(1) Kombinationssignale sind Lichtsignale, die die Fahrtaufträge mit einem Signallicht anzeigen. Die Signale Ks 1 und Ks 2 gelten nur für Zugfahrten. Die Signale können die Funktion – eines Hauptsignals, – eines Vorsignals oder – eines Haupt- und Vorsignals haben.
(2) Hauptsignale, die mit weiß-rot-weißem Mastschild gekennzeichnet sind und zugleich Vorsignalfunktion besitzen, sind zusätzlich mit folgendem Mastschild gekennzeichnet: Ein mit der Spitze nach unten weisendes gelbes Dreieck.
Das Mastschild ist rückstrahlend. Das dreieckige gelbe Mastschild ist grundsätzlich unter dem weiß-rot-weißen Mastschild angeordnet.
(3) Kombinationssignale mit Vorsignalfunktion, die in einem um mehr als 5% verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, zeigen bei Signal Ks 1 mit Zs 3v und bei Signal Ks 2 ein weißes Zusatzlicht über dem Signallicht.
(4) Vorsignalwiederholer zeigen bei Ks 1 mit Zs 3v und bei Ks 2 ein weißes Zusatzlicht unter dem Signallicht.
Signal Ks 1
Bedeutung: (1) Fahrt Beschreibung: (2) Ein grünes Licht bzw. ein grünes Blinklicht.
(3) Das Signal zeigt grünes Blinklicht, wenn an diesem Signal ein Signal Zs 3v gezeigt wird.
(4) Das an einem Hauptsignal gezeigte Signal erlaubt die Anwendung der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
Signal Ks 2
Bedeutung: (1) Halt erwarten. Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht.
(3) Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt Halt an.
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