(1) (Zwcck) Rottenwarnsignale geben den im Gleis oder in dessen Nähe beschäftigten Personen Weisungen über ihr Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen.
(2) Die Signale werden mit dem Mehrklangsignalhorn gegeben. Sie sind auch zu beachten, wenn sie nur in einer Tonlage gehört werden.
2) Signal Ro 1
Bedeutung: (1) Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge. Beschreibung: (2) Mit dem Horn ein langer Ton als Mischklang aus zwei verschieden hohen Tönen.
3) Signal Ro 2
Bedeutung: (1) Arbeitsgleise räumen. Beschreibung: (2) Mit dem Horn zwei lange Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
4) Signal Ro 3
Bedeutung: (1) Arbeitsgleise schnellstens räumen. Beschreibung: (2) Mit dem Horn mindestens fünfmal je zwei kurze Töne nacheinander in verschiedener Tonlage.
5) Signal Ro 4 – Fahnenschild
Bedeutung: (1) Kennzeichnung der Gleisseite, nach der beim Ertönen der Rottenwarnsignale Ro 2 und Ro 3 die Arbeitsgleise zu räumen sind. Beschreibung: (2) Ein weißes Fahnenschild mit schwarzem Rand.
(3) Das Signal ist in der Nähe der Arbeitsrotte gleichlaufend zum Gleis aufgestellt.
ab 10.02.2026 als abweichendes Signal mit vorübergehender Gültigkeit durch das Eisenbahn- Bundesamt genehmigt (Gz.: 333sv/002-0001#001):
Signal Ro 5 – Gefahrraum räumen und meiden –
Beschreibung: Zwei lange Tonfolgen nacheinander
ab 10.02.2026 als abweichendes Signal mit vorübergehender Gültigkeit durch das Eisenbahn- Bundesamt genehmigt (Gz.: 333sv/002-0001#001):
Signal Ro 6 – Gefahrraum schnellstens räumen –
Beschreibung: Mindestens fünf kurze Tonfolgen nacheinander
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