(1) Vorsignale zeigen an, welches Signalbild am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Das Signal Vr 0 kann auch ein Schutzsignal (Sh 0 und Sh 2) ankündigen.
(2) Das Signal Vr 0 kann auch das Signal Hp 0 am Sperrsignal (Lichtsignal) ankündigen.
(3) Die Wahrnehmung der Stellung des Vorsignals entbindet den Triebfahrzeugführer nicht von der Beobachtung des Hauptsignals.
(4) Die Vorsignale sind entweder ortsfeste Form- oder Lichtsignale oder Wärtersignale.
(5) Die Vorsignale stehen in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem zugehörigen Signal. Stehen sie in einem kürzeren Abstand, so wird dies besonders angezeigt.
(6) Der Infrastrukturunternehmer legt den Bremsweg für jede Strecke fest und gibt ihn bekannt. Der Bremsweg jeder Strecke ist bei den Eisenbahnen des Bundes in örtlichen Zusätzen angegeben.
(7) Wo die Sicht auf das Hauptsignal behindert ist, kann das Vorsignal als Lichtsignal wiederholt sein (Vorsignalwiederholer). Wegen seiner Kennzeichnung siehe Absätze 16 und 17.
(8) Vorsignale zu ortsfesten Signalen werden nach Richtlinie 301.1401 Abschnitt 2 durch Vorsignaltafeln gekennzeichnet.
(9) Die ortsfesten Formvorsignale zeigen in der Regel eine um eine waagerechte Achse klappbare gelbe runde Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, unter der sich zur Ankündigung des Signals Hp 2 ein beweglicher gelber, schwarzgerahmter pfeilförmiger Flügel mit weißem Rand befinden kann. Im Geltungsbereich der DV 301 kann sich an Stelle des gelben, schwarz gerahmten Flügels bis auf weiteres ein weißer pfeilförmiger Flügel mit rotem Rand befinden.
(10) Als Nachtzeichen sind zwei nach rechts steigende Lichter sichtbar. Am Nachtzeichen der Vorsignale, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann im Geltungsbereich der DV 301 bis auf weiteres nur ein Licht gezeigt werden.
(11) Bei den über dem Gleis angebrachten Formvorsignalen befindet sich der Flügel über der Scheibe.
(12) Die Nachtzeichen der Formvorsignale müssen so lange leuchten wie die der zugehörigen Haupt- oder Schutzsignale.
(13) Die Lichtvorsignale zeigen zwei nach rechts steigende Lichter.
(14) Lichtvorsignale, die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke vor dem zugehörigen Signal stehen, sind durch ein weißes Zusatzlicht über dem linken Signallicht etwa in Höhe des rechten Signallichtes kenntlich.
(15) Vorsignale im Geltungsbereich der DV 301, die in einem um mehr als 5 % kürzeren Abstand aufgestellt sind und nicht mit Zusatzlicht kenntlich gemacht sind, sind gemäß Richtlinie 301.1401 Abschnitt 2 Absätze 9, 10 und 11 gekennzeichnet.
(16) Vorsignalwiederholer zeigen das gleiche Signalbild wie Lichtvorsignale mit einem weißen Zusatzlicht. Sie sind nicht mit Vorsignaltafel ausgerüstet und nicht durch Vorsignalbaken angekündigt.
(17) Vorsignalwiederholer im Geltungsbereich der DV 301, die nicht durch das Zusatzlicht kenntlich sind, sind am Mast durch eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzem Ring gekennzeichnet.
(18) Lichtvorsignale am Standort von Lichthauptsignalen sind dunkel, wenn sie für die eingestellte Fahrstraße nicht gelten oder das Hauptsignal Hp 0 zeigt.
(19) Die Wärtervorsignale zeigen die senkrechte runde Scheibe wie bei ortsfesten Formvorsignalen, jedoch unbeweglich und ohne Flügel, bei Nacht zwei gelbe nach rechts steigende Lichter.
(20) Wo an nebeneinander verlaufenden Strecken ein links stehendes Wärtervorsignal die Fahrt auf dem Nachbargleis beirren würde, ist auf das Signal zu verzichten und der Zug von der Aufstellung eines Haltsignals zu verständigen.
Signal Vr 0 Bedeutung: (1) Halt erwarten. Beschreibung: (2) Formsignal: Tageszeichen: Die runde Scheibe steht senkrecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten.
Nachtzeichen: Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend.
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann bis auf weiteres nur ein gelbes Licht gezeigt werden.
(3) Lichtsignal: Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend.
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann bis auf weiteres nur ein gelbes Licht gezeigt werden.
Signal Vr 1 Bedeutung: (1) Fahrt erwarten. Beschreibung: (2) Formsignal: Tageszeichen: Die runde Scheibe liegt waagerecht. Wo ein Flügel vorhanden ist, zeigt er senkrecht nach unten.
Nachtzeichen: Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann bis auf weiteres ein grünes Licht gezeigt werden.
(3) Lichtsignal Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.
An Vorsignalen im Geltungsbereich der DV 301, die nicht an Hauptsignalen stehen, kann bis auf weiteres ein grünes Licht gezeigt werden.
Signal Vr 2 Bedeutung: (1) Langsamfahrt erwarten. Beschreibung: (2) Formsignal: Tageszeichen Die runde Scheibe steht senkrecht, der Flügel zeigt schräg nach rechts abwärts.
Nachtzeichen: Ein gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht.
Das Signal kann im Geltungsbereich der DV 301 auch ein grünes Licht und nach rechts steigend ein gelbes Licht zeigen.
(3) Lichtsignal Ein gelbes Licht und nach rechts steigend ein grünes Licht.
Das Signal kann im Geltungsbereich der DV 301 auch ein grünes Licht und nach rechts steigend ein gelbes Licht zeigen.
Signal Vr 1/2 – (DV 301)
Bedeutung: (1) Fahrt oder Langsamfahrt erwarten. Beschreibung: (2) Tageszeichen: Die runde Scheibe liegt waagerecht.
Nachtzeichen: Zwei grüne Lichter nach rechts steigend.
Signale, die nicht an Hauptsignalen stehen, zeigen ein grünes Licht.
(3) Das Signal Vr 1/2 wird nur an zweibegriffigen Formvorsignalen gezeigt.
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