Kombinationssignale (Ks) (301.0102)
Verwender: ab 1994
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU DEN KOMBINATIONSSIGNALEN
(1) (Geltung der Ks-Signale) Die Ks-Signale gelten nur für Zugfahrten.
(2) (bleibt frei)
(3) (Verkürzter Abstand des Bremswegs) Hauptsignale mit Vorsignalfunktion, die in einem um mehr als 5% verkürzten Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, zeigen bei Signal Ks 1 mit Zs 3v und bei Signal Ks 2 ein weißes Zusatzlicht über dem Signallicht.
(4) (Vorsignalwiederholer) Vorsignalwiederholer zeigen bei Ks 1 mit Zs 3v und bei Ks 2 ein weißes Zusatzlicht unter dem Signallicht.
2. Signal Ks 1
Bedeutung: (1) Fahrt
Beschreibung: (2) Ein grünes Licht bzw. ein grünes Blinklicht.
(3) (Grünes Blinklicht) Das Signal Ks 1 blinkt, wenn an dem Vorsignal oder Hauptsignal mit Vorsignalfunktion zusätzlich ein Signal Zs 3v gezeigt wird.
(4) (Geschwindigkeit) Das an einem Hauptsignal gezeigte Signal erlaubt die Anwendung der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit.
Signal Ks 2
Bedeutung: (1) Halt erwarten.
Beschreibung: (2) Ein gelbes Licht.
(3) Das Signal erlaubt die Vorbeifahrt und kündigt Halt an.
Kominationssignale (Ks)
Verwender: ab 1994
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