Bedeutung: (1) Fahrt. Beschreibung: (2) Formsignal: Tageszeichen: Ein Signalflügel – bei zweiflügligen Signalen der obere Flügel – zeigt schräg nach rechts aufwärts.
Nachtzeichen: Ein grünes Licht
(3) Lichtsignal: Ein grünes Licht.
(4) Das Signal erlaubt die Fahrt mit der im Fahrplan zugelassenen Geschwindigkeit, sofern sie nicht durch andere Signale oder besondere Anordnungen eingeschränkt ist.
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