Fahrleitungssignale (El)
1) Allgemeine Bestimmungen zu den Fahrleitungssignalen (El)
(1) (Zweck) Die Fahrleitungssignale kennzeichnen Fahrleitungs-Schutzstrecken, Fahrleitungsunterbrechungen, gestörte Fahrleitungs-Abschnitte und das Ende der Fahrleitung.
Die Fahrleitungssignale kennzeichnen auch ausgeschaltete Fahrleitungs-Abschnitte.
(2) (Aussehen) Die Fahrleitungssignale und deren Zusatztafeln bestehen aus einer auf der Spitze stehenden, weiß und schwarz umrandeten blauen quadratischen Tafel mit weißen Signalzeichen. Sie können als Licht-Fahrleitungssignale ausge
führt sein.
(Licht-Fahrleitungssignale) Die Licht-Fahrleitungssignale sind mit einem Mastschild gekennzeichnet.
An einem Licht-Fahrleitungssignal, das gekennzeichnet ist durch…
a) ein weißes Mastschild mit blauer auf der Spitze stehender Raute

…das erloschen oder gestört ist, ist der Stromabnehmer zu senken oder gesenkt zu lassen.
(3) (Geltung) Die Fahrleitungssignale gelten für den elektrischen Betrieb mit Oberleitung oder Stromschiene.
(4) (El-Signale an Gleisverzweigungen) Wenn bei einer Gleisverzweigung bei den Signalen El 1v, El 1, El 3, El 4 und El 6 angezeigt werden soll, für welche Fahrtrichtung das Signal gilt, so wird dies durch einen Pfeil über dem Signal angezeigt.
Ein Pfeil senkrecht nach oben zeigt an, dass das Signal für den geraden Zweig oder bei Krümmungen für den schwächer gekrümmten Zweig der Weiche gilt.
Ein waagerechter Pfeil zeigt an, für welche Richtung das Signal gilt.
Liegen mehrere Verzweigungen kurz hintereinander und sind mehrere Gleise betroffen, so sind erforderlichenfalls zwei Pfeile über dem Signal vorhanden.
Für einen am Signal El 3 angebrachten Richtungspfeil ist bei Bauzuständen die Fahrtrichtung in der La angegeben.
Am Signal El 4 ist der am Signal El 3 angebrachte Richtungspfeil wiederholt, wenn auch das Signal El 4 vor der Gleisverzweigung steht.
2) Signale El 1v, El 1 und El 2
(1) Die Signale sind ortsfest.
(2) (veränderbare Signal) Wo Fahrleitungs-Schutzstrecken nur zeitweilig das Ausschalten der Triebfahrzeuge erfordern, ist für die Einfahrt in die Fahrleitungs-Schutzstrecke ein veränderliches Aus- und Einschaltsignal (El 1/El 2) vorhanden.
(3) (Beleuchtung) Signale an Fahrleitungs-Schutzstrecken sind bei Dunkelheit beleuchtet; das Signal El 1v ist beleuchtet oder rückstrahlend. Bei einfachen Verhältnissen kann auf die Beleuchtung der Signale verzichtet werden.
3. Signal El 1v
Bedeutung: (1) Signal El 1 erwarten.
Beschreibung: (2) Zwei weiße Rechtecke waagerecht nebeneinander.
(3) Das Signal wird bei einfachen örtlichen Verhältnissen nicht gezeigt.
(4) (Abstand zum Signal El 1) Das Signal befindet sich grundsätzlich im halben Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem Signal El 1.
4) Signal El 1 – Ausschaltsignal
Bedeutung: (1) Ausschalten.
Beschreibung: (2) Ein zerlegtes weißes U.
(3) Am Signal muss das Ausschalten beendet sein.
(4) (Signale El 1 und El 2 am gleichen Standort) Das Signal El 1 kann mit einem Signal El 2 am gleichen Standort vereinigt sein; das Signal El 2 befindet sich dann über dem Signal El 1.
In diesem Fall muss das Triebfahrzeug spätestens am Standort des Signals ausgeschaltet sein und darf nach der Vorbeifahrt am Signal und Wiederkehr der Fahrleitungsspannung wieder eingeschaltet werden.
Die am gleichen Standort vereinigten Signale El 1 und El 2 sind bei Dunkelheit beleuchtet.
5) Signal El 2 – Einschaltsignal
Bedeutung: (1) Einschalten erlaubt.
Beschreibung: (2) Ein geschlossenes weißes U.
(3) Nach der Vorbeifahrt am Signal darf das Triebfahrzeug eingeschaltet werden.
(4) (Standort) Außerhalb der DB AG kann das Einschaltsignal auf eingleisigen Strecken unmittelbar links neben dem Gleis stehen.
(5) (Systemwechsel) Bei einem Systemwechsel kann das Signal mit einer Zusatztafel ergänzt sein, auf der sich eine weiße Sinuskurve (Wechselstromsystem-Anfang) oder zwei waagerechte weiße Streifen (Gleichstromsystem-Anfang) befinden. Über der Sinuskurve kann eine Zahl (Spannung) gezeigt werden.
Das Triebfahrzeug darf erst nach dem Systemwechsel wieder eingeschaltet werden.
6) Signale El 3, El 4 und El 5
(1) Die Signale können auch nicht ortsfest sein.
(2) Die Signale El 3, El 4 und El 5 gelten nur für Zugfahrten.
































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