeträge festgesetzt werden;
     2.
bestimmt wird, wie die bei getrennter Durchführung der Maßnahmen nach § 12 Nr. 2 entstehenden Kosten unter Anwendung von Erfahrungswerten für die Baukosten in vereinfachter Form ermittelt werden;
     3.
die Berechnung und die Zahlung von Ablösungsbeträgen nach § 15 Abs. 4 näher bestimmt sowie dazu ein Verfahren zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten festgelegt werden,
     4.
bei neuartigen Anlagen, die nicht von § 14 Abs. 2 erfaßt werden, bestimmt wird, ob sie zu den Eisenbahn- oder zu den Straßenanlagen gehören.
(2) Allgemeine Verwaltungsvorschriften erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung des Bundesrates.

§ 17

Zur Förderung des Baus und des Ausbaus kommunaler Radwege sowie von Maßnahmen nach den §§ 2 und 3 soll die Anordnungsbehörde den Beteiligten Zuschüsse gewähren.

§ 18

Die Aufsichtsbehörden haben die Durchführung der Anordnung nach diesem Gesetz sicherzustellen.

§ 19

(1) Bisherige Vereinbarungen, die sich auf Kreuzungen zwischen Straßen und Straßenbahnen, Anschlußbahnen sowie den Anschlußbahnen gleichgestellte Eisenbahnen beziehen, gelten fort.
(2) Die bisherige Kostenregelung für Erhaltungsmaßnahmen, die bei Inkrafttreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378) bereits in der Ausführung begriffen sind, bleibt bestehen.
(3) Soweit aufgrund von Artikel 6 Abs. 106 Nr. 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes die Erhaltungslast für eine Straßenüberführung auf den Straßenbaulastträger übergegangen ist, hat der Eisenbahnunternehmer dafür einzustehen, daß er die Straßenüberführung in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß erhalten und den erforderlichen Grunderwerb durchgeführt hat. Als ordnungsgemäßer Erhaltungszustand gilt eine entsprechend seinen Vorschriften durchgeführte Unterhaltung der Straßenüberführung bis zum Zeitpunkt des gesetzlichen Übergangs der Baulast.

§ 20

§ 13 Absatz 2 Satz 2 kommt nicht zur Anwendung für Maßnahmen, über die die Beteiligtn nach § 1 Absatz 6 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vor dem 1. Januar 2022 eine Vereinbarung getroffen haben.

§ 21

Dieses Gesetz tritt am 1. Janur 1964 in Kraft.

01/02/2024Comments OffEBKrG | Eisenbahn | Eisenbahnkreuzungsgesetz | Gesetz | Kreuzung | Straßen
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