ALLGEMEINES
(1) Weichensignale zeigen an, für welchen Fahrweg die Weiche gestellt ist.
(2) Die Weichensignale sind entweder rückstrahlend oder, wenn der Betrieb es erfordert, bei Dunkelheit beleuchtet.
(3) Bei den Lichtsignalen blinkt mindestens ein weißes Licht während des Umstellvorgangs oder bei Störung der zugehörigen Weiche.
Bei den Eisenbahnen des Bundes blinken zwei weiße Lichter.
(4) Soweit Rückfallweichen mit Weichensignalen versehen sind, werden die weißen Symbole der Signale Wn 1 und Wn 2 auf orangefarbenem Grund dargestellt.
Signal Wn 1
Bedeutung: (1) Gerader Zweig.
Beschreibung: (2) Von der Weichenspitze oder vom Herzstück aus gesehen
Formsignal:
Ein auf der Schmalseite stehendes weißes Rechteck auf schwarzem Grund.
Lichtsignal:
Zwei übereinander stehende weiße Lichter.
(3) Bei Innenbogenweichen zeigt das Signal den Fahrweg durch den schwächer
gebogenen Zweig an.
Signal Wn 2
Bedeutung: (1) Gebogener Zweig.
Beschreibung: (2) Von der Weichenspitze aus gesehen:
Formsignal:
Ein weißer Pfeil oder Streifen auf schwarzem Grund zeigt entsprechend der Ablenkung schräg nach links oder rechts aufwärts.
Lichtsignal
Zwei nebeneinander stehende weiße Lichter.
(3) Bei Innenbogenweichen zeigt das Signal den Fahrweg durch den stärker gebogenen Zweig an.
(4) Bei Außenbogenweichen wird in beiden Stellungen das Signal Wn 2 verwendet, wobei der Pfeil je nach der Richtung des abzweigenden Gleises nach links oder rechts schräg aufwärts zeigt.
(5) Formsignal:
Vom Herzstück aus gesehen: (bei einfachen Weichen und Innenbogenweichen) Eine runde weiße Scheibe auf schwarzem Grund.
(6) Vom Herzstück aus gesehen: (bei Außenbogenweichen) Eine nach links oder rechts geöffnete Sichel auf runder weißer Scheibe mit schwarzem Grund.
(7) Bei Fahrten aus dem linksseitigen Gleis ist die Sichel nach links, bei Fahrten aus dem rechtsseitigen Gleis ist die Sichel nach rechts geöffnet.
Signale für doppelte Kreuzungsweichen
(1) Die Bezeichnungen links und rechts in der Signalbedeutung geben an, dass die Weiche für die Fahrt in den oder aus dem entsprechenden Zweig steht.
(2) Bei doppelten Kreuzungsweichen kennzeichnet die Richtung der Pfeile oder Streifen den Fahrweg, und zwar gibt der untere Pfeil oder Streifen die Fahrt in die Weiche, der obere die Fahrt aus der Weiche an.
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